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Version vom 17. März 2011, 14:07 Uhr

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Ritters geographisch-statistisches Lexikon/1910
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unbekannt
 



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die Nr. 5, der mütterliche Großvater die Nr. 6 und die mütterliche Großmutter die Nr. 7.

      Beifolgende Tafel verdeutlicht auch diese Methode.

      Man sieht leicht, daß die in jeder Ahnenreihe am meisten links stehenden Personen, es ist die Reihe der mit dem Probandus den gleichen Familiennamen tragenden Ahnen, die Reihe der väterlichen Vorfahren, die Reihe der Stammhalter, nach der von mir meinen Vorträgen zu Grunde gelegten Nomenklatur durch die Zahlen 2, 4, 8, 16, 32, 64 u. s. f. bezeichnet sind.

      Gerade so also, wie bei Lorenz der Zähler erkennen läßt, wieviel Personen in der betreffenden Ahnenreihe im Ganzen vorkommen, ebenso wird hier die Gesammtzahl der in der betreffenden Ahnenreihe stehenden Personen aus der Nummer der ersten in dieser Reihe stehenden Person erkennbar.

      Was seine Methode leistet, hat Lorenz selbst ausführlich beschrieben. Meine Methode leistet ungefähr das Gleiche.

      Zum Vergleiche, auf welche Weise beide Methoden ihre Aufgabe erfüllen, mag folgende synoptische Tabelle dienen, bei welcher ich, der leichteren Vergleichbarkeit halber, die Beschreibung von Lorenz, seinem Lehrbuche wörtlich zu entnehmen und meine Beschreibung nach Satzbau etc. in die gleiche Fassung zu bringen, mir gestattet habe.


