Topographie Holstein 1841/A-H/214

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Topographie Holstein 1841
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Oberst v. Wanken; 1743 der Generlmajor v. Stürup; 1750 der Generalmajor v. Ahlefeld; 1756 der Generallieutenant Graf v. Nostiz; 1786 der Generallieutenant C. v. Sames; 1796 der Generallieutenant Detlev Graf v. Rantzau; 1810 der Generallieutenant v. Bechtolsheim; 1813 der Generalmajor v. Czernikow.
Im Jahre 1649 ward die holsteinische Regierungskanzelei von Flensburg nach Glückstadt verlegt; mit dieser sind im Laufe der Zeit mehrere Veränderungen vorgegangen; im Jahre 1737 ward das Oberamtsgericht, 1754 das Obercriminalgericht damit verbunden, und nach dem Jahre 1774 führte es den Namen Landesregierung des Herzogthums Holstein. Jetzt ist hier der Sitz des Obergerichts in Civil-, Criminal- und geistlichen Sachen für das Herzogthum Holstein. In dem Jahre 1780 ward das holsteinische Landgericht, verbunden mit dem Land-Oberconsistorialgericht, für beständig nach Glückstadt verlegt.
Glückstadt litt in den Jahren 1751 und am 7. Octbr. 1756 bedeutend durch Sturmfluthen; im letztgenannten Jahre überschritt das Wasser die Mauern, und sowohl der Marktplatz, als alle Straßen standen unter Wasser, und der Gottesdienst mußte damals auf dem Rathhause gehalten werden. Nach dieser Zeit wurden die Hafenmauern, der sogenannte Rethhövel und die Deiche an der Elbe erhöht und verstärkt. Auch im Jahre 1825 war der, durch eine Ueberschwemmung verursachte, Schaden nicht unbedeutend; der Rethhövel brach in der Nähe des Zuchthauses durch, es wurden die Vogtswohnungen und einige andere Häuser weggerissen und etwa 20 Personen fanden dabei den Tod.
Die Lage der Stadt ist niedrig und nicht die gesundeste, und im Herbste und Winter unangenehm, doch sind die Einwohner daran gewöhnt und die Sterblichkeit ist nicht größer, als in andern Städten des Herzogthums. Man hat zwar kein anderes Trinkwasser als Regen, der in Cisternen aufgefangen wird, aber es ist rein und nicht ungesund.
Die Stadt hat gegen 700 Häuser, welche in 4 Quartiere eingetheilt sind; die Straßen sind fast alle breit; ihre Namen sind: Große- und Kleine-Deichstraße, Große- und Kleine-Namenlosestraße, Große- und Kleine-Nübelstraße, Groß- und Klein-Neuwerk, Große- und Kleine-Reichenstraße, Große- und Kleine-Cremperstraße, Großer- und Kleiner-Schwibbogen, Danneddelstraße, Königstraße, Judenstraße, Ballhausstraße, am Fleth, am Deich, am Kirchhofe, am Jungfernstiege, Schlachterstraße und Rethhövel. An Stadtgebäuden besitzt die Stadt das Rathhaus, ein Gefangenhaus, 3 Armenhäuser, mehrere Schulhäuser und 2 Wachthäuser.
Die Zahl der Einwohner beträgt 5289, worunter 392 vom Militair, 188 Juden und 699 Züchtlinge. - Königliche Beamte, welche in der Stadt wohnen, sind: 1 Zollinspector, 1 Zollcassirer, 2 Controlleure und Visiteure, 2 Zollassistenten und 1 Postmeister. Advokaten wohnen hier 10.
Die Stadt hat mit Itzehoe, Crempe und Wilster, so wie mit dem Amte Steinburg einen gemeinschaftlichen Physikus; Aerzte sind hier 6. In der Stadt garnisonirt das Infanterie-Regiment der Königin.
Die Einwohner ernähren sich von bürgerlichen Gewerben, vom Brauen, Brennen, dem Handel, der Schifffahrt, dem Fischfange und Wirthshaushalten. Jährlich gehen 3 Schiffe zum Wallfischfange aus, die in glücklichen Jahren eine gute Ausbeute bringen.
