Gottmann (Hof): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(→‎Aufklärung: Ländereien des Hofes 1712 ergänzt)
Zeile 53: Zeile 53:


==== Aufklärung====
==== Aufklärung====
=====Ländereien des Hofes 1712=====
Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für den ''Erben Gottman'':
'''an "sähebahren Ländereyen":'''<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1">Niedersächsisches Landesarchiv (1712): '''Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, Blatt 111, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57082 Digitalisat Seite 115] bei Arcinsys.</ref>
* die Reute [[Breede|Breeden]]:                            3 Scheffel 
* die Brink [[Breede|Breeden]]:                            2 Scheffel
* daß Rohe Landt:                                3 Scheffel
* daß Gras Stück:                                1 Scheffel
* daß Scheenckeln Stück                          1 Scheffel
* auf Rabenbäumschen:                            1 Scheffel 
* die Auerung:                                  2 Scheffel
* auf der Rein [[Breede|Breeden]]:                          2 Scheffel
* die Hage:                                      6 Scheffel
* der Bullenschlag:                              5 Scheffel
* auf den Dostelnholtz:                          2 Scheffel, 2 Viertel
* der Orth:                                      2 Scheffel
* noch ein kleinen Kamp:                        1 Scheffel
'''Suma an sähebahrer Länderey:          2 Malter,  7 Scheffel, 2 Viertel'''
* der Hauß Garten:                                          3 Viertel
* der Leibzuchten Garten:                                    3 Viertel
* 3 Fuder an heuwuchs einer Wiesen:              1 Scheffel
* an Weydekämpen nichts
* an Höltzungen adi dußtheil nichts
  als Büschen, d. umb die Grabens
  herum stehen
'''Suma Sumarum:                        2 Malter,  9 Scheffel, 2 Viertel'''.
=====Der Hof im Vermessungs- und Abgabenverzeichnis 1723=====
Im Jahre 1723 führt Vollerbe ''Tepe Gottmann'' den Hof; er ist 'eigen an Commissar Klecker'.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57304 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref><ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56963 Digitalisat] bei Arcinsys</ref>
Im Jahre 1723 führt Vollerbe ''Tepe Gottmann'' den Hof; er ist 'eigen an Commissar Klecker'.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57304 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref><ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56963 Digitalisat] bei Arcinsys</ref>
Der Hof umfasst zu dieser Zeit:
Der Hof umfasst zu dieser Zeit:

Version vom 27. Januar 2022, 21:32 Uhr



Info

Dieser Artikel hat noch wenig Substanz und ist eventuell nur mit einer Struktur oder mit minimalen Informationen angelegt worden, um die weitere Bearbeitung zu erleichtern. Falls jemand gesicherte Informationen ergänzen kann – nur zu!

Übersicht

Anschrift:                  Wiesenstraße 2
Alte Anschrift:             Hollage Nr. 3 
Heutiger Eigentümer:        Nolte
Heutige Nutzung:     
Namensformen:               
Namensursprung:             siehe Gattmann_(Familienname)
Weitere Hofnamen:           Bröcker (Pächter 1937), Klumpe, Nolte
Erste Erwähnung:            1507
Früherer Hofstatus:         Vollerbe
Koordinaten N/O:            52.33735, 7.99415

Entwicklungsgeschichte

Fränkische Zeit

Hochmittelalter

Spätmittelalter

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

16. Jahrhundert

Im Jahre 1507 verpflichteten sich die Hollager Markgenossen, darunter Hinrick Gottemann, 20 Fuder Holz zugunsten der Armenstiftung des Engelbert von Langen zu schlagen.[1]

Die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg

Das Viehschatzregister aus dem Jahre 1600 nennt für Gotteman einen Betrag von 2 Taler 18 Schilling.[2]

Im Jahre 1601 bewirtschafteten Johan Gotteman und seine Frau Trine den Hof. Sie wohnten dort gemeinsam mit dem Sohn Jürgen, und upr Liefftucht Johan und Grethe seine Ehefrau, sowie einer Husselte Anna.[3][4]

Dänisch-niedersächsischer Krieg

Während des Dänisch-niedersächsischer Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.[5] Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 zahlt Marten Gottman für 8 von 12 Wochen und darf daher als eingeschränkt zahlungsfähig gelten.[6] Für die Zeit zwischen dem 9. Dezember 1628 und Ostern 1629 (15. April) leistete Marten Gottman für 12 von 18 Wochen seine Zahlungen, und darf daher für diesen Zeitraum ebenfalls nur als eingeschränkt zahlungsfähig gelten.[6] Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Vollerben sieben Schillinge zu zahlen und für die folgenden 55 Wochen zahlte Gottman voll, so dass er als zahlungsfähig gelten darf.[7]

