Ländliche Entwicklungen in Ostpreußen, dargestellt am Beispiel von Willschicken (Ksp. Aulenbach Ostp.)
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Über den Autor
Klaus Kiehl wurde am 13.04.1949 in Hilten im Kreis Grafschaft Bentheim geboren. Nach einer kfm. Lehre, dem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Politik und einem weiteren Studium im Hauptfach Soziologie und den Nebenfächer Volkswirtschaftslehre, Psychologie und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Hamburg arbeitete er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Projektleiter und Dozent, darunter auch in Polen und Ungarn. Danach wurde er ab 1989 in verantwortungsvoller Position bei einem gemeinnützigen Bildungsträger tätig, dessen Aufgabe u.a. auch die Integration von Aussiedlern und Flüchtlingen ist. Während seiner Studienzeit war er mit seinen Eltern mehrere Male in Masuren, Litauen und im Oblast Kaliningrad. Seine Kindheit und Jugend begleiteten sehr viele Erzählungen der Eltern und anderer Ostpreußen aus Verwandten- und Bekanntenkreisen. In den letzten Lebensjahren seiner Mutter hatte er intensiven Kontakt zu ihr und hörte wieder vieles aus deren Heimat. Sie machte den Vorschlag: Min Jungche, schriev mol wat op!
Wilschicken lag in Ostpreußen, in Preußisch-Litauen im Regierungsbezirk Gumbinnen, Landkreis Insterburg, Amtsbezirk Franzdorf, im Kirchspiel Aulowönen. Es lag ca. 22 km nördlich von Insterburg und ca. 3 km östlich von Aulenbach. Willschicken (1938 umbenannt in Wilkental) wurde zuerst etwa um 1785 als ein Schatulldorf erwähnt. Die Eltern von Klaus Kiehl, Gerhard Kiehl und Hildegard Tuttlies sind dort großgeworden. Nach 1945 wurde das Dorf Willschicken aufgelassen.
Der vorliegende Text wurde von Klaus Kiehl 2023 aufgeschrieben. Die Text-Quellen Nummern konnten nur bis Nr. 73 bearbeitet werden, da ab dem 28.11.2023 der Bearbeitungsmodus dieser Datei nicht mehr funktioniert. Die Administratoren sind benachrichtigt.
Berichtigungen und Ergänzung sind unter der folgenden E-Mail Adresse herzlich willkommen:
klaus-kiehl(at)t-online.de
Zu Willschicken, den Tuttliesen und den Kiehls sind auch weitere Texte zu finden und zwar unter dem Link:
Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
Einleitung
Zum Versuch die Lage der ländlichen Bewohner von Willschicken, Kirchspiel Aulenbach, Landkreis Insterburg in Ostpreußen zu beschreiben, gibt es folgende Vorbemerkungen:
Der nachfolgenden Text benutzt als Hauptquelle eine Vielzahl von mündlichen und schriftlichen Überlieferungen verschiedenster Personen hauptsächlich aus Ostpreußen. Leider sind 2023 - 78 Jahre nach Kriegsende - schon sehr viele dieser Personen verstorben. Daneben gibt es auch einiges an erhaltener "grauer Literatur" wie persönliche Urkunden, lokale Benachrichtigungen, amtliche Bekanntmachungen, Tagebücher, Aufzeichnungen, Notizen, Briefe, Karten, Zeichnungen und Fotos aus mehreren Nachlässen. Dazu gehören auch erinnerte Erzählungen. Einige dieser privaten Quellen konnten eingesehen und angehört werden. Sie wurden ergänzt durch Angaben in öffentlich zugänglichen Internetseiten, wie z. B. GenWiki und einer sehr begrenzten Anzahl von Fachliteratur. Diese Ergänzungen sollen in einem kleinen und überschaubaren Rahmen Begriffe klären, Situationen erläutern und zeitliche Abläufe ansprechen. Die Auswahl und Inhalte der Gliederungspunkte wurden von den erreichbaren Quellen, den erinnerten Erzählungen und den vorhandenen Einsichten begleitet. Sie sollen ein kleines Licht auf die vergangene ländliche Entwicklung in Ostpreußen und Willschicken werfen. Der vorliegende Text soll aber keine Fachtexte sein. Er soll aber helfen, Hintergründen und Meinungen über Ostpreußen und Willschicken zu wissen und zu bewahren - davon wurde zu Hause oft gesprochen.
Nach Hans-Ulrich Wehler hing die wirtschaftliche Lage der Bauern (in Ostpreußen) von den folgenden ersten vier Faktoren ab. Diese Faktoren wurden im vorliegenden Text um die politische Entwicklung erweitert. Entsprechen sind die Hauptrubriken im vorliegenden Text durch die internen Gliederungspunkte 3 - 7 nach diesen Kriterien gegliedert worden. [1]
- Von der Geschichte, Größe und der Bodenqualität des Besitzes
- Von der Natur ihrer Besitzrechte
- Von ihrer persönlichen Rechtsstellung
- Von den Konjunktur- und Krisenbewegungen der Agrarwirtschaft
- Von der politischen Entwicklung
Anhand dieser fünf Faktoren ist im vorliegenden Text versucht worden, die ländliche Entwicklung in Ostpreußen, dargestellt am Beispiel von Willschicken (Ksp. Aulenbach Ostpr.) zu beschreiben. Dabei werden Lücken gerne in Kauf genommen.
VON DER GESCHICHTE, GRÖSSE UND DER BODENQUALITÄT IHRES BESITZES
Geschichte von Willschicken und Umgebung
Das spätere Willschicken lag in Preußisch Litauen - im Kreis Insterburg, im Kirchspiel Aulowönen. Preußisch-Litauen (im 20. Jahrhundert vereinzelt Deutsch-Litauen, litauisch: Mažoji Lietuva oder Prūsų Lietuva) bezeichnet den seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts neben Deutschen, Prußen und Kuren mehrheitlich von Litauern besiedelten Raum im Nordosten Preußens (heute in etwa die östliche Hälfte des Oblast Kaliningrad, weitgehend das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirk Gumbinnen).
Es gab im Laufe der Zeit drei Namensänderungen vom Ort Wilkental :
- Wilpischen - erste Namensnennung um 1657,
- Wilschicken - Schreibweise nach 1785,
- Wilkental - Namensänderung am 16.07.1938
Die 25 folgenden Zeitpunkte zur Geschichte von Willschicken und der Umgebung - nachträglich erinnert und subjektiv ausgewählt - waren häufig auch Gegenstand von Erinnerungsarbeit und Diskussionen, auch im sozialen Umfeld der Familien der Kiehls und der Tuttliesen. Manchmal wurden sogar noch die unterschiedlichen Schwerpunkte im Schulunterricht der Betroffenen deutlich. "In der Schule habe wir aber gelernt, dass ..." Die folgenden Anmerkungen zur Dorfentwicklung sind unvollständige Skizzen und beschränken sich auch auf nur auf einige Erläuterungen zu den erinnerten Stichworten. Dabei geht es zur besseren Einordnung auch um überörtliche Bezüge.
Aufgrund der erreichbaren Daten wurde hauptsächlich auf die Bevölkerungsentwicklung und die Verwaltungsgliederung eingegangen.
1. Ostpreußen und der Deutsche Orden 1226 - 1525
2. Beginn der Ostsiedlung im Nadrauer Gebiet ab 1226. Dort werden später die Willschicker siedeln.
3. Das Umland des späteren Dorfes Wilpischen wird 1657 zu einem preußischen Siedlungsplatz.
4. Die Gegend um Wilpischen wurde zuerst um 1657 als „Siedel Plaz by 2 Gehülfen“ erwähnt.
5. Der Tatareneinfall in Preußisch-Litauen erfolgte in den Jahren 1656/57.
6. Im Jahre 1678 wird ein preußischer Waldwart in der Siedlung Wilpischen genannt.
7. Willschicken wird 1709 von der Pest heimgesucht und die größte Zahl der Höfe werden verlassen und veröden.
8. Von ersten litauischen Ansiedlern wird 1713 in Uszupöhnen einem Nachbarsort von Willschicken berichtet.
9. Das Umland von Wilpischen wird 1721 vermessen.
10. Das 1735 gegründete Hauptamt „Littauische Kriegs- und Domänen-Kammer zu Gumbinnen“ besteht bis 1808.
11. In der Liste der Königl. Domänenamtsmänner in Preussisch-Littauen wird Amtmann Chr. Theodor Praetorius 1735 für das Amt Lappönen aufgeführt.
12. 1735 wird Klein Aulowönen als Koloniedorf von 11 eingewanderten Salzburger Kolonisten-Familien genannt.
13. Nach dem 1. Juli 1757 besetzt die Zarenarmee Ostpreußen und wurde von Friedrich II. (dem Großen) bis 1763 wieder vertrieben.
14. Mit der Friderizianischen Kolonisation von 1763 – 1775 wurden im Rahmen des Landesausbaues auch allgemeine Bauvorschriften festgelegt.
15. Im Jahre 1785 hat sich Wilschicken zu einem Chatouldorf mit 15 Feuerstellen (Wohngebäuden) entwickelt.
16. Ab 1806 kommt es in Willschicken zur Zwangsabgabe von Lebensmitteln und Vieh an die durchziehende französische Armee.
17. Das Chatouldorf Willschicken hat im Jahre 1815 aufgrund der Napoleonischen Kriege nur noch 4 Feuerstellen mit 85 Bewohnern.
18. Die Bevölkerung in Willschicken verdoppelt sich von 85 im Jahr 1823 auf 168 Einwohner im Jahr 1869.
19. Nach der Reichgründung schrumpfen aber die Willschicker wieder langfristig von 164 im Jahre 1871 auf 122 gemeldete Einwohner im Jahre 1933.
20. Berta und Ferdinand Tuttlies heiraten 1904 in Willschicken.
21. Ferdinand Tuttlies nimmt ab 1914 am 1. Weltkrieg teil.
22. Der verlorenen 1. Weltkrieg hatte für Deutschland und Ostpreußen ab 1919 u.a. sowohl finanzielle als auch räumliche Folgen.
23. Nach dem Ende der Weimarer Republik verkündet der Bürgermeister von Willschicken 1933: Willschicken soll nationalsozialistisch werden
24. Am 03. 06. 1938 Umbenennung der Gemeinden Willschicken in Wilkental
25. Von den 122 Einwohnern in Wilkental im Jahre 1939 kamen durch den 2. Weltkrieg und dessen Folgen 34 Menschen um, darunter 4 Mitglieder der Tuttliesen Familie.
Einige Anmerkungen zur Dorfentwicklung von Wilpischen / Willschicken / Wilkental
Ostpreußen und der Deutsche Orden 1226 - 1525
In Westeuropa setzte durch verbesserte Lebensbedingungen ab Mitte des 10. Jahrhunderts ein Bevölkerungswachstums ein. Auch wurde das Klima in Europa für zwei Jahrhunderte wärmer. Auf der Fläche des Deutschen Reiches wuchs die Bevölkerung von geschätzten ca. 4 - 6 Mio. (1056) auf 6 - 8 Mio. (1190). Die wachsende Bevölkerung suchte nach neuen Siedlungsgebieten.
Der „leere“ Osten Europas bot den Menschen im Westen neue Lebenschancen. Es entstand die Ostkolonisation, die hauptsächlich vom Deutsche Orden betrieben wurde. Heidnisches Land sollte christianisiert werden. Dazu sollten die Ländereien nach päpstlichen und kaiserlichen Vorstellungen entwickelt werden. Zunächst mußten aber die Heiden besiegt und missioniert werden. Dann wurden zur Sicherheit militärische Stützpunkte und später Ordensburgen angelegt und in deren unmittelbarer Nähe Städte u.a. als Bistumssitze gegründet. Ein Teil des Landes blieb allerdings im Ordensbesitz. Zur Ernährung der Bevölkerung wurde ländliche Flächen als Lehen vergeben, aufgesiedelt und mit Kolonisten besetzt. Häufig gab es durch Aufstände und Kriege Rückschläge in der Besiedelung.
Bei der Eroberung der Stammesgebiete der Prußen wird häufig vom Mittelalter gesprochen. Das Mittelalter wird mit dem Jahrtausend von etwa 600 bis etwa 1450 gleichgesetzt. Es wird oft differenziert in Frühmittelalter 600 – 1050, Hochmittelalter 1050 -1250 und das Spätmittelalter von 1250 – 1450. Mit dem Begriff Neuzeit wird die sich an das Mittelalter anschließende und bis in die Gegenwart reichende geschichtliche Epoche bezeichnet. Der Zeitraum von 1450 bis 1500 wird von Historikern für Europa als Übergangszeit vom Mittelalter zur Neuzeit angesetzt. Diese Übergangszeit ist mit bedeutsamen Erfindungen, Entdeckungen und historischen Ereignissen verbunden, z. B. mit der Entdeckung Amerikas, der Erfindung des Buchdrucks, dem Beginn der Reformation und der Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen.
Seit etwa 1220 versuchte der polnische Herzog Konrad von Masowien, die nördlich seiner Teilherzogtümer wohnenden Prußen zu unterwerfen und gewaltsam zu christianisieren. Die Prußen/Preussen schlugen jedoch zurück, und es entwickelte sich ein jahrelanger Krieg, in dessen Verlauf die Prußen das slawische Kulmerland verwüsteten und sogar den masowischen Bischofssitz Płock bedrohten.
Das ursprüngliche Siedlungsgebiet des baltischen Stammes der Prußen wurde im 13. Jahrhundert zum Kernland des Deutschordensstaates, im 16. Jahrhundert zum Herzogtum Preußen unter polnischer Lehenshoheit, das 1618 durch Erbschaft an die hohenzollerschen Kurfürsten von Brandenburg fiel.
Der Herzog Konrad von Masowien bat den Deutschen Orden um Hilfe. In der sogenannten Goldbulle von Rimini, eine Urkunde mit einem goldenen Sigel, autorisierte der Römische Kaiser, der Staufer Friedrich II. (1194 -1250) im Jahre 1226 den Deutschen Orden zum Eroberungskrieg gegen die Prußen. In der Urkunde wird das zu erobernde Land der Prußen als Gebiet der Prußen (confinia Prutenorum) und als prußische Gegend (patres Pruscie) bezeichnet. Dazu wurde der Hochmeister des Ordens in den Stand eines Reichsfürsten erhoben. Diese staatsrechtlich umstrittene Verbriefung bildete eine wesentliche Grundlage des späteren Ordensstaates. Erich Weise, ein Historiker und Archivar hat den Text der Goldbulle interpretiert. Daraus der deutsche Auszug:
1226 März, Rimini Kaiser Friedrich II. (1194-1250) erteilt als Inhaber des Heiliges Römischen Reiches (sacrum Romanum imperium) auf Bitte des Hochmeisters Hermann von Salza
1. diesem die Ermächtigung zum Angriff auf das Land der heidnischen Preußen,
2. indem er gleichzeitig dem Hochmeister und dem Deutschen Orden die Schenkung des Kulmerlandes durch Herzog Konrad von Masovien sowie alles Land bestätigt, das der Orden im Gebiet des Landes Preußen mit Gottes Zutun erwerben wird, und zwar um es in gleicher Weise zu besitzen wie auf Grund des im Deutschen Reiche bestehenden Bodenregals (Hoheitsrecht), unter Befreiung von aller Dienstleistung und Gelderhebung und unter Verleihung der Immunität.
3. Über die bereits im Bodenregal enthaltenen Regalien hinaus werden als weitere Hoheitsrechte genehmigt: Festsetzung von Messen, Niederlagen und Zöllen, Wochen- und gewöhnlichen Märkten, Münzrecht, Zinsgelder, Bestimmung von Handelswegen zu Wasser und zu Lande sowie Bergwerke aller Art.
4. Der Kaiser erteilt ferner das Recht, Richter und Vorsteher einzusetzen, die auch Polizeiaufsicht und -Gerichtsbarkeit ausüben sollen, und zwar über Neubekehrte sowohl wie über die in ihrem Aberglauben Verharrenden.
5. Hinzugefügt wird für den Hochmeister das Recht, gute Gebräuche und Gewohnheiten auf Tagfahrten und durch Landesordnungen festzusetzen, um so durch gute Sitten den Glauben der Neubekehrten zu stärken und den Frieden zu erhalten.
6. Die Pönformel gegen Obrigkeiten aller Art, wenn sie die Bestimmungen dieser Genehmigung und Bestätigung verletzen, setzt für Übertretungen eine Strafe von 100 oder 1000 Pfund Gold fest. (Die Sanctio oder Poenformel im Kontext von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit enthält die Androhung einer Strafe für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen den festgelegten rechtssetzenden Inhalt einer Urkunde)
Quellen: Erich Weise in P. Klemens Wieser O. T. (Hrsg.): Acht Jahrhunderte Deutscher Orden in Einzeldarstellungen Erich Weise – Wikipedia
Das kirchliche Gegenstück dazu war die 1234 erlassene Bulle von Rieti, in der Papst Gregor IX. die gleichen Gebiete in das Eigentum des heiligen Petrus übernahm und sie dem Orden mit allen Rechten "zu ewigem Besitz" übertrug.
Der Deutsche Orden hatte aber als Sicherheit zunächst den Kaiser gebeten, ihm diese beiden Länder als Lehen zu übertragen. Allerdings erteilt der Kaiser dem Orden das Lehen nur für das Land Preußen, da das Kulmerland schon als Lehen vergeben war. Allerdings ist diese Aussage umstritten.
Quellen:
Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen
Gerard Labuda : Die Urkunden über die Anfänge des Deutschen Ordens im Kulmerland und in Preußen in den Jahren 1226-1243
Nachdem die Kreuzzüge endgültig ihr ursprüngliches Motiv, die Rückeroberung des Heiligen Landes verloren hatten, suchten örtlich Herrscher aus machpolitischen Gründen die Päpste zur Ausrufung von lokalen Kreuzzügen zu bewegen. Häufig spielte auch der dauerhafte übergeordnete Macht-Konflikt zwischen Kaiser und Paps eine hintergründige Rolle (Zweischwerterlehre). Einige Päpste ließen sich aber auf die Ausrufung von regionalen Kreuzzeugen ein, und zwar
• gegen Heiden (Wenden, Finnen, Balten, Prußen),
• gegen die Ostkirche (die Gebiete der Ostkirche waren aber nie offizielles Ziel eines Kreuzzugs),
• gegen Ketzer und Aufständische (Katharer; Stedinger; Hussiten),
• gegen Gegner des Papsttums (Gruppierung der Ghibellinen, der König Manfred von Sizilien und der König Peter III. von Aragón)
Der Deutsche Orden gliederte sich im 14. Jahrhundert in zwei Landesverbände beziehungsweise Ordenszweige: Preußen und Livland. Hinzu kam die unterschiedliche Herkunft beider Ordenszweige: Während in Preußen vorwiegend mittel- und westdeutsche Ordensherren regierten, rekrutierte sich das Korps des livländischen Ordenszweiges überwiegend aus norddeutschen und dänischen Rittern. 1243 rief Papst Innozenz IV. zum Kreuzzug gegen die Prußen auf. Die Teilnahme von Adligen an einem Kreuzzug schien für sie der sichersten Weg in die ewige Seligkeit zu sein. Der geistliche Lohn des Kreuzzugs war ein vollständiger Ablass. Die Voraussetzung für den Ablass war die Beichte der Sünden und die Reue sowie eine materielle oder immaterielle Leistung für die Kirche, wie die Teilnahme am Kreuzzug.
Gerade zum Ende des Mittelalters zogen viele westeuropäische Adlige alljährlich nach Osten, um sich an den Kämpfen des Deutschen Ordens gegen die (bis 1386) heidnischen Prußen zu beteiligen. Diese sogenannten Preußenreisen waren knapp einhundert Jahre lang, von 1320 bis 1420 etwa, eine Institution adligen Lebens. Preußenfahrten, auch als Litauerreise bezeichnet, waren die wiederholten Kriegszüge von west- und mitteleuropäischen adeligen Kreuzfahrern als Unterstützung für den Deutschen Orden in seinen Auseinandersetzungen mit den Prußen und Litauern. Teilnehmer waren nicht nur Deutsche Reichsangehörige, sondern auch Franzosen, Engländer, Schotten, Spanier, Italiener und – in den 1380er Jahren – auch Polen
Folgende Mitglieder des europäischen Hochadels nahmen beispielsweise an den Preußenreisen teil:
- Ottokar II. - König von Luxemburg-Böhmen, später Deutscher Kaiser. Gründer Königsbergs war der Deutsche Orden als Landesherr, der auf dem Hügel Twangste 1255 im Zuge eines Missionszugs gegen die Prußen eine Burg errichtete, die dem Kreuzfahrer und an dem Missionszug beteiligten Böhmenkönig Ottokar II. Přemysl gewidmet war
- Karl IV. – König von Böhmen später Deutsche Kaiser
- Ludwig - König von Ungarn und Kroatien
- Wilhelm IV . – Graf von Holland
- Albrecht III. – Erzherzog von Österreich
- Wilhelm Douglas – Schiegersohn des Königs von Schottland
- Heinrich IV. – König von England
Einen Höhepunkt erlebten die seit dem Ende des 13. Jahrhunderts vorgenommenen Preußenfahrten insbesondere während der Regierungszeit des Hochmeisters Winrich von Kniprode in der sogenannten „Glanzzeit“ des Deutschordensstaates. Es entwickelte sich zu einer gesellschaftlichen Modeerscheinung innerhalb des europäischen Adels, zu „Reisen“ gegen die Ungläubigen aufzubrechen. Jeder Adlige reiste mit bewaffneter Begleitung, beim Hochadel konnte der Tross zwischen 500 bis 2.000 Ministeriale ausmachen. Die adligen Preußenfahrer mussten ihre Reiseaufwendungen, einschließlich ihres Trosses, selbst tragen.
Ein Ministeriale oder Dienstmann war ein im Dienst des Hochadels stehender Beamter. Die Ministerialen waren zunächst auf lokaler Ebene und ab dem 11. Jahrhundert als Soldaten und unfreie Verwalter für Königsgüter und Klöster unter anderem auch für den Deutschen Orden tätig. Andere Ministeriale wanderten in die der Städte ab und wurden dort zur Führungsschichten (Patriziat). Patrizier waren zwar Kaufleute, aber sie widmeten sich – im Gegensatz zu denjenigen, die „nach Elle, Pfund und Lot“ („Kramhandel“) verkauften – ausschließlich dem Groß- und Fernhandel. Neben der kaufmännischen Grundlage war ein wichtiger Bestandteil in den Lebensformen des Patriziat der Lehnsbesitz und Herrschaftsrechte im Umland der Städte. Sie dominierten in den Hafenstädten Königsberg, Elbing und Danzig im Rahmen der Hanse. Das 14. und das 16. Jahrhundert war eine Zeit der wirtschaftlicher Konjunktur, die sich vor allem im starken Anstieg der Getreidepreise in Ostpreußen äußerte. Im 13. Jahrhundert wurden die Ministeriale für den Hoch-Adel eine unverzichtbare Stütze. Es bildetet sich aus Teilen dieser ursprünglich unfreien Schicht der Stand des niederen Adels heraus.
Die Preußenfahrten der Westeuropäer und Reichsbewohner starteten auf dem Landwege in der Regel in Köln und hatten zunächst Danzig oder Thorn als Ziel. Der Weg führte dann weiter zur Marienburg, wo man gewöhnlich dem Hochmeister seine Aufwartung machte. Von dort ging es dann weiter über Elbing und Braunsberg nach Königsberg, wo auf den Einsatzbefehl gewartet wurde. Lübeck war der Ausreisehafen für die Seefahrt nach Danzig und Königsberg. Die „Königsberger Saison“ war ein fester Termin im Veranstaltungskalender der europäischen Ritterschaft. Vor und nach den kriegerischen Auseinandersetzungen fanden für die adligen Teilnehmer Empfänge auf der Marienburg durch den Hochmeister und große Abschiedsfeste in Königsberg statt. Über 80 „kleine Kreuzzüge“ führte der Deutsche Orden zwischen 1305 und 1409 durch. Dabei spielte die Witterungsverhältnisse eine große Rolle. Bei passendem Wetter starteten diese bis zu viermal pro Jahre, jeweils von Königsberg aus.
Zuerst waren es Baureisen, die der Errichtung von kleinen Militär-Stützpunkte (feste Häuser) zunächst im näheren, dann im weiteren Umland dienten. Diese bestanden aus einfache Holzbauten oder Hütten, in einem davon wurden die Gottesdienste abgehalte. Dieser dient, wie später auch, auch als Schlafsaal. Die Anlage wurde mit Palisadenwänden und durch Wälle und Gräben verschanzt.
Die Vorratshaltung für Menschen und Pferde war aber in diesen Stützpunkten sehr begrenzt. Einige von ihnen wurden im Winter regelmäßig verlassen. Nach und nach wurde das Umland der Militär-Stützpunkte zur Lebensmittelversorgung besiedelt. Einige Militär-Stützpunkte entwickelten sich zu Dörfern nach Kulmischen Recht. Die besiegten Prußen passten sich den neuen Herrschern an. Das Gebiet Nadrauen um Insterburg herum wurde erst 1487 wirtschaftlich „germanisiert“, d.h. die deutsche Sprache der landwirtschaftlichen Besitzer überwog.
Der Orden verlegte sich nach der Stützpunkterrichtung auf Streifzüge ins Landesinnere. Die Expansion des Deutschen Ordens erfolgte zunächst entlang den Hauptverkehrswegen des 13. Jahrhunderts, den schiffbaren Flussläufen, wie dem Pregel und der Weichsel, wodurch die erforderliche Versorgung der Kämpfer im Sommer über getreidelte Kähne gesichert werden konnte.
Anders sah es bei den rein ländlichen Vorstößen aus. Hier waren es im Grunde nur zeitlich eng begrenzte Plünderungen und Brandschatzungen des „Heidenlandes“ von maximal 4 Wochen, da dann die mitgeführten Vorräte aufgebraucht waren. Täglich wurden 2,5 kg Nahrungsmittel für jeden Soldaten und an Futtermittel 10 kg für ein Pferd (5 kg davon Getreide) benötigt. Der jagdbare Wildbestand reichte im unbesiedelten Land zu langfristiger Ernährung der Krieger nicht aus. Auch gab es keine benutzbaren Wege. siehe auch dazu: Agnes Miegel: Die Fahrt der sieben Ordensritter
Teile der Grenzregion des Landes, des späteren Regierungsbezirkes Gumbinnen, bestanden aus der Großen Wildnis, die undurchdringlich waren. Da aufgrund fehlender Wege der Transport von höherwertige Baumaterialien unmögliche waren, war hier an die Anlage von Burgen, die auch umfangreiche Vorräten hätten lagern können, zunächst nicht zu denken.
Die Johannisburger Heide (polnisch Puszcza Piska) - Teil der Große Wildnis - ist ein circa 1005 km² Waldgebiet in Masuren. Bis 1945 war es der größte Forst im Deutschen Reich; heute ist es das größte Waldgebiet Polens. Seinen Namen erhielt das Gebiet nach der Stadt Johannisburg, heute Pisz.
In der Zeit des Deutschen Ordens wurde der Wald nicht gerodet und bildete so in einer Linie mit den Masurischen Seen und der Rominter Heide eine natürliche Barriere gegen Polen und Litauen in den Litauerkriege des Deutschen Ordens. Am Anfang des 20. Jahrhunderts war das auch Johannisburger Wildnis genannte Gebiet 100 Kilometer lang und 45 Kilometer breit.
Der Text des Ostpreußenliedes (Land der dunklen Wälder) geht auf diese Landschaft zurück.
Das Beutegut der ländlichen Vorstößen des Ordens wurde unter den adligen Mitkämpfern großzügig aufgeteilt. Sie wurden durch Übereignung von Beuteanteile und Teilen von Erlösen aus dem Verkauf eingebrachter Gefangener beteiligt, wobei der Umfang vom sozialen Status des jeweiligen Gefangenen abhing. In seiner Frühzeit rekrutierte sich der Orden vorwiegend aus dem niederen Adel. Ein wichtiger Rekrutierungs-Faktoren waren der Überschuss an nicht erbberechtigtem Nachwuchs des deutschen Adels. Der niedere Adel erhoffte sich durch die Preußenfahrten eine neue wirtschaftliche Zukunft in Preußen.
Beim Landesverbleib der Rekrutierten in Preußen gehörige zur Bezahlung für ihre militärischen Dienste die Lehensvergabe von Ländereien an die zukünftigen Ritter-Gutsherren in Ostpreußen. Das erklärt unter anderem den hohen Anteil des niederen Adels im Gefolge des Hochadels bei den Unternehmungen in Preußen. Auf die Eroberung folgte die Besiedlung. Ein Teil der bisherigen Ordensritter wurde zu Verwaltern und später zu Landbesitzern.
Dazu kam noch die nicht zu unterschätzende Reputation, vor Standesgenossen als „Heidenreisender“ einen besonderen Status zu erlangen. Er bot nachgeborenen Söhnen Aufstiegschancen und den Geschlechtern, aus denen sie stammten, gehobenes Ansehen. Dieser soziale Aufstieg widersprach den ursprünglichen Ordensregeln. In der europäischen Adelswelt galt als hohe Ehre, „im Angesicht der Heiden“ den Ritterschlag durch einen Großgebietiger (Hochmeister, Großkomtur, Ordensmarschall, Trapier oder Spittler) des Deutschen Ordens zu erhalten. Allerdings bedeutete der Ritterschlag nicht immer die tatsächliche Standeserhebung, oft kam er eher einer Ordensverleihung gleich.
Auf Vorschlag des Päpstlichen Legaten, Wilhelm von Modena , wurde 1242 vom Orden zunächst eine Aufteilung Preußens in 4 Diözesen vorgenommen:
• Kulm (Löbau, Kulmsee),
• Pomesanien ( Riesenburg, Marienwerder)
• Ermland (Heilsberg, Frauenburg)
• Samland (Fischhausen, Quednau, Königsberg)
1243 wurden drei weitere Bistümer eingerichtet. Jeder Bischof erhielt jeweils ein Drittel des Bistumssprengels als Eigenland, von dem er seinerseits ein Drittel an das Domkapitel abzugeben hatte.
Landmeister von Preußen war ein von 1230 bis 1309 bestehendes Amt im Deutschen Orden. Der Landmeister verwaltete die Komtureien (Kommenden) des Deutschen Ordens im Prussenland. Das Amt wurde gleichzeitig mit dem Beginn der Eroberung und gewaltsamen Missionierung der Prussen im Sommer 1230 geschaffen. Der erste Landmeister, Hermann von Balk, erhielt das Kulmer Land vom Herzog Konrad von Masowien als Keimzelle des Deutschordensstaats in Preußen und begann entlang der Weichsel nach Norden vorzustoßen. Seine Nachfolger vollendeten unter erheblichen Rückschlägen die Eroberung des Landes und errichteten zum Schutz der Gemarkungen und der Niederhaltung aufbegehrender Prussen „Feste Häuser“, die Vorläufer der späteren backsteinernen Ordensburgen.
Der Hochmeister, welcher seit 1291 in Venedig residierte, verlegte 1309 seinen Sitz auf die Marienburg und übernahm damit weitgehend die Regierung des Landes. Im Jahre 1309 wurde das Amt des Landesmeisters mit demjenigen des nunmehr in der Marienburg residierenden Hochmeisters vereinigt. Im Juni 1457 wurde der Sitz dann nach Königsberg überführt, da der Orden die Marienburg verloren hatte. Nach der Reformation und dem Verlust des Deutschordenslandes wurde der Hauptsitz des Ordens nach Mergentheim verlegt, das zur Deutschordensballei Franken gehörte. Quelle: Landmeister von Preussen - www.damian-hungs.de
Nach der endgültigen Festigung der Ordensherrschaft erfolgte ab den siebziger Jahren des 13. Jahrhunderts auf Beschluss der Ordensleitung der Aus- und Neubau von Burgen vorzugsweise aus Backstein, da es an Natursteinen mangelte. Dazu mussten aber die notwendigen Transportwege vorhanden sein. Der Wegebau in der Wildnis war sehr mühsam und kostspielig, da die Gebiete versumpft waren und aus zugewachsenen Wälder bestanden. Es wurden folgende Wege in die Wildnis geschlagen, die strahlenförmig von Königsberg ausgingen:
• von Königsberg über Braunsberg nach Elbing und Danzig
• von Königsberg über Ragnit, Konowo nach Wilna
• von Königsberg über Memel nach Riga
• und von Danzig über Kulm nach Thorn
Es waren aber keine Straßen im heutigen Sinne. Die Wege waren schwer zu befahren, der Untergrund - er bestand aus Sand - war unzureichend oder gar nicht befestigt. Bei Regenwetter waren die Wege stark verschlammt, Stürme kippten Bäume auf die Wege und im Winter waren sie durch Schnee und Eis häufig unpassierbar. Die Fuhrleute waren auf sich gestellt. Als sich im 13. Jahrhundert, ausgehend von Westeuropa, zunehmend die Kummetanspannung das Jochgeschirr der Ochsen ablöste, ermöglichte dies den Einsatz von Pferdefuhrwerken mit erheblich höherer Last, die zudem weitere Strecken schneller bewältigen konnten. Die Fuhrwerke wurden - je nach Last - 4- oder 6-spännig gezogen und wurden von bewaffneten Reitern begleitet. Die Räder der Fuhrwerke - Leiter- oder Planwagen - waren schon beschlagen, ebenso die Pferde.
Folgende Transportleistungen waren bei gut ausgebauten und trockenen Wegen im Sommer üblich:
- Mensch: 1 Person, 20+ km/Tag, 45 kg Gepäck
- Ochsenkarren: bis zu 6 Tiere, 15 km/Tag, bis zu 1 Tonne Zuladung
- Fuhrwerk (Pferde/Maultiere): 6 Tiere, 30 km/Tag, bis zu 2 Tonnen Zuladung
- Pferde/Maultierkarren: 2 Tiere, 30 km/Tag, 500 kg Zuladung
- Packtier (Maultier/Pferd): 100 kg, 25+ km/Tag, 100 kg Beladung
Die Wege dienten später der Hanse als Handelsstraßen. Neben den Landwegen spielten für die Hanse im Fernhandel aber die Seewege von und nach Danzig, Elbing und Königsberg die entscheidendere Rolle für den Ex- und Import von Waren.
Der Orden unterhielt enge Beziehungen zur Deutschen Hanse. Der Hochmeister wurde vor allem in England zeitweilig sogar als Oberhaupt der Hanse angesehen. Die "preußischen" Handelsstädte Königsberg, Braunsberg, Elbing, Danzig, Thorn und Kulm bildeten neben den "wendischen" und "sächsischen" Städten eine besondere Gruppe auf den Hansetagen.
1239 eroberte der Orden den prußische Festungsplatz Balga am Frischen Haff und baute diesen zur Burg aus. Die Lage der Burg war strategisch besonders wichtig, sie sicherte die Durchfahrt für seegängie Koggen durch das gegenüberliegende Nehrungstief. Sie eröffnete damit dem Orden einen neuen Nachschubweg von Königsberg über den Pregel ins Landesinnere und stellte eine sichere See-Verbindung zur Hansestadt Lübeck her. Bisher war der Nachschub des Ordens über See zum Weitertransport auf die Flüsse Weichsel und Nogt angewiesenen.
Wesentlich für den wirtschaftlichen Austausch war der Seeverkehr mit Koggen. Die Kogge war ein Segelschiffstyp der Hanse, der vor allem dem Handel diente. Die Länge der spätmittelalterlichen Koggen betrug etwa 20–30 m, die Breite 5–8 m. Die Segelfläche lag bei circa 200 m². Die Geschwindigkeit betrug nach Versuchen mit nachgebauten Koggen etwa 3,5 Knoten bei Windstärke 3 und 6 Knoten bei Windstärke 6. Koggen konnten also auch bei mäßigem Wind schneller fahren als Fuhrwerke auf dem Land. Probleme gab es jedoch bei Gegenwind. Kreuzen war wohl nur bei schwachem Wind möglich, da die Schiffe für ihre Länge relativ breit waren. Dafür konnte eine Kogge mit vergleichsweise kleiner Besatzung große Mengen Fracht transportieren.
Die Tragfähigkeit lag – je nach Größe – bei 40 bis 100 Lasten, entsprechend 80 bis 200 Tonnen Gewicht. Damit waren Koggen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts der wichtigste größere Schiffstyp der Hanse. Deren Handelsflotte befuhren zu dieser Zeit mit ca. 100 Koggen die Ostsee. Auch die angeworbenen Siegler und Ordensritter aus dem Reich wurden häufig mit Koggen von Lübeck und Stettin in den Osten gebracht.
Ausgeführt wurden hauptsächlich Getreide, Holz und Holzprodukte, Pelzwaren, Wachs, Talg, Honig und Bernstein. Eingeführt wurden englische und flandrische Tuche, Salz und Gewürze, Fisch und skandinavische Erze.
Während der Oberherrschaft des Deutschen Ordens spielte in der Hanse in Prußen die spätere „freie Stadt“ Danzig von 1308 -1454 die dominierende Rolle im Osten. Die Stadtbevölkerung von Danzig betrug im 14. Jahrhundert etwa 20.000 Menschen, sie zählte zu einer der größten Städte in Nordeuropas. Um 1400 lebten dagegen ungefähr 10.000 Einwohner in Königsberg. Quelle: Jörgen Bracker (Hg.) Die Hanse Lebenswirklichkeit und Mythos.
Es sind in Preußen knapp 170 Ordensburgen entstanden, von denen aber ein Drittel durch Kriegseinwirkungen und Aufstände wieder zerstört wurden. Die Burgen dienten zugleich der Mission als geistliche und als militärische Stützpunkte. Typisch für die späteren Ordenshauptburgen war die Bauweise im Stil der norddeutschen Backsteingotik und die Anlage als Wasserburg, da sich die Burgen im Flachland befanden und daher relativ ungeschützt waren.
Der Deutsche Orden hatte im kaum besiedelten Land ein bauliches Schutz- und Warnsystem für seine Bewohner aufgebaut. Dazu zählen:
- Hauptburgen mit Vorburgen: Je nach Größe hatten die Hauptburgen durchschnittlich eine Besatzung zwischen 50 bis 100 Ordensbrüder - dazu kamen noch (saisonabhängige) Knechte. Die Hauptburgen gruppierten sich um den Innenhof mit zwei- oder dreistöckigen Bauten: Wohnung des Komturs, Kirche, Kapitelsaal, Refektorium (Remter), gemeinschaftlicher Schlafsaal (Dormitorium), Krankenstation (Firmarie). Diese Räume waren aus wehrtechnischen Gründen zumeist im zweiten Geschoss angelegt. Speicher und Rüstkammern (Karwan) befanden sich im Dachgeschoss, die Wirtschaftsräume im Erdgeschoss. Dazu kamen die Vorburgen. Diese dienten in Kriegszeiten als Zufluchtsstätte der anliegenden Stadtbewohner. Die Haupt-Burgen konnten für bis zu 2 Jahren Vorräte lagern - es waren hauptsächliche Getreide und getrocknetes Fleisch. In den Vorburgen waren die Schlafplätze für die Laienbrüder und die Knechte, die Ställe für die Pferde und weitere Lagerplätze für Vorräte, wie das Brennholz für den Winter. Die Hauptburgen waren Ausgangspunkt zur Ansiedlung von Städten im unmittelbaren Umfeld. Die größte und bekannteste Ordensburg war die Marienburg mit bis zu 1.200 Bewohnern.
- Nebenburgen ohne Vorburgen: Es waren kleinere vorgeschobene Militärposten, sie dienten dem Schutz von Siedlungs-Dörfern in ihrem Umland.
- Fluch- und Schutzburgen: Sie waren häufig ungewohnt und wurden von der umliegenden Bevölkerung bei militärischen Auseinandersetzungen aufgesucht.
- Feste Häuser: Ein Festes Haus war – im Unterschied zu den meist aus Holz, Lehm oder Fachwerk bestehenden Wohnhäusern der einfachen Bevölkerung – in Steinbauweise mit dickeren Mauern errichtet. Der wehrhafte Charakter zeigt sich unter anderem an den nur kleinen Fensteröffnungen oder Lichtschlitzen im Erdgeschoss. Teilweise waren sie auch von einem Trockengraben oder einer Palisade umgeben. Sie wurden in Teilen der Provinz im Grenzland nach der ersten Landeseroberung entlang der langsam entstehenden wenigen Wege und besonders aber an Kreuzungen im Abstand von etwa 16 - 20 km aus Ziegel angelegt. Das entsprach etwa dem Hin- und Rückweg einer Tagesreise zu Fuß. Die Festen Häuser wurden häufig von Schulzen als Lehensnehmer mit ihren Familien besiedelt - aber nicht überall entstanden danach in deren Umfeld auch Dörfer. Der überwiegende Teil der Festen Häuser wurde in den militärischen Auseinandersetzungen vernichtet und nicht wieder aufgebaut.
- Wild- oder Blockhäuser: Winterfeste Behausungen von Militärposten, die den Warteleuten als Anlaufposten dienten. Sie waren im Grenzland angesiedelt.
- Hütten von Warteleuten: Hier waren die einheimische prußischen Kundschafter die Warteleute (Strutern) zu Hause, die den Ordensleuten die Wege durch die Wildnis zeigten und vor zu erwartende Angriffe warnten.
Die Burgbewohner bestanden aus fünf Gruppen:
1. Ritterbrüder: Sie waren in erster Linie dem Dienst an Gott durch das Gebet und dann dem Kampfe verpflichtet und frei von jeglicher Arbeit. Beim Eintritt in den Orden war der adlige Ahnenpass notwendig (Eidliche Aussage). Deutsches Abstammung war aber nicht erforderlich.
2. Priesterbrüder: Sie waren für die Seelsorge der Ordensmitglieder und den Untertanen zuständig und schon immer Bestandteil des Ordens gewesen. Sie kümmerten sich um Kunst, Kultur und Wissenschaft in der Ordensgemeinschaft. Sie unterrichten die Brüder im christlichen Glauben und waren frei von Arbeit.
3. Sariantbrüder: Sie waren die nichtritterlichen Krieger und genossen auch nicht die vollen ritterlichen Rechte. Ihr äußeres Zeichen war ein Mantel in der Farbe ihrer sonstigen Obergewänder, das weiße Tuch der Ritterbrüder durften sie nicht tragen, jedoch trugen sie das schwarze Kreuz wie die Ritterbrüder auf der Kleidung. Sie waren leicht bewaffnet aber mit Brustpanzer oder Schild ausgerüstet. Sie hatten den Status vollgültiger Kämpfer und nicht etwa nur den von Knappen. Sie waren Kämmerer oder Reisebegleiter höherer Ordensritter und dabei gleich "Diener", wurden aber auch als Kurier und zu Wachdiensten herangezogen.
4. Laienbrüder: Sie waren zuständig für die häuslichen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiten. Sie wurden auch "Halbbrüder" oder "Graumäntler" bezeichnet. Sie unterlagen derselben Gehorsamspflicht wie alle Brüder haben aber längst nicht alle zahlreichen Rechte und Pflichten. Sie waren hochwillkommen. Bei der Aufnahme wurden sie gemäß der Ordensregel gefragt, ob sie kein Gebrechen, Krankheit, Schulden oder Bindung an einem Weib oder anderen Orden hätten. Verschweigen sie eins und es kam später ans Licht, wurden sie aus dem Orden ausgestoßen. Sie mußten geloben alle Anweisungen die die Ordensführung gabt, ausführen, keusch und ohne Eigentum zu sein. Ein Probejahr brauchten sie nicht zu absolvieren.
5. Unfrei Knechte: Sie wurden von den Laienbrüdern zu einfachen Arbeiten herangezogen, oft wurden sie saisonabhängig beschäftigt. Ob bei ihnen überall auch die strenge Einhaltung der Ordensregeln galt, ist unklar.
Die Malzeiten wurden durch die Ordensregeln bestimmt, die einen stark geregelten Tagesablauf vorsahen, darunter auch die feste Uhrzeiten für die Mahlzeiten. Bescheiden war das Essen und alle aßen das Gleiche. Mehrere Gänge, Süßigkeiten und Dekorationen waren ausdrücklich untersagt. Kein Bruder durfte beim Burgaufenthalt sein Mahl außerhalb des Konvents einnehmen. Es gab drei Tafeln, die 1. für die Ritter- und Priesterbrüder, die 2. für die Sariant- und Laienbrüdern und die 3. für die unfreien Knechten. Es wurde geschwiegen beim Essen, außer ein besoldeter Vorleser der den "Hunger nach Gottes Wort" erfüllte. Die Hauptzutat einer jeden Mahlzeit war Getreide. Es wurde zu Brot, Bier und – wegen der schlechten Zähne der Bewohner – oft zu Brei verarbeitet. Eier und Milch waren ebenfalls ausreichend vorhanden. Beides wurde häufig zusammen mit dem Getreide zu einem Mus verarbeitet. Fleisch gab es selten. Dann war es oft alt und zäh. Wasser, Milch, Bier und Wein waren die Standardgetränke. Da das Wasser häufig verunreinigt war und zahlreiche Krankheitserreger beheimatete, tranken die Burgbewohner häufiger alkoholhaltige Getränke.
Dazu siehe auch: https://www.hochmeister-deutsch-orden-ev.de/
Im Schatten der Haupt-Burgen kam es in der Regel zu Stadtgründungen. Städte wurden in Ostpreußen durch die Verleihung der Stadtrechte durch den Deutschen Orden gegründet. Die neuen Stadtbewohner kamen hauptsächlich aus dem Deutschen Reich. Die Städte des Ordenslandes, zumeist von Deutschen besiedelt, besaßen eine weitgehende Selbstverwaltung. Diese basierte auf der Kulmer Handfeste und beschränkte den Orden quasi auf die Oberhoheit. Bekam ein Siedlungsplatz durch den Orden das Stadtrecht verliehen, so erhielt er dadurch das Recht, Zölle zu erheben und durchreisende Händler konnten verpflichten werden, ihre Waren auf dem Markt der Stadt anzubieten. Die Bürger bekamen das Recht auf Besitz und auf Selbstverwaltung. Die zugezogenen Siedler der Dörfer kamen zunächst aus Litauen, Polen und dem Baltikum, später auch aus Deutschland. Sie wurden zu Großen Freie Bauern. Kleinen Freie Bauern wurden der in Dörfern zwangsangesiedelten überwiegende Teil, der ursprünglichen prußische Einwohner. Die restlichen Prußen wurden zu Unfreien.
Zwischen 1246 und 1525 wurden im gesamten Verwaltungsgebiet des Ordenlandes Preußen rund 170 Ordensburgen, 90 Städte und 1500 Dörfer gegründet.
"Das deutsch Ordensschloss auch Ordens(haupt)burg ist im Wesentlichen eine befestigtes Kloster und zeigt daher ein seiner ausgebildeten Form einen von hohen Mauern und Türmen umschlossenen Kreuzgang, der den viereckigen Klosterhof auf allen Seiten umgibt, und den herum wieder die dem Kloster wesentlichen Räume als Kapitelsaal, Refektorium und Dormitorium herumliegen. Ihnen schließt sich auch die Schoßkapelle an, welche hier, der Festigkeit des Gebäudes wegen, nicht in eigentümliche bedeutsamer Form hervortritt, wie die Klosterkirchen bei den gewöhnlichen Klosteranlagen, wo diese als der bei weitem überwiegende Teil der gesamten Anlage erscheint, sondern meist nur, gemeinsam mit dem Kapitelsaal, der einen der Flügel des Schlosses einnimmt. Mit dergleichen Schlossanlage ist oder war nun das ganze Land wie bedeckt, indem kaum eine Stadt vorhanden ist, die sich nicht ursprünglich unter dem Schutze eines Schlosses angesiedelt hätte; sehr viele finden sich außerdem ohne solche Städteanlagen bei Dörfer, oder auch ganz isoliert vor."
Quelle: Ferdinand von Quast: Schloss Marienburg, in: Neue Preußische Provinzial-Blätter, Band 11
Die Burg Lochstedt war eine zunächst bedeutende Ordenshauptburg des Deutschen Ordens in der Komturei Königsberg am nördlichen Ausläufer der Frischen Nehrung und südwestlich der späteren Stadt Fischhausen am Nordufer des Frischen Haffs gelegen. In der Nähe entstand das spätere Dorf Lochstädt, heute Pawlowo. Mit der Burg sollte die damalige Zufahrt zum Frischen Haff kontrolliert werden. Die Burg bestand bis 1270 als Holz-Wall-Anlage und wurde 1275 bis 1285 in Ziegel-Stein ausgeführt. Südlich der Burg hatte sich früher das Lochstädter Tief befunden, eine Seedurchfahrt zwischen Ostsee und Frischem Haff, die etwa zwischen 1308 und 1311 infolge einer Sturmflut versandete, woraufhin das Alte Tief gegenüber der Burg Balga als neue Durchfahrt entstand. Nachdem der Deutsche Orden die Prußen-Siedlung Balga erreicht und als Stützpunkt eingerichtet hatte verlor die Burg Lochstedt strategisch an Bedeutung. 1510 versandete auch die Durchfahrt bei Balga und das Pillauer Tief entstand. Seit dem dient es zur zur die Durchfahrt für die Seeschiffe zwischen Ostsee und Frischem Haff.
Lochstaedt Rekonstruktion [8]
- File:Lochstaedt Plan.jpg
Lochstaedt Plan [9]
Lochstaedt Grundriss [10]
Abbildung Burg Lochstedt einfügen
Die Dörfer waren in der Regel den Wirtschaftshöfen der Ordensburgen angeschlossen. Etwa ein Drittel der Burgen und Dörfer wurden aber durch kriegerischen Auseinandersetzungen mit den Prußen, Letten und Polen zerstört und nicht wieder aufgebaut. Städte wurden zwar niedergebrannt, aber häufig wieder aufgebaut.
In diesem Zusammenhang steht der „Heidenzug“ des Königs Ottokar II. Přemysl König von Böhmen im Jahre 1255, der letztlich zur Gründung von Burg und Stadt Königsberg führte.
Der Deutsche Orden hat die Gebiete Preußens, in denen er Landesherr war, mit drei Bevölkerungsgruppen zu tun
• der Urbevölkerung der Prußen
• den Angehörige des Deutschen Ordens
• den angeworbene Bauern und Handwerkern
Zur ersten Bevölkerungsgruppe schreibt Hartmut Boockmann: „Die Bevölkerungszahlen, die genannt werden, beruhen unvermeidlich auf Schätzungen. Solchen Schätzungen zufolge betrug die Bevölkerung Preußens vor Beginn der Eroberung des Landes durch den Deutschen Orden 140.000 Köpfe. Um 1400 dürfte die prußische Bevölkerung im Ordensstaat ebenso stark gewesen sein – zu ihr kamen etwa 103.000 Deutsche, darunter 38.000 Litauer und 27.000 Polen, vor allem im Kulmer Land. Das würde für die prußische Bevölkerung bedeuten, dass die Verluste aus der Eroberungszeit wieder ausgeglichen waren“.
Quelle: Hartmut Boockmann, Deutsche Geschichte im Osten Europas, Ostpreußen u. Westpreußen
Die zweite Bevölkerungsgruppe: Die Zahl der Ritterbrüder blieb in Prußen gering, um 1410 gehörten dieser Gruppe rund 1.400, um die Mitte des 15. Jahrhunderts nurmehr 780 Ordensleute an. In seiner Frühzeit rekrutierte sich der Orden vorwiegend aus den nachgeborenen Söhnen des niederen Adel. Den Ritterbrüdern gleichberechtigt waren die Priesterbrüder. Ihnen oblag die Feier des Offiziums und die seelsorgliche Betreuung der Mitbrüder, ferner die Pflege von Kunst und Wissenschaft. Ihre Geltung nahm im 14. und 15. Jahrhundert gegenüber den Ritterbrüdern ab.
Weitere Gruppen von Ordensmitgliedern waren die nicht adligen Sariantbrüder, es waren Leichtbewaffnete und niedere Amtsträger, die Halbschwestern und Halbbrüder, im Kranken- und Wirtschaftsdienst. Diese Gruppen von Ordensmitgliedern umfasste etwa 5.000 Personen.
Dem Hochmeister standen in der Leitung des Ordensstaates fünf Großgebietiger zur Seite. Während der Hochmeister, der Großkomtur und der Treßler (Schatzmeister) zunächst in der Marienburg später in Königsberg residierten, hatte der Spitler (Leiter des Hospitalwesens) seinen Sitz in Elbing, der Trapier (verantwortlich für Bekleidung und Ausrüstung) in Christburg und der Marschall (Chef des militärischen Bereichs) in Königsberg. Generalprokuratoren bei der Kurie lieferten über ein gut organisiertes Botensystem der Ordensleitung detaillierte Informationen über die jeweilige Lage im Reich und in Europa.
Eine hervorgehobene Stellung hatten die beiden Großschäffer, die in Marienburg und Königsberg residierten und eine besondere Bedeutung für den Außenhandel des Ordens hatten. Der Großschäffer von Königsberg war für den Bernsteinexport verantwortlich, auf den der Orden ein Monopol hatte, und der Großschäffer von Marienburg war für den Export von Getreide zuständig.
Beide Großschäffer importieren aber die gleichen Waren, insbesondere flandrische und englische Tuche, aus dem Westen. Zum Betätigungsfeld der Großschäffer gehörten auch die Reederei sowie gewerbliche Unternehmen, Darlehens- und Immobiliengeschäfte, wobei diese Geschäfte oftmals durch Schuldner an den Orden und in den Aufgabenbereich der Großschäffer fielen. Die Großschäffer reisten viel, führten Verhandlungen und schlossen Verträge ab; sie mussten daher lesen und schreiben können. Sie entstammten meist dem niederen Adel, aber schon vor 1410 und insbesondere danach kam eine Anzahl von Großschäffern aus dem städtischen Patriziat.
Der Komtur war der Leiter einer Niederlassung des Ordens, einer Komturei (Kommende). Er übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und beaufsichtigte die seiner Deutschordenskommende unterstellten Wirtschaftshöfe Vogteien und Zehnthöfe. Eine Kontrolle war durch sogenannten Ämterwandel, bei dem bei turnusgemäßer Aufgabe des Amtes eine Generalinventur erfolgte, sowie durch Visitationen gegeben. Zu den Aufgaben der Komturei zählte in erster Linie die Bewirtschaftung ihrer Güter. Ihr oblag jedoch auch die Übung der Gastfreundschaft gegenüber durchreisenden Ordensangehörigen.
Unterteilt war das Verwaltungsgebiet des Ordenlandes Preußen in sogenannte 30 Komtureibezirke, auch als Kommenden bezeichnet. Größere Komtureien waren nochmals in Vogteien und Pflegeämter unterteilt. Die Gebiete wurden im Laufe der Jahre öfter geändert, Vogteien aus- und eingegliedert, auch Komtureien zusammengelegt
Die dritte Bevölkerungsgruppe bestand aus zunächst zinsfreie freie Bauern, die den Kriegsdienst leistende. Es waren die meistens zugezogene Großen Freie Bauern und die ursprünglich prußische Kleinen Freie Bauern.
Bei den Große Freie handelte es sich u.a. um im Westen angeworbene Angehörige des Niederen Adels. Die Kleinen Freien, prußischen Bauern, hatten sich bei den kriegerischen Auseinandersetzungen auf die Seite des Ordens gestellt. Dazu kamen Dörfer mit ehemals gegnerischen Prußen, den Unfreien Bauern, die aber real zu Landarbeiter wurden. Die gegnerischen Prußen, ehemals Nomaden, wurden in Dörfern zwangsweise angesiedelt. Zur Christianisierung fanden hier Massentaufen statt; oft blieben aber die alten prusischen Riten parallel dazu bestehen.
Diese Landarbeiter besaßen keinen Hof, sondern oft nur eine kleine selbst errichtete Hütte mit integriertem Platz für Kleinvieh, einem Garten oder ein kleines Stück gepachtetes Land zur Selbstversorgung. Die Pacht wurde mit Naturalien bezahlt oder es wurden Handdienste festgesetzt. Typisch für das Ordensland wurde zunächst die Villikation, die zweigeteilte Grundherrschaft: einerseits der Wirtschaftshof des Deutschen Ordens, andererseits die vom Orden abhängigen Bauernhöfe der Großen und Kleinen Freien. Auf den Wirtschaftshöfen und den Bauernhöfen arbeiteten prußische Unfreien als Landarbeiter. Die Grundherrschaft wurden später durch die Gutsherrschaft abgelöst.
Der Orden hat einen beträchtlichen Teil des Landes in eigener Regie genutzt. Der Orden hatte eine große Zahl eigener Wirtschaftshöfe oder Vorwerke (von den Burgen entfernt liegende Wirtschaften).
Die Eroberung Preußens, die aber ohne die Hilfe immer neuer, starker Kreuzheere nicht gelungen wäre, konnte 1283 abgeschlossen werden.
Die gewaltsame Besiedelung durch den Deutschen Orden führte zu zahlreichen Aufständen der ansässigen Prußen und Kriegen mit dem umliegenden Fürstentum Litauen und dem Königreich Polen. Es gab drei große militärische Auseinandersetzungen, aus denen der Orden jeweils nicht siegreich hervorging.
• In der Schlacht bei Tannenberg, auch Schlacht bei Grunwald (polnisch Bitwa pod Grunwaldem, litauisch Žalgirio mūšis) am 15. Juli 1410 im Ordensland Preußen unweit der Orte Tannenberg und Grünfelde verlor der Deutsche Orden gegen Polen und Litauen. Der Erste Frieden von Thorn am 1. Februar 1411 war ein in Thorn auf einer Weichselinsel, zwischen dem Ordensstaat und Polen, ausgehandelter Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Orden einerseits sowie dem polnischen König Władysław II. Jagiełło und dem mit ihm verbündeten Großfürsten Vytautas von Litauen andererseits. Er beendete die militärische Auseinandersetzung, welche 1410 zur Schlacht bei Tannenberg geführt hatte. Für die Auslösung der Gefangenen und Räumung der Ordensburgen durch polnisch-litauische Besatzungen sowie Abzug von Söldnern des polnischen Königs musste sich der Hochmeister zur Zahlung von 100.000 Schock böhmischer Groschen verpflichten, zahlbar in vier Raten zu 25.000 Groschen zu vorbestimmten Terminen. Das bedeutete, dass der Deutsche Orden 22.200 Kilogramm Silber aufbringen musste. Dieser Betrag erschöpfte die Finanzkraft des Ordens nahezu und stellte einen Grund für den nach 1411 einsetzenden Niedergang der Ordensherrschaft dar.
• Der Friede vom Melnosee - er beendete die nach 1410 trotz des Ersten Thorner Friedens des Jahres 1411 mehrfach aufgetretenen Kriegshandlungen - war ein am 27. September 1422 geschlossener Friedensvertrag zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen auf der einen und dem Deutschen Orden auf der anderen Seite. Der Deutsche Orden hatte Gebietsabtretungen hinzunehmen, so ging das Gebiet von Nieszawa an den König von Polen sowie Niederlitauen an den Großfürsten von Litauen. Das Gebiet um die westpolnische Stadt Nieszawa gehörte von der Gründung der ersten Ordensburg 1230 bis zum Friede vom Melnosee 1422 als Nessau zum Staat des Deutschordenslands. Im Friede vom Melnosee 1422/26 verzichtete der militärisch und politisch geschwächte Orden auf Besitzansprüche in Litauen, namentlich in Žemaitien (Niederlitauen). Der Friedensvertrag regelte auch den Grenzverlauf zwischen ihren Staaten im Bereich der Großen Wildnis. Diese neue Grenzlinie zwischen Preußen und Litauen hatte rund 500 Jahre Bestand. Die Große Wildnis, wie sie vom Deutschen Orden offiziell bezeichnet wurde, war im Mittelalter eine unbesiedelte und unwegsame Landschaft im nördlichen Ostmitteleuropa. Sie umfasste einen Teil Masurens und Preußisch-Litauen
• Der Zweiten Friedensschluss von Thorn, unterschrieben in der Hansestadt Thorn (Toruń) am 19 Oktober 1466, vom polnischen Königreich und dem Deutschen Orden, beendete den Dreizehnjährigen Krieg (1454 - 1466) zwischen ihnen. Der Machtverlust des Deutschen Ordens wurde mit dem Zweiten Friedensschluss von Thorn endgültig besiegelt. Preußen wurde zweigeteilt, und zwar in das
1. Königliche Polen (polnische Polen) dazu gehörten das Ermland, das Culmer Land, Marienburg und Pommern. In dem Vertrag verzichtete der Deutsche Orden auf jegliche Ansprüche auf die Gebiete Danzig/Ostpommern und Chełmnoer Land, die mit Polen reintegriert wurden, sowie die Gebiete Elbing (Elbląg) und Marienburg (Malbork) und das Bistum Ermland, die auch als Teil von Polen anerkannt wurden. Mit der Ersten Teilung Polen-Litauens 1772 endete die Geschichte des „Königlich-Polnischen Preußens“. Als Preußen 1772 das westliche Polnisch-Preußen unter der Bezeichnung Provinz Westpreußen annektiert hatte, verordnete König Friedrich II. für den nordöstlichen Landesteil dem Herzoglichem Polen 1773 den Namen Provinz Ostpreußen.
2. Herzogliches Polen (polnisches Lehen) Der östliche Teil blieb beim Deutschen Orden als Lehen und Protektorat Polens. Er wurde Bestandteil des "einen und unteilbaren" Königreichs Polen. Das Gebiet, das spätere Herzogtum Preußen blieb also dem Orden und der Hochmeister des Deutschen Ordens, sollte jedoch dem polnischen König Heerfolge und einen Treueid leisten. Mit der Ersten Teilung Polen-Litauens 1772 endete die Geschichte des „Herzoglich-Polnischen Preußens“.
Bis zu den drei Polnischen Teilungen blieb dieser Zustand bestehen. Als Preußen 1772 das westliche Königliche-Preußen unter der Bezeichnung Westpreußen annektiert hatte, verordnete König Friedrich II. für den nordöstlichen Landesteil 1773 den Provinz-Namen Ostpreußen
Karte: Die drei Teilungen von Polen 1772 bis 1795
Es gab im Mittelalter in Preußen traditionell drei Stände
• Der Erste Stand umfasste die Gruppe aller Geistlichen, das heißt Angehörige der hohen Geistlichkeit wie auch des niederen Klerus (Lehrstand).
• Der Zweite Stand bestand aus Mitgliedern des Adels, sei es aus dem Hochadel, dem niederen Adel oder auch aus dem oft verarmten Landadel (Wehrstand).
• Der Dritte Stand umfasste nominell alle freien Bauern, später auch die freien Bürger (Nährstand).
• Die Unfreien und Landlosen wurden den drei Ständen praktisch als Leibeigene zugeordnet.
Diese starre Ständeordnung begann sich im Spätmittelalter zu verändern. Im Laufe der Zeit fand im Orden eine Um- und Überformung der christlichen Ordensämter (Hochmeister, Großkomtur, Ordensmarschall, Trapier oder Spittler) für den Verwaltungsaufbau der Landesherrschaft durch den Ordensstaates statt. Den ursprünglich militärischen und christlichen Priesterbrüder wurden die verwaltenden Ritterbrüdern gleichberechtigt.
