Deutsches Reich

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Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Deutsches Reich

Einleitung

  • Deutschland [deut.] (Deutsches Reich [deut.], Germany [engl.], Allemagne [franz.]

Zeitzeichen 1895

Allgemeine Geographie

Das Deutsche Reich lag in der Mitte von Europa und wurde begrenzt

Staatliche Einteilung

Das Deutsche Reich, Deutschland, ist gegründest auf die Verträge des Norddeuten Bundes, mit Baden u. Hessen 15.11.1870, mit Bayern u. Württemberg vom 23.-25.11.1870.

Deutschland besteht 1895 aus 26 zu einem Staatenbund vereinigten Staaten (deutsche Bundesstaaten), nämlich: (I) Königreich Preussen; (II) Königreich Bayern; (III) Königreich Sachsen; (IV) Königreich Württemberg; (V) Großherzogtum Baden; (VI) Großherzogtum Hessen; (VII) Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin; (VIII) Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz; (IX) Großherzogtum Oldenburg; (X) Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach; (XI) Herzogtum Braunschweig; (XII) Herzogtum Sachsen-Meiningen; (XIII) Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha; (XIV) Herzogtum Sachsen-Altenburg; (XV) Herzogtum Anhalt; (XVI) Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt; (XVII) Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen; (XVIII) Fürstentum Lippe; (XIX) Fürstentum Schaumburg-Lippe; (XX) Fürstentum Reuss jüng. Linie; (XXI) Fürstentum Reuss ält. Linie; (XXII) Fürstentum Waldeck-Pyrmont; (XXIII) Bundesstaat Hamburg mit der Freie Hanse-Stadt Hamburg; (XXIV) Bundesstaat Bremen mit der Freie Hanse-Stadt Bremen; (XXV) Freie Hanse-Stadt Lübeck u. (XXVI) das Reichs-Land Elsass-Lothringen.

  • Der Flächeninhalt beträgt 540.483,6 qkm, die Bevölkerung 49.428.470 Seelen.
  • Für die Maß- u. Gewichtsverhältnisse ist durchgehends das Dezimalsystem eingeführt unter Beibehaltung der französischen Namen.
  • Die Reichsfarben sind schwarz-weiss-rot; das Reichswappen der einköpfige Adler; ** Kriegsflagge schwarz-weiss-rot mit dem preußischen. Adler u. dem Eisernen Kreuze.

Kolonien und Protektorate

Das Deutsches Reich hat die folgenden Kolonien u. Protektorate. in Afrika:

in Oceanien (im Pazifischen Ocean):

Bevölkerung 1895

Die Bevölkerung von Deutschland, 49.428.470 Seelen, gehört zum weitaus grössten Teil der deutschen Nation an; die Zahl der Nichtdeutschen, abgesehen von den Juden, dürfte auf ca. 3.695.000 zu beziffern sein, u. zwar 220.000 Franzosen in Elsass-Lothringen, 11.058 Wallonier (Regierungsbezirk Aachen), 139.400 Dänen (im Norddistrikt von Schleswig), 300.000 Polen, Masuren u. Kassubier (Posen, Oberschlesien, Ostpreussen, Westpreussen u. Hinterpommern), 120.000 Wenden (Regierungsbezirk Liegnitz u. Frankfurt/Oder, Kreishauptmannschaft Bautzen), 82.000 Tschechen u. Mähren (Provinz Schlesien), 122.000 Litauer. Von 1821 -1892 wurden über 5 Millionen deutsche Auswanderer gezählt. Nach einer mässigen Schätzung nahmen sie mindestens 2.000 Millionen Mk mit in die Fremde.

Zölle 1895

Deutschland bildet ein Zoll- u. Handelsgebiet, umgeben von gemeinschlicher Zollgrenze, die ausser den folgenden Ausnahmen mit der Reichsgrenze zusammenfällt:

  • Ausgeschlossen sind die durch ihre Lage zur Einschliessung in die Zollgrenze nicht geeigneten Gebietsteile, nämlich die Freihafengebiete von Hamburg, Bremerhaven u. Geestemünde, die preußische. Insel Helgoland, ein Teil der Gemeinde Cuxhaven (Hamburg) u. einige badische Landgemeinden an der Grenze gegen die Schweiz.
  • Eingeschlossen sind das Großherzogtum Luxemburg und die 2 Gemeinden Jungholz u. Mittelberg (Österreich), die das Staatsgebiet von Bayern berühren, im Süden von Kempten.

