Wohlfahrtspflege (Kreis Rees) vor 1863: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1862: Das St. Maria Hospital des Wohltätigkeitsvereins zu Wesel ist 1862 eine Anstalt für Kranke, deren Pflege katholischen Orsdensschwestern anvertraut ist. Die Statuten des Vereins sind von dem  Oberpräsidenten der  [[Rheinprovinz]] am 24.08.1857 genehmigt worden.
* 1862: Das St. Maria Hospital des Wohltätigkeitsvereins zu Wesel ist 1862 eine Anstalt für Kranke, deren Pflege katholischen Orsdensschwestern anvertraut ist. Die Statuten des Vereins sind von dem  Oberpräsidenten der  [[Rheinprovinz]] am 24.08.1857 genehmigt worden.


* 1862: Das Maria-Johanna-Spital zu Rees ist von dem katholischen Armenvorstand in Rees gegründet und vom Bischof zu Nünster am  22.01.1855 als kirchliche Krankenheilanstalt errichtet worden.  Es wurde geleitet von den barmherzigen Schwestern und mit Kabinettsordre vom 18.12. 1850 landesherrlich genehmigt, mit der Bestimmung, arme Kranke aus der Stadt und Pfarre Rees, ohne Unterschied der Konfession, aufzunehmen und unentgeldlich zu behandeln und zu verpflegen.
* 1862: Das Maria-Johanna-Spital zu Rees ist von dem katholischen Armenvorstand in Rees gegründet und vom Bischof zu Nünster am  22.01.1855 als kirchliche Krankenheilanstalt errichtet worden.  Es wurde geleitet von den barmherzigen Schwestern und mit Kabinettsanordnung vom 18.12. 1850 landesherrlich genehmigt, mit der Bestimmung, arme Kranke aus der Stadt und Pfarre Rees, ohne Unterschied der Konfession, aufzunehmen und unentgeldlich zu behandeln und zu verpflegen.


* 1862: Das St- Willibrodus-Spital zu Emmerich wurde durch die Statuten vom 20.07.1846 gegründet, welche von dem  Oberpräsidenten der  [[Rheinprovinz]] am 24.12.1847 genehmigt wurden,  mit der Bestimmung, Kranke ohne Unterschied der Konfession, des Geschlechts und des Standes saufzunehmen und unentgeldlich zu verpflegen. Barmherige Schwestern besorgen die Krankenpflege.
* 1862: Das St- Willibrodus-Spital zu Emmerich wurde durch die Statuten vom 20.07.1846 gegründet, welche von dem  Oberpräsidenten der  [[Rheinprovinz]] am 24.12.1847 genehmigt wurden,  mit der Bestimmung, Kranke ohne Unterschied der Konfession, des Geschlechts und des Standes saufzunehmen und unentgeldlich zu verpflegen. Barmherige Schwestern besorgen die Krankenpflege.
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===Kirchhöfe, Leichengelage===
===Kirchhöfe, Leichengelage===
* 1863: Die Kirchhöfe im [[Kreis Rees]] liegen mit wenigen Ausnahmen außerhalb der betreffenden [[Ort|Orte]]. Sie sind teilweise mit Mauern oder lebendigen Hecken umgeben, befinden sich sämtlich in gutem Zustand und ausreichend groß. Mit Ausnahme der bestehenden Familiengräber erfolgen die Beerdigungen der Reihe nach, wobei der gesetzliche Turnus bei Wiederbenutzung der Begräbnisstellen beachtet wird. Die Leichen werden größtenteils zur Ruhestätte gefahren, und von den nächsten Verwandten, Nachbarn und dazu eingeladenen Personen dahin begleitet. Die Beerdigung der Katholiken erfolgt des Morgens, die der Evangelischen und Juden des Morgens und Nachmittags statt. <br/> In früheren Zeiten waren die Leichenbergräbnisse, namentlich auf dem Lande, vielfach mit anstößigen Leichengelagen verbunden, gegen welche die Gesetzgebung über Jahrhunderte vergeblich einzuschreiten versuchte. Die Sitte, häufig stärker als das Gesetz, hat diese alten Bräuche zwar in den meisten Gemeinden verfrängt, obwohl es in einigen Gemeinden bei Leichenfeierlichkeiten immer wieder zu solchen Gelagen kommt.
* 1863: Die Kirchhöfe im [[Kreis Rees]] liegen mit wenigen Ausnahmen außerhalb der betreffenden [[Ort|Orte]]. Sie sind teilweise mit Mauern oder lebendigen Hecken umgeben, befinden sich sämtlich in gutem Zustand und ausreichend groß. Mit Ausnahme der bestehenden Familiengräber erfolgen die Beerdigungen der Reihe nach, wobei der gesetzliche Turnus bei Wiederbenutzung der Begräbnisstellen beachtet wird. Die Leichen werden größtenteils zur Ruhestätte gefahren, und von den nächsten Verwandten, Nachbarn und dazu eingeladenen Personen dahin begleitet. Die Beerdigung der Katholiken erfolgt des Morgens, die der Evangelischen und Juden des Morgens und Nachmittags statt. <br/> In früheren Zeiten waren die Leichenbergräbnisse, namentlich auf dem Lande, vielfach mit anstößigen Leichengelagen verbunden, gegen welche die Gesetzgebung über Jahrhunderte vergeblich einzuschreiten versuchte. Die Sitte, häufig stärker als das Gesetz, hat diese alten Bräuche zwar in den meisten Gemeinden verfrängt, obwohl es in einigen Gemeinden bei Leichenfeierlichkeiten immer wieder zu solchen Gelagen kam. <ref name="Dönhoff1866">'''Quelle:''' Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863) </ref>