Nach der Niederlage in der Schlacht von Tannenberg (1410) lösten sich viele der örtlich verantwortlichen Ordensmitglieder von den strengen Ordensregeln des ersten Standes, die Armut, Keuschheit und Gehorsam geboten und wurden zu Mitgliedern im Zweiten und Dritten Stand. Für die Ländliche Entwicklung im Ordensland Ostpreußen bedeutet das für den Adel und die Bauern:
• Der Boden wurde nicht mehr als verliehener Besitz, sondern als Eigentum betrachtet
• Getreide wurde zum Verkauf und nicht mehr nur zur Selbstversorgung angebaut
• es wurde geheiratet und vererbt
• in den Städten gründeten sich Innungen und Zünfte
• auf den Lande schloss sich auf der niedere Landadel zur Vertretung seiner Interessen in Ritterschaften zusammen
Die Gruppen wurden zunächst durch den Niederen Adel gebildet und vertraten die lokale Interessen. Nach der verlorenen Schlacht von Tannenberg wurde 1411 vom Hochmeister des Deutschen Ordens ein Landtag einberufen, der die Finanzierung der polnischen Reparationsforderungen gegen den Ordensstaat („Alt-Preußen“) regelte. Die Städte und die Ritterschaft bildeten den Landtag, der in dieser Form bis 1525 bestehen bleib. 1815 kamen noch die Grundbesitzer im Provinzlandtag hinzu. Quelle: Robert Bartlett: Die Geburt Europas aus dem Geist der Gewalt
Die Fläche des Landmeistertum Preußen betrug:
• 1283–1309: 45.000 km² (Abschluss der Unterwerfung der Prußen)
• 1309–1466: 61.100 km² (nach Erwerbung Danzigs und Pommerellens einschl. Bütow und Lauenburg)
• 1466–1525: 35.300 km² (nach Abtretung von Pommerellen, Danzig, Marienburg, Elbing, Nordpomesanien, Ermland und des Kulmerlandes)
Die riesigen Domänen der ursprünglich den 170 Ordensburgen angeschlossenen Wirtschaftshöfe fungierten ab 1283 als landwirtschaftliche Großbetriebe. Auf ihren insgesamt 110.000 ha Land wurden 13.000 Pferde, 10.000 Rinder, 19.000 Schweine und 61.000 Schafe gehalten. Große Teile der riesigen Wirtschaftshöfe wurden später aufgeteilt und als Lehen vergeben. Großen Wert legte die Ordensleitung auf eine eigenständige Pferdezucht. Dabei wurden in den 61 Gestüten sowohl die zähen, kleinen einheimischen Swoyken als auch schwere Schlachtrösser für die Ordensritter gezüchtet. Im Normalfalle befanden sich die Wirtschaftshöfe in unmittelbarer Nähe zum Ordenshause. Bei den preußischen und livländischen Grenzburgen war es jedoch aus Sicherheitsgründen erforderlich, diese ins Hinterland zu verlegen. Der Wirtschaftshof der Festung Ragnit lag beispielsweise im 80 km entfernten Labiau.
Auf Grund der Naturgegebenheiten mangelte es für den Bau der gewaltigen Ordenshäuser an Natursteinen. Demzufolge entschied man sich schon früh für den Bau gigantischer Ziegeleien. Das Fassungsvermögen der Ziegeleien von Mösland und Bütow betrug 75.000 bzw. 40.000 Ziegel. Parallel zum Baugewerbe entwickelte sich das der Schlosser und Tischler.
Im Gefolge der verlorenen Kriege des 15. Jahrhunderts, durch Brandschatzungen, Reparationsleistungen und daraus resultierend der Einführung von direkten Steuern fiel die blühende Wirtschaft des Ordensgebietes allmählich wieder auf den europäischen Durchschnitt zurück. Quelle: Hartmut Bookman: Die Vorwerke des Deutschen Ordens in Preußen
Die Kriege des Ordensstaates mit Litauen und Polen dauerten noch bis 1466. Ab 1420 waren aber die Preußenfahrer daran nicht mehr beteiligt. Die letzten Kreuzzüge in Europa waren die gegen die Hussiten in den Jahren von 1420 bis 1434.
Quellen: Werner Paravicini: Die Preußenreisen des europäischen Adels. Teil 1 und 2 Preußenfahrt – Wikipedia Deutscher Orden – GenWiki (genealogy.net)
Vom Hochmeister und seinem Verwaltungsstab nach modern anmutenden Richtlinien straff geführt, wuchs der Ordensstaat zur stärksten Macht im Ostseeraum heran. Eine hoch entwickelte zentrale Finanzverwaltung lieferte für die staatlichen und militärischen Aufgaben hinreichende Einkünfte. Am Ausbau der eroberten Gebiete waren Siedler aus allen Teilen des Reiches beteiligt; nach und nach wuchsen sie mit der alteingesessenen preußischen Bevölkerung zusammen. Zur Sicherung wurden die Landschaften mit einem Netz von Burgen überzogen; zur Förderung der Wirtschaft gründete der Orden zahlreiche Städte. Preußisches Getreide wurde durch Hanse in das Ausland exportiert.
Auseinandersetzungen mit den aufbegehrenden Ständen und der Ritterschaft (Eidechsenbund und preußischer Bund), die sich in ihrer Selbstbehauptung gegen den Orden gelegentlich auch mit Polen verbündeten, und die 1386 vollzogene Vereinigung des christlich gewordenen Litauen mit Polen unter dem Großfürsten Jagiello führten 1410 zur schweren Niederlage des Ordens bei Tannenberg und brachen dessen Vormachtstellung. Der Übertritt des Hochmeisters Albrecht von Brandenburg zum evangelischen Glauben 1525 und die Umwandlung des nach dem ersten und zweiten Thorner Frieden (1411 und 1466) verbliebenen Ordenslandes in ein weltliches erbliches Herzogtum beendeten schließlich die Herrschaft des Deutschen Ordens im preußischen und baltischen Raum.
Ab 1525/27 war zumeist Mergentheim, im heutigen Nordosten Baden-Württembergs, offizieller Amtssitz des Hoch- und Deutschmeisters.
Der Frieden von Pressburg nach der Niederlage der österreichisch-russischen Koalition bei Austerlitz gegen Napoléon 1805 verfügte, dass die Besitzungen des Deutschen Ordens und das Amt des Hoch- und Deutschmeisters erblich an das Haus Hohenzollern in Österreich übergehen sollten. Das Amt des Hochmeisters und mit ihm der Orden wurden in die Souveränität des Kaiserreichs Österreich integriert. Kaiser Franz I. von Österreich ließ den nominellen Status des Ordens jedoch weiterhin bestehen. Hochmeister war zu diesem Zeitpunkt sein Bruder Anton Viktor von Österreich.
Am 24. April 1805 erklärte Napoléon nach dem Einmarsch der Österreicher in das Königreich Bayern infolge des Fünften Koalitionskrieges den Orden in den Rheinbundstaaten für aufgelöst. Der Ordensbesitz wurde an die Fürsten des Rheinbundes abgetreten. Dem Orden verblieben jetzt nur noch die Besitzungen in Schlesien, Ostpreußen und Böhmen sowie die Ballei Österreich. 1809 wird der Orden in Schlesien und Ostpreußen aufgelöst.
Nachdem der Orden durch die Bestimmungen des Friedens von Pressburg 1805 seine politische Souveränität verloren hatte, befand sich die zentrale Residenz des geistlichen Ordens von 1805 bis 1923 zunächst in Wien, dann bis 1948 in Freudenthal und seit 1948 wieder in Wien. 2018 hat der Orden ca. 1.800 Mitglieder darunter etwa 100 Priester und 200 Ordensschwestern, die sich vorwiegend karitativen Aufgaben widmen. Das Deutschordenshaus ist in Wien hinter dem Stephansdom gelegen.
Siehe auch: Deutscher Orden – Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Orden
Beginn der Ostsiedlung im Nadrauer Gebiet ab 1226. Dort werden später die Willschicker siedeln
Der Deutsche Orden begann die Besiedlung im Osten in zwei Gebieten
- Von 1202 an wurde der Schwertbrüderorden, ab 1236 in den Deutscher Orden eingegliedert, im Baltikum aktiv
- Von 1226 an begann der Deutsche Orden im zukünftigen Preußen mit der Christianisierung.
Im Hochmittelalter begann die Christianisierung und Unterwerfung Livlands durch die deutschen Ordensritter, die seit Anfang des 13. Jahrhunderts zunächst von Riga aus (Schwertbrüderorden) ins Baltikum vordrangen und bis um 1300 weite Gebiete unter ihre Herrschaft bringen konnten. Einzig Litauen und Samogitien blieben unabhängig
Der Schwertbrüderorden wurde 1202 zur Missionierung von Livland (lettisch Vidzeme) gegründet. Nach anfänglichen Erfolgen in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts wurde der Orden im Jahre 1236 nach der schweren Niederlage bei Schaulen gegen die Litauer mitsamt seinen verbliebenen Mitgliedern und Ländereien in den Deutschen Orden eingegliedert.
Das Bestreben der Ordensritter, durch Annexion von Žemaitiens (Niederlitauen) eine Landbrücke zwischen seinen preußischen Besitzungen und dem Meistertum Livland wurde nach 1302 mit einer angestrebten Christianisierung der bislang „heidnischen“ Litauer begründet. Der größte Teil von Litauen blieb aber unabhängig, da es mit Polen 1385 eine erste Allianz- und Vertrags-Union, die Union von Krewo vereinbarte, der weitere folgten, die 1569 zur Gründung der Adelsrepublik vom Königreich Polen und des Großfürstentum Litauen führten.
Ein weiteres Siedlungsgebiet im Osten, war das der Prußen. Die Prußen waren die Ureinwohner des Gebietes zwischen den Flüssen Weichsel und Memel. Sie bildeten keinen festen Staatsverband, sondern siedelten als Stämme in relativ fest umgrenzten Siedlungsgebieten. Es gab 9 Baltische Stämme. Um 1200 gab es 12 prußische Landschaften (Gaue) darunter die Landschaft Nadrauen. Die Prußen wählten in Friedenzeiten in jedem Gau ihre Häuptlinge. Sie betrieben Ackerbau und Viehwirtschaft. Städte gab es nicht. An strategischen Punkten, wie Insterburg, wurden aber einfache Festungen errichtet. Die Prußen lebten vorwiegend in Einzelgehöften, in Streusiedlung, weniger im Dorfverband. Dörfer entstanden überwiegend in der Nähe von Prußischen Befestigungen. Im Sommer wurden die festen Wohnsitze häufig verlassen, um ein Nomadenleben zu führen.
Die Besiedlung bestand zunächst überwiegend aus einfachen fensterlosen Holzhütten, wobei jede Hütte seinen eigenen Zweck hatte, Schlaf-, Speise- und Wohnhütten waren getrennt, ebenfalls die Badeanlage, eine Art Saune. Davon abgetrennt waren die einfachen Unterstände für Vorräte und Vieh. Die später entstandenen festen Wohn-Bauten mit Fenstern und mit einem rechteckigen Grundriss integrierten diese verschiedenen Wohnfunktionen in einem Gebäude. Sie hatten in der Gegend von Masuren schon eine Vorlaube, ein Haustyp der sich später in der Provinz Ostpreußen wiederfand. Als Vorlaubenhaus wurden Bauten bezeichnet, denen an zumindest einer Seite eine Laube vorgebaut ist. Meistens hat diese Laube einen eigenen Giebel. Dies hatte zusätzlich den Vorteil, dass bei einem Brand das herabfallende Stroh der Dacheindeckung vom Haupteingang weggelenkt wurde und der Weg ins Freie länger sicher blieb. Verbreitet hatte sich diese Bauweise vor allem im Bereich östlich der Elbe.
Der Stamm der Nadrauer gehörten zu den Prußen, einem baltischen Stamm, der seit dem fünften Jahrhundert von Christi an der Ostsee zwischen Memel und Weichsel siedelte. In allen 12 Landschafen wohnen um das Jahr 1200 geschätzt zusammen etwa 200.000 Prußen – in Nadrauen wird die Zahl zwischen 12.000 und 16.000 geschätzt. Es kamen etwa vier bis fünf Bewohner pro Quadratkilometer.
Nadrauen, prußisch Nadrawa, litauisch Nadruva, war ein Landschaft der Prußen/ Pruzzen im späteren Ostpreußen. Sie lag östlich des Flusses Deime und grenzte also im Westen an das Samland und Natangen, im Norden an Schalauen, im Süden an Barten und Galinden und im Osten an Sudauen. Der Name beschreibt die Landschaft („na-drawa“: da wo es fließt), die geprägt war durch Urwälder und Sümpfe, feuchte „Grauden“ und lichte „Damerauen“ mit Buschwäldern.
Da sie sich die Prußen der Christianisierung und damit der Einbindung in fremde Staatsgefüge widersetzten, bat der polnische Herzog Konrad von Masowien 1226 den Deutschen Orden um Hilfe.
Nach ihrer Unterwerfung durch den Deutschen Orden 1283, die mit der vollständigen Zerstörung prußischer Besitztümer einherging, glichen sich die Prußen im Laufe der Zeit den späteren Zuwanderern kulturell und sozial bis etwa 1500 an. Neben Deutsch, Polnisch und Litauisch wurde in Ostpreußen Prußisch gesprochen, doch diese Sprache kannte lange Zeit keine Schriftform. Um die kirchliche Verkündung zu unterstützen ließ Herzog Albert eine Schriftsprache entwickeln und den Kleinen Katechismus Martin Luthers ins Prußische übertragen. Diese deutsch-pruschische Übersetzung erschien 1611 in Königsberg. Doch auch die Schriftsprache konnte den Untergang des Prußischen am Ende es 17. Jahrhunderts nich aufhalten. Die Prußsche Sprache starb aus. Von den letzten Sprechern des Prußischen wird um 1700 berichtet.
Unter Integration - die sich über mehrere Generationen hinziehen kann - war (und ist) zu verstehen:
- das Erlernen der Sprache
- das Aufnehmen von Arbeit
- die Einheirat in die Bevölkerung
1275 wurde die Landschaft Nadrauen vom Deutschen Orden erobert. Die bedeutendste Stadt dieser Landschaft wurde 1336 Insterburg. In Nadrauen lag zugleich das spätere Amt Aulowönen mit dem Dorf Willschicken.
Die Geschichte des Ordens zwischen 1230 und 1525 ist eng mit dem Schicksal des Deutschordensstaats verknüpft, aus dem später das Herzogtum Preußen, Lettland und Estland hervorgingen. Der Deutschordensstaat oder Staat des Deutschen Ordens war das Territorium des Deutschen Ordens in der Zeit von 1230 bis 1525. Der Staat umfasste im Kern das Gebiet des Herzogtum Preußen sowie als eigenständiges Meistertum Livland und bis 1561 und das heutige Estland und Lettland.
Siehe dazu auch: Deutschordensstaat – Wikipedia
Neben dem Orden gab es aber auch andere „Pionier-Wanderer“. Es waren hauptsächlich Adlige wie z. B. die Söldnerführer und deren Hauptleute sowie schottische und Lübecker Kaufleute, die ihr Glück im Osten suchten. Deren Familien zogen, wenn ihre Männer Erfolg hatten, bald nach. Der Orden wurde auch Mitglied der Hanse
Den größten Teil der ersten Einwandere stellten aber litauische und polnische Bauern. Ihnen war Grund und Boden als Erbpacht zugesagt worden.
Der durch die Ostkolonisation notwendige Landesausbau führte in Ostpreußen neben dem Festungsbau und den Stadtgründungen hauptsächlich zur Schaffung neuer Siedler- und Bauernstellen auf dem Lande. Hier lebten 80 - 90% der Bevölkerung. Die deutsche Ostbesiedlung durchlief fünf Phasen, wie die Karte der Deutschen Ostsiedlung zeigt.
Der Deutsche Orden unter seinem Hochmeister Dietrich von Altenburg errichtete im späteren Insterburg um 1336 anstelle der von ihm zerstörten heidnischen Burg Unsatrapis (prußisch unzei: an, auf, über/ trapt, trapuns: treten; Litauisch trapte: Floß, Teil eines Holzfloßes; vermutlich eine hölzerne Brücke) eine Festung namens Instierburg, die zum Ausgangspunkt der Feldzüge gegen Litauen wurde.
Nachdem der Deutsche Orden 1283 die letzten Prußen besiegt hatte, entstand an der Süd- und Ostgrenze des Ordensgebietes ein fast menschenleeres Gebiet. Über die Hälfte seiner spärlichen Bewohner waren umgekommen. Seine Wiederbesiedlung und Angleichung an Westeuropa dauerten mehr als zwei Jahrhunderte.
Die Anwerbung erfolgte im Auftrag des Hochmeisters des Ordens, indem der örtliche Komtur kraft einer Urkunde (Handfeste) dem Lokator die Genehmigung zur Besiedelung eines ausgewiesen Landstriches erteilte.
Preußen hatte von 1230 bis 1309 und von 1317 bis 1324 einen eigenen Landmeister (Magister Pruscie) an der Spitze. Sein Amtssitz war zunächst in Thorn, dann in Elbing. Seither wurde es vom Hochmeister und der Zentralregierung direkt verwaltet.
Der Komtur war der Leiter einer Niederlassung des Ordens, einer Kommende. Er übte alle Verwaltungsbefugnisse aus und beaufsichtigte die seiner Deutschordenskommende unterstellten Vogteien und Zehnthöfe. Eine Kontrolle war durch sogenannten Ämterwandel, bei dem bei turnusgemäßer Aufgabe des Amtes eine Generalinventur erfolgte, sowie durch Visitationen gegeben
Unterteilt war das Verwaltungsgebiet des Ordenlandes Preußen in sogenannte 30 Komtureibezirke, auch als Kommenden bezeichnet. Größere Komtureien waren nochmals in Vogteien und Pflegeämter unterteilt. Die Gebiete wurden im Laufe der Jahre öfter geändert, Vogteien aus- und eingegliedert, auch Komtureien zusammengelegt.
Zur Besiedlung wurden Lehnsherren als Lokatoren eingesetzt. Organisiert wurde sie von Ordenskomturen und Dienstgutinhabern. Der Lokator war ein mittelalterlicher „Subunternehmer“, der meist im Auftrag des Deutschen Ordens für die Urbarmachung, Vermessung und Zuteilung von zu erschließendem Land verantwortlich war. Diese aus dem Altreich aus dem niederen Adel oder Stadtbürgertum entstammenden, oft vermögenden Kaufleute, organisierten berufsmäßig die Besiedlungszüge aus Litauen und Polen.
Der Deutsche Ritterorden in Preußen verwendete die Bezeichnung "Handfeste" für Siedlungsurkunden. Die Lokatoren erhielten für jede neu zu gründende Siedlung eine Handfeste. Darin waren die Rechte der Lokatoren für die Gründung der Städte und Dörfer geregelt, meist die Verleihung des mit „Freihufen“ verbundenen Schulzenamtes und bestimmte Einnahmen (z. B. ein Drittel der Einnahmen aus der niederen Gerichtsbarkeit – Gerichtsbarkeit ohne die ausschließlich dem Orden vorbehaltene Blut- und Halsgerichtsamkeit), sowie die Hofgrößen, „Freiheiten“ und „Gerechtsame“ (insbesondere Mühlen-, Fischerei- und Bierbraugerechtsamkeit und andere Privilegien) der anzuwerbenden Siedler aus den altdeutschen Gebieten und die von den Neusiedlern an den Orden als Grundherrn als Geld- und Naturalsteuer zu entrichtende Abgaben und Dienste.
Die frühen Ost-Siedler waren häufig Söhne aus litauischen und polnischer Bauersfamilien, die nicht erbberechtigt waren. Erstgeborene übernahm den Hof der Eltern, die späteren Söhne und Töchter mussten den Hof verlassen und sich eine eigene Zukunft aufbauen – die häufig als „Unfreie Landarbeiter“ endete. Mit Vieh und Pferden und ihrem ganzen Hab und Gut als Erbanteil zogen sie bei den Eltern aus. Geld war damals als Erbanteil nicht üblich.
Es gab zentrale Sammelorte in Litauen und Polen, die von den Lokatoren lange vorher auf den Ämter, in den Krügen und Kirchen der Gegend durch Flugblätter bekannt gegeben wurden. Allerdings konnte der größere Teil der Bevölkerung nicht lesen und war auf Gesprächsweitergaben von seriösen Personen angewiesen. Dort wurde dann ein Treck bis zu 200 Personen zusammengestellt. Der Lokator führte den Tross an. Zwischen 20 und 25 Kilometer legte der Zug pro Tag zurück. Bewaffnete Dienstleute und berittene Begleitpersonen schützten den Treck vor Räubern und wilden Tieren.
Beobachtungen von Hügeln und Bäumen aus und Rauchzeichen als Orientierungspunkte waren Mittel, mit denen der Lokator das Land grob eingrenzte. Zur genaueren Abmessung der Siedlung wurden bei stark bewaldeten Gebieten Bäume angeritzt und in offenem Gelände das Areal mit einem Pflug eingegrenzt.
Die Einteilung und Zuteilung der einzelnen Flurstücke für die Siedler erfolgte in der Landvermessung meist durch Messruten oder Messseile. Maßgrundlage war je nach Siedlung entweder der Kleine Morgen (ca. 0,2 Hektar) oder die Magdeburger Hufe (7,6 Hektar). Häufig wurden die Grundstücke ausgelost. Bei schlechteren Böden konnten vergrößerte Grundstücke erworben werden.
Die Abbildung zeigt Vergabe eines Lokationsauftrags durch den Landesherrn; Rodungsvorgang und Hausbau; der Lokator fungiert als Richter über die Siedler, eine Szene aus dem Sachsenspiegel
Zu den grundlegenden Aufgaben des Lokators gehörten zudem das Vermessen des ihm zugeteilten Landes und dessen Verteilung an die einzelnen Siedler. Hierbei leitete er oftmals das Losverfahren oder teilte das Land möglichst gerecht zu, um Konfrontationen von Anfang an zu vermeiden. Außerdem stellte er Saatgut, Gerät und andere Arbeitsmaterialien zur Verfügung, die für die Siedlungsgründung notwendig waren. Urbarmachung durch die Trockenlegung sumpfigen Gebietes, die Heidekultivierung und die Rodung von Wälder waren die vordringlichsten Hauptaufgaben der Siedler. Auch Vorschüsse für Anschaffungen sowie den Lebensunterhalt für die Siedler in der Übergangszeit wurden meist vom Lokator getragen. Der Lokator war zudem der Rechtsvertreter (Lehnsherr) für die Siedler, die er betreute.
Das spätere Preußisch Litauen war ein Siedlungsschwerpunkt. Der Lokator selbst erhielt vor Ort etwa 4 – 6 Hufen – manchmal auch mehr. Gleichzeitig wurde er Amtsvorsteher. Oft setzte er einen Verwalter ein, wenn er das Siedlungsgeschäft dauerhaft betrieb. Ein besiedeltes Dorf war in der Insterburger Gegend etwa 50 Hufen groß.
Für ihre Verdienste wurden manche Lokatoren unter anderem auch mit einem abgabenfreiem Freihof oder sogar Freigut in den neu gegründeten Dörfern belohnt, ferner mit dem Erbschulzenamt, mit Jagd- und Fischereirechten, oft auch mit Einkünften aus Schank- oder Mühlenrechten. Er wurde häufig auch Krug- oder Mühlenbesitzer und war Dorfschulze. Einige Lokatoren gehörten zu den Vorfahren der späteren Gutsbesitzer. Wer nicht erfolgreich wirtschaftet konnte aus dem Lehen entlassen werden und wurde unfrei.
Der Deutsche Orden organisierte folgende Dorfformen mit entsprechenden Rechten
- Hufenzinsdörfer wurden für Neusiedler von Lokatoren gegründet. Diese Dörfer wurden für die Neusiedler nach dem Kulmer Recht errichtet und von dem Lokator als Grundstücksverteiler für 40 bis 60 Hufen organisiert. Seine Pflichten und Rechte wurden mit dem örtlichen Komtur des Deutschen Ordens durch einen Vertrag geregelt.
- Die Hakenzinsdörfer waren bestehenden Dörfer. In ihnen lebten die einheimischen prußische, unfreien Bauern. Ihnen wurden gewöhnlich zwei Haken (ca. 20 Ha) überantwortet. Dem Dorf stand ein Starost vor, der eine nach Haken berechnete Abgabe an den Orden zu leisten hatte. Der Starost war kein Bürgermeister, sondern nur ein Verwalter des Ordens
- Bei den Große Freie handelte es sich zunächst um im Westen angeworbene adlige Führer (Ritter) von Söldertruppen, welche dem Orden mit schweren Waffen (Schwerter, Lanzen und Reitern) zu Diensten standen. Diese Soldaten-Führer wurden vom Orden durch Großgrundbesitz in Prußen entlohnt, da der Orden kaum Geld besaß. Umfangreiche Ländereien gelangten so in ihr Eigentum. Z. B. wie das der Dohnas, ihnen gehörten später 32 Güter im Kreise Mohrungen und Preußisch Holland, der Eulenburgs, ihnen gehörtem später 16 Güter im Kreis Friedland oder der Schlieben, ihnen gehörten später 18 Güter im Kreis Darkehmen/Angerapp. Die riesigen Güter umfassten in der Regel bis zu 20 Dörfer. Die Söldnerführer und ihre Familien entwickelten sich im Laufe der zum ostpreußischen Landadel. Die jeweilige Gefolgschaft von bedeuteten Söldnerführer war häufig zwischen 500 bis 2000 Mann stark. Die unverheirateten Söldner verblieb ebenfalls oft im Lande und wurde zu unfreien Bauern auf den Gütern ihrer Söldnerführer. Es kam zu Mischehen zwischen prusischen Frauen und deutschen Söldnern.
- Die Kleine Freie waren zumeist einheimische Bauern, welche sich bei den kriegerischen Auseinandersetzungen auf die Seite des Ordens gestellt hatten, zahlten sie keine Abgaben, sondern leisteten dem Orden Militärdienst. Ihre Grundstücke waren für gewöhnlich größer als die der unfreien Bauern
Es konnten drei Kategorien des Landbesitzes unterschieden werden:
- Die Gebiete von Ostpreußen bewohnten neben den eingesessenen Prußen und Kuren infolge einer Besiedlung der Großen Wildnis durch den Deutschen Orden ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts mehrheitlich Litauer sowie Deutsche und Polen. Durch die Vergabe von Grund und Boden als Erbpacht an litauische und polnische Einwanderern aber auch an slawische und prußische Bauern war eine einheitliche, unabhängigere Bauernschicht entstanden, die mit Landarbeitern wirtschaftete. Die Nadrauer Landschaft war durch die Modernisierung der bäuerlichen Wirtschaft, Einführung der Hofstelle mit Eigentumsrecht und die Nutzungsrechte an der Allmende und die Ausbreitung der neuen Haus- und Dorftypen tiefgreifend umgestaltet worden. Diese neue Bauerschicht war dem Adel ein Dorn im Auge.
- Die Lehnsvergabe an den Adel wuchs nach den Kriegen stark an, da zum Kriegsführen adlige Heeresführer benötigt wurden, die für ihre Dienste mit Landes-Lehen des Ordens in Ostpreußen belohnt wurden. Etwa bis 1525 gab es neben diesen Landes-Lehen, die später vielfach zu großen privaten Gütern wurden, noch kleineren Besitzt in Form von Erbpacht, der sich in Dörfern ansiedelte.
- Die dritte Kategorie war der Herzogliche und Königliche Landbesitzt, um 1500 etwa 78 % aller Ländereinen, auf dem später Gütern als Staats-Domänen errichtet wurde. Im Zeitverlauf wurde ein Teil der Bauern, die in den drei Kategorien arbeiteten, durch zwangsweise Unterordnung zu quasi "Leibeigenen". Besonders bei den Erbpächtern führte dieser widerrechtliche Abbau ihrer verbrieften Rechte zu erheblichem Widerstand. Die zwischen 1525 und 1775 angeworbenen Neusiedler wurden zwar zunächst mit besseren Rechten ausgestattet, der Landadel sorgte bald aber wieder für deren teilweise Rücknahme, so beispielweise durch die zeitliche Begrenzung dieser besseren Rechte und die Schollenbindung. So wurden auch viele der Neusiedler im Laufe der Zeit zu Scharwerkern. Unterhalb der Bauern standen aber noch die Landarbeiter, "die oft am Hungertuche nagten".
Zwischen 1280 und 1400 wurden im gesamten Verwaltungsgebiet des Ordenlandes Preußen rund 60 Ordensburgen, 90 Städte und 1500 Dörfer gegründet. Die Städte lagen in der Regel im Schatten von kleinen Burgen und Festungen. Es waren alles Kleinstädte, die aber oft nach Überfällen oder Bränden wieder verlassen wurden. Sie hatten in der Regel einen schachbrettartigen Grundriss, der später beim Wiederaufbau beibehalten wurde.
Trotz der Errungenschaften des Landesausbaus kam es bereits im frühen 14. Jahrhundert in Europa zu einer Krise, weil die Landwirtschaft kaum die Ernährung der stark gewachsenen Bevölkerungszahl gewährleisten konnte. Lebensmittelknappheit führte zu einem Bevölkerungsrückgang. Die Pest, die Europa Mitte des 14. Jahrhunderts heimsuchte, unterbrach zwischenzeitlich die Zeit des Landesausbaus und die Ostkolonisation. An den Folgen der Großen Pest starben in Europa zwischen 1347 und 1352 über 25 Millionen Menschen.
Die ländliche Entwicklung kam um die Mitte des 14. Jahrhunderts auch in Preußen wegen verschiedener krisenhafter Erscheinungen (Pestepidemien, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Kriege) im Wesentlichen zum Stillstand. Diese äußern sich in Form von Bevölkerungsrückgang, verlassenen Höfen und Dörfern, rückgängigem Getreideanbau und sinkende Gewinne. Die gesamten staatlichen Kosten für den neuen Landausbau überstiegen langfristige alle privaten Erträge aus der Landwirtschaft. Dazu kam die zwangsweise Unterordnung des größten Teils der Landbevölkerung durch den Frondienst, die Schollenbindung und die Gesindeordnung. Diese übergroße Reglementierung von über 80% der ländlichen Bevölkerung durch den Adel vor Ort ließ auch ein weiteres örtliches Bevölkerungswachstum nicht zu. So mußte z. B. die Genehmigung zur Hochzeit der Scharwerker vom zuständigen Gutsherrn eingeholt werden. Sie wurde selten vor 28 Jahren der Männer bzw. 26 Jahre der Frauen erteilt. Erst ab 1525 wurde in Ostpreußen eine planmäßige Besiedlung durchgeführt.
Die Besiedlung führte aber nicht zu einem absoluten Bevölkerungswachstum, da sie die Bevölkerungsverluste nur ausgleichen konnte. Von 1300 bis 1750 verharrte die Einwohnerzahl in Ostpreußen auf einem Plateau zwischen 600.000 und 700.000 Menschen, innerhalb dieses Korridors kam es aber aufgrund von Kriegen, Kriegen und Hungersnöten zu großen Bevölkerungsschwankungen. Speziell in der Provinz Gumbinnen hielt diese Entwicklung bis zur Bauernbefreiung an.
Das Bevölkerungswachstum wurde vielfach vom Niedernadel auch nicht gewünscht. Sie wollten “keine überzähligen Mäuler stopfen“ – im Gegensatz zu den preußischen Königen „Jedes zusätzlich peußisch Maul diene der Krone“.
Erst nach der Bauernbefreiung 1820 steigt die Zahl der Bevölkerung in Ostpreußen und auch in Willschicken bis zur Reichgründung 1871 wieder an.
Siehe dazu auch: Hartmut Boockmann [25] und https://de.wikipedia.org/wiki/Hochmittelalterliche_Ostsiedlung
Das Umland des späteren Dorfes Wilpischen wird 1657 zu einem preußischen Siedlungsplatz
Preußen war ein im 13. Jahrhundert im Baltikum entstandenes Staatswesen, dessen Name im 18. Jahrhundert auf den aus dem Kurfürstentum Brandenburg und dem Herzogtum Preußen hervorgegangenen Gesamtstaat der Hohenzollern überging: das Königreich Preußen. Der Name der historischen Landschaft Preußen, geht auf die baltischen Prußen zurück und bezeichnete ursprünglich nur deren Stammesgebiet, das in etwa dem späteren Ostpreußen entsprach.
Nach der Niederlage des Ordens 1410 bei Tannenberg, bei der ein Drittel aller Ordensritter des Landes den Tod fanden, begann langsam sein Niedergang. Er behielt zwar zunächst den größten Teil seines Territoriums, hatte aber hohe Kontributionen an Polen und Litauen zu leisten. Dazu kamen innere Streitigkeiten. Der damalige Hochmeister Albrecht von Brandenburg suchte nach Lösungen für die Zukunft seines Landes. Er beriet sich u.a. mit den deutschen Reformatoren Andreas Osiander und Martin Luther. Luther riet im Jahr 1523 den Ordensstaat in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln und es der Krone Polens zu unterstellen.
Fünf preußische Herrscher wurden in Ostpreußen von 1525 – 1786 für den langfristige Landesausbau und damit auch für die Dorfentwicklung von Willschicken wichtig. 1605 war schon die "fahrende und reitende Post" zwischen Berlin und Königsberg eingerichtet worden. Ostpreußen wird ab 1701 zusammen mit Brandenburg von Berlin und Potsdam aus regiert. Von den fünf Monarchen wurden jeweils Verantwortliche für den Landesausbau in Ostpreußen bestimmt. Sie waren zugleich Vertreter der Monarchen und Leiter der Verwaltung vor Ort. Sie residierten in Königsberg und trugen die folgende offizielle Titel: ab 1568 Oberräte, ab 1657 Statthalter und ab 1772 Oberpräsidenten.
- 1525 Gründung des Herzogtums Ostpreußen und Religionsübertritt von Herzog Albrecht von Preußen (1490-1568) vom Katholizismus zum Protestantismus. Ein Ausnahme blieb das katholische Erzbistum Ermland. Das Herzogtum Preußen (Polnisch: Księstwo Pruskie) oder Herzoglich Preußen (Polnisch: Prusy Książęce) war ein von 1525 bis 1701 bestehendes Staatswesen, das mehrheitlich aus dem zwischen den Unterläufen von Weichsel und Memel liegenden Teil des Deutschordensstaates entstanden war. Seine Hauptstadt war Königsberg. Etwa 5.000 Bauern und Fischer wurden von Albrecht aus Kurland, Estland und Livland angeworben, darunter befanden sich auch die späteren „Nehrungs-Kuren“.
- 1666 Erlangung der Souveränität Preußens durch den Großen Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-1688) Förderung von Ackerbau und Einwanderung. Geschätzte 30.000 religiös verfolgten Menschen siedelten mit kurfürstlicher Unterstützung in Ostpreußen
- 1701 Selbsternennung als König von Friedrich I. (1657 -1713) Er krönte sich 1701 in dessen Hauptstadt Königsberg und aus dem Herzogtum wurde das „Königreich Preußen“. Die vorherigen Territorien des brandenburgischen Kurfürsten und das davon getrennt im Osten liegende Königreich Preußen wurden als Staaten des Königs von Preußen bezeichnet und gemeinsam von Berlin und Potsdam aus regiert. Mit der Erhebung des Herzogtums Preußen zum Königreich schuf er eine Voraussetzung für die Entwicklung des späteren preußischen Staates zur europäischen Großmacht. Der Wiederaufbau des zur Wüstenei gewordenen Landes, das „Rétablissement“ nach der Pest begann, noch in den letzten Regierungsjahren von König Friedrich I. Etwa 3.000 französischen Hugenotten und 2.000 schweizerischen Calvinisten öffnete er das Land.
- Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688 -1740) sorgte innenpolitisch für den Aufbau eines starken Heeres und einer straffen Verwaltung. Er setzte sich massiv für die Besiedlung von Ostpreußen nach der Pest ein. Sein Erlass des Einwanderungspatents von 1732 fand europaweite Beachtung. Als der Salzburger Erzbischof Leopold Anton von Firmian im Winter 1731 die in seinem Gebiet lebenden Protestanten auswies, nutzte Friedrich Wilhelm I. dies für deren „Re-Peuplierung“ in Ostpreußen. Von den 13.000 Salzburgern, die in den Jahren 1732 / 1733 nach Ostpreußen kamen, fanden über 11.000 im Regierungsbezirk Gumbinnen vorwiegend im Hauptamt Insterburg eine neue Heimat. Im Laufe der von König Friedrich Wilhelm I. (1688 -1740) durchgeführten „Repeuplierung “ übernahmen geschätzte 23.000 angeworbene Neusiedler die wüst gewordenen Höfe in Ostpreußen. Es waren außer den Salzburger Exulanten, deutsch- und französischsprachige Schweizer, Nassauer und Pfälzer, rheinischen und westfälischen Zuwanderer.
- Friedrich II. (1712-1786) betrieb nach dem Siebenjährigen Krieg von 1763 – 1775 u.a. die Friderizianische Kolonisation von Ostpreußen. Insgesamt kamen zwischen 1763 und 1775 insgesamt geschätzte 16.000 Siedler nach Ostpreußen. Nach dem Tode Friedrichs des Großen stocke die Ansiedlung bis zum Ende der Napoleonischen Kriege 1815.
Die ostpreußische Bevölkerung wuchs zwischen 1640 und 1740 um 60.000 Menschen auf rund 600.000 Einwohner an.
Um 1740 waren von den rund 600.000 geschätzten Einwohnern Ostpreußens 150.000 Litauer, 125.000 Polen, 135.000 Prußen, 100.000 Deutsche und etwa 90.000 weitere verschiedene europäische Migranten, die in der Provinz lebten. Im Laufe der Zeit verschmolzen aber die verschiedenen Herkünfte unterschiedlich schnell zu Ostpreußen.
Albrecht von Preußen (1490-1568) war ein Prinz aus der fränkischen Linie der Hohenzollern und ab 1511 der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens. Er verwandelte nach seinem Übertritt zur Reformation im Jahre 1525 die katholisch dominierte weltliche Herrschaft des Deutschordensstaates in Preußen in das erbliche lutherische Herzogtum Preußen um, um es als erster Herzog in Preußen zu regieren.
1544 gründete Herzog Albrecht die Universität in Königsberg. In seiner Amtszeit wurden unter der Leitung von Kopernikus die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und preußische Landkarten erstellt und eine Münzreform durchgeführt. Zur Stärkung der lutherischen Reformation holte Albrecht evangelischer Flüchtlinge ins Land und förderte die Ausbildung evangelischer Pastoren und Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen und benachbarten Völker.
Bei der Gründung der Königsberger Universität wurde Johann Placotomus 1544 erster Professor für Medizin. Andreas Aurifaber, der Leibarzt des Herzogs, untersuchte das Heilmittel Bernstein. Der Stadtchirurg Daniel Schwabe führte 1635 die erste Magenöffnung durch. 1637 wurde die erste anatomische Demonstration, 1677 die erste Vivisektion veranstaltet. 1737 errichtete Christoph Gottlieb Büttner aus privaten Mitteln das erste Theatrum anatomicum am Weidendamm. 1793 gründete Prof. Johann Daniel Metzger die erste Hebammenlehranstalt. 1893 führte William Motherby die erste Pockenimpfung durch.
Daniel Schwabe (auch Daniel Schwab; *1592 in Danzig; †nach 1635 in Königsberg i. Pr.) war ein ausgebildeter deutscher Wundarzt. Er war „Königlicher Magister in Pohlen und zu Schweden, auch Churfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg und der löblichen treuen Stadt Königsberg wohlbestalter Chirurgus und Lithotomus“ im Herzogtum Preußen. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Schwabe
Er führte die zweite bekannte Magen-Operation an Andreas Grunwald durch „Den 29ten Mai 1635 schluckte ein Bauer, Namens Andreas Grunwald, aus Grunheide, ein Messer herunter, welches auf folgende Art geschah. Grunwald fühlte, dass es mit seinem Magen nicht richtig stehe, und wollte sich daher, seiner Gewohnheit folgend, zum Erbrechen zwingen. Er nahm also sein Messer, hielt es an der Spitze, und reizte mit dem Schaft einen Hals, unversehens entfuhr im dasselbe und glitt in den Magen hinab. Aller angewandten Mühe ohneerachtet, er mochte sich auf den Kopf stellen, wie er wollte, er konnte das Messer nicht wieder herausschütteln, er wurde also nach Königsberg zu einem Arzt gebracht. Dieser ließ ihn, in Gegenwart anderer Ärzte auf ein Bett binden und in dieser Lage öffnen. Zuerst wurde ihm ein magnetisches Pflaster appliziert, und dann durch einen Schnitt 2 Finger breit in die Länge erstlich die Haut, darauf das Fleisch, und endlich das Peritonaeum (Bauchfell), worin die Gedärme liegen, geöffnet. Hierauf wurde mit einer krummen Nadel der Magen aufwärts gezogen, ein Loch an dem Orte, wo die Spitze des Messers steckte, eingeschnitten und so das Messer an der Spitze herausgezogen, worauf der Magen gleich wieder zuschnappte und die Wunde in einigen Tagen glücklich verheilte. Dass die Kur glücklich war, und Grunwald nicht die geringsten Nachwehen davon fühlte, sieht man daraus, dass er sieben Jahre nach dieser schmerzlichen Operation noch Mut genug hatte, sich zum zweitenmale mit einem raschen jungen Weib zu verheiraten.“
Quelle: Karl Mazdorf: Anekdoten, Sittengemälde und Traditionen aus der Preußisch-Brandenburgischen Geschichte
Da das Herzogtum sich nur auf den östlichen Teil Preußens erstreckte, führten er und seine Nachfolger den Titel „Herzog in Preußen“ und nicht „Herzog von Preußen. Dieser Titel fiel 1618 durch Erbschaft an die hohenzollernschen Kurfürsten von Brandenburg, von da an wurden beide Länder von Berlin aus in Personalunion regierten
Die alte Karte von „Prüßen“ ist kurz nach dem Übergang vom Ordensstaat zum Herzogtum in der „Cosmolographia Universalis“ 1550 veröffentlicht, die Elch-Abbildung ebenfalls.
In der "Kosmographie, das ist Beschreibung aller Länder, Herrschaften und vornehemsten Städte des ganzen Erdbodens" [26] von Sebastian Münster aus dem Jahre 1550 sind auf den Seiten 1296 und 1305 die beiden Abbildungen zu finden.
Am 10. April 1525 huldigte Herzog Albrecht in Krakau feierlich seinem Onkel, dem polnischen König Zygmund I. Stary und wurde offiziell mit dem Herzogtum Preußen belehnt. Dieses Lehnsverhältnis galt bis 1656. Der ehemalige Ordensstaat wurde ein weltliches Herzogtum, das erste protestantische Staatsgebilde. Der vom Orden begonnene Landesaufbau wurde im Herzogtum verstärkt fortgesetzt.
Die verwaltungsmäßige Anpassung vom Ordensstaat zum Herzogtum wurde rasch vollzogen. Aus Komtureien, Vogteien und Pflegen wurden Hauptämter, aus den bisherigen Amtsinhabern des Ordens herzogliche Amtsleute. Das 1525 gegründete Herzogtum Preußen war in die drei „Kreise“ Samland, Natangen und Oberland eingeteilt, die wiederum aus Hauptämtern bestanden. Die Kreise dienten hauptsächlich ständischen Angelegenheiten; bedeutsamer für die allgemeine Verwaltung waren die Hauptämter.
Mit der Gründung des Herzogtums Preußen 1525 wurde Insterburg Hauptamt. Im Hauptamt Insterburg gab es 1544 nur ein einziges Kirchspiel, es war die Stadt selbst, es folgten Gawaiten 1562 und Pillupönen 1562. Im Jahre 1590 gab es schon 13 Kirchspiele mit etwa 500 Ortschaften.
Während der Ordenszeit wurden relativ großzügig kölmische Freibauern angesiedelt. Kölmer waren freie Grundbesitzer, die der Deutsche Ritterorden zu Kölmischen (Kulmischen) Recht angesiedelt hat. Kölmisches Recht verpflichtete zum Reiterdienst bei Verteidigung des Landes, gewährte große Freiheiten: Vererbung des Gutes an Söhne und Töchter, Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung von allem Scharwerk, oft auch die Privilegien der Fischerei, mittleren und minder Jagd, Brauerei und dgl. Große kölmische Güter, denen die volle Gerichtsbarkeit verliehen war, sind später Rittergüter geworden. In der Nachordenszeit bis zur Herrschaft Friedrich des Großen entstanden neue Kölmer, denen statt des Kriegsdienstes ein Zins auferlegt wurde. Das Landrecht von 1685 bewertet den kölmischen Besitz als volles Eigentum. So bilden die Kölmer einen angesehenen Stand, weit über den Bauern stehend.
Nach 1525 wurden die etwa 5.000 angeworbenen Siedler aus Kurland, Estland und Livland überwiegend zu scharwerkpflichtigen Zinsbauern. Die Anwerbung erfolgte im herzoglichen Auftrag, indem der örtliche Amtshauptmann kraft einer Urkunde (Handfeste) dem Lokator die Genehmigung zur Besiedelung eines ausgewiesen Landstriches erteilte.
Um die herzogliche Kasse zu füllen, verpachtete Herzog Albrecht ein Teil seiner Domänen Vorwerke an den Adel. Diese Vorwerke entstanden zunächst bei den Ordensburgen und entwickelten sich nach 1525 zu staatlichen Domänen. Seit der Ordenszeit wurden ihnen die scharwerkpflichten Dörfer der Umgebung zu geteilt. Mit dem Domänenvorwerk erhielt der adlige Pächter nicht nur das eigentliche Gut, sondern auch alle umliegenden Zinsbauer als lebendes Inventar. Vorhandene gutsnahe Freibauern wurden „gelegt“ und die Flächen dem Gut widerrechtlich zugeordnet. Im Laufe der Zeit vergrößerte der adlige Pächter so seine Flächen erheblich, da es auch noch keine amtliche Flurkarten gab.
Der Herzog führte zur direkten Finanzierung einer Herrschaft auch die Schatull- und Koloniebauernschaft ein. Die Schatull- und Koloniebauern wurden direkt auf hoheitlichem Land häufig in Forstdomänen angesetzt. Sie siedelten zunächst jeweils in geschlossenen Dörfern. Entweder bezahlten sie ihr Land direkt in die Schatulle des Herzogs, später des Königs oder erhielten im Voraus als religiös Verfolgte eine Besitzurkunde. Dafür mußten der Wald gerodet und das Land urbar gemacht werden. Dann wurde das Land zur Landwirtschaft aufgeteilt. Später mussten sie auch einen Grundzins pro Feuerstelle (Haushalt) direkt in die Schatullkasse zahlen.
Es bildeten sich bis zur Bauernbefreiung 1807 im Hauptamt Insterburg folgende Aufteilung der Bauern heraus: 80 % Scharwerker, 5 % Kolonisten, 5 % Schatuller und 10 % Kölmer und Freie, die sich alle erhebliche in Besitzrechten, Schollengebundenheit, Zwangsarbeit, Vererbarkeit und Gerichtsbarkeit unterschieden.
1785 wird Willschicken oder Wilpischen als Chatouldorf mit 15 Feuerstellen erwähnt.
Siehe dazu auch: 5.1 Bauernbefreiung
Nach der Bauernbefreiung lässt sich sehr grob die Aufteilung der Bauern später auch in Klein- (Scharwerk) Mitte- (Schatull/Kolonisten) und Großbauern (Kölmer/Freie) beschreiben. Allerdings ist diese grobe Zuschreibung nur vage.
Die Gutspacht für den Adligen lohnt sich aber nur, wenn er über den Pachtzins hinaus einen satten Gewinn erzielen konnte.
Zwangsläufig stieg damit der Druck auf die Scharwerksbauern. 1577 setzte der Landadel die Schollenbindung für die Scharwerksbauern durch. Viele Bauern hatten auf Grund der bedrückenden Lebensbedingen versucht, vorher ihre Stellen zu verlassen.
Außenpolitisch legte der Großen Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-1688) im Westfälischen Frieden 1648 den Grundstein für den Aufstieg Brandenburgs zur europäischen Großmacht und sicherte im Frieden von Oliva 1660 die Souveränität über Preußen. Innenpolitisch setzte Friedrich Wilhelm umfassende Reformen durch und schuf ein stehendes Heer. Als Fehlschlag erwies sich der Versuch, eine kurbrandenburgische Marine aufzubauen, um am Transatlantikhandel teilzunehmen. Die Erhebung der Mahl-, Schlacht- und Brausteuer in allen Provinzen versetzte den Kurfürsten in die Lage, ein stehendes Heer zu unterhalten, das im Fall eines Kriegs auf 20.000 Mann aufgestockt werden konnte. Sein Sieg über die Schweden in der Schlacht bei Fehrbellin vom 18. bis 28. Juni 1675 brachte ihm den Beinamen Großer Kurfürst ein. Friedrich Wilhelm bekannte sich zum calvinistischen Glauben und betrieb eine tolerante Religionspolitik, die sein Vorgänger teilweise schon begonnen hatte.
Friedrich Wilhelm begann die Landwirtschaft teils gegen heftigen Widerstand der Stände in Ostpreußen zu fördern. Er sollte von den ostpreußischen Ständen dafür 530.000 Taler in fünf Jahresraten erhalten, doch zwang er die Stände mehr Gelder bereitzustellen und sammelte in den Jahren 1655 bis 1661 insgesamt 12,5 Millionen Taler ein. Das Herzogtum Preußen musste mit 7 Millionen Talern den größten Teil stellen. Die Königsberger Stände wehrten sich gegen die absolutistischen Bestrebungen des Kurfürsten und versuchten Unterstützung aus Polen zu bekommen. Der Kurfürst schlug 1662 diesen Königsberger Aufstand mit militärischen Mitteln nieder und konnte so seinen Machtanspruch und die Steuererhebung zur Finanzierung seines stehenden Heeres durchsetzen.
Er unterstützte den Ackerbau und die Einwanderung einer Vielzahl von verschiedenen religiös verfolgten Gruppen in Ostpreußen in dem er ihnen Asyl gewährte und sie bei der Ansiedlung unterstützte. Die größte Gruppe stellten die Bauern. Der Herzog stellte den Bauern Land, Geräte und Vieh zur Verfügung. In den ersten Jahren wurde oft der Status als freier Bauer gewährt, der später aber von den umliegenden Gutsherren vielfach widerrechtlich wieder zurückgenommen wurde. Die ehemals freien Bauern wurden "gelegt", deren Land wurde eingezogen und sie als Unfreie in die gepachteten Domänen zwangsweise eingegliedert. Besser erging es den Handwerkern und Kaufleuten in den Städten, obwohl ihnen durch die Stände zunächst der Beitritt zu den bestehenden Zünften verwehrt wurden. Mit herzoglichen Patenten ausgestattet gründeten sie zunächst eigene Kooperationen, um so später die lokale Anerkennung auch rechtlich zu erreichen.
- Die größten Gruppen der religiös Verfolgten waren zunächst litauische, polnischen und böhmischen Protestanten, die aus ihren katholischen Heimatländern vertrieben wurden. Die Litauer siedelten vorwiegend in den späteren ostpreußischen Kreisen Niederung, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Insterburg, Gumbinnen, Stallupönen und stellten bis 1700 die Mehrheit der dortigen Bevölkerung. Die litauische Prägung des Gebiets endete mit den Verheerungen durch die Pestepidemie von 1709/10 und dem durch den preußischen König danach eingeleiteten Retablissement, einem Wiederaufbau des Landes einschließlich der Neubesiedlung mit deutschsprachigen Siedlern. Quelle: Preußisch Litauen – Wikipedia
- Die Polen siedelten vorwiegend in Masuren in den Kreisen Goldap, Treuburg, Lyck, Johannesburg und Ortelsburg. Die litauische und polnische Einwanderung hielt bis zum Tode Friedrichs des Großen an. Quelle: Masuren – Wikipedia
- Im Ständeaufstand in Böhmen rebellierte 1617 der dortige protestantischen Adel gegen die katholischen Habsburger in den Ländern der böhmischen Krone. Der Aufstand war Folge der religiösen, wirtschaftlichen und politischen Krise in Mitteleuropa zu Beginn des 17. Jahrhunderts und zugleich eine der Hauptursachen für den Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges. Nach der Niederlage der böhmischen Protestanten wurde 1627 in Wien eine neue Verfassung, die so genannte „Verneuerte Landesordnung“ ratifiziert, in der das Erbrecht der Habsburger auf den böhmischen Thron festgeschrieben, die katholische Lehre als einzige Religion zugelassen und die deutsche Sprache der tschechischen gleichgestellt wurde. Gleichzeitig wurden 1627 alle protestantischen Adligen aus Böhmen ausgewiesen. Im damalig lutherischen Sachsen und der preußischen Niederlausitz fanden die meisten eine neue Heimat. Die protestantischen Leibeigenen durften nicht außer Landes gehen. Sie mußten sich zum Katholizismus bekehren und wurden in ihrer Religionsausübung von der katholischen Geistlichkeit überwacht. Eine kleinere Gruppe von zunächst 200 böhmischen Protestanten aus dem niederen Adel zog nach Ostpreußen in den späteren Regierungsbezirk Königsberg, um dort Domäne-Pächter zu werden. Quelle: Ständeaufstand in Böhmen (1618) – Wikipedia
- Eine weitere kleine Gruppen waren die Schottische Reformierte. Über 700 Schottische Reformierte kamen nach 1607 in die Provinz Ostpreußen und zogen vorwiegend ins Ermland. Viele englische und schottische Kaufleute ließen sich in Elbing nieder und wurden Bürger der Stadt. Sie organisierten sich in der Fellowship of Eastland Merchants die Eastland Company (1579/1628). Die Church of Scotland gründete die Bruderschaft der Schottischen Nation in Elbing. Quelle: Elbląg – Wikipedia
- Etwas 500 Mennoniten siedelten schon 1562 in der Weichsel-Mündung, 250 Gläubige im Memel-Delta im Großen Moosbruch. Dort wurden nach holländischem Vorbild zur Besiedlung Polder angelegt und Windmühlen pumpten zur Entwässerung das Wasser über Gräben und Kanäle in die Ostsee. Menno Simons war einer der führenden Vertreter der Täuferbewegung und wurde zum Namensgeber der niederländischen Mennoniten. 1772 lebten schon 12.032 Mennoniten in Ostpreußen. Im späten 18. Jahrhundert wanderte etwa 9.000 Mennoniten weiter aus und bildete den Kern der mennonitischen Siedlungen in Russland, während der Rest der Mennoniten nach der Annexion der Region durch Preußen in den Teilungen Polens, in West- und Ostpreußen blieben. Die Elbinger Mennonitenkirche, erbaut 1590, ist das weltweit zweitälteste noch bestehende ehemalige mennonitisches Kirchengebäude. Quelle: Weichsel-Delta-Mennoniten (wikibrief.org)
- Die Plautdietsch-Sprache, eine Mischung aus Niederländisch und dem lokalen west- und ostpreußischen Platt, stammt aus dem Weichsel-Delta und wird immer noch von mennonitischen Gemeinden weltweit verwendet. Weltweit sprechen etwa 500.000 Menschen Plautdietsch, in Deutschland haben 2023 etwa 200.000 Menschen eine plautdietsche Herkunft. Der größte Teil von ihnen ist in den 1990er Jahren aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland eingewandert: Etwa zehn Prozent aller Russlanddeutschen sind Russlandmennoniten. Zu höre ist Plautdietsch auch auf: YouTube Plautdietsch Reggae - Lyell Banman - YouTube
- Weitere Verfolgte, die nach Ostpreußen flohen, waren, fälschlich, als polnische Arianer bezeichnete, "Polnischen Brüder" (polnisch Bracia Polscy). Im Jahr 1666 gründete Samuel Przypkowski in Andreaswalde mit Exilanten aus Polen und Litauen eine unitarische Gemeinde, die bis in das 19. Jahrhundert hinein bestand. Johann Samuel Przypkowski, auch Przipcovius und Pripcovius, (* 1592 in Gnojnik (Tarnów); † 19. Juni 1670 in Königsberg) war ein polnischer Schriftsteller, Staatsmann und bedeutender Vertreter des polnisch-litauischen Unitarismus. Quelle: Kosinowo (Prostki) – Wikipedia
- Von den preußischen Behörden wurden 1823 ebenfalls die Philippone, altgläubige Russen, freundlich aufgenommen und am Dusssee (polnisch Jezioro Duś) bei Eckertsdorf (polnisch Wojnowo) angesiedelt, wo sich noch im Jahre 2000 eines ihrer Klöster befindet. Eckertsdorf wurde im Jahr 1828 gegründet und war eine von elf Siedlungen der russisch-orthodoxen Sekte der Altgläubigen. Quelle: Philipponen – Wikipedia
- Dazu kamen prusische Kuren aus der Rigaer Bucht, die sich im Bereich der Nehrungen" ansiedelten. Im Jahr 1844 wurde von der Regierung in Königsberg für 136 fischereiberechtigte Ortschaften der beiden preußischen Haffe verordnet, „daß jeder Berechtigte bei Ausübung der Fischerei... auf der Spitze des Mastes eine wenigstens zwei Fuß lange und einen Fuß breite Flagge (später waagerechte hölzerne Schilder) von derjenigen Farbe, welche der Ortschaft, woselbst er seinen Wohnsitz hat, von der Regierung erteilt worden ist, führen soll.“ Quelle: Kurenwimpel – Wikipedia
- 1671 lud der Großen Kurfürst fünfzig wohlhabende jüdische Familien aus Wien nach Brandenburg ein und begründete damit, zusammen mit der späteren Einladung an die Hugenotten (Edikt von Potsdam, 1685) die Tradition der preußischen Toleranz. Etwa 20.000 Hugenotten folgten dem Angebot Brandenburgs, davon siedelten etwa 2.000 in Ostpreußen. Die Grundlage für die Ansiedlung war das am 25.10.1685 erlassene Edikt von Potsdam des Kurfürsten Friedrich Wilhelm „betreffend diejenigen Rechte, Privilegia und andere Wohlthaten, welche Se. Churfürstl. Durchl. Zu Brandenburg den Evangelisch-Reformierten Frantzösischer Nation, so sich in Ihren Landen niederlassen werden, wegen der Jurisdiction und sonst, dasselbst zu verstatten gnädigst entschlossen seyn“. Quelle: Edikt von Potsdam – Wikipedia
Außerdem befreite der Großen Kurfürst das Gewerbe und den Verkehr von Beschränkungen, förderte den Binnen- und den Seehandel, ließ den Müllroser Kanal bauen und richtete einen eigenen Postdienst ein. Weitere Beispiele zum Einfluss vom Großen Kurfürst Friedrich Wilhelm auf die ostpreußischen Landwirtschaft sind in diesem Absatz unter den Nummern 3 - 7 zu finden.
"Es gibt zum Großen Kurfürst Friedrich Wilhelm zahlreiche historische Darstellungen, die sich überwiegend mit seiner Körperfülle und weniger mit seinen Leistungen für Ostpreußen befassen."
Siehe dazu auch: Hartmut Boockmann [28]
Wie seine zu Königen aufsteigenden Nachbarn in Sachsen und Hannover strebte Friedrich I. (1657 -1713) die Königswürde an. Die Zustimmung Kaiser Leopolds I. erreichte er, als dieser Unterstützung im drohenden Krieg gegen Frankreich brauchte. Am 18. Januar 1701 krönte sich Friedrich im Königsberger Schloss zum König. Im Krieg gegen Frankreich (Spanischen Erbfolgekrieg) unterstützte er Kaiser Leopold I. wie vereinbart. Unter Friedrichs I. Herrschaft erlebte Preußen einerseits einen finanziellen Niedergang durch den verschwenderischen Hofstaat und das korrupte Drei-Grafen-Kabinett, andererseits aber auch einen kulturellen Aufstieg durch die Aufnahme verfolgter Hugenotten und Calvinisten, die Gründung der späteren Preußischen Akademie der Wissenschaften. Aufgrund des starken Bevölkerungsverlustes Ostpreußens nach der Großen Pest lancierte er 1709 das als „Rétablissement“ bekannte Einwanderungsprogramm.
Friedrich I. forcierte die Einwanderung nach Preußen. Dabei konnte er auf das Edikt von Potsdam vom Großen Kurfürst aufbauen. Vor allem den französischen Hugenotten und den schweizerischen Calvinisten öffnete er das Land, Das Edikt von Potsdam richtete sich nicht in erster Linie an die bessergestellten unter den Hugenotten – die bevorzugten ohnehin entwickelte Länder wie die Niederlande oder England –, sondern an mittellose, aber arbeitsame, vor allem handwerklich und kaufmännisch qualifizierte Einwanderer. Gleich zwei Regimenter mit jeweils 1.000 Mann wurden durch Hugenotten gebildet: 1686 das Regiment zu Fuß Varenne (siehe Altpreußisches Infanterieregiment No. 13 (1806) – Wikipedia) und 1588 Regiment zu Fuß von Wylich (siehe Altpreußisches Infanterieregiment No. 15 (1806) – Wikipedia ). Der brandenburgische Gesandte in Paris, Ezechiel Spanheim, half vielen Emigranten bei der Ausreise.
König Friedrich I. forderte eine schnelle Wiederbesiedlung und erließ am 20. September 1711 ein Patent, durch dass er neu Siedler in das verödete Land rief. Noch im selben Jahr gelang es, in den Gebieten Insterburg und südwestlich von dem späteren Gumbinnen überwiegend Schweizer Calvinisten und Französische Hugenotten ins Land zu holen. Es kamen in der Folgezeit circa 400 Familien, die auf über 60 Ortschaften in den Landkreisen Insterburg und Gumbinnen verteilt wurden. Die Neusiedler gehörten überwiegend dem reformierten Glauben an. So hatte der Name von Fritz Lerdon, dem spätere Ehemann der verwitweten Hedwig Kiehl, hugenottische Wurzeln. Der Name Tuttlies ist litauischer Herkunft.
Generalfeldmarschall Graf Alexander Burggraf zu Dohna-Schlobitten (1661-1728) erhielt vom preußischen König den Auftrag das Besiedlungswerk durchzuführen und zu beaufsichtigen.
Die ersten Schweizer kamen schon 1709 nach Ostpreußen; in den folgenden Jahren nahm die Einwanderung jedoch erheblich zu.
Der größte Teil der etwa 2.000 Schweizer Kolonisten wurde im Kreise Gumbinnen angesiedelt.
