Hörigkeit

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In der frühen Neuzeit bezeichnete der Begriff Hörigkeit eine Form der rechtlichen und sozialen Abhängigkeit von einem Grundherrn. Die Hörigkeit war ein feudales System, in dem die Hörigen als unfreie Bauern oder Handwerker dem Grundherrn gegenüber verpflichtet waren.

Hörige waren Menschen, die an ein bestimmtes Stück Land oder an den Grundherrn gebunden waren. Sie waren verpflichtet, dem Grundherrn Abgaben zu leisten, Frondienste zu erbringen und bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen umfassten in der Regel die Nutzung des Grundherrlichen Landes, die Zahlung von Pacht oder Naturalabgaben, die Abgabe eines Teils der Ernte, aber auch persönliche Dienstleistungen, wie beispielsweise Arbeitsdienste auf den Grundherrlichen Feldern oder in dessen Haushalt.

Die Hörigkeit war ein asymmetrisches Verhältnis, in dem der Grundherr über die Rechte und Privilegien verfügte und den Hörigen gegenüber bestimmte Pflichten durchsetzen konnte. Die Hörigen hatten im Gegenzug das Recht auf Schutz und Unterstützung durch den Grundherrn.

Im Laufe der frühen Neuzeit entwickelte sich die Hörigkeit und die damit verbundenen rechtlichen Bedingungen weiter. Mit dem Aufkommen neuer Rechtsordnungen und wirtschaftlicher Veränderungen begannen sich feudale Strukturen allmählich aufzulösen, und die individuellen Rechte und Freiheiten der Hörigen wurden stärker anerkannt. In einigen Regionen wurden Hörige im Laufe der Zeit zu Bauern mit beschränkter Unabhängigkeit oder erlangten schrittweise ihre Freiheit.

Zeitlich regionale Entwicklung