Stiftung Stoye/Band 46/012
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Die Bürgerbücher der Stadt Altenburg in Thüringen 1700 –1838 die Schreibweise der Orte ebenfalls im Laufe der Zeit veränderte, kann man aus der Transkription nicht immer auf den heutigen Ortsnamen schließen. In das Ortsregister wurde Altenburg nicht aufgenommen (die Mehrzahl der Neuaufnahmen kam aus Altenburg). Eine für den Zeitraum von 1700 bis 1838 gültige Gebührenordnung für die Aufnahme wurde nicht aufgefunden. Die in den Originaldokumenten genannten Gebühren sind über längere Zeiträume konstant geblieben. Höher gestellten Personen wurde oft die Aufnahmegebühr erlassen. So erhielt der spätere Bürgermeister Johann Christian Hempel 1791 das Bürgerrecht unentgeltlich. Ärmeren Personen hingegen wurde nur die Abgabe des »ledernen Eimers« (für Feuerlöschzwecke) erlassen. Auf eine Erfassung der Gebühren zu den jeweiligen Personen wurde deshalb verzichtet. Der Bürgereid unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen. Es wurde folgende Formulierung aus Jahre 1700 vorgefunden: Bürger Eyd Ich N. N. schwere hiermit dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn FRIEDRICH, Herzogen zu Sachsen, meinen gnädigsten Fürsten und Herrn, wie auch dem Rathe und einem jeglichen Bürgermeister der Stadt Altenburg, und allen seinen Nachfolgern, auch dem Richter zu denen Gerichten Gehorsam zu leisten, und Gemeiner Stadt getreu und gewähr zu seyn, ihrem Geboth gehorsamlich Tag und Nacht, sooft ich erfordert werde, auch sonsten jederzeit unwiedersetzt zu folgen, der Stadt Nutzen zu schaffen, und ihr bestes zu suchen, und mich hierinnen allenthalben, als einen frommen Menschen geziemet, getreulich und aufrichtig zu verhalten, als mir Gott helfe und sein heiliges Wort, Amen Die Kommata sagen die Absätze aus, welche eine Amtsperson vorgelesen hat und der zukünftige Bürger nachsprechen musste. Da der letzte Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg keinen Erben hatte, kam Altenburg 1826 durch den Teilungsvertrag von Hildburghausen – welcher durch den König Friedrich August von Sachsen vermittelt wurde – an den bisherigen Herzog zu Hildburghausen, der als Herzog Friedrich I. von Sachsen Altenburg eingesetzt wurde. Nach seinem Tode 1834 wurde Altenburg von folgenden Regenten des neuen Hauses Sachsen-Altenburg regiert: 1834 – 1848 Herzog Joseph 1848 – 1853 Herzog Georg 1853 – 1908 Herzog Ernst I. 1908 – 1918 Herzog Ernst II. Im Jahre 1831 gab es in Altenburg entscheidende Veränderungen: Eine neue Verfassung erhielt das Herzogtum Sachsen-Altenburg am 29. Juni 1831 durch ein Staatsgrundgesetz. Am 17. Juni 1831 wurde eine neue Stadtordnung beschlossen, welche am 30. Juni 1831 unter großen Feierlichkeiten, mit kirchlicher Feier und weltlichen Festlichkeiten, eingeführt wurde. Alle Vorstädte von Altenburg wurden mit der Stadt zu einer Gemeinde vereinigt. Daraus ergaben sich viele Neuaufnahmen von Bürgern. 12 | |
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