==Literatur==
==Literatur==

Aktuelle Version vom 19. Januar 2023, 22:37 Uhr

Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > 1822 bis 1945: Rheinprovinz <> Regierungsbezirk Düsseldorf > Kreis Rees > Wohlfahrtspflege (Kreis Rees) vor 1863

Preußische Wohlfahrtspflege

In der preußischen Rheinprovinz wurden die Kreisphysici, die ab 1899 die Bezeichnung Kreisarzt erhielten, zu Staats- und polizeilichen Beamten erklärt. Vom Landrat als dem Leiter der Medizinal-und Sanitatspolizei wurden sie zu Amtshandlungen herangezogen und waren ab 1909 für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich:

  • Medizinalaufsicht z.B. über Krankenhäuser, Apotheken und Hebammen
  • Sanitätsaufsicht, z.B. über Reihenimpfungen und Gewerbehygiene, Gutachtertatigkeit, z.B. als Gerichtsarzt
  • Sozialhygienische Aufgaben, z.B. Schulhygiene, Säuglings- und Kleinkinderfursorge

Physikatsbezirk Kreis Rees

1863: Der Kreis Rees bildete zu diesem Zeitpunkt für sich einen Physikatsbezirk Außer dem Kreisphysikus Dr. Carp zu Wesel ist ein Kreiswundarzt Dr. Hesse zu Emmerich und bezüglich der Veterinärpolizei ein Kreistierarzt Hollender zu Rees angestellt.

Ende des Jahres 1861 waren im Kreis Rees vorhanden:

Nr. Bürgermeisterei promovierter Arzt
Zivil
promovierter Arzt
Millitär/Zivil
Wundarzt
I. Klasse
Wundarzt
II. Klasse
Apotheker Tierarzt Hebammen
1 Schermbeck 1 -.- -.- -.- 1 -.- 3
2 Obrighoven -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-
3 Wesel 5 12 2 1 3 5 7
4 Ringenberg -.- -.- 1 1 -.- -.- 4
5 Haldern 1 -.- -.- 1 -.- -.- 3
6 Rees 5 -.- -.- -.- 2 1 2
7 Isselburg 1 -.- -.- -.- 1 -.- 1
8 Millingen 1 -.- -.- -.- -.- -.- 1
9 Vrasselt -.- -.- -.- -.- -.- -.- 1
10 Emmerich 4 -.- -.- -.- 2 1 3
11 Elten 2 -.- 1 -.- 1 -.- 1
-.- Summa 20 12 3 4 10 7 26 [1]

Versorgungsdichte im Gesundheitswesen

Von der Gesamtzahl der promovierten Ärzte hatten 1863 die Physikatsprüfung bestanden, 29 sind gleichzeitig als Wundärzte und 28 als Geburtshelfer approbiert (Einer der angeführten Ärzte übt die Praxis nicht aus).