Leistung. Lorenz. Kekule.
      1. Man erkennt, ob der Ahn männlich oder weiblich ist.       Alle männlichen Ahnen haben ungerade, alle weiblichen Ahnen gerade Ordnungszahlen (Nummern).       Alle männlichen Ahnen haben gerade, alle weiblichen Ahnen ungerade Zahlen.
      Beispiele: 8/2, 8/4, 8/6, 8/8, ferner 16/8, 16/2 sind Frauen; 8/1, 8/3, 8/5, 8/7, ferner 4/1, 4/3 sind Männer.       Beispiele: 9, 11, 13, 15, ferner 17, 23 sind Frauen; 8, 10, 12, 14, ferner 4, 6 sind Männer.
      2. Man erkennt das entsprechende in Betracht kommende Ehepaar.       Eine zugehörige Ehefrau ist durch die Formel <math>\textstyle \frac{u}{a+1}</math> gegeben, wo <math>a</math> eine ungerade Zahl, <math>u</math> die Reihe bedeutet, ein zugehöriger Ehemann durch <math>\textstyle \frac{u}{b-1}</math>, wo <math>b</math> eine gerade Zahl bedeutet. Die zugehörige Ehefrau wird durch Addition von 1, der Ehemann durch Subtraktion von 1 zu ihrem Gespons gefunden.       Eine zugehörige Frau ist durch die nächstfolgende ungerade Zahl gegeben, ein zugehöriger Ehemann durch die vorhergehende gerade Zahl.
        Beispiele: Zur Frau 8/6 gehört der Mann 8/5, zum Manne 4/3 die Frau 4/4; 16/1 und 16/2, 16/3 und 16/4 sind Paare.       Beispiele: Zur Frau 13 gehört der Mann 12, zum Manne 6 die Frau 7; 16 und 17, 18 und 19 sind Paare.
      3. Es läßt sich sofort angeben, ob der bezeichnete Ahn zum Vater oder zur Mutter (auch zu welchen Großeltern) des Probanden gehört.       Zu diesem Zwecke dividirt man den Zähler (Reihenzahl) durch 2, während man den Nenner (Ordnungszahl) unverändert läßt. Ist die erhaltene Zahl kleiner (im Texte bei Lorenz steht, wohl in Folge Irrthums, im Satze: größer) als der Nenner, so gehört der Ahne zur Mutter, ist sie größer (im Texte bei Lorenz steht: kleiner) oder gleich dem Nenner, so gehört er zum Vater.       Zu diesem Zwecke macht man sich klar, daß die erste Hälfte der in einer Reihe stehenden Ahnen zum Vater, die zweite Hälfte zur Mutter des Probanden gehört.
      Beispiele: Der Ahn 8/2 ergibt durch Division des Zählers 4/2; er gehört daher zum Vater. Die Ahnen 16/1, 16/2 bis 16/8 gehören zum Vater, die Ahnen 16/9 bis 16/18 zur Mutter.       Beispiele: Der Ahn 9 gehört zur ersten Hälfte der in dieser Reihe stehenden Ahnen; er gehört daher zum Vater.
      In der mit Nr. 8 beginnenden Reihe stehen 8 Ahnen; erste Hälfte, also die Ahnen 8–11 inkl, gehören zum Vater, zweite Hälfte, also die Ahnen 12–15 inkl, zur Mutter.
      4. Auch die genealogische Reihe der Ahnen in der Stammtafel läßt sich angeben. Man ersieht, ob der Betreffende mit seiner Frau oder die Betreffende mit ihrem Mann durch einen Sohn oder eine Tochter sich an dem Zustandekommen des Probanden betheiligt haben.       Zu diesem Zwecke dividiert man Zähler wie Nenner durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein männlicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der Nenner zuerst um 1 erhöht werden muß (der Auffindung des zeugenden Ehepaares entsprechend).       Zu diesem Zwecke dividiert man die Nummer des gegebenen Ahnen durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein weiblicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der bei der Division übrig bleibende Bruch unberücksichtigt bleibt.
        Beispiel: Die Ahnin 16/12 ergiebt (durch 2 dividirt) 8/6; sie ist also mit einer Tochter betheiligt.       Beispiel: Die Ahnin 27 ergiebt durch 2 dividirt: 13, das 1/2 bleibt unberücksichtigt; sie ist also durch eine Tochter betheiligt, weil alle ungeraden Zahlen Damen bedeuten.
      Dasselbe ergäbe sich natürlich für ihren Mann 16/11. Es wäre nämlich 16/11+1 : 2 = 8/6 dieselbe Tochter.       Dasselbe ergäbe sich natürlich für ihren Mann 26. Es wäre nämlich 26 : 2 = 13 dieselbe Tochter.
      Wir wollen dies Beispiel fortführen. Der Mann der Ahnin 8/6 ist 8/5;       Der Mann der Ahnin 13 ist 12;
beider Kind 4/3 ist nun ein Sohn. Es ist der mütterliche Großvater der untersuchten Person, der mit seiner Frau 4/4 2/2, die Mutter derselben, zeugte. beider Kind 6 ist nun ein Sohn (alle geraden Zahlen bedeuten Männer). Er ist der mütterliche Großvater der untersuchten Person, der mit seiner Frau 7 die Mutter derselben (3) zeugte.
