Land

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In der deutschen Geschichte bezeichnet man als Länder die die ehemaligen Territorien des Heiligen Römischen Reiches, die mit dessen Ende 1806 selbstständige Staaten wurden. An ihrer Spitze stand, abgesehen von den Reichsstädten bzw. Freien Städten bis 1918 jeweils ein Landesherr. Von 1918-1933 und seit 1945/46 wurden bzw. werden die Länder demokratisch regiert. Im Dritten Reich bestanden die Länder formell weiter, wurden jedoch gleichgeschaltet und verloren ihre Bedeutung. In der Deutschen Demokratischen Republik bestanden zunächst Länder, an deren Stelle aber von 1952 bis 1990 die Einteilung in 15 Bezirke trat. In der Bundesrepublik Deutschland (seit 1949) werden die Länder als Bundesländer bezeichnet.