Wießeigken (Bezirk): Unterschied zwischen den Versionen
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1540 zerfiel das Hauptamt Memel ohne die Stadt in 61 größere und kleinere Bezirke oder Gebiete, meist | 1540 zerfiel das '''[[Hauptamt Memel]]''' ohne die Stadt in 61 größere und kleinere Bezirke oder Gebiete, meist "Dörfer" genannt. Die Einteilung in diese Bezirke hatte lange noch Bedeutung für die Strukturierung von Schuldregistern und Steuergefälle. | ||
==Geschichte== | |||
*7. Aug. '''1524''' '''Wittko''' erhält den Krug zu Wiszeiken mit aller Zugehörunge, gegen einen Zins von 6 Mark; außerdem soll er ein Pferd für Ordenszwecke und die "Ritterwacht" auf dem Schlosse halten.<br><br> | |||
Einen großen Pfandbesitz haben die '''v. Goetzen''' (danach H. E. '''v. Halle''') im 17. Jahrhundert gehabt. | |||
'''Kurfürst Georg Wilhelm''' war dem Amtshauptmann zu [[Memel]], Oberstleutnand Hans '''Goetz''' oder '''v. Goetzen''', 16 033 Mark Kapital nebst 3 798 Mark Zinsen, zusammen 19 831 Mark (= 13 333 Mark im Jahre 1920) schuldig geworden. <br> | |||
Diese Summe war aus verschiedenen Posten entstanden: z.B. <br> | |||
1628: 1 500 Mark zur Warschanischen Gesandtschaft, <br> | |||
1633: 24 Achtel Holz, <br> | |||
1635: 10 Mastochsen zu 100 Mark. <br> | |||
Da nun "Unser Rentt Kammer in dießem turbulentissimo statu (Preußen war damals der Schauplatz des Krieges zwischen Schweden und Polen) zu auszahlung des Capitals, unde der Interesse, kein Rath gewusst", so erhielt '''v. Goetzen''' zur Sicherheit und an Stelle der jährlichen Zinsen das "Dorf", d.h. das eine ganze Anzahl von Dörfern mit zusammen 148 Hufen umfassende Gebiet Wißeiken (lith. Wyžeiki), dessen Einwohner theils zur Prökulser theils zur Windenburger Kirche gehörten, in Pfand mit der Erlaubnis dort ein Vorwerk errichten, und mit allen Nutzungen, Einkünften und Scharwerksdiensten, sowie mit der Fischerei im Thenneflusse, bis zur Auszahlung obiger Summe und Vergütung der Meliorationen durch Vorwerksbau u.s.w., nachhalbjähriger Aufkündigung, Königsberg 3. October 1635.<br> | |||
Im Jahr '''1648''' wird in Folge einer Neuvermessung, die Größe von Wißeiken auf 148 Hufe 16 1/2 Morgen, Altmaaß und 47 Hufe 26 Morgen Neumaas (durch die Neuvermessung ermittelt), zusammen 196 Hufe 12 1/2 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4217 Mark 2 Schillinge, 22 1/2 Stein Honig und ebensoviel Wachs angegeben.<br> | |||
Kurze Zeit vor der Abschaffung dieser Pfandverleihung hatte die Kammer wieder eine unvermeidliche Ausgabe wegen des Reichstags in Polen gehabt, wo wichtige Beschlüsse gefasst wurden. (Der am 26. September 1629 zu Stuhm zwischen Schweden und Polen geschlossene sechsjährige Waffenstillstand näherte sich seinem Ende. Dem folgte der am 12. September 1635 geschlossene Stuhmsdorfer Frieden.) | |||
Nun zahlten Hans '''v. Goetzen''' und sein Neffe, der Hofgerichtsrath Geheimrath Friedrich '''v. Goetzen''', die nötigen 12 000 Florin (= 18 000 Mark) und erhielten dafür unter denselben Bedingungen wie Wißeicken, das "Dorf" [[Auriethen (Bezirk)| Auriethen]] oder [[Auritten (Bezirk)|Auritten]] | |||
Nach dem Tode Hans '''v. Goetzens''', '''1639''', blieb Friedrich '''v. Goetzen''' (dessen Gemahlin Charlotte Sophie '''v. Halle''' war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.<br> | |||
Im Jahre '''1648''' wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter [[Amt Insterburg| Insterburg]] und [[Amt Barten| Barten]] auszahlen lassen, jedoch '''v. Goetzen''' hatte es nicht eilig.<br> | |||
Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte [[Amt Insterburg| Insterburg]] unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht '''v. d. Trenck''' damit befrieden müsse. Die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete [[Wießeigken (Bezirk)| Wißeicken]] und [[Auriethen (Bezirk)| Auriethen]] Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah. | |||
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Am 3. Oktober '''1652''' aber zahlte der Kurfürst an Friedrich '''v. Groetzen''' das Capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich '''v. Halle''' hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.<br> | |||
Als nun '''v. Halle''' diese Summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November '''1657''' den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen (? viell. Elche?), Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.<br> | |||
Nach '''v. Halles''' Tod '''1663''' übernahm der Kurfürst die beiden verpfändeten Ämter wieder, doch zog sich die Regulierung der finanziellen Verhältnisse mit den Erben bis '''1675''' hin.<br> | |||
Die Ämter sollten zuerst wieder zum [[Hauptamt Memel]] kommen. Am 29. Mai '''1670''' wurde aber bestimmt, dass sie noch weiter in des Amtshauptmanns zu [[Tilsit]] und des Kammermeisters '''Büttner''' Verwaltung bleiben sollten. Es wurde durch Verfügung vom 22. Dezember '''1671''' zwecks geordneter Verwaltung ein Landschöppe, auch Ober-Landschöppe genannt, für sie eingesetzt, der ein paar Diensthuben erhalten sollte. der erste hieß Georg '''Paremins'''. Schon am 9. März '''1674''' wurde eine Untersuchung seiner Amtsführung befohlen. Er kneipte, statt seinen Dienst zu versehen, in [[Heydekrug]], nahm Geld ein, ohne Quittung zu geben, hatte die Schuldregister in größter Unordnung und ließ die aus dem Wißeikischen meherer Meilen weit gekommenen Unterthanen, fünf, sechs Tage lang auf Abfertigung warten u.s.w. Er wurde abgesetzt. Kurze Zeit folgte Christoph '''Lembke''', dann Oktober '''1676''' Simon '''Groß''' und '''1689''' ist der Burggraf zu [[Kukerneese]] gleichzeitig Landschöpp von [[Auritten (Bezirk)| Auritten]], wie der Landkämmerer zu [[Prökuls]] für [[Wießeigken (Bezirk)| Wißeicken]]. | |||
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==Quellen== | |||
* Diehlmann, Hans Heinz , Die Türkensteuer im Großherzogtum Preußen 1540, Band 2, Memel - Tilsit <br> | |||
* Karge, Paul, Die Litauerfrage in Altpreußen in geschichtlicher Beleuchtung, Königsberg 1925<br> | |||
* Prökuls Steuergefälle 1717 | |||
* Rugullis, Ewald : Erinnerungen an ein deutsches Grenzland an der Memel<br> | |||
* Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920 | |||
*Janczik, Bruno und Naunheim, Fritz: Dragoner, Wibranzen und Enrollierte aus der Zeit der großen Pest, Berichte und Tabellen der Ämter 1711, II. Die nördlichen Ämter in Altpreußische Geschlechterkunde, Neue Folge, 38. Jahrgang, Band 20, 1990, Hamburg, [http://www.vffow.de/default.htm Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen] | |||
[[Kategorie:Bezirk im Memelland]] | [[Kategorie:Bezirk im Memelland]] |
Aktuelle Version vom 15. November 2022, 23:40 Uhr
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Einleitung
Wießeigken (Bezirk), (1540 Wyßekenn (Bezirk)) im Pröckulschen Creyß
1540 zerfiel das Hauptamt Memel ohne die Stadt in 61 größere und kleinere Bezirke oder Gebiete, meist "Dörfer" genannt. Die Einteilung in diese Bezirke hatte lange noch Bedeutung für die Strukturierung von Schuldregistern und Steuergefälle.
