Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/233

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt am 29. April 1853.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; - 2) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Großgerau; - 8) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen; - 4) Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1854 in der Provinz Starkenburg betr.; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Vöhl; - 6) Uebersicht der für das Jahr 1853 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Neustadt; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Dienstentlassungen; - 9) Concurrenzeröffnungen.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.

Im Laufe des ersten Quartals 1853 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:

1) das Vermächtniß der Wittwe Pistorius zu Worms an die Kleinkinderschule daselbst im Betrage von 900 Gulden;
2) das Vermächtniß des katholischen Pfarrers Leopold zu Mainflingen an die Gemeinde daselbst im Betrage von 500 Gulden zur Gründung einer Mädchenschule in Mainflingen;
3) die Schenkung des Rentners Peter Jacob Brilmeyer und der Eleonore Wollinger, geborenen Brilmeyer, zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 200 Gulden zur Stiftung von zwei Jahrgedächtnissen;
4) die Schenkung des Franz Blesch zu Bingen an die katholische Kirche daselbst im Betrage von 100 Gulden zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses;
5) die Schenkung des Kaufmanns Jacob Lemann zu Donaldsonville in Amerika an die israelitische Religionsgemeinde zu Hechtsheim im Betrage von 300 Gulden;
6) das Vermächtniß der Wittwe Louise Buderus, geborenen Crespel, zu Frankfurt a. M. an die Schullehrer-Wittwenkasse zu Darmstadt im Betrage von 500 Gulden;
7) die Schenkung der Freiherrn von Rothschild zu Frankfurt an die israelitische Religionsgemeinde zu Langen im Betrage von 800 Gulden zum Synagogenbau;