Portal:Grafschaft Mark/Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ältere Gerichtsverfassung:''' <br/>
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Die historischen märkischen Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich.
Die historischen märkischen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich.


'''Kirchspielsverfassung:''' <br/>
'''Kirchspielsverfassung:''' <br/>
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.
Daraus ergaben sich nach und nach kommunale Verwaltungseinheiten wie Kirchspiele, Marktorte, Flecken und Minderstädte (Freiheiten), diese umfaßten ihrerseits Höfe, Hofesverbände und Bauerschaften aus denen sich später wiederum Kirchspiele und Kommunen entwickeln konnten.
'''Amtsverfassung:''' <br/>
Als im April 1263 kölnische Reiter das nahe Dorf Hatneggen ( Hattingen ) brandschatzten, verjagte der Blankensteiner Burgdroste Bern Bitter die räuberische Soldateska. Berhard Bitter van Steynhues oder „lapidea domo“ (1258/64) war „officialis“ (Burgdroste) und „Dapifer“ (Landdrost) des Grafen Engelbert von der Mark (1249-77). In dieser Zeit waren die märkischen Landesherren noch in die Kämpfe um die Befestigung ihres Territoriums verwickelt.
Um die Wende zum folgenden Jahrhundert treten weitere „officiales oder „officiati“ sowohl als angehörige des Drosten- als auch des Richterstandes auf, dann jeweils von einer Burg oder festen Stadt aus. Deren Amsbezirke sind zur Verwaltung der landesherrlichen Gerechtsame untereinander in Ämtern (als untere märkische Verwaltungsbehörden)  abgegrenzt:  <br/>
* [[Amt Altena (historisch)]], [[Amt Blankenstein (Grafschaft Mark)]], [[Amt Bochum (historisch)]], [[Amt Hamm (historisch)]] , [[Amt Hörde (historisch)]], [[Amt Iserlohn (historisch)]], [[Amt Kamen (historisch)]], [[Amt Lünen (historisch)]], [[Amt Neuenrade (historisch)]], [[Amt Neustadt (historisch)]], [[Amt Plettenberg (historisch)]], [[Amt Schwerte (historisch)]] Stadt [[Soest]] (mit Soester Börde im [[Kondominat]] mit Gfsch. bzw. [[Fürstentum  Lippe]]), [[Amt Unna (historisch)]], [[Amt Wetter (historisch)]]
'''Landtagsfähige Städte <1697:''' <br/>
* [[Hamm]], [[Unna]], [[Kamen]], [[Iserlohn]], [[Schwerte]], [[Lünen]].
** Nicht vertreten waren u.a.: [[Bochum]], [[Hattingen (Ruhr)|Hattingen]], [[Breckerfeld]], [[Lüdenscheid]], [[Plettenberg]], [[Neuenrade]].
*** und die Freiheiten [[Altena]],  [[Hörde|Hoerde]], [[Castrop-Rauxel|Castrop]], [[Wattenscheid]], [[Westhofen]], [[Wetter (Ruhr)|Wetter]] und  [[Blankenstein]].
''' Gerichtsbezirke:''' <br/>
* [[Herrschaft Castrop]], [[Herrlichkeit Horst]], [[Gerichtbezirk Mengede-Bodelschwingh]], [[Herrschaft Reck (Hamm)]],  [[Gerichtsbezirk Stiepel (historisch)]], [[Herrschaft Witten]]
''' Märkische Lehen in der Grafschaft Limburg:''' <br/>
* [[Grafschaft Limburg|Märkische Lehen-Grafschaft Limburg]]

Aktuelle Version vom 12. Januar 2010, 14:26 Uhr

Ältere Gerichtsverfassung:
Die historischen märkischen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich.

Kirchspielsverfassung:
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.

Daraus ergaben sich nach und nach kommunale Verwaltungseinheiten wie Kirchspiele, Marktorte, Flecken und Minderstädte (Freiheiten), diese umfaßten ihrerseits Höfe, Hofesverbände und Bauerschaften aus denen sich später wiederum Kirchspiele und Kommunen entwickeln konnten.

Amtsverfassung:
Als im April 1263 kölnische Reiter das nahe Dorf Hatneggen ( Hattingen ) brandschatzten, verjagte der Blankensteiner Burgdroste Bern Bitter die räuberische Soldateska. Berhard Bitter van Steynhues oder „lapidea domo“ (1258/64) war „officialis“ (Burgdroste) und „Dapifer“ (Landdrost) des Grafen Engelbert von der Mark (1249-77). In dieser Zeit waren die märkischen Landesherren noch in die Kämpfe um die Befestigung ihres Territoriums verwickelt.

Um die Wende zum folgenden Jahrhundert treten weitere „officiales oder „officiati“ sowohl als angehörige des Drosten- als auch des Richterstandes auf, dann jeweils von einer Burg oder festen Stadt aus. Deren Amsbezirke sind zur Verwaltung der landesherrlichen Gerechtsame untereinander in Ämtern (als untere märkische Verwaltungsbehörden) abgegrenzt:

Landtagsfähige Städte <1697:

Gerichtsbezirke:

Märkische Lehen in der Grafschaft Limburg: