Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/055
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Nr. 10.
Anmeldung
von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung.
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen.)nach dem Auslande über das ... ... ... ... ... zollamt ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ausführen
(Unterschrift des Anmelders.)
Georg Huber[GWR 1]
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
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Muster d
(zu § 15)
(zu § 15)
von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung.
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen.)
Der unterzeichnete Tabackpflanzer (Tabackhändler, Tabackfabrikant) erklärt hiermit, den nachstehend verzeichneten, von dem Tabackpflanzer ... ... ... ... ... ... ... ... zu ... ... ... ... ... ... ... ... ... (ihm selbst) gewonnenen unversteuerten Rohtaback
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin | ohne |
Gewährung der festgesetzten Vergütung für |
den während | des Transports |
entstandenen Gewichtsverlust versenden |
zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback entbunden zu werden.
Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der | Niederlegung |
bis zum 12. Januar 1881 |
nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus § 16 und § 17 der Bekanntmachung vom 25. März 1880 ergebene Verpflichtung.
des Tabacks. |
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Kilogramm. |
Kilogramm. | |||||
1 |
Tabackblätter | |||||
1 |
Grumpen |
Dambach, den 5ten Januar 1881.
Georg Huber[GWR 1]
Abgegeben Schwedt, den 5ten Januar 1881.
Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95.
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)