Quellen:
Schweizer Kolonien in Ostpreussen (e-periodica.ch)
Im Jahre 1714 entstand die deutsch-schweizerische Gemeinde Sadweitschen (Alt Krug), im Kreis Gumbinnen. Die Gottesdienste wurden in der ersten Zeit in einer Scheune abgehalten. Zu einem Kirchenbau kam es in Sadweitschen nicht, denn zwischen 1736 und 1739 wurde in Gumbinnen die Neustädtische Kirche errichtet, die fortan das zentrale Gotteshaus der evangelischen Christen reformierter Tradition wurde. Auch Schulmöglichkeiten wurde in der Region geschaffen. Als erste Schulmeister wirkten Jean Pierre Capitaine in der Gemeinde Pieragienen und Jakob Challet in der Gemeinde Judtschen. Die Schulmeister darf man nicht mit den heutigen Lehrern vergleichen. Sie waren weder für ihren Beruf vorgebildet noch führten sie diese Tätigkeit im Hauptamt aus. Es handelte sich stets um Handwerker, gewöhnlich Schneider, die ihre Einnahmen etwas durch « Schule halten» aufbesserten und « unterrichteten », wann sie Zeit und Lust hatten.
1713 erwirkte der „Kolonistenvater“ Burggraf Alexander von Dohna den Entscheid zur Berufung eines französischen Predigers (David Clarenc) und zum Bau einer französisch-reformierten Kirche in Judtschen.
Judtschen war eine Gemeinde im Landkreis Pillkallen, Landkreis Gumbinnen. Die Kirche wurde 1727 eingeweiht, 1734 konnte auch ein neues Pfarrhaus bezogen werden. Die Kirche wurde von 1725 bis 1727 als Ziegelbau mit Holzturm errichtet und galt als erste französisch-reformierte Kirche in Preußen. Der Gottesdienst wurde in deutscher und französischer Sprache abgehalten. Die deutschen Schweizer fanden sich durch ihre deutsche Muttersprache leichter mit der neuen Umgebung ab als die französischen Schweizer, die schon durch die Sprache eine schwierigere Verständigung hatten. Anfang des 19. Jahrhunderts hörte der Gebrauch der französischen Sprache, auch in den Predigten auf.
In Judtschen (der Ort hieß von 1938 bis 1946 Kanthausen) lebte von 1747 bis 1750 der junge Immanuel Kant als „Studiosus philosophiae“ beim Pastor Daniel Ernst Andersch (* 1701 in Lissa, † 1771 in Judtschen) und beim Schulmeister Johann Jacob Challet (* um 1686 in Moudon, Kanton Waadt, in der Schweiz † 1771 in Judtschen) als Hauslehrer für deren Söhne. Kant war auch Taufpate für zwei Kinder aus Judtschen. Nachdem das Gebäude lange Zeit baufällig geblieben war, wurde es renoviert und wird seit 2018 als Kant-Museum genutzt.
Jutschen – GenWiki (genealogy.net)
Das wichtigste Zufluchtsland für die französischen hugenottischen Glaubensflüchtlinge war sowohl im Hinblick auf die Zahl der Emigranten als auch in Bezug auf die religiösen Voraussetzungen ihrer Aufnahme Brandenburg-Preußen. Das Herrscherhaus von Brandenburg-Preußen nahm durch die Konversion des Kurfürsten Johann Sigismund im Jahre 1613 den reformierten Glauben an. Das Edikt von Potsdam, 1685, schuf die rechtlichen Voraussetzungen. Von den ungefähr 43.000 hugenottischen Flüchtlingen, die in die deutschen Territorien einwanderten, ließen sich ca. 20.000 in Brandenburg-Preußen, davon etwa 3.000 in Ostpreußen, speziell im späteren Kreis Gumbinnen nieder.
Quelle: Hugenottische Einwanderung nach Preußen (michael-lausberg.de)
Der Wiederaufbau des zur Wüstenei gewordenen Ostpreußens begann, wenn auch nur sehr schleppend, noch in den letzten Regierungsjahren von König Friedrich I. Bei seinem Tode im Jahre 1713 waren erst zwei Fünftel der ausgestorbenen Höfe von nachgeborenen einheimischen Bauernsöhnen oder eingewanderten Litauern und Polen übernommen und bewirtschaftet worden.
Seine Nachfolge Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. machten die Wiederbesiedlung von Ostpreußen zu einer ihrer Hauptaufgaben
In diesem hier vorliegenden Absatz sind weitere Beispiele zum Einfluss auf die ostpreußischen Landwirtschaft
durch den Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688 -1740)
zu finden unter den Nummern: "3.2.8 Von ersten litauischen Ansiedlern wird 1713 in Uszupöhnen einem Nachbarsort von Willschicken berichtet"
bis: 3.2.11 In der Liste der Königl. Domänenamtsmänner in Preussisch-Littauen wird Amtmann Chr. Theodor Praetorius 1735 für das Amt Lappönen aufgeführt"
und von Friedrich II. dem Großen (1712-1786)
zu finden unter den Nummern: "3.2.11 1735 wird Klein Aulowönen als Koloniedorf von 11 eingewanderten Salzburger Kolonisten-Familien genannt"
bis: "3.2.14 Mit der Friderizianischen Kolonisation von 1763 – 1775 wurden im Rahmen des Landesausbaues auch allgemeine Bauvorschriften festgelegt"
Siehe dazu auch: Daten preußischer Geschichte https://www.spiegel.de/sptv/special/a-117065.htm
Die Gegend um Wilpischen wurde zuerst um 1657 als „Siedel Plaz by 2 Gehülfen“ erwähnt
1657 wurde das Umland vom späteren Willschicken im Amt Lappönen als Siedlungsplatz zum ersten Male erwähnt. 1657 wird ein Waldwart auf dem Amt Lappönen eingesetzt. Es sind 2 seiner Gehilfe, die auf Siedlungsplätzen in der Lappönsche Ödnis ihre Häuser bauen.
Dazu siehe auch: Mortensen [32] und Vercamer [33]
Im umfangreiche, nahezu menschenleerem Brachland (Wald-, Sumpf- und Heidelandschaften) gab es im nördlichen Ostpreußen zunächst nur einzelne verstreut liegende Siedlung-Plätze. Sie ergaben um 1500 eine Bevölkerungsdichte von nur knapp 20 Einwohner pro km2. Ursache waren die kaum vorhandenen landwirtschaftlich nutzbaren Böden.
Ein Siedel-Platz wies zunächst keine geschlossenen Bebauung auf und besaß auch kein zentrales Gebäude. Diese von den Ämtern bestimmten Plätze wurde zunächst von einzelnen Schatullbauern besiedelt. Häufig waren lagen sie an einer Wegekreuzung und erhielten das Schankrecht. Aufgrund der kaum vorhandenen Kommunikationsverbindungen wurden später die Gastwirte verpflichtet, die Behörden über (polizeilich) relevante Vorgänge in den Dörfern zu informieren. Waren die Siedler wirtschaftlich erfolgreich, entstand innerhalt von nur ein bis zwei Jahren ein ganzes Schatulldorf, mit bis zu 10 Siedlern. Die kurze Bauzeit war wegen der strengen Winter und der notwendigen gegenseitigen Hilfe geboten. Dazu gehörten auf alle Fälle auch gesicherte Zufahrten.
Schatulle (Chatoule) hieß zunächst der private Grundbesitz des Landesherrn oder der Großgrundbesitzer, den sie aufsiedeln ließen. Es entstanden Schatullgüter, Schatulldörfer und Schatullbauern. Der Zusatz "Schatull“-Bauer" besagte, dass das Gundstück im Besitz des Bauern war – er hatte es gekauft, musste aber jährliche Steuern zahlen, dazu kamen bis 1795 Forstdienste und Jagdfuhren. Die Schatullbauern waren aber scharwerksfrei. Die Schatullbauern hießen wegen der Besitzurkunde zeitweise "Berahmunger". Ihre Grundstücke entstanden im 17. und Anfang des 18. Jahrhundert durch Besiedlung von Wald - der Großen Wildnis Die Steuern flossen zunächst in die kurfürstliche später in die königliche Schatullkasse.
Willschicken – ein Schatulldorf - hatte 1796 schon eine gemeinsame Pferdetränke, zwei Windmühlen und einen Friedhof siehe die folgende Schroetterkarte (1796-1802) Es gehörte 1785 zum Domainen-Justiz-Amt Insterburg.
Siehe dazu auch: 4.1 Grundherrschaft und Gutsherrschaft
Wilpischen / Willschicken gehörte zum Kirchspiel Aulowönen, das um 1610 gegründet wurde. Die Orte Juckeln, Warkau, Gaiden, Alt Lappönen und Jennen bildeten den Kern der Siedlungen, die zur Gründung des Kirchspiels Aulowönen führten. 1660 kam es zu Berahmung von über 10 Hufen und 23 Morgen
Der Große Kurfürst war Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg, der von 1640 bis 1688 regierte. Er gilt als ein bedeutender Hohenzollern und legte den Grundstein für Preußens Aufstieg zur Großmacht.
Über zwanzig neue Güter und Ortschaften wurden im Kirchspiel Aulowönen auf Geheiß des Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg nach dem Tatareneinfall in den Jahren von 1660 bis 1690 als Chatoulcölmische Güter oder Chatouldörfer angelegt, darunter auch Willschicken.
Aufgrund des starken Bevölkerungsverlustes Ostpreußens nach der Großen Pest lancierte Friedrich I. 1709 das als „Rétablissement“ bekannte Einwanderungsprogramm. Der Wiederaufbau des zur Wüstenei gewordenen Landes begann, wenn auch nur sehr schleppend, noch in den letzten Regierungsjahren von König Friedrich I. Bei seinem Tode im Jahre 1713 waren erst zwei Fünftel der ausgestorbenen Höfe von nachgeborenen einheimischen Bauernsöhnen oder eingewanderten Litauern übernommen und bewirtschaftet worden.
Siehe dazu auch: Ostpreußen – Wikipedia
Der Tatareneinfall in Preußisch-Litauen erfolgte in den Jahren 1656/57
Einfügen: Polen in den Grenzen vor 1660 - Johann II. Kasimir – Wikipedia
Der Vertrag von Wehlau war ein während des Zweiten Nordischen Krieges am 19. September 1657 geschlossener Separatfrieden zwischen dem brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm und dem König von Polen und Großfürst von Litauen Johann II. Kasimir. Ausgehandelt wurde er in Wehlau. Dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688), der „Große Kurfürst“, gelang es im Vertrag von Wehlau die Souveränität Preußens zugesichert zu bekommen. Die Bestimmungen des Vertrags von Wehlau konnten im Frieden von Oliva am 3. Mai 1660 bestätigt werden, womit der Kurfürst endgültig Souverän über das Herzogtum Preußen wurde. Es war eine Grundvoraussetzung für die spätere Gründung des Königreichs Preußen im Jahre 1701 durch Friedrich Wilhelm I (1657-1713)
Als die schwedische Königin Christina I. am 16. Juni 1654 abdankte, machte der polische König Johann II. Kasimir als Urenkel Gustav I. Wasas seine Ansprüche auf den schwedischen Thron geltend. Dieser Erbstreit diente Karl X. Gustav König von Schweden als Vorwand zum Zweiten Nordischen Krieg, der in die polnische Geschichte als die „Blutige- bzw. Schwedische Sintflut“ einging, als die schwedischen Soldaten ab Sommer 1655 rasch bis Warschau und Krakau vordrangen. Das vereinigte brandenburgisch-preußisch-schwedische Heer bereitete Johann Kasimir II. Ende Juli 1656 in der Schlacht von Warschau eine schwere Niederlage.
Friedrich Wilhelm, der für das Herzogtum Preußen ein Vasall des polnischen Königs war, ließ die schwedischen Truppen frei durch das brandenburgische Hinterpommern ziehen, um sein Land zu schützen: Dies wurde von polnischer Seite als ein klarer Lehensbruch angesehen, woraufhin der Polnische König an Vergeltung dachte und sein Heer durch die sofortige Indienstnahme von Zehntausenden Krim- und Lipka-Tataren sehr schnell vergrößerte. Diese muslimischen Kämpfer kamen aus dem Krim-Khanat, das seit 1654 an der Seite Polens stand, sowie aus Litauen, wo sie im 14. Jahrhundert mit dem Segen des Großfürsten Vytautas eingewandert waren.
Anfang Oktober 1656 griff Johann II. Kasimir die zahlenmäßig deutlich unterlegene Streitmacht des Preußischen Herzogs Friedrich Wilhelm an. In der hierdurch entbrannten Schlacht von Prostken zogen die Preußen den Kürzeren und verloren 7000 Mann sowie all ihre Kanonen. Prostki (deutsch Prostken) ist ein Dorf im Powiat Ełcki der Woiwodschaft Ermland-Masuren in Polen. Die Bewaffnung der Tataren war zwar dürftig - statt eines Säbels trugen viele von ihnen nur einen auf einem Holzgriff gefestigten spitzen Knochen, den man "maslak" nannte. Mit Pfeil und Bogen waren sie allerdings auf den Rücken ihrer Pferde sehr erfolgreich.
Anschließend erhielten die Tataren unter der Führung des polnisch-litauischen Generals Wincenty Aleksander Korwin Gosiewski und ihres Unter-Khans Ghazi Aga die Gelegenheit, plündernd durch den Südosten des Herzogtums Preußen zu ziehen.
Während des zweiten schwedisch-polnischen Krieges 1656/57 fielen tatarische Hilfstruppen des polnischen Königs hauptsächlich in Preußisch-Litauen ein. Betroffen war vor allem der Süden des Landes, aber auch die Gegend um Insterburg (heute Tschernjachowsk) und die Umgebung von Gumbinnen (heute Gusew). Den Weg der Krieger durch die Wälder von Prostken nach Lyck nannte man seitdem den “Tatarenweg”. Während des Einfalls wurden 23.000 Menschen getötet und 34 000 in die Gefangenschaft und Sklaverei verschleppt.
Gräfin Marianna von Lehndorff, wurde mit ihren zwei Kindern und ihrer Mutter von den Tataren nach Kiew verschleppt. Die Mutter wurde unterwegs erschlagen, da sie nur noch langsam laufen konnte. Marianna und ihre Kinder wurden als Sklaven nach Konstantinopel verkauft. Sie bat von dort Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg am 7.6.1659 in einem 3-seitigem Brief um die Lösegeldzahlung zu ihrer Befreiung, da der Ehemann Bastian Dietrich von Lehndorff die geforderte Summe von 100 Talern nicht aufbringen konnte. Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt. Quelle: https://lebenswelten-digital.bbaw.de/dokumente/detail.xql?id=lehndorff_n4y_g4f_s3b
Statt eines Soldes wurde den Tataren in Ostpreußen unter ihrem Befehlshaber des Hetmans Zupanskazyaga vom König Johann II. Kasimir von Polen zugesagt, sich mit der Kriegsbeute vor Ort zu entlohnen. Man hatte ihnen Menschen und Gütern als Beute verspochen. Nach dem Beute machen zogen sich die Tataren schnell wieder zurück, um dem bevorstehenden Winter zu entgehen und ohne die entgegengesetzten Befehle vom polnischen König Johann II. Kasimir abzuwarten.
Die Heimsuchung von Land und Leuten in Ostpreußen durch die Tataren endete erst endgültig mit dem Separatfrieden von Wehlau zwischen Friedrich Wilhelm und Johann II. Kasimir, den der Große Kurfürst am 19. September 1657 nach längeren Geheimverhandlungen mit polnisch-litauischen Unterhändlern schloss. Dieser Seitenwechsel bescherte dem Hohenzollern zugleich noch die volle Souveränität über sein Herzogtum Preußen.
Die auf den Tatareneinfall folgende Hungersnot und Seuchen kosteten bis 1660 in Ostpreußen weiteren 80.000 Menschen das Leben.
Einige Ostpreußen behaupteten später, tatarische Wurzeln zu haben, so auch einige Tuttliesen. Sie meinten eine asiatische Augenform, die sogenannte Mongolenfalte zu haben. In der Familie wurde herzlich darüber gelacht.
Siehe dazu auch: Tataren Sturm
Im Jahre 1678 wird ein preußischer Waldwart in der Siedlung Wilpischen genannt
Die Große Wildnis, wie sie vom Deutschen Orden offiziell bezeichnet wurde, war im Mittelalter eine unbesiedelte und unwegsame Landschaft im nördlichen Ostmitteleuropa. Später wurde sie ein Teil Masurens und Preußisch-Litauens. Ein Teil davon war der ehemalige Graudenwald, ein ehemaliger Urwald zwischen den Flüssen Pregel und Memel.
Als im 13. Jahrhundert die Ordensritter ins Land kamen, reichte die Zahl der deutschen Bauern nicht aus, den Graudenwald zu roden.
Die ausschließlich im Walde gelegenen frühen Siedlungsplätze des Deutschen Ordens sind bald wieder verlassen worden, da durch feuchter werdendes Klima der Wald sumpfiger wurde und zur Viehweide nicht mehr taugte.
Nur die Talränder der größeren Flüsse blieben trocken genug zur Anlage von Dörfern. „Immerhin bearbeiteten Beutner ihre Bienenbäume, streiften Jäger noch Pelz Wild, gewannen Köhler und Pechbrenner ihre begehrte Ware“. Auch als im 13. Jahrhundert die Ordensritter ins Land kamen, reichte die Zahl der deutschen Bauern nicht aus, den Graudenwald zu roden.
1376 verlieh Hochmeister des Deutschen Ordens Winnrich von Knipprode an den Siedler Albrecht König 14 Hufen zu Auluwönen. Die Größe der Fläche lässt darauf schließen, dass es ein Dorfschulze war, der zugleich das Schankrecht für einen Dorfkrug besaß.
Später, zu herzoglicher Zeit, wurde zwar versucht diesen Raum weiter zu besiedelt, aber auch diese neugeschaffenen Anwesen hatten wenig Bestand. Strenge Winter, Vieh reißende Wölfe und Bären, ungenügende Bodenbearbeitung und Hungersnöte führten zur Aufgabe der Siedlungen.
Zwischen 1600 und 1630 wurden daher viele dieser verfallenen Höfe und Ortschaften mit ihren Ländereien erneut verliehen (besiedelt). Als im Jahre 1651 der große Kurfürst die grundlegende Instruktion zur Schaffung der Chatoulsiedlungen erließ, wurde gerade im Kirchspiel Aulowönen diese Siedlungsform vorangetrieben, um die riesigen Waldungen des Graudenwaldes in Ackerflächen, Wiesen und Weiden zu verwandelt.
Es sind überwiegend Litauer, die der Reformation und gesicherter Rechtslage wegen, die Herzog Albrecht bot, nach Gumbinnen kamen.
Eine größere Besiedlung des Graudewaldes, darunter auch das Kirchspiel Aulowönen mit der Willschicker Gegend, beginnt etwa 1670.
Das Kirchspiel Aulowönen wurde im Jahre 1623 mit 4 Siedlungen gegründet
"Sie entstanden im 17. Jahrhundert aus urbar gemachtem Wald gegen einen Zins in die landesherrliche Schatulle. Die Forstämter stellten die Verschreibungen aus und die Bauern waren erbfrei." … „Das Dorf Aulowönen hält in sich um 1680 fast 19 Hufen, wovon die Hälfte auf Widdem (gewidmete Güter dienen zur Witwenversorgung aus dem Nachlass), Krüge und drei Hufen kölmisch entfällt, die andere ist bäuerlich, die scharwerkt bzw. auf höherem Zins teilweise befreit steht.“
Lapöhnen, zu dem später Willschicken gerechnet wird, wird als gewidmetes Wald-Schatull-Gut erwähnt.
Auf diesen Wald-Schatull-Gütern waren die eingesetzten Wildnisbereiter (Amts-Förster) die Verantwortlichen. In den Jahren 1657 bis 1745 wurden von den Wildnisbereitern Berahmungskontrakte (Siedlungsurkunde) ausgestellt und vom Grundherrn, dem Patron in Berlin, bestätigt. Oft waren es ausgediente und verdiente Soldaten, die mit einem solchen verantwortungsvollen Posten beliehen wurden.
1678 wird ein Waldwart auf dem Siedlungsplatz Wilpischen genannt. Er ist Gehilfe des Wildnisbereiters und braucht als Bauer und aufgrund seiner Tätigkeit einen geringeren oder auch gar keinen Pachtzins für seinen Bauernhof zu entrichten.
Siehe dazu auch: Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Willschicken wird 1709 von der Pest heimgesucht und die größte Zahl der Höfe werden verlassen und veröden
Die vierte (die Große) Pest forderte in Ostpreußen zwischen 1709 und 1711 etwa 240.000 Menschenleben, etwa ein Drittel der Bevölkerung. Allein in Königsberg starben 9.827 Menschen, ein Viertel der Einwohner. Während der Pestepidemie von 1709/10 starben ca. 160.000 – vorwiegend Litauer – der Bewohner der so genannten „Litauischen Provinz“. 10.834 Bauernhöfe waren durch die Pest in Ostpreußen verödet; davon entfielen auf die Ämter Interburg, Ragnit, Tilsit und Memel allein 8.411; den größten Anteil hatte das Amt Insterburg mit 4.620 verlassenen Höfen.
Der Wiederaufbau des zur Wüstenei gewordenen Landes begann, wenn auch nur sehr schleppend, noch in den letzten Regierungsjahren von König Friedrich I. Bei seinem Tode im Jahre 1713 waren erst zwei Fünftel der ausgestorbenen Höfe von nachgeborenen einheimischen Bauernsöhnen oder eingewanderten Litauern übernommen und bewirtschaftet worden.
„Preußen ruiniert mich total, das frißt mir auf“, stöhnte Friedrich Wilhelm I. über die Kosten des Wiederaufbaus. Er ließ „Siedlungswillige aus der Pfalz und Nassau, 2.000 Schweizer und 17.000 wegen ihres Glaubens aus Salzburg vertriebene Protestanten in Ostpreußen einwandern. Dadurch wuchs die ostpreußische Bevölkerung zwischen 1713 und 1740 um 160.000 Menschen auf rund 600.000 Einwohner an. Die Bevölkerung Ostpreußens wuchs nicht zuletzt aufgrund der persönlichen Bindung an ihren fürstlichen Gönner aus Deutschen verschiedener Stämme und Ausländern, auch Litauern, zu einer Staatsgemeinschaft zusammen.
Das Rétablissement wurde bis 1721 von Karl Heinrich zu Waldburg und in seiner Nachfolge von Friedrich von Görne vorangetrieben.
„Und doch legte sich bald ein hohes Schicksal über das ganze Kirchspiel Aulowönen Es wurde von der Pest 1709/10 besonders schwer betroffen und verödete fast gänzlich. Selbst der Pfarrer Christoph Voigt und die meisten der bessergestellten Kölmer starben. Die junge litauische Siedlungskraft verlor sich.“
Die Gegend von Norkitten war besonders von der Großen Pest 1709/10 betroffen. Über 50 % der Bevölkerung zwischen Puschdorf und Insterburg starben. Eine 1711 nachfolgende Pockenepidemie raffte dazu besonders viele Kinder dahin. Es fehlten jetzt die Arbeitskräfte, und das führte zu weiteren wirtschaftlichen Zusammenbrüchen.
In jungen Jahren wurde Friedrich Wilhelm von seinen Eltern in die Niederlande gesandt. Dort erhielt Friedrich Wilhelm prägende Eindrücke. Wirtschaft und Politik standen im Zenit des ‚Goldenen Zeitalters‘, die Reformierten dominierten die Republik, und dennoch herrschte ein religiöser Pluralismus, der auch radikalen protestantischen Strömungen Spielräume zur Entfaltung ließ. Die Kontakte, die Friedrich Wilhelm damals knüpfte, sollten ihn lange begleiten, beispielsweise jener mit Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604–1679), seinem späteren Statthalter im Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark und schließlich auch im Herzogtum Minden.
Im Jahr 1721 bereiste König Friedrich Wilhelm I. zusammen mit dem befreundeten Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau (1676 – 1747), dem Alten Dessauer, das heimgesuchte Ostpreußen Mit dem vom König erbetenen und geförderten Kauf der Güter Bubainen, Schwägerau und Norkitten mit Woynothen 1721 für etwa 14.000 Reichstaler und noch 4 weiteren Gütern von 1724 bis 1726 leistete der Fürst seinen Beitrag zur Wiederbelebung Ostpreußens nach der Entvölkerung durch die Große Pest.
Er gab wirtschaftliche Impulse, zog einheimische Landsleute von Anhalt nach Ostpreußen, kümmerte sich um die planvolle Fortentwicklung des Retablissements auf seinen Ländereien und kontrollierte das Erreichte. Des Alten Dessauers Sohn, Generalfeldmarschall Leopold Maximilian von Anhalt-Dessau (1700 – 1751), ließ 1735 – 1737 in Bubainen ein als prächtig gerühmtes Schloss errichten. Dieses wurde jedoch bald von den Russen im 7jährigen Krieg niedergebrannt, die Ruinen 1803 endgültig beseitigt. Im 18. Jahrhundert wurde Norkitten Hauptsitz der anhalt-dessauischen Güter. Nach der Zerstörung von Bubainen rückte Norkitten an der Mündung des Flusses Auxinne in den Pregel in den Mittelpunkt der „Dessauischen Lande“, einem etwa 30 km langen Streifen südlich des Flusses Pregel zwischen Wehlau und Insterburg mit einer Fläche von rd. 125 km². Rechtlich war diese Herrschaft nicht Bestandteil des Landes Anhalt, sondern Privatbesitz des Herzoghauses. Deshalb verfügten die Herzöge bis 1918 auch über Sitz und Stimme im Preußischen Herrenhaus. Während man zunächst die meisten Ländereien von einem eigenen Verwalter bewirtschaften ließ, verfügte der Minister v. Larisch 1875 in Dessau generell die Verpachtung. Nach dem 1. Weltkrieg ließ man viele Pachtverträge jedoch auslaufen und nahm das Land wieder in die Selbstbewirtschaftung. In Willschicken hieß es, die Norkitter seien keine Ostpreußen, sondern Dessauer.
Siehe dazu auch: Große Pest (Preußen) – Wikipedia
Von ersten litauischen Ansiedlern wird 1713 in Uszupöhnen einem Nachbarsort von Willschicken berichtet
Die litauischen Siedler werden in der Mitte des 16. Jahrhunderts in Preußisch Litauen - im frühen Kreis Insterburg - auf etwa 20.000 bis 30.000 Menschen geschätzt. Ihre Namen sind in den Türkensteuerlisten fast vollständig erhalten. Die Reichstürkenhilfe war eine Steuer, die der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, während der Türkenkriege von den Reichsständen zur Abwehr der „Türkengefahr“ einforderte. Ein Siedlungsort der litauischen Siedler war das Dorf Uschupönen, eine Nachbargemeinde von Willschicken.
- 1678 wird ein Waldwart in Uschupönen vermerkt
- 1713 werden 9 litauischen Ansiedler verzeichnet.
- 1785 ist Usziupöhnen ein Scharwerksdorf mit 2 Windmühlen und 13 Feuerstellen. Es liegt im Landrätlicher Kreis Taipau, Amt Lappönen, Patron der König
- 1815 ist es ein Bauerndorf mit 2 Windmühlen, 11 Feuerstellen und 71 Bewohner. Es gehört zum Amt Lappönen, bis 30.04.1815 zum Königsberger Departement gehörig, dann zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen.
Uszupönen ist der südliche Teil des Ortes Aulowöhnen. Im Jahre 1928 wird Uszupöhnen unter Fortfall des Ortsnamens in die Gemeinde Groß Aulowönen eingegliedert.
Etwa 13 von 23 Hofbesitzer in Willschicken trugen 1939 Namen mit litauischem Ursprung. Der litauische Name Tuttlies heißt übersetzt Wiedehopf. 1719 heiratet Christoph Piraga ein Litauer in Wilpischen.
Die „Re-Peuplierung“ führte unter dem Soldatenkönig zur Wiederansiedlung im gesamten Ostpreußen zwischen 1710 und 1740 von insgesamt etwa 68.800 Neusiedler.
„Nach anfänglichen, unzulänglichen Versuchen, die wüst gewordenen Dörfer mit Landeskindern und Zuwanderern neu zu besetzen, kam für das Kirchspiel Aulowönen erst 1732 mit der Einwanderung der Salzburger der Erfolg. Seitdem herrschen die Namen der Salzburger vor. In einer Liste der 1799 bezahlten Gelder für die Bänke in der Kirche von Aulowönen machen sie die Hälfte aller deutschen Namen aus.“
Erst 1710 erlosch die Große Pest in Preußen. In seinen letzten Regierungsjahren initiierte König Friedrich I. das Rétablissement des Landes und siedelte schon 1709 Schweizer Kolonisten in Gumbinnen an. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm I. betrieb die Repeuplierung und den Wiederaufbau mit aller Kraft und holte im Jahre 1731 Salzburger Exulanten ins Land.
Siehe dazu auch: Peuplierung – Wikipedia
Das Umland von Wilpischen wird 1721 vermessen
Die litauische Prägung von Nordostpreußen endete mit den Verheerungen durch die Pestepidemie von 1709/10 und dem durch den preußischen König eingeleiteten Retablissement, einem Wiederaufbau des Landes einschließlich der Neubesiedlung mit deutschsprachigen Siedlern. Er warb Kolonisten durch Steuerfreiheiten für die erste und zweite Generation und eine geregelte Landvergabe. Im Laufe des von König Friedrich Wilhelm I. (1688 -1740) erneut durchgeführten „Repeuplierung “ übernahmen etwa 23.000 angeworbene Neusiedler (Salzburger Exulanten, deutschsprachige Schweizer, Nassauer und Pfälzer) die wüst gewordenen Höfe in Preußen. Ein Teil der Salzburger wurde per Schiff von Stettin nach Königsberg gebracht.
Um ein großes stehendes Heer unterhalten zu können, benötigte König Friedrich Wilhelm I. größere Finanzmittel. Eine Neuordnung des bis dato zersplitterten und uneffektiven Finanzwesens war dabei eine Voraussetzung. Bei Regierungsantritt war der Finanzhaushalt in einen zivilen und militärischen Teil getrennt. Der zivile Teil des Haushalts erstreckte sich auf zwei große Bereiche, die Generaldomänenkasse – für die allgemeine Verwaltung – und die Schatulle, die der Hofhaltung diente. Die Schatulle setzte sich aus den Einnahmen der dem König persönlich gehörenden Güter, den Erträgen des Münzregals sowie den Einkünften des Postwesens zusammen.
Die Domänenkasse bezog ihre Einkünfte aus den Domänen und Forsten, die nicht der Schatulle angehörten. Die General-Kriegskasse bezog ihre Einnahmen aus dem allgemeinen Steueraufkommen (vorwiegend Akzise und Kontribution). Die Mittel dienten zu einem großen Teil der Armee und zu einem kleinen Teil der Staatsverwaltung. Eine erste Vereinheitlichung der Finanzverwaltung folgte am 13. August 1713, als die bis dato privaten königlichen Schatull-Güter zu Domänengütern gemacht und der gesamte königliche Länderbesitz für unteilbar und unveräußerlich erklärt wurde.
Um feste planbare Einnahmen des Staates zu garantieren, verpachtete Friedrich Wilhelm diese an Bürger zur Bewirtschaftung. Im August 1713 schuf der König ein zentrales Generalfinanzdirektorium für alle Domäneneinnahmen. Dieses geriet aufgrund der Verpflichtung zu steigenden Einnahmen in Konkurrenz zur Generalkriegskasse. Zur Überwindung der Rivalität der Fiskal- und Militärbehörde vereinigte Friedrich Wilhelm Ende 1722 diese unter dem „General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen-Directorium“ (kurz: Generaldirektorium).
Mit der Behördenzusammenlegung erreichte der König eine äußerst schlanke Verwaltung. Kollegialprinzip und Ressortkompetenz blieben erhalten und feste Dienstzeiten wurden eingeführt. Damit begründete der König das preußische Beamtenwesen, dessen Funktionsmerkmale sich aus den Tugenden pietistischer Frömmigkeit ableiteten und einen Bruch mit dem traditionellen feudalistischen Standesdünkel bedeuteten.
Er begann die Wirtschaft gegen heftigen adligen Widerstand der Stände zu fördern, indem er den Ackerbau und die Einwanderung umfangreich unterstützte. Friedrich Wilhelm I., hatte dem brandenburgischen Landtag bereits im Rezess (Vergleich) von 1653 für zunächst sechs Jahre Abgaben für ein stehendes Heer durchgesetzt. Als Gegenleistung hatte er den Rittergutsbesitzern weite Zugeständnisse gemacht. Diese betrafen etwa die Umwandlung ihrer Lehns- in Allodialgüter (Privatgüter), auf denen sie die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Polizeigewalt über die leibeigenen Bauern behalten durften. Durch das stehende Heer bot er dem rebellierenden Adel zusätzlich viele Karrierechancen.
Friedrich Wilhelm I. lies auch ein Verzeichnis (Kataster) aller Grundstücke anlegen, da der Grund und Boden in seinem Land sich zu einer „gleichmäßigen stehenden Abgabe für ein stehendes Heer“ (Steuer) eignete.
Das Gesamtkataster ergab, dass 35.000 Hufen etwa 5878 Quadratkilometer von Seiten der Güter steuerlich nicht veranlagt worden waren.
Siehe dazu auch: 4.1 Grundherrschaft und Gutsherrschaft
Dieses Verzeichnis bildete unter der Bezeichnung „Schoß- und Hufenkataster” die Grundlage zur Steuerhebung auf dem Lande. Die landwirtschaftlichen Gegenstände wie Haus, Hof und Vieh, sowie der Fruchtertrag des Ackerlandes wurden abgeschätzt, um den Durchschnittsertrag des Reinertrags zu ermitteln. Der entsprechende Durchschnittswert wurde dann der Steuer zugrunde gelegt. Das Grund- und Bodenlose Landvolk entrichtete eine Personalsteuer. Für die Stadtbevölkerung wurde die Akzise, eine Verbrauchssteuer auf Zucker, Salz, Fett, Fleisch usw. eingeführt.
Ab 1722 wurde die Verpachtung staatlich geregelt. Üblicherweise kam es zum Abschluss von Sechsjahresverträgen, wobei die Pächter fortan auch ein vermögende Bürger sein konnten. Der Fiskus verlangte von ihnen als Sicherheit eine hohe Kaution, wodurch vorsätzlicher Missbrauch verhindert werden sollte. 1722 waren es im Kammeramt Litauen 75 % landesherrlicher, 22 % adliger und 3 % städtischer Grund.
Die Domänenverpachtungen reichten jedoch zur Finanzierung des später entstehendes stehen Heeres nicht aus. Deshalb entschloss sich Friedrich Wilhelm I. ab 1725 Schatullbauern in den Staatsforsten der riesigen Wildnis anzusiedeln, die nur ihm direkt abgabepflichtig waren. Er umging damit bewusste eine Bewilligung durch die ostpreußischen Stände.
Zweidrittel des brach liegenden Ostpreußens mussten aber zunächst erst besiedelt werden, um dort überhaupt Steuern erheben zu können. Dazu war eine Vermessung notwendig.
Die Vermessungen wurden zunächst nach dem 1721 eingeführten Otetzkoisches-Maß von König Friedrich Wilhelm festgelegt – es wurde auch das Domänen Kammer Maß genannt.
Quelle: Das Kulmische und Oletzkoische Maß in Preußen. (preussische-masse.de)
Das Magdeburger Flächenmaß, der Magdeburger Morgen, wurde offiziell ab 1793 verwendet. Ab 1813 wurde es als Preußisches Maß bezeichnet. Den Magdeburger Morgen teilte man in den Kleinen und den Großen Magdeburger Morgen.
- 1 Kleiner Morgen = 180 Quadrat-Ruten (Rheinländische) = 25.920 Preußische Quadratfuß ≈ 0,255322 Hektar = 2553,22 Quadratmeter
- 1 Magdeburger Hufe = 15 große Morgen = 30 Kleine Morgen = 5400 Quadratruten ≈ 7,6597 Hektar ≈ 0,0766 Quadratkilometer
Die Preußische Maß und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 legte die Größen anhand des Parisers Normalmeters und des Normalkilogramms fest. Ab dem 1. Januar 1820 galt in allen Provinzen Preußens nur noch das preußische Maß.
Die Hufe war ein Ertrags- und Flächenmaß aus dem Mittelalter, dass ein Gehöft, sowie das für eine Familie zur Ernährung ausreichende Maß an Acker-,Weide- und Waldflächen umfasste, ohne dass damit eine bestimmte Flächengröße verbunden war.
Nur für die in Herzogtum Preußen verbreiteten altkulmischen Hufe gibt es einen genaueren Wert, da hier die Hufe wegen des flacheren Geländes und der gleichmäßigeren Bodenqualität kaum schwankten:
Eine altkulmische Hufe (Hakenhufe) = 1,5 Haken = 30 altkulmische Morgen = 300 Gewende = 900 Seilen (Schnur) = 9000 Quadratruthen = 168102 Quadratmeter (m²) = 16,8102 Hektar (ha), was nach preußischen Maß 65,840 preußische Morgen sind.
Ein Feldmaß von 65 preußische Morgen scheint ursprünglich im brandenburgischen, mecklenburgischen, pommerischen und preußischen Raum aber eine Art Norm für einen Hof gewesen zu sein. Innerhalb einer Dorfsiedlung oder einer Grundherrschaft scheinen auch immer die gleichen Hufengrößen gegolten zu haben.
Die normierten Größen einer Hufen selbst sind aber im Laufe der Jahrhunderte auch immer kleiner geworden, Im 18. Jahrhundert wurden sie vom preußischen König auf 7,659 ha festgelegt, was vier Morgen pro Hektar ergibt. Gleichzeitig wuchs damit die Anzahl der steuerpflichtigen Höfe. Auch für kleinere Flächen musste jetzt auch Steuer bezahlt werden.
Nach dem Preußischen Steuerrecht von 1902 wurde schon ein Hof mit einer Größen von 7,5 ha als (Klein) Bauer bezeichnet und war damit steuerpflichtig.
Die Höfe der Kolonisten waren in der Insterburger Gegend durchschnittlich eine Preußische Hufe = 30 Preußische Morgen = 7,6597 Hektar groß. (1 Magdeburger Hufe)
Es waren überwiegend angeworbene protestantische Litauer, die nach der Reformation von 1517 und der gesicherter Rechtslage in das lutherische bzw. calvinistische Ostpreußen kamen.
Ostpreußische Adlige lehnten es meist ab, Dörfer zu gründen, da sie keine freien Bauernschaften dulden wollten und umgekehrt zogen die Kolonisten es vor, sich unter die Oberhoheit des Landesherrn (Domänegüter) zu begeben. Ebenso erhielten meist nur Deutsche die Jagd- und Fischereigerechtigkeit als auch die Bewirtschaftung der Schmieden und der Mühlen, die gleichzeitig der Kontrolle der Erntemenge und damit der steuerlichen Festsetzungen dienten.
Siehe dazu auch: Andreas Kossert [36]
Das 1735 gegründete Hauptamt „Littauische Kriegs- und Domänen-Kammer zu Gumbinnen“ besteht bis 1808
Bis zum Jahre 1815 gehörten fast alle Güter und Ortschaften des Kirchspiel Aulowöhnen zum Königsberger Departement, Landrätlicher Kreis Tapiau, Ämter Lappönen und Saalau, sie wurden dann durch Edikt vom 30.04.1815 zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen „Die Domainen des Preußischen Staates umfassen die Domainen-Güter (Domainen im engeren Sinne), die Domainen-Forsten und die Domainen-Jagden“. Unter den Domänen-Gütern besaß nur ein Teil der Güter in Ostpreußen den Titel eines Rittergutes.
Während des Tatareneinfalls 1656 und der Pestjahre 1709/11 wurde Gumbinnen wie das ganze spätere Ostpreußen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Durch das von Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. ins Leben gerufene Besiedelungsprogramm erfuhr auch Gumbinnen, dem der König am 24. Mai 1724 das Stadtrecht verliehen hatte, einen spürbaren Aufschwung. Nach der Großen Pest kamen Schweizer Reformierte 1710 als erste Neusiedler in die ausgestorbene Stadt. Sie brachten ihren eigenen Prediger mit und errichteten 1739 eine eigene Kirche. Ab 1732 entwickelte sich Gumbinnen zum Zentrum der Salzburger Exulanten. Mit dem Salzburgerhospital und der 1752 errichteten Salzburger Kirche bewahren sie ihre Identität bis heute.
Bereits 1727 schloss sich die auf der Südseite der Rominte entstandene Neustadt der Altstadt an. Sie hatten einen schachbrettartigen Grundriss. Am 19. August 1735 gründete Friedrich Wilhelm I. in Gumbinnen eine Kriegs- und Domänenkammer als Verwaltungszentrum der Region. Zu dieser Zeit lebten etwa 2.100 Menschen in der Stadt.
Siehe dazu auch: 4.1 Grundherrschaft und Gutsherrschaft
Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 wies das Eigentum an Domänen („Domainen“) dem Staat, ihre Nutzung jedoch dem Staatsoberhaupt zu ( APL, II 14, § 11). Als „Domainen“ galten Grundstücke, Pachteinnahmen und Rechte, deren besonderes Eigentum dem Staat und die ausschließliche Nutzung dem Oberhaupt zukam. Auch Landstraßen, schiffbare Flüsse, Häfen und Meeresufer galten als Domäne ( APL, II 14, § 21 ). Sie unterstanden einer hierarchisch gegliederten Verwaltungsstruktur .
Das Kirchspiel Aulowönen (1938–45: Aulenbach ( Ostpr.) wurde um 1610 begründet.
Die Minderheit - ca. 5 % im späteren Kirchspiel Aulowöhnen - waren die Schatull- und Erbfrei-Bauern, sie hatten zwischen1600 und 1700 ihren Boden vom Kurfürsten bzw. von den späteren Könige gekauft. Die Gelder flossen direkt in die Schatulle des Fürsten und der Könige.
Schatullgrundstücke entstanden durch Rodungen und Kultivierung von Wald und Ödland. Die Lage der Höfe wurde von der Domänenämtern der Kriegs- und Domänen-Kammer zu Gumbinnen in Form von Haufendörfern durch die Wildnisbereiter (Förster) der Ämter organisiert.
Diese Bauernstellen waren aber angeworbenen Siedlern vorbehalten, die vermögend waren, da der Boden gekauft werden musste. Die Siedler kamen überwiegend aus Litauen und teilweise aus Brandenburg. Häufig war auch eine Kreditgewährung möglich, die aber auch von den Ernteerträgen abhing.
Bewährte sich der Siedler, so erhielt er nach einigen Jahren seine „Berahmung“ – eine gerahmte Besitzerurkunde. Viele der Haufendörfer im späteren Kirchspiel Aulowöhnen sind, wie Willschicken, auf diese Weise etwa von 1700 bis 1816 entstanden.
80 % der Bauern im Kirchspiel Aulowönen waren jedoch Scharwerker, die den staatlichen Domänen zugordnet, waren. Weitere 5 % waren Kölmer und 15 % Koloniebauern .
Siehe dazu auch: 5 VON IHRER PERSÖNLICHEN RECHTSSTELLUNG
In der Liste der Königl. Domänenamtsmänner in Preussisch-Littauen wird Amtmann Chr. Theodor Praetorius 1735 für das Amt Lappönen aufgeführt
Im Juli 1724 wurde eine Deputation (Außenstelle) der Kriegs- und Domänenkammer Königsberg in Gumbinnen eingerichtet. Sie war für die Hauptämter Insterburg, Memel, Ragnit und Tilsit zuständig. Am 19. August 1736 wurde die Deputation in eine eigenständige litthauische Kriegs- und Domänenkammer umgewandelt. Der Regierungsbezirk Gumbinnen entstand durch Umbenennung der litthauischen Kriegs- und Domainenkammer zu Gumbinnen durch das "Publikandum" vom 16. Dezember 1808
Durch den Verkauf von Staatsgütern an Privatleute, die Schaffung von selbständigen Bauernstellen und die Hergabe von Land zu Siedlungen war der staatliche Grundbesitz in Ostpreußen allmählich zusammengeschrumpft. Die ostpreußischen Domänen bildeten den überkommenen Rest des ausgedehnten Grundbesitzes des Deutschen Ritterordens, der in herzoglicher Zeit durch die Einbeziehung von Kirchengütern und Waldrodungen vermehrt worden war.
König Friedrich Wilhelm I. erklärte durch ein Gesetz auch die durch fürstliche Privaterwerbungen geschaffenen Schatullgüter (meist Waldgüter) zu staatlichen Domänen, so dass vier Fünftel des gesamten ländlichen Grundes und Bodens in Ostpreußen in staatlicher Pflege und Verwaltung standen.
Zu den Domänen gehörten Güter (Vorwerke), Dörfer und Einzelgehöfte. Die Bauern, denen Land zur Eigennutzung überlassen worden war, mußten auf dem Gutsbetrieb der Domäne Hand- und Spanndienste leisten.
Siehe dazu auch: 5 VON IHRER PERSÖNLICHEN RECHTSSTELLUNG
Die Domänen wurden an tüchtige bürgerliche Landwirte verpachtet, die die Polizeigewalt ausübten und Recht sprachen; sie waren also zugleich Verwaltungsbeamte. Bei Bewährung erhielt ein Domänenpächter den Titel Amtmann, er konnte zum Amtsrat aufsteigen
„Einen weiteren neuen Zug in das Wirtschaftsgefüge brachte im Verlauf der Domänenneuordnung von Friedrich Wilhelms I. das neugeschaffene Domänenamt Lappönen, welches den Norden des ehemaligen Kammeramtes Saalau, also den Bereich des Kirchspiels Aulowönen, umfasste. Uschupöhnen später Aulowönen war zunächst Sitz des Domänenamtes Lappönen. Es war dem Hauptamt in Gumbinnen untergeordnet.“
Siehe dazu auch: Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Einmal war Lappönen ein Königliches Vorwerk und ein Rittergut mit etwa 2.000 Morgen Land, zum anderen gab es das Domänen-Amt Lappönen. Der erste Amtmann für Lappönen um 1735 hieß Chr. Theod. Prätorius. Die Amtmänner ( Domänenbeamten) mussten eine besondere Ausbildung mit Prüfung durchlaufen und wurden dann ernannt. Ein Teil der Domänenbeamten nutzte ihre Stellung aber auch zur Willkür aus.
Hierzu siehe besonders auch: 4.1 Grundherrschaft und Gutsherrschaft
Das Amt Lappönen mit Sitz zunächst in Uschupöhnen / Aulowöhnen, später Alt Lappönen zählte mehr als 42 Dörfer und 382 Feuerstellen.
1785 ist der Ort Lappönen ein königliches Amt und Vorwerk, mit 5 Feuerstellen. Dieser Zustand währte fast drei Generationen, bis Anfang des 19. Jahrhunderts die Domanenämter aufgelöst und eine ganze Reihe der "Vorwerke", wie die Hauptgüter hießen, verkauft wurden. Das rund 2000 Morgen große Vorwerk AIt-Lappönen erwarb Caroline Girod, die mit dem Amtmann Mehlhorn verheiratet war, zu einem Preis von 19.152 Thalern.“
1924 musste der Rittmeister der Reserve Walter Ornhorst sein noch 587 ha großes Rittergut Lappönen aus wirtschaftlichen Gründen verkaufen. Es wurde durch die gemeinnützige „Baugesellschaft Königsberg“ gekauft und für Neusiedler bereitgestellt. Es wurde 1927 in 24 Bauerhöfe aufgesiedelt.
Siehe dazu auch: 6.3.2 Gut Alt Lappönen
1735 wird Klein Aulowönen als Koloniedorf von 11 eingewanderten Salzburger Kolonisten-Familien genannt
Die Salzburger Exulanten waren etwa 20.000 protestantische ihres Glaubens wegen Vertriebene aus dem Erzstift Salzburg, die aufgrund eines Ausweisungserlasses von 1731 ihre Heimat verlassen mussten. Der Großteil der Exulanten wurde von Preußen aufgenommen.
Laut Überlieferung begrüßte Friedrich Wilhelm I., König in Preußen, im Mai 1732 vor der alten Zehlendorfer Dorfkirche die ersten Ankömmlinge mit den Worten:
„Mir neue Söhne – euch ein mildes Vaterland!“
Zwischen Mai und August 1732 verließen vor allem Handwerker- und Bauernfamilien in 16 geordneten Zügen das Erzstift Salzburg. Sie zogen geschlossen nach Preußen, als dessen Untertanen sie bereits galten, weshalb ihre Reise viel einfacher verlief. Fast ein Viertel der Ausgewiesenen überlebte die mühsamen Märsche im Zuge der Vertreibung dennoch nicht.
Friedrich Wilhelm I. hatte am 2. Februar 1732 das Preußische Einladungspatent für die Salzburger erlassen. Sie sollten sich in Ostpreußen ansiedeln, um es zu repeuplieren (wieder besiedeln), da es durch die Große Pest von 1708 bis 1714 entvölkert worden war. Von Stettin kommend traf am 28. Mai 1732 das erste von 66 Schiffen in Königsberg ein. Der erste von elf Landtransporten kam am 6. August 1732, der letzte am 8. November 1733 nach Königsberg. Von den 13.000 Immigranten blieben 377 in der Stadt.
Von den 13.000 Salzburgern, die in den Jahren 1732 / 1733 nach Ostpreußen kamen, fanden über 11.000 im Regierungsbezirk Gumbinnen vorwiegend im Hauptamt Insterburg eine neue Heimat.
Bis 1734 waren in den Kreisen Gumbinnen, Ragnit, Pillkallen, Stallupönen, Goldap und Darkehmen 11.150 Salzburger angesiedelt.
Während des Tatareneinfalls 1656 und der Pestjahre 1709/11 wurde Gumbinnen wie das ganze spätere Ostpreußen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Durch das von Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. ins Leben gerufene Besiedelungsprogramm erfuhr auch Gumbinnen, dem der König am 24. Mai 1724 das Stadtrecht verliehen hatte, einen spürbaren Aufschwung. Nach der Großen Pest kamen Schweizer Reformierte 1710 als erste Neusiedler in die ausgestorbene Stadt. Sie brachten ihren eigenen Prediger mit und errichteten 1739 eine eigene Kirche. Ab 1732 entwickelte sich Gumbinnen zum Zentrum der Salzburger Exulanten.
Siehe dazu auch: Salzburger Exulanten – Wikipedia[42]
Hier bilden hier Salzburger Aussiedler oft eigene Coloniedörfer, so 1713 in Klein Aulowönen, Ernstwalde, Kallwischken (Ostp), Skardupönen, Schruben und Warglauken.
Die Salzburger drängen u.a. auf geregelten Verwaltungs- und Schulbetrieb - so auch im Kirchspiel Aulowönen. Von neun geplanten Schulbezirken waren hier 1757 sieben eingerichtet:
- Aulowönen: Präzentor Stein und Lehrer Regg
- Ackmenischken: Lehrer Forstreuter (Vater und danach Sohn),
- Gerlauken: Lehrer Leidereiter,
- Laukogallen: Lehrer Pleil,
- Lepkehmen: Lehrer Hägermann,
- Swainen: Lehrer Eichwald,
- Wasserlauken: Lehrer Leidereiter
Die Errichtung der gewünschten Kirche verlief parallel. Um 1740 wurde das „Salzburger Hospital“ in Gumbinnen gegründet, 1739 die erste „Salzburger Kirche“ in Gumbinnen erbaut. 1838 war sie baufällig und wurde abgerissen. 1840 wurde der Nachfolgebau errichtet, einer der letzten Bauten des preußischen Baumeisters Karl Friedrich Schinkel.
1931 wurde die Kirche umfassend renoviert. Bis 1945 war sie Filialkirche der Altstädtischen Kirche, die – lutherisch orientiert – neben der reformierten Neustädtischen Kirche bestand.
Im Januar 1945 wurde die Kirche durch Kriegseinwirkungen stark beschädigt und verlor ihren Turm. Fortan wurde die Kirche als Schuppen für den Straßenbau verwendet. 1995 wurde die Salzburger Kirche als einzige Kirche in Gussew (Gumbinnen) vollständig wiederaufgebaut und am Reformationstag (31. Oktober) feierlich eingeweiht. Seither dient sie den evangelisch-lutherischen und reformierten Russlanddeutschen der Region als Gemeindezentrum. Mit dem Salzburgerhospital und der Salzburger Kirche bewahren die Salzburger ihre Identität bis heute.
Siehe dazu auch: 7.5.4 Kirche
Nach dem 1. Juli 1757 besetzt die Zarenarmee Ostpreußen und wurde von Friedrich II. dem Großen bis 1763 wieder vertrieben
Bei Kriegsausbruch des Siebenjährigen Krieges in Ostpdreußen wurde von den Ortschaften die Aufstellung einer Landmiliz gefordert. Die Grenzkreise Oletzko, Lyck und Johannisburg schafften es, zusammen 2214 Mann aufzubringen. Für je vier bis fünf Hufen galt es, einen Soldaten mit dem dazu gehörigen Proviant und Ausrüstung zu stellen. Außerdem wurde für die Dauer des Krieges eine Kriegssteuer erhoben. Die meisten Dörfer mussten monatlich fünf Groschen pro Hufe in die Staatskasse zahlen. Zusätzlich waren die Menschen waren durch die hohen Kontributionszahlungen für den Unterhalt des fremden Heeres zusätzlichen Belastungen ausgesetzt.
Am 1. Juli 1757 griff eine starke russische Armee im Rahmen des Siebenjährigen Krieges Ostpreußen an und erklärten nach ihrem Sieg die Provinz am 11. 1. 1758 zum russischen Besitz. Die Ostpreußischen Stände huldigten am 13. Januar 1758 der russischen Zarin in Königsberg. Am 24. Januar 1758 unterzeichnete die russische Kaiserin Elisabeth ein Dekret, das den General Wilhelm Graf von Fermor zum Generalgouverneur der "eroberten Gebiete des Königreichs Preußen" ernannte.
Nach dem Russland im Januar 1758 Ostpreußen besetzt und annektiert hatte, marschierte die russische Hauptarmee im Juni in Stärke von etwa 50.000 Mann über Posen zur unteren Warthe, dem rechter Nebenfluss der Oder. In der Schlacht von Zorndorf in Westpommern trafen am 25. August 1758 eine preußische Armee unter König Friedrich II. (der Große) und die russische Hauptarmee unter Wilhelm von Fermor aufeinander.
Durch seinen Sieg verhinderte Friedrich II. im Siebenjährigen Krieg das weitere Vordringen der Russen in die Mark Brandenburg. Die Versorgungslage der russischen Armee war aber nach der Niederlage inzwischen auch so schlecht geworden, dass sich die Russen aus Pommern und Teilen von Ostpreußen wieder zurückzog. Die geplante Versorgung über den Königsberger Hafen war im Winter durch den Eisgang nicht möglich.
Während des Siebenjährigen Krieges war Insterburg von 1758 bis 1762 von russischen Truppen besetzt. Randgebiete wie Pillkallen und Pillau bleiben aber von den Russen bis 1763 besetzt. Zugleich verschlechtere sich die Ernährungslage der gesamten Bevölkerung in Ostpreußen dramatisch, da die Felder und Vorräte verbrannt und das Vieh und andere Lebensmittel geraubt wurden. Die Höfe wurden teilweise niedergebrannt. Zu dieser Zeit hatte Ostpreußen etwa 600.000 Bewohnern. Von 1756 - 1763 sterben auf seinem Gebiet etwa 90.000 Soldaten und Zivilisten - der überwiegende Teil durch Verhungern.
Die hohen Zahlen der Hungertoten erklären sich auch dadurch, dass, wenn ein einzelner Hof keinen Nahrung mehr produzierte, waren immer zugleich mehrere Familien mit bis zu 20 und mehr Menschen betroffen - bei den Gütern konnten bis zu 100 Menschen Opfer werden.
Kriege verwüsten Felder, brennen Höfe ab und töten Vieh und Menschen. Bei den Burbas in Paducken – den Eltern von Berta Tuttlies - wurde ein Gradkreuz aus Stein eines Massengrabes von Hungertoten aufbewahrt, das sie auf ihrem Land gefunden hatten.
Der Frieden von Sankt Petersburg war ein am 5. Mai 1762 während des Siebenjährigen Krieges in Sankt Petersburg geschlossener Friedensvertrag zwischen Preußen unter Friedrich II. und dem Russischen Kaiserreich unter Peter III. Russland schied damit aus der Front der Gegner Preußens im Siebenjährigen Krieg aus und gab ohne Entschädigung das bereits annektierte Ostpreußen sowie Hinterpommern und die Neumark zurück.
Der Frieden galt nach dem Sturz und der Ermordung Peters durch seine Gemahlin und Nachfolgerin Katharina II. (die Große) im Juli 1762 weiterhin, wobei sie das Bündnis mit Preußen jedoch löste.
Siehe dazu auch: Siebenjähriger Krieg – Wikipedia
Mit der Friderizianischen Kolonisation von 1763 – 1775 wurden im Rahmen des Landesausbaues neue Siedlungsgebiete festgelegt
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALP) war der Abschluss einer Justizreform, die schon 1747 unter Friedrich dem Großen eingeleitet worden war. Das Gesetz wurde weitgehend unter Friedrich dem Großen erarbeitet und unter Friedrich Wilhelm II. aber erst im Jahr 1794 erlassen. Hintergrund waren langwierige Einwände der ländlichen Stände gegenüber einer zentralen Regelung.
Das preußische Allgemeine Landrecht war der erste Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivilrechts, des Strafrechts und weiterer Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch. Es war somit eine Gesamtordnung des gesellschaftlichen Lebens. Es bewahrte z. B. noch die ständische Ordnung wie beispielsweise die Gutsuntertänigkeit als Gesellschaftsideal.
Teile des Allgemeine Landrecht bildete aber schon vor der endgültigen Veröffentlichung 1794 den Rahmen für die Friderizianische Kolonisation. Dazu zählten z. B. auch das Ober- und Untereigentum, die Ausweisung von Siedlungsflächen und die Bauvorschriften für die Kolonisten
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten enthielt Vorschriften im Achtzehnter Titel "Vom getheilten Eigenthume". In diesem Titel wird das Verhältnis von Ober- und Untereigentum geregelt, z.B. von Gutsherr und Bauer.
§. 1. Wenn das Eigenthum getheilt ist, (Tit. VIII. §. 16-20.) so wird derjenige, welchem nur ein Miteigenthum an der Proprietät, aber kein Antheil an dem zum Eigenthume gehörenden Nutzungsrechte zukommt, Obereigenthümer genannt.
§. 13. Eine Sache deren nutzbares Eigenthum jemand unter der Bedingung einer dem Obereigenthümer zu erweisenden besondern Treue, gegen den von im zu leistenden Schutz besitzt, wird ein Lehn genannt.
§. 143. Durch die Belehnung übernimmt der Vasall die Pflicht der Lehnstreue gegen den Obereigenthümer, und die mit dem Besitze des Lehns verbundenen Dienste, oder andern Obliegenheiten wie die Behausungen.
König Friedrich II. gliederte Preußen 1752 in 10 landrätliche Kreise, die in Kirchspiele untergliedert waren. Die Obereigentümer als Lehnsherren in einem Kirchspiel hatte sich an durch die „Littauische Kriegs- und Domänen-Kammer zu Gumbinnen“ erlassenen Anweisung zu Ausweisung von überregionalen Siedlungsgebieten und den einheitliche Vorschriften für den regionalen Hausbau seiner Kolonisten zu halten. So wurden Teile des Wald-Schatull-Gutes Lappöhnen, eine Forstdomänen, als Siedlungsfläche mit geregelten Grundstücksgrößen ausgewiesen. Dies geschah gegen den Widerstand des örtlichen Domainen-Justiz-Amt Lappöhnen, das der Littauische Kriegs- und Domänen-Kammer zu Gumbinnen untergeordnet war. Zum Hausbau im Landkreis Insterburg wurde eine Bauordnungen erlassen, die besonders auf den Feuerschutz achtete und die bald auch von den Kirchspielen wie Aulowönen mit dem entstehenden Dorf Willschicken übernommen werden mußten. In diesem Rahmen wurden später im § 6 g des Polizeiverwaltungsgesetz vom 11.03.1850 wegen der Feuergefahr keine Strohdächer bei Neubauten mehr erlaubt und mußten durch Ziegeldächer ersetzt werden, bei beheizbaren Neubauten mussten die Innenkamine aufgemauert werden.
Siehe dazu auch: 6.3.5 Hausbau
Die Friderizianische Kolonisation bezeichnet die Maßnahmen des Landesausbaus und der Peuplierung, die im Königreich Preußen unter Friedrich II. ergriffen wurden. Sie führte zur Entwicklung von rund 900 Kolonien in der gesamten preußischen Monarchie. Der König rief rund 60.000 Siedler in sein Land. Die Kolonisten waren überwiegend böhmisch-mährische und Salzburger Exulanten, Holländer, Sachsen, Hessen, Rheinländer und Hugenotten. Bis 1806 entstanden 25.000 Bauernstellen und zusätzlich ca. 400 neue Ortschaften. Davon ungefähr ein Drittel in Ostpreußen. Insgesamt kamen zwischen 1763 und 1775 insgesamt geschätzte 16.000 Siedler nach Ostpreußen. Bis 1806 entstanden so in Ostpreußen etwa 8.000 Bauernstellen. Die Hälfte davon siedelte in zirka 200 neuen Koloniedörfern. Jede neues Dorf hatte etwa 10 Feuerstellen. Eine Feuerstelle konnten bis zu 20 Seelen umfassen. Die andere Hälfte etablierte sich in bereits bestehenden oder in früher aufgelassenen Siedlungsplätzen, häufig als Freigärtner
Als Freigärtner, auch Freileute genannt, bezeichnete man Kleinbauern, die überwiegend vom Ertrag einer kleinen Landwirtschaft und zusätzlicher Ausübung eines Handwerks oder Kleinhandel lebten.
In einem Schreiben vom 21. Januar 1777 wies Friedrich II. seinen Etatminister von Gaudy an, die Aufmerksamkeit der Melioration „ostpreußischer und litthauischer Brücher“ zuzuwenden.
In Ostpreußen waren Melioration eine kulturtechnische Maßnahmen zur Werterhöhung des Bodens. Sie diente
- zur Steigerung seiner Ertragsfähigkeit,
- zur Vereinfachung seiner Bewirtschaftung und
- zum Schutz vor Schädigung oder Zerstörung
Solche Maßnahmen waren zum Beispiel Dreifelderwirtschaft, Räderpflug mit Streichbrett, langgestielte Sense, Wasser- und Windmühlenbau, Deichbausysteme und die Eindeichung von Überschwemmungsgebieten, die Bewässerung, die Entwässerung durch Drainierug, die Urbarmachung von Ödland und die Moorkolonisation.
Friedrich II. ließ auf die neuen Münzen die Bezeichnung „Reichstaler“ prägen und jeweils 5 Taler an die Kolonisten teilweise als Kredit verteilen. Die Münze enthielt 16,704 g Feinsilber und blieb faktisch bis 1907 die preußische Währungsmünze. Dieser „Preußische Taler“ war zuerst in 24 Gute Groschen oder 288 Pfennig unterteilt. Im Jahre 1821 erfolgte eine Reform der Kleinmünzen: 1 Taler nach dem Graumannschen Fuß wurde nun in 30 Silbergroschen oder 360 Pfenning eingeteilt.
