Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/127
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 23.
Darmstadt, den 25 September 1886
Bekanntmachung,
die Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts betreffend.
Vom 19. September 1886.
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Regierungsblatt.
Nr. 23.
Darmstadt, den 25 September 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, die Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts betreffend. |
die Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts betreffend.
Vom 19. September 1886.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des Artikels 30 des Gesetzes vom 30. Juni l. J., das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend, zu bestimmen geruht, daß die seitherige Civildiener-Wittwenkasse-Kommission, verstärkt durch ein Mitglied der seitherigen Forstdiener-Wittwenkasse-Kommission, vom 1. k. Mts. ab die Verwaltung der Anstalt bis auf Weiteres zu führen hat.
Diese Allerhöchste Bestimmung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 24. Juli 1886. | |
Finger. | |
Best.
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