Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/054

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Nr. 10.


Muster c
(zu § 13)
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau.
Steuerhebebezirk.
Verwiegungsstelle Schwedt.
Gemeinde Dambach.
Anmeldung
von
unversteuertem inländischem Taback zur Verwiegung.

Anleitung.
1. War die Feststellung auf die Blätterzahl gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 1 bis 5, war die Feststellung auf die Gewichtsmenge gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 6 bis 8 zu machen.
2. Soll der Taback nach der Verwiegung von dem Tabackpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter aufbewahrt werden, so ist dies in Spalte 8 anzugeben; gleichzeitig sind daselbst die Räume zu bezeichnen, in welchen die Lagerung stattfinden soll.


Bei dem zur Verwiegung gestellten Taback war die Feststellung[GWR 1] gerichtet auf
Anträge
in Bezug auf
die Versteue-
rung oder
Weiter-
abfertigung
des Tabacks.
a. die Blätterzahl.
b. die Gewichtsmenge
Anzahl
der
Bündel.
Anzahl der
Blätter
in dem
Restbündel.
Grumpen
Bruch und
sonstige Abfälle
der Kolli
der Kolli
Zahl.
Art.
Gattung
des
Tabacks.
Zahl.
Art.
Zahl.
Art.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Erster Probeeintrag.
(Die Feststellung war auf die Blätterzahl gerichtet.)
16
4 692
3
Kisten
2
Säcke
1
Sack
3
Körbe
2
Päcke
Zweiter Probeeintrag.
(Die Feststellung war auf die Gewichtsmenge gerichtet.)
14
Gebunde
Taback-
blätter
3
Säcke
Grumpen
1
Kiste
desgl.
1
2
Sack
Päcke
Bruch und
sonstige
Abfälle

      Dambach, den 1ten November 1880.

(Unterschrift des Tabackpflanzers.)
Georg Huber.[GWR 2]

      Abgegeben Schwedt, den 1ten November 1880.
      Eingetragen in das Verwiegungsregister unter Nr. 45.

(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.[GWR 2]



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Festellung
  2. 2,0 2,1 fiktive Namen Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fN“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.