Deutsche Auswanderer: Unterschied zwischen den Versionen
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==Einleitung== | ==Einleitung== | ||
Auswanderung ist das offene und gesetzliche wie auch das heimliche Verlassen des Landes, welchem man durch Geburt oder festen Wohnsitz angehört, in der Absicht, unter völligem Aufgeben des bisherigen Vaterlandes und der staatsbürgerlichen und heimatlichen Rechte sich in einem neuen Vaterland anzusiedeln. | '''Auswanderung ist das offene und gesetzliche wie auch das heimliche Verlassen des Landes''', welchem man durch Geburt oder festen Wohnsitz angehört, in der Absicht, unter völligem Aufgeben des bisherigen Vaterlandes und der staatsbürgerlichen und heimatlichen Rechte sich in einem neuen Vaterland anzusiedeln. | ||
===Unterscheidungen=== | ===Unterscheidungen=== | ||
Von der beabsichtigten Auswanderung mit förmlicher Entlassung aus dem Staatsverband ist die Verjährung der Staatsangehörigkeit durch länger fortgesetzten Aufenthalt im Ausland zu unterscheiden. Während die Auswanderer sich im neuen Heim eine dauernde Existenz gründen wollen, suchen [[Emigrant|Emigranten]] als politische Flüchtlinge im Ausland nur eine vorläufige Zufluchtsstätte, können allerdings auch ihre seitherige Staatsangehörigkeit verlieren. Insofern wäre die Auswanderung aus [[Kolonialstaat|Kolonialstaaten]] nach deren Besitzungen (z.B. [[Deutsch-Südwestafrika]] keine Auswanderung im eigentlichen Sinne, doch ist dieselbe bei einer Würdigung der sozialen Seite der Auswanderung ebenso zu beachten wie die Wanderungen nach andern Provinzen eines Staates (innere Wanderungen) oder in andre Staaten einer Union (z.B. in Nordamerika [[USA]]). | Von der beabsichtigten Auswanderung mit förmlicher Entlassung aus dem Staatsverband ist die Verjährung der Staatsangehörigkeit durch länger fortgesetzten Aufenthalt im Ausland zu unterscheiden. Während die Auswanderer sich im neuen Heim eine dauernde Existenz gründen wollen, suchen [[Emigrant|Emigranten]] als politische Flüchtlinge im Ausland nur eine vorläufige Zufluchtsstätte, können allerdings auch ihre seitherige Staatsangehörigkeit verlieren. Insofern wäre die Auswanderung aus [[Kolonialstaat|Kolonialstaaten]] nach deren Besitzungen (z.B. [[Deutsch-Südwestafrika]] keine Auswanderung im eigentlichen Sinne, doch ist dieselbe bei einer Würdigung der sozialen Seite der Auswanderung ebenso zu beachten wie die Wanderungen nach andern Provinzen eines Staates (innere Wanderungen) oder in andre Staaten einer Union (z.B. in Nordamerika [[USA]]). | ||
===Beweggründe der Auswanderung=== | ===Beweggründe der Auswanderung=== | ||
Die Beweggründe, welche zum Aufgeben der Heimat veranlassen, können sehr verschiedene sein, religiöser [[Hugenotten]], politischer, ökonomischer. Während die beiden ersten in früherer Zeit mächtige Triebfedern waren, ist im 19./20. Jhdt bis in die Jetztzeit fast ausschliesslich der Wunsch nach Verbesserung der wirtschlichen Verhältnisse massgebend. Die Stärke der Auswanderung wird hiernach zunächst bedingt durch die Schwierigkeit, sich in der Heimat eine befriedigende Existenz zu schaffen, dann durch die Aussichten, welche das fremde Land bietet. Sie ist am grössten, wenn ungünstige Verhältnisse in der Heimat mit günstigen der Fremde zusammentreten. So kann eine länger dauernde Notlage ganze Scharen von Auswanderern über die Grenze treiben. Hatte doch Irland nach 1840 in kurzer Zeit über 30 % seiner Bevölkerung durch Auswanderung verloren. In den Notjahren 1816/17 u. 1846/47, dann in den Reaktionsperioden (Mechanisierung) der 30er u. 50er Jahre des 19. Jhdts. stieg die Auswanderung in verschiedenen Ländern (Deutschland, England) sehr stark, ebenso übte der wirtschliche Aufschwung der nordamerikanischen Union ([[USA]]) anfangs der 80er Jahre des 19. Jhdts. eine starke Anziehungskraft auf die Einwanderung dahin aus, dagegen hatten in Nordamerika die Krisen von 1837 u. 1857 sowie der Bürgerkrieg von 1861 eine erhebliche Minderung der Auswanderung dorthin zur Folge. | Die Beweggründe, welche zum Aufgeben der Heimat veranlassen, können sehr verschiedene sein, religiöser [[Hugenotten]], politischer, ökonomischer. Während die beiden ersten in früherer Zeit mächtige Triebfedern waren, ist im 19./20. Jhdt bis in die Jetztzeit fast ausschliesslich der Wunsch nach Verbesserung der wirtschlichen Verhältnisse massgebend. Die Stärke der Auswanderung wird hiernach zunächst bedingt durch die Schwierigkeit, sich in der Heimat eine befriedigende Existenz zu schaffen, dann durch die Aussichten, welche das fremde Land bietet. Sie ist am grössten, wenn ungünstige Verhältnisse in der Heimat mit günstigen der Fremde zusammentreten. So kann eine länger dauernde