Amtsbezirk Birkenhof (Keppurlauken): Unterschied zwischen den Versionen
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Er besteht somit aus 15 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in [[Schrubben]] verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert. | Er besteht somit aus 15 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in [[Schrubben]] verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert. |
Version vom 27. September 2015, 20:26 Uhr
Amtsbezirk No. 33 (Keppurlauken) / Birkenhof Kirchspiel Aulenbach ( Aulowönen ) |
Hierarchie
Datei:Karte Europa mit Ostpreußen.pdf
Datei:Ksp Aulenbach - Karte - Lage im Kreis Insterburg.pdf
Datei:Karte Amtsbezirk Birkenhof 1939.pdf
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > > Insterburg > Amtsbezirk Birkenhof (Keppurlauken)
Entwicklung [1]
01.01.1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872. Es gelten:
- Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856,
- Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14.04.1856.
11.03.1874
Der Amtsbezirks Keppurlauken (Nr. 33) wird aus den nachfolgenden Landgemeinden und Gutsbezirken gebildet:
Ackmenischken, Alt Eichhorn, Berßienen, Berßuibchen, Mildßlauken, Rudlauken, Schruben, Skardupönen, Swainen, Szemlauken und Warglauken sowie den Gutsbezirken Keppurlauken, Kermuschinen, Neu Lappönen und Schiwinnen gebildet.
Er besteht somit aus 15 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in Schrubben verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert.
Am 01.04.1881 wird die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19.03.1881 umgesetzt, die endgültige Feststellung des Amtsbezirkes erfolgt vermutlich zu gleichen Zeit. Knapp ein halbes Jahr später folgt die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen (03.07.1891)
01.01.1908
Der Amtsbezirk Juckeln besteht aus den Landgemeinden:
Budwethen Ksp. Aulowönen, Ernstwalde, Gerlauken, Lindicken, Papuschienen, Schuicken, Schuppinnen, Staggen und Wasserlauken sowie den Gutsbezirken Gründann, Juckeln und Lindenberg (12 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).
Mit Wirkung vom 06.08.1919 tritt ein Gesetzes zur vorläufigen Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts in Kraft (Fassung vom 18.07.1919). Unter anderem beschließt dieses Gesetz die Demokratisierung des kommunalen Wahlrechts. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endet mit dem 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage die Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.
Am 29.01.1912 erfolgt die Eingliederung des bisher kommunalfreien Grundstücks der Frau Kluge (Gemarkung Lindenberger Wald und Gemarkung Wilkowischken (Enklave) mit insgesamt 143,0251 ha, beide im Eigentum der Frau Eva Kluge geb. Wichgraf) sowie am 20.12.1912 die Eingliederung von bisher kommunalfreien Wegeparzellen (in den Ländereien der Rittergutsbesitzer Klugeschen Eheleute belegte Wegepazellen) in den Gutsbezirk Lindenberg.
Kurz vor Ende des 1. Weltkrieges, 09.08.1918, erfolgt die Umbenennung des Gutbezirks Juckeln in Buchhof . Erst am 03.12.1927, also neun Jahre später erfolgt die Umbenennung des Amtsbezirks Juckeln in Buchhof.
Zum 30.12.1927 tritt erneut ein Änderungsgesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts (vom 27.12.1927) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Gutsbezirke. Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirkes finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.
Am 30.09.1928 erfolgen die Eingliederung des Gutsbezirks Buchhof in die Landgemeinde Schuicken, des Gutsbezirks Gründann (teilweise) in die Landgemeinde Aulowönen im Amtsbezirk Aulowönen und des Gutsbezirks Gründann (Rest) in die Landgemeinde Gerlauken, außerdem die Eingliederung des Gutsbezirks Lindenberg in die Landgemeinde Lindicken. Umbenannt werden die Landgemeinden Gerlauken in Waldfrieden, Lindicken in Lindenberg und Schuicken in Buchhof.
Weitere Ein- bzw. Ausgliederungen erfolgen am 01.08.1928: Landgemeinde Buchhof (teilweise - 36,5340 ha der früheren Gemeinde Schuicken) in die Landgemeinde Neu Lasdehnen im Amtsbezirk Lasdehnen, sowie die Landgemeinde Groß Warkau (teilweise -12,0290 ha des bisherigen Gutsbezirks Groß Warkau) in die Landgemeinde Klein Schunkern sowie zum 01.04.1929 Landgemeinde Lindenberg (teilweise - 29,9529 ha) in die Landgemeinde Ernstwalde.
Die Umbenennung der Landgemeinde Papuschienen in Tannenfelde erfolgt zum 17.05.1929.
Per 01.07.1929 schließen sich die Landgemeinde Budwethen und die Landgemeinde Klein Popelken im Amtsbezirk Aulowönen zur neuen Landgemeinde Budwethen (Ksp. Aulowönen) zusammen.
Weitere Eingliederung am 12.06.1931: Landgemeinde Budwethen (Ksp. Aulowönen) (teilweise - Gebiet der früheren Gemeinde Budwethen) aus dem Amtsbezirk Buchhof in den Amtsbezirk Aulowönen.
01.09.1931
Der Amtsbezirk Buchhof umfasst die Landgemeinden:
Buchhof, Ernstwalde, Gerlauken, Lindenberg, Schuppinnen, Staggen, Tannenfelde, Waldfrieden und Wasserlauken. (8 Gemeinden).
Per 01.01.1934 erfolgt die Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933 und am 01.04.1935 die Umsetzung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935; Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Am 03.06.1938 wird die Gemeinde Wasserlauken in Wasserlacken umbenannt, die Bestätigung des Namens erfolgt am 16.07.1937. Zum 01.04.1939 erfolgen die letzten Eingliederungen: Gemeinde Ernstwalde in die Gemeinde Buchhof und Gemeinde Wasserlacken in die Gemeinde Lindenberg.
01.01.1945
Der Amtsbezirk Buchhof umfaßt die Gemeinden Buchhof, Lindenberg, Schuppinnen, Staggen, Tannenfelde und Waldfrieden (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Lindenberg.
Amtsvorsteher
Nachfolgendend die Amtsvorsteher des (Amtsbezirk Juckeln / Buchhof [Ostpr.]):
- 11.03.1874: Grundbesitzer Wiechgraf in Lindenberg für 6 Jahre,
- ............?:
- xx.xx.1904: Rittergutsbesitzer Müller in Juckeln für 6 Jahre,
- 08.03.1910: Rittergutsbesitzer Müller in Juckeln für 6 Jahre,
- 25.02.1916: Rittergutsbesitzer Müller in Juckeln für 6 Jahre,
- 24.09.1920: Rittergutsbesitzer Mueller sen. in Buchhof, (*)
- 24.07.1930: Rittergutsbesitzer Müller-Buchhof sen. In Buchhof,
- 04.07.1933: Gutsbesitzer Hugo Liebchen in Lindenberg,
- .........1937: Gutsbesitzer Hugo Liebchen in Lindenberg,
- .........1945: ?.
(*) Die Amtsdauer des Amtsvorstehers (Stellvertreter) endet am 31.10.1919. Bis zum 31.08.1919 haben die Kreistage Neuwahlen des Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewähltund vom Oberpräsidenten bestätigt.