  • von den 3 Wundärzten I. Klasse sind 2 als Geburtshelfer approbiert.
  • von den 4 Wundärzten II. Klasse ist einer als Geburtshelfer approbiert.
  • von den Apothekern sind 8 I. Klasse und 2 II. Klasse
    • die Apotheker zu Rees, Wesel, Emmerich und Schermbeck halten jeder einen Gehilfen und der zu Rees außerdem einen Lehrling.
  • von den Tierärzten sind 4 I. Klasse und 3 II. Klasse

Die Versorgungsdichte nach der zeitlichen Bevölkerung betrug 1861 durchschnittöich:

  • 1 promovierter Arzt auf 1.227 Seelen
  • 1 Hebamme auf 2.258 Seelen oder 350 Frauen
  • 1 Apotheke auf 5.871 Seelen

Ohne Berücksichtigung des Militärs kamen durchschnittlich:

  • 1 promovierter Arzt auf 1.804 Seelen
  • 1 Hebamme auf 2.059 Seelen oder 343 Frauen
  • 1 Apotheke auf 5.352 Seelen

Hebammenbezirke 1862: "per pedes apostolorum"

Bürgermeisterei Bezirk
Nr.
Benennung
des Bezirks
Einwohnerzahl
etwa
Hebamme
Anzahl
Schermbeck 1 Schermbeck 1.366 1
Schermbeck 2 Brünen 2.434 1
Schermbeck 3 Drevenack 2.056 1
Wesel, Obrighoven
Ringenberg
4 Wesel 15.080 7
Wesel, Obrighoven
Ringenberg
5 Hamminkeln 2.218 2
Wesel, Obrighoven
Ringenberg
6 Bislich 2.765 2
Haldern 7 Haldern 2.404 1
Haldern 8 Haffen-Mehr 2.138 1
Haldern 9 Wertherbruch 1.821 1
Rees 10 Rees 4.223 2
Isselburg 11 Isselburg 1.959 1
Millingen 12 wohnt zu Biemen
Grenze von Millingen.
2.400 1
Vrasselt 13 Vrasselt 1.901 1
Emmerich 14 Emmerich 8.022 3
Elten 15 Elten 2.737 1 [1]

Krankenhäuser unter medizinalpolizeilicher Aufsicht

  • 1862: Das Allgemeine städtische Krankenhaus zu Wesel ging aus dem früher bestandenen Cholera Lazarett der Stadt hervor. Die Mitglieder der ersten Verwaltungskommission wurdem am 23.07.1833 von der preußischen Königlichen Regierung bestätigt.
    Wegen unzureichender Geldmittel wurde das Krankenhaus von Handwerkern und Dienstboten gegen Zahlung eines bestimmten Pflegesatzes genutzt, erst in späteren Jahren wurde es dann als Krankenhaus umgerüstet. 1862 werden in dieser Anstalt Kranke aller Konfessionen und jeden Geschlechtes aufgenommen.
  • 1862: Das St. Maria Hospital des Wohltätigkeitsvereins zu Wesel ist 1862 eine Anstalt für Kranke, deren Pflege katholischen Orsdensschwestern anvertraut ist. Die Statuten des Vereins sind von dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz am 24.08.1857 genehmigt worden.
  • 1862: Das Maria-Johanna-Spital zu Rees ist von dem katholischen Armenvorstand in Rees gegründet und vom Bischof zu Nünster am 22.01.1855 als kirchliche Krankenheilanstalt errichtet worden. Es wurde geleitet von den barmherzigen Schwestern und mit Kabinettsanordnung vom 18.12. 1850 landesherrlich genehmigt, mit der Bestimmung, arme Kranke aus der Stadt und Pfarre Rees, ohne Unterschied der Konfession, aufzunehmen und unentgeldlich zu behandeln und zu verpflegen.
  • 1862: Das St- Willibrodus-Spital zu Emmerich wurde durch die Statuten vom 20.07.1846 gegründet, welche von dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz am 24.12.1847 genehmigt wurden, mit der Bestimmung, Kranke ohne Unterschied der Konfession, des Geschlechts und des Standes saufzunehmen und unentgeldlich zu verpflegen. Barmherige Schwestern besorgen die Krankenpflege.
  • 1862:Das Martinus-Hospital zu Elten besteht seit Anfang des Jahres 1860. Die Aufsicht darüber führt ein vom Bischof zu Münster ernanntes Kuratorium. Das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen der Anstalt ist gehört der katholischen Pfarrkirche St. Martinus zu Elten als Eigentümer, darf aber nur für die Bedürfnisse des Hospitals verwandt werden.
  • 1862: Das "Hohe Haus" zu Wesel, eine Irren uns Pflegeanstalt, welches durch Kaufbrief vom 24.07.1625 von der Wwe. des Diedrich von der Reck für 3.000 neue gemeine Speciestaler durch den Magistrat der Stadt angekauft wurde. Eingerichtet wurde es für alte gebrechliche, oder ihrer Sinne beraubte Personen beiderlei Geschlechtes. Nach der Verordnung des Magistrats vom 14.10.1626 durften dort nur Personen aufgenommen werden, welche entweder in der Szadt geboren, oder seit 20 Jahren als Bürger angehört und über 50 Jahre alt waren und sich ihren Unterhalt nicht mehr erwerben konnten. Bei schwachsinnigen Menschen wurde von dieser Bestimmung abgesehen. Etweaiges Vermögen der aufgenommenen Personen fiel der Anstalt eigentümlich zu. Platz war in der Stiftung für etwa 75 bis 80 Personen. Um 1862 war die Anstalt voll besetzt, darunter befanden sich 20 Geistesschwache und zwar 8 Männer und 12 Frauen. [1]