Notlage ganze Scharen von Auswanderern über die Grenze treiben. Hatte doch Irland nach 1840 in kurzer Zeit über 30 % seiner Bevölkerung durch Auswanderung verloren. In den Notjahren 1816/17 u. 1846/47, dann in den Reaktionsperioden (Mechanisierung) der 30er u. 50er Jahre des 19. Jhdts. stieg die Auswanderung in verschiedenen Ländern (Deutschland, England) sehr stark, ebenso übte der wirtschliche Aufschwung der nordamerikanischen Union ([[USA]]) anfangs der 80er Jahre des 19. Jhdts. eine starke Anziehungskraft auf die Einwanderung dahin aus, dagegen hatten in Nordamerika die Krisen von 1837 u. 1857 sowie der Bürgerkrieg von 1861 eine erhebliche Minderung der Auswanderung dorthin zur Folge. | ||
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Die Auswanderungspolitik vor dem 1. Weltkrieg war zuletzt darauf gerichtet, im Interesse der Auswanderer selbst Massregeln zu ergreifen durch gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit von Auswanderungsagenten, über die Ausrüstung der Schiffe und Versorgung der Auswanderer auf denselben, dann durch Austellung von Beamten zur Beaufsichtigung des Auswanderungswesens an Seeplätzen, Schutz der Ausgewanderten in fremden Ländern usw. | Die Auswanderungspolitik vor dem 1. Weltkrieg war zuletzt darauf gerichtet, im Interesse der Auswanderer selbst Massregeln zu ergreifen durch gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit von Auswanderungsagenten, über die Ausrüstung der Schiffe und Versorgung der Auswanderer auf denselben, dann durch Austellung von Beamten zur Beaufsichtigung des Auswanderungswesens an Seeplätzen, Schutz der Ausgewanderten in fremden Ländern usw. | ||
===Preussen | ===Auswanderungsangelegenheit in Preussen ab 1847=== | ||
Preussen nahm schon 1847 die Auswanderungsangelegenheit in die Hand, dann 1848 die Deutsche Nationalversammlung, 1850 die Deutsche Union, wodurch ein besseres Auswanderungs- und Kolonisationsamt eingesetzt werden sollte. Mit der Union scheiterte allerdings auch dieser Plan. Zwar unterlag nach der Reichsverfassung die Auswanderung nach ausserdeutschen Ländern der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches, doch beschäftigte sich die Reichsregierung nur insoweit mit derselben, dass sie einen Reichskommissar bestellt, dem die Überwachung der deuten Auswandererschiffe zum Zweck der Erfüllung der vorgeschriebenen Regulative unterstellt war. | Preussen nahm schon 1847 die Auswanderungsangelegenheit in die Hand, dann 1848 die Deutsche Nationalversammlung, 1850 die Deutsche Union, wodurch ein besseres Auswanderungs- und Kolonisationsamt eingesetzt werden sollte. Mit der Union scheiterte allerdings auch dieser Plan. Zwar unterlag nach der Reichsverfassung die Auswanderung nach ausserdeutschen Ländern der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches, doch beschäftigte sich die Reichsregierung nur insoweit mit derselben, dass sie einen Reichskommissar bestellt, dem die Überwachung der deuten Auswandererschiffe zum Zweck der Erfüllung der vorgeschriebenen Regulative unterstellt war. | ||
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In New York besteht seit 1819 ein Gesetz zum Schutz der Einwanderer und seit 1847 hierfür eine eigene offizielle Einwanderungskommission, der auch die Vorsitzenden der deutschem und der irländändischen Gesellschaft angehören. Durch Gesetze von 1885 u. 1887 wurde die Einführung fremder Arbeiter in Nordamerika auf Grund von im voraus abgefassten Arbeitsverträgen verboten. | In New York besteht seit 1819 ein Gesetz zum Schutz der Einwanderer und seit 1847 hierfür eine eigene offizielle Einwanderungskommission, der auch die Vorsitzenden der deutschem und der irländändischen Gesellschaft angehören. Durch Gesetze von 1885 u. 1887 wurde die Einführung fremder Arbeiter in Nordamerika auf Grund von im voraus abgefassten Arbeitsverträgen verboten. | ||
===Deutschland als Auswanderland=== | ===Deutschland als Auswanderland=== | ||
Deutschland hat schon seit dem Mittelalter Auswandererzüge über seine Grenzen nach Osten und Südosten entsandt. So wurden die am weitesten im Osten liegenden Provinzen von Preussen, die baltischen Herzogtümer, große Teile von Polen und Südrussland, ebenso weite Striche in Ungarn und Siebenbürgen durch deutsche Auswanderer kolonisiert. | Deutschland hat schon seit dem Mittelalter Auswandererzüge über seine Grenzen nach Osten und Südosten entsandt. So wurden die am weitesten im Osten liegenden Provinzen von Preussen, die baltischen Herzogtümer, große Teile von Polen und Südrussland, ebenso weite Striche in Ungarn und Siebenbürgen durch deutsche Auswanderer kolonisiert. | ||
