Geschichte der Pfarre und Pfarrkirche St. Jacob in Aachen/154
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Gesetzes vom 14. März 1840 den Grundbesitzern des Pfarrbezirks, die nicht zu den Einwohnern, aber zur Confession der betreffenden Pfarrgemeinde gehören, den sogenannten Forensen, auferlegt ist, wird aufgehoben. Sie werden sich erinnern, daß das Gesetz im vorigen Jahre zur Berathung kam, und daß diese Bestimmung, welche die Verpflichtung der Forensen, zu den Kirchenkosten beizutragen, aufhob, vom Herrenhause aufgenommen ist auf Grund eines Wunsches des Provinziallandtages und mehrerer dem Herrenhause eingereichter Petitionen. Die Königl. Staatsregierung hatte sowohl in der Kommission, wie namentlich im Plenum erklärt, daß sie diese Bestimmung nicht aufgenommen habe, trotzdem der Provinziallandtag es befürwortet hatte, weil sich die Tragweite nicht bemessen lasse, da sie bis dahin keine hinreichenden Ermittelungen darüber veranstaltet habe, welchen Einfluß diese Bestimmungen auf die Kirchenverhältnisse der Landestheile am linken Rheinufer haben werden. Es wurde demungeachtet der Paragraph hier wie im andern Hause ohne erhebliche Diskussion angenommen. Nun hat der Kirchenvorstand zu St. Jacob in Aachen vorgestellt — eine ähnliche Petition hat er im vorigen Jahre bereits an das Herrenhaus gerichtet, die nicht zur Verhandlung gekommen ist wegen Schluß der Sitzungen — er sei, wie mehrere andere evangelische und katholische Gemeinden am linken Rheinufer, durch die erwähnte Bestimmung des Gesetzes in große Verlegenheiten gekommen. Er habe nämlich im Jahre 1876, also vor diesem Gesetze, beschlossen, für den Neuban einer Pfarrkirche eine Anleihe von 180,000 Mark zu machen, und solche durch Umlage auf die verschiedenen Steuern und namentlich auch mit auf die Grundsteuer der Forensen zu amortisiren. Dieser Beschluß sei von den Behörden