Stiftung Stoye/Band 46/012: Unterschied zwischen den Versionen

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OCR-Text=Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838
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Schröter
die Schreibweise der Orte ebenfalls im Laufe der Zeit veränderte, kann man aus der Transkription nicht immer auf den heutigen Ortsnamen schließen. In das Ortsregister wurde
Schuhknecht
Altenburg nicht aufgenommen (die Mehrzahl der Neuaufnahmen kam aus Altenburg).
Schwarzbecker
Eine für den Zeitraum von 1700 bis 1838 gültige Gebührenordnung für die Aufnahme
Schwerd-Feger
wurde nicht aufgefunden. Die in den Originaldokumenten genannten Gebühren sind über
Spohrer, Sporer
längere Zeiträume konstant geblieben. Höher gestellten Personen wurde oft die Aufnahmegebühr erlassen. So erhielt der spätere Bürgermeister Johann Christian Hempel 1791 das
Stadtphisicus
Bürgerrecht unentgeltlich. Ärmeren Personen hingegen wurde nur die Abgabe des »ledernen
Stadtsyndicus
Eimers« (für Feuerlöschzwecke) erlassen. Auf eine Erfassung der Gebühren zu den jeweiligen Personen wurde deshalb verzichtet.
Stadtvoigt
Der Bürgereid unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen. Es wurde folgende Formulierung aus Jahre 1700 vorgefunden:
Stein-Metzger
Bürger Eyd
Steinschneider
Ich N. N. schwere hiermit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn,
Stuhlschreiber
Herrn FRIEDRICH, Herzogen zu Sachsen,
Sub Con R., Sub Conrector
meinen gnädigsten Fürsten und Herrn,
Syndicus
wie auch dem Rathe und einem jeglichen Bürgermeister der Stadt Altenburg,
Tambour
und allen seinen Nachfolgern,
Täschner
auch dem Richter zu denen Gerichten Gehorsam zu leisten,
Teuzscherschreiber
und Gemeiner Stadt getreu und gewähr zu seyn,
Tobaksspinner
ihrem Geboth gehorsamlich Tag und Nacht,
Traiteur
sooft ich erfordert werde, auch sonsten jederzeit unwiedersetzt zu folgen,
Tuchmacher
der Stadt Nutzen zu schaffen, und ihr bestes zu suchen,
Tuchscherer
und mich hierinnen allenthalben, als einen frommen Menschen geziemet,
Tuchstreicher
getreulich und aufrichtig zu verhalten,
Victualienhändler
als mir Gott helfe und sein heiliges Wort,
Weißbecker
Amen
Weißgerber
Die Kommata sagen die Absätze aus, welche eine Amtsperson vorgelesen hat und der zukünftige Bürger nachsprechen musste.
Zeug
Da der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg keinen Erben hatte, kam Altenburg
Zeugmacher
1826 durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen – welcher durch den König Friedrich
Ziegelstreicher
August von Sachsen vermittelt wurde – an den bisherigen Herzog zu Hildburghausen, der als
Zobelfärber
Herzog Friedrich I. von Sachsen Altenburg eingesetzt wurde.
*
Nach seinem Tode 1834 wurde Altenburg von folgenden Regenten des neuen Hauses
 