Eine eigentliche Auswanderung nach Russland begann unter der Zarin Katharina II. von Anhalt Zerbst (1762-1796), sie wurde auch von ihren Nachfolgern eifrig gefördert. Nach Ungarn kamen Deutsche schon seit Geisa II. (1074-1077) und nach langer Unterbrechung durch Maria-Theresia (1740-1780) und Joseph II. (1765-1790). Doch beträgt die deutsche Bevölkerung in Ungarn nach dem Untergang zahlreicher deutscher Sprachinseln um 1890 nur 1.882.371 Seelen, d.h. 12 % der Gesamtbevölkerung. | Eine eigentliche Auswanderung nach Russland begann unter der Zarin Katharina II. von Anhalt Zerbst (1762-1796), sie wurde auch von ihren Nachfolgern eifrig gefördert. Nach Ungarn kamen Deutsche schon seit Geisa II. (1074-1077) und nach langer Unterbrechung durch Maria-Theresia (1740-1780) und Joseph II. (1765-1790). Doch beträgt die deutsche Bevölkerung in Ungarn nach dem Untergang zahlreicher deutscher Sprachinseln um 1890 nur 1.882.371 Seelen, d.h. 12 % der Gesamtbevölkerung. | ||
===Nordamerika im Vordergrund=== | ===Nordamerika im Vordergrund=== | ||
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* [[Württemberg]] 1871 - 81: 43591 Personen, 2,01/1000 Ew.; | * [[Württemberg]] 1871 - 81: 43591 Personen, 2,01/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 24079 Personen, 2,97/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 24079 Personen, 2,97/1000 Ew. | ||
* Baden 1871 - 81: 33125 Personen, 1,92/1000 Ew.; | * [[Baden]] 1871 - 81: 33125 Personen, 1,92/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 14892 Personen, 2,29/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 14892 Personen, 2,29/1000 Ew. | ||
* Hessen 1871 - 81: 20298 Personen, 1,97/1000 Ew.; | *[[Großherzogtum Hessen|Hessen]] 1871 - 81: 20298 Personen, 1,97/1000 Ew.; | ||
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* Mecklenburg-Schwerin 1871 - 81: 28665 Personen, 4,51/1000 Ew.; | * [[Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin|Mecklenburg-Schwerin]] 1871 - 81: 28665 Personen, 4,51/1000 Ew.; | ||
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* Mecklenburg-Strelitz 1871 - 81: 3259 Personen, 2,95/1000 Ew.; | * [[Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz|Mecklenburg-Strelitz]] 1871 - 81: 3259 Personen, 2,95/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 857 Personen, 2,15/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 857 Personen, 2,15/1000 Ew. | ||
* Thüringische Staaten 1871 - 81: 12544 Personen, 0,97/1000 Ew.; | * Thüringische Staaten 1871 - 81: 12544 Personen, 0,97/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 4729 Personen, 0,94/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 4729 Personen, 0,94/1000 Ew. | ||
* Oldenburg 1871 - 81: 8866 Personen, 2,39/1000 Ew.; | * [[Großherzogtum Oldenburg|Oldenburg]] 1871 - 81: 8866 Personen, 2,39/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 4302 Personen, 3,08/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 4302 Personen, 3,08/1000 Ew. | ||
* Braunschweig 1871 - 81: 3227 Personen, 0,84/1000 Ew.; | * [[Herzogtum Braunschweig|Braunschweig]] 1871 - 81: 3227 Personen, 0,84/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 1133 Personen, 0,73/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 1133 Personen, 0,73/1000 Ew. | ||
* Anhalt 1871 - 81: 1426 Personen, 0,56/1000 Ew.; | * [[Herzogtum Anhalt|Anhalt]] 1871 - 81: 1426 Personen, 0,56/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 356 Personen, 0,34/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 356 Personen, 0,34/1000 Ew. | ||
* Waldeck 1871 - 81: 1074 Personen, 1,73/1000 Ew.; | * [[Fürstentum Waldeck|Waldeck]] 1871 - 81: 1074 Personen, 1,73/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 355 Personen, 1,59/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 355 Personen, 1,59/1000 Ew. | ||
* Lippe u. Schaumburg-Lippe 1871 - 81: 1945 Personen, 1,13/1000 Ew.; | * [[Fürstentum Lippe|Lippe]] u. [[Fürstentum Schaumburg-Lippe|Schaumburg-Lippe]] 1871 - 81: 1945 Personen, 1,13/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 592 Personen, 0,88/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 592 Personen, 0,88/1000 Ew. | ||
* Lübeck 1871 - 81: 887 Personen, 1,27/1000 Ew.; | * [[Freie und Hansestadt Lübeck|Lübeck]] 1871 - 81: 887 Personen, 1,27/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 342 Personen, 1,22/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 342 Personen, 1,22/1000 Ew. | ||
* Bremen 1871 - 81: 5894 Personen, 3,42/1000 Ew.; | * [[Freie und Hansestadt Bremen|Bremen]] 1871 - 81: 5894 Personen, 3,42/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 3898 Personen, 5,71/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 3898 Personen, 5,71/1000 Ew. | ||
