Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VI

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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wenigsten 200 Kronen vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, daß bei Gemeinden mit einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.

     In diesem Hauptteil des Werkes sind sämtliche Namen sowohl in der deutschen als auch in böhmischer und polnischer Sprache eingetragen, sofern sie als orts- oder sprachüblich amtlich anerkannt sind.

     In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortgemeinden und den Schul- und Matrikelsprengeln dargestellt.

     Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlusse des Jahres 1900, da in erster Lienie die Ergebisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten Abweichung von diesem Grundsatze hinsichtlich der Darstellung der der Kulturgattungenbei den Katastralgemeinden wurde aber im Gegensatze hiezu beim Nachwies der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten, soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt.

     Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der Gemeinden eingetretenen Änderungen wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert.

     Sämtliche Angaben des Lexikons sind authentischen amtlichen Quellen entnommen und können um so mehr als durchaus verläßlich angesehen werden, als das Material vor der Drucklegung von sachkundiger Seite, durch den Topographen der k. k. Statistischen Zentralkommission Professor Franz Rausch, sorgfältigst überprüft und verarbeitet wurde.

     In der Absicht, den Umfang des Lexikons möglichst zu reduzieren, wurden vielfach an Stelle der Worte konventionelle Zeichen gesetzt: die meisten derselben sind dem Zeichensatze der Generalstabskarte entlehnt, die übrigen entsprechen den in analogen Sammelwerken üblichen Zeichen. Eine Übersicht und Erklärung dieser Zeichen wird auf Seite VIII geboten.

     Auch bei der Anlage und inneren Einrichtung des Lexikons ist die größte Rücksicht auf die Handlichkeit, leichte Orientierung und Raumersparnis genommen worden. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend wurde jede linke Seite der Darstellung der Orts- (politischen) Gemeinden und Ortschaften, jede rechte Seite im oberen Teile der Darstellung der Katastralgemeinden, im unteren Teile der Darstellung der Ortsbestandteile gewidmet. Von diesem Grundsatze fand nur hinsichtlich der Angaben über den Viehbestand eine Ausnahme statt, welche nur für die Ortsgemeinden zu liefern waren und auf der rechten Blattseite allein Raum fanden. Der Zusammenhang zwischen den drei Darstellungsgruppen ist durch die Vorsetzung von Zahlen bei den Namen der Ortsgemeinden, Ortschaften, Katastralgemeinden, Ortsbestandteilen und bei den Nachweisungen über Institutionen in völlig sicherer Weise gewahrt.

     In der ersten Spalte der linken Seite des Werkes stehen vor jedem Gemeindenamen fettgedruckte, innerhalb des Gerichtsbezirkes fortlaufende, vor jedem Ortschaftsnamen mit gewöhnlichen Lettern gesetzte, innerhalb der Gemeinde fortlaufende Zahlen. Auf diese Zahlen beziehen sich die auf den rechten Seiten in der Spalte „korrespondierende Nummer“ vor den Namen der Katastralgemeinden und die nach diesen Namen in Klammern gesetzte Zahlen, und zwar erstere auf die Nummer der Ortsgemeinde, die sich aus den nachbenannten Katastralgemeinden zusammensetzt, letztere auf die Nummern der Ortschaften, aus denen sich die Katastralgemeinde selbst bildet. In den wenigen Fällen, in welchen die Ortschaft nur zum Teil einer Katastralgemeinde angehört, erscheint dies dadurch zum Ausdruck gebracht, daß der betreffenden Ortschaftsnummer das Wort „von“ vorangesetzt und ein Doppelpunkt nach derselben gesetzt wurde, worauf die Zahl der Häuser und der Einwohner in Kursivschrift folgt. Zum Beispiel auf Seite 21 sub Nummer 4: Buchelsdorf (1, von 2:12-109, von 4:6-58); Frankenhau (2:29-183, 3 von 4:17-107 5, 6) ist zu lesen: Zur Ktastralgemeinde Buchelsdorf der gleichnamigen Ortsgemeinde (4) gehört die Ortschaft Buchelsdorf (1) mit sämtlichen bei dieser Ortschaft auf der linken Seite ausgewiesenen Häusern und Einwohnern, von der Ortschaft Dittershof (2:) 12 Häuser mit 109 Bewohnern und endlich von der Ortschaft Frankenhau (4:) 6 Häuser mit 58 Einwohnern, der Rest dieser beiden letzterwähnten Ortschaften fällt der Katastralgemeinde Frankenhau zu, und zwar von der Ortschaft Dittershof (2:) 12 Häuser mit 183, von der Ortschaft Frankenhau (4:) 17 Häuser mit 107 Bewohnern und schließlich noch die Ortschaften Fietzenhau (3), Hammerhau (5) und Streithau (6) mit sämtlichen zu diesen Ortschaften gehörigen Häusern und Bewohnern - auf Seite 25 sub Nummer 5: Niedergurschdorf (von 1:141-819, 2), Obergurschdorf (von 1: 131-697, 3) ist zu lesen: Zur Katastralgemeinde Niedergurschdorf der Ortsgemeinde Gurschdorf (5) gehören von der Ortschaft Gurschdorf (1) 141 Häuser mit 819 Einwohnern und die Ortschaft Siebenhuben (2) mit sämtlichen bei dieser Ortschaft auf der linken Siete ausgewiesenen Häusern und Einwohnern, der Rest der Ortschaft Gurschdorf (1:) fällt der Katastralgemeinde Obergurschdorf, und zwar 131 Häuser mit 697 Einwohnern und weiterhin noch die Ortschaft Steingrund (3) mit sämtlichen Häusern und Einwohnern zu. Dieses letzte Beispiel zeigt auch nebstbei, daß sich die Namen der Ktastralgemeinden mit denen der zugehörigen Ortsgemeinden, beziehungsweise Ortschaften nicht immer decken müssen.

     In einem Falle gehören zu einer Katastralgemeinde 2 Orts- (politische) Gemeinden: auf Seite 47 sub Nummer 29: Tierlitzko, Cierlicko (24, 29) ist nämlich zu lesen: Die Katastralgemeinde Tierlitzko, Cierlicko umfaßt außer der Ortsgemeinde Obertierlitzko, Cierlicko Górne (29) noch die Ortsgemeinde Niedertierlitzko, Cierlicko Dolne (24) mit sämtlichen bei diesen Ortsgemeinden auf der linken Seite ausgewiesenen Häusern und Einwohnern.

     Die Eintragung auf Seite 40 in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ sub Nummer 22) Grunik: dz. Apr. Friedek, KathPf 14.jpg (Morawka), Volkssch 14px.jpg II, 428 m. Równia: Postamt 13px.jpg (Pražma) will des weiteren besagen: Der Ortsbestandteil Grunik der Ortschaft und Gemeinde Pražma ist derzeit der Sitz des Archipresbyterats Friedek, der Standort der Pfarre Morawka, einer zweiklassigen Volksschule, die Pfarrkirche erhebt sich 428 m über der Adria. In dem Ortsbestandteil Równia aber befindet sich das Postamt, das den Namen der Gemeinde Pražma führt. Lauf Eintragung auf Seite 41 sub linea unter der Bezugsnummer 22, -) erfährt man, daß die Ortschaft, zugleich Ortsgemeinde Pražma aus den 3 Rotten Grunik, Gruník mit 43 Häusern und 269 Bewohnern, Równia, Rovnia mit 23 Häusern und 154 Bewihnern, endlich Wilczonka, Vilčonka mit 16 Häusern und 107 Bewohnern besteht. Aus diesem und