Das Große Moosbruch (russisch Большое Моховое болото Bolschoje Mochowoje boloto) ist ein großes Moor am Südostufer des Kurischen Haffs und östlich des Flusses Deime, etwa 20 Kilometer nordöstlich der Kreisstadt Polessk (Labiau). Die Größe des Moosbruchs wird mit einer Fläche von 125 qkm angegeben. So begann auch die Besiedlung des Moosbruches in Ostpreußen in der Mitte des 18. Jahrhunderts auf Veranlassung des preußischen Königs Friedrich II. Entlang dem Moorrand wurden nach und nach 17 Kolonistendörfer mit 5348 Einwohnern im Jahre 1904 gegründet. Jeder Kolonist erhielt 6 Morgen Land, je zur Hälfte an den Flüssen gelegenes Niedermoor und sich daran anschließend Übergangs- bzw. Hochmoor. Damit möglichst alle Kolonisten Zugang zu den schiffbaren Flüssen erhalten konnten, wurden die Parzellen mit 26 m möglichst schmal gehalten. Bei den Zuschussparzellen waren es nur 10-12 m. Typischerweise entstanden hierzu Kolonistenhäuser in der Formation eines Straßendorfes, in denen sich Glaubensflüchtlinge (Exulanten) häufig als Freigärtner ansiedelten. Die Kolonistenhäuser wurden nach einheitlichen Plänen errichtet. Neben den Glaubensflüchtlingen gab es auch Binnenwandere aus der Provinz, die ihre schlechten Böden verließen.
Im Moosbruch in den Siedlungsdörfern Laukenen und Carlsrode wurden 1820 und 1862 zwei Tuttlieser Familien angesiedelt. Die Laukener Tuttliesen waren ein Pionierfamilie, die eine zweite nachzog. Beide Familien kamen beide ursprünglich aus Treinlauken/Kreuzberg, da hier die Böden sehr sandig waren und wenig Ertrag brachten. Im Große Moosbruch wurden hauptsächlich Kartoffeln und Zwiebeln angebaut. Zippelbauern fuhren bis 1914 über Land, um ihre Ware zu verkaufen. In Willschicken wurden sie freudig erwartet. Bis 1910 kamen zu Weihnachten in Willschicken bei den dortigen Tuttliesen immer eine Pferdefuhre mit Torf aus Laukenen an. Infolge des 2. Weltkrieges wurden die Moorkolonien im Januar 1945 verlassen und später nicht wieder besiedelt; sie sind von der Landkarte verschwunden.
Siehe auch Große Moosbruch: https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fes_Moosbruch
Im Jahre 1785 hat sich Wilschicken zu einem Chatouldorf mit 15 Feuerstellen (Wohngebäude von Großfamilien) entwickelt
Im Viertes Hauptstück der Vollständigen Topographie des Königreichs Preußen darin; Vollständige Topographie vom Lithauischen Cammer-Departement von Johann Friedrich Goldbeck, 1785, auf den Seiten S 206 / 7 ist zu finden:
"Willschicken gehörte zum Landräthlichen Kreis Tapiau, zum Justizkreis Insterburg, zum Domänenamt Lappöhnen, eingepfarrt zur Kirche in Aulowönen, der Patron (Schirmherr) des Dorfes ist der König.
Gleichzeitig wird auch eine Feuerstelle eines Halbmeister (Abdecker) in Willschicken aufgeführt, die aber zum Amt Laukischken gezählt wurde" [47]
1785 war Wilschicken ein Chatouldorf mit 15 Feuerstellen und ist dem Landrätliche Kreis Tapiau, Amt Lapöhnen zugeordnet.
Die Feuerstelle ist damals in der Regel ein Wohnhaus mit mehreren Familien und verschiedenen Generationen.
Lapöhnen ist 1785 königliches Amt und Vorwerk mit 5 Feuerstellen ebenfalls im Landrätlicher Kreis Tapiau. Es gehörte damals zum Landrätlicher Kreis Tapiau, Amt Lappönen und ist unter dem Patronat der König.
Verwaltungstechnisch bildete im Jahr 1752 König Friedrich II. in Preußen aus den Hauptämtern Insterburg, Memel, Gumbinnen und Ragnit und das (alten) Hauptamt Insterburg. Dieses hatte eine Fläche von ca. 8860 km² und im Jahre 1800 265.088 Einwohner.
Das Hauptamt Insterburg stellt 1736 das größte der vier preußisch-litauischen Hauptämter dar und umfasste 29 Ämter
Aus dem Gebiet des alten Hauptamtes Insterburg wurden elf neue Kreise gebildet, darunter auch ein neuer, deutlich kleinerer Kreis Insterburg.
Der neue Kreis Insterburg (Stadt und Land) umfasste 1818 1430 km² und hatte zusammen 58.891 Einwohner.
Im neuen Landkreis Insterburg dominierten kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe.
Eine Grundfläche von mehr als 100 ha wiesen 158 Güter aus.
Davon waren als Rittergüter anerkannt oder diesen gleichgestellten kölmischen Gütern 48 Betriebe.
Dazu kam der gesamte Besitz der Fürsten von Anhalt-Dessau in Ostpreußen mit einer Fläche von rd. 125 km², der auf Betreiben von König Friedrich Wilhelm I. von 1724 bis 1726 an die Fürsten verkauft worden war und in 8 Rittergütern aufgeteilt wurde.
Dieser neue Kreis umfasste das Gebiet mit litauischsprachiger Bevölkerung.
Es waren die 10 Kirchspiele Aulowönen (mit der Gemeinde Willschicken), Berschkallen, Didlacken, Georgenburg, Insterburg, Jodlauken, Norkitten, Pelleningken, Norkitten und Saalau.
Der Kreis Insterburg gehörte bis 30.04.1815 zum Königsberger Departement und wurde dann zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen.
Die rechte Karte umfasst der nördlichen Teil des Landkreises Insterburg.
Am 11. März 1874 wurde das Kirchspiel Groß Aulowöhnen Amtsdorf und somit namensgebend für einen neu errichteten Amtsbezirk.
Die Einwohnerzahl des Ortes mit Kirche, Gut, Schule und zwei Ziegeleien betrug 341 im Jahre 1910,
im Jahre 1939 waren es schon 1049 Einwohner.
Siehe dazu auch: Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Ab 1806 kommt es in Willschicken zur Zwangsabgabe von Lebensmitteln und Vieh an die durchziehende französische Armee
Nach den Niederlagen in den Schlachten von Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 kam es zum Zusammenbruch der preußischen Armee. Zunächst wurde das Königsberger Umland Flucht- und Rückzugsgebiet der in der Schlacht bei Jena und Auerstedt geschlagenen Preußischen Armee. Truppen und Festungen kapitulierten vor den Franzosen unter Kaiser Napoleon I., der am 27. Oktober 1806 in Berlin einzog. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. floh nach Ostpreußen.
Nach der weitgehenden Vernichtung der preußischen Armee im Feldzug von 1806 plante Napoleon, die zur Unterstützung Preußens in Ostpreußen eingerückten russischen Streitkräfte in einer Entscheidungsschlacht zu stellen.
Die Schlacht bei Preußisch Eylau war eine militärische Auseinandersetzung zwischen der russischen Armee unter dem Kommando von Levin von Bennigsen und der französischen Grande Armée unter dem Kommando von Napoleon im Jahr 1807. Sie dauerte vom 7. bis 9. Februar und brachte bei schweren Verlusten auf beiden Seiten kein eindeutiges Ergebnis.
1807 wurde Königsberg von den Franzosen besetzt. Vier Tage lang brandschatzten sie die Stadt und zwangen die Einwohner, eine Zahlung in Höhe von 4 Millionen Francs aufzubringen.
Im Jahre 1807 verwüsteten die Franzosen auch die Kirche und das Pfarrhaus in Aulowönen, raubten die Abendmahlsgeräte und verbrannten Kirchenbücher.
In der Kirchenrechnung von 1806/07 heißt es dazu :
"Da durch die öfteren und mehr als hundertfachen Plünderung, auch durch gewaltiges Erbrechen der Schranken, welche die hiesigen Widdem in 3 Wochen, besonders den 18., 19, und 20. Juny hatte erdulden müssen und wobei Pfarrer an Geld, Silber, Vieh, Pferde, Wagen und Getreide gegen 3000 Reichsthaler wenigsten verlohren hat und unter anderem zwey beutel von 100 Groschen grob Courant und ein beutel wenigstens von 80 Groschen mit Schulgeld verlohren gegangen, so sind wenigsten hundert und achtzig Groschen hier in Rest gebrachtworden".
Siehe dazu auch: Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Am 25. Juni 1807 begannen in Tilsit die Friedensverhandlungen zwischen Napoleon und Zar Alexander I. auf zwei Pontonbooten, die in der Mitte der Memel, der Demarkationslinie zwischen den französischen und den russischen und preußischen Truppen in Ostpreußen, verankert waren, während der König von Preußen am Ufer zurückbleiben musste.
War das franko-russische Abkommen vom 7. Juli 1807 in Tilsit noch ein Abkommen unter Gleichen, hatte der mit Preußen fünf Tage später geschlossene Vertrag den Charakter eines Diktatfriedens. 1807 sind von Preußen an Frankreich als Kriegskontribution insgesamt zu leisten:: 75.750 Pferde, 228.000 Stück Vieh, 1.079.065 Scheffel Winterkorn, 1.322.122 Scheffel Hafer, 1.195.162 Scheffel anderer Früchte, dazu 75.529.058 Taler an anderen Leistungen – in Geld umgerechnet insgesamt 99.349.156 Taler. Die noch zusätzlich aufgelegen Kriegskosten für die Städte Königsberg betragen 4 Mio und für Elbing 2,8 Mio Taler. Die Städte brauchen für die Rückzahlung fast 100 Jahre. Zum Vergleich: Die preußischen Staatsausgaben hatten im Friedensjahr 1805 knapp 27 Mio. Reichstaler betragen (davon über 17 Mio. für das Militär und fast 7 Mio. für Hof- und Ziviletat). Der angesparte Staatsschatz zählte bis dahin fast 3 Mio. Reichstaler.
Im Königsberger Folgeabkommen vom 12. Juli 1807 verpflichtete sich Frankreich, seine Truppen aus Preußen Zug um Zug entsprechend der Abgeltung der noch festzusetzenden Kriegskontribution zurückzuziehen. Deren Höhe wurde von Napoleon erst am 8. September 1808 in der Pariser Konvention festgelegt. Preußen hatte danach drei Jahre lang jährlich eine Kriegskontribution von 120 Mio. Francs (über 32 Mio. Preußische Reichstaler) zu leisten, bis zur Zahlung sollten in den Oder-Festungen französische Garnisonen von insgesamt 10.000 Mann verbleiben. Das preußische Heer, bei Kriegsbeginn 1806 etwa 235.000 Mann stark, war auf 42.000 Mann zu reduzieren. Die Aufstellung oder Ausbildung jeder Art von Miliz oder militärischer Reserve wurde untersagt. Preußen unterlief das Verbot ab 1808, mit Einrichtung einer Reservearme. Frankreich verpflichtete sich, Preußen, mit Ausnahme der Festungen, innerhalb von 40 Tagen zu räumen. Damit endete im Dezember 1808 die Anwesenheit französischer Truppen in Städten und Dörfern Preußens, nicht aber in den Festungen Stettin, Küstrin und Glogau.
Ostpreußen wurde wieder erneut durch Napoleons Truppendurchzug während des Russlandfeldzuges 1812-1813 und den folgenden Befreiungskriegen 1813 -1815 schwer betroffen. Das betraf auch die Landeseinnahmen. In Preußen wurde schon durch das Königliche Edikt vom 27. Oktober 1810 versprochen, die verschiedenen Grundsteuersysteme der einzelnen Landesteile zu vereinheitlichen, die Steuern gleichmäßig zu verteilen und sämtliche Grundsteuerbefreiungen aufzuheben. Dazu trug auch im Wesentlichen die politische Lage des preußischen Staates bei, der durch seinen Zusammenbruch (Friede von Tilsit 1807) gezwungen war, nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Gegen die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen liefen die Gutsbesitzer im Ostpreußen Sturm. Die Grundsteuerregelungen im Sinne des Königlichen Edikts erfolgten jedoch zunächst nur in den beiden westlichen Provinzen Rheinland und Westfalen. In den sechs östlichen Provinzen (Preußen, Pommern, Posen, Schlesien, Mark Brandenburg und Sachsen) konnte dagegen der Adel seine steuerlichen Vorteile noch bis 1861 erfolgreich behaupten, da der Widerstand der bevorzugten Stände gegen die Aufhebung ihrer Steuerbefreiungen in diesen Landesteilen sehr groß war. Erst am 21. Mai 1861 beschloss das preußische Abgeordnetenhaus nach jahrzehntelangen parlamentarischen Beratungen und nach Zustimmung des Herrenhauses eine Reformierung der Grund- und Gebäudesteuer für das gesamte Staatsgebiet Preußens. Somit wurde erst 51 Jahre nach dem Versprechen des Königs die Grundsteuerreform in Gesamt-Preußen verwirklicht. Durch die Miquel’sche Steuerreform von 1891/93 wurde die Grundsteuer in Preußen grundsätzlich den Gemeinden überlassen.
Ausgangspunkt für den Russland Feldzug war Kauna. Hier starteten 1812 422.000 Soldaten und 1813 10.000 kehrten zurück. Ostpreußen war jeweils Durchzugsland. Kaunas (deutsch veraltet Kauen, russisch Ковно Kowno, belarussisch Коўна Kouna, polnisch Kowno, hebräisch קובנה)ist mit über 315.000 Einwohnern (Stand 2021) die zweitgrößte Stadt Litauens und das Zentrum des Regierungsbezirks Kaunas.
Die Zahl der zivilen und militärischen Toten, während der Napoleonischen Kriege 1806 - 1815 wird in Ostpreußen auf über 200.000 geschätzt. Einige Angehörige der napoleonischen "Großen Armee" verblieben aber auch in Ostpreußen. Es waren hauptsächliche Handwerker, die später vor Ort auch heirateten. Deren Zahl wird zwischen 200 und 400 Mann geschätzt. So ist der Familienname „Lerdon“, der Besitzer des Kruges in Lindenhöhe, der Nachbargemeinde von Willschicken, französischer Herkunft.
Hier einfügen: Abnehmende Stärke der Napoleonischen Armee
Nach dem vorläufigen Abzug der Franzosen 1808 begann in Königsberg die Reorganisation und Restrukturierung des Preußischen Staatswesens. Sie wurden im Königsberger Luisenhaus beraten und beschlossen. Es nahmen teil unter der Leitung der Minister Minister Karl Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg
die von Dohna, Frey, Heidemann, Schenkendorf, Hardenberg, Scharnhorst, Gleisenau, Boyen, Schrötter, Auerwald und Clausewitz.
Die erste Säule der Erneuerungen bildeten die Befreiung der Bauern, die Gleichstellung der Bürger, die Selbstverwaltung der Städte durch gewählte Volksvertreter, die Neuordnung der Staatsverwaltung durch verantwortliche Fachminister, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Gleichberechtigung der Juden. Die zweite Säule bildete die Heeresreform, die Gerhard von Scharnhorst, August Neidhardt von Gneisenau und Hermann von Boyen einleiteten. Sie modernisierten die Preußische Armee, schafften die Prügelstrafe (pro forma) ab. Die dritte Säule - sie wurde in Berlin beraten - umfasste die Bildungsreform, für die Wilhelm von Humboldt verantwortlich war. Er erneuerte das Bildungswesen im Sinne des Humanismus, setzte die allgemeine Schulpflicht durch und gründete die Berliner Universität.
Siehe dazu auch: Friede von Tilsit – Wikipedia
Das Chatouldorf Willschicken hat im Jahre 1815 aufgrund der Napoleonischen Kriege nur noch 4 Feuerstellen (Wohngebäuden) mit zusammen 85 Bewohnern
Die Provinz Ostpreußen hieß von 1815 -1875 Provinz Preußen.
1815 war Willschicken ein Chatouldorf mit 4 Feuerstellen und 85 Bewohnern. Der Sitz des Landrates wurde 1818 von Tapiau nach Wehlau verlegt und das Amt Lappönen und Wilschicken kam zum neuen Kreis Insterburg.
Die Zahl von ursprünglich 15 Feuerstellen (Wohngebäude) 1785 und deren Abnahme 1818 auf 4 in Willschicken lässt darauf schließen, dass zum einen in Ostpreußen durch die die Napoleonischen Kriege (1806–1815) viele Hofstellen unwirtschaftlich und verlassen wurden, da die Männer eingezogen waren und dass zum anderen der Einzugsbereich von Wilschicken durch die Zugehörig zu Tapiau wesentlich größer war als die spätere Zugehörigkeit der Gemeinde Willschicken zu Insterburg
Organisatorisch war das frühe Wilschicken - als Schatulldorf - während der Bauernbefreiung ursprünglich ein kleines Haufendorf. Es war mit einem Dorfkern von ursprünglich 15 Feuerstellen später nach den Napoleonischen Kriegen 1806 -1815 mit 4 oder 5, dann mit 7 Feuerstellen angelegt.
Bei den zwei später gebauten Wohngebäuden wurde schon der Brandabstand von 150 Fuß zu anderen Wohngebäuden eingehalten. Es war ein geschlossen bebautes Dorf mit zunächst unregelmäßigen Grundstücksgrundrissen und unterschiedlich großen Höfen, oft von einem Zaun oder Graben umgeben.
Haufendörfer unterscheiden sich von den anderen Dorfformen dadurch, dass die Lage unplanmäßig war und eher zufällig angelegt wurden.
Die Gemarkung solcher Dörfer gliederte sich in Dorfkern, Ackerflur und Allmende.
Räumlich wurde das spätere Wilkental ein Straßendorf. Ein lineares, zumeist doppelzeiliges Dorf, dessen Häuser bzw. Gehöfte eine Straße in dichter Anordnung säumen. Die wegen der Feuergefahr baupolizeilich vorgeschriebenen Abstände zwischen den Höfen von 150 Fuß etwa 42 Meter wurden erst 1887 eingeführt. Die gewählte Bauform der Höfe als Vierkant war witterungsbedingt, um so die Bewohner und das Vieh besser von den überlangen und strengen Wintern in Ostpreußen zu schützen.
Siehe dazu auch: 8 Höfe - Besitzer und Beschreibungen
Die Bevölkerung in Willschicken verdoppelt sich von 85 im Jahr 1823 auf 168 Einwohner im Jahr 1869
In Ostpreußen wächst aber die Bevölkerung nach den Napoleonischen Kriegen im Rahmen der Bauernbefreiung und begleitet von einer langanhaltenden Getreidekonjunktur wieder.
Durch die Edikte zur Bauernbefreiung des Jahres 1811 wurden in Ostpreußen von den 560 Quadratmeilen Landes, welches die Rittergüter ausmachten (darunter waren 210 Quadratmeilen bäuerliches Land), 140 Quadratmeilen freies Eigentum der Bauern. Ewa 60 Quadratmeilen verloren aber die Bauern wieder an die Güter, da sie die Ablösesummen nicht aufbringen konnten. (Einen Quadratmeile umfasste je nach Landschaft 55–57 Quadratkilometern)
Es gab ab 1811 folgende Eigentümer- bzw. Besitzer-Gruppen:
Besitzer- Gruppen nach der Bauernbefreiung
· Rittergutsbesitzer/Pächter · Domänenbesitzer/Pächter · Gutsbesitzer/Pächter · Gutsverwalter mit eigenem Land · Besitzer/Pächter (Klein-, Mittel- u. Großbauer) |
Eine Folge der Bauernbefreiung war neben dem Wachstum der Bevölkerung die Separation. Ab 1850 wurden auf der Fläche der Gemeinde Wildschicken neben den 7 Altsitzern in der Dorfmitte 16 neue Höfe unterschiedlicher Größe in Streulage angelegt. Dazu kamen noch separate Gebäude und kleine Landflächen für das Dienstpersonal der Großbauern und Gütern. Die Güter besaßen allerdings in den Nachbargemeinden auch noch Land. Eine Windmühle, eine kleine Molkerei und ein Friedhof waren in Willschicken ebenfalls zu finden.
Zweidrittel der Höfe in Willschicken wurden ausgesiedelt oder neugebaut und erhielten neue Besitzer.
Direkt nach der Bauernbefreiung setzte zunächst eine starke Binnenwanderung in Ostpreußen ein. Es wurden nach Arbeits- oder Bauernstellen gesucht. Voraussetzungen bei Siedlungsprojekten war eine langfristig gesicherte Finanzierung durch Erbschaften und Krediten. Die Rückzahlungen erfolgten auch durch gesicherte Mengen an Naturalien. Georg Friedrich Knapp schätzte, dass bei einer Hofgröße von etwa 7,5 ha. dieses Mischmodell bei guten Ernten nach 15 - 20 Jahren Erfolg haben könnte. Es kam aber nur für einen kleinen Teil der ländlichen Bevölkerung in Ostpreußen in Frage, die entsprechende Erbschaften vorweisen konnten. Die große Masse der Landbevölkerung wurde zu besitzlosen Landarbeitern.
Siehe dazu auch: 6.1 Bevölkerungsentwicklung
Erst nach Ausbau der Eisenbahn wurden auch die Provinzgrenzen überquert. Hier ging es aber nur um Arbeit und nicht um das Siedeln.
Ab 1833 tauchen die ersten Tuttliesen in Aulowöhnen und Willschicken auf. Sie kamen aus Treinlauken/Kreuzberg Kreis Labiau. Der Kreis Labiau war ein Landkreis in Ostpreußen Er lag an der südöstlichen Küste des Kurischen Haffs und seine Kreisstadt war die Stadt Labiau. Aufgrund der sandigen Böden war dort die wirtschaftliche Lage auf dem Lande sehr schlecht. Häufig machten sich „Pionier-Wanderer“ auf den Weg, die andere Familien nachzogen. Zunächst war eine Tuttlieser Familien aus Treinlauken um 1820 nach Lauken in den Großen Moosbruches gezogen, 1862 folgte die zweite Tuttlieser Familien den Großen Moosbruches nach Carlsrode. Beide Familien wurden als Koloniesierung angesetzt.
Es wurde berichtet, dass, hätte der Hofneubau von Ferdinand Tuttlies in Willschicken nicht geklappt, es konkrete Pläne gab, auch im Großen Moosbruch zu siedeln, da hier die finanziellen Rahmenbedingungen noch günstig waren. Eine weitere Überlegung war ein „Zippel-Buer“ im Samland zu werden, hier waren die klimatischen Bedingungen zum Zwiebelanbau sehr günstig. Auch im Samland gab es schon Tuttliesen. Es blieb aber bei diesen Plänen.
Um 1807 wird im Rahmen der Bauernbefreiung das für Willschicken zuständige Domänenamt verantwortlich u.a. auch für die Güter Alt/Neu Lappönen und Kreppurlauken im Rahmen der „Bauernbefreiung“ aufgelöst. In Willschicken wohnten damals 7 Schatull-Bauern. Nur auf den vorgenannten Gütern, die jedoch nur zum kleinen Teil den späteren Wilkentaler Grund bewirtschafteten, wurden später Scharwerker eingesetzt.
Die Preußischen Reformen schufen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in der gesamten preußischen Monarchie eine einheitliche Verwaltungsstruktur. Am 11.03.1874 wird der Amtsbezirk Groß Franzdorf (Nr. 27) gebildet, zu dem auch Willschicken gehört. 1882 erfolgte die endgültige Feststellung der Grenzen der Gemeinde Willschicken.
Siehe dazu auch: 6.4.1 Gebietsgliederung
Von der "Bauernbefreiung" (Ablösung der Erbuntertänigkeit, Erwerb von Eigentum und gesetzlichen Flurbereinigung) 1807-1850 waren die sieben Großbauern von Willschicken nur am Rande betroffen. Es waren alle ehemalige Schatull- und Erbfrei-Bauern, die hatten ihren Boden vom Kurfürsten bzw. König gekauft und urbargemacht hatten. Sie waren schon Eigentümer ihres Landes. Für sie arbeitete ihr Gesinde und Instleute. Bei Bedarf kamen Tageslöhner und Wanderarbeiter hinzu.
Die Landarbeiter besaßen keine größeren Grundstücksansprüche und kamen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Nebengebäuden und Katen unter. In so einem Nebengebäude wohnten 1938 noch Friedrich Papendick und Frau Flemig, gelegen in der Nähe des Hofes von Besitzer August Herrmann Tuttlies. Teilweise wohnten die Altenteiler zusammen mit den Erben noch in einem Wohngebäude, hatten dort aber deutlich weniger Platz.
Siehe dazu auch: 5 VON IHRER PERSÖNLICHEN RECHTSSTELLUNG
Während der "Bauernbefreiung" kam es in den Nachbargemeinden von Willschicken zu zahlreichen Landabtretungen, da die dortigen Scharwerks-Bauern die Abtretungssummen an ihre Gutsherren nicht zahlen konnten. Zu Landabtretungen kam es aber auch in Willschicken, und zwar im Erbschaftsfalle. Nach Meinung des Insterburger Landrates Konrad von Massow entstand die Parzellierung von Privatgrundstücken nach der Bauernbefreiung häufig durch Erbschaftsregulierungen, wobei der Grundstücksnehmer als Erbe nicht die Mittel besaß, um die Miterben mit Geld zu entschädigen, und sie deshalb mit Landabtretungen abfinden musste.
Diese "wirtschaftlich" notwendige Flurbereinigung erfolgte in Willschicken hauptsächlich während der wirtschaftlichen Depressionen und längeren Krisen, 1873-1879 und 1918-1924.
Ab 1722 wurde von der Domänenkommissionen die lokale Bodengüte für die Versteuerung durch grobe Schätzungen festgesellt.
Durch die Seperation entstanden zusammenhängende Bauern-Grundstücke. Sie wurden nach 8 Klassen anhand der mittleren landwirtschaftlichen Einheitswerte in den Kreisen bewertet. Sie waren im Landkreis Insterburg in der Gemeinde Willschicken durch die Bodenwerte 4 und 5 bewertbar. 1935 lag der steuerliche landwirtschaftliche Einheitswert für diese Böden im Kreis Insterburg zwischen 600 und 699 Reichsmark pro Hektar. Die gesamte Spannweite für Ostpreußen lag zwischen 300 und 1599 Reichsmark pro Hektar. Diese Werte wurden für notwendige Verkäufe und Hypotheken-Kredite zu Grunde gelegt. Im Jahr 1905 beträgt der Grundsteuer Reinertrag in Willschicken 8,87 RM je ha
Siehe dazu auch: 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
1820 wurde in Preußen die Klassensteuer eingeführt. Erhoben wurde die neue Steuer nur auf dem flachen Land, während in größeren Städten eine Mahl- und Schlachtsteuer erhoben wurde. Es wurden 5 Steuerklassen gebildet.
- „vorzüglich“ wohlhabende und reichen Bürger
- wohlhabender Bürger- und Bauernstand
- gemäßigt wohlhabender Bürger- und Bauernstand
- geringe Bürger- und Bauernstand
- Lohnarbeiter, Gesinde und Tagelöhner
Mit Ausnahme der niedrigsten Steuerstufe, wurde die Steuer als Haushaltssteuer abgeführt. Die Steuersätze betrugen jährlich in der ersten 48 Taler, in der zweiten 24, in der dritten 12, in der vierten 4 Taler und in der fünften Klasse maximal 1½ Taler. Standesherren und adelige Gutsbesitzer mussten diese Steuer nicht entrichten.
Landräte, die für die Steuerschätzung zuständig waren, konnten mit ihrer Schätzung der Grundsteuer Einfluss auf die Wahlen nehmen.
Im Königreich Preußen galt das Dreiklassenwahlrecht. Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von 1849 bis zum Ende der Monarchie 1918 wurden nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt wurden. Das Abgeordnetenhaus war die zweite Kammer des Preußischen Landtages. Auch auf Gemeindeebene wurden die Stadtverordneten der preußischen Städte und Gemeinden gemäß der Preußischen Gemeindeordnung ebenfalls nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt.
Das 1849 in Preußen eingeführte Dreiklassenwahlrecht knüpfte unter anderem an die Klassensteuer an: Nach ihrem Anteil am Gesamtaufkommen aus Klassen-, Grund- und Gewerbesteuer ihrer Gemeinde bzw. ihres Wahlbezirks wurden die Wahlberechtigten in drei Klassen eingeteilt, die je ein bis zwei Wahlmänner wählten.
Die Wahlberechtigten wurden in drei Abteilungen eingeteilt
- Die Wahlberechtigten, die die meisten Steuern zahlten, wählten in der 1. Abteilung.
- In die 2. Abteilung wurden diejenigen eingeteilt, die unter den verbleibenden Wahlberechtigten die größte Steuerleistung erbrachten
- Die übrigen Wahlberechtigten bildeten die 3. Abteilung.
Wahlberechtigt war jeder männliche Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet hatte und seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz in einer preußischen Gemeinde hatte. Er durfte auch nicht durch rechtskräftiges Urteil die bürgerlichen Rechte verloren haben oder öffentliche Armenunterstützung erhalten
Die Provinz Preußen (auch: Königreich Preußen) war nach dem Wiener Kongress aus unterschiedlichen Teilen entstanden. Sie umfasste Ostpreußen, Westpreußen und Litauen. Preußen hatte sich in § 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet, eine landständige Verfassung zu erlassen. Es wurde jedoch kein allgemeiner Landtag eingesetzt, sondern es wurden auf Provinzebene Provinziallandtage geschaffen. Rechtsgrundlage war das Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823. Für die Provinz Preußen erfolgte dies durch das Gesetz, wegen Anordnung der Provinzialstände für das Königreich Preußen vom 1. Juli 1823. Der so geschaffene Provinziallandtag bestand aus drei Ständen: der Ritterschaft, den Städten und den bäuerlichen Grundbesitzern. In Ostpreußen stellte die Ritterschaft 30, die Städte 15 und die Grundbesitzer 15 Abgeordnete. Damit ergaben sich 60 Abgeordnete. Mit Verordnung vom 17. März 1828 wurde die genauere Verteilung geregelt. Danach stellten beispielsweise Danzig und Königsberg je 3, Memel und Tilsit je einen Abgeordneten.
Voraussetzung für die Wählbarkeit war in allen drei Kurien Grundbesitz, der zehn Jahre lang ununterbrochen im Besitz gewesen sein musste, die Mitgliedschaft in einer der christlichen Kirchen, die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres und der unbescholtene Ruf. Das Wahlrecht im ersten Stand war an den Besitz eines Ritterguts, nicht jedoch an die Zugehörigkeit zum Adel geknüpft. Für die Abgeordneten der Städte war ein Wert des Grundbesitzes oder des Gewerbes von 8.000 oder 10.000 Talern (je nach Größe der Städte), für die Abgeordneten des Landes Grundbesitz von über 100 ha Voraussetzung. Dieser Wert sank nach der Bauernbefreiung auf 20 ha. Die Wahl erfolgte auf sechs Jahre. Alle drei Jahre schied die Hälfte des Landtags aus und wurde neu gewählt. Die Wiederwahl war zulässig. Es wurden auch Stellvertreter gewählt.
Außer Kraft gesetzt wurde das Dreiklassenwahlrecht erst im November 1918 nach dem militärischen Zusammenbruch und dem Untergang der preußischen Monarchie im Zuge der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg.
Im Jahr 1873 wurden die Mahl- und Schlachtsteuern abgeschafft, die Klassensteuer galt von da an auch für die städtische Bevölkerung. 1851 wurde die Klassensteuer aufgespalten: „Die alte Klassensteuer traf nur noch Einkommen bis 1000 Taler, alle höheren Einkommen unterlagen im ganzen Land […] einer klassifizierten Einkommensteuer", die aber erst 1891 eingeführt wurde. U. a. Bismarck hatte sich gegen jede Veränderung gestellt. Die Miquel´sche Einkommensteuer von 1891 (EStG 1891) – verbunden mit einer reformierten Gewerbesteuer und der Einführung einer allgemeinen Vermögensteuer - 1906 kam die Erbschaftsteuer hinzu – führte zu beträchtlichen Staatseinnahmen, so dass der preußische Finanzminister Johannes von Miquel einen Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden einrichten konnte.
Die wesentliche Neuerung war die Steuerprogression: Mit dem Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 wurde die bisherige Einteilung der Steuerpflichtigen in einkommensabhängige Klassen, die jeweils den gleichen Steuerbetrag zu zahlen hatten, abgeschafft und durch einen progressiven Steuertarif ersetzt: Der Steuersatz der Einkommensteuer stieg von 6 Mark für Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Reichs Mark, also rund 0,6 %, bis auf 4 % für Jahreseinkommen über 100.000 Reichs Mark.
Quellen:
Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | Steuern und Finanzen | bpb.de
Nach der Reichgründung schrumpfen aber die Willschicker wieder langfristig von 164 im Jahre 1871 auf 122 gemeldete Einwohner im Jahre 1933
Die freie Ortswahl der ländlichen Bevölkerung nach Bauernbefreiung und die große Zahl der der Arbeitsplätze in der Industrie, die nach 1871 im Reichen entstehen ist, war ein Voraussetzung für die die umfangreiche Abwanderungen aus Ostpreußen.
Die deutsche Bevölkerung wuchs in Ostpreußen zwischen 1871 und 1933 von 1.822.000 auf 2.330.000 Millionen, d.h. um 28 %. Zwischen 1871 und 1933 verlor die Provinz aber zwei Drittel ihres Zuwachses an Wohnbevölkerung (einschließlich Polen und Litauer) insgesamt 920.000 Menschen durch Abwanderung. Ein kleinerer Teil davon wanderte vor der Reichsgründung auch nach Russland aus.
Verwaltungstechnische, finanzielle und raumordnerischen Maßnahme halfen nicht diese enorme Abwanderung zu stoppen. Das Dorf bietet seinem Nachwuchs keine Arbeit mehr
Es konnten zwar theoretisch Kredite durch die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion beschafft werden, die wirtschaftliche Situation ließ es aber im Allgemeine nicht zu, nur Neusiedler bildeten eine Ausnahme. Für sie gab es günstige staatliche Programme.
Alle drei Entwicklungen hatte auch in Willschicken unmittelbare räumliche Folgen. Die sieben Großbauern behielten zwar ihre Höfe, mussten aber aus wirtschaftlichen Gründen einen beträchtlichen Teil ihres Landes aufteilen und verkaufen. Von den 319 ha Gesamtfläche in Willschicken hielten die 7 Großbauern um 1900 nur insgesamt nur noch 83 ha. Auf den verkauften Flächen entstanden durch "Abbau" und Neubau, neben den 2 vorhandenen Gütern, 7 Mittelbauer und 7 Kleinbauer. Willschicken hatte nun insgesamt 23 Höfe
Siehe dazu auch : 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
Die Grundstücke lagen aber nicht immer dorfnahe. Willschicken wurde zu einer Streusiedlung, mit einem kleinen alten Straßen-Dorfkern. Die Hofgrößen bis 7,5 ha. wurden in der Steuerklasse von 1910 als Kleinbauern bezeichnet. Die Finanzierung der Neusiedler geschah neben Erbschaftsanteilen in der Regel über Hypotheken-Kredite der Ostpreußische Generallandschaftsdirektion. Eine Alternative war die Pacht.
Das vorhandene Straßennetz und die Planung neuer Straßen bestimmte die räumliche Struktur von Willschicken. Die Anlage der privaten Zufahrtswege zu den neuen Grundstücken, häufig auch über die Nachbargrundstücke, führte aber oft zu Rechtsstreitigkeiten vor den örtlichen Behörden.
Von 1853 stieg die Einwohnerschaft in Willschicken durch Geburtenüberschuss von 110 auf 168 im Jahre 1868, um dann bis 1939 auf 127 Einwohner zu sinken. Was sich bemerkbar machte, war die dauerhafte Abwanderung der Landlosen, da die landwirtschaftlich zu nutzenden Flächen nicht beliebig vermehrbar waren, bzw. durch das Erbrecht festgelegt waren. Dazu kam, das Willschicken als kleines Bauerndorf nicht in der Lage war, dem Geburtenüberschuss seiner Bewohner eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten.
Willschicken wird zunächst Aulowönen, dann Franzdorf zugeordnet.
Nach der endgültigen Feststellung des Amtsbezirks „Groß Franzdorf Nr. 27“ am 17. 11. 1882 wurden die Grenzen von Wilkental festgelegt und die Lage der Neusiedlungen in Willschicken durch eine Straßenkarte zu den erworbenen Grundstücken in Form von örtlichen Bebauungsplänen vorbereitet. Die Bebauungspläne wurden von der Baupolizei in Aulowönen in der Person des Amtsvorstehers erarbeitet und mussten mit der Gemeindeverwaltung und dem Landrat in Insterburg abgestimmt werden. In der Gemeindeverwaltung waren die Interessen der Großbauern und Gutsbesitzer stark vertreten.
Nach 1918 waren alle „freien Ländereien“ in Willschicken aufgesiedelt. Nur noch durch Verkauf oder Konkurse fanden Besitzerwechsel statt.
Siehe dazu auch: 6.4 Gemeindeverwaltung während der Königszeit, der Kaiserzeit und der Weimarer Republik
Berta und Ferdinand Tuttlies heiraten 1904 in Willschicken
Durch die räumliche Nähe der Höfe zueinander entstand zugleich eine soziale Nähe. Bei den Tuttliesen stamme die Ehefrau Berta Tuttlies, geb. Burba aus Paducken und der Ehemann Ferdinand Tuttlies aus Willschicken. Allgemein hieß es: Mädchen, mach die Augen auf, Heiraten ist kein Pferdekauf.
Die räumliche Orientierung der Bewohner von Wilkental, auf die Nachbargemeinden und Städte wie
- Pillwogallen später Lindenhöhe
- Paducken später Padau
- Aulowönen später Aulenbach
- Keppurlauken später Birkenhof
- Insterburg
hing von den notwendigen Aktivitäten der Willschicker, von der Art der in den Nachbargemeinden und Städte vorhandenen Gelegenheiten, den sozialen Kontakten und der räumlichen Lage der Höfe in Willschicken ab.
Siehe dazu auch 9.2 Willschicken und seine Nachbargemeinden
So war der Laden und die Gaststätte Lerdon in Lindenhöhe auch das "soziale Zentrum" vom östlichen Wilkental. Ganz in der Nähe besaßen die Tuttliesen auch ihren Hof. In südlichen Aulowöhnen wurden größere Sache gekauft, es gab einen Bahnhof, die Kirche, einen Arzt und eine Apotheke. Nach Insterburg fuhr man nur zu besonderen Gelegenheiten. Natürlich spielten die Verkehrsmittel, wie Fahrrad, Kutschwagen, Eisenbahn oder Auto und das Wetter und die Jahreszeiten eine Rolle
Eine Dorfgemeinschaft wie Wilkental, zeichnet sich durch soziale Beziehungen aus wie
- die Talka. Sie bezeichnete in Preußisch-Litauen die gegenseitige „Bitthilfe“ unter den Dorfbewohnern, die bei umfangreichen landwirtschaftlichen Arbeiten wie Pflügen, Aussaat, Roggenernte, Dreschen und Hausbau erbeten und gewährt wurde. Oft schloss ein großes abendliches Fest – möglichst mit Musik und Tanz – eine Talka ab, immer war sie mit reichlicher Verköstigung der Helfer verbunden. Der Hausbau der Tuttliesen wurde durch eine Talka tatkräftigt unterstützt.
- eine große Beteiligungen an Gottesdiensten, Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten und Trauerfeiern
- das Bestehen von stabilen Verwandtschafts- und Nachbarschaftsbeziehungen
- der regelmäßigen Besuche der Gaststätten. Es werden von den Männern beim Trinken Neuigkeiten ausgetauscht und Zeitungen gelesen. Am Wochenende wird dort von den jungen Leuten getanzt. Es ist die traditionelle Gelegenheit zum Kennenlernen.
- die Beschaffung den Witterungsverhältnissen - wie den langen und strengen Winter - angepasste Bekleidung und Nahrung
- das überwiegende Verwenden des ostpreußischen Platt als Alltagssprache, deren Sprach-Teile vielfach aus Litauen und Polen stammten
- die Nutzung von vergleichbare Aktionsräume, die über die formalen Gemeindegrenzen hinweggingen, häufig wurde im fußläufig erreichbaren Umfeld gearbeitet und geheiratet
- das Verwenden von vergleichbarem Häuserschmuck zu Festen wie Weihnachten, Ostern und Erntedank
- die Ausübung von vergleichbaren Sitten und Bräuche wie z. B. : Rasemuckenjagen und Schmackostern, Kalmus und Alwieteschockel, Roggenband und Plon, Weihnachtsschimmel und Pfefferkuchen, Brummtopf und Dannekindern, Schlorrenschmeißen und Naujahrsbock, Leinölbrot und Bügeltanz [55]
Hildegard Tuttlies sagte: “Wir lebten zwar in einer kleinen Welt, waren aber zufrieden.“
Siehe dazu auch: 9 Geschichten & Anekdoten rund um Willschicken
Ferdinand Tuttlies nimmt ab 1914 am 1. Weltkrieg teil
Andreas Kossert fasst die Auswirkungen des 1. Weltkrieges auf Ostpreußen zusammen:
Vom August 1914 bis zum Februar 1915 waren bis zu zwei Drittel Ostpreußens zeitweise russisch besetzt. Die zweimal durch Ostpreußen ziehende Frontlinie hinterließ durch die Kampfhandlungen ein zerstörtes Land. . „Bereits 1914 setzte man eine Kommission ein, welche die Verluste in Ostpreußen protokollieren sollte. Für die Gesamtprovinz belief sich der Schaden auf 1,5 Milliarden Mark. Etwa 1.500 Zivilisten waren der Besatzung zum Opfer gefallen. Insgesamt kamen während der Kämpfe 1914/15 über 61.000 Soldaten ums Leben – 27.860 Deutsche, 1.100 Österreicher sowie 32.540 Russen. Dramatische Auswirkungen zeigte der Verlust an Vieh und Pferden, der die Versorgung ernsthaft gefährdete. … Viele Menschen hatten aber auch in ihren Dörfern ausgeharrt oder waren auf der Flucht von russischen Truppen überrascht worden. Auf ‚Spionageverdacht‘ hatten die Besatzer gnadenlos reagiert, es war zu zahlreichen Exekutionen gekommen. … Insgesamt wurden bis zu 13.000 Zivilisten nach Russland deportiert und kehrten erst nach Jahren wieder zurück.“
Quelle: Kossert: ZEIT 13.02.2014
Siehe dazu auch: 7.2 Soldatengrab aus dem 1. Weltkrieg
Der verlorenen 1. Weltkrieg hatte für Deutschland und Ostpreußen ab 1919 u.a. sowohl finanzielle als auch räumliche Folgen
Nach dem 1. Weltkrieg ist die Aussiedlung und Neugründung der Höfe in Willschicken weitergeht abgeschlossen. 4 von den 5 Tuttliesen Kindern verließen den heimatlichen Hof von Ferdinand Tuttlies in Willschicken, um sich woanders Arbeit zu suchen, da es zu Hause keine Anstellungen für sie gab.
Konjunkturzyklen bestimmten das Leben auf dem Lande. Die Konjunkturzyklen waren gerade für die Landwirtschaft in Ostpreußen eine Berg- und Talfahrt. Von 1848 bis 1873 gab es einen deutlichen und langen Aufschwung. Nach der Reichsgründung lösten sich danach bis zum 1. Weltkrieg 5 Konjunkturen und 5 Depressionen zeitlich ab. Dann folgten der 1. Weltkrieg, die Unterzeichnung des Versailler Vertrages, die Hyperinflation, die goldene Jahre, die Weltwirtschaftskrise und die Kriegsfinanzierung des 2. Weltkrieges.
Siehe dazu auch: 4.1 Grundherrschaft und Gutsherrschaft
In Ostpreußen waren nach dem 1. Weltkrieg gegenüber dem Reich die Lebenshaltungskosten etwa 10 % höher, die Löhne etwa 20 % niedriger. Dazu kamen - was besonders wichtig war - stagnierende oder fallende Getreidepreise und erhöhte Transportkosten auf Grund des polnischen Korridors. Eine Industrialisierung hatte in Ostpreußen kaum stattgefunden. Erhöhte Steuern verschlechterte die Lage. Staatliche Siedlungsprogramme hatten kaum Erfolg. Das größte Problem war die fehlenden Arbeitsplätze, die zur Abwanderung führten. Zwar hatte die Güter während der Erntezeit große Bedarfe an Landarbeitern, die aber überwiegend durch "billige" polnischen Tagelöhner gedeckt wurden. Zwischen 1918 und 1933 verlor die Provinz Ostpreußen zwei Drittel ihres Zuwachses an Wohnbevölkerung insgesamt 375.000 Menschen durch Abwanderung. Auch Willschicken war von der Abwanderung betroffen
Alle Veränderungen betrafen besonders auch die Landwirtschaft und deren Bevölkerung auch in Willschicken fundamental, da sie keine ausreichenden Arbeitsplätze anbieten konnte
Siehe dazu auch: 7.3 Zwischenkriegszeit - Weimarer Republik
Die finanziellen Forderungen gegen Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages beliefen sich zunächst auf eine Abschlagszahlung von 20 Milliarden Goldmark. Am 5. Mai 1921 setzte die Reparationskommission die endgültige Kapitalsumme, die Deutschland zu tilgen und zu verzinsen hatte, auf 132 Milliarden Goldmark fest. Dazu kamen die Auslandsschulden. Um die Reparationen bezahlen zu können bedurfte es einer umfangreichen Finanz- und Steuerreform im Deutschen Reich. Initiator war Matthias Erzberger.
Matthias Erzberger wurde 1903 Abgeordneter für die Zentrumspartei im Reichstag und dort vor allem als Kritiker der Kolonialpolitik bekannt. Er beteiligte sich an der Aufdeckung mehrerer Kolonialskandale. Im Oktober 1918 wurde er Minister, im November 1918 unterzeichnete er als Bevollmächtigter der Reichsregierung und Leiter der Waffenstillstandskommission das Waffenstillstandsabkommen von Compiègne, das die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs faktisch beendete. Anschließend setzte er als Reichsminister der Finanzen von 1919 bis 1920 die nach ihm benannte Erzbergersche Reform durch, die als umfangreichstes Reformwerk der deutschen Steuer- und Finanzgeschichte gilt. Eine Hetzkampagne des deutschnationalen Politikers Karl Helfferich und der damit verbundene Prozess zwangen ihn 1920 zum Rücktritt. Verbreiter der Dolchstoßlegende bezeichneten Erzberger als einen der „Novemberverbrecher“ und "Erfüllungspolitiker". Er wurde von zwei Marineoffizieren, beide Angehörige der rechten Organisation Consul und des Freikorps Oberland, 1921 ermordet. Im Nationalsozialismus wurden Teile der Erzbergerschen Steuerreform, insbesonders die Vermögensbezogenen Steuern, wieder zurückgenommen. Siehe auch die folgende Abbildung: Steuerentwicklung 1925 - 2020
Quelle: Matthias Erzberger - Wikipedia
Das Ziel der Steuerreform war eine sozial gerechte Verteilung der enorm angestiegenen Steuerlast auf Grund der Reparationen. Die durchgeführte Reichsfinanzreform schuf ein neues Steuersystem auf Basis einer einheitlichen Besteuerung mit einer progressiv ausgestalteten Einkommenssteuer als Herzstück und weiteren direkten wie indirekten Reichssteuern. Die Einkommensteuer war im Kaiserreich gering und betrug beispielsweise in Preußen max. 4 %. Nun wurde der Spitzensteuersatz auf 60 % angehoben. Die Steuerkompetenz ging weitgehend auf die Republik über, dass die Länder und Kommunen prozentual an den Steuereinnahmen beteiligten. Statt 2 Milliarden Mark an Steuern und Abgaben vor dem Krieg benötigte der Staat nun 17 Milliarden Mark. In der Landwirtschaft lag z. B. vor dem 1. Weltkrieg die abzugsfähige Steuerlast vom Betriebsergebnis durchschnittlichen bei 1 - 2 % um ab 1920 auf 4 - 6 % zu steigen. Bei etwa 20 % der über 100 ha großen Gütern in Ostpreußen wurden Steuernachzahlungen eingefordert, da hier Steuerhinterziehung aufgedeckt wurden. So stiegen die vorher sehr niedrige gesamte Steuerlast einiger ostpreußischen Gutsbesitzer ab 1920 um bis zu 520 %. Dies führte häufig zu weiterer Verschuldung und zu enormen politischen Widerständen.
Quelle: Dieter Hertz-Eichenrode, Bevölkerung und Wirtschaft in Ostpreussen 1919 - 1930
Auch die Tuttliesen als Grundbesitzer in Willschicken hatten Steuern zu zahlen.
Die Grundsteuer zielt auf den Ertrag, der aus dem Grund und Boden gewonnen wird. Nach dem „Gesetz über die Einrichtung des Abgabewesens“ vom 30. Mai 1820 war in jeder preußischen Provinz eine Grundsteuer zu erheben, die durch die Gemeinden von den zahlungspflichtigen Eigentümern in monatlichen Beiträgen eingezogen wurde. Die Grundsteuer war bis zur Steuerreform 1920 die Haupteinnahmequelle des preußischen Staates.
Während bei den älteren Grundsteuerformen nur grobe Schätzungen des Bodenwerts nach dem Flächeninhalt (Hufe, Morgen) zugrunde gelegt wurden, kam mit der Ausbildung des Katasterwesens vom 18. Jahrhundert an die qualitative Beurteilung hinzu. Vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis in die 1930er-Jahre wurde streng nach den Flurstücken des Liegenschaftskatasters vorgegangen. Jede Parzelle wurde einzeln geschätzt. Dies war ein relativ aufwändiges Verfahren, gerade bei kleinen Parzellen. Danach wurden Flurbücher und Mutterrollen erstellt. 4 Jahre lang arbeiteten etwa 3.500 Beamte in Preußen daran, die notwenigen Unterlagen zu erstellen. Jährlich wurden dafür etwa 20 Mil. RM benötigt.
Zur Ermittlung des jeweiligen Wertes eines Grundstücks war sein Flächeninhalt durch eine "Parzellar- oder Stückvermessung" zu ermitteln. Die Ergebnisse wurden in Flurbüchern und Mutterrollen festgehalten,
- Flurbuch: Die Flurbücher sind Verzeichnisse aller Flurstücke einer Flur, die je Flur fortlaufend nummeriert sind, mit deren Lagebezeichnung, Eigentümer, Flächengröße, Kulturart, Bodenqualität, Klassensteuereinteilung und Reinertrag.
- Mutterrolle: Die Mutterrolle diente der Erhebung der Grundsteuer und einhielt je Artikel die Grundstücke eines Eigentümers mit deren Lagebezeichnung, Flächengröße, Kulturart, Bodenqualität, Klassensteuereinteilung und Reinertrag.
Als Reinertrag galt der nach Abzug der Bewirtschaftungskosten verbleibende erzielbare Überschuss.
Zur Klassensteuer siehe die Nummer 17 in diesem Abschnitt.
Die individuellen Reinerträge wurden nach der Erhebung in 8 unterschiedliche Klassen eingeteilt Nach der Klassenbildung wurden zusätzliche Werte nach einer fachgerechte und qualitative Bodenschätzung von Kulturart und Bodenqualität hinzugezogen. Unter Bodenschätzung, auch Bonitierung oder Bonitur, verstand man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes (Bodenbonität) landwirtschaftlicher Grundstücke (Ackerböden oder Grünlandböden). Dazu wurden zunächst im Rahmen der Acker- bzw. Grünlandschätzung die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beurteilt, die sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergab. Danach erfolgen Zu- oder Abschläge, die die Geländeeigenschaft (z. B. Hangneigung) berücksichtigen. Danach wurde für jedes Dorf nur ein einziger mittlerer Durchschnitts-Wert ermittelt. Der Reinertrag wurde von den Katasterämter für die Gesamtfläche jeder Gemeinden pauschal und für die großen (Ritter) Güter individuell festgelegt. In Willschicken betrugen im Jahr 1905 die Gemeinde - Grundfläche 319,8 ha, der Grundsteuer Reinertrag 8,87 RM je ha. Für 1925 wurden er bei analoger Fläche um 4,8 % erhöht. Dieses System wurde seit dem 1. April 1938 durch ein einheitliches Grundsteuerrecht abgelöst.
Quelle:
Die Erträge aus dem Nebenerwerb der Schneiderei von Ferdinand Tuttlies wurden nicht immer berücksichtigt, obwohl er sein penibel von seiner Frau Berta geführte Schneiderbuch der Gemeinde jedes Jahr vorlegte. "Dö sin Kinkalitkes" wurde ihm beschieden.
Deutsche Reparationsleistungen mussten in Goldmark, Devisen und Sachgütern geleistet werden. Letztendlich belief sich die Gesamtsumme der durch die Weimarer Republik erfolgten Zahlungen bis 1923 nach deutschen Angaben auf 67,7 Milliarden Goldmark, nach den alliierten Berechnungen aber nur 21,8 Milliarden Goldmark. Die Differenz erklärt sich durch eine unterschiedliche Bewertung zahlreicher Leistungspositionen.
Im 15. Oktober 1923 wurde in Berlin zur Neuordnung der Währungsverhältnisse in Deutschland die Deutsche Rentenbank errichtet. Ihre Aufgabe bestand in der Stabilisierung der Währung und der Rückgewinnung des völlig verlorengegangenen Vertrauens in das deutsche Geld. Damit gelang es, die Hyperinflation abrupt anzuhalten. Die alte Mark blieb vorerst gesetzliches Zahlungsmittel und wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ersetzt. Wer sich etwa vor 1921 für ein Haus oder anderen Grundbesitz verschuldet hatte, der war über Nacht seine Schulden los. Größter Profiteur war der Staat. Seine gesamten Kriegsschulden in Höhe von 154 Milliarden Mark beliefen sich, als am 15. November 1923 die neue Währung Rentenmark eingeführt wurde, auf minimale Beträge.
Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde dann auch der Teil der deutschen Schulden geregelt, der auf verbleibende Auslandsschulden bezüglich der Reparationsforderungen des Versailler Vertrags zurückging. Die Bedienung dieser Auslandsschulden war am 3. Oktober 2010 abgeschlossen
Ostpreußen wurde 1919 durch den Versailler Vertrag vom übrigen Reichsgebiet getrennt und konnte ohne Grenzkontrollen nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen), auf dem Luftweg oder über bestimmte Bahnstrecken durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Ferdinand Tuttlies verkündet: "We liv on en Inselken."
Sieh auch dazu: 7.3.1 Polnischer Korridor
Die ursprüngliche Fläche von Ostpreußen wurde aufgrund des Versailler Vertrages drei Mal verändert - und zwar durch die (vorläufige) Abtrennung des Memelland, des Soldauer Ländchen und Westpreußen. Die Abtretungen wurden durch den Nationalsozialismus wieder revidiert. 1939 gab es eine Vergrößerung durch die widerrechtliche Annexion des polnische Landkreis Ciechanów hinzu.
Das Memelland oder Memelgebiet (litauisch Klaipėdos kraštas) war ein Gebiet im nördlichen Ostpreußen, das Deutschland 1920 nach Artikel 99 des Versailler Vertrags ohne Volksabstimmung an die alliierten Mächte abtreten musste. Es lag rechts der Memel bzw. ihres Deltaarms Skierwieth (Skirvytė) und umfasste auch den entsprechenden Teil der Kurischen Nehrung. Bis Anfang 1923 verwaltete Frankreich das Gebiet in Vertretung des Völkerbundes. Dann wurde es von Litauen annektiert.
Das 2656,7 km² große Territorium war etwa 140 km lang und bis zu 20 km breit. Von den über 140.000 Bewohnern bezeichneten sich im Jahr 1925 laut einer litauischen Volkszählung 72,5 % als Deutsche bzw. Kulturdeutsche – darunter waren 16 % zweisprachig – und 27,5 % als Litauer. Größte Stadt war in jener Zeit Memel (Klaipėda) mit 40.000 Einwohnern (1931 11 % Litauer), gefolgt von Heydekrug (Šilutė) mit 5000 Einwohnern und Pogegen (Pagėgiai) mit 2800 Einwohnern.
Im März 1939 zwang der NS-Staat Litauen unter Kriegsdrohung, das Memelland abzutreten, das anschließend in Ostpreußen aufging. Da diese Gebietserweiterung nach dem 31. Dezember 1937 stattfand, zählte das Memelland völkerrechtlich nicht zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches.
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags von 1919 wurde das Gebiet Soldau zusammen mit weiteren 32 Gemeinden des Kreises Neidenburg am 10. Januar 1920 an Polen abgetreten. An den Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen nahm das sogenannte Soldauer Gebiet („Soldauer Ländchen“) nicht teil, da die Bahnlinie Danzig–Warschau aus geostrategischen Gründen Teil des Polnischen Korridors wurde.
Während des Polnisch-Sowjetischen Kriegs wurde Soldau im August 1920 kurzfristig von der Roten Armee besetzt, die die Rückkehr des gesamten Polnischen Korridors nach Deutschland ankündigte und vom deutschen Teil der Bevölkerung begeistert begrüßt wurde.
Als Folge des Überfalls auf Polen und der anschließenden Okkupation 1939 kam das Soldauer Gebiet völkerrechtswidrig zum NS-Staat. Am 26. Oktober 1939 wurden die ehemals zum Kreis Neidenburg gehörenden Gemeinden einschließlich Soldau zunächst zum Landkreis Soldau zusammengefasst. Mit Wirkung zum 24. April 1940 erfolgte die Vereinigung mit dem Landkreis Neidenburg.
Vom 3. Dezember 1829 bis zum 1. April 1878 waren Westpreußen und Ostpreußen zur Provinz Preußen vereinigt, die seit dem 1. Juli 1867 zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich gehörte.
Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fiel das gesamte Kreisgebiet westlich der Weichsel als neuer Kreis Gniew (Mewe) an Polen. Dieser wurde zum 1. April 1932 aufgelöst und auf die Kreise Tczew (Dirschau), Starogard (Preußisch Stargard) und Swiecie (Schwetz) aufgeteilt. Der vorläufig deutsch gebliebene Ostteil wurde einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr. unterstellt. Am 24. Januar 1920 trat der Kreis unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder.
Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung im Abstimmungsgebiet Marienwerder am 11. Juli 1920 verblieb der verkleinerte Restkreis im Deutschen Reich. Trotz des positiven Ausgangs des Referendums für einen Verbleib beim Deutschen Reich mussten allerdings am 12. August 1920 auch die östlich der Weichsel gelegenen Landgemeinden Außendeich, Johannisdorf, Kleinfelde, Kramershof und Neu Liebenau an Polen abgetreten werden.
Mit dem 16. August 1920 endete die Unterstellung des Kreises unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder. Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Marienwerder in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk Marienwerder wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk Westpreußen umbenannt. Sitz des Regierungspräsidenten blieb die Stadt Marienwerder.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Marienwerder entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Dominierender Wirtschaftszweig zu jener Zeit war die Landwirtschaft, in der 1933 rund 65 % der nicht in der Kreisstadt lebenden Bewohner tätig waren.
Mit dem 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Marienwerder Teil des neu gebildeten Reichsgaus Westpreußen, der zum 2. November 1939 in „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ umbenannt wurde. Der Regierungsbezirk führte jetzt zwar wieder die frühere Bezeichnung „Marienwerder“, war aber nicht mehr Bestandteil des Freistaats Preußen.
Am 2. Dezember 1940 wurden rückwirkend die seit dem 26. Oktober 1939 mitverwalteten polnischen Gemeinden Burztych (Außendeich), Janowo (Johannisdorf), Kramrowo (Kramersdorf), Male Polko (Kleinfelde) und Nowe Lignowy (Neuliebenau) des Landkreises Dirschau in den Landkreis Marienwerder eingegliedert.
Siehe auch dazu: Friedensvertrag von Versailles – Wikipedia
Nach dem Ende der Weimarer Republik verkündet der Bürgermeister von Willschicken 1933: Willschicken soll nationalsozialistisch werden
Die Diktatur des Nationalsozialismus, die Kriegswirtschaft, die Einberufung der Männer und der Militäraufmarsch griffen tief in die bisherigen dörflichen Strukturen ein.
Die Gleichschaltung der NSDAP machte auch vor Willschicken nicht halt. Die Verwaltung wurde anpassen. Der Kreisleiter der NSDAP war nun für den Landkreis Insterburg in Gau Ostpreußen maßgeblich. Der Ortsbauerführer und der Blockwart bestimmten weitgehend das Dorfleben durch regelmäßig Kontrollen und gegebenenfalls verhängten Sanktionen. Hildegard Tuttlies schätzt, dass von den 23 Höfen in Wilkental, es etwa Zweidrittel gab, auf denen häufig zumindest ein jüngeres Mitglied in der NSDAP bzw. in deren Unterorganisationen zu Hause war.
Siehe dazu auch: 7.4.7 Die Lage der ländlichen Bewohner in Ostpreußen ab 1933
Die Provinz Ostpreußen wurden von den Nationalsozialisten räumlich vergrößert.
Nach dem Überfall auf Polen wurde zum 26. Oktober 1939 der polnische Landkreis Ciechanów – in Zichenau umbenannt – als Teil des neuen gleichnamigen Regierungsbezirks der Provinz Ostpreußen und damit völkerrechtswidrig vom Deutschen Reich annektiert.
Der polnische Regierungsbezirk Zichenau (polnisch Ciechanów) war ein nach der deutschen Besetzung Polens 1939 gebildeter und völkerrechtswidrig der preußischen Provinz Ostpreußen angegliederter Regierungsbezirk im Deutschen Reich.
Er umfasste ein Territorium von 13.186,4 km² und hatte eine Bevölkerung von ca. 895.000 Einwohnern. Hiervon waren 800.000 polnischer, 80.000 jüdischer und 15.000 deutscher Herkunft.
Siehe dazu auch: 7.4.2 Generalplan Ost
Am 03. 06. 1938 erfolgt die Umbenennung der Gemeinden Willschicken in Wilkental
Noch während der Weimarer Republik 1927 wurde ein Gemeindereformgesetz erlassen, welches die bisherige kommunale Selbständigkeit der großen Güter aufhob und diese an bestehende Gemeinden angliederte oder zu neuen Gemeinden zusammenfasste. Da man nun für diese größeren Einheiten oft neue Namen suchte, wurde die Gelegenheit wahrgenommen, die alten litauisch klingenden Ortsnamen durch deutsche zu ersetzen.
Die Nationalsozialisten ersetzten 1938 systematisch alle litauischen Orts-, Fluss-, Forst- und Moornamen durch „Eindeutschungen“ und verdrängten die litauische Sprache und deren Kultur.
Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30. Januar 1935 löste das zuvor geltende von den deutschen Ländern geschaffene Kommunalverfassungsrecht ab und schuf in Deutschland eine „reichsweit“ einheitliche, zentralistische gesetzliche Regelung. Die kommunale Selbstverwaltung blieb zwar nominell als Konstrukt erhalten: Die Gemeinden "verwalten sich unter eigener Verantwortung", faktisch jedoch wurde sie abgeschafft: Es gab weder eine gewählte Vertretungskörperschaft die Gemeindevertretung noch ein gewähltes Verwaltungsorgan den Gemeindevorstand. Wahlen durch die Gemeindebewohner oder gewählter Vertreter (Schöffen) gab es ebenfalls nicht mehr. Der Kreisleiter der NSDAP bestimmte die Richtung.
Wilkental wurde seit 1940 polizeilich verwaltet vom Amtsvorsteher, dem Besitzer Julius Onusseit in Klein Schunkern. Mit der Einführung der Kreisordnung für die sechs östlichen preußischen Provinzen vom 13. Dezember 1872 zum 1. Januar 1874 wurde die gutsherrliche Polizeigewalt beseitigt. Sie wurde aber nicht auf die Gemeinden oder auf den Kreis übertragen, sondern den neuen Amtsvorstehern anvertraut. Diese wurden vom Kreistag für ihren Bezirk, den Amtsbezirk, gewählt und vom König, später vom Oberpräsidenten und zuletzt vom Regierungspräsidenten ernannt. Der Amtsbezirk umfasste mehrere Landgemeinden oder Gutsbezirke, während die Stadtgemeinden außerhalb des Bereichs eines Amtsbezirks blieben. Größere Landgemeinden oder Gutsbezirke konnten auch allein für sich einen Amtsbezirk bilden (Eigenamtsbezirk).
Der Amtsvorsteher war die Ortspolizeibehörde. Er wurde bis 1933 für die Dauer von sechs Jahren gewählt und später durch die Parteigliederungen der NSDAP ernannt. Bei Fehlen geeigneter Kandidaten konnte auch ein Amtsvorsteher für den Bereich eines oder mehrerer benachbarter Amtsbezirke kommissarisch ernannt werden. In einem Eigenamtsbezirk nahm der Gemeinde- oder Gutsvorsteher die Aufgaben des Amtsvorstehers wahr. Einen bestimmten Amtssitz gab es nicht. Die Geschäfte wurden vom Wohnsitz des Amtsvorstehers aus ehrenamtlich geleitet, so dass dieser Sitz bei der Ernennung eines neuen Amtsvorstehers auch örtlich wechseln konnte. So sollten eine sparsame Verwaltung gewährleistet sein und die schwache Finanzkraft der östlichen Kreise Preußens nicht durch eine hauptamtliche Verwaltung überfordert werden. Hildegard Kiehl berichtete, dass der Amtsvorsteher als überzeugter Nationalsozialist ab 1940 bei den Tuttliesen in Wilkental nicht sonderlich beliebt war. Ursache waren mehrfache unangemeldete Polizei-Kontrollen der Milchabgaben und der Schweinehaltung.
Siehe dazu auch: 7.4.5 Veränderungen in der Verwaltung während des Nationalsozialismus
Von den 122 Einwohnern in Wilkental im Jahre 1939 kamen durch den 2. Weltkrieg und dessen Folgen 34 Menschen um, darunter 4 Mitglieder der Tuttliesen-Familie
Die Gemeinde Wilkental wird nach 1945 aufgelassen und fast alle Häuser abgebrochen. Nach dem verlorenen Weltkrieg wurde 1945 das ehemalige Ostpreußen geteilt, der Süden kam zu Polen, der Norden zur damaligen Sowjetunion. Das südliche Ostpreußen deckt sich heute weitgehend mit der polnischen Woiwodschaft Ermland-Masuren (poln. Województwo warmińsko-mazurskie) mit der Gebiets-Hauptstadt Allenstein/Olszty. Es ist ein beliebtes Tourismusgebiet geworden. Der nördliche Teil, der Oblast Kaliningrad (Kaliningradskaja oblast’), wurde Teil der RSFSR (nach 1991 Russische Föderation) mit der Hauptstadt Kaliningrad. Unter allen deutschen Provinzen hatte Ostpreußen im Zweiten Weltkrieg die meisten Verluste erlitten: Von seinen fast 2,5 Mio. Einwohnern fielen 511.000 Menschen (darunter 311.000 Zivilisten) im Kampf, auf der Flucht, durch Verschleppung und Lagerinternierung sowie dem Hunger und der Kälte zum Opfer.
Siehe dazu auch:
10 Willschicken - Erinnerungen, Flucht und Neuanfang
und
7.5 Ausblick auf den Oblast Kaliningrad
Lage der Gemeinde Willschicken in Ostpreußen
Die verwaltungsmäßige Gliederung von Ostpreußen und damit die Entwicklung von Willschicken wurde durch die folgenden geschichtlichen Herrschaftsformen mitbestimmt:
- Ordensstaat 1231 – 1525
- Herzogtum Preußen 1525 – 1618
- 1618 fiel das Herzogtum Preußen durch Erbschaft an die brandenburgischen Hohenzollern, es wurde zu Brandenburg-Preußen
- Königreich Preußen 1701 – 1772
- 1772 Vereinigung des Königreich Preußen und Fürstbistums Ermland zur Provinz Ostpreußen
- 1808 Verwaltungsreform: Umbenennung der Kriegs- und Domänenkammer in Regierung und des Kammerbezirks in Regierungsbezirk.
- 1823 Vereinigung der Provinz Ostpreußen mit der Provinz Westpreußen zur Provinz Preußen mit den Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder
- 1878 Teil des Dt. Reiches, Aufteilung der Provinz Preußen in die Provinz Ostpreußen, bestehend aus den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen und in die Provinz Westpreußen bestehend aus den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder
- 1905 Provinz Ostpreußen wird in drei Regierungsbezirke Königberg, Gumbinnen und Allenstein aufgeteilt
- 1920 Weimarer Republik, Einrichtung des Polnischer Korridors und Ausgliederung des Memellandes, Soldauer Ländchen und von Westpreußen
- 1945 Drittes Reich, Ostpreußen wurde geteilt und aufgelöst, der Süden kam zu Polen, der Norden zur damaligen Sowjetunion, heute Russischen Föderation
Unterhalb der Provinzebene wurden in Preußen ab 1808 „königliche Regierungen“ eingerichtet, die später als Regierungsbezirk bezeichnet und als Mittelinstanz eingeführt wurden. In der Provinz Ostpreußen gab es zwei Regierungsbezirke. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand ein Regierungspräsident.
Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fällen nicht im größten Ort. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk gering war.
Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt.
Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus.
Die Größe eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen.
Größere Städte blieben außerhalb der Zuständigkeit der Landkreise, da sie selbst über eine professionelle Verwaltung verfügten und ihre Amtsgeschäfte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen Stadtkreis, später als kreisfreie Stadt bezeichnet.
Da die Ära des Verwaltungsaufbaus (1815–1945) auch die für die preußischen Städte extrem bedeutende Zeit der Industrialisierung umfasst, die unter anderem von einem rasanten Wachstum der Städte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Städte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstädte oder gar Dörfer innerhalb weniger Jahrzehnte fünf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der für ländliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landräte, aus ihren Landkreisen austreten durften.
Diese für Preußen geltende Entwicklung fand so in Ostpreußen nicht statt. Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehörenden Stadt lag, wurden Landkreis genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen Stadtkreis. Alle übrigen Kreise hießen amtlich Kreis.
Die Gebietseinheiten, die die Lage von Willschicken ordneten, lassen sich kurz folgendermaßen beschreiben:
- „Das Agrarland Ostpreußen lebte bis 1945 vom Export seiner landwirtschaftlichen Produkte, hauptsächlich Getreide. Mit 36 998,75 Quadratkilometern war Ostpreußen die drittgrößte Provinz und wies mit 55,8 Einwohner pro Quadratkilometer die geringste Bevölkerungsdichte des Deutschen Reichs auf. Die deutsche Bevölkerung wuchs in Ostpreußen zwischen 1871 und 1933 von 1.822.000 auf 2.330.000 Millionen, d.h. um 28 %. Zwischen 1871 und 1933 verlor die Provinz zwei Drittel ihres Zuwachses an Wohnbevölkerung (einschließlich Polen und Litauer) insgesamt 920.000 Menschen durch Abwanderung. Siehe dazu die Statistiken [65]
- „Preußisch-Litauen (im 20. Jahrhundert vereinzelt Deutsch Litauen, litauisch: Mažoji Lietuva oder Prūsų Lietuva) bezeichnet den seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts neben Deutschen, Prußen und Kuren mehrheitlich von Litauern besiedelten Raum im Nordosten Preußens (heute in etwa die östliche Hälfte des Oblast Kaliningrad, früher weitgehend das Gebiet der Regierungsbezirk Gumbinnen)".[66]
Provinz Ostpreußen in der Weimarer Republik 1920. Im Westen gemindert um ehemalige Teile Westpreußens und das Soldauer Ländchen, im Norden gemindert um das Memelland [67]
Verwaltungsgliederung der Provinz Ostpreußen 1905 bis 1920; Regierungsbezirke Königsberg, Gumbinnen und Allenstein; Mit Wirkung ab 1. November 1905 wurden die vier südlichen Kreise (Johannisburg, Lötzen, Lyck und Sensburg) vom Regierungsbezirk Gumbinnen abgetrennt und zusammen mit dem Südteil des Bezirks Königsberg zum neuen Regierungsbezirk Allenstein zusammengefasst. [68]
- "Der preußische Regierungsbezirk Gumbinnen lag im Nordosten Preußens. Er bestand von 1808 bis 1945 zunächst unter der Bezeichnung "Regierungsbezirk Litthauen zu Gumbinnen". Von 1824 bis 1878 bildete er den östlichsten Teil der Provinz Preußen, dann der Provinz Ostpreußen." Gumbinnen im Nordosten Ostpreußens war Verwaltungssitz für den Regierungsbezirk Gumbinnen, also den Ostteil der Provinz. Durch Kreis und Stadt verliefen die Preußische Ostbahn und die Reichsstraße 1 von Königsberg zur Reichsgrenze in Eydtkuhnen [69]
- "Der preußische Landkreis Insterburg war ein Landkreis in Ostpreußen und bestand zwischen 1818 und 1945. Nach der 1902 erfolgten Erhebung der Stadt Insterburg zum Stadtkreis umfasste der Landkreis nur noch die Landgemeinden im Umkreis der Stadt."
- "Am 01.01.1945 umfasste der Amtsbezirk Franzdorf die Gemeinden Bessen, Dröschdorf, Groß Franzdorf, Groß Warkau, Klein Schunkern, Lindenhöhe und Wilkental (7 Gemeinden). Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Schunkern." Quelle: Amtsbezirk Franzdorf – GenWiki (genealogy.net)
- „Das Dorf Aulowöhnen (Aulowönen) lag in ”Klein Litauen (Lithuania minor)" oder ”Preußisch Litauen”, dem nordöstlichen Teil des alten Ostpreußens. Seine Einwohner waren nach der Reformation überwiegend evangelisch, eine eigene Kirche ist seit dem 17. Jahrhundert bekannt. Das nördlichste Kirchdorf des Kreises Insterburg , Aulowönen, erreichte man über Georgenburg, Pagelienen, Reckeitschen und Mittel Warkau auf der Reichsstraße 137. Es lag ungefähr 20 Kilometer von Insterburg entfernt. Ende der 1920iger Jahre wurden zwei selbständige, dicht aneinander grenzende Gemeinden Groß Aulowönen und Ußupönen, zu der Gemeinde Groß Aulowönen später Aulenbach vereinigt, schließlich kamen auch noch 24 Bauernhöfe dazu, als das Rittergut Alt Lappönen, dessen letzter Besitzer Rittmeister der Reserve Walter Ornhorst war, aufgesiedelt wurde. 1939 zählte Aulowönen1049 Einwohner.“
Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) 1907 [72]
Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) 1939 [73]
- Willschicken/Wilkental wird in GenWiki folgendermaßen beschrieben:
- 1678 wird ein Waldwart in Wilpischen/Willschicken erwähnt. 1719 heiratet Christoph Pirage in Wilpischen/Willschicken. 1785 hat Wilschicken oder Wilpischen, ein Chatouldorf, 15 Feuerstellen und liegt im Landrätlichen Kreis Tapiau, Amt Lappönen. Patron von Wilpischen/Willschicken ist der in König. 1815 hat das Chatouldorf 4 Feuerstellen, 85 Bewohner. Es gehört bis 30.4.1815 zum Königsberger Departement dann wird es zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen.
- Bis 1819 gehörte Willschicken als Schatulldorf zum Rittergut Alt Lappönen
- 1871 sind alle Einwohner preußisch und evangelisch, 68 ortsgebürtig, 37 unter 10 Jahren, 73 können lesen und schreiben, sind 44 Analphabeten und sind 5 ortsabwesend.
- 1905 sind von den Einwohnern 139 evangelisch, 11 andere Christen, 131 geben Deutsch als Muttersprache an, 15 litauisch, 4 deutsch zusammen mit einer anderen Sprache an.
- 1939 leben in Willschicken 127 Einwohner in 35 Haushalten auf 23 Höfen, davon sind 12 Einwohner unter 6 Jahren, 102 zwischen 14-65 Jahren und 23 Personen über 65 Jahren alt. Es werden folgende Erwerbstätige gezählt: 104 Personen in der Land- und Forstwirtschaft, 6 Personen in Handwerk und Industrie, ohne eigenen Beruf sind 36 Personen. Es gibt 35 mithelfende Familienmitglieder und 37 Arbeiter. Diese wohnen nicht alle in Willschicken.
Quellen:
Niekammers Güteradressbuch 1932,
Kurt Henning und Frau Charlotte geb. Zilius, Der Landkreis Insterburg, Ostpreußen - Ein Namenslexikon, ca. 1970,
Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990 von Dr. Michael Rademacher M.A
Wilschicken Ksp. Aulowönen 1800 [74]
Willschicken Ksp. Aulowönen 1893 [75]
Wilkental (Willschicken) Ksp. Aulenbach 1939 [76]
* * * bis hier bearbeitet * * *
Siehe dazu auch die Geschichte von Willschicken GOV:WILTALKO04VT
Boden und Klima
Die Landwirtschaft in Willschicken wird physikalisch durch Boden und Klima geprägt. Boden und Klima setzen die Rahmenbedingungen für die Bevölkerungsentwicklung, Regulierung und Ablösung, Separation und Modernisierung und Gebietsgliederungen.
Das Landschaftsbild des nördlichen Ostpreußens wird von leicht gewelltem Flachland mit Moränenhügeln, größtenteils versteppten Wiesen und Feldern sowie viel Wald bestimmt, der von breiten Flussniederungen und Moorgebieten unterbrochen wird. Größte Flüsse sind der Pregel und die Memel, weitere Flüsse sind die Łyna bzw. Lawa (Alle), die Angrapa (Angerapp), die Krasnaja (Rominte) und die Dejma (Deime). Im Norden befindet sich – angrenzend an das Kurische Haff – die Elchniederung (Lossinaja Dolina) und das Große Moosbruch, eine Moorlandschaft, die zum Teil trockengelegt worden ist. Hier siedelten 1862 in Carlsrode auch Teile der Tuttliesen Familien.
Die Wanderdünen verschafften der Kurischen Nehrung den Beinamen "Europäische Sahara". Sie entstanden als Folge des Abholzens der Nehrungswälder zu Bauzwecken in der Ordenszeit. Schon in der Zeit des Deutschen Ordens erfolgten die ersten Rodungen. Erst der Kahlschlag im Nordischen Krieg (1674–1679) und in der russischen Zeit ließ unbewachsene und höhere Dünen entstehen. 1569 verschütteten Wanderdünen das Dorf Alt Kunzen, im Laufe der Zeit noch sechs weitere Orte. Die Wanderdünen werden bis zu 70 Meter hoch. Die Gesamtlänge der Kurischen Nehrung beträgt 98 km, von denen der 46 km lange südliche Teil zu Russland und der 52 km lange nördliche Teil zu Litauen seit 1945 gehören. Die mit 3,8 km breiteste Stelle befindet sich beim Bulvikio ragas (Bullwikscher Haken), vier Kilometer nordöstlich von Nida (dt. Nidden), dem Grenzort des litauischen Teils. Die schmalste Stelle liegt bei der Siedlung Lesnoi (Sarkau) am südlichen Ende der Nehrung und ist nur 380 m breit.
Zwischen dem Frischen Haff und dem Kurischen Haff lang das Samland. Die etwa 75 × 30 km große Halbinsel ragt zwischen Frischem Haff, Kurischem Haff und den Nehrungen in die Ostsee. Hier gab es an der Küste Bernstein. Bernstein bezeichnet einen seit Jahrtausenden bekannten und insbesondere im Ostseeraum weit verbreiteten klaren bis undurchsichtigen gelben Schmuckstein aus fossilem Harz. Stantien & Becker war ein im Jahre 1858 von Friedrich Wilhelm Stantien und Moritz Becker in Memel, dem heutigen Klaipėda (Litauen), gegründetes Unternehmen zur industriellen Bernstein-Förderung. Das Unternehmen ging 1899 in staatlichen Besitz über. Es betrieb zunächst Bernsteinbaggerei im Kurischen Haff bei Schwarzort und Grabungen an der Küste, dann ab 1873 den industriellen Tagebau von Berstein in Palmnicken, wo er 2023 noch im Tagebau bei Jantarny von einem russischen Unternehmen gefördert wird. Siehe auch dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaliningrader_Bernsteinkombinat
Im Jahre 1890 wurden an der samländischen Küste mehr als 200 Tonnen gefördert. Der Erlös hierfür soll rund 1.800.000 Goldmark betragen haben. Die Gesamtförderung (Baggerei, Bernsteingräberei und bergmännische Gewinnung) hat in manchen Jahren 400 bis 500 Tonnen erreicht. Die jährliche Gesamtförderung in Ostpreußen lag im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts zwischen 200 (im Jahre 1876) und 500 Tonnen (im Jahre 1894), wovon der größte Teile auf das Samland und hiervon wiederum der weitaus überwiegende Anteil auf die Firma Stantien & Becker entfielen. Die Grube "Anna" soll in den Jahren 1892 bis 1896 im Jahresdurchschnitt allein knapp 500 Tonnen Bernstein erbracht haben. Für die damalige Zeit ungewöhnlich unterhielt die Firma Stantien & Becker ein Krankenhaus, eine Betriebskrankenkasse und eine Pensionskasse. In Schwarzort wurde eine Schule errichtet und in Palmnicken eine evangelische Kirche Noch Anfang des 19. Jahrhunderts war es verboten an der Bernsteinküste in der Ostsee zu baden.
Die gesamte Bernsteinküsten - der Küstenstreifen vor Palmnicken - durfte ab Friedrich dem Großen nicht betreten werden. Auf alten Karten wurden noch Galgen für die Bernsteindiebe eingezeichnet. Erst in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde dieser Stand für Urlauber zugänglich. Vorher waren schon die benachbarten Badeorte Cranz 1817 und Rauschen 1820 gegründet worden. Im Juli und im August quartierten sich wohlhabende Königsberger Familien in der Fischerdörfern der Nordküste des Samlandes ein. In der Regel wurden Teile des Haustandes auf mehreren Pferdewagen mitgeführt. Geschlafen wurde in mitgeführten Zelten, gekocht und gegessen in den freigeräumten Bauernhäusern, deren Bewohner sich für zwei Monate in Nebengebäuden einquartierten. Die Plätze waren allerdings begrenzt und mußten lange vorher gebucht werden.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Seebädertourismus vor allem in Cranz und Rauschen. Der Tourismus für Alle wurde erst durch den Straßen- und Eisenbahnbau ab 1900 erschlossen. Es war überwiegend Tagestourismus aus Königsberg, die Übernachtungsmöglichkeiten an der Ostseeküste blieben gering. Ab 1933 sollte das „Volksbaden in der Ostsee für alle Volksgenossen“ möglich sein. Gauleiter Koch hatte 1939 den Samlandplan entwerfen lassen. Direkt nach ihrer Hochzeit 1943 verbrachten Gerhard und Hildegard Kiehl eine Wochen in Cranz. Im Oblast Kaliningrad entwickelte sie die Samlandküste zum Touristenziel, besonders für Leningrader. Pläne für den den Ausbau des Westtourismus wurden nach Beginn des Ukrainekrieg nicht weiter verfolgt.
Hier die Samlandkarten einfügen
Die Frische Nehrung entstand in einem langen Prozess aus einem Wechselspiel von Sandablagerungen durch die Brandung der Ostsee und Sedimentablagerungen der Flüsse. Im Laufe der Zeit wuchs der westliche Riegel der Nehrung mit Ablagerungen der Weichsel aus der Gegend von Danzig in Richtung Osten, der östliche Riegel mit Ablagerungen des Pregel vom Samland in Richtung Westen. Zunächst bildeten sich Sandinseln, zwischen denen die “Tiefs”, das sich bildende Haff mit der Ostsee verbanden. Das Tief zwischen Schmergrube und Kahlberg, auch Elbinger Tief genannt, bestand bis weit ins 13. Jh. hinein. In der Folge entstand das Rosenberger Tief, auch Altes Tief genannt. Das machten die Danziger im Städtekrieg 1455/1456 unbrauchbar, indem sie dort fünf Schiffe versenkten und das Tief dadurch versandete. Das Lochstädter Tief versandete, als sich das 1426 gebildete Tief gegenüber der Burg von Balga von den Schiffsführern wegen bessere Wassertiefen überwiegend benutzt wurden. Auch dies versandete. Aus den 1479 bei Pillau entstandenen Durchbrüchen durch die Nehrung entwickelte sich der zukünftige Haupt-Durchgang vom Haff zur Ostsee, 1511 bereits als das Richtige Tief bezeichnet, während alle anderen Tiefs versandeten und verschwanden.
Wegen der geringen Wassertiefe des Frischen Haffs hatten von alters her Schiffe, die zu den Seehäfen Königsberg oder Elbing wollten, Teile ihrer Ladung in Pillau an Frachtkäne abgeben müssen, bis sie einen Tiefgang von höchstens 4 m aufwiesen. Als zum Ende des 19. Jahrhunderts die Seeschiffe immer größer wurden, verlor der Hafen von Königsberg daher an Bedeutung gegenüber den anderen Ostseehäfen. Das Leichtern in Pillau verteuerte die Transportkosten. Anderseits war ein Vertiefen der Fahrrinne durch den Schlick und Sand des offenen Frischen Haffs praktisch nicht möglich. Deshalb wurde zwischen 1890 und 1901 der Königsberger Seekanal mit einer Fahrrinnentiefe von durchschnittlich 6,7 m und einer Breite bis zu 30 m gebaut. Der Kaliningrader Seeschifffahrtskanal (russisch Калининградский морской судоходный канал/Kaliningradski morskoi sudochodny kanal), angelegt 1901 als Königsberger Seekanal wurde nach dem Krieg von Russland weiter ausgebaut. Im Jahre 2.000 ist er ein 43 km langer Kanal zwischen dem Seehafen Kaliningrad (bis 1946 Königsberg) und der Ostsee bei Baltijsk (bis 1946 Pillau). Die nutzbare Breite des Kanals beträgt 50 bis 80 m, die Tiefe 9–10,5 m.
Polen eröffnete am 17.9.2022 einen neuen ein Kilometer langen Kanal, der das Frische Haff mit der Ostsee verbindet. Damit können Schiffe künftig direkt den Hafen von Elblag (Elbing) anlaufen. Das erspart ihnen den langen Umweg um die Frische Nehrung (eine 70 Kilometer lange Landzunge) und die Fahrt durch russische Hoheitsgewässer, da der nördliche Teil des Frischen Haffs zum Gebiet Kaliningrad gehört. Der Kanal kann Schiffe mit einer Länge von maximal 100 Metern, einer Breite von bis zu 20 Metern und einem Tiefgang von maximal 4,5 Metern aufnehmen. Das erlaubt den Einsatz von Schiffen von bis zu 3500 Tonnen Tragfähigkeit.
Der Boden in Ostpreußen bildete die Grundlage der Wirtschaft. 86,2 % waren landwirtschaftliche Nutzfläche (L.N.), davon 16,1 % schwere Ton- und Lehmböden, 52 % mittlere Böden, 23 % Sandböden und 5,1 % Moorböden
Große Teile des Bodens gehören zu den Bodenklassen 4 und 5. Als Rohstoffe sind Sand und Kies für das Bauwesen und Lehm interessant. Etwa 30 Prozent des Gebietes sind von Wäldern bedeckt.“
Quelle : Ostpreußen – Wikipedia
Karte: Geologische Übersicht, Quelle: Ost-Preußen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)[1]
Abbildung: Bodenarten, Quelle: Bodenarten bestimmen: Lehmboden, Tonboden & Co. - Plantura
Als fruchtbar galten die Niederungsgebiete zwischen der Nogat und der Memel sowie ein Teil des Baltischen Landrückens, oft mit guten Lehmböden. Andere Gebiete besaßen mitunter nur dürftigen Sandboden. Das Bodenartendreieck ordnet die Bodenart im Landkreis Insterburg als Ton und tonhaltiger Lehm ein. Die Grund- und Endmoränenlandschaft im Landkreis Insterburg, sowie die Deck-Tone geben einen fruchtbaren, wenn auch oft schwer zu bearbeitenden Ackerboden. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit musste, je nach Bodenart, im Landkreis Insterburg häufig zwei- oder vierspännig gepflügt werden. Die schweren Mähmaschinen bedurften immer mehrfacher Bespannung.
Nachteilig war das kühle Klima. Die Obstblüte begann meist erst Ende Mai, auch das Getreide war spät erntereif. Darum lohnte es sich nicht, zwischen der Ernte des Sommergetreides und der Aussaat des Wintergetreides noch eine Zwischenfrucht zu pflanzen. Haupterzeugnisse waren Roggen und Kartoffeln.
Nachdem Friedrich II. bereits 1745 ein Gesetz zum Anbau der Kartoffel erlassen hatte, demzufolge die Bauern zehn Prozent ihrer Ackerfläche mit Kartoffeln zu bepflanzen hatten, befahl er nochmals 1757 mit einer „Circular-Ordre“ und mit Nachdruck den Anbau der Kartoffel und verpflichtet die Behörden zu entsprechenden Kontrollen.
Roggen war das Hauptprodukt der ostpreußischen Landwirtschaft. Vor dem 1. Weltkrieg galt Ostpreußen als die „Kornkammer des Deutschen Reiches“.
Der Winter in Ostpreußen war lang und schneereich. Er zwang die Menschen in der Landwirtschaft zu einer Ruhepause, die sie für viele andere Arbeiten, für gesellschaftliche und traditionelle Zusammenkünfte nutzten. Waren die Felder abgeerntet, begannen die Zeit der Herbstmanöver. Auf den Höfen wurde das Werkzeug in Stand gesetzt und kleinere Reparaturen durchgeführt. Es begannen die Schlachtungen. Wenn vorhanden wurden die Eiskeller gefüllt. Das untere Stockwerk steckte in der Regel tief in einem Erdaufwurf und war auch im Sommer somit kühl und ideal für die Lagerung von Hackfrüchten wie Kartoffeln, Rüben, Wrucken und Rote Beten, aber auch Kohlsorten wie Weiß-, Rotkohl und Wirsing.
Der Winter war für die Männer die Zeit des Holzeinschlags, für die Frauen die Zeit es Strickens und Flickens, für die Gutsbesitzer der Jagten und der Vereinssitzungen. Rodeln, Eissegelns und Schlittschuhlaufen z. B. um den Krängelpfahl waren bei den jungen Leuten sehr beliebt. Familien organisierte Besuche und Schlittentouren untereinander. Dazu kamen Einkaufsfahrten in die größeren Städte. Zu Weihnachten wurde extra gekocht, gebraten, gebacken und eingelegt. In den Schulen und in den Kirchen wurden die Weihnachtsfeiern gründlich vorbereitet. Grog, Eierpunsch und Warmbier waren beliebte Getränke. Auf den Gütern wurden die Rotweinkeller geöffnet.
Quelle: Waldfrieden (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Das raue Klima mit seinen durchschnittlichen 173 Frosttagen im Jahr beschränkte die Vegetationszeit auf sechs bis sieben Monate und stellte die Landwirtschaft in Ostpreußen vor große Probleme. Die Heizungsperiode betrug im Durchschnitt sieben Monate. Die Häuser erforderten dickere Mauern, stabile und feuersichere Dächer und Doppelfenster. Waren keine Doppelfenster vorhanden, wurden im Winter häufig - wenn vorhanden - zusätzliche Fensterflügel eingehängt. Oft wurde auch der Zwischenraum zwischen den Fenster gegen die Winterkälte mit trockenem Moos bis zur halben Fensterhöhe ausgestopft. Ganz wichtig waren die großen Kachelöfen, die oft Warmluftkanäle in die anderen Zimmer besaßen. In strengen Wintern passten "Ofenwächter" über Nacht auf, dass das Feuer nicht erlosch. Die Ofenbank war im Winter bei allen Bewohnern sehr beliebt. Der große aufgemauerte Küchenherd war für die Familien eine zusätzliche Wärmequelle. Aus Sparsamkeitsgründen erloschen viele Herdfeuer z. B. bei den armen Kleinbauern über Nacht, was dann in Fällen von großer Kälte manchmal zu Frostschäden in den Küchen führte. Die Milch war eingefroren.
In den Röhren der Kachelöfen wurden die winterfesten "Eiseräpfel" gebraten. Die süßsäuerlichen Äpfel, wurden Ende Oktober reif und erreichen ihren vollen Geschmack nach einer Nachreife von 4–6 Wochen im Dezember. Sie zählen zu den sogenannten Wirtschaftsäpfeln, das heißt, sie wurden vor allem zum Kochen, Backen, Einmachen und Entsaften verwendet. Die Äpfel konnten in sehr stark geschützten Erdmieten bis zum übernächsten Jahr aufbewahrt werden.
Bis zum Ausbau der Eisenbahn waren Holz und Torf die wichtigsten Heizmaterialien in Ostpreußen.
Im Winter war in Ostpreußen der Pelz eine normale Arbeitskleidung. Großen Schaden nahmen die Obstpflanzungen während des sehr strengen Winters 1928/29. Bis zu 75 % der Obstbäume fielen dem sehr strengen Frost von über 30 Grad Celsius zum Opfer. Bei den Tuttliesen mussten alle Obstbäume neu gepflanzt werden, über die Hälfte waren Wirtschaftsäpfel.
Abbildung: Extrem-Wetter in Ostpreußen, Quelle: Naturereignisse und Unglücke in Ostpreußen – Wikipedia
VON DER NATUR IHRER BESITZRECHTE
Grundherrschaft und Gutsherrschaft
Um 1700 und 1800 überwog in Deutschland die Grundherrschaft westlich der Elbe, die Gutsherrschaft war überwiegend östlich der Elbe anzutreffen. Bei der Grundherrschaft fielen Grund-, Leib- und Gerichtsherrschaft häufig auseinander.
„Der Gutsherrschaft dagegen gelang es Grund-, Leib und Gerichtsherrschaft dauerhaft zu kombinieren. Sie verband schließlich ein durchgreifende, durch Boden- und Personalrechte, Polizeigewalt und Patrimonialrechte abgestützte Herrschaft im Territorium des Gutsbezirks mit einer landwirtschaftlichen Betriebs- und Arbeitsorganisation, die auf den Zwangsdienst abhängiger Arbeitskräfte beruhte. Im Westen sah der Grundherr den Bauern als Steuerzahler und Renten Quelle im Osten sah der Gutsherr den Bauern als Arbeitskraft. Im Westen richteten sich die Grundherren auf die lokalen Märkte aus im Osten waren die Gutsherren überwiegend auf den Fernhandel mit Getreide fixiert. … In Ostpreußen lebten um 1816 etwa 886.000 Menschen, davon 701.000 auf dem Lande. Die landwirtschaftliche Produktion umfasste um 1816 etwa 53% Getreide, 23% andere pflanzliche Erzeugnisse und 24% Nutztiere. “
Quellen: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafs - Geschichte Band 1
Das Rechtsinstitut der Gutsherrschaft überließ in Ostpreußen dem Landadel
- die gesamte untere Zivilverwaltung bis 1871 (Vogteiverfassung) – Quellen: Herrschaftssystem der Mark Brandenburg – Wikipedia und Otto Hinze: die-hohenzollern-und-ihr-werk.de,
- die Militärverwaltung des Kantonsreglement bis 1813 - Quelle: Kantonreglement
- und die Patrimonialgerichte (Untere Rechtsprechung) bis 1851 bzw. 1918 - Quelle: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten – Wikipedia
Allgemein werden die 1.000 Jahre von 500 v. Chr. bis 1500 n. Chr. als Mittelalter bezeichnet, ab 1500 n. Chr. beginnt die Neuzeit
Die Ursprünge der ostelbischen Gutsherrschaft reichen zurück bis in die Zeit der deutschen Ostkolonisation durch den Deutschen Orden. Für ihre Kriegs- und Kolonisierungsdienste wurde die zugezogenen Adligen aus dem Altreich mit umfangreichen Ländereien und lokalen Rechten belehnt, da der Orden ihre Dienste nicht mit Geld bezahlen konnte. Diese frühe Gutsherrschaft hatte zunächst nur das Ziel, den Lebensunterhalt der gutseigene Haushalte sicherzustellen. Die Leistungen der Gutsbauern für die Guts-Herrschaft blieben daher auch zunächst überschaubar. Nach den Krisen während des 15. Jahrhunderts durch Hungersnöte, Kriege und Seuchen nahm die ländliche Bevölkerung zeitweise aber stark ab. Um sich nach diesen Bevölkerungsrückgängen weiter wie bisher versorgen zu können, zogen die Gutsherren jetzt im Osten verstärkt das brachgefallenen Land der "Freien Bauern" ein. Die von den adligen Grundherren geforderten Arbeitsleistungen traf nunmehr auf ihren vergrößerten Gütern auf eine dort verminderte Zahl der Guts-Bauern. Um diese Restbevölkerung dennoch zwangsmäßig auf den Gütern zu halten, wurden deren Mobilitäts-Rechte stark eingeschränkt. Die beginnende Kolonisierung schaffte aber auch nur langsam eine Verbesserung, da zunächst nur die Frei- und nicht die Guts-Bauernstelle für die Kolonisten von Interesse waren.
Eine allgemeine Rechtseinschränkung auf den Gütern wurde auch durch wirtschaftliche Faktoren vorangetrieben. Im Gegensatz zum 15. Jahrhundert war das 16. Jahrhundert eine Zeit wirtschaftlicher Konjunktur, die sich vor allem im starken Anstieg der Getreidepreise in Ostpreußen äußerte. Da die gutsherrliche Eigenwirtschaft jetzt nicht mehr nur der bloßen Selbstversorgung diente, sondern sich nach den Bedarfen des europäisch Marktes zu orientieren begann, gab es eine räumliche Vergrößerung der Gutsbetriebe. Die Gutsbesitzer wurden jetzt zum agrarischen Großunternehmer. Wurden während der Krisenphase früherer Jahre lediglich die wüsten Bauernstellen in die gutsherrliche Produktion einbezogen, so verminderte sich jetzt das zur Verfügung stehende ungenutzte Land langsam, aber merklich durch einen einsetzenden Anstieg der Bevölkerung und den Ergebnissen einer verstärkten Repeuplierungspolitik der Preußischen Herrscher. Es begann jetzt teilweise - gegen geringes Geld das Aufkaufen - oder willkürlich die Enteignung und das Einziehen der Besitzrechte von noch bewohnten Frei-Höfe – etwa ein Drittel aller Frei-Bauern wurden in Ostpreußen »gelegt« und ihre Nutzflächen dem gutsherrlichen Besitz zugeschlagen. Die Bevölkerung in Ostpreußen pendelte zu dieser Zeit zwischen 400.000 und 600.0000 Einwohnern.
Zugleich setzte eine massive Verschlechterung der Rechtsstellung der Guts-Bauern ein. Es entstand in Ostpreußen in dessen Verwaltungsbezirken die rechtlich unterschiedlich definierte Scharwerks-, auch Domänen- oder Amts-Bauernschaft. Die Guts-Bauern wohnten in kleinen Katen, hatten etwas Land zum Eigenanbau und wurden in Scharwerksdörfern angesiedelt. Das ledige Gesinde (Unfreie) wurde direkt auf den Gütern untergebracht. Zum größten Teil bekamen sie nur sehr schlecht Behausungen oder ihnen wurden die Viehställe zugewiesen. Da für die immer größer werdenden Güter immer mehr Arbeitskräfte erforderlich waren, nahm die Fronbelastung für den einzelnen Guts-Bauern stark zu. Es kam zu häufigen Forderung nach überhöhten und unangemessenen Diensten durch die adligen Gutsherren. Bei Nichterfüllung wurden rechtlich legale Körperstrafen vollzogen. Um der vorhandenen Hof-Flucht dieser Guts-Bauern entgegenzutreten, verstärkte sich die rechtliche Bindung an den gutsbäuerlichen Hof. Das Verlassen der Güter stand unter Strafe, die Spanndienste umfassten bis zu Dreiviertel der Arbeitszeit und es durfte z. B. nur mit Zustimmung des Gutsherren "spät" geheiratet werden. Ende des 16. Jahrhunderts wurde in vielen Regionen dann auch der Gesindezwang-Dienst üblich. Darüber hinaus kam es durch den Preußischen Landtag, in dem die Stände und der Landadel dominierten, zu weiteren Verschlechterungen im bäuerlichen Besitzrecht. Einer gravierenden Verschlechterung hatte Friedrich Wilhelm I. 1653 zugestimmt, unter der Bedingung, ein stehendes Herr aufbauen zu können. Diese betrafen die Umwandlung der Lehns- in Allodialgüter (Privatgüter) gegen Geld, auf denen die Gutsherren die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Polizeigewalt über die leibeigenen Bauern aber behalten durften.
Quelle: Georg Friedrich Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens.
Folgend Ereignisse bestimmen in der Neuzeit mit die Entwicklung der Gutsherrschaft in Ostpreußen
- Ab 1713 wandelte Friedrich Wilhelm I. seinen königlichen Besitz in regionale Staats-Domänen um führt die Schulpflicht ein.
- Ab 1740 beginne Friedrich II mit tiefgreifenden gesellschaftliche Reformen. Er schaffte die Folter ab und forcierte den Ausbau des Bildungssystems und der Landwirtschaft
- Ab 1799 / 1807 beginnt die Bauernbefreiung
Im Zuge der Frühaufklärung und des Wirkens des Halleschen Pietismus im preußischen Staat erfolgte 1717 durch königlichen Edikt die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in den preußischen Staaten. Die damalige nur gering ausgeprägte Staatsverwaltung verfügte nicht über die Möglichkeiten, den Schulbesuch zu kontrollieren. Auch mangelte es an den nötigen Finanzen, um ein flächendeckendes und professionelles Schulsystem zu etablieren. Die entstehenden Dorfschulen vom Niveau einfacher Klippschulen wurden weiterhin von Küstern geleitet. Das Edikt von Friedrich Wilhelm I. zeigte in der Praxis wenig Wirkung, bildete aber die Grundlage für das Generallandschulreglement, das Friedrich II. 1763 erließ. Gesetzlich wurde damit noch einmal die Schulpflicht bestätigt und vertieft. Es sah eine Schulpflicht von acht statt sechs Jahren vor. Der Unterricht sollte regelmäßig je drei Stunden vor- und nachmittags stattfinden, nach einem festen Lehrplan und mit ordentlich ausgebildeten Lehrer. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts gingen nur knapp 60 Prozent der Kinder regelmäßig zum Unterricht. Das änderte sich erst, als die Kinderarbeit gesetzlich verboten wurde
Quelle: Königreich Preußen-Wikipedia
Als Krongut, Krondomäne, Kronland oder Königsgut wurden im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jene Gebiete in Ostpreußen bezeichnet, die sich in direktem Besitz der Herzöge und später der Könige befanden und nicht als Lehen an Vasallen vergeben worden waren. Sie wurden vom lokalen Amtshauptmann des Königs und ab 1713 dann von der neu eingerichteten preußischen Kriegs-Domänen-Kammer verwaltet.
Unter dem Königshaus Preußens (1701 - 1918) herrschte in Ostpreußen auf regionaler Ebene der Landadel durch die Gutsherrschaft. Trotzdem griff z. B. der preußische König Friedrich Wilhelm I., der Soldatenkönig und Friedrich II., der Große selbst immer wieder persönliche direkt durch Edikte und Patente in die Lebensverhältnisse seiner Bauern in Ostpreußen eine. Hintergrund waren Vollzugsdifferenzen zwischen dem Königshaus und dem regionalem Landadel, die häufig durch persönliche Kontrollen der preußischen Könige vor Ort aufgedeckt wurden. Die (Nicht) Handlungen der lokalen adligen Domänenbeamten wurden zum Teil geleitet durch übermäßige Habgier, wirtschaftliche Unfähigkeit und persönliche Willkür.
Die regionalen adeligen Domänenbeamten reagierten auf die königlichen Kontrollen mit übermäßige Druck auf die ihnen untertänigen Scharwerksbauern. Durch diese Repressionen kam es aber zu weiteren Verschlechterungen. Sie wirkten sich z. B. sowohl nachteilig auf die königlichen Domänenerträge als auch auf den Arbeitswillen der Scharwerksbauern aus.
Dieser Niedergang entstand besonders durch die persönliche Willkür der Domänenbeamten z. B.
- bei der willkürlichen Einforderung der Scharwerksleistungen wie Hand- und Spanndienste zur Unzeit
- durch die Überforderung bei Missernten aufgrund des unveränderlichen Umfangs der verlangten Naturalabgaben
- bei der kompromisslosen Eintreibung der Zinsen bei verschuldeten Höfen
- der gewaltsamen Vertreibung der Scharwerker und deren Familien bei Zahlungsunfähigkeit von den Höfen
Die Motive des preußischen Königshauses unter Friedrich II. waren neben der Vermeidung von weiteren Verschlechterungen überwiegend ökonomische Überlegungen - wie
- die zwangsweise Aufstellung von Wirtschaftspläne durch die örtlichen Domänen - Erträge und Verluste mussten dokumentiert werden
- die Einführung von ertragsversprechenden Produkten - wie Seidenzucht, Kartoffelanbau, Obstbäume und Schnittweiden
- die Missachtung des Verbotes von willkürlichen Misshandlungen der Scharwerksbauern und deren Familien wurden streng sanktioniert - die Arbeitskräfte sollten gesundheitlich erhalten bleiben
- die Dienstzeiten der Kantonisten (Wehpflichtigen) wurden den Saat- und Erntezeiten angepasst
Beispiele für solche königlichen Edikte und Patente sind
- Schutz der Gutsuntertanen, 14. Mai 1775
- Strafen für Misshandlungen bäuerlicher Untertanen, 15.Juli 1749
- Pflege des Seidenbaums, 23.Januar 1775
- Förderung des Kartoffelanbaus, 5. April 1757
Quellen: Untertanenpatent – Wikipedia und Publikation der Edikte und Patente - Deutsche Digitale Bibliothek (deutsche-digitale-bibliothek.de)
Dazu auch beispielhaft ausführlich das
"Patent wegen Umzäunung der Dörfer, des Obstbaus etc., etc.,
24. August 1721, in Stadelmann, Bd. 1. S. 251 f., Nr. 286
Demnach Seine Königl. Majestät in Preussen etc. etc. wahrgenommen, was maassen in Dero Königreich Preussen die meisten Dörfer nicht nur unbezäumt, sondern auch bey denenselben weder Obst- noch gute Küchen-Garten gefunden werden, die Gebäude auch nicht mit Bäumen wider den Sturmwind und anderen gefährlichen Zufällen besetzt und verwahret seynd:
Alss seynd Allerhöchstgedachte Se. Königl. Maj. Daher bewogen worden, vermittelst eines gedruckten allergnädigsten Patents Dero allergnädigsten Willens-Meynung, welchergestalt obiger Mangel zu ersetzen und zu redressieren, jedermännlich bekannt zu machen, wie Sie denn hierdurch allergnädigst, jedoch ernstlich befehlen und ordnen:
1. Dass umb jewederes Dorf wo Holz zu bekommen ist, ein tüchtiger Zaun gemacht, wo es aber an Holz fehlt mit einem Graben umbgeben und auf solche Weise eingeschlossen werden soll.
2. Soll bey jedem Ambts- oder Dienst-Haus ein besonderer Platz umbezäunet und derselbe gepflügt und zugerichtet serden, umb Obst-Bäume darinnen zu ziehen, maassen ein jeder Baur schuldig seyn soll, alle Frühjahr und Herbst, und zwar jedesmahl drey wilde Stämme von Apfel-Bäumen, und eben ach soviel Stämme von Birn-Bäumen dahin zu liefern und zu setzen, welche hernachsmahls durch einen tüchtigen Gärtner gepfropfet und zu gehörigen Zeit in der Bauern Gärten versetzt werde sollen.
3. Soll ferner bey jedem Baurhofe gleichfalss ein gelegener und beauemer Platz zum Küchen-Garten abzusondern, zugerichtet, und mit allerhand Küchen- Gewächsen besäet werden, damit solches dem Bauern zu menagirung des Brodt-Getreydes und sonsten in seiner Wirtschaft zu statten komme.
4. Soll ein jeder Baur bey seinem Hause, Scheunen und Schoppen, Weyden setzen und solche zur fünf Fuss von einander."
Der größte Teil der nicht adligen Bevölkerung lebte in Ostpreußen auf dem Lande und von der Arbeit in der Landwirtschaft. Die königlichen Edikte und Patente bis 1807 führten aber nur zu punktuellen Veränderungen
„Der grundbesitzende Adel hatte seine ökonomische und gesellschaftliche Basis in der ländlichen Herrenstellung. Trotz großer Flächen landesherrlichen Domänenbesitzes herrschte der Adel auf dem Lande bis 1811. Das resultiert vor allem aus seinem Obereigentum an Besitzerrechten, welches sich Ostpreußen bis zu 80 Prozent der Landbevölkerung erstreckte. Der Obereigentümer besaß die höheren Rechte am geteilten Land-Eigentum über das Land der Bauern. Hier konnten die regionalen Adligen ihre Ansprüche auf Zinsgelder, Naturalabgaben und Dienstleistungen weiterhin geltend machen. Sie waren gleichzeitig Gerichtsherren, Träger der Polizeigewalt und auch Patronatsherren über Kirche und Schulen, Siegelführung, Jagdrecht, Brau- und Brandweinmonopol und weitere Bann und Zwangsrechte. Steuer- und Zollfreiheit sicherten dem Landadel kommerzielle Vorteile, auch gegenüber der städtischen Kaufmannschaft. "
Quellen: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafs - Geschichte Band 1
Kriegs- und Domänenkammern, auch „Kammerdepartements“, hießen die Provinzialbehörden in Preußen, die Friedrich Wilhelm I. bei der Reorganisation der Verwaltung im Jahre 1723 geschaffen hatte.
16. 12. 1808 erfolgte eine Umbenennung
- der Kriegs- und Domänenkammer in Regierung und
- des Kammerbezirks in Regierungsbezirk.
Sie waren die Vorgänger der 1815 eingerichteten preußischen Regierungsbezirke z. B. Gumbinnen und ihrer lokalen Regierungsämter z. B. Insterburg. Der ostpreußische Landkreis Insterburg im Regierungsbezirk Gumbinnen bestand von 1818 bis 1945. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen am 1. April 1878 wurde der Kreis Insterburg Bestandteil Ostpreußens. Am 1. April 1902 schied die Stadt Insterburg aus dem Kreis aus und wurde in einen Stadtkreis umgewandelt. Der Kreis Insterburg erhielt danach die Bezeichnung Landkreis.
Unter Friedrich Wilhelm I. wurde die königliche Verwaltung zeitweilig auch als "Kriegskommissariat" bezeichnet und durch die Domänenkammer ergänzt und dann mit ihr im Jahr 1723 zur Kriegs- und Domänenkammer zusammengeschlossen. Im Jahr 1724, als er auch die drei Städte Königsberg zusammenlegte, gründete Friedrich Wilhelm I. eine zweite Kammer in Gumbinnen für das von der Großen Pest verwüstete Preußisch Litauen, den späteren Regierungsbezirk Gumbinnen.
Die Kriegs- und Domänenkammern gingen hervor aus der Zusammenlegung der beiden Ämter Kriegskommissariate mit den Amtskammern,
- Kriegskommissariate waren Behörden, die die Steuern und Abgaben zu erheben hatten, welche für die Bedürfnisse der Armee, für das stehende Heer, bestimmt waren.
- Amtskammern verwalteten die Domänen und zogen die Pachtgelder für diese staatlichen Güter ein.
Die Kriegs- und Domänenkammern standen unter der Leitung des General-Oberfinanz-, Kriegs- und Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) in Berlin. Diese Ämter bestanden bis zu den großen Preußischen Reformen durch Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg im Jahre 1808.
Quelle: Kriegs- und Domänenkammer – Wikipedia
Im Jahr 1752 bildete König Friedrich II. in Preußen aus den Hauptämtern Insterburg, Memel, Gumbinnen und Ragnit einen Kreis Insterburg. Dieser hatte eine Fläche von ca. 8860 km² und im Jahre 1800 265.088 Einwohner.
1815 kam es auch zu einer umfassende Kreis-Reform in Ostpreußen, da sich die 1752 eingerichteten Kreise als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten. Aus dem Gebiet des alten Kreises Insterburg wurden elf neue Kreise gebildet, darunter auch ein neuer, deutlich kleinerer Kreis Insterburg. Dieser umfasste die Kirchspiele Aulowönen, Berschkallen, Didlacken, Georgenburg, Insterburg, Jodlauken, Norkitten, Pelleningken, Norkitten und Saalau. Der neue Kreis Insterburg enthielt auch einen separaten Geschäftsbezirk, das Domänenamtes Insterburg. Der Geschäftsbezirk des Domänenamtes Insterburg umfasste um 1816 etwa 180 Dörfer mit ca. 30.000 Einwohnern.
Die Domainen des Preußischen Staates umfassen die Domainen-Güter (Domainen im engeren Sinne), die Domainen-Forsten und die Domainen-Jagden“. Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 wies das Eigentum an Domänen („Domainen“) dem Staat, ihre Nutzung jedoch dem Staatsoberhaupt zu ( APL, II 14, § 11). Daneben gab es noch Kirchen- und Klostergüter.
Als „Domainen“ galten Grundstücke, Pachteinnahmen und Rechte, deren besonderes Eigentum dem Staat und die ausschließliche Nutzung dem Oberhaupt zukam. Auch Landstraßen, schiffbare Flüsse, Häfen und Meeresufer galten als Domäne ( APL II 14, § 21). Sie unterstanden einer hierarchisch gegliederten Verwaltungsstruktur.
Am 13. Juni 1805 erlässt der König die "Instruktion für die Königlichen Domainen-Beamten in Ostpreußen, Littauen und in den beiden Westpreußischen Kammer-Departements". Diese Instruktion betraf neben den Scharwerksbauern auch die Dorfschulzen, Polizisten, Müller, Krüger, Schmiede, Ärzte, Hebammen und Handwerker eines genau abgegrenzten Dorfes. Sie beinhalteten die Feldpflege, Aussaat- und Erntevorschriften, Wegerechte, Bau- und Feuerwehr-Vorschriften und enthielten Hinweise zu Erbschaft, Schulbesuche, Armenpflege und Bettelei. Der Domänen-Beamte hatte in seinem Amtsbezirk jedes Dorf einmal im Jahr aufzusuchen und musste sich mit seinen Untergebenen alle 8-14 Tage beraten. Jedes Domainen-Justiz-Amt wurde von einem Ökonomie-Beamten und den beiden Justiz-Bedienten des Kreises geführt. Der Ökonomiebeamte wurde vom König ernannt, die Justiz-Bedienten vom Provinz Gouverneur. Die Ökonomiebeamten hatten jedes Jahr eine Etat aufzustellen, der genau von der Kriegs- und Domainendirektoriums in Berlin kontrolliert wurde. Dazu kamen vor Ort diverse Departements-Räte wie z. b. der Registrant, der Amtsschreiber, der Kämmerer und für jeweils etwa 10 Dörfer ein Unterbedienter.
Die Beamten und Räte stammten aus dem lokalen Adel, waren ehemalige Offiziere und mussten nach Studien- und Militärzeit zusätzlich eine Ökonomie- oder Justiz-Ausbildung vorweisen und wurden nach einer Prüfung zum Kriegs- und Domainen-Rat ernannt. Diese Stellen wurden offiziell ausgeschrieben. Die Unterbedienten waren in der Regel ehemalige Unteroffiziere. 1785 gab es in Ostpreußen 141 Domainen-Ämter, 32 davon waren zugleich Domainen- und Justizämter. Den Kriegs- und Domainen-Räten standen auch geerbte oder vor Dienstantritt gekaufte private Güter zu, die sie allerdings auch selber zu kontrollieren hatten. Während ihrer Dienstzeit war eigener Landerwerb untersagt.
"Unter der Gerichtsbarkeit der Königlichen Domainen-Aemter stehen alle Königlichen Vorwerke, Bauer- und Schaarwerksdörfer, imgleichen alle Cölmische- und Erbfreygüter und Dörfer, die wenigen Cölmischen Güter ausgenommen, die zur eigenen Gerichtsbarkeit privilegirt worden oder Städtische Kämmereygüter sind. Auch stehen die Besitzer Cölmischer Güter, wenn sie nicht zu den Eximirten gehören, nicht allein in realibus, sondern auch für ihre Person unter der Gerichtsbarkeit des Domainen-Amtes. Zu den Eximirten gehören alle Königliche Bediente, imgleichen alle karakterisirte Personen, als welche mit ihren Familien unter der Gerichtsbarkeit der Obergerichte stehen, wenn sie gleich auf solchen Gütern oder Gründen wohnen, die der Gerichtsbarkeit eines Domainen-Amtes unterworfen sind. Die Königlichen Land-Kirchen nebst den dazu gehörigen Kirchen- und Schulen-Bedienten und deren Familien, wie auch die zu den Kirchen gehörigen Aecker und Grundstücke stehen ebenfalls unter der Gerichtsbarkeit der Obergerichte; doch steht es ihnen sowohl als den vorerwehnten Eximirten frey sich der Rechtspflege der Königlichen Domainen-Aemter zu bedienen."
Quellen:
Die Domainen-Ämter von 1785 — Portal Ahnenspuren - Suche in Ostpreußen (ahnen-spuren.de)
Ein Rittergut war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht seit dem Mittelalter bestimmte Vorrechte des Eigentümers, insbesondere die Rechte der Gutsherrschaft über erbuntertänige und zinspflichtige Bauern (bis zur Bauernbefreiung) sowie die Landtagsfähigkeit verbunden waren. Hinzu kamen oft die Gerichtsfähigkeit, als erste Instanz in Rechtsstreitigkeiten sowie Steuerbefreiungen. Außerdem waren mit den Rittergütern noch weitere Vorrechte verbunden. Sie übten damit – bis zur Bauernbefreiung – außerdem die örtliche Obrigkeit mit lokaler Polizeigewalt dar (vergleichbar einem Bürgermeister), teilweise noch bis 1928. Ferner gehörten zu den Vorrechten der Rittergutsbesitzer die Jagdgerechtigkeit, häufig Fischereirechte, Braugerechtigkeit und andere Bannrechte. Das kirchliche Patronatsrecht war ebenfalls mit dem Besitz eines Rittergutes verbunden
Rittergüter wurden bis Ende des 17. Jahrhunderts noch häufig mit ungefähren Lagen aufgerufen, wie "liegt im Forst", "zu finden jenseits des Flusses" oder "in der Landschaft". In Preußen wurden vom Herzog oder König ausgesuchte schon aufgesiedelte Flächen zu Rittergütern erklärt, die guten wirtschaftlichen Ertrag versprachen. Die Gutsgrößen der ursprünglich verliehenen Lehen waren aber häufig geschätzt, da genaue Grenz-Vermessungen und exakte Quellen fehlten auch gab es höchst unterschiedliche Messgrößen.
Die Flächen-Bezeichnung "Gut" oder "Rittergut" ebenso wie die des "Besitzers" als freier Bauer, wurden bei der Erstbesiedlung ursprünglich vom Landesherrn erteilt und in den Kirchenbüchern festgehalten, später in den Handmatrikeln ab 1713 des Preußischen Königreiches und dann in den Steuerlisten seit 1871 mitgeführt. Die Titel "Gut" oder "Rittergut" waren vererbbar. Durch die spätere Möglichkeit des Verkaufes - auch an Bürgerliche - wurde der rechtliche Titel "Gut" oder "Rittergut" auch mit übergeben.
Die Entwicklung der Wirtschaft und mit ihr die der Güter in Ostpreußen seit Beginn des Königreiches Preußen zeigt an, dass diese ungefähr in Wellenlinien verläuft.
- Von 1500 bis etwa 1700 nimmt die Anzahl der Güter in Ostpreußen durch verstärkte Lehnsvergabe zu. Es gilt, die Große Wildnis zu besiedeln. Die Flächen der bestehenden Güter vergrößerten sich durch widerrechtliches Bauerlegen, Landeinzug von Bauerland und Brache und dem gezieltem Zukauf, aus eigenem Antrieb (Auskaufen der freien Bauern). So bewirtschafteten die Güter in der Landschaft Nartangen (später Regierungsbezirk Königsberg) 1426 ein Viertel, 1519 die Hälfte und 1628 Zweidrittel der Landflächen. Aufgrund einer verbesserter Landwirtschaft (Dreifelderwirtschaft) herrscht ab 1600 zeitweise eine Getreidekonjunktur in Ostpreußen. Der Fernhandel mit Getreide beginnt. Die Bevölkerung wächst in Ostpreußen von 400.000 auf etwa 700.000 Einwohner - Siehe dazu auch 6.1 Bevölkerungsentwicklung
- Ab 1700 verkleinerten sich die Anzahl und Flächen der Güter wieder, und zwar durch Kriege, Säuchen und Hungersnöte. Ab 1713 gab es eine königliche Steuerpolitik, der Adel wird stärker belastet und eine erfolgreiche königliche Ansiedlungspolitik, mit aus- und inländischen Kolonisten. Nach den Tode Friedrich des Großen 1786 stocke allerdings die Ansiedlung. Die Durchschnittflächen der Güter im Landkreis Insterburg gingen auf etwa 100 ha. zurück. Die Bevölkerung sinkt auf 650.000 - Siehe dazu auch die Geschichte von Willschicken Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
- Nach der Bauernbefreiung 1807 hatte sich aber insgesamt die landwirtschaftlichen Flächen in Preußen fast verdoppelte, davon profitierten besonders die Güter in Ostpreußen. Die Anzahl bleibt etwa konstant. Die Bauernbefreiung führte zu großen Veränderungen - Siehe dazu auch 5 VON IHRER PERSÖNLICHEN RECHTSSTELLUNG. So mussten z.B. die "befreiten" Bauern als Gegenleistung für den Erwerb von Eigentum zwangsweise Teile von ihrem Land an ihre Gutsherren abgeben. Bei den Gütern wuchsen die Erträge, von zwei kurzen Unterbrechungen von 1821-25 und 1846-47 abgesehen, um das zwei- dreifache. Die Durchschnittsgröße der landwirtschaftlichen Güter vergrößerte bis 1870 im Landkreis Insterburg auf 240 ha. Die Bevölkerung steigt auf knapp 900.000 - Siehe dazu auch 6.1 Bevölkerungsentwicklung
- Nach 1873 ging aber im Landkreis Insterburg die Durchschnittsgrößen der Güter bis 1914 wieder auf 120 ha. zurück. Ausschlaggebend waren hierfür hauptsächlich wieder wirtschaftliche, aber auch demografische Gründe. Von 1879 -1913 gab es eine sehr unruhige wirtschaftliche Zeit. Zudem war das Europäisches Getreide auf dem deutschen Markt preiswert zu haben. Die fortgeschrittene Modernisierung der englischen Landwirtschaft führte zu einer großen Konkurrenz. Die Bevölkerung in Ostpreußen stieg auf 1.800.000. Die große Abwanderung von über 900.000 Ostpreußen beginnt. - Siehe dazu auch 6.1 Bevölkerungsentwicklung. Dies führte bei den ostpreußischen Gütern zu umfangreichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit Landarbeitermangel, hochgradiger Verschuldung - Siehe dazu auch 6.2 Verschuldung - und zwangsweisen Landverkauf. Die staatliche Unterstützung der Aufsiedelungen von Gutsland und die Ansiedlung von Kleinbauern konnten diese Situation auch nicht ändern. Hinzu kamen die erhöhten Transportkosten aufgrund des Polnischen Korridors - Siehe dazu auch 7.3.1 Polnischer Korridor und die zurückgebliebene Modernisierung des größeren Teils der Güter - Siehe dazu auch 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur. In Ostpreußen begann sich Landwirtschaf ökonomisch nicht mehr zu lohnen.
- Während der Weimarer Republik und des Dritten Reiches nahmen die Anzahl und die Flächen der Güter weiter ab. Etwa 5 % aller Flächen wurden vom Militär für Kasernen, Truppenübungsplätze, Flugplätze, Häfen, Befestigungen und Aufmarschplätzen abgefordert.
- Zur weiteren Entwicklung nach 1945 siehe dazu auch 7.5 Ausblick auf den Oblast Kaliningrad
Im April 1815 brach der Vulkan Tambora auf der indonesischen Insel Sumbawa aus – eine beispiellose Naturkatastrophe mit Zehntausenden Toten. Die Folgen der gigantischen Aschewolke waren verheerend. Das durch die Eruption ausgeworfene Material bewirkte globale Klimaveränderungen, die aufgrund der Auswirkungen auf das nordamerikanische und europäische Wetter dem Jahr 1816 die Bezeichnung „Jahr ohne Sommer“ einbrachten. In Teilen der nördlichen Hemisphäre kam es durch Missernten zur schlimmsten Hungersnot der Bevölkerung des 19. Jahrhunderts und - da Futtergetreide fehlte - zum übermäßigen vorzeitigem Schlachten von Nutztieren - darunter auch viele Pferde. In Osteuropa (geprägt vom Kontinentalklima) und Skandinavien waren dagegen die Auswirkungen nicht so gravierend. So stieg in Polen (und wahrscheinlich auch in Ostpreußen) der Getreidepreis von 1815 bis 1817 wegen der verstärkten Exportnachfrage lediglich um ein Viertel. Der Getreidepreis in Mittel-Europa erreichte dagegen erst im Folgejahr (1817) das Anderthalbfache des Niveaus von 1815. Am stärksten betroffen war das Gebiet unmittelbar nördlich der Alpen: Elsass, Deutschschweiz, Baden, Württemberg, Bayern und das österreichische Vorarlberg. Hier erreichte der Getreidepreis im Juni 1817 das Zweieinhalb- bis Dreifache des Niveaus von 1815. An einzelnen abgelegenen Orten wurde auch das Vierfache erreicht.
