Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/266: Unterschied zwischen den Versionen
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|width=30px | ||valign="top" |5)|| Sammlung und Revision der {{Sperrschrift |Erhebungen über die Morbidität in den allgemeinen Krankenhäusern, Augenheilanstalten, Irrenanstalten und Entbindungsanstalten}} und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung. | |||
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| ||valign="top" |6)|| Entgegennahme des {{Sperrschrift |kreisveterinäramtlichen Jahresberichts mit Seuchentabelle}} eventuell Mittheilung desselben an die benachbarten Kreisärzte, Einsendung desselben an die Ministerialabtheilung. | |||
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| ||valign="top" |7)|| Einsendung der {{Sperrschrift |Rechnungen für ärztliche Behandlung von Landeswaisen}} im verflossenen Jahre an das Kreisamt im Beginne des Monats. | |||
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| ||valign="top" |8)|| Einsendung des {{Sperrschrift |Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren}} vom IV. Quartal des Vorjahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht innerhalb der ersten acht Tage des Monats. | |||
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| ||valign="top" |9)|| Einsendung des {{Sperrschrift |Verzeichnisses über Taggelder und Transportkosten}} (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privat-Angelegenheiten vom IV. Quartal des Vorjahres zur Decretur an die Ministerialabtheilung. | |||
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| ||valign="top" |10)|| Einsendung der {{Sperrschrift |Anweisung über das contirte Post-Porto}} vom vorausgegangenen Monat an die Districtseinnehmerei (bezw. Hauptstaatskasse) nach vorgängiger Controlirung des Postcontobuches durch die Post.*) | |||
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|width=30px | ||valign="top" |11)|| {{Sperrschrift |Erlaß von Aufforderungen}} an die Eltern etc. rückständiger Pflichtigen zur Erst- und Wieder-Impfung aus dem Vorjahre; Eintrag der stattgehabten Aufforderung in die Impflisten. | |||
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| ||valign="top" |13)|| {{Sperrschrift |Einsendung der Impfungs- und Wieder-Impfungslisten}} des Vorjahrs an das Kreisamt. | |||
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| ||valign="top" |14)|| Uebersendung der {{Sperrschrift |Formulare für die Erstimpfung}} im laufenden Jahre an die Bürgermeistereien zur Abgabe an die Standesämter und zum Eintrag der ungeimpft zugezogenen zur Erstimpfung Pflichtigen. | |||
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| ||colspan=2 |<center>'''Februar.'''</center> | |||
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| ||valign="top" |1)|| Einsendung folgender die Impfung des Vorjahres betreffenden Ausstellungen und Berichte an die Ministerialabtheilung: | |||
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| || ||a. {{Sperrschrift |der Jahresübersicht über die Impfung und Wiederimpfung;}} | |||
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| || ||b.{{Sperrschrift |des Impftagebuchs;}} | |||
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| || ||c. {{Sperrschrift |des Impfgebührenverzeichnisses;}} | |||
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| || ||d. {{Sperrschrift |des Impfberichts}} (nach Schema im A. Bl. Nr. 143). | |||
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| ||valign="top" |2)||{{Sperrschrift |Stellung von Strafanträgen}} gegen die erfolglos monirten säumigen Eltern etc. der Impfpflichtigen des Vorjahres (4 Wochen nach Insinuation der Aufforderungen). | |||
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| ||valign="top" |3)|| {{Sperrschrift |Erlaß wiederholter Aufforderungen}} an diese bezw. Fortsetzung des Verfahrens bei dauernder Säumigkeit. | |||
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| ||colspan=2 |<center>'''März.'''</center> | |||
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| ||valign="top" |1)|| Aufstellung der {{Sperrschrift |Uebersichten über die Todesfälle}} in den Gemeinden in den Monaten {{Sperrschrift |Januar}} und {{Sperrschrift |Februar}} und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25. dieses Monats. | |||
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<nowiki>*</nowiki>) Dieses Geschäft ist allmonatlich zu erledigen. |
Aktuelle Version vom 30. März 2013, 08:22 Uhr
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5) | Sammlung und Revision der Erhebungen über die Morbidität in den allgemeinen Krankenhäusern, Augenheilanstalten, Irrenanstalten und Entbindungsanstalten und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung. | |
6) | Entgegennahme des kreisveterinäramtlichen Jahresberichts mit Seuchentabelle eventuell Mittheilung desselben an die benachbarten Kreisärzte, Einsendung desselben an die Ministerialabtheilung. | |
7) | Einsendung der Rechnungen für ärztliche Behandlung von Landeswaisen im verflossenen Jahre an das Kreisamt im Beginne des Monats. | |
8) | Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom IV. Quartal des Vorjahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht innerhalb der ersten acht Tage des Monats. | |
9) | Einsendung des Verzeichnisses über Taggelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privat-Angelegenheiten vom IV. Quartal des Vorjahres zur Decretur an die Ministerialabtheilung. | |
10) | Einsendung der Anweisung über das contirte Post-Porto vom vorausgegangenen Monat an die Districtseinnehmerei (bezw. Hauptstaatskasse) nach vorgängiger Controlirung des Postcontobuches durch die Post.*) |
11) | Erlaß von Aufforderungen an die Eltern etc. rückständiger Pflichtigen zur Erst- und Wieder-Impfung aus dem Vorjahre; Eintrag der stattgehabten Aufforderung in die Impflisten. | |
12) | Aufstellung einer Liste über die rückständigen Impfpflichtigen des Vorjahrs. | |
13) | Einsendung der Impfungs- und Wieder-Impfungslisten des Vorjahrs an das Kreisamt. | |
14) | Uebersendung der Formulare für die Erstimpfung im laufenden Jahre an die Bürgermeistereien zur Abgabe an die Standesämter und zum Eintrag der ungeimpft zugezogenen zur Erstimpfung Pflichtigen. | |
1) | Einsendung folgender die Impfung des Vorjahres betreffenden Ausstellungen und Berichte an die Ministerialabtheilung: | |
a. der Jahresübersicht über die Impfung und Wiederimpfung; | ||
b.des Impftagebuchs; | ||
c. des Impfgebührenverzeichnisses; | ||
d. des Impfberichts (nach Schema im A. Bl. Nr. 143). | ||
2) | Stellung von Strafanträgen gegen die erfolglos monirten säumigen Eltern etc. der Impfpflichtigen des Vorjahres (4 Wochen nach Insinuation der Aufforderungen). | |
3) | Erlaß wiederholter Aufforderungen an diese bezw. Fortsetzung des Verfahrens bei dauernder Säumigkeit. | |
1) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden in den Monaten Januar und Februar und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25. dieses Monats. |
*) Dieses Geschäft ist allmonatlich zu erledigen.