Stiftung Stoye/Band 46/012: Unterschied zwischen den Versionen
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OCR-Text=Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838 | OCR-Text=Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838 | ||
die Schreibweise der Orte ebenfalls im Laufe der Zeit veränderte, kann man aus der Transkription nicht immer auf den heutigen Ortsnamen schließen. In das Ortsregister wurde | |||
Altenburg nicht aufgenommen (die Mehrzahl der Neuaufnahmen kam aus Altenburg). | |||
Eine für den Zeitraum von 1700 bis 1838 gültige Gebührenordnung für die Aufnahme | |||
wurde nicht aufgefunden. Die in den Originaldokumenten genannten Gebühren sind über | |||
längere Zeiträume konstant geblieben. Höher gestellten Personen wurde oft die Aufnahmegebühr erlassen. So erhielt der spätere Bürgermeister Johann Christian Hempel 1791 das | |||
Bürgerrecht unentgeltlich. Ärmeren Personen hingegen wurde nur die Abgabe des »ledernen | |||
Eimers« (für Feuerlöschzwecke) erlassen. Auf eine Erfassung der Gebühren zu den jeweiligen Personen wurde deshalb verzichtet. | |||
Der Bürgereid unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen. Es wurde folgende Formulierung aus Jahre 1700 vorgefunden: | |||
Bürger Eyd | |||
Ich N. N. schwere hiermit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, | |||
Herrn FRIEDRICH, Herzogen zu Sachsen, | |||
meinen gnädigsten Fürsten und Herrn, | |||
wie auch dem Rathe und einem jeglichen Bürgermeister der Stadt Altenburg, | |||
und allen seinen Nachfolgern, | |||
auch dem Richter zu denen Gerichten Gehorsam zu leisten, | |||
und Gemeiner Stadt getreu und gewähr zu seyn, | |||
ihrem Geboth gehorsamlich Tag und Nacht, | |||
sooft ich erfordert werde, auch sonsten jederzeit unwiedersetzt zu folgen, | |||
der Stadt Nutzen zu schaffen, und ihr bestes zu suchen, | |||
und mich hierinnen allenthalben, als einen frommen Menschen geziemet, | |||
getreulich und aufrichtig zu verhalten, | |||
als mir Gott helfe und sein heiliges Wort, | |||
Amen | |||
Die Kommata sagen die Absätze aus, welche eine Amtsperson vorgelesen hat und der zukünftige Bürger nachsprechen musste. | |||
Da der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg keinen Erben hatte, kam Altenburg | |||
1826 durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen – welcher durch den König Friedrich | |||
August von Sachsen vermittelt wurde – an den bisherigen Herzog zu Hildburghausen, der als | |||
Herzog Friedrich I. von Sachsen Altenburg eingesetzt wurde. | |||
Nach seinem Tode 1834 wurde Altenburg von folgenden Regenten des neuen Hauses | |||
Sachsen-Altenburg regiert: | |||
1834 – 1848 Herzog Joseph | |||
1848 – 1853 Herzog Georg | |||
1853 – 1908 Herzog Ernst I. | |||
(für | 1908 – 1918 Herzog Ernst II. | ||
Im Jahre 1831 gab es in Altenburg entscheidende Veränderungen: Eine neue Verfassung erhielt das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. Juni 1831 durch ein Staatsgrundgesetz. | |||
Am 17. Juni 1831 wurde eine neue Stadtordnung beschlossen, welche am 30. Juni 1831 | |||
unter großen Feierlichkeiten, mit kirchlicher Feier und weltlichen Festlichkeiten, eingeführt | |||
wurde. Alle Vorstädte von Altenburg wurden mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt. | |||
Daraus ergaben sich viele Neuaufnahmen von Bürgern. | |||
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