Quelle: Tambora – Wikipedia
In Ostpreußen wurden um 1800 etwa 60 % der landwirtschaftlichen Flächen mit Getreide bebaut. Nach der Bauernbernbefreiung und der Franzosenzeit begannen auch Klein- und Mittelbauern in Ostpreußen verstärkt ihre, wenn auch begrenzten Getreideenten zum Verkauf auf dem Markt anzubieten. Besonders der englische Getreidemarkt war für die Großerzeuger auf den Land-Gütern in Ostpreußen von großer Bedeutung. Bis 1821 bestritt Ostpreußen etwa 50 % der englischen Getreideeinfuhr. Darüber hinaus spielte auch die amerikanische Wirtschaft eine zunehmende Rolle in Europa.
Die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse reagieren unmittelbar auf die allgemeine wirtschaftlichen Konjunkturzyklen. Die landlose und landarme Bevölkerung in Ostpreußen hatte unter den wirtschaftlichen Abschwüngen des Getreidemarktes am meisten zu leiden. Aber auch die gesamte Konjunktur im Deutschen Reich veränderte das Leben in Ostpreußen. Das zeigte sich besonders bei der langedauernden Abwanderungen der erwerbslosen Bevölkerung aus Ostpreußen im großen Stil in die entstehenden Industriegebiete im Alt-Reich.
Die landwirtschaftlichen Großbetriebe konnten die Abschwünge des Getreidemarktes bei der Bewirtschaftung ihrer Höfe teilweise intern ausgleichen, um so auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Die Güter und Großbauern konnten einen Wechsel in der Tierhaltung, Anbauart und den Nutzpflanzen vornehmen. Sie legten Flächen still oder wandelten Acker- in Weideland um, da die Fleischproduktion höhere Gewinne versprach. Bei vorhandenen Wäldern kam es zu einem verstärkten Holzeinschlag. Wesentlich war aber die Möglichkeit, bei Bedarf, die verstärkte Einstellung oder Entlassung von "billigen" polnischen Landarbeitern. Später übernahmen Maschinen Teile der Landarbeit. Dies Anpassungen konnten aber den Marktpreis für Getreide generell nicht beeinflussen.
Bei den Kleinbauern und teilweise auch den Mittelbauern waren aber solche Anpassungen mangels Möglichkeiten, nicht zu realisieren. In der Regel wurde z. B. eine bestimmte Mindestmenge der Getreideernte für den Eigenverbrauch benötigt. Bei Missernten oder Preiskrisen wurde dann aber Getreideverkäufe nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll.
Besonders aber litten die deutschen Landarbeiter, deren Lebensweise teilweise unter das Existenzniveau absanken. Ihre (zeitlich befristeten) Arbeitsplätze verminderten sich in Ostpreußen in Krisenzeiten um bis zu 60 %. Langfristig kam es aber auch zu einer generellen Abnahme dieser Gruppe, sie wanderte ab.
Die Kontinentalsperre war eine von Napoleon am 21. November 1806 in Berlin verfügte Wirtschaftsblockade über das Vereinigte Königreich und dessen Kolonien. Das in Frankreich schon 1796 bestehende Importverbot für britische Waren wurde infolge der militärischen Siege Napoleons auf die kontinentaleuropäischen Staaten ausgeweitet. Großbritannien sollte mit den Mitteln des Wirtschaftskrieges zu Verhandlungen mit Frankreich gezwungen und die französische Wirtschaft gegen europäische und transatlantische Konkurrenz geschützt werden. Die Kontinentalsperre bestand von 1806 bis 1813
Besonders problematisch war die Abhängigkeit der britischen Inseln von Getreide aus Kontinentaleuropa. Der längere Transport aus Osteuropa ließ die Weizenpreise um das Dreifache ansteigen. Hungerunruhen waren die Folge. Die Kontinentalsperre trug ebenfalls zu einer Abwertung des Pfund Sterling bei. Zwischen 1808 und 1810 verlor die britische Währung im Vergleich zum französischen Franc und dem Hamburger Schilling um 15 % an Wert
Ab 1816 liegen genauere Daten zu den Konjunkturzyklen vor. Hans-Ulrich Wehler fasst zusammen:
"Es wurden besonders die ländliche Produzenten von Getreide in Ostpreußen von den Konjunkturzyklen zeitlich unmittelbar betroffen."
Die Inhalte der folgende Tabelle zu Preußen und dem Deutschen Reich stammen von Hans-Ulrich Wehler.
Konjunkturzyklen in Preußen und dem Deutschen Reich von 1818 - 1945 mit Ergänzungen zur Provinz Ostpreußen | |
1818 bis 1820 | Nachkriegsaufschwung nach der Franzosenzeit, Beginn der Auswirkungen der Bauernbefreiung in Ostpreußen |
1821 bis 1825 | Abschwung, Verhängung von englischen Einfuhr - Kornzöllen, dessen vollständige Abschaffung in England erst 1853, dadurch Getreide - Preiskrise in Ostpreußen |
1826 bis 1845 | Industrieaufschwung durch Beginn der Frühindustrialisierung, Auftakt der Abwanderung aus Ostpreußen nach Sachsen, ins Ruhrgebiet und nach Berlin |
1846 bis 1847 | Abschwung, Agrarkrise, Hungersnöte durch Kartoffelfäule auch in Ostpreußen, 1867 Missernte in Ostpreußen mit große Hungersnot, Sammlungen im Dt. Reich |
1848 bis 1873 | Aufschwung, "Goldene Jahre der Landwirtschaft", Getreidekonjunktur und Bevölkerungswachstum, die Einwohnerzahl in Ostpreußen verdoppelt sich |
1873 bis 1879 | Erste Weltwirtschaftskrise, Große Depression, Gründerzeit Krise, Getreideexport bricht ein, der Zwangsverkauf von adligen Land-Gütern in Ostpreußen steigt an |
1879 bis 1882 | Industrieaufschwung, Importsog der USA nach Gütern der deutschen Leitsektoren (Textil-, Eisen- und Stahlproduktion, Chemie- und Elektroindustrie) |
1882 bis 1886 | Wirtschaftsabschwung, industrielle Überproduktion im Deutschen Reich, landwirtschaftlicher Produktionsrückgang in Ostpreußen |
1886 bis 1890 | Wirtschafts-Boom, z. B. massenhafte Gründung von bis zu 928 Aktiengesellschaften im Deutschen Reich, zahlreiche Spekulation mit Land-Gütern in Ostpreußen |
1890 bis 1895 | Wirtschftsabschwung, Preis- und Lohnverfall durch Bankrotte des größten Teil der neu gegründeten Aktiengesellschaften, Notverkauf von Gutsland in Ostpreußen |
1895 bis 1900 | Industrieaufschwung, Leitsektoren der Industrie wachsen stark, steigende Nachfrage nach Arbeitskräften, weitergehende Abwanderung aus Ostpreußen |
1900 bis 1902 | Wirtschaftsabschwung, u.a. durch "sensationeller Bankrott" der Baringbank in England mit negativen Folgen auch für die Getreideeinfuhr nach England |
1902 bis 1907 | Industrieaufschwung, Gründung neuer Unternehmen, wachsende Nachfrage nach Arbeitskräften, verstärke Abwanderung aus Ostpreußen |
1907 bis 1908 | Landwirtschaftsabschwung, Kollaps in der Wallstreet u.a. mit dem Verfall der Getreidepreise auch in Ostpreußen |
1908 bis 1913 | Aufschwung, starke Steigerung des Exports von Industrieprodukten, aber starke Konkurrenz von preiswertem Importgetreide aus USA, England, Russland und Polen |
1914 bis 1918 | 1. Weltkrieg, Zweite Weltwirtschaftskrise, Große Inflation, in Ostpreußen fehlen Arbeitskräfte, es blüht der Schwarzmarkt und es gibt umfangreiche Kriegsschäden |
1918 bis 1924 | Hyperinflation, Flucht in die Sachwerte, in Ostpreußen wird auf dem Lande wieder mit Naturalien bezahlt |
1924 bis 1928 | Wirtschaftsaufschwung, "Goldene Jahre in Berlin", umfangreiche staatliche Hilfsprogramme für die ostpreußische Landwirtschaft |
1929 bis 1933 | Dritte Weltwirtschaftskrise, Schwarzer Freitag, sechs Mio. Arbeitslose, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Ostpreußen |
1933 bis 1945 | Kriegsfinanzierung, 2. Weltkrieg, 25 % aller Ostpreußen (ca. 510.000 Tote) sterben durch den Krieg und dessen Folgen, danach Vertreibung und Verlust der Provinz |
Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte Band 2 und 3
Unter den staatlichen Domänen-Gütern besaß nur ein Teil der Güter in Ostpreußen den Titel eines Rittergutes. Sie konnten vererbt oder verkauft werden. Mit dem Erwerb eines Rittergutes gingen auch die mit dem Gut verbundenen Realrechte auf den neuen Eigentümer über
Der Landkreis Insterburg umfasste 1818 etwa 1430 km² und hatte zusammen 58.891 Einwohner. Im Landkreis Insterburg dominierten 1752 - bis auf den Besitz der Fürsten von Anhalt-Dessau - kleinere und mittlere landwirtschaftliche Güter. Eine Grundfläche von mehr als 100 ha wiesen 158 Güter aus. Davon waren als Rittergüter anerkannt oder diesen gleichgestellten kölmischen Gütern 48 Betriebe. Dazu kam der gesamte Besitz der Fürsten von Anhalt-Dessau mit einer Fläche von rd. 125.000 ha. im Landkreis, der auf Betreiben von Friedrich Wilhelm I. von 1724 bis 1726 an die Fürsten verkauft worden war und in 8 Rittergütern aufgeteilt wurde. Rechtlich war dieses Gebiet nicht Eigentum des Landes Anhalt, sondern Privatbesitz des Herzogshauses Anhalt und blieb dies bis zur Vertreibung und Enteignung im Jahre 1944/1945.
Quelle: Home :: Martin-Opitz-Bibliothek
In Ostpreußen zählte um das Jahr 1900 ein Rittergut ab einem Grundsteuerreinertrag von 1500 Mark jährlich zum Großgrundbesitz. Die Regelung wurde jedoch nicht starr gehandhabt. Teilweise waren die Gutsrechte jedoch nicht an Land gebunden, sondern basierten auf grundherrschaftlichen Rechten oder auf Kapitalbesitz. In Ostpreußen betrug die Mindestgröße für ein Rittergut am Ende des 18. Jahrhunderts nur noch 80 Morgen (20 Hektar), jeweils abhängig von der örtlichen Bodenqualität und den regionalen Rechtsvorschriften. Die Festlegung einer Mindestgröße entstand schon durch das Regulierungsedikt erlassen durch den Preußischen König Friedrich Wilhelm III. vom 14. September 1811 und die entsprechende Anpassung der Erb-Rechte durch den ostpreußischen Landtag, in dem der regionale Adel dominierte. Es galt die wachsende Zahl seiner adligen Erben zu versorgen. Weitere Voraussetzung war ein sogenanntes "castrum nobile", also die Existenz eines Herrenhauses. Mit den Rittergütern waren Verpflichtungen und Privilegien verbundenen. An das Rittergut waren staatsrechtliche Befugnisse in Form von Realrechten gebunden – Rechte, die nur dem jeweiligen Rittergutsbesitzer zustanden. Die staatsrechtlichen Befugnisse waren also unmittelbar mit dem Betrieb verbunden und gingen bei Übertragung auf den neuen Eigentümer über. Dieser musste sich dann in der jeweiligen örtlichen "Ritterschaft" gegen Zahlung einer Aufnahmegebühr "immatrikulieren" lassen.
In der preußischen Verfassung von 1850, wurde das Recht einer besonderen Vertretung der Rittergutsbesitzer in den Landtagen vollständig aufgehoben. In Preußen kam den Rittergütern danach aber noch eine Bedeutung in den Kreis- und Provinzialversammlungen zu. Rittergüter in Preußen bildeten meist eigene kommunalrechtliche Gutsbezirke, die neben der meist gleichnamigen Landgemeinde bis etwa 1929 bestanden.
Quelle: Rittergut – Wikipedia
Das Rittergut Buchhof lag im Kirchspiel Aulowönen im Landkreis Insterburg und war 1900 etwa 334 ha groß. Die dazugehörige Gemeinde Buchhof führten den gleichen Namen. Im Jahre 1900 errichtet der dortige Rittergutbesitzer Robert Mueller ein stattliche Herrenhaus auf seinem Rittergut Buchhof. Einige Rittergutsbesitzer waren auch Multifunktionäre, bei denen sich die regionale Macht bündelte. So auch Herr Robert Mueller. Er war Amtsvorsteher des Amtsbezirks Juckeln (Buchhof), Kreis- und Landtagsmitglied, gründet in Aulowönen die Raiffeisen-Genossenschaft und war Vorsitzender der An- und Verkaufs-Genossenschaft, der Herdbuch-Gesellschaft, der Molkerei-Genossenschaft in Insterburg, Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde im Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.). Außerdem war er in seinem Gutsbezirk, der zugleich Gemeindebezirk war, mit der Befugnis der Niederen Gerichtsbarkeit ausgestattet. Das Gut Buchhof wies einen eigenen vergitterten Arrest-Raum auf. Darüber hinaus war Mueller Vorsteher der drei jährlichen Amtsvorsteher -Tage, die jeweils im Frühjahr, Sommer und Herbst stattfanden.
Im Jahr 1900 umfasste der Amtsbezirk Juckeln 32 später 29 Dörfer. Die Tagungen fanden bis 1918 immer im Saal der Gastwirtschaft Drückler in Lindicken (Lindenberg). Hier wurden hauptsächlich Kreis- Wasser- und Wegebau- Maßnahmen behandelt und beschlossen. In der Kriegszeit vertritt Robert Mueller den Landrat Overweg, der lieber auf seinem Besitz im Alt Reich weilte. Die vielfältigen Verdienste von Robert Mueller führen zur Verleihung des erblichen Familiennamens "Mueller-Buchhof" für sich und seine Familie und die seiner Geschwister ab April 1917. Das Rittergut Juckeln wurde am 9. August 1918 in "Buchhof" umbenannt.,
Quelle: Buchhof (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Es entwickelten sich auch frühe Familien-Dynastien unter den Gutsbesitzern, teilweise mit einem Besitz von jeweils über 10 000 ha Land. Ins Land gekommen waren sie als katholische Söldnerführer, um den Deutschen Orden zu unterstützten, dafür wurden sie mit sehr großen Länderreine entlohnt. Das Mandat vom 6. Juli 1525, auch Mandat der Reformation genannt, war ein durch Albrecht von Brandenburg-Ansbach erlassener Akt, der den offiziellen Übergang des Herzogtums Preußen zur evangelisch-lutherischen Konfession des Protestantismus beglaubigt und beförderte durch die "Calvinistische Ethik" lt. Max Weber u.a. die Gutsentwicklung in Ostpreußen "nachhaltig". Zu dieser Auffassung gibt es auch entgegengesetzte Meinungen.
Adlige Großgrund-Besitzer entwickelten im Laufe der Zeit sehr große Besitztümer, wie das Haus Dohna. Durch eine Anordnung des Herzogs vom 30. Dezember 1525 wurde Peter von Donaw vom Herzog in den Besitz von Hof und Haus Schlobitten versetzt. In den darauffolgenden Jahren ist Peter von Donaw ein wohlhabender Großgrundbesitzer, der aus seinem Vermögen sogar dem Herzogshaus Kredite in beachtlicher Höhe gewähren kann. Auf seinem Schloss Mohrungen schrieb er eigenhändig ein an seine Nachkommen (acht Söhne, eine Tochter namens Sophia) gerichtetes Memorandum nieder, in dem er folgende Güter als sein Eigentum bezeichnet: 1. Deutschendorf (84 1/2 Huben), 2. Lauca (60 Huben), 3. Eberssbach, 4. Newen-Markt, 5. Hermessdorff, 6. Schlobitten (20 Huben, der Hof 10 Huben), 7. Klein-Scharnitten, 8. Herrendorff, 9. Furstenau, 10. Karnitten, 11. Gross-Scharnitten, 12. Hensels. Seiner Aufstellung zufolge standen ihm außerdem Leistungen aus zehn anderen Dörfern des Amtes Mohrungen zu.
Um 1785 gehörte das riesige Konglomerat der 32 Dohnaschen Gütern, mit zu den 310 adligen Gütern der Kreise Mohrungen und Preußisch Holland, davon ein Teil im Recht des Majorats oder Fideikommisses. Herrschaftlicher Sitz des Schlobittenschen Majorats war das Rittergut Schlobitten mit dem gleichnamigen Kirchdorf, dem gleichnamigen Vorwerk und dem ansehnlichen Schloss, das eine wertvolle Familienbibliothek beherbergte. Dazu gehörten das Kirchdorf Herrndorf, wo sich eine Wasser- und Windmühle besonderer Bauart befand, sechs andere Bauerndörfer und fünf Vorwerke mit insgesamt 4.790 ha Ackerland, die sämtlich im Kreis Preußisch Holland lagen.
Die Forstgüter der Familie Dohna hatten zwischen 5.000 und 20.000 ha. Waldflächen, ihnen stand aber häufig auch noch kleinere Ackerflächen zur Verfügung.
Die Bauernbefreiung betraf ab 1799 auch den Dohna-Clan. Das Majorat der Dohnaschen Gütern blieb aber bis 1945 bestehen. Majorat oder Ältestenrecht bezeichnet ein Erbrecht, bei dem ein Landbesitz oder Vermögen oder ein Teil davon in der Form einer Stiftung zu einem Majoratsgut gewandelt wurde, das vom ältesten Sohn (Primogenitur) als Ganzes zu erben und zu erhalten war; gab es keinen Sohn, fiel das auch als Ältestengut bezeichnete Majorat dem nächsten männlichen Verwandten zu, bei gleichem Grad der Verwandtschaft dem ältesten Verwandten. Das Fideikommiss war ein durch Stiftungsakt geschaffenes unveräußerliches und unteilbares, einer bestimmten Erbfolge unterliegendes Vermögen, das auch nicht belastet werden durfte.
Quelle: Słobity – Wikipedia
Das Rittergut Gut Friedrichstein im Land-Kreis Königsberg Land war eines der größten privaten Grundbesitztümer im Deutschen Reich der 1920er bis 1940er Jahre. Der Grundbesitz von Friedrichstein mit Schloss, Fasanerie und Amalienhof, dem Forst (Schutzforst), Groß Hohenhagen sowie Wehnenfeld mit Vorwerk Lottienenhof umfasste 6215 ha. Die Familienstiftung Quittainen beinhaltete noch einmal 9907 Hektar, was zusammen mehr als 160 Quadratkilometer ausmachte.
Ein im Volksmund genannter Gutshof war in Ostpreußen formal ein großer Landbesitzt mit dem staatlichen Titel "Gut" oder "Rittergut", der ursprünglich an Adelige als Lehen gegeben worden war. Er enthält die Gutsanlage mit Herrenhaus, Ställe, Scheunen, Gesindehäuser und später auch Schnitterkasernen. Dazu kamen das Ackerland, Brachen, Forst, Moore, kleinere Seen und Bäche. Nebenhöfe, die vom Haupt-Hof aus verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.
Die Neu- Anlage der Domänengüter war weitgehend von der landesherrlichen Domanialverwaltung vorgegeben und recht einheitlich. Auf den Messtischblättern bilden Domänenanlagen gewöhnlich ein langgestrecktes Rechteck, an der einen Schmalseite durch das Haus des Domänenpächters abgeschlossen, ihm folgen an den Längsseiten links und rechts große Wirtschaftsgebäude und schließlich die "Katen" der Gutsarbeiter und die "Schnitterkaserne" für die Wanderarbeiter, die bei der Ernte hinzustießen. Die dazu gehörigen Dörfer und deren Haustypen wurden aufgrund von Planungen der Domanialverwaltung angelegt, siehe dazu auch den Abschnitt 6.3.5 Hausbau
Im Haushalt 1805/06 in Preußen betrugen die Domäneneinnahmen 8,7 Millionen Taler und nahmen so den ersten Platz ein. Die Domänengüter wurden in der Regel bis 1808 nur verpachtet. Ab 1808 wurden dann die staatlichen Domänenämter aufgelöst. Die Domänengüter konnten von da an von adligen und zunächst in Unterzahl auch von privaten Gutsherren erworben werden, so etwa das Gut Alt Lappönen mit 665 ha.1856 befanden sich dann nur noch 58 % des ehemaligen Domänen-Landes in den Händen adliger Land-Besitzer. Etwa ein Fünftel des Landes aller ehemaligen ostpreußischen Domänengüter (1800 etwa 320.000 ha) blieb aus unterschiedlichen Gründen staatlich - so etwa die 14.000 ha Weideland des staatlichen Gestüts Trakehnen einschließlich der 16 Vorwerke oder die staatlichen Forstdomänen der Rominter Heide mit 25.000 bzw. 14.000 ha.
Quelle: Staatsdom
In den Kammerbezirken (spätere Regierungsbezirke) Ostreußen/Königsberg und Preußisch-Litauen siedelten um 1800 ca. 56.900 Bauern, das waren ca. 10 Prozent aller preußischen Bauern. Unter ihnen bildeten die 5.000 Freien und Kölmer die Spitze, die lediglich an den Landesherrn mäßige Abgaben und geringe Dienste zu entrichten hatten. Von den restlichen 52.000 Bauern lebten 10.500 als Untertanen auf adligen Gütern, die übrigen auf Domänen des Landesherrn. Der Landesherr damit Herr über fünf von sechs ostpreußischen Bauern war. 231.000 Familien auf dem Land verfügten über keinen Besitz, dazu kamen ½ Million Landarbeiter.
1/3 der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Kammerbezirks Ostpreußen (1,5 Millionen Hektar) wurden von den Gütern des Landesherrn, der Adligen und der Städte bewirtschaftet. Die Gutsherrschaften des Adels umfassten dabei eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 26 Prozent, der Anteil der von Kölmern und Freien betrug 2,8 Prozent, der von Bauern bewirtschaftete 13,4 Prozent. Das Verhältnis der Gutsflächen zu den Flächen der Kleinbauern betrug 1 zu 0,62. Die Kölmer, ein für Ostpreußen charakteristischer Stand, waren aus den Besitzern der kommunalfreien Güter hervorgegangen, die nur die niedere Gerichtsbarkeit besaßen, keine deutschen Bauern ansetzen konnten und der adligen Gerichtsbarkeit nicht teilhaftig geworden waren. Sie bildeten auf Einzelgütern, unmittelbar unter der Landesherrschaft als Lehnsherr stehend, den "Großbauernstand". Gleichzeitig wuchs die Verschuldung weiter an. Siehe dazu auch 6.2 Verschuldung
Auf den Gütern herrschte eine traditionelle Arbeitsteilung und noch um 1900 wurde hauptsächlich mit Naturalien entlohnt. Die folgenden Aufstellungen stammen wahrscheinlich von dem Gut Kempa im Dorf Fasten im Kreis Sensburg. Quelle: Unbenannte Seite (fasten-kreis-sensburg.de)
Zur Entwicklung der Gutsherrschaft siehe die folgende Abschnitte: 5.1 Bauernbefreiung, 5.2 Landarbeiter nach der Bauernbefreiung, 6.1 Bevölkerungsentwicklung , 6.2 Verschuldung und 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
Der größte Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen der Gutsherrschaft endete im Deutschen Reich vor dem 1. Weltkrieg, mit einigen Ausnahmen erst 1923. Dazu siehe auch 5.1 Bauernbefreiung.
Die sozialen Folgen der Gutsherrschaft, in Form einer hierarchischen und reglementierten Gesellschaft in Ostpreußen blieben aber noch bis zum Ende des 1. Weltkrieg und länger bestehen.
Wolfgang Köllmann hat versucht, ein Schichtenmodell für Ostpreußen um 1900 zu entwickeln. Er teil in einem ersten Schritt die ostpreußische Gesellschaft in Ober-, Mittel- und Unterschicht ein, in dem er die Stellung und Schichtzugehörigkeit der jeweiligen beruflichen Position der Einwohner beschreibt. Ein einem zweiten Schritt verbindet er die verschiedenen Gruppen innerhalb und zwischen den Schichten anhand von Wanderungen und Auf- und Abstiegspfaden.
Die drei Schichten lassen sich anhand des Schichtenmodell für die 1,99 Mil. Einwohner in Ostpreußen im Jahre 1900 folgendermaßen kurz beschreiben:
- Die Oberschicht wird auf 5 % der Bevölkerung geschätzt. Hier gab es strikte soziale und politische Regel. "Der Landadel galt in Ostpreußen als sehr konservativ, militaristisch und antiliberal. Er war die reaktionäre Stütze der Monarchie der Hohenzollern und des preußischen Staats- und Militärwesens. Die Demokratie lehnte der Landadel schroff ab. Er dominierte praktisch die gesamte politische Elite der preußischen Stammlande. Die Herrschaft der Junker wurde durch die im ländlichen Raum tief verwurzelten aristokratischen Traditionen und die Verbundenheit der Familien mit dem preußischen Militär gestützt, in dem die Söhne seit Generationen als Offiziere dienten. Ihre Einkünfte bezogen die Junker vornehmlich aus der Landwirtschaft, in der sie eine monopolartige Stellung innehatten, welche sie nicht nur in den ostelbischen Gebieten, sondern auch im restlichen Preußen und dann im gesamten Reich erfolgreich zu behaupten wussten. Die auf dem Land in den ostelbischen Gebieten bestehende junkergeprägte Gutsherrschaft prägte die ökonomische Rückständigkeit und Untertanengeist der Landbevölkerung. Prügel gehörte zu den verbreiteten Disziplinierungsmitteln der Gutsherren. " Quelle: Junker (Preußen) – Wikipedia So heiratet der Adel fast nur untereinander. Die höhere Verwaltung wurde ganz überwiegen mit ehemaligen Offizieren besetzt. Ein Abstieg war bei der Verletzung von sozialen Normen und wirtschaftlicher Pleite durchaus möglich, aber selten. Die Junker besaßen insbesondere im 19. und noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im östlich der Elbe gelegenen, auch Ostelbien genannten Kerngebiet Preußens eine bedeutende politisch-ökonomische Machtstellung, die politisch bis 1918 durch das Dreiklassenwahlrecht und ökonomisch durch den erheblichen Großgrundbesitz dieser Schicht gefestigt wurde. Die Zahl der nicht-adligen Gutsbesitzer stieg bis 1918 auf 62 %. Allerdings waren die Lebensbedingungen auf den bürgerlichen Gütern gegenüber der adligen Gütern nur zum Teil besser. Zu den Junkern siehe auch 7.1.3 Junker
- Die Mittelschicht umfasste geschätzte 40 % der Bevölkerung. Hier dominierten zahlenmäßig die Mittel- und Kleinbauern. Zwischen den verschiedenen Bauerngruppen gab es aber auch nur einen begrenzten Austausch. Sie grenzen sich auch untereinander stark voneinander ab. Der Aufstieg gelang teilweise durch Einheirat in eine "höhere" Gruppe. In der Landwirtschaft war insgesamt die wirtschaftliche Situation in Ostpreußen um 1900 kritisch. Die Randlage der Provinz verteuerte die Transportkosten der Produkte um etwa 10 %, die Modernisierung der Landwirtschaft blieb hinter dem Reich zurück und preiswerte Getreideeifuhren aus Russland, Polen und England machten auf dem heimischen Markt erfolgreich Konkurrenz. Die Lebenshaltungskosten waren in Ostpreußen 10 -15 % höher als im Reich. So kamen erfolgreiche Kapitalinvestitionen von Externen in die Landwirtschaft nach 1871 nur noch selten vor. Ländereien von bankrotten Bauern zu erwerben waren wirtschaftlich nicht mehr erfolgsversprechend. Soziale Aufsteiger aus der Unterschicht und die unversorgte Bauernkinder aus der Mittelschicht strebten dagegen Arbeitsplätz im Handwerk, im Handel und in der Verwaltung an. Der gesamte Gewerbebereich wuchs dem Reich gegenüber aber nur langsam. Zu den Bauern der Mittelschicht siehe auch 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
- Im Bereich der Unterschicht mit geschätzten 55 % der Bevölkerung gab es aber dagegen nur sehr begrenzte Aufstiegschancen. Die unversorgte Kinder aus der Unterschicht hatten, wenn sie keine Arbeit im Gewerbe fanden, keine Perspektive. Auch die nicht erbberechtigen Kinder der Kleinbauern aus der Mittelschicht wurden teilweise zu mittellosen Landarbeitern in der Unterschicht. Sie und die bereits vorhandenen Arbeitslosen verließen dann der Not gehorchend, wegen der grassierenden Arbeitslosigkeit Ostpreußen. Zwischen 1871 und 1933 verlor die Provinz zwei Drittel ihres Zuwachses an Wohnbevölkerung insgesamt 920.000 Menschen durch Abwanderung. Zur Unterschicht siehe auch 5.2 Landarbeiter nach der Bauernbefreiung,
Um 1900 gab es in Ostpreuße, historisch durch die voraufgehende Gutsherrschaft bedingt, ein insgesamt noch starres Gesellschaftsgefüge und es gab in diesem Gefüge für den größeren Teil der Bevölkerung mehr Abstiegs- als Aufstiegschancen - was zur Abwanderung aus Ostpreußen führte. Staatlich geförderte Ansiedlungsprogramme auf Domänen- oder Gutsland, um die fehlenden Landarbeiter sesshaft zu machen hatten keinen Erfolg, da die Güter zur Erntezeit lieber auf "billige" Landarbeiter aus Polen zurückgriffen.
Quelle: Wolfgang Köllmann, Bevölkerungsgeschichte
Die folgenden Gruppenbezeichnungen der Bauern und Landarbeiter wurden auch in Ostpreußen regional, zeitlich und sachlich unterschiedlich gebraucht und überschnitten sich auch teilweise. Es wird den Bezeichnungen von Max Weber gefolgt.
Quelle:
Max Weber: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg). Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen Duncker & Humblot, Leipzig 1892 (=Schriften des Vereins für Socialpolitik, LV. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland; Bd. 3)
Vor der Bauernbefreiung gab es im System der Gutsherrschaft folgende Bauerngruppen. Die Scharwerksbauern waren mit ca. 80 % etwa 700.000 Menschen in Ostpreußen vor der Bauernbefreiung die größte Gruppen, sie warten zugleich neben den Unfreien auch die ärmste Bevölkerung.
Besitzer- und Bauer- Gruppen vor der Bauernbefreiung
· Bauern- und Rittergüter · Kölmer und Freie Bauern · Schatull-Bauer und erbfreie Bauer · Koloniebauern · Gutsbauern auch Scharwerksbauern, Domänenbauern oder Amtsbauern · Eigenkätner, Losmann, Kossäthen · Unfreie |
siehe auch : 4.2 Gruppen der Landbevölkerung vor der "Bauernbefreiung"
Die Bauernbefreiung 1799 veränderte das Rechtssystem der Gutsherrschaft und damit das soziale System der Gesellschaft in Ostpreußen grundlegend. In Preußen wurde 1799 die Leibeigenschaft der Domänenbauern im Rahmen der preußischen Agrarverfassung aufgehoben. Erst 1807 wurden im Rahmen der Preußischen Reformen unter vom Stein und Hardenberg der bäuerlichen Besitzrecht verbessert. Teilweise wurden sie Besitzer, teilweise konnten sie aber die geforderten Ablösungen nicht zahlen und mußten dafür ihr Land an ihre ehemaligen Herrschaftsgüter abgeben.
Nach der Bauernbefreiung entstand zugleich die zahlenmäßig größte Gruppe, die der verarmten Landarbeiter. Hans-Ulrich Wehler schätzt das um 1850 etwa 52 % der Gesamtbevölkerung von etwa 900.000 in Ostpreußen zu den Landarbeitern gezählt werden können.
Landarbeiter- Gruppen nach der Bauernbefreiung .
· Gesinde · Deputanten, Gärtner · Insten · Tagelöhner · Wanderarbeiter · Heimatlose |
siehe auch: 5.2 Landarbeiter nach der Bauernbefreiung
Nach der Bauernbefreiung gab es in der Landwirtschaft in Ostpreußen ab 1811 neben den Landarbeitern folgende Eigentümer- bzw. Besitzer-Gruppe, von denen aber nur ein kleinerer Teil wohlhabend war. Den zahlenmäßig größten Teil an Köpfen mit etwa 300.000 machten die Klein- und Mittelbauern aus. Der größte Teil mit 70 % der landwirtschaftlicher Fläche gehörte aber zu den Großbauern und Gütern.
Besitzer- Gruppen nach der Bauernbefreiung
· Rittergutsbesitzer/Pächter · Domänenbesitzer/Pächter · Gutsbesitzer/Pächter · Gutsverwalter mit eigenem Land · Besitzer/Pächter (Klein-, Mittel- u. Großbauer) |
siehe auch: 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
Innerhalb und zwischen diese verschiedenen Gruppen gab es im Zeitverlauf allerdings sehr unterschiedliche Entwicklungen.
Gruppen der Landbevölkerung vor der "Bauernbefreiung"
Die bäuerliche Bevölkerung in Preußisch-Litauen lässt sich im Rahmen der „Bauernbefreiung“ in Preußen (1799-1850) nach Erwin Spehr grob in folgende Gruppen einteilen:
Quelle: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (ge-nealogy.net)
Das folgende Ornigramm zeigt die Verteilung und Qualität des Grundbesitzes im 18. Jahrhundert im Königreich Preußen: (Zeitemphyteuten waren Mennnoniten-Höfe Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder, Landzählung der Zeitemphyteuten, 1824 – Mennonitica (mennonitegenealogy.com))
Auf vier dieser (Voll) Bauern-Gruppen soll näher eingegangen werden:
„Die Kölmer und Freie (bis 1811 etwa10 % im Kirchspiel Aulowöhnen), die späteren Großbauern, standen in der sozialen Rangordnung der Landbewohner an der Spitze. Sie besaßen großen Grundstücke als freies Eigentum zu besonderen (kulmischen) Rechten, die sie meist schon während der Ordens- und Herzogenzeit erhalten hatten. Sie stellten normalerweise den Dorfschulzen und waren gleichzeitig Krüger in den Dörfern, die nach 1570 in der Wildnis angelegt wurden. Diese befanden sich hauptsächlich auf schon bestehenden alten Siedlungsplätzen. Diese privaten Grundbesitzer hatten außer der geringen Grundsteuer, dem königlichen Domänenamt gegenüber keinen weiteren Verpflichtungen. Um 1800 kamen auf 1000 ha Ackerland ca. 70 - 80 landwirtschaftliche Arbeitskräfte, abhängig von den Produkten.
Bei den Bauernhöfen der untertänigen (Guts) Bauern, mit meist einer altkulmische Hufe auch Hakenhufe - Hufe (ca. 16,8 ha) Ackerland, konnte man nach dem "Wiederaufbau" drei Klassen unterscheiden. Sie waren in Teilen aber nur bis zum Ende der Bauernbefreiung 1850 von Bedeutung, in Einzelfällen wie der der Ablösungskassen sogar bis 1918.
Quelle: Kölmer – Wikipedia
Die erste Klasse: Die Minderheit (ca. 5 % im Kirchspiel Aulowöhnen), waren die Schatull- und Erbfrei-Bauern, sie hatten ihren Boden gekauft. Schon vor dem Frieden von Oliva (1660) begannen 1645 umfassenden Besiedelungsaktionen. Schatullgrundstücke entstanden durch Rodungen und Kultivierung von Wald und Ödland. Die Höfe wurde von der Domänenverwaltung in Form von Straßendörfern organisiert. Straßendörfer unterscheiden sich von den anderen Dorfformen dadurch, dass sie unplanmäßig angelegt wurden. Ein großer Teil der Straßendörfer entstand im Zusammenhang mit der mittelalterlichen Dreifelderwirtschaft, bei der jeder Bauer Streifen verschiedener Felder bewirtschaftete und sich die Lage dieser Feldstreifen auch immer wieder änderte. Im Zuge der Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur einer Siedlung in schmale, streifenförmige Ackerstücke unterteilt, die im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken eines Dorfes wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Typisch für Dreifelderwirtschaft ist, dass die Länge ihrer Felder mindestens das Zehnfache der Breite beträgt. Diese langgestreckte Form ist auf die Schwierigkeit des Wendens mit Pfluggespannen zurückzuführen. Schmalgestreckte Parzellen machten nur wenige Wenden notwendig. Die Gemarkung solcher Dörfer gliederte sich in Dorfkern, Ackerflur und Allmende. Schatullkölmer oder Schatullbauern blieben scharwerksfrei und waren außer ihrem Grundzins nur gelegentlich zum Forstdienst verpflichtet waren. Neben Grundzins und Personensteuer hatten sie meist keine weiteren Abgaben zu entrichten. Die Zinserträge wurden nicht an die lokalen Ämtersondern direkt in die Schatulle des Königs abführte.
Diese Bauernstellen waren aber vermögenden Siedlern vorbehalten, da der Boden gekauft werden musste. Bewährte sich der Siedler, so erhielt er nach einigen Jahren seine „Berahmung“ – eine gerahmte Besitzerurkunde. Viele der Haufendörfer im Kirchspiel Aulowöhnen sind, wie Willschicken, auf diese Weise etwa von 1700 bis 1816 entstanden.
Quelle: Schatulle (Grundbesitz) – Wikipedia
Die zweite Klasse waren Koloniebauern (ca. 5 % im Kirchspiel Aulowöhnen). Der preußische König Friedrich II. legte mit Edikten und Dekreten zur Bevölkerungsmehrung eine Grundlage für seine Friderizianische Kolonisation, die Schaffung von rund 900 Kolonien in der gesamten preußischen Monarchie. Der König rief rund 60.000 Siedler in sein Land. Großenteils ging es um die Urbarmachung großer, unbewohnter oder wenig bewohnter Landstriche, etwa um Moorkolonisation. Etwa 20.000 Koloniebauern kamen nach Ostpreußen. Größere Siedlergruppen wie Salzburger (1732 etwa 16.000 Zuwandere), Hugenotten, Mennoniten, Schweizer Schotten, Pfälzer und Hessen hatten den Koloniestatus erhandelt. Die Dörfer der Koloniebauern wurden von der Domänenverwaltung als Straßendörfer geplant. Auch sie erhielten wie Scharwerksbauern Land und Hof vom König kostenlos und hatten deshalb vielerlei Pflichten, jedoch vom Scharwerksdienst selbst waren sie befreit. Der spätere Regierungsbezirk Gumbinnen war ein bevorzugtes Siedlungsgebiet der Koloniebauern, ca.15% siedelten im Kirchspiel Aulowöhnen.
Quelle: Protestantenvertreibung – Salzburgwiki (sn.at)
Die dritte Klasse: Die große Masse der Scharwerksbauern auch Domänenbauern oder Amtsbauern (ca. 80 % im Kirchspiel Aulowöhnen) aber war arm. Trotz hoher Kindersterblichkeit wuchsen durchschnittlich 6 Kinder zu billigen Arbeitskräften auf. Durch den „Wiederaufbau“ entstanden viele Sielungen neu oder es wurden verfallene Höfe besiedelt. Bis 1782 entstanden in den 28 Gemeinden des Kirchspiels Aulowönen etwa 50 (neue) Dörfer. Die Bauern waren erbuntertänig (Lasswirtschaft), d.h. sie unterlagen der Schollenpflicht (das Gut und der Hol konnte nicht eigenständig verlassen werden), sowie den Frondiensten und dem Gesindezwang.
Ein Scharwerker konnte nur nach Genehmigung durch den Gutsherrn seinen Hof mit den Pflichten und Rechten regulär vererben oder mit Genehmigung des Amtes gegen eine Abstandszahlung an einen anderen übergeben. Die Scharwerker waren nicht Eigentümer ihres Landes, sondern nur Besitzer - ein Besitzer mit "besseren" Rechten. Neben dem Besitzer-Status konnte der Scharwerksbauer das Land auch pachten - ein Pächter mit "schlechteren" Rechten.
Die Scharwerksbauern hatten bei der Neuansiedlung Ackerland, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Arbeitstiere, Nutzvieh, Hofgeräte und Saatgut vom Grundherrn kostenlos erhalten, d.h. durch das Domänenamt vom König – das ihnen gegenüber jedoch auch noch weiteren Verpflichtungen wie z. B. bei Alter, Krankheit und in der Bestattungsfürsorge mit Einträgen in den Kirchenbüchern bei Geburt, Heirat und Tod. Ein Scharwerksbauer mit besseren oder schlechteren Rechten konnte jederzeit bedingungslos gekündigt werden - besonders wenn er seine Steuern nicht rechtzeitig zahlten.
Die Scharwerker hatten neben der Zahlung des Grundzinses dem Amt gegenüber einer Vielzahl von eigenen Verpflichtungen. Die wichtigste war der Frondienst, d.h. die Mitbewirtschaftung der staatlichen Domänen mit den eigenen Arbeitstieren und Geräten, denn die staatlichen Güter hatten keine eigenen Landarbeiter. Die Beanspruchung lag im Mittel um 1800 bei 80 - 85 Tage pro Jahr. Um 1720 waren es noch 200 -240 Tage. Allerding standen im 17. Jahrhundert den Scharwerken auch kaum schon Pferdefuhrwerke zur Verfügung. Jeder Scharwerker musste durch den Gesindezwang für die Hausarbeit auf den Gütern eine Teilnahme durch Angehörige oder Nachbaren stellen (Frauen und Kinder, ab 14 Jahre), die auch untereinander gegen Geld ver- und geliehen werden konnten. Obwohl ab dem 9. März 1839 in Preußen die Kinderarbeit unter 14 Jahre verboten war, war sie bei den Landarbeitern aus purer Existenzsorge immer noch verbreitet und von den Gütern teilweise auch geduldet.
Folgende Scharwerkts-Arbeiten wurden Hauptamt Tilsit 1722 dokumentiert
- 1. Pflügen und Eggen
- 2. Ausmisten, Mistfahren, Miststreuen
- 3. alle Erntearbeiten
- 4. Waschen und Scheren der Schafe
- 5. Schafhortenfuhren
- 6. Brot- und Malzgetreidefuhren zur Mühle
- 7. Zwei Getreidefuhren nach Königsberg zu üblicher Bezahlung
- 8. Jährlich ½ Fischfuhre
- 9. Wollfuhren
- 10. Fahren von Bier und Branntwein aus der Brennerei in die Krüge
- 11. Deputatholzfuhren gegen übliche Bezahlung
- 12. Deputatholzfuhren für Kirchen- und Schulbediente
- 13. Salzfuhren, wenn angefordert
- 14. Vorspann-, Kriegs- und Marschfuhren
- 15. Fouragelieferungen gegen Vergütung des gelieferten Getreides zu üblichen Preisen
- 16. Burgdienste bei Amts- und Vorwerksgebäuden
- 17. Alle Mühlendienste
- 18. Alle Forst- und Jagddienste
- 19. Dienste zur Verbesserung der Ströme und Dämme
- 20. Hand- und Spanndienste bei Kirchen- und Schulbauten
- 21. Reparatur der Vorwerkszäune
- 22. Reparaturen an Vorwerksinsthäusern
- 23. Holen und Wegbringen der Justizbeamten
- 24. Fortbringen der herrschaftlichen Briefe
- 25. Botengänge nach Willkür der Herrschaft
- 26. Beiträge für Festungsbauten, sowohl an Menschen als auch an Geld
- 27. Leistung aller Dorfverbindlichkeiten
- 28. Besserung der Wege und Brücken
- 29. Weidenpflanzungen in Dörfern und an Straßen
Quelle: Hauptamt Tilsit – GenWiki (genealogy.net)
Insgesamt flossen so bis zu 40 % der bäuerlichen Bruttoproduktion dem Domänenamt zu.
Zu diesen drückenden Diensten oder Abgaben müssen noch die versteckten Leistungen hinzugerechnet werden. Herrschaftliche Monopolansprüche erstreckten sich z. B. auf die Kalkbrennerei oder die Ziegelerstellung. Der Mühlenbann gebot, alles Getreide beim Herrn mahlen zu lassen. Das Bier- und Brandweinmonopol verschaffte ihm ein lukratives Geschäft, das bereits ein Drittel der Gutserträge ausmachen konnte. Nicht selten ab es eine Backzwang und Vorverkaufsrechte, wenn bäuerliche Produkte zum Verkauf kamen.
Zu der von allen abhängigen Bauern geforderter Grundzins bis zu 40 % der Bruttoerträge kam noch in Kriegszeiten die Kontribution in Ostpreußen in Höhe von 3 - 7 Taler je Hufe hinzu.
„ Kein Wunder, dass sich rund 80 % aller Bauern nur auf einem kärglichen Lebensniveau, ein wenig ober- oder auch unterhalb des Existenzminimums, das ohnehin niedrig nach zeitgenössischen Maßstäben angesetzt wird, behaupten konnten“ (Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 1)
Karte: Alt Lappöhnen 1893, das Dorf Willschicken hatte 1893 noch einen erkennbaren Dorfkern, Quelle: Groß Aulowönen – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Alt Lappönen 1939, Quelle: Gut Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)
Foto: Soldatenfriedhof in Alt Lappönen, 2010, angelegt vom Volksbund, Quelle: Kriegsgräberstätte: Alt Lappönen - Bau, Pflege und Instandsetzung durch den Volksbund
VON IHRER PERSÖNLICHEN RECHTSSTELLUNG
Bauernbefreiung
Als Preußische Reformen oder Stein-Hardenbergsche Reformen werden die in den Jahren 1807–1815 eingeleiteten Reformen bezeichnet, die die Grundlage für den Wandel Preußens vom absolutistischen Stände- und Agrarstaat zum aufgeklärten National- und Industriestaat schufen. Der Zusammenbruch Preußens 1806/1807 nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt sowie dem Frieden von Tilsit zwang König Friedrich Wilhelm III. zu Reformen, die seine Minister Karl Freiherr vom Stein und Karl August von Hardenberg als „Revolution von oben“ einleiteten. Die erste Säule der Erneuerungen bildeten die Befreiung der Bauern, die Gleichstellung der Bürger, die Selbstverwaltung der Städte durch gewählte Volksvertreter, die Neuordnung der Staatsverwaltung durch verantwortliche Fachminister, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Gleichberechtigung der Juden. Quelle: Preußische Reformen – Wikipedia
Das Lebensniveau der ländlichen Arbeitskräfte war in Ostpreuße über lange Zeiträume wirtschaftlich bedrückend. Die "Bauernbefreiung" bezeichnet die in Deutschland mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren Grund- und Gutsherren vorwiegend im 18. und 19. Jahrhundert. Der Begriff wurde 1887 vom Straßburger Volkswirt Georg Friedrich Knapp eingeführt. (Quelle: Georg Friedrich Knapp: Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens). Andere Autoren sprechen von der Bauernverfolgung.
Einer der führenden Vertreter des preußischen Adels, General Friedrich August Ludwig von der Marwitz (1777–1837), kritisierte das Edikt, da es dem zweiten Stand (Adel) die Machtstellung sowie die Vorrechte nahm und die (als von Gott gegeben betrachtete) feudale Ständeordnung mit dem Adel an der Spitze aufhob. Zudem wurde der Adel ökonomisch sehr geschwächt und musste oftmals in der Stadt ein Gewerbe betreiben, um sich seine Existenz zu sichern, weil sich überwiegend die Bürger nunmehr als Gutsbesitzer versuchten. Er verurteilte die neu erschaffene „Menschenklasse“ namens Landbewohner in seiner Kritik Steins und seines Edikts von 1807. Weiter wies er auf die nun unsichere Lage der Bauern hin, welche lediglich Grundherren gegen Gläubiger tauschten, da sie selbst kein Land besäßen, jedoch nicht mehr auf die bisherige Fürsorge der Grundherren bauen könnten
Quelle: Oktoberedikt – Wikipedia
Die gesamte Bauernbefreiung lässt sich nach Max Weber zeitlich drei Phasen einteilen:
1799 - 1821, 1821-1850, 1850-1913,
die sich inhaltlich durch 5 Schritte beschreiben lassen.
1. Die Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Domänenbauern, d.h. der Schollenpflicht, sowie den Frondiensten und dem Gesindezwang.
2. Die Aufhebung - die Regulierung - der Dienste und Naturalleistungen der Domänenbauern für die Güter. Sie sind zukünftig mit Geld- oder Sachleistungen zu bezahlen.
3. Die Verleihung - die Regulierung - des Eigentums an Boden, Gebäuden und Inventar an die Domänenbauern gegen Land- oder Geldleistungen.
4. Die Auflösung der Allmenden und die Beseitigung der Gemengelage ("Separation") für Güter und Bauern. Die Zuteilung ist abhängig von der vorhandene Grundstücksgröße.
5. Die Aufhebung der ständischen Patrimonialgerichtsbarkeit und der Polizeigewalt. Rückkehr in "alte Zeiten"
Die Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Domänenbauern, d.h. der Schollenpflicht, sowie den Frondiensten und dem Gesindezwang
- Die erste Phase reichte von 1799 bis 1821. In Preußen wurde ab 1799 die Leibeigenschaft der Domänenbauern im Rahmen der preußischen Agrarverfassung aufgehoben
- das Oktoberedikt vom 9. Oktober 1807 hob die Erbuntertänigkeit der Domänenbauern "Über den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Gebrauchs- und Grundeigentums sowie über die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner " auf. Das es nur allgemein gehalten war erarbeitet Albert Thaer bis 1811 die Ausführungsbestimmungen, in Form des Regulierungsediktes, da der Besitzer einer erbuntertänigen Bauernstelle zwar persönlich frei wurde, die auf seiner Stelle lastende Verpflichtung dem Gutsherren gegenüber aber weiterhin erfüllen musst
Die Aufhebung - die Regulierung - der Dienste und Naturalleistungen der Domänenbauern für die Güter
- das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sollte den Domänenbauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Höfen übertragen werden. Zuvor war Ackerland, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Arbeitstiere, Nutzvieh, Hofgeräte und Saatgut das Grundherrn kostenlos zur Verfügung gestellt hatte, in Geldbeträgen zu bewerte
- Die Regulierung von 1811 sah vor, dass der untertänige Bauer (Schatuller) für die Ablösung seiner Verpflichtungen ein Drittel seines Landes an den Gutsherrn abgab und dafür freier Eigentümer auf den restlichen zwei Dritteln wurde. Der Gutsherr musste z. B. sich künftig seine Gespanne und Lohnarbeiter selber halten und brauchte auch nicht mehr dem Bauern beim Bauen, bei einer Krankheit oder im Alter zu helfen. Wenn der Bauer (Schatuller) nicht Eigentümer, sondern Pächter gewesen war, so musste er die Hälfte seines Landes abgeben, um auf der anderen Hälfte Eigentümer zu werden. Die Landabgabe war auch (theoretisch) durch eine verzinsliche und lange laufend zu tilgende Grundrente zu ersetzen. Die Bauern konnten sich nur auf Antrag von bisheriger Abgabe und Frondiensten durch eine Zahlung an die "neuen" Gutsherrn (die früheren königlichen Domänen-Ämter) freikaufen. Dazu konnte der Gutsherr eine höhere als die regional gültige Normalentschädigung fordern, d.h. er durfte die Landabtretung oder den Marktpreis für die in eine jährlich zu zahlende Rentenschuld verwandelten Dienste oder Abgaben aus der Stellung des Stärkeren heraus aushandeln. Dies geschah im Rahmen der neuen General-Kommissionen zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, die in Zusammenarbeit mit den regionalen Regulierungskommission die Eigentumsverleihung (Regulation und Ablösung) vornahm (abgeschlossen um 1855). Da alle Bauern vom Kreditsystem der ritterlichen Landschaften bis 1850 ausgeschlossen waren, blieb den Spannfähigen in der Regel nur die Landabtretung - ihm blieb häufig nur unterwertiges Land übrig.
- die Deklaration zum Regulierungsedikt (1816) grenzte die Zahl der möglichen Antragssteller deutlich ein. Sie regelte die Entschädigungen für die Gutsbesitzer - mit einem Drittel des Bodens, einem Drittel des Grundwertes in Barzahlung oder einem Drittel des jährlichen Gesamtertrages zu Lasten der Besitzer oder die Hälfte-Regel zu Lasten der Pächter. Besonders die Landüberlassung führte zu deutlichen Verschlechterungen der untertänigen Bauern, da Barzahlungen für die Bauern kaum möglich waren. Diese Regeln galt aber nur für die Minderheit nämlich die spannfähigen Bauern - geschätzte 20 % und nicht für die Mehrzahl der nicht spannfähigen Kleinbauern, deren Rechtsverhältnis bis 1850 unverändert blieben. Die Zahl der spannfähigen Bauern wurde aber nochmals eingeschränkt, nämlich auf die Bauern, die vor 1752 katastrierten Besitz aufwiesen, d.h. schon auf einer eigenen Stelle registriert waren. "Überdies unterlag die Regulierung nur solchen spannfähigen Stellen, für welche die Gutsherrschaft unter Besetzungszwang stand". Knapp schätzt die Zahl der Bauerstellen, die nicht besetzt waren auf 10%. Dieses Land konnte der Gutsbesitzer selbst einbeziehen. „Kein Zweifel, dass das „Reaktionsedikt“ von1816 die Position des Landadels nachhaltig verbesserte“ (Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte Band 1)
- 1821 war die erste Phase der Regulierung, für etwa 20 % der ehemaligen Scharwerksbauern abgeschlossen. Sie betraf die berechtigten grundherrlichen, erblichen und spannfähigen Domänenbauern mit katastriertem Besitz. Erst ab 1821 konnte diese Gruppe der ehemaligen Scharwerksbauern eine Geld-Ablösung beantragen. Die Reformen von 1799 bis 1821 betrafen nur diejenigen Bauern, die in einem gutsherrlichen Verhältnis standen. Nicht betroffen waren zunächst die mit einem besseren Besitzrecht ausgestatteten grundherrlichen Bauern. Diese Reformen galten zudem nur für das Preußen im Gebietsstand von 1807 nach dem Frieden von Tilsit.
Die Verleihung - die Regulierung - des Eigentums an Boden, Gebäuden und Inventar an die Domänenbauern gegen Land- oder Geldleistungen
Durch das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sollte den Amtsbauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Höfen übertragen werden. Die Amtsbauern, hatten als "Entschädigung" mit einem guten, erblichen Besitzrecht bis ein Drittel ihres Bodens, die mit einem nicht erblichen Besitzrecht bis zur Hälfte ihres Landes an den Gutsherrn abzutreten. Aber die nicht mehr geleisteten Dienste, das Inventar, das Vieh und die Gebäude stellte der Grundherr ihnen in Rechnung oder fordern (ab 1816) zusätzliche Landabtretungen. Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion übernahm die finanzielle Organisation. Die Regulierungskommission übernahm die räumliche Organisation.
Die gesamte finanzielle Belastung der Scharwerksbauern war jetzt jährlich etwa zwei bis dreimal so hoch war wie vorher. Sie waren häufig nicht mehr in der Lage diese Zahlungen zu leisten, trotz der gesetzlichen Möglichkeit von 24-51-jähriger Rückzahlungsraten, je nach Zinssatz, so dass die Grundstücke vielfach an den Gutsherrn zurückfielen oder gepfändet wurden und von Ortsfremden wie vermögenden Landadligen und wohlhabende Stadtbürgern erworben wurden - häufig auch zur Spekulation.
- Der dritte Abschnitt des Gesetzes regelte abschließend die Bedingungen für die Eigentumsübertragung der Bauernstellen, die bisher nicht als regulierungsfähig galten. Hierbei handelte es sich um die Bauernstellen, die nur zu Handdiensten verpflichtet oder nicht als Bauernstellen katastriert worden waren. Von der Regulierung ausgenommen wurden die Grundstücke, auf denen die Gebäude der Wirtschaftsbeamten, Dienstboten oder Tagelöhner standen. Das Recht der Eigentumsübertragung konnte nur von Grundeigentümern, nicht aber von Pächtern wahrgenommen werden. Hatte eine den Ablösungsgesetzen unterliegende Bauernstelle zum Zeitpunkt des Erlasses keinen Besitzer, verblieb das Eigentum an diesem Grundstück bei der Gutsherrschaft.
- Neben dem Eigentumsübergang war jetzt auch die Ablösung der Reallasten möglich. Das größte Problem bei der Ablösung der Reallasten war aber die Ermittlung der geleisteten Dienste, Leistungen und Abgaben durch Geldbeträge. Dazu worden von den Behörden genaue Vorgaben erstellt. Veröffentlicht wurden diese von der Kommission ermittelten Normalmarktpreise für Dienste, Abgaben und Leistungen aller Kreise des Regierungsbezirkes Königsberg: Darin heißt es: „Nachdem in Gemäßheit der §§. 67-72. des Ablösungsgesetzes vom 2ten März c. die Feststellung der bei der Ablösung von Reallasten und bei gutsherrlich bäuerlichen Regulirungen zu beachtenden Normal-Preise und Normal-Markt-Orte, durch die von den Verpflichteten und Berechtigten erwählten Distrikts-Commissionen in sämmtlichen Kreisen des Regierungs-Bezirks erfolgt ist, werden die Resultate der von den Distrikts-Commissionen gefaßten, von dem Königl. Spruch-Kollegium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten des Regierungs-Bezirks Königsberg bestätigten Beschlüsse hiedurch zur Kenntniß gebracht“ (Amts-Blatt der Königl. Preuß. Regierung zu Königsberg 1850: 11) Das folgende Beispiel zeigt die ermittelten Geldbeträge. Veröffentlicht wurden die von der Kommission ermittelten Normalmarktpreise für Dienste, Abgaben und Leistungen aller 19 Kreise des Regierungsbezirkes Königsberg. Lediglich der Name "II. Kreis Fischhausen" wurde je nach Kreis in den Tabellen angepasst. Für die Regierungsbezirke Gumbinnen und Allenstein gab es ein entsprechendes Vorgehen.
Die folgenden Tabellen zeigt die ermittelten Geldbeträge. Veröffentlicht wurden die von der Kommission ermittelten Normalmarktpreise für Dienste, Leistungen und Abgaben aller 19 Kreise des Regierungsbezirkes Königsberg. Lediglich der Name "II. Kreis Fischhausen" wurde je nach Kreis in den Tabellen angepasst. Für die Regierungsbezirke Gumbinnen und Allenstein gab es ein entsprechendes Vorgehen.
Quelle: Der Wandel der sozialen Beziehungen zwischen Gutsherren, Instleuten, Bauern und unterbäuerlichen Schichten im Samland nach der „Bauernbefreiung“ Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades (Dr. phil.) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von Martina Elisabeth Mettner aus Bremen
- Die Abtretungen der Domänenbauern über Ein-Drittel oder die Hälfte ihres Landes konnten jetzt auch in Barleistungen umgewandelt werden. Dass die überwiegende Mehrheit der Bauernschaft diese Summen ad hoc nicht aufzubringen imstande war, war vorherzusehen. Deshalb trat zeitgleich mit dem „Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse“, dass „Gesetz über die Errichtung von Rentenbanken“ am 02. März 1850 in Kraft. In dem Paragraph 2 wird bestimmt, dass die „Ablösung durch die Rentenbanken erfolgt, sobald die Reallasten in feste Geldrenten verwandelt worden sind, dadurch, dass die Bank den Berechtigten gegen Überlassung der Geldrente für das zu deren Ablösung erforderliche Kapital durch zinstragende, allmählich zu amortisierende Schuldverschreibungen (Rentenbriefe) abfindet, die Rente aber alsdann von dem Verpflichteten so lange fortbezieht, als dies zur Zahlung der Zinsen und zur allmählichen Amortisation der Rentenbriefe erforderlich ist. Sobald diese Amortisation vollendet ist, hört die Verbindlichkeit des Belasteten zur Entrichtung der Rente ganz auf“. Mit diesem Erlass war die Gesetzgebung zur Ablösung der Dienste, Leistungen und Abgaben abgeschlossen. Quelle: http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV008342802/ft/bsb10553130?page=3
- Die jeweiligen Zahlungsverpflichteten und Zahlungsberechtigten mussten sich bei der Auseinandersetzung über die Art der Zahlung einigen, welche Einmalauszahlung oder als monatliche Rentenzahlung möglich war. Diese Barleitungen betrug das 25-fache des Jahresertrag in Form einer von 5 oder 7 % zu verzinsender Grundrente. Die Amortisationszahlungen dauerten im Extremfall bis zum 1.Weltkrieg und wurden durch die Rentenbank die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion ab dem 2. März 1850 vorfinanziert. Es fanden hier 25 152 rechtliche Auseinandersetzungen betreff der Ablösungen in Rentenform statt. Die meisten Anträge gingen zwischen 1852 und 1854 ein. Die letzten Renten an die Grundeigentümer liefen 1913 aus.
- Die Ablösung und Regulierung des Grundbesitzes und der Reallast betraf etwa 80 % der ehemaligen Scharwerksbauern, das waren insgesamt auch 80 % der Bevölkerung der ostpreußischen Landwirtschaft. Die Mehrzahl Höfe blieben noch über den offiziellen Ablösungstermin 1850 hinaus, ihren Grundherren "informell" verpflichtet. Rechtsstreitigkeiten waren eher in der Minderzahl.
- Neben der Abschaffung der Erbuntertänigkeit und der Reallast gab es für alle Domänenbauern auch die Ablösung des Zehnt (bezeichnet eine etwa zehnprozentige traditionelle Grundsteuer in Form von Geld oder Naturalien an den Grundherrn
- Die Verbesserung der Rechte der Schatull- und Koloniebauern erfolgt stückweise bis 1850/1855, die der Nichtbauern die Eigenkäter, Losleute, Instleute und Saisonarbeiter sogar erst nach 1918.
- Die Patrimonialgerichte umfassten die niedere Gerichtsbarkeit, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien) Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 hob Patrimonialgerichte für Deutschland endgültig auf.
Quelle: Bauernbefreiung – Wikipedia
Die Verbesserung der Rechte der Schatull- und Koloniebauern erfolgt stückweise bis 1850/1855, die der Eigenkäter, Losleute, Instleute und Saisonarbeiter sogar erst bis 1918.
Knapp kritisierte an der Bauernbefreiung die zum Teil zwangsweise Landabtretungen der Bauern an die Güter und das sich verschlechternde wirtschaftliche Schicksal der Bauern und der landlosen Schichten (der Nichtbauern) in Preußen. Quelle: Georg Friedrich Knapp: Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens
Obwohl die Reformer mit diesem Edikt hauptsächlich für mehr Freiheit für die Bauern sorgen wollten, vergrößerte sich in der Folgezeit die besitzlose ländliche Unterschicht. Letztlich profitierten der bäuerliche Mittelstand und bis zur Reichsgründung die Großgrundbesitzer und adligen Junker von der Reform, die auf diese Weise ihren Landbesitz mehren und modernisieren konnten. „Den Bauern die Freiheit uns das Land“
Aber auch nach der „Bauernbefreiung“ blieb die Lage angespannt. Der Regierungsbezirk Gumbinnen hatte die größten Bevölkerungsverluste. Selbst eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen halfen nicht, diese langanhaltenden massive Abwanderungen aus der Landwirtschaft zu stoppen. Erst im Dritten Reich stabilisierte sich die Bevölkerung zwangsweise – begründet durch den massiven Ausbau der Armee und die Kriegswirtschaft mit entsprechenden Gesetzen und Verordnungen wie den Reichsnährstand auf etwa 2,5 Mio. Während des Dritten Reiches meldeten sich nach Schätzungen zirka 85.000 junge Ostpreußen freiwillig bei der Wehrmacht.
