Oberhof: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Oberhof''' bezeichnet:
Der Begriff ''' [[Oberhof]]''' hat verschiedene Bedeutungen.


;1.Bedeutung: Herrenhof, Meierhof, "curtis principalis"
;2.Bedeutung: Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle zur Unterweisung fremder Gerichte und zum Teil auch privat anfragender Einzelpersonen in Rechts- und Prozeßsachen, vor allem in Fragen des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts", auch Rechtsbelehrungsstelle in zünftischen Einrichtungen (1404)
'''Oberhof''' bezeichnet auch:


== Orte ==
== Orte ==

Version vom 1. November 2017, 12:32 Uhr

Der Begriff Oberhof hat verschiedene Bedeutungen.


1.Bedeutung
Herrenhof, Meierhof, "curtis principalis"
2.Bedeutung
Rechtsbelehrungs- und Rechtsauskunftsstelle zur Unterweisung fremder Gerichte und zum Teil auch privat anfragender Einzelpersonen in Rechts- und Prozeßsachen, vor allem in Fragen des materiellen Zivilrechts und des Zivilprozeßrechts", auch Rechtsbelehrungsstelle in zünftischen Einrichtungen (1404)


Oberhof bezeichnet auch:

Orte

Baden-Württemberg

Bayern

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Thüringen


Neumark

Ostpreußen


siehe auch


Vorlage:Begriffserklärung