Geschichte
- 7. Aug. 1524 Wittko erhält den Krug zu Wiszeiken mit aller Zugehörunge, gegen einen Zins von 6 Mark; außerdem soll er ein Pferd für Ordenszwecke und die "Ritterwacht" auf dem Schlosse halten.
Einen großen Pfandbesitz haben die v. Goetzen (danach H. E. v. Halle) im 17. Jahrhundert gehabt.
Kurfürst Georg Wilhelm war dem Amtshauptmann zu Memel, Oberstleutnand Hans Goetz oder v. Goetzen, 16 033 Mark Kapital nebst 3 798 Mark Zinsen, zusammen 19 831 Mark (= 13 333 Mark im Jahre 1920) schuldig geworden.
Diese Summe war aus verschiedenen Posten entstanden: z.B.
1628: 1 500 Mark zur Warschanischen Gesandtschaft,
1633: 24 Achtel Holz,
1635: 10 Mastochsen zu 100 Mark.
Da nun "Unser Rentt Kammer in dießem turbulentissimo statu (Preußen war damals der Schauplatz des Krieges zwischen Schweden und Polen) zu auszahlung des Capitals, unde der Interesse, kein Rath gewusst", so erhielt v. Goetzen zur Sicherheit und an Stelle der jährlichen Zinsen das "Dorf", d.h. das eine ganze Anzahl von Dörfern mit zusammen 148 Hufen umfassende Gebiet Wißeiken (lith. Wyžeiki), dessen Einwohner theils zur Prökulser theils zur Windenburger Kirche gehörten, in Pfand mit der Erlaubnis dort ein Vorwerk errichten, und mit allen Nutzungen, Einkünften und Scharwerksdiensten, sowie mit der Fischerei im Thenneflusse, bis zur Auszahlung obiger Summe und Vergütung der Meliorationen durch Vorwerksbau u.s.w., nachhalbjähriger Aufkündigung, Königsberg 3. October 1635.
Im Jahr 1648 wird in Folge einer Neuvermessung, die Größe von Wißeiken auf 148 Hufe 16 1/2 Morgen, Altmaaß und 47 Hufe 26 Morgen Neumaas (durch die Neuvermessung ermittelt), zusammen 196 Hufe 12 1/2 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4217 Mark 2 Schillinge, 22 1/2 Stein Honig und ebensoviel Wachs angegeben.
Kurze Zeit vor der Abschaffung dieser Pfandverleihung hatte die Kammer wieder eine unvermeidliche Ausgabe wegen des Reichstags in Polen gehabt, wo wichtige Beschlüsse gefasst wurden. (Der am 26. September 1629 zu Stuhm zwischen Schweden und Polen geschlossene sechsjährige Waffenstillstand näherte sich seinem Ende. Dem folgte der am 12. September 1635 geschlossene Stuhmsdorfer Frieden.)
Nun zahlten Hans v. Goetzen und sein Neffe, der Hofgerichtsrath Geheimrath Friedrich v. Goetzen, die nötigen 12 000 Florin (= 18 000 Mark) und erhielten dafür unter denselben Bedingungen wie Wißeicken, das "Dorf" Auriethen oder Auritten
Nach dem Tode Hans v. Goetzens, 1639, blieb Friedrich v. Goetzen (dessen Gemahlin Charlotte Sophie v. Halle war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.
Im Jahre 1648 wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter Insterburg und Barten auszahlen lassen, jedoch v. Goetzen hatte es nicht eilig.
Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte Insterburg unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht v. d. Trenck damit befrieden müsse. Die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete Wißeicken und Auriethen Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah.
Am 3. Oktober 1652 aber zahlte der Kurfürst an Friedrich v. Groetzen das Capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich v. Halle hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.
Als nun v. Halle diese Summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November 1657 den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen (? viell. Elche?), Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.
Nach v. Halles Tod 1663 übernahm der Kurfürst die beiden verpfändeten Ämter wieder, doch zog sich die Regulierung der finanziellen Verhältnisse mit den Erben bis 1675 hin.