* Hamburg 1871 - 81: 11816 Personen, 2,37/1000 Ew.; | * *[[Freie und Hansestadt Hamburg|Hamburg]] 1871 - 81: 11816 Personen, 2,37/1000 Ew.; | ||
** 1887 - 90: 7413 Personen, 3,35/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 7413 Personen, 3,35/1000 Ew. | ||
* Elsass-Lothringen 1871 - 81: 3762 Personen, 0,22/1000 Ew.; | * [[Reichsland Elsaß-Lothringen|Elsass-Lothringen]] 1871 - 81: 3762 Personen, 0,22/1000 Ew.; | ||
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* Deutschland ohne nähere Bezeichnung 1871 - 81: 1488 Personen, - Ew.; | * Deutschland ohne nähere Bezeichnung 1871 - 81: 1488 Personen, - Ew.; | ||
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* [[Hohenzollerische Lande|Hohenzollern]] 1871 - 81: 750 Personen, 1,91/1000 Ew.; | * [[Hohenzollerische Lande|Hohenzollern]] 1871 - 81: 750 Personen, 1,91/1000 Ew.; | ||
1887 - 90: 321 Personen, 2,20/1000 Ew. | ** 1887 - 90: 321 Personen, 2,20/1000 Ew. | ||
* [[Preußen|Preussen]] ohne nähere Bestimmung 1871 - 81: 878 Personen; | * [[Preußen|Preussen]] ohne nähere Bestimmung 1871 - 81: 878 Personen; | ||
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Aktuelle Version vom 28. September 2014, 19:52 Uhr
Einleitung
Auswanderung ist das offene und gesetzliche wie auch das heimliche Verlassen des Landes, welchem man durch Geburt oder festen Wohnsitz angehört, in der Absicht, unter völligem Aufgeben des bisherigen Vaterlandes und der staatsbürgerlichen und heimatlichen Rechte sich in einem neuen Vaterland anzusiedeln.
Unterscheidungen
Von der beabsichtigten Auswanderung mit förmlicher Entlassung aus dem Staatsverband ist die Verjährung der Staatsangehörigkeit durch länger fortgesetzten Aufenthalt im Ausland zu unterscheiden. Während die Auswanderer sich im neuen Heim eine dauernde Existenz gründen wollen, suchen Emigranten als politische Flüchtlinge im Ausland nur eine vorläufige Zufluchtsstätte, können allerdings auch ihre seitherige Staatsangehörigkeit verlieren. Insofern wäre die Auswanderung aus Kolonialstaaten nach deren Besitzungen (z.B. Deutsch-Südwestafrika keine Auswanderung im eigentlichen Sinne, doch ist dieselbe bei einer Würdigung der sozialen Seite der Auswanderung ebenso zu beachten wie die Wanderungen nach andern Provinzen eines Staates (innere Wanderungen) oder in andre Staaten einer Union (z.B. in Nordamerika USA).
Beweggründe der Auswanderung
Die Beweggründe, welche zum Aufgeben der Heimat veranlassen, können sehr verschiedene sein, religiöser Hugenotten, politischer, ökonomischer. Während die beiden ersten in früherer Zeit mächtige Triebfedern waren, ist im 19./20. Jhdt bis in die Jetztzeit fast ausschliesslich der Wunsch nach Verbesserung der wirtschlichen Verhältnisse massgebend. Die Stärke der Auswanderung wird hiernach zunächst bedingt durch die Schwierigkeit, sich in der Heimat eine befriedigende Existenz zu schaffen, dann durch die Aussichten, welche das fremde Land bietet. Sie ist am grössten, wenn ungünstige Verhältnisse in der Heimat mit günstigen der Fremde zusammentreten. So kann eine länger dauernde Notlage ganze Scharen von Auswanderern über die Grenze treiben. Hatte doch Irland nach 1840 in kurzer Zeit über 30 % seiner Bevölkerung durch Auswanderung verloren. In den Notjahren 1816/17 u. 1846/47, dann in den Reaktionsperioden (Mechanisierung) der 30er u. 50er Jahre des 19. Jhdts. stieg die Auswanderung in verschiedenen Ländern (Deutschland, England) sehr stark, ebenso übte der wirtschliche Aufschwung der nordamerikanischen Union (USA) anfangs der 80er Jahre des 19. Jhdts. eine starke Anziehungskraft auf die Einwanderung dahin aus, dagegen hatten in Nordamerika die Krisen von 1837 u. 1857 sowie der Bürgerkrieg von 1861 eine erhebliche Minderung der Auswanderung dorthin zur Folge.
Frühere Auswanderung nach Osten
Die deutsche Auswanderung wandte sich vor dem 19. Jhdt. nach dem Osten (Russland, Ungarn, Siebenbürgen), begünstigt durch die damaligen Herrscher jener Länder, welche menschenleere Gebiete zu bevölkern trachteten; zu Ende des 19. Jhdts. sind politische und wirtschliche Verhältnisse dort für die Deutschen nicht mehr so günstig; dieselben wenden sich dem mehrversprechenden Westen (Nordamerika) zu.
Auswanderer bringen als Einwanderer Gewinne
Den Ländern, welchen die Auswanderung sich zuwendet, bringt dieselbe in der Regel dadurch Vorteil, dass sie ihnen kostenlos Arbeitskräfte zuführt. Dann kommen die Auswanderer auch nicht ganz mittellos in die neue Heimat. Kapp und ander haben vor 1895 berechnet, dass die U.S.A. allein von Deutschland im 19. Jhdt. an Vermögen und fahrender Habe 1.500 Mill. Mark und an Erziehungskapital 3,5 - 5 Milliarden Mark (400, bzw. 800 – 1.200 Mark auf den Kopf der Auswanderer) gewonnen haben.