1862: in den Krankenhäusern verpflegte Personen

Tab.
Nr.
Krankheit Allg. Städt. Krankenhaus
Wesel
Patienten
St. Marien Hospital
Wesel
Patienten
Maria Johanna Hospital.
Wesel
Patienten
St. Wilibrodus Spital
Emmerich
Patienten
Martinus Hospital
Elten
Patienten
1 Katarrh, Fieber 13 -.- -.- 10 .,.
2 Rheumat Fieber 15 -.- -.- 8 1
3 Gastr. Fieber 5 1 5 4 -.-
4 Nervenfieber 10 3 3 6 -.-
5 Wechsel Fieber 4 1 6 -.- 1
6 Kolik 7 -.- -.- -.- -.-
7 Gehirnentzündung 1 2 1 -.- -.-
7 Todesfälle: 1 1 1 -.- -.-
8 Lungenentzündung 1 1 -.- 4 2
8 Tödesfälle -.- 1 -.- -.- -.-
9 Halsentzündung 2 -.- -.- 3 -.-
10 Gesichtsrose
Gesichtsschmerz
1 1 -.- 1 -.-
11 Säuferwahnsinn 3 2 1 -.-
12 Augenentzündung 5 75 -.- 5 -.-
13 Ischias und
Lähmung Rheum.
1 1 -.- 4 2
14 Schlagfluß mit
Lähmungen
2 -.- -.- -.- -.-
15 Harnbeschwerden 1 -.- -.- -.- -.-
16 Gicht 1 1 -.- -.- -.-
17 Chronische
Herzkrankheiten
2 -.- -.- -.- -.-
18 Chronische
Lungenkrankheiten
22 1 -.- 15 3
18 Todesfälle: 9 -.- -.- 8 -.-
19 Chronische
Unterleibskrankheiten
3 2 3 -.- -.-
20 Wassersucht 6 -.- 8 7 -.-
20 Todesfälle: 3 -.- 3 3 -.-
21 Chronische
Hautgeschwüre
28 15 -.- -.- -.-
22 Panaritium 1 -,- -.- -.- -.-
23 Knochenfraß 1 -.- -.- -.- 1
24 Traumatische
Verletzungen
17 10 -.- 8 -.-
25 Verrenkungen 3 -.- -.- -.- -.-
26 Knochenbruch 6 2 1 -.- 1
27 eingeklemmter
Bruch
1 1 -.- -.- -.-
28 Krätze 55 -.- 3 10 4
29 Syphilis 18 5 -.- 4 1
30 Geisteskrankheiten 5 5 -.- -.- -.-
31 Kindbett 1 -.- -.- -.- -.-
32 Altersschwäche 5 4 -.- -.- -.-
32 Todesfälle: -.- -.- 3 -.- -.-
33 Abnehmungskrankheit -.- 2 4 8 -.-
33 Todesfälle -.- 2 4 5 -.-
34 Brustleiden -.- 3 -.- -.- -.-
35 Körperschwäche -.- 1 -.- -.- -.-
36 Karbunkelgeschwür -.- 2 -.- -.- -.-
37 Quetschung -.- 2 -.- -.- -.-
38 Kniegeschwür -.- 1 -.- -.- -.-
39 Nervenleiden -.- 2 -.- 6 -.-
39 Todesfälle: -.- 1 -.- 2 -.-
40 Kopfausschlag -.- 6 -.- -.- -.-
41 Flechten -.- 1 -.- -.- -.-
42 Bleichsucht -.- 1 -.- -.- -.-
43 Brustkrämpfe -.- 1 -.- -.- -.-
44 Erkältung -.- 4 -.- -.- -.-
45 Bluthusten -.- 1 -.- -.- -.-
46 Beinabnahme
Todesfolge
-.- 1 -.- -.- -.-
47 Hysterie -.- -.- -.- -.- 2
48 Rückenmarks-
lähmung
-.- -.- -.- -.- 1
49 Morbus Brightii -.- -.- -.- -.- 1
49 Todesfälle: -.- -.- -.- -.- 1
50 Skrofulose -.- -.- -.- 9 1
51 Gallenfieber -.- -.- 2 -.- -.-
52 Leberleiden -.- -.- 1 2 -.-
53 Verbrannt
Todesfälle
-.- -.- 1 -.- -.-
54 Rückenmarks-
schwindsucht
-.- -.- -.- 1 -.-
54 Todesfälle: -.- -.- -.- 1 -.-
55 Halsschwindsucht -.- -.- -.- 4 -.-
55 Todesfälle -.- -.- -.- 2 -.-
56 Darmentzündung -.- -.- -.- 2 -.-
57 Bauchfellentzündung -.- -.- -.- 2 -.-
58 Masern -.- -.- -.- 3 -.-
59 Atrophie
der Kinder
-.- -.- -.- 3 -.-
-.- Patienten
Summa:
247 154 43 125 22
-.- Summa
Todesfälle:
13 6 12 23 1 [1]