Abfindung der Schweden 1649

In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden war die Stadt Osnabrück kein schöner Anblick und mit über 5 Mio. Talern hoch verschuldet. Das Fürstbistum Osnabrück war von der schwedischen Königin an Gustav Gustavson geschenkt worden. Für dessen Abtretung an Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg sollte Gustavson 80.000 Taler erhalten, die in vier jährlichen Terminen gezahlt werden mussten. Da Gustavson erst nach der vollständigen Schuldbegleichung abziehen musste, erbot sich die Osnabrücker Regierung daher 85.000 Taler sofort zu zahlen, wenn er sofort abzöge. Bischof Franz Wilhelm hielt im Oktober 1649 einen Landtag unter der Hohen Linde beim Kloster Oesede ab, wo beschlossen wurde, dass jede über 12 Jahre alte Person des Fürstentums einen doppelten Kopfschatz zu entrichten hatte. Dies betraf nicht nur Domprobst, Mönche, Nonnen, Pfarrer, sondern natürlich auch Bauern und Hüsselte, selbst Arme und Obdachlose wurden in dem Dekret vom 10.Oktober 1649 nicht verschont. Nachdem Gustavson seine Abfindung erhalten hatte, verließen die Schweden das Bistum am 30.11.1650.

Die Bewohner des Erben Gotman mussten folgende Zahlungen entrichten:[8]

* Gotman:                               2 Taler, 14 Schilling
* uxor:                                 1 Taler,  7 Schilling
* 2 sohn:                               1 Taler,  7 Schilling
* 1 Scheffer Junge:                              14 Schilling
Schatzregister 1651

In der Designatio Der Vogdey Wahlenhorst deren Feuerstät=, Erbschatz und suplement Geldern de Anno 1651 werden die von Gotman zu zahlenden Abgaben wie folgt festgelegt (Blatt 70):[7]

* Feuerstättenschatz      2 Taler
* Erbschatz:              3 Taler
* Höhe der Satisfaction: 12 Taler.
Die Volkszählung 1652

Am 31. März 1652, dem Ostersonntag, nahmen Marten Gottman, seine Ehefrau und die Söhne Jobst und Johan an der Osterkommunion in der Alten St. Alexander-Kirche teil.[9]

Schatzregister 1653-54

Im Schatz- und Kontributionsregister ist für das Jahr 1653 verzeichnet, dass Gottman im Januar 1653 einen Taler zahlt, von Februar bis Mai je zwei Taler. Für Juni bis Oktober wird erwähnt, dass Gottman je 10 Schilling 6 Groschen, und im November und Dezember je 3 Taler zahlt (Blätter 56, 63).[7] Für 1654 sind Zahlungen in Höhe von je 2 Talern von Januar bis April verzeichnet, im Mai und Juni dann je 1 Taler, 10 Schilling 6 Groschen.[7]

Aufklärung

Ländereien des Hofes 1712

Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für den Erben Gottman:

an "sähebahren Ländereyen":[10]
* die Reute Breeden:                             3 Scheffel  
* die Brink Breeden:                             2 Scheffel
* daß Rohe Landt:                                3 Scheffel
* daß Gras Stück:                                1 Scheffel
* daß Scheenckeln Stück                          1 Scheffel
* auf Rabenbäumschen:                            1 Scheffel  
* die Auerung:                                   2 Scheffel 
* auf der Rein Breeden:                          2 Scheffel
* die Hage:                                      6 Scheffel 
* der Bullenschlag:                              5 Scheffel 
* auf den Dostelnholtz:                          2 Scheffel, 2 Viertel
* der Orth:                                      2 Scheffel
* noch ein kleinen Kamp:                         1 Scheffel
Suma an sähebahrer Länderey:          2 Malter,  7 Scheffel, 2 Viertel
* der Hauß Garten:                                           3 Viertel
* der Leibzuchten Garten:                                    3 Viertel
* 3 Fuder an heuwuchs einer Wiesen:              1 Scheffel
* an Weydekämpen nichts 
* an Höltzungen adi dußtheil nichts 
  als Büschen, d. umb die Grabens
  herum stehen
Suma Sumarum:                        2 Malter,   9 Scheffel, 2 Viertel.
Der Hof im Vermessungs- und Abgabenverzeichnis 1723

Im Jahre 1723 führt Vollerbe Tepe Gottmann den Hof; er ist 'eigen an Commissar Klecker'.[11][12] Der Hof umfasst zu dieser Zeit:

* Gartenland:               6     Scheffel
* Saatland:     10 Malter,  8(10) Scheffel 
* Wiesenland:              10(48) Scheffel
* Heideland:                9(19) Scheffel 
* Holzland:                11(43) Scheffel
* Plaggenland:              0(19) Scheffel
* Summe:        13 Malter, 11     Scheffel, 2 Becher.[11][12]

Moderne

20. Jahrhundert

Gebäude und Bewohner

Hauptgebäude

Heuerhaus

Das Gattmannsche Heuerhaus steht am Ostenholz.