Die Ämter sollten zuerst wieder zum Hauptamt Memel kommen. Am 29. Mai 1670 wurde aber bestimmt, dass sie noch weiter in des Amtshauptmanns zu Tilsit und des Kammermeisters Büttner Verwaltung bleiben sollten. Es wurde durch Verfügung vom 22. Dezember 1671 zwecks geordneter Verwaltung ein Landschöppe, auch Ober-Landschöppe genannt, für sie eingesetzt, der ein paar Diensthuben erhalten sollte. der erste hieß Georg Paremins. Schon am 9. März 1674 wurde eine Untersuchung seiner Amtsführung befohlen. Er kneipte, statt seinen Dienst zu versehen, in Heydekrug, nahm Geld ein, ohne Quittung zu geben, hatte die Schuldregister in größter Unordnung und ließ die aus dem Wißeikischen meherer Meilen weit gekommenen Unterthanen, fünf, sechs Tage lang auf Abfertigung warten u.s.w. Er wurde abgesetzt. Kurze Zeit folgte Christoph Lembke, dann Oktober 1676 Simon Groß und 1689 ist der Burggraf zu Kukerneese gleichzeitig Landschöpp von Auritten, wie der Landkämmerer zu Prökuls für Wißeicken.
1717 umfasste Wießeigken (Bezirk) folgende Ortschaften (spätere Bezeichnung in Klammern) | 1711 (Dragoner, Wibranzen und Enrollierte aus der Zeit der großen Pest, Berichte und Tabellen der Ämter 1711) erwähnt? | 1540 sind folgende Wirte bzw. Bender aufgeführt |
---|---|---|
Andres Kogschten, (Szienen) | ||
Barthell Pretzemen, (Prätzmen) | ||
Bendig Krüger, (Skarren) | ||
Gedwill Nauseden, (Launen) | Darwidt Naußede | |
Gerge Kischcken, (Kischken) | ||
Grumblen Rupeicken, (Grumbeln) | Rubeck Grommelis | |
Hans Jutzaiten, (Smilteningken) | ||
Helme Krüger, (Meszeln) | ja, Halme Kupper | Albert Kuger, Jhan Kyper Albrecht Kugers pender |
Hermann Birszenincken, (Birszeningken) | Herman Beerschenick | |
Jahn Daumanten, (Daugmanten) | Hans Hynckmann | |
Jahn Snotten, (Lankuppen) | Janell Snotyn | |
Gerge Hinckemann, | Jorge Hynckman | |
Matz Kuptschen, (Matzken) | ||
Michell Sarkuhten, (Sakuten) | Michell Sakuten | |
Mikkutt Kioschen, (Kioschen) | ||
Mikutt Lamsaten, (Lampsaten (Kr.Heydekrug)) | ||
Peter Alcksneekuhl, (Raudszen) | ||
Peter Blutzigcken, (Pauren) | ||
Peter Bundullen, (Bundeln (Kr.Memel)) | ||
Paul Ragaischen, (Rogaiszen) | ||
Peter Sudmandten, (Kallwischken) | Jhann Pypelkis | |
Schepputt Simonaith, (Kogsten) | ||
Stans Lankuppen, (Lankuppen) | Stanus Lanckupe | |
Wentzko Paschill, (Wensken) | ||
Witcko Semblen, (Klumben) | ||
Hans Kubelcke | ||
Peter Dimb |
Quellen
- Diehlmann, Hans Heinz , Die Türkensteuer im Großherzogtum Preußen 1540, Band 2, Memel - Tilsit
- Karge, Paul, Die Litauerfrage in Altpreußen in geschichtlicher Beleuchtung, Königsberg 1925
- Prökuls Steuergefälle 1717
- Rugullis, Ewald : Erinnerungen an ein deutsches Grenzland an der Memel
- Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920
- Janczik, Bruno und Naunheim, Fritz: Dragoner, Wibranzen und Enrollierte aus der Zeit der großen Pest, Berichte und Tabellen der Ämter 1711, II. Die nördlichen Ämter in Altpreußische Geschlechterkunde, Neue Folge, 38. Jahrgang, Band 20, 1990, Hamburg, Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen