Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/029
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Regierungsblatt.
1.) | Belobung. - 2.) Untersuchung gegen Schriftsäßige, wenn sie Chaussee- Zoll- Accis- Tranksteuer etc. Verordnungen übertreten. - 3.) Belobung. - 4.) Artillerie Waffen- und Rüstungs-Direction. - 5.) Pflastergelds-Erhebung. - 5.) Communal-Steuer-Ausschlag. - 6.) Dienstbestellung. - 7.) Straf-Erkenntniß. |
Das neue allgemeine Großherzoglich Hessische Gesangbuch ist nun auch seit dem ersten Christtag des verflossenen Jahrs in der Kirche und Schule zu Lardenbach, Amts Laubach, eingeführt.
Diese Einführung ist vorzüglich dadurch erleichtert und befördert worden, daß die dasigen Einwohner am vorjährigen Erntefest sich vereinigt haben, den an diesem Tag gewöhnlichen Tanz auszusetzen, und das dazu bestimmte Geld zur Anschaffung nützlicher Bücher zu verwenden.
Mit besonderm Wohlgefallen an diesem schönen, Nachahmung verdienenden, Beyspiel von Selbstbeherrschung zu Erreichung eines löblichen Zwecks bringt man dasselbe hierdurch zur öffentlichen Kunde.
Darmstadt den 21. Januar 1820.
von Grolman. von Wreden. Wernher.
Um die Untersuchung der Uebertretungen von den Chaussee- Zoll- Accise- Tranksteuer- und anderen Auflage- Gesetzen, sowohl im Interesse des öffentlichen Dienstes, als der Angeschuldigten selbst, zu vereinfachen und zu erleichtern, haben des Großherzogs Königliche