Auswanderungspolitik
Die Auswanderungspolitik des Staates trug zu Ende des 19. Jahrhunderts einen wesentlich andern Charakter als noch 100 Jahre vorher. Standen der Auswanderung im Mittelalter vielfach Rechte Dritter im Wege (Hörigkeit), so suchte man sie später, insbesondere in der Blütezeit des Merkantilsystems, durch Verbot und Abgaben zu beschränken, um dem Lande eine grössere Volkszahl (Arbeitskräfte und Soldaten) zu erhalten. Vielfach wurde die heimliche Auswanderung, insbesondere aber das Anwerben und Verleiten zur Auswanderung, mit strengen Strafen (selbst mit Leibes- und Lebensstrafen), bedroht.
In Deutschland bestanden Verbote noch bis 1825; wer auswandern wollte, musste erst allen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. In Österreich war noch nach dem Patent vom 24.03.1832 ausdrücklich Bewilligung der Verwaltungsbehörde zur Auswanderung nötig.
Audwanderungsfreiheit
Vor dem 1. Weltkrieg war dagegen die Auswanderung in den Kulturländern freigegeben, sofern nicht durch dieselbe die gegen den Staat zu erfüllenden Pflichten (Militärpflicht) verletzt werden.
Der Grundsatz der Auswanderungsfreiheit wurde im Deutschen Reich durch Gesetz vom 01.06.1870 ausdrücklich anerkannt. Aktiven Militärpersonen war jedoch die Entlassung aus dem Reichsverband zu versagen, andern konnte dieselbe nur unter gewissen Voraussetzungen erteilt werden (ähnlich in Österreich). Heimliche Auswanderung solcher Personen, ebenso die geschäftsmässige Verleitung zum Auswandern durch Vorspiegelung falscher Tatsachen umd durch Täuschung bedrohte das Reichsstrafgesetzbuch (Paragr. 140, 144, 360) mit Strafe.
Schutz der Auswanderer
Die Auswanderungspolitik vor dem 1. Weltkrieg war zuletzt darauf gerichtet, im Interesse der Auswanderer selbst Massregeln zu ergreifen durch gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit von Auswanderungsagenten, über die Ausrüstung der Schiffe und Versorgung der Auswanderer auf denselben, dann durch Austellung von Beamten zur Beaufsichtigung des Auswanderungswesens an Seeplätzen, Schutz der Ausgewanderten in fremden Ländern usw.
Auswanderungsangelegenheit in Preussen ab 1847
Preussen nahm schon 1847 die Auswanderungsangelegenheit in die Hand, dann 1848 die Deutsche Nationalversammlung, 1850 die Deutsche Union, wodurch ein besseres Auswanderungs- und Kolonisationsamt eingesetzt werden sollte. Mit der Union scheiterte allerdings auch dieser Plan. Zwar unterlag nach der Reichsverfassung die Auswanderung nach ausserdeutschen Ländern der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches, doch beschäftigte sich die Reichsregierung nur insoweit mit derselben, dass sie einen Reichskommissar bestellt, dem die Überwachung der deuten Auswandererschiffe zum Zweck der Erfüllung der vorgeschriebenen Regulative unterstellt war.
Gewerbliche Auswanderungsunternehmer
Auf den Gewerbebetrieb der Auswanderungsunternehmer, d.h. derjenigen, welche sich mit der Beförderung befassen, und der Auswanderungsagenten, d.h. derjenigen, welche die Vermittelung hierfür übernehmen, fanden die Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung keine Anwendung. Die gesetzliche Regelung desselben blieb der jeweiligen Landesgesetzgebung der Länder des Deutschen Reichs überlassen, welche an der meist schon früher eingeführten, auch in Frankreich, Belgien, in der Schweiz etc. bestehenden Konzessionspflicht festgehalten hatten. Die Konzession, welche nur für den betreffenden Staat galt, wurd je für ein Jahr oder widerruflich an zuverlässige Personen und zwar nur an Reichsangehörige erteilt. Auch war die Ausübung des Betriebs geregelt, insbesondere in den Hanse-Städten, welche hierfür eigne Organe bestellt hatten.
Auswanderer Vereine
England hatte bereits 1803 durch die „Passengers Act“ Vorsorge getroffen und seit 1840 eigne „Land and Immigration Commissioners“ bestellt. Die private Tätigkeit hat sich der Auswanderungsfrage in vielen Ländern zugewandt. Von den seit 1843 gegründeten Gesellschaften sind zu nennen der
- Auswanderungsverein in Düsseldorf (1843), dann
- Auswanderungsverein zu Dresden (1848)
- Auswanderungsverein zu Leipzig (1848
- National-Verein für deutsche Auswanderung zu Frankfurt/Main (1849), mit Zweigvereinen in Darmstadt, Reutlingen, Karlsruhe, Limburg, Wiesbaden
- Verein zur Zentralisation deutscher Auswanderung u. Kolonisation zu Berlin (1849)
- Verein zur geistlichen Fürsorge für die deutschen Auswanderer in den Weststaaten der Union (USA), (1852).
