Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/055

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Nr. 10.


Muster d
(zu § 15)
Anmeldung
von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung.
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen.)



      Der unterzeichnete Tabackpflanzer (Tabackhändler, Tabackfabrikant) erklärt hiermit, den nachstehend verzeichneten, von dem Tabackpflanzer ... ... ... ... ... ... ... ... zu ... ... ... ... ... ... ... ... ... (ihm selbst) gewonnenen unversteuerten Rohtaback

nach dem Auslande über das ... ... ... ... ... zollamt ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ausführen
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin
mit
ohne
Gewährung der festgesetzten Vergütung für
den während
der Lagerung
des Transports
entstandenen Gewichtsverlust versenden

zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback entbunden zu werden.

       Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der
Ausfuhr
Niederlegung
bis zum 12. Januar 1881

nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus § 16 und § 17 der Bekanntmachung vom 25. März 1880 ergebene Verpflichtung.

Der Kolli
Gattung
des
Tabacks.
Gewicht
Bemerkungen und Anträge.
Zahl.
Art.
Bezeichnung.
Brutto

Kilogramm.
Netto

Kilogramm.
1
Kiste
F. L 1
Tabackblätter
85
1
Sack
J. M. 27
Grumpen
27

      Dambach, den 5ten Januar 1881.

(Unterschrift des Anmelders.)
Georg Huber[GWR 1]

      Abgegeben Schwedt, den 5ten Januar 1881.
      Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95.

(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 1]



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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