Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/035

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Ausschlag für die Amtskasse des Amts Alsfeld.

Da durch Rescript Großherzoglicher Regierung zu Gießen d. d. 4ten May 1819 ad Num. 5503. gestattet worden ist, daß für die Amtskasse des Amts Alsfeld die Summe von 1704 fl. 48 kr. nach dem Steuerfuße ausgeschlagen und erhoben werden soll; und da hierzu laut denen von der Steuerperäquatur gefertigten Registern

1) die Stadt Alsfeld 458 fl. 37 ¾ kr.
2) die Gemeinde Eifa 92 " 52 ¾ "
3) " " Elbenrod 61 " 58 ¾ "
4) " " Eudorf 121 " 4 ½ "
5) " " Münchleusel 43 " 30 "
6) " " Heidelbach 71 " 49 "
7) " " Fischbach 26 " 30 ½ "
8) " " Schwabenrod 54 " 50 ¼ "
9) " " Reibertenrod 42 " 43 ¾ "
10) " " Altenburg 86 " 11 ½ "
11) " " Schwartz 109 " 20 ½ "
12) " " Rainrod 70 " 53 "
13) " " Brauerschwend 87 "
14) " " Renzendorf 30 " 27 "
15 die Stadt Grebenau 97 " 26 ¼ "
16) die Gemeinde Udenhausen 64 " 33 ½ "
17) " " Eulersdorf 32 " 11 ¼ "
18) " " Reimeroth 30 " 8 ¼ "
19) " " Bieber 61 " 59 "
20) " " Wallersdorf 60 " 26 ¾ "
Summa
1704 fl. 48 kr.

beizutragen haben, so wird dieses zur Nachricht und Darnachachtung diejenigen, welche es angeht, hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

Alsfeld den 12ten August 1819.
Großherzoglich Hessisches Justiz-Oberamt daselbst.
Ploch.



Ausschlag von Amtskasse-Ausgaben im Justizamt Hüttenberg.

Durch Regierungs-Verfügung vom 4. May d. J. ad Num. 5484 ist zur Bestreitung der, pro 1818 annoch zu bezahlenden Amtskasse- Ausgaben ein Ausschlag von 2000 fl.