„Schon vor 1914 ist das Wachstum der ostpreußischen Wirtschaft hinter dem der Bevölkerung zurückgeblieben und der Überschuss an Arbeitskräften in andere Teile Deutschlands abgewandert.“
Quelle: Bevölkerung und Wirtschaft in Ostpreussen | SpringerLink
Die Auflösung der Allmenden und die Gemeinheitsteilung ("Separation") für Bauern
- Die zweite Phase begann 1821 und reichte bis 1850. In ihre bestanden für die größte Bauerngruppe der Scharwerker die "alten Regeln" weiter. Wenn als unregulierbar eingestufte Bauernstellen nicht eingezogen wurden, erfolgte oft eine Zusammenlegung mit anderen Bauernstellen und nachfolgender Deklaration als Vorwerk. Vorwerke galten ebenfalls als nicht regulierbar. Die ehemaligen Bauernstelleninhaber wurden auf diesen Vorwerken dann in der Regel als angestellte Tagelöhner zur Arbeit eingesetzt. Generell erfolgte die Regulierung der Bauernstellen nicht automatisch, sondern musste von den Gutsherren oder den Bauern selbst beantragt werden. Wurden keine Regulierungsanträge gestellt blieben die bisherigen Verhältnisse bestehen. Daß kleine, nicht spannfähige Bauernstellen nicht der Regulierung unterlagen, war für die Gutsherren von großem Vorteil, denn auf diesen Stellen mussten statt der Spanndienste Handdienste geleistet werden und auf diese Handdienste wollten die Grundherren nicht auch noch verzichten.
Die Allmende (auch die Gemeindeflur oder das Gemeindegut) war ein Teil des Gemeindevermögens (Landfläche, Gewässer, Wald), das als gemeinschaftliches Eigentum von allen Berechtigten benutzt werden durfte.
In den ostpreußischen Dörfern gab es auch bis zum Abschluss der "Bauernbefreiung" gemeinschaftliche Eigentum - die Almende. Die unterschiedlichen Nutzungsberechtigungen erschwerten eine intensivere Bewirtschaftung. Durch eine Ablösung des gemeinschaftlichen Eigentums wurden mit der Privatisierung des Landes erhebliche Produktivitätssteigerungen besonders bei den Großgrundbesitzern im 18. Jahrhundert erzielt.
Die Gemeinheitsteilungsordnung vom 7.6.1821 kam in Ostpreußen erst 1845 zur Anwendung. Beauftragt wurde dazu die Generalkommission. "Diese hatte nunmehr die Aufgabe neben der Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse u. a. auch die Gemeinheitsteilung (Separation) durzuführen, die auch heute (1930) noch nicht ganz abgeschlossen ist und deren Folgen bei uns noch deutlich in der Auflockerung der früher geschlossenen Dorflage zu erkennen ist." Quelle: Wilhelm Obgartel, Insterburg Stadt und Land besonders nach ihrer Landschaftsgliederung und Ihrer Geschichte
Bis dahin gehörte lt. Wilhelm Obgartel jedem Allmende-Bauer eine Hofstelle, im Landkreis Insterburg mit 2 - 4 Morgen Land ( 1 Morgen = 0,25 ha), welches früher der Lands- oder Gutsherrschaft rechtlich zugeordnet war. Darauf stand das Wohnhaus an der Straße, dahinter die Wirtschaftsgebäude. Ein Erdwall mit einem Graben schloss die Bauernstelle nach allen Seiten ab. Der Wall war mit Bäumen bepflanzt. Die Feldflur der Gemeinde, ehemals nur zum Nießbauch den Wirten überlassen, lag rings um das Dorf. Der Nießbrauch war in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, ein fremdes Grundstück, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen.
Die Feldflur waren nach den Grundsätzen der alten Dreifelderwirtschaft in drei ziemlich gleichgroßen Flächenabschnitten zerlegt, die im jährlichen Wechsel als Winterfeld, Sommerfeld und als Brache bewirtschaftet wurden. Jedes Feld war wiederum in so viel Teile zerlegt, als Wirte im Dorf vorhanden waren. Sie sahen von der Zufuhr- und Feldwegen gänzlich ab. Der Besitzer der hintersten, am weitesten gelegenen Parzelle fuhr ohne weiteres über die vor ihm leidenden Ackerstreifen der Nachbaren. Sollte dadurch für diesen kein Schaden entstehen, so musste deren Parzellen im Frühjahr noch nicht bestellt und im Herbst schon abgeerntet sein. Das führte mit Naturnotwendigkeit zur Gleichzeitigkeit und Gemeinsamkeit der Arbeit und Ordnung der Abfolge der Feldarbeiten der einzelnen Wirte auf den verschieden gelegenen Parzellen. Quelle: Wilhelm Obgartel, Insterburg Stadt und Land besonders nach ihrer Landschaftsgliederung und Ihrer Geschichte
Abbildung: Dörfliche Allmende
In Preußen wurde 1821 die Gemeinheitsteilungsordnung erlassen.
Bei der Gemeinheitsteilung handelte es sich um:
- Acker- und Ernteberechtigung
- Weideberechtigung auf Ackern, Wiesen, Angern und Forsten,
- Forstberechtigungen zur Mast, zum Holz- und Streuholen,
- Berechtigung zum Plagge-, Heide- und Blütenhieb,
- zur Gräserei und zur Nutzung von Schilf, Binsen oder Rohr auf Gewässern
- zum Nachrechen auf abgeernteten Feldern,
- zur Nutzung von Deputatbeeten
- zum Harzscharen
- zur Fischerei instehenden oder Privatgewässern
- zur Torfnutzung
Quelle: allmende in preußen - Bing images
1850 folgte das Gesetz zur Ablösung der Reallasten. Bei der Ablösung der Reallasten (Nutzungsberechtigungen am gemeinschaftlich genutzten Grundstück) musste der Grundstückseigentümer - in Ostpreußen häufig Gemeinden ursprünglich im Besitz von Guts- oder Domänenherren - den Berechtigten auf Antrag für die Ablösung entschädigen – in Form von Geld oder überwiegend durch Grundstücksanteile.
Da durch die Gemeinheitsteilungen viele kleine Splittergrundstücke entstanden und auch der sonstige Grundbesitz eines Eigentümers zerstreut liegen konnte, wurde es nötig, Wege anzulegen und Grundbesitz zusammenzulegen.
Bei diesen Verfahren wurden die von den Bauern individuell genutzten, aber stark parzellierten Flächen durch die Regulierungskommission neu verteilt, so dass größere Parzellen und ein neues Wegesystem geschaffen wurden. Hierdurch wurde die Produktivität der Betriebe gefördert, da sich Wege verkürzten, weniger Zugvieh nötig wurde und die eigenen Flächen besser in Aufsicht standen. Durch die Regulierungskommission wird auch das Gemeinschaftseigentum der Dörfer die „Allmende“ auf Antrag der Amtsbauern verteilt. Der ausgearbeitet Plan wurde den Betroffenen vorgelegt. Die Beteiligten trugen die Kosten, der Staat stellte die Beamten und gewährte Stempel und Gebührenfreiheit bei allen Umschreibungen. Zwar wurde eine "allgemeine Zustimmung" erwartet, bei Unstimmigkeiten hatte aber die Regulierungskommission das letzte Wort - aber manchmal dauerte die Regulierung bis zu 10 Jahre. Je größer das Land, desto größer der Gebietsanspruch“. Nur 14 % des Grundes der aufgelösten Allmenden wurden den Amtsbauern zugeteilt. Der Rest ging an die Gutsbesitzer.
In Preußen wurde die Gemeinheitsteilungsordnung von 1821 im Jahr 1872 geändert und auf die Zusammenlegung von Grundstücken, die nicht im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, erweitert. Damit wurde die Zusammenlegung eine selbständige Maßnahme der Neuordnung. Am 17. 11. 1882 erfolgte die endgültige Feststellung des Amtsbezirks „Groß Franzdorf Nr. 27“ mit den Landgemeinden Bessern, Drohndorf, Groß Franzdorf, Gaden, Groß Wartau, Klein Schunkern, Mohlen, Paducken, Pillwogallen und Willschicken und den Gutsbezirk Wartau. Damit war eine "regionale" Raumplanung möglich geworden.
Die nach der Ablösung entstehen zusammenhängende Bauern-Grundstücke waren vor allen nach Bodenwerten bewertbar. Die Grundstücke lagen aber nicht immer dorfnahe. 1935 lag der steuerliche landwirtschaftliche Einheitswert für die Böden im Kreis Insterburg zwischen 600 und 699 Reichsmark pro Hektar. Die gesamte Spannweite für Ostpreußen lag zwischen 300 und 1599 Reichsmark pro Hektar. Quelle: Hans Bloech: Ostpreußens Landwirtschaft, Teil 1
Nach der Separation blieb es aber bei der Abwanderung. Trotz weiterhin hoher Geburtenrate hatte Ostpreußen langfristig nur eine der geringsten Bevölkerungszunahmen im Deutschen Reich. Ursache waren die massiven Abwanderungen der Landlosen. Zu weiteren Folgen siehe auch 6.3 Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
Die Aufhebung der ständischen Patrimonialgerichtsbarkeit und der Polizeigewalt
- Die dritte Phase reichte real von 1850 bis 1913. Die endgültige Ablösung aller Dienste, Leistungen und Abgaben der Dienststelleninhaber, erfolgte erst 1850, also fast 30 Jahre später. Es sollte das formale Ende der "Bauerbefreiung" sein. Das „Gesetz betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse“, vom 2. März 1850, hob das Edikt von 1811 und die Deklaration von 1816 auf. Quelle: http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV008342802/ft/bsb10553130?page=3
- Im ersten Abschnitt des Gesetzes geht es um die Aufhebung der Berechtigung des Obereigentums der Lehensherren, Guts-, Grund- und Erbzinsherren. 14 weitere Aufhebungen der Berechtigungen der Lehensherren, Guts-, Grund- und Erbzinsherren folgen, wie z.B. die Aufhebung von Heimfallrechte für stellenlose Landstücke, Bepflanzung mit Maulbeerbäumen, Jagdrechten, Bewachung, Abgaben bei Taufen, Wegerechte, Leichen-, Hochzeiten-, Kindestaufen-, Doktor- ober Hebammenfuhren.
- Der zweite Abschnitt des Gesetzes behandelt die Ablösung der Verpflichtungen, die sich aus den Reallasten zu Lasten der Domänenbauern ergeben. Die Reallast war das Recht des Gutsherrn auf seinem Grund "wiederkehrende Dienste" von den dort wirtschaftenden Domänenbauern zu verlangen. Alle bisherigen Verpflichtungen in Form von Diensten, Leistungen und Abgaben der Domänenbauern auf den Domänen wurden als ablösbar deklariert. Zuerst sollte dazu der Geldwert der abzulösen Reallasten festgestellt werden, bevor sie den Bauern in Rechnung gestellt werden konnten. Diese Reallasten beziehen sich im Gesetz vom 2.März 1850 auf die Titel II (Dienste), Titel III (Feste Abgaben in Körnern), Titel IV (Feste, nicht in Körnern bestehende Naturalabgaben), Titel V (Natural-Fruchtzehnt), Titel VI (Besitzveränderungs-Abgaben), Titel VII (Feste Geldabgaben), Titel VIII (Andere Abgaben und Leistungen) und Titel IX (Gegenleistungen). Titel X regelte die Abfindung der Berechtigten. Die Titel II bis V sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
- Der Wert der entfallenen gutsherrlichen Berechtigungen sollte ermittelt und gegen den Wert der entfallenen bäuerlichen Verpflichtungen, d.h. der bäuerlichen Dienste, Leistungen und Abgaben gerechnet werden.
Patrimonialgerichte waren die in Deutschland bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten. Preußen besaß bis 1848/49 eine regional stark differenzierte Gerichtslandschaft. Die als Patrimonialgerichte bezeichneten, nicht landesherrlichen Gerichte der adligen Güter und Grundherren wurden in den einzelnen preußischen Landesteilen im Zuge von Reformen nach und nach in den Jahren 1772–1798 eingeführt, auch vorher bestand allerdings schon eine grund- und standesherrliche Gerichtsbarkeit. Die preußischen Patrimonialgerichte wandelten sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von gutsherrlichen Verwaltungsinstanzen zu modernen Gerichten, bei denen vor allem die Rechtsangelegenheiten der ländlichen Bevölkerung verhandelt wurden. Die späteren Patrimonialgerichte umfassten die niedere Gerichtsbarkeit auf dem Lande, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien)
Mit Königlicher Kabinettsorder vom 8. August 1837 wurde festgelegt, dass die Strafbestimmungen der Gesindeordnung von 1810 betreffend die Zwangsrückführung von entlaufenem Gesinde auch auf Instleute, Gärtner und Deputanten in der Provinz Preußen anzuwenden ist . 1846 wurde dem angestellten Gesinde vorgeschrieben, mit Erreichen des 16. Lebensjahres ein "Gesindedienstbuch" (Arbeitsbuch) zu führen: "Bei Entlassung des Gesindes ist von der Dienstherrschaft ein vollständiges Zeugnis über die Führung und das Benehmen in das Gesindebuch einzutragen." Dadurch wurden Teile der Landbevölkerung - nämlich das Gesinde - rechtlich eingeschränkt und in Teilen wieder in "alte Zeiten" zurückgesetzt. Die Zeugnisse waren zum Teil negativ oder wurden verweigert, um das Gesinde am Verlassen der Güter zu hindern. Bei Unstimmigkeiten zwischen Herrschaft und Gesinde wurde die Gesinde-Polizei eingeschaltet, vertreten durch den Bürgermeister bzw. Amtsvorsteher (Verordnung vom 29. September 1846). In den entsprechenden Gremien hatten die Gutsherren eindeutig das Sagen.
1848 wurden die Patrimonialgerichte (Gutsgerichte des Adels) abgeschafft. Teile der ständischen Patrimonialgerichtsbarkeit gingen in die Kompetenzen der regionalen Gerichte. Dies ist von besonderer Bedeutung für das Gesinderecht, wo bis dahin Beschwerden des Gesindes über die Dienstherrschaft (den Gutsherrn) von letzterem als Beklagtem und Gutsrichter in einer Person behandelt und abgeurteilt werden konnten. 1854 verschärfte das Gesetz betreffend die Verletzungen der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Arbeiter die Strafvorschriften bei Vertragsbruch, um die Landflucht und den „Leutenot“ zu bekämpfen sowie „hartnäckigen Ungehorsam oder Widerspenstigkeit gegen die Befehle der Herrschaft oder der zu seiner Aufsicht bestellten Personen“.
Geldstrafe bis zu 5 Talern oder Gefängnis bis zu drei Tagen waren vorgesehen. Das bisherige Züchtigungsrecht in den Gutbezirken des Adels blieb bestehen. Besondere Strafvorschriften bei Verletzung der Dienstpflicht durch die Herrschaft gab es nicht. 1872 verloren die Rittergutsbesitzer die gutsherrliche Polizeigewalt in den Gutsbezirken an den königlichen Landrat durch die neue Kreis-Ordnung. Dies war bedeutsam u. a. für die Zuordnung der Gesindepolizei an den Landrat und nicht mehr an den Bürgermeister. Ein Großteil der Vorschriften, die u.a. das Gesinde betrafen, blieben aber inhaltlich bestehen.
Die Gründe der Züchtigung waren z. B. Arbeitsverweigerung, Schlechtausführung, Trunkenheit oder Unkeuschheit. Subjektive Gründe spielten aber auch eine beträchtliche Rolle. Zwei "Gutsdamen" im Landkreis Insterburg sollen sich hier "besonders hervorgetan haben." Quelle: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (genealogy.net)
Der Herrschaft stand ein Züchtigungsrecht zu, das individuell angewandt wurde: meist in der Form einer Auspeitschung mit einer Peitsche oder Birkenrute oder in Form von Stockhieben erteilt. Die Schläge erfolgten üblicherweise auf den Rücken oder auf das Gesäß. Gegen körperliche Übergriffe durfte sich das Gesinde nur im Falle der Gefährdung des eigenen Lebens wehren. Abgesehen davon musste sich das Gesinde ausdrücklich Verbalinjurien gefallen lassen, die unter Gleichen ohne weiteres als Beleidigung aufgefasst worden wären.
Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 wurde das seit der Einführung der gutsherrschaftlichen Gerichte das geltende Züchtigungsrecht des Dienstherrn gegenüber dem Gesinde (nicht jedoch gegenüber minderjährigem Gesinde) abgeschafft. Grundlegende Veränderungen gab es erst 1918. Die Gesindeordnung wurde endgültig abgeschafft.
Quelle: Gesindeordnung – Wikipedia
In Preußen wurde Ende der 1860er Jahre amtlich festgelegt, dass Kontorbediente und Markthelfer, Stiefelputzer und Aushilfskellner, Hilfsarbeiter, Gewerbsgehilfen und Wirtschaftslehrlinge wie auch landwirtschaftliche Gärtner, Deputate und Instleute rechtlich nicht dem Gesinde zuzuordnen seien. Schließlich wurden 1900, mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), einige Bestimmungen der Gesindeordnung gemildert.
Quelle: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (ge-nealogy.n
Landarbeiter nach der Bauernbefreiung
Die Landarbeiter (Nichtbauern, Unterbäuerliche) stellen bezogen auf die gesamte ländliche Bevölkerung schon vor der Bauernbefreiung die größte Gruppe in Ostpreußen dar. Hans-Ulrich Wehler (Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 1) berichtet: „Auch im ostpreußisch-litauischen Kammerbezirk mit seinen relativ vielen sichergestellten Domänen- und Adelsbauern (25 787) hat man für 1802/04 gezählte 47 229 Unterbäuerliche (Eigenkäter, Kossäten, Insten, Hirten und Handwerker) also ein Verhältnis von fast 1 zu 2 ermittelt.“
1867 war die Bevölkerung in Ostpreußen von 0,9 Mio. in Jahre 1846 auf 1,88 Mio. gewachsen. Davon arbeiteten etwa 1,42 Mio. in der Landwirtschaft. Die "Bauernbefreiung" betraf ca. 1,15 Mio., in der Hauptsache Domänenbauern. Etwa 0.5 Mio. verloren ihr Land und wurden zu Nichtbauern. Da sie nur zeitlich begrenzt bis etwa 1870 auf den Gütern als Landarbeiter unterkamen, mussten sie danach abwandern. Die Wohnbevölkerung wuchs in Ostpreußen zwischen 1871 und 1910 von 1.822.034 auf 2.664.175 Millionen, d.h. um 44.4%. In den 40 Jahren zwischen 1871 und 1910 wanderten jährlich durchschnittlich zwischen 20.000 und 30.000 überwiegend junge Männer in das Reich, insgesamt etwa 1 Mio. Ostpreußen.
Eigenkätner
In den Gebieten östlich der Elbe hatten die Agrarreformen erhebliche soziale Folgen. Viele Bauern, die sich eine Landabtretung nicht leisten konnten, konnten die Entschädigungssumme aber auch nicht aufbringen und rutschen in die sich stark vergrößernde Unterschicht der Landarbeiter ab. Die Zahl der je nach Region und Rechten unterschiedlich bezeichneten Landarbeiter (Eigenkätner, Losmann, Instleute, Tagelöhner) stieg um das Zweieinhalbfache. Die Zahl der Kleinbesitzer, regional Eigenkätner genannt, nahm um das Drei- bis Vierfache zu. Viele waren auf einen landwirtschaftlichen, handwerklichen oder sonstigen Nebenerwerb angewiesen. Da der Arbeitsmarkt für den Nebenerwerb nur begrenzt aufnahmefähig war, blieb nur die Abwanderung.
Es gab unter den Nichtbauern Pächter, Landarme und Landlose mit Zwischenformen und zeitlich begrenzen Wechsel von der einen zur anderen Gruppe. Es gab in Ostpreußen unter den Nichtbauern Eigenkätner (Pächter), Losleute und Isten (Landarme) und Gesinde und Tagelöhnern und Lohnarbeiter (Landlose). Die Begrifflichkeiten wurden nicht immer einheitlich gebraucht, waren regional unterschiedlich und verschoben sich auch im Zeitverlauf. So gab es z.B. den Losmann, Kossäthen, Häusler, Häuselmann, Käter, Kathenleute, Büdner, Bödner, Brinksitzer, Instleute, Köbler, Pointler oder Söldner, amtsdeutsch auch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer.
Bei den Nicht-Bauern waren die Eigenkätner die wichtigste Gruppe. Die Kätner hatten auf gepachtetem Grund ein eigenes kleines Haus (Kate) mit Garten. Sie waren also fest ansässig und arbeiteten auf privaten Gütern als Tageslöhner oder betrieben ein ländliches Handwerk wie Schmied, Stellmacher, Schumacher, Schneider, Forstwart oder Fischer.
Nach der "Bauernbefreiung" wurden sie nach Umwandelung der Pacht in Eigentum teilweise zu Kleinbauern mit Nebenerwerbsstellen.
Losmann (Kossäth) ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen. Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland aus der Allmende per Los zugeteilt. Er wurde Pächter. Es wurde irgendwo in der Mark, oft kilometerweit vom Dorf oder der nächsten Ansiedlung entfernt, kulturfähiger Boden, sei er noch so geringwertig, gerodet und in dessen Mitte eine Kate (ein Kotten) errichtet, der dem Losamann (Markkötter) zugeteilt wurde und wo er siedeln musste. Da die Größe dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich der Losmann zusätzlich als Landarbeiter, Knecht, Holzfäller oder Tagelöhner.
Michael Tuttlys war ein Losmann, geboren 1802, in Treinlauken, gestorben am 25.3.1842 in Ernstwalde, verheiratet sich am 23.10.1830 in Treinlauken mit Charlotte Schoentaube, die am 03.01.1806 in Spannegeln geboren wurde. Er war der Vater von Johann Ferdinand Tuttlies, der schon um 1860 in Willschicken als Besitzer siedelte.
Max Weber beschäftigt sich 1892 in einer großen Studie mit dem Lebensniveau der Landarbeitern u.a. in Ostpreußen, die nach der Bauernbefreiung die Arbeit auf den Gütern zu verrichten hatten. Er unterscheidet die Landarbeit der Nichtbauern generell in folgende 6 sozialen Gruppen:
Gesinde, Deputanten, Insten, Tagelöhner, Wanderarbeiter und Heimatlose.
Quellen:
Max Weber: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg). Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen Duncker & Humblot, Leipzig 1892 (=Schriften des Vereins für Socialpolitik, LV. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland; Bd. 3)
und
Max Weber, Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter
Gesinde
Das zumeist junge und ledige landwirtschaftliche Gesinde (Gespannarbeit, Viehpflege, Hirten, persönliche Dienste), dass bei festem Geldlohn, freier Kost und Wohnung im Dienstbotengelass des Gutes in der Regel unmittelbar nach dem Schulabschluss in den Dienst eintrat.
Die jungen Leute auf den Gütern waren häufig die unversorgten Kinder der umliegenden Landbevölkerung, die direkt nach der Schule ihre ersten Erfahrungen in der Landwirtschaft machten. Die jungen Mägde und Knechte waren aber bestreb, die Güter rasch zu verlassen, da sie als Tagelöhner wesentliche mehr verdienten und sich während der "Saison" ein besseres Leben leisten konnten. Man unterschied das unverheiratete Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung vom verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenen Landteil und teilweise einer eigenen Wohnung oder einem Gesindehaus. Auch unterschied man zwischen Haus- und Hofgesinde, je nachdem ob häusliche oder landwirtschaftliche Dienste geleistet wurden
Das unverheiratete Gesinde der Güter, das nicht der Reichsgewerbeordnung, sondern den örtlichen Gesindeordnungen unterstand und den städtischen Dienstboten vergleichbar ohne geregelte Arbeitszeit täglich durchgehend zur Dienstleistung verpflichtet war. Das Gesinde unterlag bis 1900 der Gesindeordnung. Sie wurde entlohnt mit Wohnung, Kost, Kleidung, wenig Bargeld. In Ostpreußen waren etwa 5 % des Gesamtlohns Bargeld. Die Arbeitsverhältnisse waren unbefristet. Zwar galten sie lebenslang, konnten aber vom Gutherren nach Gutdünken gekündigt werden. Aufgrund der niedrigen Lebenserwartung kam es nur in sehr wenigen Fällen zu einer Altersversorgung, die in der Regel nur aus Naturalien bestand.
Deputanten
Die Gruppe der unverheirateten "Gärtner" und verheirateten 'Deputanten' bzw. 'Deputatisten', die ebenfalls festen Jahreslohn, statt täglicher Kost aber feste Naturalbezüge (Deputate) in Getreide und Kartoffeln, Brennmaterial (Kohlen, Torf, Holz) sowie etwas Land zur eigenen Bewirtschaftung erhielten, das Recht hatten, einen eigenen kleinen Viehbestand auf der gutswirtschaftlichen Weide zu halten, im Winter im Gutsstall auf Kosten des Gutes durchzufüttern und ebenfalls auf dem Hof, aber in eigener Hauswirtschaft ('Katen') oder in – als Familienwohnungen abgesonderten – Räumlichkeiten lebten.
Der Deputant war Anfang des 19. Jahrhunderts ein verheirateter Landarbeiter, welcher zur Arbeit das ganze Jahr verpflichtet wurde und in Guts-Wohnungen umsonst oder gegen niedrige Miete wohnte. Bei den Deputanten-Familien war es selbstverständlich, dass die Kinder schon früh mitarbeiten mussten, was auch bei den "Vollbauern" noch bis in die 20iger Jahre ebenfalls der Fall war.
Neben einem niedrigen Barlohn, der entweder als Tagelohn nach der Zahl der Arbeitstage oder wie die Gesindelöhnung als fester Jahreslohn gezahlt wurde, erhielt er ein sogenanntes Deputat, das heißt statt der dem ledigen Gesinde zubereitet gereichten Beköstigung, bekam er die entsprechenden Naturalien geliefert. Diese Naturalien waren dem Betrag nach auf die Deckung des Bedarfs an Nahrungsmitteln für den Arbeiter selbst und seine Familie berechnet, deren Mitarbeit in Gestalt der Stellung einer zweiten Arbeitskraft regelmäßig in Anspruch genommen wurde.
Die Gärtner (unverheiratet) und Deputanten (verheiratet) unterlagen bis 1860 der Gesindeordnung. Sie hatten auf den Gütern jeweils Einzelverträge. Sie waren durch Jahreskontrakte gebundene Arbeiter und hatten Einstellungen am Martini, dem 1. November oder zum 1. April. Es gab 3, 6 oder 12 Monatskündigung. Sie wurden durch Deputat (Wohnung, Naturalien, Brennholz, Weidenutzung für Kuh-Schweine-Schafe) und Bargeld bezahlt. In Ostpreußen waren etwa 15 % des Gesamtlohns Bargeld
Insten
Die Agrarreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts führten zu einer Zunahme der Instleute. Die Insten schlossen sich mit ihrer Familie und ein oder zwei Knechten (Hofgänger oder Scharknechte genannt) einem Gut an. Sie traten zunächst an die Stelle der bisherigen gutsuntertänigen Scharwerk-Bauern. Hier arbeitete die Gruppe für den Gutsherren. Tatsächlich war die Lage der Insten eine Folge der Aufhebung der Leibeigenschaft und der Landreformen ab 1800. Ihr Einkommen bestand aus verschiedenen Bestandteilen. Dazu gehörte die Entlohnung in Geld und Naturalien. Hinzu kam das Nutzungsrecht für die eigene oder die gepachtete kleine Landwirtschaft oder das Halten von Vieh. Hinzu kam ein gewisser Anteil am Ertrag des Gutes. Die Agrarreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts führten zunächst zu einer Zunahme der Instleute.
Die Zusammensetzung der Entlohnung war unterschiedlich. Im Osten war der Anteil des Naturallohns meist höher als in den westlicheren Gebieten. Der Naturallohn konnte sich aus der Wohnung, aus Land oder Saatgut zusammensetzen. Hinzu kamen Nahrungsmittel und als Drescherlohn als Teil des Ertrags des Gutes Getreide. Die Höhe des Naturallohns war an die Arbeitsleistung und die Anzahl der gestellten Arbeitskräfte gebunden. Ein Drittel des Einkommens etwa entfiel auf Geldeinkommen für das in den Wintermonaten betriebene Dreschen des Getreides. Daneben erwirtschaftete die Familie noch etwas auf dem von den Gutsherren zur Verfügung gestellten Grundbesitz. Das vom Gutsherrn zur Verfügung gestellte Haus und der Grundbesitz, die Instenstelle, machten die Instenfamilien stark vom Gutsherrn abhängig.
Insgesamt war die soziale und wirtschaftliche Lage der Inste nach Max Webers empirischen Untersuchungen besser als die qualifizierten Industriearbeiter. Allerdings wurde ihre Existenz vom Wandel und der Modernisierung der Landwirtschaft bedroht. Die Bedeutung des Getreideanbaus ging zurück. Auch die Getreidepreise sanken aufgrund der preiswerteren englischen Exporte. Hinzu kam, dass durch die Einführung von Dreschmaschinen die Insten eine bislang wichtige Aufgabe tendenziell einbüßten.
Die Agrarreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts führten mittelfristig zu einer Verschlechterung. Die Möglichkeit der eigenen Viehhaltung wurde eingeschränkt. Außerdem gelang es den Insten durch die Konkurrenz der Industrie auf längere Sicht kaum noch, Hofgänger oder Scharknechte anzuwerben. Auch viele Kinder der Insten zogen andere Tätigkeiten vor. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nahm die Bedeutung der Insten zu Gunsten von reinen Tagelöhnern und Lohnarbeitern ab, da diese saisonweise besser verdienten.
Die Insten unterlagen bis 1860 der Gesindeordnung. Seit 1837 waren die Instleute wie auch das Gesinde der Polizeiaufsicht der Gutsherren unterworfen. Ein Koalitions- und Streikrecht hatten sie bis zur 1918 nicht. Dabei waren die Familien samt Knechten durch einen zu erneuerten Vertrag a den Gutsherren gebunden. Die festgelegten Vertragstermine waren Martini der 11. November oder der 1. April bei 3, 6 oder 12 Monatskündigung. Sie hatten auf den Gütern einen Familienvertrag und mussten bei Bedarf noch weiteren Arbeiter stellen, wie Scharwerker oder ledige Kinder. Die Ehefrau arbeitete auf Verlangen in der Ernte, beim Waschen, Melken und am Schlachttag mit - zum Teil gegen Barlohn.
Tagelöhner
Die freien Landarbeiter / Tagelöhner bildeten eine vierte Gruppe. Sie stellten nicht sich (Gesinde) und ihre Familie (Insten) der Gutswirtschaft zur freien Disposition über ihre Arbeitskraft, sondern standen in einem regulären Lohnarbeitsverhältnis, dass sich – bei vielerlei Grenz-, Zwischen- und Übergangsstufen zu den kontraktlich gebundenen gutswirtschaftlichen Arbeitskräften – vom Tagelöhner Verhältnis gewerblicher Arbeiter im Kern nur unwesentlich unterschied. Diese Gruppe rekrutierte sich
a) aus jenen 'Einlieger' genannten besitzlosen Landarbeitern, die in den Dörfern als 'Einmieter' oder 'Geldstubenleute' unterzukommen suchten, erheblich mobiler waren als die ortsgebundenen Kleinstellenbesitzer bzw. Pächter und als 'lose Leute' oder 'Losleute'
b) häufig eine regionale Zwischen - Übergangsgruppe zu den reinen Wanderarbeite.
Die Standortgebundenheit des nebenerwerbstätigen Kleinstellenbesitzers bzw. Pächters (Eigenkätner) konnte auf dem lokalen Arbeitsmarkt seine Position in der Lohnkonkurrenz mit dem besitzlosen landwirtschaftlichen Lohnarbeiter schwächen. Das führte zu Spannungen zwischen besitzlosen Lohnarbeitern, die ihre Arbeitskraft meistbietend verkauften, und nebenerwerbstätigen Kleinstellenbesitzern bzw. Pächtern, die sich dem Diktat von Arbeitslohn und Arbeitsbedingungen durch die Gutswirtschaft zu fügen hatten.
Die Alternative war Arbeitswanderung über größere Distanzen. Dies war aus betriebstechnischen Gründen häufig nur bedingt möglich. In der Dorfhierarchie stand aber der Status des lokalen halbselbständigen Kleinproduzenten über dem des flexiblen Nebenerwerbstagelöhnes, obwohl eine genaue Abgrenzung schwerfällt.
Die Tagelöhner hatten einen per Handschlag einen regulär geschlossen Arbeitsvertrag und unterlagen bis 1900 der Gesindeordnung. Sie wurden nur mit Bargeld entlohnt. Bei "niederen Straftaten" wurden sie aber sofort ohne Barzahlung "vom Hof gejagt". Bei größeren Straftraten wurden sie den Gerichten übereignet. Sie arbeiten sowohl auf den Gütern als auch auf den Bauernstellen. Es waren Lohnarbeiter wie landlose Einlieger, Kleinstellenbesitzer, Kätner oder Kossäthen. Der Unterschied zu dem Wander- oder Saisonarbeiter lang in der geografischen Herkunft. Die Tageslöhner kamen aus Ostpreußen und wurde wesentlich besser bezahlt als die polnischen Fremdarbeiter.
Wanderarbeiter
Zu den Wanderarbeiter zählen Saisonarbeiter zum Ernteeinsatz – oft aus Polen. Diese Arbeitswanderer wurden in der Regel auf vierfache Weise an- bzw. abgeworben
a) durch Aufseher-Agenten, eine Mischung von selbständig arbeitenden Arbeitsvermittlern und Vorarbeitern, die von Dorf zu Dorf zogen, größere Arbeitergruppen zusammenstellten, ins Zielgebiet begleiteten, dort als Vorarbeiter bzw. Aufseher überwachten und ihr "Werbegeld" in der Regel erst dann einstreichen konnten, wenn die herangeschafften Saisonarbeiter im Zielgebiet nicht bzw. nicht aufs Neue kontraktbrüchig geworden waren, denn der Vertrag lautete jeweils auf "Lieferung einer Arbeitskraft für die ganze Saison"; daneben bestand das berüchtigte informelle System des Kontrakthandels zwischen "großen" Arbeiterwerbern und "kleinen" Aufseher-Agenten, die ihre Kontrakte bei den "großen" Werbern kauften, wobei dieser Handel mit der Saisonware Arbeitskraft den Kontraktbruch gegenüber dem Arbeitgeber noch um eine weitere Spielart zu ergänzen tendierte: den Kontraktbruch gegenüber Arbeiterwerbern bzw. Aufseher-Agenten selbst;
b) wurden Arbeitswanderer rekrutiert durch der jeweiligen Gutswirtschaft vertraute Saisonarbeiter bzw. -arbeiterinnen, die das Reisegeld für die im Herkunftsgebiet an- bzw. abzuwerbende Arbeitergruppe vorgeschossen, für jede vermittelte Arbeitskraft ein "Kopfgeld" erhielten und selbst auf dem jeweiligen Gut im Saisontagelohn arbeiteten, während die Arbeiteraufsicht dort von einem Gutsbeamten übernommen wurde;
c) durch die Gutsbeamten selbst und
d) durch professionelle städtische "Stellenvermittler". Die Wanderarbeiter standen zwar auf der untersten Stufe der Landarbeiter - sie waren aber frei
Die die besondere Anziehungskraft der Beschäftigungsangebote "im Westen" sorgte hier noch die Tatsache, daß Lohnniveau und Lebensstandard ostpreußischer Landarbeiter hinter denjenigen aller anderen ostelbischen Gebiete zurücklagen. In der ostpreußischen Landwirtschaft wurden "nicht nur die niedrigsten von allen preußischen Regierungsbezirken, sondern die niedrigsten deutschen Tagelöhne überhaupt" gezahlt.
Die Wander- oder Saisonarbeiter waren Fremdarbeiter. Sie waren rechtliche nicht abgesichert, teilweise wurden sie rechtlich, wie die Tageslöhner behandelt. Bei Verstößen wie den Kontraktbruch wurden sie des Gutbezirks verwiesen mit einem Einreiseverbot nach Deutschland belegt. Sie wurden durch Vermittler in Gruppen oder Arbeiterkolonnen angeworben. Sie arbeiten sowohl auf den Gütern als auch auf den Bauernstellen. Sie mussten die Karenzzeit beachten, d. h. im Winter (Dezember – Februar) nach Hause in Polen zurückkehren. Sie arbeiteten im Akkord und wurden mit Bargeld deutlich schlechter als die ostpreußischen Tagelöhner bezahlt. Noch schlechter wurden die Frauen der Fremdarbeiter bezahlt. Für Güter und Großbauern waren sie die am meisten nachgefragten Arbeitskräfte zwischen 1870 und 1910.
Heimatlose
In Preußen galten zahlreiche Verordnungen, wonach Arme, Bettler, Landstreicher „und anderes unnützes Gesinde“ abzuweisen seien. Friedrich Wilhelm befahl 1725 sogar, dass alle an der Grenze aufgegriffenen „Zigeuner ohne Gnade mit dem Galgen bestraft“ werden sollten.
Im späten 19. Jahrhundert war die Obdachlosigkeit der Heimatlosen ein Massenphänomen. Davon besonders betroffen waren "exmittierte", das heißt in Städten aus ihren Wohnungen geworfene Familien, mittel- und arbeitslose Männer aus ländlichen wie städtischen Regionen, und auch aus ihren Stellungen entlassene Dienstmädchen. Obgleich die von Obdachlosigkeit betroffenen Gruppen im Kaiserreich äußerst unterschiedlich waren, existierten allgemeine Zuschreibungen. Alleinstehende männliche Obdachlose wurden häufig als "arbeitsscheue" "Vagabunden", "Wanderer", "Stromer" oder "Landstreicher" bezeichnet, während man alleinstehende obdachlose Frauen und Mädchen als "gefallen" beschrieb, womit die Unterstellung einherging, sie würden als Prostituierte arbeiten.
Obdachlosigkeit und Landstreicherei galten als Straftatbestände und konnten mit Gefängnis und/oder Arbeitshauseinweisung geahndet werden. Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurden Armutszustände wie Landstreicherei, Bettelei und Obdachlosigkeit sowie Verhaltensweisen wie „Spiel, Trunk, Prostitution und Müßiggang“ oder „Arbeitsscheu“ kriminalisiert. Rechtliche Grundlage bildeten die § 361 und 362 des Strafgesetzbuches von 1871, die diese auch als „Asozialität“ bezeichneten Verhaltensweisen als Übertretungen neben Haftstrafen mit der Sanktion einer "korrektionellen Nachhaft" im Arbeitshaus (bis zu maximal zwei Jahren) belegte.
Nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 war die in den Arbeitshäusern vollstreckte 'korrektionelle Nachhaft' ausschließlich zulässig nach einer strafrichterlichen Verurteilung wegen Landstreicherei, wegen Bettelei (falls die Angeklagten innerhalb der letzten drei Jahre schon einmal wegen dieses Delikts verurteilt worden waren oder unter Drohung bzw. mit Waffen gebettelt hatten), bei Armut (falls die Gerichte sie durch Spiel, Alkoholmissbrauch oder Müßiggang verursacht sahen), bei gewerbsmäßiger, polizeiwidriger Prostitution, bei unterstellter Arbeitsscheu und bei Obdachlosigkeit. Die genannten Delikte wurden nach § 361 RStGB als Übertretungen mit Haft bis zu sechs Wochen geahndet. Von diesem ohnehin begrenzten Katalog möglicher Einweisungsgründe spielten jedoch bei Männern nur Bettelei bzw. Landstreicherei und bei Frauen Prostitution eine nennenswerte Rolle. Im Jahre 1896, dem ersten Jahr, für das eine nach Einweisungsgründen differenzierende Statistik vorliegt, waren in Preußen 90 Prozent der auf strafrechtlicher Grundlage in Arbeitshäuser eingewiesenen Männer wegen Bettelei bzw. Landstreicherei und 76 Prozent der Frauen wegen unerlaubter Prostitution verurteilt worden.
Arbeitshäuser auch Besserungsanstalten oder Korrektionsanstalten genannt waren Einrichtungen, die Vagabunden, „Trunkenbolde“, „Arbeitsscheue“, „liederliche“ Dirnen, aber auch entlassene Sträflinge aufnahmen, die darin zur Arbeit angehalten wurden und an eine geordnete Lebensführung gewöhnt werden sollten. Der Zwang zur Arbeit in den Arbeitshäusern wurde ergänzt durch den Arbeitszwang am Unterstützungswohnsitz. Das heißt, dass die Unterstützung der Armen an die Verpflichtung geknüpft war, ihre Arbeitskraft dort entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen. Die Nichterfüllung der Arbeitspflicht führte wieder zur Einweisung ins Arbeitshaus. Grundlage für diese Verfahrensweise war das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz (UWG) von 1870. Ein solcher „Unterstützungswohnsitz“ diente nicht nur der Aufteilung von Zuständigkeiten, sondern vor allem der Kontrolle der Fürsorgeempfänger. Er wurde durch zweijährigen Gemeindeaufenthalt, Heirat oder Abstammung erworben und berechtigte zu einer geringen Unterstützung durch den Ortsarmenverband.
Ab 1880 wurden heimatloste Zigeunersippen auch in leerstehende Gehöfte zwangsangesiedelt, die sie allerdings nur im Winter bewohnten, im Sommer zogen sie über Land. 1885 belief sich im Regierungsbezirk Gumbinnen die jährliche Armutslast auf 53,9 % aller Ortskommunalabgaben. Einige kleinere Städte wie Aulowönen und umliegende Dörfer hatten auch Stallgebäude oder Scheunen als Unterstützungswohnsitze zur Verfügung gestellt, oder Plätze für das fahrende Volk ausgewiesen. In Tapiau lag die „Tapiau „Ostpreussische Provinzial-Besserungsanstalt“. Die Gründung der Anstalt geht zurück auf das bereits 1792 in der Burg Tapiau eingerichtete „Landarmen- und Versorgungshauses Tapiau“. 1801 verfügte die nunmehr „Corrections- und Besserungsanstalt Tapiau“ genannte Einrichtung über 400 Plätze, außerhalb des Anstaltsgeländes wurden drei Gebäude zur Unterbringung ortsfremder Insassen errichtet, hieraus entwickelte sich die spätere Heil- und Pflegeanstalt, bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erfolgte eine ständige Vergrößerung bis zu einer Bettenzahl von 1200.
Die Justiz des Kaiserreichs machte in Ostpreußen reichlichen Gebrauch von der Möglichkeit zur Sanktionierung von Armut durch Einweisung in Arbeitshäuser. Im Zeitraum von 1877 - 184 ist in Preußen etwa jede fünfte bis siebte wegen Bettelei oder Landstreicherei verurteilte Person schließlich in ein Arbeitshaus gebracht worden. Die Quote der „Überweisungen“ lag bei Landstreicherei sehr viel höher als bei Bettelei. Im Jahre 1885 wurden in Preußen von 15 883 wegen Landstreicherei verurteilten Personen 7 729 an die Arbeitshäuser überwiesen, dagegen nur 8310 von 58 523 wegen Bettelei verurteilten Personen. Die Dauer der Arbeitshausunterbringung war innerhalb der in § 362 RStGB festgelegten Schranke von maximal zwei Jahren ganz in das Ermessen der Landespolizeibehörde gestellt und wurde von dieser völlig willkürlich gehandhabt. Quelle: Wolfgang Ayass: Die „korrektionelle Nachhaft“. Zur Geschichte der strafrechtlichen Arbeitshausunterbringung in Deutschland
Im Sommer waren die Ernährungsmöglichkeiten auf dem Lande besser als in den Städte. Im Sommer wurde von dem Heimatlosen häufig im Freien geschlafen. Wer im Winter oder bei schlechten Wetter über keinen festen Schlafplatz und sehr geringe finanziellen Mittel verfügte, war in den Städten zur Übernachtung in sogenannten Heimen mit bis zu 4 Betten übereinander und unter sehr schlechten hygienischen Bedingungen angewiesen. Berüchtigt waren "Unterkünfte", die ihren "Kunden" ein langes Seil zum Einhaken mit beiden Armen zum "Schlafen im Stehen" anboten. Am Morgen wurden dann die Seilknoten plötzlich gelöst.
Weitere "Schlaf-Möglichkeiten" waren das Polizeigewahrsam oder das Arbeitshaus. An beide Institutionen konnten sich Obdachlose entweder freiwillig wenden, oder aber sie wurden dorthin nach einem Gefängnisaufenthalt zwangsüberwiesen. Im Winter war das Polizeigewahrsam stets überfüllt. Kranke und stark verschmutze Menschen wurden in der Regel abgewiesen. Während der Polizeigewahrsam nur für eine Nacht Unterkunft auf einer Holzbank ohne Lehne in einem Raum mit vielen anderen Menschen gewährte, bot das Arbeitshaus für eine längere Zeit maximal bis 2 Jahre Zwangs-Unterkunft, allerdings gepaart mit schwerer und streng überwachter Arbeit, schmaler Kost. Die Einrichtung zu verlassen, war verboten.
Die geschlossene Unterbringung in den Arbeitshäusern litt unter dem Dilemma, daß sie für leichtere Fälle unnötig, für schwerere Fälle aber aussichtslos erschien. Erfahrene Heimatlose führten gezielt Armutszustände wie Landstreicherei, Bettelei und Obdachlosigkeit sowie Verhaltensweisen wie „Spiel, Trunk und Müßiggang“ oder „Arbeitsscheu“ herbei, um nach einer Verurteilung den Winter im Arbeitshaus zu verbringen.
Die Heimatlosen (z. B. Landfahrer, Landstreicher, Vaganten, Vagabunden, Wanderer, Stromer, Obdachlose, Bettler, Zigeuner oder Nichtsesshafte) 1850 geschätzte 5 % der Bevölkerung hatten in der Landwirtschaft in Ostpreußen keinen Platz. Die Heimatlosen wurden von den Gemeindevorstehern und Gutsherren strikt abgewiesen und aus der Gemeinde verscheucht, teilweise durch Gewalt. Manchmal wurde auch die Polizei aktiv, an der örtlichen Gemeindegrenze kehrte sie aber gewöhnlich bereits um. Quelle: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (genealogy.net)
Lebensniveau der Nichtbauern
Das Lebensniveau der Nicht-Bauern lag in der Regel noch unter dem der Kleinbauern. Ein Vergleich der Jahresverdienste des landwirtschaftlichen Dienstpersonals mit den damals üblichen Preisen zeigt 1861, wie bescheiden die Lebensführung der Landarbeiter gewesen ist. Ein Tagelöhner verdiente zum Beispiel bei über zehnstündiger Arbeit etwa 13 Silbergroschen täglich. 24 Hühnereier kosteten im Vergleich dazu ungefähr 12 Silbergroschen.
Tabelle: Einkommensbeispiele von Landarbeitern in Mecklenburg und Masuren
Tages-Einkommen männlicher Tagelöhner und Jahrslohn männliches Gesinde in Mecklenburg und Masuren | ||||||||
Einkommen freier | Roggenwerte freier | Gesindelöhne | ||||||
männlicher Tageslöhner | männlicher Tageslöner | männliches Gesinde | ||||||
Tageslohn | entspricht Tageslohn | Jahreslohn | ||||||
in Mark | in kg | in Mark | ||||||
Jahr | Mecklenburg | Masuren | Mecklenburg | Masuren | Mecklenburg | Masuren | ||
1873 | 1,42 | 0,89 | 11,77 | 5,59 | 142 | 69 | ||
1892 | 1,69 | 1,11 | 13,01 | 7,81 | 160 | 105 | ||
1914 | 2,00 | 1,51 | 14,63 | 10,20 | 227 | 135 |
Quelle: Klaus J. Bade, Land oder Arbeit? Transnationale und interne Migration im deutschen Nordosten vor dem Ersten Weltkrieg
Die Lohnkosten in Ostpreußen passten sich erst zu Ende der 1880er Jahre im Zeichen wachsender 'Leutenot' langsam dem Niveau an, das sie in westlicheren Agrargebieten, etwa in Mecklenburg, anderthalb Jahrzehnte zuvor schon erreicht bzw. sogar schon überschritten hatten. Dieses lag auch an der Umstellung von Deputat-Lohn auf Geldlohn. Frauen erhielten trotz deren extreme Belastung nur die Hälfte des Lohnes der Männer.
„Gleichwohl kann man für die letzten beiden Jahrzehnten vor dem 1. Weltkrieg von einer Erhöhung mindestens der nominellen Landarbeiterlöhne ausgegangen werden, die allerdings teilweise durch die Erhöhung der Lebenshaltungskosten im selben Zeitraum um etwa 30 Prozent wieder wettgemacht wurde.“
„An den gemeinhin sehr schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der ländlichen Arbeiter kann jedoch vor allem im Bereich der Gutwirtschaft kein Zweifel sein. Landarbeit ist oft monotone Schwertarbeit, die von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang unter allen Witterungsverhältnissen anhält und besonders während der Saat- und der Erntearbeit unter sehr starken Leistungsdruck steht. Der Einsatz von Maschinen hat diesen Einsatz im 19. Jahrhundert in Ostpreußen noch keineswegs wirksam erleichtert.“
„Das Gesinde wohnte auf den Bauerhöfen oft in winzigen Verschlägen dicht beim oder zusammen mit dem Vieh, selten in eigenen Knechts- oder Mägdekammern, auf den großen Gütern aber in den wohl meist überbelegten Leutestuben, Wanderarbeiter kampierten nich selten direkt auf dem Felde, eben der Arbeit, auch auf eigenen Wunsch, weil sie nach Leistung gezahlt wurden und dann jede Minute nutzten – oder sie wohnten in oft unbeschreiblich verfallenen Katen und schlecht gepflegten kasernenartigen Leutehäusern der Gutswirtschaft. Inste bewohnenten im Allgemeinen eine meisten, aber nicht immer frei gewählte Kate mit einer Stube nebst Kochgelegenheiten sowie ein bis zwei Kammern, in denen auch die Scharwerker unterzubringen waren, daneben noch Bodenraum, Keller und Stall.
Diese Haushalte hatten nur sehr geringe Bareinnahmen. Eine ostpreußische Instenfamilie erhielt im Jahre 1901 für 230 Arbeitstage des Mannes und der Scharwerker und 200 Arbeitstag der Frau, alle auf einem Gut, ganze 198 Mark an Geldlohneinnahmen, von denen noch der Barlohn und die Ausgaben für die Kleidung des Scharwerkers abzuführen waren, aus der eigenen Wirtschaft kamen 157,90 Mark an Bareinnahmen hinzu. Statt der Getreideprodukte, der Milch und des Fleisches konnten häufig nur Kartoffeln zu allen Mahlzeiten verzehrt werde.“
"Die ländliche Oberschicht behauptete ihre autoritäre Führungsposition, gestützt durch überkommene und höchst bewusst beibehaltene Rechtsverhältnisse gerade in den selbstständigen Gutsbezirken, gestützt durch die politischen Eliten und durch die Kirchen. Die ländlichen Arbeits- und Sozialbeziehungen verharrten auch deshalb bis etwa 1900 in den genannten hierarchischen Gesellschaftsgruppen." Quellen: Gerhard A. Ritter, Klaus Tenfelde, Arbeiter im Deutschen Kaiserreich
Trotz dieses sehr unbefriedigenden Zustandes wuchs aber die Zahl der freien Landarbeiter beträchtlich an.
"Die Nachkommen der Insten verdingten sich als freie Landarbeiter und nötigten Instfamilien, die nicht in Deputantenstellen ohne Scharwerkforderung einrücken konnten, selbst diesem Weg zu folgen. Die Zahl der freien Landarbeiter stieg, durch den starken Zuwachs unterbäuerlicher Schichten bedingt, weit über die Kapazitätsgrenze des landwirtschaftlichen Arbeitsmarkts hinaus ständig weiter an, zumal auch nachgeborene Bauernsöhne, deren ausgezahlter Erbanteil nicht zu Pacht oder Anzahlung einer Kleinwirtschaft hinlangte, zunehmend den Wechsel ins freie Landarbeiterverhältnis dem herkömmlichen Weg des beschränkten sozialen Aufstiegs der Landlosen über den Gesindedienst zu Inststellen vorzogen."
Quelle: Oskar Mulert, Vierundzwanzig ostpreußische Arbeiterfamilien. Ein Vergleich ihrer ländlichen und städtischen Lebensverhältnisse
Die Attraktivität der 'freien' Landarbeit gegenüber der Kontraktarbeit lag bei allen Risiken dieser marktabhängigen Existenz in vergleichsweise hohen Geldlöhnen während der kurzen Hochsaison, freier Budgetgestaltung aufgrund der reinen Geldlöhnung, persönlicher Unabhängigkeit, räumlicher Ungebundenheit und, wie alle Berichte erkennen lassen, darin, daß es für die Tagelöhner Frauen nicht die zunehmend als erniedrigend empfundene Arbeitspflicht der Instfrauen gab.
Quelle: Klaus J. Bade, Land oder Arbeit? Transnationale und interne Migration im deutschen Nordosten vor dem Ersten Weltkrieg
VON DEN KONJUNKTUR- UND KRISENBEWEGUNGEN DER AGRARWIRTSCHAFT
Bevölkerungsentwicklung
"Nicht nur für Deutsche, sondern auch für Polen, Litauer und Russen spielt Ostpreußen eine besondere Rolle im kollektiven Gedächtnis. Auf allen Seiten überwog bis 1989 eine einseitige, nationale Geschichtsschreibung. Die historische Auseinandersetzung mit der einstigen Wiege Preußens und später östlichsten Provinz war das Paradebeispiel für eine idiologisch motivierte Geschichtspolitik, die der politischen Legitimation dienen sollte. Dabei hilft ein nüchterner Blick auf die Geschichte der reale Bevölkerungsentwicklung.“
Quelle: Andreas Kossert, Ostpreußen Geschichte und Mythos
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung wird durch Geburtenraten und Sterberaten bestimmt. Sie unterscheidet sich von der räumlichen Bevölkerungsentwicklung, die durch Wanderungsbewegungen (Migration) beschrieben wird. Weitere wichtige Einflüsse sind aber auch wirtschaftliche Verhältnisse, klimatische Gegebenheiten, epidemische Krankheiten, politische und militärische Ereignisse. Alle diese Faktoren führen im Zeitverlauf zu einer positiven, negativen oder gleichbleibenden Bevölkerungszahl. Zuverlässige Beschreibungen werden oft durch veränderte Gebietsstände erschwert.
Die Prußen waren ein Baltischer Stamm. Um das Jahr 1200 gab es in Prußen geschätzte 200.000 Ureinwohner. Etwa die Hälfte kam ab dem Jahre 1235 in den langandauernden Missionskriegen mit dem Deutschen Orden in den nachfolgenden Jahrzehnten um. Danach begann eine 500jährige Entwicklung der Besiedelung von verschiedenen Völkergruppen in Ostpreußen. Bekannt war neben den Salzburger Kolonisten mit 13.000 Menschen im Jahre 1732 auch die Friderizianischen Kolonisation von 1763 – 1775. Diese brachte 16.000 Menschen nach Ostpreußen.
Die folgende Tabelle zeigt den erreichten Entwicklungsstand der Besiedelung durch verschiedene Kolonisten-Gruppen in Ostpreußen um 1708:
Mit 33 Prozent machten die ortsansässigen Prußen 1708 noch die größte Gruppe aus. Die Prußen hatten sich aber im Laufe der Zeit an die sie umgebenden Deutschen, Polen und Litauer vollständig angepasst. Von den letzten Sprechern der Prußischen Sprache wird um 1700 berichtet. Nur Teile ihrer Sprache blieben im weiteren Verlauf in wenigen schriftlichen Fragmenten, Orts- und Familiennamen und im ostpreußischen Platt erhalten.
Kurz nach Beginn der Herrschaft durch den Deutschen Ordens wurden bereits im späteren Ostpreußen auf dem Lande christliche Kolonisten angesetzt. Es waren bis 1708 hauptsächlich Litauer mit 21,2 %. Diese siedelten überwiegend im nördlichen Teil, dem späteren Preußisch-Litauen (Regierungsbezirk Gumbinnen). Die litauische Siedler bevorzugten - wenn die Eigenmittel reichten - Bauernstellen, die mit "guten" Rechten ausgestattet waren. Sie wurden dann zu Schatull-Bauern. Diese Besitze entstanden im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts durch Besiedlung von Wäldern.
Quelle: Theodor Lepner, 1744, Der Preusche Littauer oder Vorstellung der Nahmens-Herleitung, Kind-Tauffen ... - Theodor Lepner - Google Books
Die Polen (Masuren) mit 18,8 % siedelten im südlichen Teil, dem späteren Masuren (Regierungsbezirk Allenstein). Nach der Reformation waren es hauptsächlich aus Polen vertriebene Lutheraner. Der inoffizielle Name Masuren kam seit dem 18. Jahrhundert in Gebrauch, da sich viele evangelische Zuwanderer aus dem südlicher gelegenen Masowien in Ostpreußen angesiedelt hatten. In Masuren wurden hauptsächlich Scharwerksbauern angesiedelt.
Diese beiden Gruppen machten mit 270.153 (40 %) 1786 den Hauptteil der Siedler in Ostpreußen aus.
Dazu kamen bis 1708 etwa 10.000 Menschen verschiedener religiöse Minderheiten aus ganz Europa nach Ostpreußen. Sie wurden bis 1772 noch durch weitere 80.000 ausländische Migranten ergänzt
Auch die zahlreichen Verwaltungsangehörigen des Deutschen Ordensstaates und deren Gesinde, sowie die mitgezogenen Söldnertruppen aus dem Alt - Reich (Prußenfahrten) waren ebenfalls zukünftige Bewohner von Ostpreußen. Der Orden arbeitet vor Ort auch eng mit Kaufleute der Hanse zusammen. Königsberg war ihr schon 1339 beigetreten. 1361 wurde Danzig Vollmitglied der Hanse. Sie alle waren zum Siedeln im ehemaligen Prußen-Land aufgefordert. Der Ordensstaat war bis 1400 in wirtschaftlicher und administrativer Hinsicht eines der modernsten und wohlhabendsten Gemeinwesen der damaligen Zeit mit einer effizienten Verwaltung, die schon zahlreiche Mitarbeiter aufweisen konnte. 1708 gab es 24,6 % Deutsche, darunter befanden sich aber mittlerweile ganz überwiegend landwirtschaftliche Kolonisten aus Sachsen, Hessen und den Rheinländern.
Von 1300 bis 1750 verharrte die Einwohnerzahl in Ostpreußen auf einem Plateau zwischen 600.000 und 700.000 Menschen, innerhalb dieses Korridors kam es aber zu großen Bevölkerungsschwankungen.
Nur durch eine gezielte und andauernde Kolonisierung gelang es den Herrschern in Ostpreußen zwischen 1300 und 1786 diesen Bevölkerungsstand in etwa beizubehalten, allerdings mit unterschiedlichen Erfolgen. Von 1740 bis 1786 kamen etwa 150.000 Ansiedler nach Ostpreußen, um die Verluste durch die zahlreicher Kriege, Aufstände, Hungersnöte und Seuchen auszugleichen. Der damalige Stand dieses ersten Landausbaus durch Kolonisierung hatte sich auf eine gesamte Bevölkerungsgröße von 600.000 bis 700.000 Menschen in Ostpreußen eingerichtet.
Die Siedlungsformen bestanden aus Haufen- und Straßendörfer und gingen nach der Separation auch in Streusiedlungen mit bleibendem Dorfkern über. Diese Dorfentwicklung nahm auch das spätere Willschicken. Die Siedlungsform und Haustypen wurden aber von der Baupolizei der lokalen Domänenkammern geplant und überwacht.
Die Fruchtbarkeit und die Sterblichkeit verliefen von 1300 bis etwa 1750 parallel gemeinsamen auf einem hohen Niveau, die jeweiligen Verläufe wiesen jedoch großen Ausschläge auf, wie z.B. während der Pest oder des Siebenjährigen Krieges. Die Rückschläge konnten aber immer wieder durch eine gezielte Kolonisierung ausgeglichen werden. Deshalb kam es auch während dieser Zeit zu keiner grundlegenden Veränderung des vorgefundenen Bevölkerungssockels. Die damalige Lebenserwartungen lagen bei der Landbevölkerung um die 30 Jahre.
Nach dem Tode Friedrichs des Großen 1786 fing die Bevölkerung in Ostpreußen langfristig an, lokal zu wachsen. Die Sterblichkeit nahm ab, die Fruchtbarkeit blieb auf einem hohen Niveau. Das Land konnte ab jetzt eine größere Anzahl seiner eigenen Landeskinder ernähren, wenn auch teilweise auf einem extrem niedrigen Stand. Eine weitere Kolonisierung stockte, da jetzt auch die zahlreichen unversorgten Erben der örtlichen Bauern im Zuge der beginnenden Melioration selber auf dem ostpreußischen Land angesetzt wurden. Mit der Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren Guts- und Landesherren begann 1807 nach den Napoleonischen Kriegen in Preußen die Bauerbefreiung. Die Lebenserwartung nahm langsam zu. Die Bevölkerungszahl begann in Ostpreußen insgesamt auch langfristig zu wachsen.
Die Bauernbefreiung von 1807 - 1850 führte in Preußen zu einem grundlegenden Landesumbau. Bauern wurden jetzt zu Besitzern auf eigenem Land. Die Arbeitszeit, die die freien Besitzer auf den "freien" Höfe jetzt zur ihrer Verfügung hatten, vervierfacht sich in der gleichen Zeit, da sie gegenüber den Guts- und Landesherren keine Arbeitspflichten mehr hatten. Die Flächen der Güter nahm aber bis 1871 zu, da viele bisherige Bauern aus wirtschaftlichen Gründen Teile ihres im Rahmen der Bauernbefreiung erworbenen Landes wieder an die Güter abgeben mussten und so zu Kleinbauern oder Tagelöhnern wurden. Die Zahl der ländlichen Kleinbauernstellen stieg auf dem Dorf um das Dreifache. Die Gutswirtschaften mußten ohne die bisherigen Dienste ihrer Scharwerksbauern neue Arbeitsstellen schaffen – so mussten jetzt Insten, Deputanten und Gesinde dauerhaft fest eingestellt werden, dazu kamen bei Bedarf auch die Tageslöner. Die Zahl der festangestellten Arbeitskräfte auf den Gütern stiegt bis 1867 um das Doppelte. Auch Tagelöhner, Gärtner und Gesinde konnten jetzt legal Familien gründen. Die Zahl der gegrünten Familien auf dem Lande verdoppelt sich ebenfalls insgesamt ebenfalls von 1805 bis 1867.