In dieser Stadt sind 2 Apotheken: die Stadtapotheke in der Deichstraße, und die Schloßapotheke am Hafen; auch ist hier eine Buchdruckerei. Fabriken hat die Stadt: 1 Essigfabrike, 2 Tabacksfabriken, 1 Fruchtbrannteweindestillation, 2 Lichtfabriken, 1 Cichorienfabrike, 1 Seifenfabrike und 1 Wollenzeugmanufactur. Kaufleute, Handwerker, Professionisten und Gewerbetreibende sind hier: 13 Gewürz- und Farbewaarenhändler, 12 Seiden- und Tuchhändler, 6 Weinhändler, 5 Holzhändler, 5 Steinzeughändler, 4 Getraidehändler, 2 Eisenwaarenhändler, 2 Lederhändler, 1 Leinenhändler, 36 Schuster, 33 Brannteweinbrenner, 23 Bäcker, 19 Schneider, 19 Tischler, 15 Schlachter, 12 Rollfuhrleute, 10 Böttcher, 6 Gläser, 6 Klempner, 6 Schmiede, 4 Barbierer, 4 Weißgärber, 4 Schlösser, 4 Zimmerleute, 4 Prahmführer, 3 Maurer, 3 Goldschmiede und 3 Uhrmacher. - Von den Gasthöfen gehören 6 zu den größten.
Im Jahre 1841, den 9. Juli, ward ein neues Schauspielhaus eingeweiht.
Nahe vor der Stadt liegt eine Thranbrennerei; auch ist hier eine Ziegelei, welche gute Mauersteine aus dem Hafenschlick liefert.
Der Hafen, welcher durch den Ausfluß des Rhins in die Elbe gebildet wird, ist sicher und geräumig. - Der Zolldistrict Glückstadts hat 95 Fahrzeuge zu 1008 1/2 C. L. und 25 Jollen und Kähne zu 66 1/2 C. L. Am Hafen sind 2 Schiffswerfte.
Der König Christian VI. hatte die Absicht in Glückstadt eine Docke anzulegen, die aber wegen verschiedener Hindernisse nicht zu Stande kam.
Glückstadt ist zu keiner Pflugzahl angesetzt, und zahlt weder Contribution noch Grundsteuer; die außerordentliche Pflugzahl beträgt 55. Das Areal auf welchem die Stadt steht, beträgt 134 Steuert. Von den Außendeichsländereien, welche der König Christian V. am 12. April 1624 der Stadt zum Besten der Kirche und Schule schenkte, bezieht die Kirchencasse jährlich etwa 1700 Reichsthaler.svg.
Der Stadtmagistrat besteht aus einem Präsidenten, einem Bürgermeister und zwei Rathsverwandten. Der Stadtsecretair ist zugleich entweder Bürgermeister oder Rathsverwandter. Das Deputirten-Collegium bilden 8 Stadt-Deputirte.
Das Stadtgericht bildet der Magistrat, von welchen alle Streitsachen der Bürger und Einwohner, insofern sie nicht unter dem foro superiori oder militari stehen, entschieden werden. Nur über Schuldklagen unter 10 Reichsthaler.svg wird von dem Consulat entschieden.
Der Stadtpräsident und der Stadtsecretair, welcher vom Magistrate gewählt wird, ist zugleich Senator, und beide sind die einzigen gelehrten Mitglieder des Magistratscollegiums. Der älteste Senator rückt bei eintretender Vacanz als Bürgermeister auf, und hat, wenn er als Stadtsecretair in diese Stelle aufrückt, die Geschäfte des Consulats; wenn der Bürgermeister ein Nichtgelehrter ist, so hat sie der Stadtpräsident zu besorgen.
Ein besonderes Gericht bildet noch das sogenannte Bürgerrecht. Die Bürger werden nach Corporalschaften dazu angesagt, und das Gericht wird gewöhnlich alle 14 Tage unter Vorsitz des Stadtvogts und unter Beisitz des Bürgermeisters und der beiden Rathsverwandten gehegt. Dieses Gericht hatte früher eine größere Bedeutung und war zugleich Criminalgericht, vor welchem Fiscal und Defensor öffentlich verhandelten, welches aber dann die Sache an den Magistrat zum Spruch verwies. Jetzt wird dieses Gericht nur nach gehöriger Bekanntmachung gehalten, um die Häuser, welche im Gebiete der Stadt verkauft sind, zur Ueberfrage zu stellen. Wenn nach dreimaliger Ueberfrage gegen den Verkauf nichts eingewendet oder keine dingliche Ansprüche an das verkaufte Haus gemacht worden sind, so wird es dem Käufer adjudicirt und demselben im Schuld- und Pfandprotocolle zugeschrieben. Eine gemachte Einsage muß als arrestatorische Maaßregel, binnen 14 Tagen beim Magistrate justificirt werden. - Der Magistrat bildet zugleich das Criminalgericht.