Sachsen-Altenburg regiert:
16
1834 – 1848 Herzog Joseph
 
1848 – 1853 Herzog Georg
Kaufleute, die Tuche und andere Kleiderstoffe
1853 – 1908 Herzog Ernst I.
(für Gewänder) ausschnitten und verkauften.
1908 – 1918 Herzog Ernst II.
Schuhmachergeselle, Schustergeselle
Im Jahre 1831 gab es in Altenburg entscheidende Veränderungen: Eine neue Verfassung erhielt das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. Juni 1831 durch ein Staatsgrundgesetz.
Bäckt vorwiegend Schwarzbrot aus Roggenmehl
Am 17. Juni 1831 wurde eine neue Stadtordnung beschlossen, welche am 30. Juni 1831
Waffenschmied
unter großen Feierlichkeiten, mit kirchlicher Feier und weltlichen Festlichkeiten, eingeführt
fertigt Sporen sowie zum Reitzeug gehörige Beschläge
wurde. Alle Vorstädte von Altenburg wurden mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt.
Stadtphysikus, Amtsarzt
Daraus ergaben sich viele Neuaufnahmen von Bürgern.
Stellvertretender Bürgermeister
12
Stadtrichter
Steinmetz
bearbeitet Edelsteine
Schreiber am Stuhlgericht, auch Stadt- Lohn- oder
Abschreiber
Sub = unter-, niedriger als; ein Conrector ist ein Mitvorsteher
einer Schule, Stellvertreter
Stellvertreter
Trommelschläger
stellt Täschnerwaren vornehmlich aus Rindsleder her
Deutscher Schreiber
verwoben die Tabakblätter mit einer dem Spinnrad ähnlichen
Vorrichtung zu Strangtabak
Wirt, Speisewirt
Wollweber, webten teure Wollstoffe
Die vom Tuchmacher gewebten Tücher wurden gerauht und
mit der Tuchschere geschert (oberflächliche Fasern entfernt).
Beamteter, geschworener Tuchmesser,
überprüft mit der Messschnur die Tuche
Lebensmittelhändler
Weißbrotbäcker, der vorwiegend aus Weizenmehl bäckt
Weißgerber gerbten edlere und dünnere Ledersorten (Kalbs-,
Schaf- und Ziegenhäute) stellten Bekleidungsleder her
leichtes Wollgewebe, aus Kammgarn hergestellt
Verfertiger leichter wollener, früher auch seidener Zeuge
formt aus Lehmmasse Ziegel
färbt Tierfelle so, dass sie wie Zobelfälle aussehen
Geburt, geboren




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Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838

die Schreibweise der Orte ebenfalls im Laufe der Zeit veränderte, kann man aus der Transkription nicht immer auf den heutigen Ortsnamen schließen. In das Ortsregister wurde Altenburg nicht aufgenommen (die Mehrzahl der Neuaufnahmen kam aus Altenburg). Eine für den Zeitraum von 1700 bis 1838 gültige Gebührenordnung für die Aufnahme wurde nicht aufgefunden. Die in den Originaldokumenten genannten Gebühren sind über längere Zeiträume konstant geblieben. Höher gestellten Personen wurde oft die Aufnahmegebühr erlassen. So erhielt der spätere Bürgermeister Johann Christian Hempel 1791 das Bürgerrecht unentgeltlich. Ärmeren Personen hingegen wurde nur die Abgabe des »ledernen Eimers« (für Feuerlöschzwecke) erlassen. Auf eine Erfassung der Gebühren zu den jeweiligen Personen wurde deshalb verzichtet. Der Bürgereid unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen. Es wurde folgende Formulierung aus Jahre 1700 vorgefunden: Bürger Eyd Ich N. N. schwere hiermit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn FRIEDRICH, Herzogen zu Sachsen, meinen gnädigsten Fürsten und Herrn, wie auch dem Rathe und einem jeglichen Bürgermeister der Stadt Altenburg, und allen seinen Nachfolgern, auch dem Richter zu denen Gerichten Gehorsam zu leisten, und Gemeiner Stadt getreu und gewähr zu seyn, ihrem Geboth gehorsamlich Tag und Nacht, sooft ich erfordert werde, auch sonsten jederzeit unwiedersetzt zu folgen, der Stadt Nutzen zu schaffen, und ihr bestes zu suchen, und mich hierinnen allenthalben, als einen frommen Menschen geziemet, getreulich und aufrichtig zu verhalten, als mir Gott helfe und sein heiliges Wort, Amen Die Kommata sagen die Absätze aus, welche eine Amtsperson vorgelesen hat und der zukünftige Bürger nachsprechen musste. Da der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg keinen Erben hatte, kam Altenburg 1826 durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen – welcher durch den König Friedrich August von Sachsen vermittelt wurde – an den bisherigen Herzog zu Hildburghausen, der als Herzog Friedrich I. von Sachsen Altenburg eingesetzt wurde. Nach seinem Tode 1834 wurde Altenburg von folgenden Regenten des neuen Hauses Sachsen-Altenburg regiert: 1834 – 1848 Herzog Joseph 1848 – 1853 Herzog Georg 1853 – 1908 Herzog Ernst I. 1908 – 1918 Herzog Ernst II. Im Jahre 1831 gab es in Altenburg entscheidende Veränderungen: Eine neue Verfassung erhielt das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. Juni 1831 durch ein Staatsgrundgesetz. Am 17. Juni 1831 wurde eine neue Stadtordnung beschlossen, welche am 30. Juni 1831 unter großen Feierlichkeiten, mit kirchlicher Feier und weltlichen Festlichkeiten, eingeführt wurde. Alle Vorstädte von Altenburg wurden mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt. Daraus ergaben sich viele Neuaufnahmen von Bürgern. 12

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