Zielorientierte Auswanderervereine
Bestimmte Gebiete fassten ins Auge der
- Deutsche Adelsverein für Texas (1844),
- Preussische Verein für die Mosquitoküste (1845),
- Bülow'sche Verein für Zentralamerika (1849)
- Stuttgarter Verein für Chile (1849),
- Verein für Westaustralien
- Kolonisationsverein für Südbrasilien (1849) in Hamburg, der von allen jenen 1895 allein noch bestand und in der Kolonisation des Dr. Blumenau (1850) u. Santo Angelo (1857) dauernde Erfolge erzielte.
Zu Ende des 19. Jahrhunderts haben der Zentralverein für Handelsgeographie, der Westdeutsche Verein, der Münchener Verein sich mit der Auswanderungsfrage wenigstens insoweit beschäftigt, als sie die deutsche Auswanderung in geeignete Gebiete zu lenken strebten. Auch in den Häfen, in welchen sie landen, finden die Auswanderer vielfach Schutz und Beihilfe durch gemeinnützige Vereine.
USA: Gesetz zum Schutz der Einwanderer
In New York besteht seit 1819 ein Gesetz zum Schutz der Einwanderer und seit 1847 hierfür eine eigene offizielle Einwanderungskommission, der auch die Vorsitzenden der deutschem und der irländändischen Gesellschaft angehören. Durch Gesetze von 1885 u. 1887 wurde die Einführung fremder Arbeiter in Nordamerika auf Grund von im voraus abgefassten Arbeitsverträgen verboten.
Deutschland als Auswanderland
Deutschland hat schon seit dem Mittelalter Auswandererzüge über seine Grenzen nach Osten und Südosten entsandt. So wurden die am weitesten im Osten liegenden Provinzen von Preussen, die baltischen Herzogtümer, große Teile von Polen und Südrussland, ebenso weite Striche in Ungarn und Siebenbürgen durch deutsche Auswanderer kolonisiert.
Eine eigentliche Auswanderung nach Russland begann unter der Zarin Katharina II. von Anhalt Zerbst (1762-1796), sie wurde auch von ihren Nachfolgern eifrig gefördert. Nach Ungarn kamen Deutsche schon seit Geisa II. (1074-1077) und nach langer Unterbrechung durch Maria-Theresia (1740-1780) und Joseph II. (1765-1790). Doch beträgt die deutsche Bevölkerung in Ungarn nach dem Untergang zahlreicher deutscher Sprachinseln um 1890 nur 1.882.371 Seelen, d.h. 12 % der Gesamtbevölkerung.
Nordamerika im Vordergrund
Weit bedeutender aber als diese Ostaswanderung ist die namentlich seit den ersten Jahren des 19. Jhdts. anhebende überseeische Auswanderung. Diese richtete sich anfangs ausschliesslich nach Nordamerika, und der Zug dorthin ist auch um 1895 noch so stark, dass 1881 - 91 von der gesamten deuten Auswanderung 91 % auf dieses Gebiet entfielen.
Die ersten Deuten kamen 1683 aus Frankfurt/Main unter der Führung von Pastorius und siedelten sich in der Nähe von Philadelphia an. Es folgten dann über England und Rotterdam zahlreiche Züge nach, deren Stärke sich nicht ziffermässig nachweisen lässt; doch darf man annehmen, dass bis 1820 mehrere Hunderttausende Deutsche nach Amerika übersiedelten. Später hat sich die deutsche Auswanderung über alle Erdteile verbreitet.
Auswanderungsstatistik
Mit einer Schätzung der Auswanderzahlen seit 1815 haben sich vor 1895 unter andern Gäbler, Löher und Pösche in Philadelphia beschäftigt. Ihre Berechnungen weichen indes so weit voneinander ab, dass die einen für die Periode 1815 - 43 die Zahl 383.000, die andern 740.000 finden. Eine vollständige Statistik über die Zahl der Auswanderer, welche aus deutschen Häfen befördert wurden, besitzen wir erst seit 1847; doch schliesst dieselbe auch die nichtdeuten Auswanderer ein, berücksichtigt aber auch nicht die aus nichtdeutschen Häfen (z.B. Antwerpen und französiche Häfen) abgegangenen deuten Auswanderer.
Die Auswanderung war im ganzen und in Tausendteilen der mittlern Bevölkerung:
- 1831 - 40: 152.000 Personen; 0,6/1000 Ew.
- 1841 - 50: 435.000 Personen; 1,6/1000 Ew.
- 1851 - 60: 952.000 Personen; 3,0/1000 Ew.
- 1861 - 70: 822.000 Personen; 2,6/1000 Ew.
- 1871 - 75: 392.000 Personen; 0,9/1000 Ew.
- 1876 - 80: 231.000 Personen; 0,5/1000 Ew.
- 1881 - 85: 856.000 Personen; 3,7/1000 Ew.
- 1886 - 90: 424.000 Personen; 1,8/1000 Ew.
Im ganzen sind seit 1820 rund 5 Millionen Personen ausgewandert. Die Auswanderung stieg ziemlich stetig in den 40er Jahren des 19. Jhdts. und war sehr stark in den Jahren 1852 - 54, 1867 - 69, 1872 - 73 und 1881 - 84. Direkt befördert wurden 1871 - 90 über französiche Häfen 91.595, über Anvers (Antwerpen) 202.436 deutsche Auswanderer.
