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Stiftung Stoye/Band 46 | |
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Datei:Stoye Band 46.pdf
Einleitung Der erste Oberbürgermeister und damit zugleich Herzoglicher Polizeidirektor nach Einführung der neuen Stadtordnung war vom 30.06.1831 bis 27.10.1840 Ernst Scholber. Aus der Zeit um 1830 ist folgende Formulierung des Bürgereides bekannt: Bürger Eid Ich, N. N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen und allwissenden mit Mund und Herzen, dass ich den durchlauchtigsten Friedrich, Herzog zu Sachsen, meinen gnädigsten Fürsten und Herren, und allen dessen Nachfolgern, so wie auch dem Stadtrathe allhier, und eines jedesmaligen Ober Bürgermeister hinselbst auch dem Richter zu denen Stadt Gerichten treu, hold und gehörig sey, deren Befehlen und Anordnungen jederzeit billigen Gehorsam leisten, des Raths und Gemeiner Stadt Nutzen und Beßtes suchen, Schaden und Nachteil, sowie nur möglicht verhüten, so oft ich was fordert werde unwidersetzet erscheinen und mich überhaupt in allen Fällen, wie es einen frommen Menschen und rechtschaffenden Bürger eignet und gebüret, getreulich und aufrichtig verhalten will. So wahr mir Gott helfe und so sein heiliges Wort Jesus Christus, mein Heiland und Seeligmacher, Amen. Das Stadtwappen entsprach im 18. Jahrhundert in seinen Grundzügen der heutigen Form (Abb. 1): Abb. 1 Die Abbildung 2 zeigt das heutige Stadtwappen, wie es u. a. auf Behördenbriefen zu sehen ist: Abb. 2 13 | |
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