Viehstand

Hofinhaber

Die folgende Liste orientiert sich an den Heiratsdaten bzw. Sterbedaten der Coloni, wobei eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ jeweils eine Schätzung wiedergibt! Vor der Einführung der Kirchenbuchgrenze wird das Jahr aufgeführt, in dem der Hofinhaber genannt wurde (gt.). Eingeheiratete Hofbewirtschafter sind jeweils mit Kommentaren versehen.

  • gt. 1507: Hinrick Gottemann
  • gt. 1601: Johan Gotteman
  • gt. 1629, 1629, 1652: Marten Gottman
  • gt. 1723: Tepe Gottmann

Ahnengalerie

Wenn nichts weiter vermerkt ist, so sind die Personen in ihren Heimatorten geboren (*) und in ihren eingeheirateten Gemeinden verstorben (+), in der Regel zu Hause. Sie sind in der katholischen St. Alexander Kirche in Wallenhorst getauft (~) und getraut (OO) und auf dem Friedhof in Wallenhorst begraben ([]) worden. Gibt es nur ein Geburtsjahr, so wurde es aus dem Sterbealter errechnet. Eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ gibt jeweils eine Schätzung wieder! Die Familiennamen sind ab der "Kirchenburchgrenze" in der zuletzt üblichen Form geschrieben. Die Zeichen */~ und +/[] können beide oder auch nur ein Datum nennen.

Quellen

  1. NLA OS Dep. 3 a 2 Nr. 648 a
  2. Niedersächsiches Landsarchiv Osnabrück (1600-11): Viehschatzregister (ohne Viehbestand) des Amts Iburg 1600, 1610, 1611, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 17, Blatt 31, als Digitalisat, Seite 33 bei Arcinsys.
  3. Jellinghaus, Hermann (1924): Nachrichten über Dörfer und Bauernhöfe um Osnabrück, J. G. Kisling Verlag, Osnabrück.
  4. Arbeitskreis Familienforschung Osnabrück e.V. (Hrsg.): Osnabrücker Familienforschung 100: Archiv zu Osnabrück Acta betreffend: Conscription eines Kopfschatzes von allen Personen über 12 Jahre. Amt Iburg 1601. Quelle: NLA OS Rep 100 Abschnitt 89 Nr. 3, Transcript: Irmtraud Tiemann., Georgsmarienhütte, Lamkemeyer Druck, 2021, S. 104
  5. Joseph, Martin (1998): Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens, Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.
  6. 6,0 6,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703, Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als Digitalisat bei Arcinsys Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  7. 7,0 7,1 7,2 7,3 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, als Digitalisat bei Arcinsys Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 27“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 27“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  8. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1649): Veranschlagung eines außerordentlichen Kopfschatzes zur Abfindung der Schweden, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 44, Blatt 132 als Digitalisat S. 134 bei Arcinsys
  9. NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101.
  10. Niedersächsisches Landesarchiv (1712): Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, Blatt 111, als Digitalisat Seite 115 bei Arcinsys.
  11. 11,0 11,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723, NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als Digitalisat bei Arcinsys.
  12. 12,0 12,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als Digitalisat bei Arcinsys

Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis

<gov>VOLAN1JO32XI</gov>


Altes Wappen der Gemeinde Hollage Höfe in Hollage (Gemeinde Wallenhorst, Landkreis Osnabrück) -- Landkarte der Höfe

Bauerschaft Alt-Hollage: Vollerben: | Clausing | Gottmann | Hünemann | Remme | Wellmann | Erbkötter: | Lübbe-Tepe |

Bauerschaft Barlage: Vollerben: Feldmüller | Gers-Barlag | Jürgens-Barlag | Halberben: Niehaus | Markkötter: Otte |

Bauerschaft Brockhausen: Vollerben: Dauwe | Kollenberg |

Bauerschaft Dörnte: Vollerben: Klumpe | Trame | Markkötter: Stallkamp | Taube | In der Heide |

Bauerschaft Fiestel: Vollerben: Bergmann | Remme zu Fiestel | Witte | Wulftange  | Erbkötter: Brankamp | Schlüter | Markkötter: Langkamp | Im Hagen | Recker |