Kirchhöfe, Leichengelage

  • 1863: Die Kirchhöfe im Kreis Rees liegen mit wenigen Ausnahmen außerhalb der betreffenden Orte. Sie sind teilweise mit Mauern oder lebendigen Hecken umgeben, befinden sich sämtlich in gutem Zustand und ausreichend groß. Mit Ausnahme der bestehenden Familiengräber erfolgen die Beerdigungen der Reihe nach, wobei der gesetzliche Turnus bei Wiederbenutzung der Begräbnisstellen beachtet wird. Die Leichen werden größtenteils zur Ruhestätte gefahren, und von den nächsten Verwandten, Nachbarn und dazu eingeladenen Personen dahin begleitet. Die Beerdigung der Katholiken erfolgt des Morgens, die der Evangelischen und Juden des Morgens und Nachmittags statt.
    In früheren Zeiten waren die Leichenbergräbnisse, namentlich auf dem Lande, vielfach mit anstößigen Leichengelagen verbunden, gegen welche die Gesetzgebung über Jahrhunderte vergeblich einzuschreiten versuchte. Die Sitte, häufig stärker als das Gesetz, hat diese alten Bräuche zwar in den meisten Gemeinden verfrängt, obwohl es in einigen Gemeinden bei Leichenfeierlichkeiten immer wieder zu solchen Gelagen kam. [1]

Literatur

  • Plenck, J. J. v.: Anfangsgründe der chirurgischen Vorbereitungswissenschaften für angehende Wundärzte (1800)
  • Landgraf, Susanne: Heilen außerhalb der Medizinal-Ordnung. Autorität, Konkurrenz und Geschlecht in den Herzogtümern Jülich-Berg 1799-1875 (Dissertation 2002)
  • Terhalle, Herm: Das Medizinalwesen im Fürstentum Salm von 1802 bis 1810 ISBN-10: 3926627727
  • Roth, Max; Tornow, Peter: Aufsätze zur Medizingeschichte der Stadt Oldenburg / Oldenburg ISBN-10: 3895985392
  • Hoffmann, C.L.: Unterricht von dem Collegium der Aerzte in Münster (1777)
  • Mohr, Daniela: Alte Apotheken (1992)
  • Ferling, Kiefer u. Litterst: Apothekenwesen des 18. Jahrhunderts am Beispiel des Hztms. Braunschweig (Wahlpflichtarbeit 2009, Uni Braunschweig)

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Quelle: Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863)