Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/047

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung, den Porto-Tarif für Großherzogl. Grundrentenscheine betreffend.

Der nachstehende ermäßigte Porto-Tarif für die Großherzogl. Grundrentenscheine wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht:

Tarif
zur Erhebung des Porto für Versendungen von Grundrentenscheinen im Großherzogthume Hessen.
Auf die Entfernung
von
Summe in Gulden
bis
9
von
10
bis
25
von
26
bis
50
von
51
bis
100
für jede weitere 100 fl.
und darunter außer der
auf 100 fl. fallenden
Taxe.
Meilen
Portobetrag in Kreuzer
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
bis
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
33
2
4
6
7
7
8
8
8
9
11
15
15
15
18
18
18
3
5
7
8
8
9
9
9
11
13
16
17
18
19
20
20
4
6
7
8
9
10
11
11
13
14
16
17
18
19
21
22
4
6
7
8
9
10
11
12
13
14
16
17
18
19
21
22
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3



Anmerkungen.
1) In so ferne die zwischen mehreren Orten bestehenden moderirten Tarife für Localsendungen ein geringeres Porto, als vorstehender Tarif, ergeben, ist das Porto nach ersteren zu erheben.
2) Vorstehender Tarif findet auch auf die Sendungen von Grundrentenscheinen zwischen Darmstadt, Langen und Offenbach einerseits und Frankfurt a.M. andererseits Anwendung, insoweit die zwischen diesen Orten bestehenden moderirten Tarife für Localsendungen nicht ein geringeres Porto ergeben.
Darmstadt, den 11. Januar 1849.
Großherzoglich Hessische Ober-Post-Inspection.
von Kuder.
vt. Bessunger.