Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B056
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Beilage Nr. 7.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu | |
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 14. März den Oberförster der Oberförsterei Trebur, Forstmeister Karl Klipstein zu Groß-Gerau auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - |
2) | an demselben Tage die Oberförster der Oberförstereien Jugenheim, Eberstadt und Düdelsheim, Forstmeister Hermann Theobald zu Jugenheim, Karl Joseph zu Eberstadt und Julius Königer zu Büdingen auf ihr Nachsuchen, unter Anerkennung ihrer langjährigen treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - |
3) | am 17. März den Oberrechnungsrevisor bei der 2. Justifikaturabtheilung der Oberrechnungskammer, Rechnungsrath Joseph Gölz auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, - |
4) | am 27. März den Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg Karl Bonhard auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, - |
5) | an demselben Tage den Hauptsteueramtsrendanten bei dem Hauptsteueramt Darmstadt Ludwig Heinrich Wittich auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - in den Ruhestand zu versetzen. |
Am | 6. März wurde der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Nidda Adolf Kuhn auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom Tage des Dienstantritts seines Dienstnachfolgers an, bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand versetzt. |
Zur Ergänzung der in Nr. 6 der Beilagen des Großherzoglichen Regierungsblattes von 1895 auf Seite 48 unter O.-Nr. 2-5 veröffentlichten Dienstnachrichten wird bemerkt, daß die betreffenden Ernennungen und Versetzungen sämmtlich mit Wirkung vom 1. April an erfolgt sind.