Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/234
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Nr. 20.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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- 8) die Stiftung der Maria Cordula Müller zu Büdesheim, im Kreise Bingen:
- a) von 300 Gulden zum Besten der Armen daselbst,
- b) von 75 Gulden für ein abzuhaltendes Seelenamt,
- c) von 80 Gulden für eine jährliche Seelenandacht,
- d) von 200 Gulden zur Anschaffung von Büchern für Schulkinder,
- e) von 600 Gulden zur Verwendung bei dem katholischen Kirchenbau,
- f) von 300 Gulden zur Verherrlichung des Frohnleichnamsfestes,
- 9) das Vermächtniß des Andreas Schnatz zu Kleinrohrheim an die katholische Kirche Einsiedel zu Gernsheim im Betrage von 100 Gulden, wovon 50 Gulden zur Anschaffung einer messingenen Lampe und 50 Gulden zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses bestimmt sind;
- 10) die Vermächtnisse des Anton Herberg I. zu Mommenheim an die katholische Kirche daselbst, im Betrage von 200 Gulden zur Stiftung von vier jährlichen Seelenämtern und von 200 Gulden zur Vertheilung der Zinsen davon unter die Armen beider christlichen Confessionen zu Mommenheim;
- 11) die Stiftung einer Ungenannten im Betrage von 2500 Gulden für arme Kranke evangelischer Confession zu Darmstadt;
- 12) die Stiftung des katholischen Pfarrers Johann Joseph Seifert zu Büdesheim, im Kreise Bingen:
- a) von 1350 Gulden zur Errichtung einer Kaplanei oder eines Beneficiums zu Büdesheim,
- b) von 300 Gulden zum Zwecke des katholischen Kirchenbaues zu Büdesheim,
- c) die ihm gehörigen Kirchenkleider, Ornamente, Agenden, Ritualien und sonstige Utensilien im Werthe von 35 Gulden an die katholische Kirche zu Büdesheim;
- 13) Schenkung eines Ungenannten von 100 Gulden an die katholische Kirche zu Niedersaulheim;
- 14) das Vermächtniß der Lorenz Lattners Eheleute zu Fehlheim im Betrage von 200 Gulden an die dasige Gemeinde, wovon die Zinsen alljährlich an arme Wittwen daselbst vertheilt werden sollen;
- 15) Schenkung des Johannes Faust II. zu Armsheim von 2000 Gulden an die katholische Kirche zu Armsheim zum Zwecke der Errichtung einer eigenen Pfarrei in Armsheim.
- In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt den 11. April 1853.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.