Gericht Belecke

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Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Herzogtum Westfalen - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Arnsberg > 1817 Kreis Soest, 1819 Kreis Arnsberg > Bürgermeisterei Warstein > Gericht Belecke

Zeitschiene vor 1803

Kölnisches Gericht

In Belecke war ein kurfürstlicher Freistuhl für peinliche Gerichtssachen, dessen Appellationsinstanz das Gogericht zu Rüthen war. Die geistliche Gerichtsbarkeit wurde von Pfarrpropst oder dessen Vorgesetzten in Form des Sendgerichtes ausgeübt. Neben dem kurfürstlichen Freistuhl gab es das Gericht des Stadtmagistrats.

Gerichtsbezirk

Zum „Gericht zu Belicke“ gehörten 1536/1565 neben der Stadt Belecke demnach die Kirchspiele und Bauernschaften:

Zeitschiene nach 1802

Hessische Zeit

Das kurkölnische Westfalen fiel 1802/03 als Entschädigungsland an Hessen-Darmstadt, 1806 erfolgte die Angliederung der beiden Wittgensteiner Grafschaften, 1816 der Übergang an das Königreich Preußen (Regierungsbezirk Arnsberg).

Preußische Gerichtsbarkeit

Nachdem in Preußen schon in der Reformzeit die Rechtspflege von der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt sowie Oberlandesgerichte und Land- und Stadtgerichte eingerichtet worden waren, wurde diese Justizverfassung nach 1813 auf die wieder- oder neugewonnenen Gebiete in Westfalen übertragen.

  • 1807 Justizamt Belecke, errichtet 1807 als hessen-darmstädtisches Justizamt
  • 1815 Justizamt Belecke, preußisch
  • 1838 aufgeteilt auf die Land- und Stadtgerichte Arnsberg und Rüthen.

Besetzung

  • 1823 Justiz-Amtmann: E. Floret
    • Amtsschreiber: Nordhoff

Archiv

Bibliografie

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