Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/V
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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11 | |
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Vorwort
An Stelle der auf Grund der Volkszählungen von 1880 und 1890 zusammengestellten Spezialortsrepertorien gibt die k. k. Statistische Zentralkommission diesmal unter Verwertung der Ergebnisse der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 für die Verwaltungsgebiete der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder je ein Gemeindelexikon heraus.
Die Änderung des Titels war bedingt und gerechtfertigt durch die wesentliche Änderung des Inhalts. Von den in den Spezialortsrepertorien gebotenen topographischen und statistischen Angaben wird im Gemeindelexikon nicht nur kein Detail preisgegeben - weggelassen wurde bloß als jedweden Interessesentbehrend die Namhaftmachung der Einzelhäuser bei Ortschaften, die ausschließlich oder überwiegend aus zerstreuten Häusern bestehen und die Aufteilung der Bewohner nach den Geschlechte bei den Ortsbestandteilen - sondern es wurde unter Beibehaltung der inneren Anordnung und Darstellungsform der stoffliche Inhalt durch Hinzufügung neuer Kategorien in vierfacher Hinsicht nahezu um das Dreifache vermehrt.
Diese Bereicherung betrifft mehrere Partien, zunächst die Rubrik „Ausstattung mit Institutionen“. Während in den Spezialortsrepertorien bloß die Bistümer und Seelsorgestationen, die Schulen und Lehranstalten jeder Kategorie, endlich die dem Verkehr dienenden Einrichtungen, wie Post- und Telegraphenämter, öffentliche Telephonsprechstellen, Eisenbahnstationen und -haltestellen nebst Dampfschiffstationen verzeichnet wurden, führt das Gemeindelexikon auch die Archipresbyterate und Dekanate, die evangelischen Filialgemeinden und Predigtstationen, Kindergärten, Poststationen und Postablagen und die Anzahl der Klassen (inklusive der Parallelklassen) bei Volks- und Bürgerschulen an und hebt endlich die ärarischen Post- und Telegraphenämter besonders hervor.