An Eingangszöllen u. gemeinschlichen Verbrauchssteuern in Deutschland wurden 1892/93 (brutto) eingenommen: Eingangszoll 356.327.000 Mk, Rübenzuckersteuer 86.665.900 Mk, Salzsteuer 45.713.800 Mk, Tabaksteuer 56.665.300 Mk, Branntweinsteuer 60.900.400 Mk (einschl. 100.000 Mk Übergangsabgaben von Branntwein), Braumalzsteuer 30.977.800 Mk (incl. 3.590.300 Mk Übergangsabgaben vom Bier).

Bayern, in Deutschland, Königreich Württemberg, Baden erheben Bier- u. Branntweinsteuer, Elsass-Lothringen Biersteuer für eigene Rechnung.

Eisenbahnen

An Eisenbahnen waren am 01.04.1893 in Betrieb 42.908 km u. zwar 38.476 km Staatsbahn (EB) u. 4.432 km vollspurige Privat-Eisenbahnen. Von den Privat- Eisenbahnen waren in Staatsverwaltung 455 km, in Privatverwaltung 3.977 km. Vollspurig waren 42.907,8 km, u. zwar Hauptbahnen des Staates oder unter Staatsverwaltung 29.037,3 km, Privat-Eisenbahnen in Privatverwaltung 2.407 km; Nebenbahnen des Staates oder unter Staatsverwaltung 9.800,7 km, Privat-Eisenbahnen in Privatverwaltung 1.657,8 km. Zwei- u. mehrgeleisig waren 14.165,8 km. 01.04.1893 betrugen das Anlagekapital in Eisenbahnen 10.850.851.000 Mk, die Betriebseinnahmen 1.347.331.000 Mk, die Betriebsausgaben 857.968.000 Mk, der Überschuss 489.963.000 Mk, also 4,56 % des verwendeten Anlagekapitals. Am 01.04.1893 waren vorhanden 15.475 Lokomotiven, 28.901 Personenwagen, 308.708 Gepäck- u. Güterwagen. Schmalspurige Eisenbahnen gab es am 01.04.1893 im ganzen 1.269 km mit 66.386.000 Mk Anlagekapital, 5.752.000 Mk Einnahmen, 4.299.000 Mk Ausgaben u. 1.453.000 Mk (= 2,2 %) Überschuss.

Schiffsverkehr

Der Schiffsverkehr ist 1892 in steter Zunahme. Es liefen im Jahre 1892 ein: 56.263 beladene Schiffe mit 13.101.500 t (darunter 28.689 Dampfschiffe mit 11.005.656 t), in Ballast oder leer 9.664 Schiffe von 1.085.907 t (darunter 1.701 Dampfschiffe von 757.087 t). Abgegangen sind: beladen 47.756 Schiffe von 954.956 t (darunter 24.268 Dampfschiffe von 8.130.549 t), in Ballast od. leer 17.825 Schiffe von 4.559.383 t (darunter 6.047 Dampfschiffe von 3.620.545 t). Darunter befanden sich an deuten Schiffen: im Eingang beladen 40.954 mit 6.812.325 t (Dampfschiffe 19.531 mit 5.582.341 t), in Ballast od. leer 7.726 mit 639.589 t (Dampfschiffe 1.130 mit 366.989 t); im Ausgang beladen 37.617 mit 5.865.757 t (Dampfschiffe 18.116 mit 4.826.928 t), in Ballast od. leer 10.802 mit 1.545.979 t (Dampfschiffe 2.492 mit 1.118.800 t). Die deute Handelsflotte zählte am 01.01.1893 insgesamt: 2.742 Segelschiffe von 725.182 t mit 17.522 Mann Besatzung, 986 Dampfschiffe von 786.397 t mit 24.113 Mann Besatzung zusammen 3.728 Schiffe von 1.511.579 t mit 41.635 Mann Besatzung; davon im Ostseegebiet 760 Segelschiffe von 160.950 t mit 5.042 Mann Besatzung, 392 Dampfschiffe von 156.658 t mit 4.944 Mann Besatzung zus. 1.152 Schiffe von 317.608 t mit 9.986 Mann Besatzung; im Nordseegebiet 1.982 Segelschiffe von 564.252 t mit 12.480 Mann Besatzung, 594 Dampfschiffe von 629.739 t mit 19.169 Mann Besatzung zusammen 2.576 Schiffe von 1.193.971 t mit 31.649 Mann Besatzung. Ausgeschlossen sind bei dieser Zählung Schiffe, bzw. Dampfschiffe, deren Bruttoraumgehalt 50 cbm (= 17,65 t) nicht erreicht.

Telegrafie und Postwesen

Am 31.12.1892 waren im Deutschen Reich (Reichspostgebiet, Bayern u. Württemberg) vorhanden 27.623 Postbezirke. Im Betriebsjahre 1892 betrug die Zahl der Postreisenden 3.205.828, die der eingegangenen Briefsendungen 1.828.431.000, die der eingegangenen Pakete ohne Wertangabe 119.812.000, die der eingegangenen Briefe u. Pakete mit Wertangabe 11.578.000, der Wert der eingegangenen Briefe u. Pakete mit Wertangabe 14.494.359.000 Mk, der Wert der eingegangenen Nachnahmesendungen 124.236.000 Mk, der Wert der eingegangenen Postaufträge 646.628.000 Mk, der Wert der eingegangenen Postanweisungen 5.309.069.000 Mk, der Wert der aufgegebenen Postanweisungen 5.284.476.000 Mk. Die Zahl der Telegrafenanstalten betrug 18.734, die Länge der Telegrafenlinien 117.872 km, die der Telegrafielinien 418.081 km, die Zahl der eingegangenen Telegramme 26.049.432, die der aufgegebenen Telegramme 25.997.366; die Telegrafiegebühren betrugen 37.138.000 Mk, die Portoeinnahmen der Post 214.916.000 Mk. Ende 1892 gab es 391 Wohnplätze mit St.-Fernsprecheinrichtungen; im St.-Fernsprechbetriebe betrug die Länge der Linien 13.703 km, die der Drähte 134.824 km; die Zahl der Sprechstellen (einschl. der öffentlichen) belief sich auf 80.189, die Zahl der Verbindungsanlagen zwischen den St.-Fernsprechverbindungen verschiedener Orte auf 442, die Gesamtzahl des von den Fernsprechvermittlungsanstalten ausgeführten Verbindungen 326.314.800. Das Gesamtpersonal der Post umfasste am Ende des Jahres 1892 im Deutschen Reich 154.117 Personen, u. zwar 65.069 Beamte, 70.921 Unterbeamte, 11.666 Inhaber von Posthilfsstellen, 1.443 Posthalter u. 5.018 Postillone.

Sozialversicherungen

Einen großen Umfang hat 1895 im Deutsche Reich die Arbeiterversicherung gewonnen.

