Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/056
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [055] |
Nächste Seite>>> [057] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Es beträgt hiernach der Ausschlag auf einen Gulden Steuerkapital
glieder. |
glieder von immer steuerbaren Objecten. |
freien Objecte. | ||||||||||
1.) in der Gemeinde Ruppertenrod | 4 | kr. | 0,000 | pf. | 4 | kr. | 0,000 | pf. | - | kr. | - | pf. |
2.) in der Gemeinde Kleineichen | 2 | " | 1,300 | " | 2 | " | 1,300 | " | 2 | " | 1,300 | " |
- Gießen den 28. August 1819.
Haberkorn. Günther.
Von Seiten der Großherzogl. Landeskriegskosten-Kommission ist mittelst Rescripts vom 17ten Febr. 1818 ad Num. 288. genehmigt worden, daß die in den Jahren 1813, 1814 und 1815 für das Amt Heppenheim entstandenen Fourrage-Schuldentilgungsgelder nach der der Zahlung halber zu Stande gekommenen Vereinigung, nun ausgeschlagen, und die fallsigen Beiträge sofort zur Bezahlung gedachter gemeinsamer Amtsschulden verwendet werden sollen. Der dermalige Ausschlag beträgt inclusive von Verzugszinsen und Ausschlagskosten - 7229 fl. 12 ½ kr., und der Beitrag auf Einen Gulden Ortssteuer-Kapital ist 2 kr. 0,6762 pf. Dieses, und daß die desfallsigen Erhebregister nun an die Ortssteuer-Erhebe abgegeben worden seyen, wird zur Nachricht der Steuerdebenten verordnungsgemäß bekannt gemacht. Heppenheim den 26. August 1819.
Pfülb.
Zufolge, durch Regierungs-Rescript zur Prot. Ziffer 8562. vom 14ten Aug. l. J., erhaltener Autorisation, sind die, durch Verwandlung des fiskalischen Zehntens zu Lautenweschnitz in eine ständige Grundrente, entstandenen Kosten, mit dreißig Gulden 54 kr., auf die betheiligten zehntpflichtigen Güterbesitzer, nach Verhältniß der betreffenden Steuer-Kapitalien, repartirt worden, und, einschließlich der Registerfertigungs- und Erheb-Gebühren, von dem Gulden Ortssteuer-Kapital neurottzehntbarer Grundstücke 10 kr. 3,336 pf. beizutragen.
- Fürth am 1ten September 1819.
Roose.