Stiftung Stoye/Band 46/011

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Stiftung Stoye/Band 46
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I. Einleitung Als der Rat der Stadt Altenburg 1700 sein drittes Bürgerbuch anlegte, gehörte die Stadt zum Herzogtum Sachsen-Gotha. Seit 1691 regierte Herzog Friedrich II. Unter seiner Herrschaft bekam die Stadt 1695 eine neue Marktordnung. In ihr waren Bestimmungen festgelegt, welche die Ein- und Ausfuhr, den Ein- und Verkauf von Getreide, Holzwaren, Lebensmitteln und viel anderen mehr, an den Markttagen regelten. Durch die von ihm ab 1706 angeordneten Baumaßnahmen erhielt das Altenburger Schloß seine heutige Gestalt. Der Umbau wurde allerdings erst 1744 beendet. Im Jahre 1713 erhob Herzog Friedrich II. die fürstliche Stadt- und Landesschule in den Rang eines Gymnasiums und veranlasste dazu 1727 einen Neubau. Nach seinem Tode 1732 wurde Altenburg von folgenden Regenten aus dem Hause Sachsen-Gotha-Altenburg regiert: 1732–1772 Herzog Friedrich III. 1772–1804 Herzog Ernst II. 1804–1822 Herzog August 1822–1825 Herzog Friedrich IV. Das älteste Altenburger Bürgerbuch beginnt mit seinen Aufzeichnungen 1512. Die Bürgeraufnahmen in der Zeit von 1512 bis 1838 wurden in vier Bürgerbüchern dokumentiert. Sie befinden sich heute im Stadtarchiv Altenburg. Im Band 46 werden die im dritten Buch (1700–1799) und vierten Buch (1800–1838) dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 6500 Personen – genannt. Vor 1697 bestand der Stadtrat aus einem erweiterten Kreis – die sogenannten Ratsverwandten – von 36 Ratsherren und 3 Bürgermeistern. Diese haben alle drei Jahre abwechselnd einen Bürgermeister und 12 Ratsherren amtieren lassen. Ab 1697 gab es nur noch zwei Bürgermeister, die wiederum untereinander jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) wechselten. Der Band 45 enthielt die im ersten und zweiten Bürgerbuch der Stadt Altenburg dokumentierten Bürgeraufnahmen – ca. 4800 Personen – für den Zeitraum von 1512 bis 1700. Beide Bände wurden so konzipiert, dass sie getrennte Personen- und Ortsregister besitzen. Somit können beide Bände unabhängig voneinander genutzt werden. Die Personennamen wurden so transkribiert, wie sie in den Originaldokumenten vorgefunden wurden. Zu jeder einzelnen Bürgeraufnahme gibt es außer dem Eintrag in das Bürgerbuch eine Kämmerei-Rechnung (Cämmerei-Rechnung). Diese Cämmerei-Rechnungen befinden sich ebenfalls im Stadtarchiv Altenburg. Wegen der schlechten Lesbarkeit des dritten Altenburger Bürgerbuches musste bei der Transkription verstärkt auf diese Cämmerei-Rechnungen (C.R.) zurückgegriffen werden. Auf unterschiedliche Schreibweisen (Abweichungen) bei den Familiennamen wurde in III.1 Bürgerbuch 1700–1799 hingewiesen [z.B. Moller (Müller lt. C.R)]. Diese Kennzeichnung wurde auch in IV .2.1 Ortsregister angewandt [z.B. Moller (Müller)]. Die Transkription von handschriftlichen Dokumenten – auch solche mit lateinischer Handschrift – ist stets mit Unsicherheiten behaftet. Die Autoren haben verantwortungsbewusst nach bestem Wissen gearbeitet, aber eine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit kann nicht übernommen werden. In Zweifelsfällen ist deshalb ein Vergleich mit dem Original anzuraten. Von Interesse für den Familienforscher sind zweifellos die Titel, Funktionen und Berufe der aufgenommenen Bürger. Oft handelt es sich um Berufe, welche heute ausgestorben sind. Die für das Glossar speziell genutzte Literatur wurde deshalb angegeben. Einige Probleme bereiteten die Ortsregister. Da die Namen der Herkunftsorte oft nur einmal auftraten und sich 11

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