Gewerbetreibende 1864 (Kreis Coesfeld): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 412: Zeile 412:
** '''Quellenbearbeitung'''  Bodo Stratmann (2014)
** '''Quellenbearbeitung'''  Bodo Stratmann (2014)


===Gesellenverein Kolpingfamilie===
===Prüfungsbezirke===
1864 bestanden noch keine [[Innung|Innungen]] unter den Handwerkern des Kreises Coesfeld. Das nach dem Gesetz vom 16.03.1853 beschlossene Statut der Schneiderinnung zu Coesfeld kam nicht zum Tragen.
1864 bestanden noch keine [[Innung|Innungen]] unter den Handwerkern des Kreises Coesfeld. Das nach dem Gesetz vom 16.03.1853 beschlossene Statut der Schneiderinnung zu Coesfeld kam nicht zum Tragen.


Zeile 419: Zeile 419:
# Prüfungsbezirk Dülmen: Sädte Dülmen und [[Haltern am See|Haltern]], Amt Buldern, Amt Dülmen und Amt haltern. Kommissionsvorsitzender 1864 Bürgermeister Ohm zu Dülmen
# Prüfungsbezirk Dülmen: Sädte Dülmen und [[Haltern am See|Haltern]], Amt Buldern, Amt Dülmen und Amt haltern. Kommissionsvorsitzender 1864 Bürgermeister Ohm zu Dülmen


===Gesellenverein Kolpingfamilie===
'''Gewerbliche Unterrichtsanstalten bestehen 1864 im Kreis Coesfeld nicht'''. In Dülmen wurde 1860 unter Letung von Kaplan Pottgießer und in Coesfeld 1861 unter Leitung von Kaplan Sommer Gesellenvereine (Kolpingfamilie) gegründet, welche sich die weitere Ausbildung des jüngeren Handwerkstandes (der Gesellen) im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Geschichte und in der deutschen Sprache zum Ziel gesetzt hatten.
'''Gewerbliche Unterrichtsanstalten bestehen 1864 im Kreis Coesfeld nicht'''. In Dülmen wurde 1860 unter Letung von Kaplan Pottgießer und in Coesfeld 1861 unter Leitung von Kaplan Sommer Gesellenvereine (Kolpingfamilie) gegründet, welche sich die weitere Ausbildung des jüngeren Handwerkstandes (der Gesellen) im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Geschichte und in der deutschen Sprache zum Ziel gesetzt hatten.



Version vom 17. Januar 2016, 16:19 Uhr

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Coesfeld > Gewerbetreibende 1864 (Kreis Coesfeld)

1864 Gewerbetreibende nach Berufsgruppen

Zum Ende des Jahres 1864 ergab sich für den Handwerkerstand folgendes Bild:

Nr. Berufsgruppe Meister oder
für eig. Rchng.
arbeit. Pers.
Gehilfen Beschäftigte
Gesellen
Beschäftigte
Lehrlinge
1 Bäcker 59 - 28 1
2 Kuchenbäcker, Pfefferkühler, Konditoren 4 .-. .-. .-.
3 Fleischer 39 .-. 46 6
4 Kunstgärtner, Blumengärtner, Handelsgärtner 5 2 .-. .-.
5 Barbiere 23 4 .-. .-.
6 Abdecker 4 .-. .-. .-.
7 Gerber und Lederbereiter 5 .-. 6 2
8 Steinmetzen und Steinhauer 3 .-. 3 .-.
9 Töpfer , Ofenmacher , Verfertiger von irdenen Waren 4 .-. 4 .-.
10. Glaser 16 .-. 5 5
11 Maurer 16 .-. 5 5
12 Maurerflickarbeiter 92 .-. .-. .-.
13 Zimmermaler, Anstreicher, Vergolder, Stuckaturer 8 .-. 6 3
14 Zimmerleute 16 .-. 32 11
15 Zimmerflickarbeiter 167 .-. .-. .-.
16 Brunnenmacher und Pumpenmacher 2 1 1 .-.
17 Dachdecker (Ziegeldecker und Schieferdecker) 5 .-. 3 1
18 Strodachdecker 5 .-. .-. .-.
19 Steinsetzer und Pflasterer 1 2 .-. .-.
20 Schornsteinfeger 5 .-. 2 1
21 Rädermacher und Stellmacher 33 .-. 10 7
22 Wagenbauer 1 9 .-. .-.
23 Grobschmiede und Hufschmiede 79 .-. 67 27
24 Schlosser, Messerschmiede, Nagelschmiede, Büchsenschmiede, Sporer, Feilenhauer 14 .-. 17 3
25 Nadler, Haar- und Drahtsiebmacher .-. .-. .-. .-.
26 Kupferschmiede 13 .-. 5 1
27 Rotgießer, Gelbgießer, Glockengießer 2 .-. 2 .-.
28 Klempner 5 .-. 1 2
29 Zinngießer, Bleigießer 2 .-. 2 .-.
30 Gold- und Silberarbeiter 9 .-. 2 .-.
34 Verfertiger musikalischer Instrumente 3 .-. 2 .-.
35 Uhrmacher 12 .-. 2 4
33 Wollspinner und Wollstricker 3 4 .-. .-.
34 Wattenmacher, Dochtenmacher 1 .-. .-. .-.
35 Seiler 12 .-. 7 1
36 Tuchscherer und Tuchbereiter 1 .-. 1 .-.
37 Färber aller Art 21 .-. 11 .-.
38 Bleicher, Kalanderer, Appreteure 17 9 .-. .-.
39 Schuhmacher und Pantoffelmacher 195 .-. 46 26
40 Kürschner, Mützenmacher 10 .-. 4 4
41 Riemer, Sattler, Beutler, Täschner 17 .-. 7 5
42 Schneider 257 .-. 63 4
43 Schneiderinnen 48 .-. 10 6
44 Putzmacherinnen 25 20 .-. .-.
45 Hutmacher 4 .-. 5 1
46 Tischler, Stuhlmacher, Möbelmacher, Möbelpolierer 87 .-. 41 23
47 Groß- und Kleinböttcher 48 .-. 9 4
42 Anfertiger von Holzwaren als Holzschuhmacher, Löffelmacher , Leistenmacher, Muldenmacher 98 24 .-. .-.
49 Korbwarenmacher 5 .-. 1 .-.
50 Rietmacher 1 .-. .-. .-.
51 Sonnen- und Regenschirmmacher 2 .-. .-. .-.
52 Drechsler aller art 41 .-. 43 4
53 Bürstenbinder und Pinselmacher 3 .-. .-. 2
54 Buchbinder und Futteralmacher 10 .-. 7 5
55 Lackierer aller Art 1 .-. 1 .-.
56 Musiker mit festem Wohnsitz 2 .-. .-. .-.

(Anwendungsmöglichkeit: Erstellung von Biografien durch Vernetzung mit anderen Quellen)

  • Quelle: Mersmann: Statistische Nachrichten über den Kreis Coesfeld 1862. (Münster, Fr. Regensberg)
    • Quellenbearbeitung Bodo Stratmann (2014)

Prüfungsbezirke

1864 bestanden noch keine Innungen unter den Handwerkern des Kreises Coesfeld. Das nach dem Gesetz vom 16.03.1853 beschlossene Statut der Schneiderinnung zu Coesfeld kam nicht zum Tragen.

Zur Durchführung der Handwerkerprüfungen wurde der Kreis in zwei Prüfungsbezirke eingeteilt

  1. Prüfungsbezirk Coesfeld: Stadt Coesfeld, Amt Coesfeld, Amt Billerbeck, Amt Darfeld, Amt Gescher und Amt Rorup. Kommissionsvorsitzender 1864 Oberlehrer Professor Rump zu Coesfeld
  2. Prüfungsbezirk Dülmen: Sädte Dülmen und Haltern, Amt Buldern, Amt Dülmen und Amt haltern. Kommissionsvorsitzender 1864 Bürgermeister Ohm zu Dülmen

Gesellenverein Kolpingfamilie

Gewerbliche Unterrichtsanstalten bestehen 1864 im Kreis Coesfeld nicht. In Dülmen wurde 1860 unter Letung von Kaplan Pottgießer und in Coesfeld 1861 unter Leitung von Kaplan Sommer Gesellenvereine (Kolpingfamilie) gegründet, welche sich die weitere Ausbildung des jüngeren Handwerkstandes (der Gesellen) im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Geschichte und in der deutschen Sprache zum Ziel gesetzt hatten.

Im Jahre 1864 hatten sich dazu in Coesfeld 60 und in Dülmen 115 Mitglieder zusammengeschlossen. Diese trafen sich jeweils von Montags bis Freitags in den Abendstunden von 19,30 bis 22 Uhr in angemieteten Räumen. An Sonn- und Feiertagen traf man sich von 11,30 bis 13.00 und 14,00 bis 16,00 Uhr zum Gesang, Voträgen und Aufführungen.