Angegebene Ziele nach Übersee
Die Ziele der deutschen Auswanderung 1871 - 1891:
- U.S.A. 1871 - 80: 555.866 Personen, 93,41 %;
- 1881 - 91: 134.1097 Personen, 96,12 %
- Brasilien 1871 - 80: 21.180 Personen, 3,55 %;
- 1881 - 91: 22.481 Personen, 1,6 %
- Australien 1871 - 80: 9.902 Personen, 1,65 %;
- 1881 - 91: 7.851 Personen, 0,53 %
- Übriges Amerika 1871 - 80: 6.644 Personen, 1,12 %;
- 1881 - 91: 19.522 Personen, 1,39 %
- Afrika 1871 - 80: 1.278 Personen, 0,22 %;
- 1881 - 91: 3.839 Personen, 0,27 %
- Asien 1871 - 80: 281 Personen, 0,05 %;
- 1881 - 91: 1067 Personen, 0,07 %
Herkunft aus dem Deutschen Reich
1895: Die einzelnen Teile vom Deuten Reich beteiligten sich hieran nach folgende Tabelle:
- Preussen 1871 - 81: 525637 Personen, 1,75/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 243798 Personen, 2,09/1000 Ew.
- Bayern 1871 - 81: 71669 Personen, 1,23/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 45910 Personen, 2,08/1000 Ew.
- Sachsen 1871 - 81: 26525 Personen, 0,81/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 9675 Personen, 0,72/1000 Ew.
- Württemberg 1871 - 81: 43591 Personen, 2,01/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 24079 Personen, 2,97/1000 Ew.
- Baden 1871 - 81: 33125 Personen, 1,92/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 14892 Personen, 2,29/1000 Ew.
- Hessen 1871 - 81: 20298 Personen, 1,97/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 8687 Personen, 2,23/1000 Ew.
- Mecklenburg-Schwerin 1871 - 81: 28665 Personen, 4,51/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 4953 Personen, 2,13/1000 Ew.
- Mecklenburg-Strelitz 1871 - 81: 3259 Personen, 2,95/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 857 Personen, 2,15/1000 Ew.
- Thüringische Staaten 1871 - 81: 12544 Personen, 0,97/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 4729 Personen, 0,94/1000 Ew.
- Oldenburg 1871 - 81: 8866 Personen, 2,39/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 4302 Personen, 3,08/1000 Ew.
- Braunschweig 1871 - 81: 3227 Personen, 0,84/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 1133 Personen, 0,73/1000 Ew.
- Anhalt 1871 - 81: 1426 Personen, 0,56/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 356 Personen, 0,34/1000 Ew.
- Waldeck 1871 - 81: 1074 Personen, 1,73/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 355 Personen, 1,59/1000 Ew.
- Lippe u. Schaumburg-Lippe 1871 - 81: 1945 Personen, 1,13/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 592 Personen, 0,88/1000 Ew.
- Lübeck 1871 - 81: 887 Personen, 1,27/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 342 Personen, 1,22/1000 Ew.
- Bremen 1871 - 81: 5894 Personen, 3,42/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 3898 Personen, 5,71/1000 Ew.
- *Hamburg 1871 - 81: 11816 Personen, 2,37/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 7413 Personen, 3,35/1000 Ew.
- Elsass-Lothringen 1871 - 81: 3762 Personen, 0,22/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 3677 Personen, 0,58/1000 Ew.
- Deutschland ohne nähere Bezeichnung 1871 - 81: 1488 Personen, - Ew.;
- 1887 - 90: 768 Personen, - Ew./1000 Ew.
- 1887 - 90: 768 Personen, - Ew./1000 Ew.
Die Zahlen für Elsass-Lothringen umfassen nur den kleineren Teil der Auswanderung, da die französischen Häfen nicht berücksichtigt sind.
Herkunft aus Provinzen im Königreich Preußen
Auswanderung aus den Provinzen des Königreichs Preußen:
- Ostpreussen und Westpreussen 1871 - 81: 96820 Personen, 2,63/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 8069 (OP), 47741 (WP) Personen, 1,01 (OP), 8,29 (WP)/1000 Ew.
- Brandenburg und Berlin 1871 - 81: 35897 Personen, 0,96/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 13523 Personen, 1,14/1000 Ew.
- Pommern 1871 - 81: 90400 Personen, 5,34/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 30671 Personen, 5,00/1000 Ew.
- Posen 1871 - 81: 77425 Personen, 4,13/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 43243 Personen, 6,13/1000 Ew.
- Schlesien 1871 - 81: 23000 Personen, 0,52/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 9481 Personen, 0,56/1000 Ew.
- Sachsen 1871 - 81: 13791 Personen, 0,51/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 5902 Personen, 0,59/1000 Ew.
- Schleswig-Holstein 1871 - 81: 46738 Personen, 3,77/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 17247 Personen, 3,49/1000 Ew.
- Hannover 1871 - 81: 62500 Personen, 2,72/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 25095 Personen, 2,81/1000 Ew.
- Westfalen 1871 - 81: 21464 Personen, 0,95/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 8722 Personen, 1,88/1000 Ew.
- Hessen-Nassau 1871 - 81: 30081 Personen, 1,75/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 12639 Personen, 1,92/1000 Ew.
