Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/E-Book

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Beiträge


zur


Genealogie der adligen Geschlechter


von


Joseph Strange.



Zweites Heft.







Cöln 1865.

Bei J. M. Heberle (Heinrich Lempertz).




Druck von J. S. Steven in Cöln.


  18. Evarthyn von Slenderhaen verkauft dem Werner von Vlatten circa vierzig Morgen Artland, fünf Morgen Busch und drei und ein halb Viertel Benden bei Nörvenich gelegen im J. 1437 91.
  19. Erbtheilung des vom Ritter Andreas Smeych von Liessingen hinterlassenen Vermögens[GWR 1] v. J. 1440 92.
  20. Erbtheilung der vom Ritter Andreas Smeych von Liessingen hinterlassenen Schulden v. J. 1440 95.
  21. Die Gebrüder vom Geisbusch verpfänden ihrer Schwägerin Adelheid von Schoenrode für den ihr zurückgebührenden Heirathspfenning von 2000 Goldgulden ihren halben Theil der Burg Zievel im J. 1451 98.
  22. Reversale des Herrn zur Schleiden für Werner von Vlatten v. J. 1444 99.
  23. Lehenbrief des Johann von Loen über den halben Hof zu Merscheim für Werner von Vlatten v. J. 1444 100.
  24. Kaufbrief des Hofs zu Ginnick für Wilhelm von Vlatten Ritter v. J. 1446 101.
  25. Anerbung an den Hof zu Pissenheim für Diederich von Vlatten v. J. 1459 104.
  26. Fundation der Kapelle zu Dreyborn v. J. 1461 106.
  27. Kaufbrief über das Dorf Rohr für Johann von Deynsbur v. J. 1464 109.
  28. Spruch des Vincentius Grafen zu Moers und seines Sohnes Friedrich in streitiger Angelegenheit der Höfe zu Gladbach und Merscheim v. J. 1466 110.
  29. Weissthum der Herrlichkeit Dreyborn 112.
 
B. Urkunden betreffend die Reichsherrschaft Landscron und die Herren von Eynenberg.  
    1. Lehenbrief des Kaisers Rudolph über Königsfeld und Heckenbach für Ritter Gerart Herrn zur Landscron v. J. 1276 116.


    2. Kaiser Ludwig verleiht dem Ritter Gerart Herrn zur Landscron das Patronatsrecht der Kirche zu Königsfeld im J. 1335 117.
    3. Documentum sine dato, enthaltend was dem Gerart von Eynenberg auf der obern Burg zu Landscron zugetheilt worden 118.
    4. Lehenbrief des Erzbischofs Adolph zu Mainz für Ritter Hilger von Langenau v. J. 1385 119.
    5. Ludwig Burggraf zu Hammerstein verpfändet dem Johann von Eynenberg seine Leute von Königsfeld und Kaldenborn im J. 1412 119.
    6. Vertrag zwischen Ritter Johann Romlian von Cobern und Johann von Eynenberg, betreffend Schloss Holenfels v. J. 1412 120.
    7. Ehevertrag zwischen Wynrich von Langenau und Conegunt von Eynenberg v. J. 1420 120.
    8. Ehevertrag zwischen Johann von Helffenstein und Hille von Eynenberg v. J. 1423 124.
    9. Vertrag zwischen Adolph Quad Ritter und seinem Schwiegersohne Johann von Eynenberg Ritter v. J. 1460 127.
  10. Ehevertrag zwischen Coen von Eynenberg und Margaretha von Nesselrode v. J. 1470 129.
  11. Vereinbarung zwischen Johann von Eynenberg Ritter und den Gebrüdern Claes und Goedart Herren zu Drachenfels und Olbrück v. J. 1470 139.
  12. Pachtbrief des Ritters Johann von Eynenberg über seinen Hof zu Wallenthal bei Heistert v. J. 1472 141.
 
C. Documente zur Genealogie der Herren von Harff.  
  1. Theilung der Geschwister Gerhart von Hoemen[GWR 2] und Johanna von Hoemen Frau von Harff zu Alsdorf v. J. 1492 143.
  2. Lehenbrief über das Haus Geilenkirchen für Johann von Harff v. J. 1500 146.


Inhalts-Verzeichniss.



      Seite.
      Die Lehenträger der Herrschaft Dreyborn von Werner von Vlatten bis auf Daem von Harff den Aeltern:  
I. Werner von Vlatten und sein Sohn Wilhelm von Vlatten Ritter 3.
II. Die Herren von Eynenberg 15.
III. Rabolt von Plettenberg 23.
IV. Friedrich von Eltz 25.
  Anhang oder Notizen für eine künftige Genealogie der Herren von Plettenberg 27.
       
      Genealogie der Herren von Harff:  
Erster Abschnitt oder Linie Geilenkirchen 33.
Zweiter Abschnitt oder Linie Dreyborn 45.

Beilagen:

A. Urkunden betreffend die Herrschaft Dreyborn, die Herren von Vlatten, und verschiedene Höfe und Güter so in der Folge Appertinentien des Rittersitzes Nörvenich bilden:  
    1. Kaufbrief über einen Benden zwischen Hochkirchen und Nörvenich gelegen für Wilhelm von Vlatten v. J. 1376 58.
    2. Kauf- und Erbpachtbrief über Busch und vier und zwanzig Morgen Land im Felde von Irresheim und Eggersheim v. J. 1381 59.


Die Lehenträger der Herrschaft Dreyborn von Werner von Vlatten bis auf Daem von Harff den Aeltern.




      Dreyborn war wenigstens vom J. 1351 bis zum J. 1420 eine Jülicher Pfandherrschaft. Die Nachrichten über diesen Zeitraum sind indess so dürftig, dass man kaum im Stande ist, die verschiedenen Pfandherren mit Sicherheit namhaft machen zu können. Der Pfandherr kam und ging wieder ab, oder er kam gar nicht und gab die Herrschaft in Pachtung. Aus diesem Verhältniss folgt, dass das Dreyborner Archiv keine alte Nachrichten besitzen kann, und dass, wenn sich auch Urkunden aus der Zeit der Pfandherren erhalten haben, diese vielmehr anderswo zu suchen sind.

      Daem von Harff Herr zu Dreyborn erhielt im J. 1604 von Christophel von Rolshausen Herrn zu Trimporten und Türnich, Amtmann zu Monjoye, einen sogenannten Extract (Eintragung eines Reversals ins Lehenbuch), mit der Versicherung, dass derselbe aus dem in Düsseldorf vorhandenen Original copirt sei. Er führt das Datum 1351 und lautet wie folgt[1]: „Reversal Johanns Herrn zu der Schleiden, in welchem er bekennt, dass ihm Gerart ältester Sohn zu Jülich Graf von dem Berg versetzt hat seine Burg in Dreyborn mit dem Gericht hoch und nieder, und mit den Dörfern die in das Land von Dreyborn gehören, mit Namen Malsbenden, Gemünd, Mauwel, Nierfeld, Oleff, Herhahn, Berrescheid, Morsbach, Hellenthal[2], Heistert, Wiltz, Muer, Dottel und Scheven mit allem was dazu


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  1. Da der Extract im Styl des sechzehnten Jahrhunderts copirt ist, so glaubte ich berechtigt zu sein, in neuerer Schreibweise copiren zu dürfen.
  2. Hellenthal gehörte späterhin zur Herrschaft Schleiden. Von den Orten Wiltz und Muer habe ich keine Spur entdecken können.