Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/028

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
<<<Vorherige Seite
[027]
Nächste Seite>>>
[029]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


      Unterm 17. Januar wurde der bisherige Sekretariatsaccessist und charakterisirte Forstsekretär Georg Ludwig Friedrich Krebs, zum wirklichen Oberforstsekretär ernannt.

Erledigung einer protestantischen Pfarrstelle.

      Die lutherische Pfarrstelle zu Eschenrod, Amts Lißberg, ist durch die gnädigste Versetzung des Pfarrers Hill nach Kelsterbach in Erledigung gekommen, und mit derselben eine zu 810 fl. angeschlagene jährliche Besoldung verbunden.

Straf-Erkenntnisse.

      Wegen verheimlichter Niederkunft und heimlichen Verscharrens ihres neugebohrnen Kindes, wurde Conrad Hefenträgers Ehefrau, gebohrne Lotz, zu Wölfersheim, in der Revisions-Instanz vom Oberappellations-Gericht, durch Erkenntniß vom 30.Sept.1819 in eine zweijährige Zuchthausstrafe zu Marienschloß unter Aufrechnung der Hälfte ihres bisherigen Arrestes verurtheilt, welches Urtheil seit dem 15. Nov. v. J. in Vollzug gesetzt worden ist.
      Durch Urtheil der Gesammt-Justiz-Canzlei zu Michelstadt vom 8. September 1819, welches bereits zum Vollzug gekommen, ist
      Georg August Würtele von Fränkisch-Crumbach wegen mehrfacher Fälschung zu

einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten condemnirt worden.

      Die Gesamt-Justiz-Canzlei zu Büdingen hat durch rechtskräftige Erkenntnisse

       1.) unterm 6ten July 1819 den Georg Dietz aus Gonzenau, Amts Freiensteinau, wegen eines einfachen Diebstals zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe, auch zum Ersatz des verursachten Schadens so wie sämtlicher Untersuchungs-Kosten - sodann
       2.) unterm 26. October 1819 den Georg Schlösinger und Friedrich Frank aus Dietzenbach wegen Mißhandlung des Götzenhainer Forstschutz-Personals und einer dieser Mißhandlung vorausgegangenen und solche veranlaßt habenden Entwendung von Fichtensetzlingen, in eine zweijährige Zuchthausstrafe, so wie, unter solidarischer Verbindlichkeit, in sämtliche Untersuchungs- und sonstige insbesondre aber dem mißhandelten Forstpersonal verursachte Kosten - endlich
3.) unterm 30ten November 1819 den Christian Stamm aus Himbach wegen mehrfacher Entwendungen in eine zweijährige Zuchthausstrafe und sämtliche Untersuchungs- und andre Kosten verurtheilt.