      5. Um die Eltern einer auf der Ahnentafel verzeichneten Person zu finden, hat man Zähler und Nenner mit 2 zu multipliziren (um den Vater zu finden) und dann vom Zähler 1 zu subtrahiren (um die Mutter zu finden). hat man ihre Nummer mit 2 zu multipliziren (um den Vater zu finden) und dann 1 zu addiren (um die Mutter zu finden).
      Beispiel: Die Eltern der Mutter 2/2 sind 4/4 und 4/3. Die Eltern des Vaters 2/1 sind 4/2 und 4/1. Die Eltern der Ahnin 8/5 sind 16/10 und 16/9.       Beispiel: Die Eltern der Mutter 3 sind 6 und 7. Die Eltern des Vaters 2 sind 4 und 5. Die Eltern der Ahnin 12 sind 24 und 25.
      6. Bei Ahnenverlusten erleichtert die Aufschreibung die Hinweise auf schon vorhandene Personen.       Es sei zum Beispiel das Ahnenpaar 8/7 und 8/8 identisch mit dem Paare 8/3 und 8/4, alsdann genügt es, in der Tafel anstatt ihrer Namen an dem Platze 8/7 und 8/8 die letzteren Ziffern (8/3 und 8/4) zu notiren. Alle weiteren Hinweise ergeben sich durch Rechnung. Wünsche ich mich rasch über die väterliche Großmutter jener Person zu orientiren, die zu demselben Elternpaare führte, so setze ich (8/3) × 2 = 16/6 und suche an diesem Platze den dort schon geschriebenen Namen.       Es sei zum Beispiel das Ahnenpaar 14 und 15 identisch mit dem Paare 10 und 11, alsdann genügt es, in der Tafel anstatt ihrer Namen an dem Platze 14 und 15 die letzteren Ziffern (10 und 11) zu notiren. Alle weiteren Hinweise ergeben sich durch Rechnung. Wünsche ich mich rasch über die väterliche Großmutter jener Person zu orientiren, die zu demselben Ehepaare führte, so setze ich 10 × 2 + 1 = 21 und suche an diesem Platze den dort schon geschriebenen Namen.
      Aber auch in schwierigeren Fällen ist auf diese Weise der Hinweis mit nicht zu verwechselnder Klarheit gegeben. Es habe Jemand seine Nichte geheirathet, wodurch bekanntlich Verschiebungen in den Generationen entstehen, die einen einfachen, klaren Hinweis oft erschweren.       Die fragliche Nichte sei 8/6. Ihr Vater 16/11 sei der Bruder des Herrn 8/5.       Die fragliche Nichte sei 13. Ihr Vater 26 sei der Bruder des Herrn 12.
      Dann werden dessen Eltern 32/21 und 32/22 identisch mit den Eltern von 8/5, also mit 16/9 und 16/10 sein.       Dann werden dessen Eltern 52 und 53 identisch mit den Eltern von 12, also mit 24 und 25 sein.
      Man notirt nun an den Plätzen 32/21 und 32/22 anstatt des Namens die Ziffern 16/9 und 16/10, die dann in der Reihe der 32 zu stehen kommen, und somit sowohl den Ahnenverlust als auch die Generationsverschiebung deutlich zum Ausdruck bringen.       Man notirt nun an den Plätzen 52 und 53 anstatt des Namens die Ziffern 24 und 25, die dann in der Reihe der 32 zu stehen kommen, und somit sowohl den Ahnenverlust, als auch die Generationsverschiebung deutlich zum Ausdruck bringen.
      Es sei an einem Beispiele gezeigt, wie einfach sich[GWR 1] vermittels des Zählsystems die Verhältnisse überblicken lassen.       Der Ahne 1024/112 sei gegeben. Wir erkennen sogleich, daß es eine Frau ist. Sie ist eine Stammmutter des Vaters der Person, deren Ahnentafel vorliegt, da 1024 : 2 = 512 größer ist als 112.       Der Ahne 1135 sei gegeben. Wir erkennen sogleich, daß es eine Frau ist. Sie ist eine Stammmutter des Vaters der Person, deren Ahnentafel vorliegt, da 1135 zwischen 1024 und 1024 + 1024 : 2 = 1024 + 512 = 1536 liegt.
      Aber sie ist auch eine Stammmutter des väterlichen Großvaters, da 512 : 2 = 256 immer noch größer ist als 112. Da auch 256 : 2 = 128 größer ist als 112, so gehört sie auch noch zu dessen Vater, während sie dem der Mutter dieses Obengenannten zukommt.       Aber sie ist auch eine Stammmutter des väterlichen Großvaters. Dies erkennen wir, indem wir ihre Zahl fortgesetzt durch 2 dividiren. Wir erhalten dann die Zahlen:
1135 : 2 = 567,
567 : 2 = 283,
283 : 2 = 141,
141 : 2 = 70,
70 : 2 = 35,
35 : 2 = 17,
17 : 2 = 8,
8 : 2 = 4.


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