  • (a) Krankenversicherung. 1892 waren in 21.588 Krankenkassen 6.955.049 Arbeiter versichert; die Kassen hatten eine Einnahme von 124.283.140 Mk u. Ausgaben von 104.468.961 Mk (davon 94.258.373 Mk Krankheitskosten).
  • (b) Unfallversicherung. 1892 waren durchschnittlich versichert 18.014.280 Personen, verletzt wurden 55.654 (darunter getötet 5.911, dauernd erwerbsunfähig geworden 2.664), Hinterbliebene der Getöteten waren 11.835, weniger als 13 Wochen waren erwerbsunfähig 180.611 Personen. Die Ausgaben der Unfallversicherung betrugen 52.760.700 Mk, überhaupt, 32.340.200 Mk an Entschädigungsbeträgen, ferner für Untersuchungen 1.035.100 Mk, f. Schiedsgerichte 534.300 Mk, f. Unfallverhütung 464.400 Mk, f. allgem. Verwaltung 5.646.900 Mk u. Rücklagen zum Reservefonds 12.739.800 Mk. Ende 1892 betrug der Reservefonds 85.948.700 Mk.
  • (c) Invaliditäts- u. Altersversicherung. Ende 1892 bestanden 31 Versicherungsanstalten; die Zahl der 1892 bei ihnen bewilligten Invalidenrenten war 16.529, Altersrenten 42.218, die Zahl der 1891/92 endgültig zur Last gelegten Rentenantheil. war 183.573 mit einem Jahresbetrag von 13240400 Mk u. einem Kapitalwert von 75330500 Mk; davon bestanden 1892 noch 162.402 Renten mit 11.743.700 Mk Jahresbetrag. Auf Anweisung der 31 Versicherungsanstalten wurden im Jahre 1892 Rentenbeträge gezahlt in Höhe von 21.903.900 Mk, u. zwar 1.227.900 Mk Invalidenrente u. 20.676.000 Mk Altersrente. Davon hatte das Reich 8.807.600 Mk zu erstatten.

Verfassung

An Stelle der Verträge (November1890) trat laut Gesetz vom 16.04.1871 die Verfassungsurkunde für das Deutsches Reich, welche mit dem 04.05.1871 in Kraft getreten ist. Die Krone Preußen nimmt die Präsidialstellung im Reich ein, und König-Wilhelm-I. von Preußen nahm am 18.01.1871 zu Versailles durch Proklamation an das deutsche Volk die erbliche Würde eines deutschen Kaisers an. Der das Deutsches Reich bildende Staatenbund besitzt eine selbständige Reichsgewalt, deren Funktionen der Krone Preußen, beziehentlich dem aus Vertretern der Mitglieder des Reiches bestehenden Bundesrat zur Ausübung übertragen sind. Die Reichsgewalt ist bei Ausübung gewisser Funktionen an die Zustimmung der aus gewählten Abgeordneten des deutschen Volkes bestehenden Reichstages gebunden, dem auch in gewissen Beziehungen ein Recht der Kontrolle zusteht. Der Gesetzgebung u. Beaufsichtigung des Reichs unterliegen: die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- u. Niederlassungsverhältnisse (Ausnahme in Deutschland, Königreich Bayern), Staatsbürgerrecht, Passwesen, Fremdenpolizei, Gewerbebetrieb nebst Versicherungswesen, Kolonisation u. Auswanderung nach ausserdeutschen Ländern; über Zollwesen u. Handelswesen, die Steuern für Bundeszwecke, Maß-, Münz- u. Gewichtssystem, Ausgabe von Papiergeld, das Bankwesen, die Erfindungspatente; Schutz des geistigen Eigentums, des deutschen Handels u. der deutschen Schiffahrt, sowie gemeinsame Konsularvertretung im Auslande; das Eisenbahnwesen (mit Vorbehalt in Deutschland, Königreich Bayern u. Württemberg), Herstellung von Landstrassen u. Wasserstrassen, soweit sie im Interesse der Landesverteidigung u. des allgemeinen Verkehrs liegen; Flößerei u. Schiffahrt auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstrassen, der letzteren Zustand u. die Wasserzölle: Postwesen u. Telegrafenwesen (mit Ausnahme von Bayern u. Württemberg); wechselseitige Vollstreckung von Erkenntnissen in Zivilsachen, Beglaubigung öffentliche Urkunden; gemeinsame Gesetzgebung über Obligationen-, Straf-, Handel- u. Wechselrecht u. das gerichtliche Verfahren; Militär u. Kriegsmarine, Medizinal- u. Veterinärpolizei, Presse u. Vereinswesen. Für das Bundesgebiet besteht gemeinsames Indigenat.

In dem aus Bundesgliedern gebildeten Bundesrat hat Preußen 17, Bayern 6, Sachsen 4, Württemberg 4, Baden 3, Hessen 3, Mecklenburg-Schwerin u. Braunschweig je 2, die übrigen Staaten je 1 Stimme insgesamt 58 Stimmen. Der Bundesrat beschließt über die dem Reichstage zu machenden Vorlagen u. die von demselben gefaßten Beschlüsse u. wacht über die Vollziehung der Reichsgesetze.