- Rheinland 1871 - 81: 25893 Personen, 0,58/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 17222 Personen, 0,95/1000 Ew.
- Hohenzollern 1871 - 81: 750 Personen, 1,91/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 321 Personen, 2,20/1000 Ew.
- Preussen ohne nähere Bestimmung 1871 - 81: 878 Personen;
- 1887 - 90: 32 Personen
- Summa Preussen 1871 - 81: 525637 Personen, 1,75/1000 Ew.;
- 1887 - 90: 243798 Personen, 2,09/1000 Ew.
- 1887 - 90: 32 Personen
Die verhältnismässig stärkste Auswanderung weisen dünn bevölkerte, vornehmlich Ackerbau treibende Landesteile auf, wie Pommern, Posen, Westpreussen, Schleswig-Holstein, Hannover, Mecklenburg und Oldenburg. Hier ist die unbefriedigende Verteilung von Grund und Boden die Hauptursache der Auswanderung. Die Industriereichen Gebiete liefern weit weniger Auswanderer, doch ist die Zahl derselben aus Württemberg, Baden, Hessen nicht unbedeutend; hier üben wahrscheinlich geschichtliche Überlieferungen (angeknüpfte Beziehungen etc.) in Verbindung mit dem Wunsche, die Lage zu verbessern, auf den Auswanderungswunsch einen großen Einfluss aus.
Auswanderung aus Europa
Die gesamte europäische Auswanderung wird für 1820 - 87 auf 18,6 Millionen Personen angegeben. Davon entfallen auf: Grossbritannien: 7,5 Mill. Personen, Irland: 3,5 Mill. Personen, Deutschland: 5,0 Mill. Personen, Italien: 0,9 Mill. Personen, Skandinavien: 0,9 Mill. Personen, Frankreich: 0,4 Mill. Personen, Österreich- Ungarn: 0,35 Mill. Personen.
Geschichtliches
In älterer Zeit, in welcher die Einzelwanderung durch Hemmnisse rechtlicher Art und durch mangelnde Verkehrsentwickelung (Schwierigkeit des Reisens, Unkenntnis fremder Länder) erschwert war, kamen Auswanderungen mehr in der Form von Massenwanderungen vor. Das Mutterland gab einen Teil seiner Bewohner zur Gründung von Kolonien ab, besiegte Völker wurden von den Siegern zwangsweise nach einer andern Gegend verpflanzt (Juden), ein Volk wurde durch ein andres aus seinen Wohnsitzen verdrängt, oder es wanderte, um anderwärts ein besseres Heim zu finden (Völkerwanderung, eine derselben ähnliche Erscheinung weist die moderne Zeit im „Trekken“ der Boers in Südafrika wie in der Wanderung der Mormonen von Nauvoo nach Utah auf).
Beispiele erzwungener Auswanderung aus späterer Zeit sind die Verjagung der Mauren aus Spanien, der französischen Protestanten (Hugenotten) unter Ludwig-XIV. (1715-1774), der Salzburger unter Erzbischof Leopold Anton Gf. Von Firmian (1724-1744)..
Vor dem 1. Weltkrieg ist der Besuch fremder Länder durch Erweiterung der persönlichen Freiheitsrechte (Aufhebung der Hörigkeit, Gewährung freien Reiserechts, Wegfall polizeilicher Reiseerschwerungen), durch den Einwanderern gewährten wirksamern Rechtsschutz sowie durch die Verkehrsentwickelung ausserordentlich erleichtert, und es trägt infolgedessen die moderne Auswanderung fast ausschließlich den Charakter der freiwilligen Einzelwanderung.
Historische Litteratur
- Wappäus »Die deut. Auswanderung u. Kolonisation« (Leipzig 1846 u. 1848);
- von Bülow »Auswanderung u. Kolonisation« (Berlin 1849);
- Gäbler »Deut. Auswanderung u. Kolonisation« (Berlin 1850);
- Roscher »Kolonien, Kolonialpolitik u. Auswanderung« (3. Aufl., mit Jannasch, Leipzig 1885);
- J. Frobel »Die deut. Auswanderung u. ihre natl. u. kulturhistor. Bedeutung« (Leipzig 1858);
- Sturz »Die Krisis der deut. Auswanderung« (Berlin 1862);
- Duval »Histoire de l'émigration européenne, asiatique et africaine« (Paris 1862);
- Lammers »Die deut. Auswanderung unter Bundesschutz« (Berlin 1869);
- F. Kapp Ȇber Auswanderung (Berlin 1871);
- Bödiker »Die preuss. Auswanderung u. Einwanderung seit dem Jahr 1844« (Düsseldorf 1879);
- Ratzel »Die chines. Auswanderung« (Breslau 1876);
- Scalabrini »L'emigratione italiana in America« (Piacenza 1887);
- R.M. Smith »The influence of immigration on the United States of America« (im »Bull. de l'Institut internatl. de statistique«, Bd. 3, 1888);
- R.M. Smith »Emigration and immigration; a study in social science« (London 1890);
- Philippovich »Auswanderung u. Auswanderungspolitik in Deutschland« (Bd. 52 der »Schriften des Vereins f. Sozialpolitik«, Leipzig 1892);
- Bokemeyer »Das Auswanderungswesen in der Schweiz, in Belgien, England u. Deutschland« (Berlin 1892).