Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/034

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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1). der Gemeindsglieder - kr. - pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren Objekten 7 kr. 0,0324 pf.
3.) der Nichtgemeindsglieder von früher steuerfreien Objekten 5 kr. 1,1286 pf.
Gießen den 11. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Bedürfnisse zu den Communal-Ausgaben der Gemeinde Hermannstein, Patrimonialgerichts daselbst.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinde Hermannstein beträgt auf den Gulden Steuerkapital:

1.) der Gemeindsglieder - kr. - pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren
Objekten 2 " 2,2563 "
3.) der Nichtgemeindsglieder von früher steuerfreien
Objekten - " 3,5102 "
Gießen den 11ten August 1819.
Großherzogliche Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Die Erhebung der Bedürfnisse zu den Communalausgaben in der Gemeinde Gedern.

Der für das Jahr 1819 genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen der Gemeinde Gedern, Amts daselbst, beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:

1.) der Gemeindeglieder, welche die Aerariallasten und den größten
Theil ihrer Beiträge zu den steuerstocksmäßigen Ausgaben durch
Gemeinds-Einkommen decken 1 kr. 1,2260 pf.
2.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren Objecten 3 kr. 1,5249 pf.
3.) der früher steuerfreien Objecte 1 kr. 1,6035 pf.
Gießen den 11. August 1819.
Großherzoglich Hess Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.