Der Reichstag wird durch allgem., direkte u. geheime Abstimmung gewählt, u. zwar durchschnittl. 1 Mitglied auf 100.000 Seelen. Die Zahl der Mitglieder beträgt gegenwärtig 397, wovon auf Preußen 235 kommen; seine Verhandlungen sind öffentlich. Sein Mandat dauert 5 Jahre. Die Abgeordneten beziehen keine Entschädigung.

Die Ministerialgeschäfte des Reiches leitet der Reichskanzler, unter dessen unmiittelbarer Leitung noch folgende 13 Behörden stehen: Auswärtiges Amt, Reichsamt des Innern mit einer Zentral- u. einer Abtheil. f. Angelegenheiten der Wirtschaft, die Kaiserliche Admiralität, das Reichsjustizamt, dem das Reichsgericht in Leipzig unterstellt ist, das Reichsschatzamt, das Reichseisenbahnamt, der Rechnungshof vom Deuten Reich, die Verwaltung des Reichsfonds (Invaliden), das Reichspostamt, das Reichsamt f. die Verwaltung der Reichseisenbahn, die Reichsbank, die Reichsschuldenkommission u. das Reichsversicherungsamt.

Die deutsche Reichsflagge u. Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot in gleichgrossen horizontalen Streifen; die deutsche Kriegsflagge ist weiß mit einem schwarzen Kreuz u. dem schwarzen Reichsadler in der Mitte des Kreuzes. Im linken oberen Rechteck trägt sie das Preussenkreuz auf schwarz-weiß-rotem Feld. Die neue Standarte des Kaisers von Deutschland wurde nach dem deutsch-französischen Krieg entworfen. Sie besteht aus einem gelben Feld mit schwarzem Kreuz (weiß umrandet); im Schnittpunkt befindet sich ein goldener Schild mit schwarzem Adler mit einem weissen Schild auf der Brust u. darauf wieder ein Adler. Der Hauptschild trägt eine gr. Krone u. der gelbe Hintergrund trägt 4 Kronen u. 12 kleine Adler. Die Standarte trägt das Motto: »Gott mit Uns, 1870«.

Militär

Die Etatsstärke der Reichsarmee im Etatsjahre 1894/95 beträgt 378.157 Mann Infanterie in 173 Regimentern, 12.522 Mann Jäger in 19 Bataillone, 6.059 Mann in 288 Bezirkskommandos (zus. 396.738 Mann); 68.355 Mann Kavallerie in 93 Regimentern u. 3 militärischen Reitanstalten; 61.904 Mann Feldartillerie in 43 Regimentern (494 Batterien) u. 23.942 Mann Fußartillerie. in 17 Regimentern; 19.867 Mann Pioniere in 23 Bataillone, 3 Eisenbahn-Regimentern (einschliessl. Luftschiffer-Abteilung), 1 Eisenbahn-Bataillon u. 3 Eisenbahn-Kompanien; 7.901 Mann Train in 21 Bataillonen; 3.340 Mann in besonderen Formationen u. 2.501 nichtregimentierte Offiziere zusammen 584.548 Mann mit 96.844 Dienstpferden.

Bei einem jährlichen Rekrutenbedarf von 228.500 Mann, unter Zurechnung von jährlich 9.000 Einjährig-Freiwilligen, aber unter Abzug von 25 % Abgängen weist Deutschland in 24 Jahrgängen an ausgebildeten Mannschaften eine Kriegsstärke von 4,3 Millionen Mann auf. Die Gesamtkopfzahl der kaiserlichen Marine beträgt in demselben Etatsjahre 20.498 Mann. Am 01.04.1894 zählte die kaiserliche Marine 88 Kriegsschiffe mit einem Deplacement von 259.527 t, 292.220 indizierten Pferdekräften u. einem Besatzungsetat von 22.398 Mann.

Quelle

Veränderungen

Zufallsfunde

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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