Stiftung Stoye/Band 48/344

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Stiftung Stoye/Band 48
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Kirsten

sie wohl liegen laßen, sollte sie auch gut dünken, wenn sie der Stiefmutter … nur eine Kanne Bier geschickt hätte. Geschehen im Jahr intiction, Keyserl. undt Königlichen Regierung, Monatstag, Stunde, auch Orth und Stelle wie oben vermeldet. Im Beysein Herrn Hanß Fechers obgedachter Testirerin Curatoris, Nicol Voigts und George Voigts und Michel Fichtners Bürgern zu Leißnigk, und Martin Heßels, Martin Andreßens undt Martin Zschallers zu Seifersdorff, alß hierzu requirirte Zeugen.

Nachsatz Der nachfolgende Absatz ist sehr schwer leserlich: Auch wollt (?) … Ich Matthes Braun Notar.publ. .… und Advocat zu Leißnigk nebenst vorbeschriebenen Zeugen obengesetzte Verordnung auß der Testorin Munde gehöret, so habe ich solches alß mit Fleiß (Vleiß) notiret, hernach in gegenwärtige öffentliche Form verfaßet, was durch meinen …, …laßen Wer(de) ich dann zur Beglaubigung deßen mein gewöhnlich Petschafft herunter in Manglung meines Gerichts Petschaffts .…drücken, und mich eigenhendlich unterschreiben, ad hoc omnia legitime cognitens & roquisitus. Gez.: Matthes Braun, Notar publ. Publiciret im Beysein allerseits Intereßenten und Erben, am 18. Junij ao.1638. Gez. Tobias Wirth, Stadtschreiber. Anmerkung: Zu Kirsten siehe auch Band 39, Seite 214 bis 221 der Schriftenreihe der Stiftung Stoye und Ahnenliste Berthold, Sonderband 3.6, Seite 230 der AMF-Schriftenreihe.

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