Die Bauernbefreiung wurde durch eine verstärkte Melioration begleitet. Die Melioration (Bodenverbesserung) - sie hatten schon unter Friedrich dem Großen begonnen, führte z. B. zur die Ausdehnung des Ausbaus auf minderwertigen Böden und ungenutzten Brachen, Waldrodung und Moorkultivierug, Verbesserung von Saatgut und Tierzucht, Zusammenlegung von Flächen mit zusätzlicher Düngung und verbesserter Landtechnik. In Ostdeutschland wurde bis 1864 etwa 15,1 Mio. ha. Land neu gepflügt. Dadurch wurden u.a. die Ackerflächen in Preußen von 1807 bis 1864 verdoppelt.
Die Bevölkerung wuchs so in Ostpreußen im Jahr 1815 von 0,86 Mio. auf 1,80 Mio. im Jahr 1867, danach begann aber die große Abwanderungswelle, vor allem ins Alt-Reich in die Industriegebiete in Schlesien und Sachsen (die so genannte „Sachsengängerei“), ebenso ins Ruhrgebiet und nach Berlin. 1907 wohnten in Berlin 98.000 geborene Ostpreußen. Es gab für die nachwachsenden Generationen nicht mehr genügende Arbeitsplätze in Ostpreußen. Von 1871 bis 1933 wanderten 920.000 Ostpreußen ab. Trotz aller demografischer Veränderungen und staatlicher Bemühungen blieb das Lebensniveau des größte Teils der ländlicher Bevölkerung hier dauerhaft unter dem des Reiches.
Quelle: Ploetz, Raum und Bevölkerung
Zur Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung in Ostpreußen gehört u.a. drei Faktoren
- Ausgangsbasis der Einwohnerzahlen
- Entwicklung von Geburten- und Sterberaten
- Ein- und Auswanderungen
Einwohnerzahl in Ostpreußen
Die Bevölkerungsentwicklung in Ostpreußen wurden von 1700 bis 1945 u.a. durch acht Ereignisse beeinflusst, die zugleich die Geburten- und Sterberaten und die Bevölkerungs-Wanderungen mitbestimmen:
- Ein Drittel der Bevölkerung in Ostpreußen etwa 240.000 Menschen stirbt an der Pestepidemie 1709 – 1710. 1709 gab es 0,72 Mio. Einwohner
- Die „Re-Peuplierung“ führte unter dem Soldatenkönig zur Wiederansiedlung in Ostpreußen zwischen 1710 und 1740 von etwa 68.800 Neusiedler.
- Unter Friedrich dem Großen werden von 1740 -1786 etwa 60.000 Kolonisten in Preußen angesiedelt. Nach dem Tode Friedrichs des Großen stockt die Ansiedlung
- Während des Siebenjährigen Kriegs (1756–1763) eroberten 1757 russische Truppen Ostpreußen, ziehen sich aber bald zurück. Insgesamt sterben während der 7 Jahre schätzungsweise 90.000 Ostpreußen .
- Die Zahl der zivilen und militärischen Toten, während der Napoleonischen Kriege 1792 -1815 wird in Ostpreußen auf über 200.000 geschätzt.
- Während der Bauernbefreiung wächst die Bevölkerung von 1815 mit 0,86 Mio. auf 1867 auf 1,80 Mio. Einwohner
- Von 1871 bis 1933 wanderten 920.000 Ostpreußen ab, da sie keine Arbeit fanden.
- Von 1914 bis 1945 wuchsen zwar die Einwohner leicht von 2,1 Mio. auf 2,39 Mio., die Toten beider Kriege werden aber zusammen auf 700.000 geschätzt.
Tabelle: Einwohner Deutsches Reich, Ostpreußen, Landkreis Insterburg, Willschicken 1700 – 1945 *
Einwohner 1700 - 1945 Dt. Reich, Ostpreußen, LK Insterburg, Willschicken | ||||
Jahr | Ostpreußen | LK Insterburg | Willschicken | |
Dt. Reich | ||||
W. Rep. | ||||
Dr. Reich | ||||
in Mio. | in Mio. | absolut | absolut | |
1700 | 0,65 | 85 | ||
1709 | 0,72 | |||
1815 | 0,86 | 85 | ||
1816 | 0,88 | |||
1818 | 0,89 | 31 104 | ||
1823 | 85 | |||
1846 | 0,92 | 58 699 | ||
1853 | 1,53 | 110 | ||
1858 | 155 | |||
1865 | 1,78 | 127 | ||
1867 | 1,80 | 134 | ||
1868 | 168 | |||
1871 | 41,05 | 1,85 | 66 788 | 154 |
1885 | 166 | |||
1890 | 49,42 | 1,95 | 71 782 | 152 |
1900 | 54,32 | 1,99 | 74 547 | 160 |
1905 | 58,51 | 2,03 | ** | 150 |
1910 | 62,69 | 2,07 | 46 110 | 148 |
1915 | 65,95 | 2,12 | 147 | |
1920 | 61,79 | 2,22 | 45 819 | 145 |
1925 | 62,41 | 2,26 | 44 775 | 146 |
1933 | 65,36 | 2,33 | 43 514 | 122 |
1939 | 79,37 | 2,48 | 43 028 | 127 |
1940 | 69,83 | 2,47 | ||
1945 | 66,00 | 2,39 | ||
* Einwohner nach den jeweiligen Gebiesständen von
** Am 1. April 1902 schied die Stadt Insterburg aus dem Kreis Insterburg aus und wurde in einen Stadtkreis umgewandelt. Der Kreis Insterburg erhielt danach die Bezeichnung Landkreis (LK). Die Einwohnerzahl reduzierte sich im neuen Landkreis 1910 um etwa 28.000.
Quellen:
Landkreis Insterburg – Wikipedia
Deutsches Kaiserreich: Einwohnerzahl 1871-1912 | Statista
Demografie Deutschlands – Wikipedia
Bevölkerungsentwicklung in Ostpreußen - Pruzzen Prußen Preußen (jurkat.com)
Deutsche Verwaltungsgeschichte Ostpreußen, Kreis Insterburg (treemagic.org)
Suche nach 'willschicken' in Metadaten und Volltexten | MDZ (digitale-sammlungen.de)
Im Jahr 1701 ließ sich der spätere Kurfürst Friedrich III. in Königsberg zum König in Preußen krönen und wählte für sein gesamtes Reich den Namen Königreich Preußen. 1871 wurde das Deutsche Reich und 1918 die Weimarer Republik gegründet. 1933 ergriffen die Nationalsozialisten die Macht. In den jeweiligen Zeiträumen veränderten sich die Gebietsgrößen und die Erhebungsmethoden der Bevölkerungsstatistik. Diese Veränderungen relativieren die Vergleichbarkeit.
- Im Deutschen Reich lebten 1871 etwa 41,05 Mio. Einwohner und 1910 sind es etwa 62,69 Mio. Einwohner, ein Zuwachs um 52,75 %
- In Ostpreußen leben 1871 etwa 1,85 Mio. Einwohner und 1910 sind es 2,07 Mio. Einwohner, ein Zuwachs von 11,89 %.
- In Willschicken gab es im gleichen Zeitraum eine Abnahme um 3,89 %.
- Im Landkreis (Lk) Insterburg ist von 1910 an ebenfalls eine Abnahme festzustellen.
Die nicht ausreichenden Lebensbedingungen mit unzureichender Ernährung, mangelnder Gesundheit, langfristiger Arbeitslosigkeit und Erblosigkeit hatten in Ostpreußen auf dem Lande dramatische Effekte.
Das landwirtschaftlich geprägte Ostpreußen konnte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts der wachenden Bevölkerung nicht mehr lebenssichernde Arbeitsplätze sowohl in der überwiegenden Landwirtschaft als auch in der zurückgebliebenen Industrie bieten.
Von 1871 bis 1910 wanderten etwa 1 Million Ostpreußen ins Reich ab. Selbst nach dem Ersten Weltkries hielt die hohe Abwanderung unvermindert an. Das zeigen u. a. die sinkenden Einwohnerzahlen im Landkreis Insterburg und in Willschicken. In der Provinz Ostpreußen nahm der Anteil des Industriesektors von 1871 bis 1907 nur von 16,1 % auf 20,4 % in der Rheinprovinz dagegen von 41.3 % auf 54,4 % zu.
So gab es in Ostpreußen hauptsächliche nur gewerbliche Betriebe. Sie beschränken sich aber auf die gewerbliche Verarbeitung den land- und forstwirtschaftlichen Roherzeugnissen in Groß-Schlachtrein, Käsereien und Molkereien, Mühlen, Brennereien, Stärkefabriken und Sägewerken.
In der Region Insterburg war die Prangmühle Gumbinnen ein wesentlicher Betrieb. Die Anfänge gehen auf einen Erbkaufkontrakt zurück, der zwischen der Preußisch-Litauischen Kriegs- und Domänenkammer und dem Mühlenmeister Michael Frank geschlossen und 1753 von Friedrich dem Großen signiert wurde. Nach vielen Besitzerwechseln ging die Mühle 1877 an den Stadtrat Arthur Prang über, der sie weiter ausbaute. 1909 Umwandlung in die “A. Prang Dampf- und Wassermühlenwerke AG”. 1922 an der Berliner Börse eingeführt, die große 1923er Kapitalerhöhung übernahm dann ein Konsortium unter Führung der Deutschen Bank, Fil. Königsberg. 1938 umbenannt in Prangmühlen AG. Das Absatzgebiet waren vor dem 2. Weltkrieg die Nordischen Staaten, Holland, England, Frankreich und Italien. Die Mühle besaßen eine Einlagerungsmöglichkeit von 300.000 Tonnen und einen täglichen Mahlverbrauch von 4.000 Zentner Getreide. Jährlich waren 80 vollbeladene Güterzüge notwendig, um das Getreide zu Mühle zu bringen. 8 bis 10.000 Landwirte belieferten die Mühle direkt.
"Aus Ostpreußen gingen der Tilsiter Käse und Königsberger Klopse, ein Fleischgericht aus Gehacktem, in die allgemeine deutsche Küche ein. Beliebt sind Königsberger Marzipan, unter den Alkoholika Bärenfang (Honiglikör) und Pillkaller (Machandelschnaps)".
Technische Betriebe z. B. für Textil- Landmaschinen erreichten nur mittlere Größen. Drei Ausnahmen waren die Werften in Danzig, der Lokomotiven Bau in Elbing und der Waggon-, Lokomotiven- und Schiffsbau in Königsberg.
Die geringen Wachstumsraten der Industrie in Ostpreußen sind auch auf eine "zaghafte Industrialisierung" zurückzuführen. Gegner einer raschen Industrialisierung waren die Großgrundbesitzer, die den Verlust ihres Einflusses befürchteten. Dazu kamen – bis auf Bernstein - die fast gänzlich fehlenden Bodenschätze und fehlende Facharbeiter. Hinderlich war das unzureichende Verkehrswegenetz. Die bis zu vier Monate vereisten Flüsse konnten nur von Fahrzeugen bis zu 400 Tonnen genutzt werden, der Oberländische Kanal verkraftete gar nur Kähne bis maximal 100 Tonnen. Den Meereszugang behinderte zudem die starke Dünenbildung an der Küste. Das geringe Gefälle der Tieflandflüsse machte auch die Nutzung der Wasserkraft nahezu unmöglich. Nach den Versailler Verträgen wurden die überregionalen Verkehrsanbindungen noch unzureichender.
Karte: Gewerbe in Ostpreußen, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)[2]
Abbildung: Erwerbstätige in Ostpreußen 1907, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digitales Repositorium wissenschaftlicher Institute (rcin.org.pl)[2]
Die Motorisierung der Feldwirtschaft fand zwar schon ab 1870 statt. Die begann in Ostpreußen im größeren Umfang erst ab dem Jahre 1930. Sie fand hauptsächlich auf "modernen" Gütern statt, die genügend Kapital besaßen. Bis zum 1. Weltkrieg wurden saisonal flexible Schnitter Kolonnen hauptsächlich aus Polen für Ostpreußen angeworben, da die frei verfügbare Masse der Besitzlosen Ostpreußen die Migration vorzog. Während der Weimarer Zeit war die Anwerbung aus Polen politisch stark umstritten. Für die "überschüssige" Landbevölkerung aus Ostpreußen waren die Lebensbedingungen in der Fremde auch nicht berauschend, aber anscheinend immer noch besser, wie zu Hause.
Die Bevölkerungszuwächse in Ostpreußen beruhen auf Geburtenüberschüsse. Trotz des Wachstums der Bevölkerung von 1920 von 2,22 Mio. auf 2,48 im Jahre 1939 war Ostpreußen wirtschaftlich nicht in der Lage, den Bevölkerungs-Zuwachs vollständig in der Provinz zu halten.
Die mäßige Zunahme der Bevölkerung in Ostpreußen ab 1920 beruht auf "Nachholeffekte" aufgrund des 1. Weltkrieges. Die Steigerungen ab 1939 sind auch auf die Eingliederung der Memelgebietes zurückzuführen.
Geburten- und Sterberaten
Als demografischer Übergang wird der Übergang von hohen zu niedrigen Sterbe- und Geburtenziffern bezeichnet. Er beginnt idealtypisch mit dem Rückgang einer hohen Sterblichkeit. Die Ursachen des Rückgangs umfassen sowohl einen höheren Lebensstandard und bessere Hygiene der Bevölkerung als auch den medizinischen Fortschritt, wobei zuerst die Säuglings- und Kindersterblichkeit zurückgeht. Da die Geburtenzahl zunächst hoch bleibt, wächst die Bevölkerung vorübergehend schnell an und ihre Altersstruktur beginnt sich zugunsten jüngerer Altersjahrgänge zu verschieben.
Mit einer zeitlichen Verzögerung setzt dann ein Rückgang der Geburtenzahlen ein. Dieser kann als Anpassung an die höhere Überlebenswahrscheinlichkeit von Kindern und einer sich unter dem Einfluss gesellschaftlicher Modernisierungsprozesse und verändernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wandelnden idealen Kinderzahl interpretiert werden. Das Bevölkerungswachstum schwächt sich ab und die Bevölkerung beginnt, auch aufgrund der während des demografischen Übergangs stark gestiegenen Lebenserwartung, zu altern. Historisch verlief die Phase mit den höchsten Bevölkerungswachstumsraten in Preußen zeitgleich mit Industrialisierung und ging bis zum Beginn der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts langsam zurück Quelle: Erster und Zweiter demografischer Übergang | bpb.de und Anlage 1
Der Demografische Übergang fand in Europa und Nordamerika zwischen 1850 und 1940 statt und kennzeichnet alle Industrie- und Schwellenländer im Laufe ihrer Entwicklung. In Deutschland begann er etwa 1850, die Hauptphase lag zwischen 1870 und 1920
Abbildung: Demografischer Übergang, Quelle: [https://de.wikipedia.org/wiki/Demografischer_%C3%9Cbergang#_5-Phasen-Model Jürgen Friedrichs, Stadtentwicklung in West- und Osteuropa
Abbildung: Geburten- und Sterberaten, Quelle: Der demographische Übergang - Das Modell (uni-muenster.de)
Abbildung: Bevölkerungsentwicklung in Ostpreußen, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)[3]
Das "Modell des Demografischen Übergangs" ist nur eine Möglichkeit zur Beschreibung und Interpretation von Geburten- und Sterberaten. Es ist streng genommen kein "erklärendes theoretische Modell", sondern eine Beschreibung von ähnlichen Verkäufen in ähnlichen Regionen aber mit Lücken. Die einzelnen Phasen haben verschiedene Wendepunkte und können unterschiedlich lang sein. Durch häufige Gebietsveränderungen, veränderte Erhebungsmethoden, unterschiedliche Zeiträume und das Fehlen von Daten treten zusätzlich Interpretation-Schwierigkeiten auf.
Tabelle: Geburts-, Sterbe- und Heiratsraten in Preußen 1875 - 1910
Geburts-, Sterbe- und Heiratsrate in Preußen 1875 -1910 | ||||||||||||
Preußen | Städte in Preußen | Landgemeinden in Preußen | ||||||||||
Jahr | Geburtes- | Sterbe- | Heirats- | Geburtes- | Sterbe- | Heirats- | Geburtes- | Sterbe- | Heirats- | |||
Rate in % | Rate in % | Rate in % | Rate in % | Rate in% | Rate in % | Rate in % | Rate in % | Rate in % | ||||
1875 - 1880 | 41,1 | 27,4 | 16,3 | 41,0 | 29,0 | 18,2 | 41,4 | 26,5 | 15,3 | |||
1881 - 1885 | 39,1 | 27,0 | 15,9 | 37,6 | 27,8 | 17,6 | 39,8 | 26,5 | 15,0 | |||
1886 - 1890 | 39,0 | 25,6 | 16,3 | 36,8 | 25,7 | 18,4 | 40,3 | 25,4 | 15,00 | |||
1891 - 1895 | 38,5 | 24,2 | 16,2 | 36,8 | 24,1 | 18,0 | 40,2 | 24,3 | 15,5 | |||
1886 -1900 | 38,0 | 22,3 | 17,0 | 35,3 | 22,2 | 19,1 | 40,0 | 22,4 | 15,5 | |||
1901 - 1905 | 36,0 | 20,7 | 16,2 | 32,9 | 20,4 | 17,7 | 39,9 | 21,3 | 15,1 | |||
1906 - 1910 | 33,5 | 18,3 | 16,0 | 30,3 | 18,1 | 17,6 | 36,4 | 18,7 | 14,9 |
Quelle: Horst Matzerath, Urbanisierung in Preußen 1815 -1914
Nach 1815 sollen mit Hilfe des Modells des Demografischen Übergangs Phasen der Bevölkerungsentwicklung in Ostpreußen beschreiben werden.
Folgende Phaseneinteilungen werden vorgeschlagen:
- Phase 1 von 1815-1867 - Unruhiges Gleichgewicht. Wahrscheinlich setzte diese Phase schon viel früher ein. Die genaueren Statistiken beginnen aber erst ab 1815, viele Kirschenbücher und andere historische Quellen mit vorhergehenden statistischen Daten sind während der Weltkriege verbrannt. Fruchtbarkeit und Sterblichkeit hielten in Deutschland von 1815 bis 1867 einen gezackten Parallelverlauf etwa zwischen durchschnittlich 42 und 28 %. Bis dahin spielt sich auf niedrigem Niveau ein ungefährer Gleichstand der Gesamtbevölkerung in Ostpreußen zwischen 1700 und 1846 von etwa 0,9 Mio. ein. Die Bauernbefreiung lässt große Teile der ländlichen Bevölkerung verarmen. Die Geburtenraten steigen in Ostpreußen ab 1846 deutlich an. Die Bevölkerung verdoppelt sich bis 1867 bis 1847 von 0,86 Mio. auf 1,80 Mio., um sich dann auf einem Plateau einzupendeln. Von 1848 bis 1873 gibt es in Ostpreußen die „Getreidekonjunktur", sie lässt die Menschen hoffen. Die Sterberaten fielen erst ab 1906 unter 20 %.
- Phase 2 von 1867-1895 - Mehr Menschen leben länger. Trotz der durchgehend die hohen Geburten-Überschüsse, stellt sich in Ostpreußen von 1867 bis 1895 nur ein Bevölkerungswachstum von 1,80 auf 1,99 Mio. Einwohner ein. Im gleichen Zeitraum ist das Abfallen der Sterberate in Preußen von 27,4 % auf 24,2 % zu erkennen, während die Geburtenziffern von 41,1 % auf 38,5 % abnimmt. Die Bevölkerung wächst zwar, aber die Altersstruktur beginnt sich zugunsten jüngerer Altersjahrgänge zu verschieben. Es beginnen im großen Stil Wanderungen der jungen Landarbeiter in die Ballungsgebiete.
- Phase 3 von 1895 bis 1914 - Bevölkerung wächst auf hohem Niveau langsamer. Ab 1885 sinken die Geburtsraten in Preußen schneller. Von 1895 bis 1910 von 35,8 % auf 33,5 %. Die Sterberaten sinken allerdings auch von 24,2 auf 18,3 %. Die Bevölkerung wächst in Ostpreußen aber nur von 2,02 Mio. auf 2,12 Mio. Einwohner. Die Abwanderungen gehen weiter. Konjunkturen und Depressionen wechseln im 5 Jahres Rhythmus. Die Wanderungen bleiben auf hohem Niveau. Sie differenzieren sich aber durch die Unterstützung durch soziale Netzwerke, Rückwanderungen und erneuter Start, Nachzug und Auswanderung in die USA.
- Phase 4 von 1914 -1939 - Dominanter 1. und 2. Weltkrieg Von 1914 an liegt die Sterberate in Deutschland zunächst noch zwischen 21 und bis 1918 bei 24 %, um nach dem 1. Weltkrieg auf durchschnittlich auf 11 % abzusinken. Die Geburtenraten liegen zwischen 1915 und 1925 über 20 %. Von 1915 bis 1939 wächst die Bevölkerung in Ostpreußen von 2,12 auf 2,48 Mio. Einwohner. Die Wanderungen gehen in Ostpreußen aufgrund nicht ausreichender Arbeitsplätze in der Industrie bis zum 2. Weltkrieg weiter.
- Ab 1972 liegt in der Bundesrepublik Deutschland erstmals die Geburtenrate unter der Sterberate. Beide Raten verlaufen dann mit einem Abstand von z.Z. mit etwa 200.000 parallel weiter.
Geburten- und Sterberaten werden zusätzlich durch Heiratsraten und Säuglings- bzw. Kindersterblichkeit und die Länge der Lebenserwartung beeinflusst.
Abbildung:
Säuglingssterblichkeit Deutsches Reich, BRD, DAA 1827 - 2020
Abbildung: Säuglingssterblichkeit 1872 - 2020 Quelle: BiB – Fakten – Säuglingssterblichkeit in Deutschland (1872-2020) (bund.de)
Das relative niedrigen Bevölkerungswachstum in der 2. und 3. Phase ist in Ostpreußen darauf zurückzuführen, dass, neben der Abwanderung, die Sterberate der Kinder auf einem relativ hohen Niveau lag. Das galt besonders für Säuglinge. Häufigste Todesursache war dabei Durchfall, wobei vor allem Kinder gefährdet waren, die nicht gestillt wurden. Ärmere Gesellschaftsschichten hatten dabei eine höhere Sterblichkeit als reiche. Die Kindersterblichkeit in Deutschland sank bis 1910 auf etwa 160, 1930 auf unter 100 und 1970 auf etwa 25 ja 1.000 Lebendgeborene. Ursache für den Rückgang waren konsequentes Stillen sowie beratende, soziale und hygienische Maßnahmen und auch die Kinderheilkunde.
Erstaunlicherweise sind in Preußen die Sterberaten auf dem Lande gegenüber den Städten niedriger. Ist das Leben auf dem Lande tatsächlich "gesünder" als in den damaligen Städten? Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Tatsächlich bieten aber hohe Werte der Bevölkerungsdichte in den Städten auch hohe Ansteckungsgefahren von Krankheiten. Folgende Epidemien fanden in Königsberg statt:
- 1807 Flecktyphus und Ruhr in Königsberg, 10.000 Tote, Viehsterben, große Teuerung, 1.949 Geburten, 6.392 Todesfälle
- 1831 Cholera in Königsberg, 2.200 Erkrankungen, 1.327 Tote, siehe auch Cholera-Aufstand in Königsberg. Der Cholera-Aufstand in Königsberg war ein Aufstand mehrerer hundert Menschen Ende Juli 1831 in Königsberg, der acht Tote und zahlreiche Verletzte forderte. Anlass war die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den städtischen Maßnahmen bei der Bekämpfung einer Cholera-Epidemie. Quelle: Cholera-Aufstand in Königsberg – Wikipedia
- 1866 Cholera in Königsberg, 3.967 Erkrankungen, davon 517 Soldaten; 2.671 Tote
- 1871 Pocken, 771 Erkrankungen
- 1871 Cholera, 3.741 Erkrankungen, 1.790 Tote
Karte: Geburtenrate je 1.000 Einwohner Deutscher Reich 1894/96
In den östlichen Regionen Preußens liegen die Geburtsraten auf dem Lande zwischen 1875 und 1910 über denen der Städte. Die hohen Geburtenraten auf dem Lande, die bis zu 16% über den Sterberaten lagen, sind Ausdruck eines "traditionellen" Menschenbildes, das von den Kirchen und den Gutsherren vermittelt wurde. Die Menschen starben für heutige Verhältnisse früh bekamen aber dennoch viele Kinder. Bei den Gutsherrlichen Bauern bedurfte es der Genehmigung der Gutsherren, wenn der Scharwerker eine Ehe einzugehen wollte.
Ergänzend enthielten die meisten Lokalrechte Verbote für die Vermehrung der Bauernstellen durch Erbteilung, so dass nur ein Kind in die Funktion des Hausvaters und Gemeindegenossen nachrücken konnte. Dennoch hatte der stellengebundene Ehekonsens die Konsequenz, dass rund 20 bis 30 Prozent der mitteleuropäischen Bevölkerung niemals heiraten durften. Theoretisch waren diese Dauerledige auch kirchenrechtlich zu lebenslanger sexueller Abstinenz verpflichtet. Mütter und deren "unehelichen" Kinder wurden von der Dorfgemeinschaft ausgegrenzt und von den "Autoritäten" sozial verachtet und verfolgt.
Die Quoten der unehelichen Geburten wuchsen in Preußen auf dem Lande von 1849 mit 6,7 % auf 7,2 % in 1874, in den Städten von 1849 mit 9,4 % auf 9,8 % in 1874.
Die Heiratsraten in Preußen haben einen verhältnismäßig gleichförmigen Verlauf, liegen in den Städten zwischen 17 und 18 % etwas über denen auf dem Lande, hier zwischen 14 und 15 %. Ehen wurden in der Regel erst dann eingegangen, wenn ihre wirtschaftliche Situation langfristig gesichert erschien. Auf dem Lande kam es häufig zu Spät-Ehen, da erst dann, ihre Zukunft gesichert war. Der gleichförmige Verlauf der Quoten lässt auch darauf schließen, dass die wirtschaftliche Lage in Ostpreußen gleichbleibend schlecht blieb.
Die Familienstände in Preußen: (1900)
- 59,62 % ledig
- 34,68 % verheiratet
- 5,53 % verwitwet
- 0,17 % geschieden
Die Heiratsraten in Preußen liegen zwischen 1875 und 1910 in den Städten über denen in den Landgemeinden. Die Gründe sind wohl neben der strengen Normierung wie die Heiratsgenehmigung auf dem Lande auch in besseren Lebensperspektiven in den Städten bieten, zu finden. Max Weber spricht in diesem Zusammenhang von einem wesentlichen Wanderungsmotiv "einem übergroßen Freiheitsdurst der jungen Landbewohner"
Die Ehe-Genehmigung der Scharwerks-Bauern war an eine Stelle gebunden. Der stellengebundene Ehekonsens führte zu Spät-Ehen mit einem hohen durchschnittlichen Heiratsalter von rund 28 Jahren bei den Männern und 26 Jahren bei den Frauen. Die Verkürzung der fruchtbaren Lebensspanne der Frau auf etwa zehn Jahre hatte einen geburtenregulierenden Effekt. Ein Paar konnte kaum mehr als vier oder fünf Kinder bekommen, von denen oft nicht mehr als die Erhaltungsquote von zweien überlebte. Die "persönliche Rechnung" besagte, mindestes 4 Kinder zu haben, davon könnten 2 streben, die überlebenden 2 Kinder könnten dann Vater und Mutter im Alter versorgen. Um 1900 lag die Fruchtbarkeitsziffer für Frauen bei 4,93 Kinder. Dieses Menschenbild hielt bis nach dem 1. Weltkrieg und wurde während des Nationalsozialismus wieder belebt. Generell ist nach Kriegen ein Ansteigen der Geburtenraten festzustellen.
Quelle: BiB – Fakten – Säuglingssterblichkeit in Deutschland (1872-2020) (bund.de)
Im Deutschen Reich betrug 1871/1881 die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Jungen 35,6 Jahre und für Mädchen 38,4 Jahre. Durch die hohe Säuglings- und Kindersterblichkeit starb ein Drittel der Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres. Um 1900 lag die Fruchtbarkeitsziffer für Frauen bei 4,93 Kinder. In den letzten 140 Jahren hat sich die Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland mehr als verdoppelt (2016/2018: Jungen: 78,5 Jahre / Mädchen: 83,3 Jahre). Dafür sind viele Faktoren verantwortlich: Fortschritte in der Medizin, im Gesundheitswesen und im Bereich der Hygiene, bessere Ernährung, komfortableres Wohnen, bessere Arbeitsbedingungen sowie höhere Sicherheitsstandards.
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Lebenserwartung Im Deutschen Reich
Quelle: Demografie Deutschlands – Wikipedia
Rechtliche Strategien gegen die Vermehrung der lokalen Bevölkerung waren nicht nur nach innen, sondern auch nach außen gerichtet. Um 1800 sollen etwa zehn Prozent der ländlichen Bevölkerung in Ostpreußen "heimatlos" gewesen sein. Sie wurden unterschiedlich bezeichnet, z. B. als Heimatlose, Landfahrer, Vaganten, Vagabunden, Wanderer, Obdachlose, Bettler oder Nichtsesshafte. Unter ihnen war die Säuglingssterblichkeit extrem hoch.
Besonders strikt war das Sich-Abschließen gegenüber der die Landstraßen bevölkernden heimatlosen Bevölkerung. Es gab eine strikte Abweisung der Gemeindevorsteher und Gutsherrn diesen Außenstehenden gegenüber. Ein freier Zuzug - der oft in Gruppen auftretenden Heimatlosen – hätte die dörfliche Sozialwelt binnen kurzem überfordert. Durch gleiches Verhalten der Dorfgesellschaften waren die Landfahrer, immerhin nach Schätzungen von 1850 noch rund fünf Prozent der Bevölkerung in Preußen, in eine unentrinnbare unfreiwillige nahezu völlige Recht- und Schutzlosigkeit ohne realistische Wiederansiedlung abgedrängt. Ein regulärer Lebenserwerb stand ihnen nicht mehr offen, womit Lebensmittel-Diebstahl zum Überlebenszwang wurde. Wolfgang John, schätzt die Zahl der Obdachlosen für 1880 in Preußen in den Städten aufgrund einer Umfrage auf 682 000 – noch etwa 1,5 Prozent der Gesamtbevölkerung, auf dem Lande sollten geschätzte 3,5% "heimatlos" sein, da sie dort "besser überleben konnten". (Quelle: Wolfgang John, … ohne festen Wohnsitz… Ursache und Geschichte der Nichtseßhaftigkeit und die Möglichkeiten der Hilfe) Während der Industrialisierung ging ihre Zahl auf Grund der sozialen Ausgrenzung kaum zurück. In Ostpreußen fürchteten sich konservativer Kreis um 1900 vor "polnischen Bettlern". In Willschicken konnten man nach dem 1. Weltkrieg noch „Ziegahnsche" oder „Pracher" auf der Straße begegnen. Im Dritten Reich wurde die "asoziale" Teile der Bevölkerung in Lagern systematisch weitgehend umgebracht.
Ein- und Auswanderungen von Ostpreußen
"Als Migration werden räumliche Bewegungen von Menschen bezeichnet, die mit einer längerfristigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes (von Individuen, Familien oder Kollektiven) über eine administrative Grenze hinweg einhergehen. Migrationen, die innerhalb eines Staates erfolgen, werden als Binnenwanderungen bzw. Binnenmigration bezeichnet." Quelle: Migration | bpb.de
Maßgeblich für das Deutsche Reich waren die Binnenwanderungen.
Die Intensität der Binnenwanderung im Deutschen Reich hing eng mit den damaligen Konjunktur-Rhythmen zusammen. Ab 1872 wechselten Auf- und Abschwung bis 1914 etwa alle 5 Jahre ab, so dass es keine langfristig Lebensperspektive für Menschen ohne festes Einkommen gab. Siehe weiter oben auch die Tabelle: Konjunkturzyklen im Deutschen Reich nach Hans-Ulrich Wehler. Die Hyperinflation 1918-1924 und die Weltwirtschaftskriese 1929 - 1933 lieferten weitere handfeste Wanderungsargumente.
Besonders ausgeprägt war die Ost-West-Binnen-Wanderung, also der Zug aus den östlichen preußischen Provinzen nach Berlin oder in die rheinisch-westfälischen Industriegebiete. Bis 1907 hatten 1,94 Millionen Menschen die ostelbischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen verlassen und rund 24 % der in diesen Provinzen Geborenen lebte zum Zeitpunkt der Volkszählung in anderen Teilen des Reiches. Von diesen waren etwa 400.000 im Ruhrgebiet und 360.000 in Berlin und Umgebung wohnhaft. Bis 1914 wanderten allein etwa 450.000 meist polnisch oder masurisch sprechende preußische Staatsbürger ins Ruhrgebiet.
Die Mehrheit der Fernwanderer waren Einzelwanderer, zumeist ledige jüngere Männer. In Bereich der Nahwanderung, also innerhalb einer Provinz, waren Frauen, die meist Arbeit als Dienstmädchen suchten, überdurchschnittlich stark vertreten. Später holten die ostdeutschen Zuwanderer nur zum Teil Frauen und andere Familienangehörige nach, da die Zurückgebliebenen zu Hause die Kleinbauernstellen bewirtschaften mussten. Ausgeprägt war auch die Rückwanderung, etwa im Alter oder in Zeiten schlechter Konjunktur.
In einigen Gebieten entwickelten sich Formen von regelmäßiger Saisonarbeit. So wanderten aus Masuren jedes Jahr zahlreiche Bauhandwerker zum Arbeiten für einige Monate ins Ruhrgebiet und kehrten ebenso regelmäßig in den Wintermonaten wieder zurück. Mit der Einführung günstiger Arbeitertarife durch die Eisenbahn nahm auch die Pendelwanderung erheblich zu. Diese verschiedenen Formen machten eine dauerhafte Abwanderung unnötig und ermöglichten insbesondere den Besitzern kleiner unrentabler Höfe, ihren Besitz zu halten
Die Abwanderungen in Ostpreußen setzen um 1870 nach dem Ausbau der Eisenbahn im großen Stil ein. Sie waren um die Jahrhundertwende besonders hoch und gingen auch nach dem Ersten Weltkrieg zunächst nicht zurück. In den 40 Jahren zwischen 1871 und 1910 wanderten jährlich durchschnittlich zwischen 20.000 und 30.000 überwiegend junge ostpreußische Männer in das Reich ab, d.h. etwa eine Million Menschen verließen in diesem Zeitraum ihre Heimat. Die, durch die Versailler Verträge, abgeriegelte Provinz drohte nach dem 1. Weltkrieg auszubluten. Von 1920 bis 1933 wanderten nachmals schätzungsweise 320.000 Menschen nicht nur in das Reich, sondern auch nach Übersee ab. Die Bevölkerungszahlen im Landkreis Insterburg im Kreis Franzdorf und in Willschicken nahmen deshalb sogar ab.
Die Ab- bzw. Zuwanderung in Ostpreußen lief ab 1800 in mehreren Phasen ab:
- Erstwanderung in ländliche Umgebung und größere Städte der Umgebung - auch Binnenwanderung. (siehe auch Demografischer Übergang Phase 1) Bis zum Ausbau der Eisenbahn ab 1860 wahren die Transportmittel sehr begrenzt. In einem ersten Schritt wurde in die ländliche Umgebung nach Arbeitsplätzen gesucht. Stellen als Instleute, Gesinde oder Tagelöhner waren begehrt. Jedoch nur während der wirtschaftlichen Aufschwünge boten sich in kleinem Maße die Gelegenheiten an. Die größeren Städte in Ostpreußen waren nicht in der Lage die großen Massen langfristig aufzunehmen, da es hier nicht genügende Arbeitsstellen gab. Besonders unversorgte Frauen suchten nach „Häuslichen Diensten“ in der Region und in der Provinz Ostpreußen. Hinzu kamen landsmännische Bindungen. Der Land-Kreis Gumbinnen wies 1919 mit über 70 Einwohnern je km² mit der höchsten Bevölkerungsdichte in Ostpreußen auf. Hier gab es eine Konzentration von ehemals Litauern von diesseits und jenseits der Grenze. Sie machten um 1900 etwa 10 % der Ortsansässigen aus. Diese zogen weitere Lands-Männer und Frauen nach sich, um hier als Erstwanderer bei Freunden und Verwandten unterzukommen, um dann nach Arbeit zu suchen.
- Abwanderung in Industriegebiete und Großstädte (siehe auch Demografischer Übergang Phase 2) Insbesondere junge Männer aus den Landgemeinden zogen jetzt dahin, wo es an Arbeitskräften mangelte. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann eine wachsende Zahl nachgeborener ostpreußischer Bauernsöhne und Landarbeiter in die Industriegebiete in Schlesien und Sachsen abzuwandern (so genannte „Sachsengängerei“), ebenso ins Ruhrgebiet und nach Berlin. So fehlten vielerorts in der Erntezeit die Arbeiter. Mit Wirkung ab 1. November 1905 wurden in der Provinz Ostpreußen die vier südlichen Kreise (Johannisburg, Lötzen, Lyck und Sensburg) vom Regierungsbezirk Gumbinnen abgetrennt und zusammen mit dem Südteil des Bezirks Königsberg zum neuen Regierungsbezirk Allenstein zusammengefasst. Die Abwanderungsraten waren im neuen Regierungsbezirk Allenstein am höchsten. Dies hing auch mit der minderen Bodenqualität zusammen. Dieser Regierungsbezirk wies auch den höchsten Anteil zugewanderter polnischer Bevölkerung auf, die häufig in der zweiten Generation weiterwanderte. Es waren zunächst Saisonwandere, die im Winter zurückkehrten.
- Zuzug von Saisonarbeitern (siehe auch Demografischer Übergang Phase 3) Für die wachenden Ernteerträge auf den Gütern wurden deshalb (billige) Saisonarbeiter aus Kongresspolen angeworben. Diese Schnitter Kolonnen verpflegten sich selbst. Kornus aus der Korbflasche verdünnt mit Wasser, Kohlsuppe und eine Seite fetter Speck war eine übliche Verpflegung. Akkordarbeit war die Regel. Geschlafen wurde in den Ställen oder im Freien. Auf dem Gut Alt Lappönen gab es sogar eine “Schnitterkaserne“, in der im Dritten Reich Ostarbeiter untergebracht wurden. Quelle: https://annaberger-annalen.de/jahrbuch/2021/Ausgabe29.shtml
- „Osteuropäische Migration nach Deutschland bedeutete seit dem späten 19. Jahrhundert vornehmlich Migration von Polinnen und Polen. Weil es seit dem späten 18. Jahrhundert keinen polnischen Staat mehr gab, handelte es sich um Staatsangehörige Russlands oder Österreich-Ungarns. Im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republikgalt eine Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte zwar als wirtschaftlich notwendig. Wegen der Furcht vor einer "Polonisierung" der östlichen Gebiete des Reiches sollte aber verhindert werden, dass sie sich dauerhaft niederließen. Ihr Aufenthalt wurde deshalb streng kontrolliert und saisonalisiert. Polnische Arbeitskräfte durften im Wesentlichen nur in der Landwirtschaft beschäftigt werden und mussten im Winter in ihre Herkunftsgebiete zurückkehren. Kurz vor dem Erster Weltkrieg wurde die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland auf insgesamt 1,2 Millionen geschätzt, ein Drittel davon waren Polinnen und Polen, von denen ca. 270.000 in der Landwirtschaft arbeiteten.“ Frauen wurden bevorzugt, da sie deutlich weniger als die Männer verdienten. Im Ersten Weltkrieg wuchs besonders in Ostpreußen die Zahl der polnischen Arbeitskräfte nochmals an, da sie auf dem Lande die einberufenen Männer ersetzen sollten, was aber nur teilweise gelang. Quelle: Osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart | bpb.de
Die folgenden Fotos zeigen polnischer Landarbeiter um 1900
Foto: Gut Dönhofstädt, Kreis Rastenburg; Vorschnitter Franz Mielke und hinter ihm noch mindestens 15 Binderinnen und Schnitter, Quelle: Vom Roggenband und vom Plon - Ostpreussen Portal
- Weiterwanderung und Suche nach annehmbaren Arbeitsplätzen (siehe auch Demografischer Übergang Phase 3) Die jungen Männer aus der ostpreußischen Landwirtschaft bleiben häufig nur ein Jahr an ihrem ersten Zielort. Ursachen waren ungewohnte Umgebung, schlechte Wohn- und Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Probleme. Sie zogen weiter „um es besser zu treffen“. „Das informelle Informationsnetz und die gezielte Anwerbung in bestimmten Regionen führten dazu, dass häufig Verwandte und Freunde, nachbaren und Berufskollegen aus demselben Herkunftsgebiet den neuen Ankömmling auffingen.“
Wanderungsvolumen und Wanderungssaldo in Berlin | |||
Jahr | Zuzug | Abzug | Saldo |
1880 - 1890 | 1 585 000 | 1 162 600 | 422 400 |
1890 -1900 | 2 090 700 | 1 656 800 | 433 900 |
1900 - 1910 | 2 603 000 | 2 245 000 | 358 000 |
1907 wohnten in Berlin 98.000 geborene Ostpreußen.
Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte Band 3
- Teilweise Rückwanderung nach Hause zur Familie und Erneute Abwanderung in Industriegebiete und Großstädte (siehe auch Demografischer Übergang Phase 3) „Die Rückwanderungen auf Land erfolgten, wenn die hochgespannten Erwartungen enttäuscht oder die Hoffnungen durch eine Konjunkturschwankung durchkreuzt wurden. Überwiegend blieb es nicht bei einer dauerhaften Rückkehr, sondern bei der nächsten Gelegenheit ging es wieder auf die Suche nach einem Erwerbsangebot in einer anderen Stadt. So bildete sich ein Kreislauf heraus, der Hunderttausend immer wieder zurück in die ländliche Gemeinschaft führte.“ Erich Tuttlies arbeitet von 1925 bis 1935 als Maurer zuerst in Insterburg. Hier wohnte er bei seinem Bruder Max. Dann zog der weiter nach Berlin und kehrte 1933 wieder zu Hause zurück.
- Nachzug der Familien (siehe auch Demografischer Übergang Phase 3) "Man kann auch einen Menschen mit einer Wohnung erschlagen wie mit einer Axt". Dieser Ausspruch stammt von Heinrich Zille, der das Mietkasernenelend in Berlin zeichnete. Die Wohnungssituation war in den Ballungsgebieten für nachziehende Familien katastrophal. Bis zu 8 Personen "hausten" in 1-Zimmerwohnungen. Es gab aber auch des "Trockenwohnen" von Mietskasernen in Großstädten oder Schlafgänger, die sich ein Bett im Schichtbetrieb teilten. Als Schwabesches Gesetz bezeichnet man die 1868 von dem Berliner Statistiker Hermann Schwabe formulierte Beobachtung, wonach bei steigendem Einkommen eines Privathaushalts dessen Konsumausgaben für Wohnungsmiete relativ abnehmen. „Je ärmer jemand ist, desto größer ist die Summe, die er im Verhältnis zu seinem Einkommen für Wohnungsmiete verausgaben muss“. In Berlin verdoppelten sich die Mieten von 1850 bis 1870. Pionierwanderer erkundeten häufig zunächst die Gelegenheiten vor Ort, um dann gegebenenfalls die Familie nachzuholen. Die Zahlen bleiben zumindest in der „ersten „Wander-Generation“ gering. Die Literatur nennt nur ca. 10 % Familien-Nachzug. In den meisten Fällen blieb aber „das Haus der Eigenkätner in der Heimat“ der wichtigste Ankerpunkt für die zurückgebliebenen Familien und die rückkehrenden Wanderer.
- Auswanderung: (siehe auch Demografischer Übergang Phase 3 und 4) Die Perspektivlosigkeit und Abenteuerlust führte zur Auswanderung von über fünf Millionen Menschen aus Deutschland nach Übersee – insbesondere nach Nordamerika und dort in erster Linie in die USA. Es waren überwiegend Familienwanderungen. Diese waren auch das Ziel von (1880–1914) etwa fünf Millionen Transitwanderern aus Osteuropa, die sich über deutsche und westeuropäische Häfen einschiffen wollten, dabei aber teilweise auch unterwegs 'strandeten' da ihnen die finanziellen Mittel ausgingen, sie krank wurden, aber auch weil sie hier Arbeit oder Ehepartner fanden. Ostpreußen war und blieb aber kein Auswanderungsgebiet, sondern ein Ausgangsraum der internen Ost-West-Fernwanderung, zu der es die stärksten Kontingente stellte: Während die deutsche Auswanderungsstatistik etwa in dem Jahrzehnt 1890–1900 insgesamt nur 12.859 überseeische Auswanderer aus Ostpreußen erfasste, betrug der gesamte Wanderungsverlust Ostpreußens in diesem Jahrzehnt 451.916 Personen. Auswanderung aus Willschicken fand aber auch statt. So migrierte z. B. Anni Bartuschat aus Willschicken mit Familie lt. Bremer Passagierlisten am 18. Mai 1934 auf dem Schiff „Bremen“ von Bremen nach New York. Quelle: bremer passagierlisten auswanderung - Suchen (bing.com)
- Zuwanderung: Von der Reichsgründung bis 1910 stieg die Zahl der registrierten Ausländer im Deutschen Reich (ohne Saisonarbeiter) von 206.000 auf knapp 1,2 Mio. Etwa 110.00 Polen arbeiteten saisonweise in der ostpreußischen Landwirtschaft.
Der damalige Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Gumbinnen Graf Westfal stellte 1887 folgendes fest: "Als eine der Hauptursachen für die Abwanderung ist die Tatsache hervorgehoben, dass die Industrie des Westens das ganze Jahr über gleichmäßige Beschäftigung und entsprechende Löhne biete, während die Landwirtschaft im Regierungsbezirk Gumbinnen, die den vorwiegenden Erwerbszweig darstelle und gleichzeitig aber zur Bewältigung der Bestell- und Erntearbeiten auf einen äußert kurzen Zeitraum eingeschränkt sei, außerhalb der Saison den größeren Teils der Arbeitskräfte entlassen müsse. Hinzu komme, dass gleichzeitig außerhalb der intensiven Beschäftigungszeit die Löhne auf die Hälfte und tiefer herabsänken. Diese unsicheren Arbeitsverhältnisse und Lohnschwankungen machten die Landbevölkerung leicht empfänglich für die Anwerbungen der Arbeitgeber aus den westlichen Provinzen."
Mit einem Schreiben vom 2. April 1901 fordert der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen den Regierungspräsidenten von Gumbinnen Eduard Wilhelm von Hegel (1895-1905 Regierungspräsident in Gumbinnen) auf, aufgrund der Volkszählung des Jahres 1900, die wirtschaftliche Lage im Regierungsbezirk darstelle.
In der daraufhin erstellten Denkschrift kommt der Gumbinner Regierungspräsident von Hegel in Jahr 1901 zu dem Schluss, dass für die Verbesserung der Lage der landwirtschaftlichen Arbeiter „hauptsächlich die Erhöhung der Löhne, Schaffung besserer Wohnungen und die Segnungen der sozialen Gesetzgebung, einschließlich einer besseren Behandlung durch ihre Arbeitgeber“ in Betracht kämen.
Auf die teilweise bedrückende Wohnungslage der landwirtschaftlichen Arbeiter auf den Gütern ist oben schon hingewiesen worden. Zwar gab es "genügend Wohngelegenheiten" für die Landarbeiter auf den Gütern, sie entsprachen aber in keiner Weisen den damaligen Anforderungen von Sozialreformern und Teilen der Verwaltung an Größe, Hygiene, Kochmöglichkeiten und Wärmedämmung. Die Bemühungen von staatlichen Stellen durch die Aufsiedlung von bankrotten Gütern oder von Brachland, Neusiedlern durch Häuserbau eine attraktive Alternative zur Abwanderung zu bieten, hatten kaum Erfolg. Zu den Schattenseiten der privaten Besiedlung hat sich auch Max Weben weiter unten geäußert. Er kritisiert die fiktive Marktposition von Kleinbauern und die nicht mehr vorhandene Allmende.
Daran konnte anscheinend auch der Umstand nichts ändern, dass die Löhne der Landarbeiter in dem Jahrzehnt von 1884 – 1894 etwa um ein Drittel, in dem Jahrzehnt von 1890 – 1900 sogar um etwa zwei Drittel stiegen.
Quelle: Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 -1920
Max Weber berichtet in seiner großen Studie u.a. aus Ostreußen über den Ton und das Verhalten der Besitzer gegenüber den Landarbeitern :
„Sehr häufig wird in beide Hinsichten schwer gefehlt. Wiederum auch hier viel mehr auf den Gütern als in den mittleren und kleinen Wirtschaften. Die Anforderungen an Tätigkeit und Leistungsbereitschaft der Arbeiter aller Kategorien übersteigt oft, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Ernährungsweise usw. alles Maß, wozu häufig noch Lohnabzüge, polizeiliche Bestrafungen und dergleichen treten. Das erbittert die Leute und ist der Hauptgrund auch des Fortziehens … Gleichwohl ziehen sie ab, weil sie sich Hoffnung machen auf eine bessere, menschenwürdigere Behandlung. Namentlich sind es viele der jüngeren „schneidigen“ Besitzer und deren gleichartige Beamten, welche diesbezüglich manche Verantwortung trifft.“
Quelle: Max Weber: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg). Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen Duncker & Humblot, Leipzig 1892 (=Schriften des Vereins für Socialpolitik, LV. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland; Bd. 3)
Verschuldung
Die Verschuldung war bis 1945 ein Dauerthema in der Landwirtschaft in Ostpreußen. Frühe Quellen berichten: In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts brach für den Landadel eine schwierige Zeit an. Die Kriege und die wirtschaftliche Zerrüttung in den 1740er und 1750/1760 Jahren, verschärften noch durch die staatliche Manipulation des Kornmarktes durch das Magazinsystem und die demografische Überlastung durch den natürlichen Zuwachs der landbesitzenden Familien, setzten den Landadel zusehends unter Druck. Die Verschuldung der Junkergüter nahm drastisch zu, was in vielen Fällen zu Bankrotten oder dem Zwangsverkauf des Grundsitzes, häufig an wohlhabende Bürgerliche führte. Adlige beklagten das "Güterschlachten". Das betraf besonders für den letzten Schritt zu, einer sehr gefürchteten Entscheidung, den Zwangs-Verkauf von Gutsland. Allgemein betrachtet war die Verschuldung der gesamten Landwirtschaft nach der "Bauernbefreiung" hoch.
Tabelle: Verschuldung in Preußen in der Landwirtschaft 1883
Verschuldung in Preußen in der Landwirtschaft 1883 | |||
überhaupt | davon | davon | |
absolut | verschuldet | verschuldet | |
in % | mittelmäßig | hoch | |
Große Güter | 70,4 | 27,5 | 32,9 |
Großbauern | 43,1 | 28,5 | 14,6 |
Mittelbetriebe | 39,8 | 27,5 | 12,3 |
Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte Band 3
Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion - diese Organisation, die den ostpreußischen Landwirten unkündbare Kredite zu mäßigen Zinsen beschaffen konnte, wurde 1788 von König Friedrich Wilhelm II. von Preußen mit einem Kapital von 200.000 Talern gegründet. Die Anstalt wurde 1869 als öffentlich-rechtliches Institut von der Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion gegründet. Sie bestand bis 1932. Quelle: Ostpreußische Generallandschaftsdirektion – Wikipedia
Sie war eine staatlich finanzierter landwirtschaftlicher Kreditanstalten (der so genannten Landschaften), zunächst zur ausschließlichen Nutzung durch die Junkerfamilien. Es war ab dem 2. März 1850 eine gemeinnützige öffentlich-rechtliche Kreditanstalt. Diese Einrichtungen vergaben Hypotheken in Form von Pfandbriefen zu niedrigen Zinssätzen an notleidende oder verschuldeten adligen Grundbesitzer. Die adligen Landschaftsräte als gewählte Vertreter der (Guts) Landwirtschaft ihrer Kirchspiele schätzten die Kreditgrenzen für die Erststellige Beleihung mit Pfandbriefen ab.
Gesamtverschuldung der Grundbesitzer aus Land- und Fortwirtschaft im Regierungsbezirk Gumbinnen 1902 | |||||||||
Einkommens- | Zahl der | Durschschnitts- | Schulden | Prozentzahl | |||||
gruppen | Grundeigen- | Gesamt- | Betrag | in % des | der unver- | ||||
von Reichs-Mark | tümer | vermögen | der | Brutto- | schuldeten | ||||
in netto pro Jahr | (Brutto) | Schulden | gesamt- | Eigentümer | |||||
in Reichs-Mark | Vermögens | ||||||||
bis 900 | 7 070 | 12 000 | 5 000 | 46,7 | 5,1 | ||||
900 bis 1 500 | 8 611 | 24 000 | 11 000 | 46,3 | 5,0 | ||||
1 500 bis 3 000 | 3 260 | 58 000 | 29 000 | 49,7 | 8,9 | ||||
3 000 bis 6 000 | 611 | 161 000 | 81 000 | 50,6 | 9,5 | ||||
6 000 bis 9 500 | 92 | 301 000 | 145 000 | 48,1 | 10,9 | ||||
über 9 500 | 78 | 774 000 | 236 000 | 30,5 | 10,3 | ||||
Zusammen | 19 722 | 34 000 | 16 000 | 46,6 | 5,9 |
Quelle: Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 -1920
Der Zinssatz der Ostpreußische Generallandschaftsdirektion betrug 3,5 % oder 4 %, hinzu kamen 0,5 % Tilgung und 0,25 % Verwaltungskosten. Der Kreditnehmer musste, um an Bargeld zu kommen, die Pfandbriefe an der Börse verkaufen. Das Kursrisiko war bei den relativ stabilen Verhältnissen bis zum Ersten Weltkrieg gering. Die Landschafts -Pfandbrief-Darlehen waren etwa in 35 Jahren – etwa eine Besitzergeneration - getilgt, so dass bei der nächsten Hofübernahmen die übernehmenden Erben durch erneute Darlehnsaufnahme Eltern und Geschwister abfinden konnten.
Die Kreditanstalten waren zunächst überaus erfolgreich, zumindest wenn man als Maßstab für Erfolg das rapide Wachstum des Wertes der von ihnen ausgestellten Akkreditive heranzieht, die schnell zu Objekten finanzieller Spekulation wurden. Darlehen der Kreditanstalten halfen einigen notleidenden Grundbesitzern, ihre Produktivität zu verbessern.
Die adligen Landschaftsräte fungierten vor Ort auch als eine Art von Maklern, die in der Regel ihre adligen Interessenten bevorzugten. Ein Landschaftsrat aus Königsberg hatte auch bei adligen Verwandten in Berlin eine Art Vermittlungsbüros für Landkäufer in Ostpreußen eingerichtet. Quelle: Bank der Ostpreußischen Landschaft zu Königsberg i.Pr. | ZBW Pressearchive Neben den offiziellen Institutionen hatten sich aber auch schnell private Agenten installiert, die zum Teil ein Unwesen betrieben - siehe dazu 10.1 Folgen der Separation.
Doch die gesetzlichen Bedingungen, die Darlehen zur nutzbringenden Verbesserung des Landes zu verwenden, wurden häufig sehr großzügig ausgelegt, sprich die vom Staat subventionierten Kredite wurden für Zwecke missbraucht, die wenig zur Konsolidierung des adligen Landbesitzes beitrugen. Davon abgesehen reichten die Kreditanstalten nicht aus, die sich stetig verschärfende Schuldenkriese im gesamten ländlichen Sektor zu beheben, da sich Grundbesitzer, die von den Landschaften keine günstigen Darlehen mehr erhielten, einfach an andere Geldgeber wandten. Über die 54 Millionen Taler Hypothekendarlehen hinaus, welche die Kreditanstalten 1807 insgesamt hielten, hatten die adligen Landbesitzer weitere 307 Millionen Taler Grundschulden bei bürgerlichen Gläubigeren aufgenommen.“
Wolfgang Kapp war von 1906–1920 Generallandschaftsdirektor der Ostpreußische Generallandschaftsdirektion. Er führte am 13. März 1920 zusammen mit General Walther von Lüttwitz unter Einsatz der Marine-Brigade Ehrhardt mit Unterstützung von Erich Ludendorff den erfolglosen Kapp-Putsch gegen die demokratisch gewählte Reichsregierung in der Hauptstadt Berlin an. Kapp setzt sich selbst als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident ein und beruft Lüttwitz zum Reichswehrminister und Oberbefehlshaber der Reichswehr. Diese illegitime Gegenregierung scheitert am Widerstand der Zivilbehörden, der bürgerlichen Parteien und eines Generalstreiks. Nach dem Scheitern floh Kapp am 17. März verkleidet nach Schweden. Nach zweijährigem Exil in Schweden stellt sich Kapp dem Reichsgericht, um seine Motive offenzulegen. Wolfgang Kapp stirbt am 12. Juni 1922 in der Untersuchungshaft in Leipzig an einer Krebserkrankung (Quelle: Christopher Clark, Preußen)
Nach Hans-Ulrich Wehler ist die „Landwirtschaft bis 1933 im Verhältnis von fast 1 zu 1 abhängig von den Konjunktur- und Depressionsverläufen der Wirtschaf. Zumal die Landwirtschaft bis 1873 der führende wirtschaftliche Sektor war. Erst 1885 gewann die deutsche Industrie in Hinblick auf so wichtige Leistungsindikatoren wie die Wertschöpfung, den Kapitalstock, die Nettoinvestition und den Anteil am Nettoinlandsprodukt den Primat vor der Landwirtschaft .“
Durch die Hyperinflation von 1918 -1924 verloren alle staatlichen und privaten Kreditgeber ihr Geld. Das traf auch die Tuttliesen. Sie hatten durch Kriegsanleihen erheblich Geld verloren.
Insgesamt blieb aber die Verschuldung in der Landwirtschaft ein Dauerthema in Ostpreußen. Insbesondere ist das Schuldenproblem nach dem Ersten Weltkrieg abermals deutlich hervorgetreten und zu einem Symptom der wirtschaftlichen Schwäche der Provinz geworden. Die öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlichen Banken, landwirtschaftliche Genossenschaften oder gemeinnützige Siedlungsgesellschaften waren jetzt die Kreditgeben. Sie waren typischerweise auch Hauptgläubiger. Aufgrund der konjunkturellen Lage lohnte sich die private Kreditvergabe an verschuldete Höfe nicht mehr oder war, wie im Dritten Reich untersagt.
Selbst in guten Zeiten gelang es den wenigsten ihre Schulden abzubauen, da es häufig langwierige Prozesse waren. Die guten Zeiten dauerten häufig nicht lange genug. Was lag dann näher als ein Verkauf oder die Verpachtung.
Altsitzer bezeichnet den Eigentümer, der seinen Hof nicht mehr selbst bewirtschaftet, sondern ihn an seine Nachkommen abgegeben hat. Es führte häufig zu räumlichen Trennungen. Dazu wurden sehr umfangreiche schriftliche Vereinbarungen getroffen und in die Grundakte eingetragen. Damit war seine Versorgung gesichert, eine Rente gab es damals noch nicht. Das führte häufig, aber auch zu langfristiger Verschuldung der Erben.
Um die strukturelle Verschuldung zu mildern, war die Separation (Flurbereinigung) ein wichtiges Instrument. Sie ermöglichte eine Modernisierung der ländlichen Infrastruktur, die aber aufgrund der Machtverhältnisse auf dem Lande nur teilweise umgesetzt wurde.
Separation und Modernisierung der Landwirtschaft und der Infrastruktur
Folgende Punkte werden angesprochen:
- Folgen der Separation
- Beispiel Hauptgestüt Trakehnen
- Beispiel Gut Alt Lappönen
- Modernisierung der Landwirtschaft
- Modernisierung der Infrastruktur
Die rationelle Landwirtschaft erforderte ausgebildete und leistungsbereite Arbeitskräfte, größere und modernere Wohnbauen, Ställe, Scheunen, verstärkter Maschineneinsatz, Mineraldünger, kürzere Wege auf eigenem Land, eine verbesserte Dreifelderwirtschaft, Melioration und neue Zuchtmethoden. Hinzu kamen ein modernes Schulwesen, eine leistungsfähige Infrastruktur, sichere Vertriebskanäle und stabile Abnahmemärkte. All dies setzte den persönlichen und politischen Willen voraus und kostet Geld.
Insgesamt bleib aber die Modernisierung der Landwirtschaft in Ostpreußen gegenüber dem Reich zurück. Bis 1945 war die Wirtschaft Ostpreußens überwiegend agrarisch geprägt. Bodenschätze fehlten nahezu. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte von gebietsweise zwischen 40 bis 45 Menschen je km² im Landkreis Insterburg (Stand: 1919) war der land- und forstwirtschaftliche Sektor auf den Export seiner Überschüsse angewiesen.
Karte: Deutsches Reich, Bevölkerungsdichte 1933, Quelle: Bevölkerungsdichte 1925 – Deutschland in Daten (deutschland-in-daten.de)
Karte: Ostpreußen, Bevölkerungsdichte 1919, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)
Es fehlten die lokalen Absatzmärke und mit ihnen mögliche Konsumenten für die in Ostpreußen erzeugten Produkte. Die Löhne, die in der Landwirtschaft gezahlt wurden, waren mit die niedrigsten im Deutschen Reich. Es begann eine Spirale nach unten. Die "überschüssige" Arbeitsbevölkerung war auf Grund niedriger Löhne und fehlender Arbeitsplätze gezwungen abzuwandern. Separation und Modernisierung von der Landwirtschaft und der Infrastruktur konnten diese Prozesse in Ostpreußen nicht stoppen. Erst durch die Kriegswirtschaft der Nationalsozialisten "beruhigte" sich die Dynamik der Bevölkerungswanderungen etwas.
Folgen der Separation
„Separation“, „Ausbau“ oder „Abbauten“, masurisch "Wynara", (Flurbereinigung) d.h. die (amtliche) Zusammenlegung oder (freiwillig/wirtschaftlich) der Tausch, die Pacht, die Erb- und Altenteilung oder der Kauf und Verkauf von fideikommmissfreien Guts-, Scharwerks- und Allmendegrundstücken führte zu einer Differenzierung in der gesamten Bauernschaft. Die Gründe waren gesellschaftlicher Natur. So gesehen wird die Separation als Modernisierung verstanden. Sie hatte aber für große Teile der ländlichen Bevölkerung auch negative Auswirkungen.
In Preußen wurde 1821 die Gemeinheitsteilungsordnung erlassen, es folgte 1850 das Gesetz zur Ablösung der Reallasten.
Die Auflösung der Allmenden und die Beseitigung der Gemengelage ("Separation") hatte nach Erwin Spehr wirtschaftliche und räumliche Ursachen, die zu folgenden direkt und indirekte wirtschaftliche und räumliche Wirkungen führten.
Wirtschaftliche Wirkungen der Separation
Es gab ab in Ostpreußen 1811 folgende Besitzer-Gruppen:
Besitzer- Gruppen nach der Bauernbefreiung
· Domänenbesitzer/Pächter · Rittergutsbesitzer/Pächter · Gutsbesitzer/Pächter · Gutsverwalter mit eigenem Land · Besitzer/Pächter (Klein-, Mittel- und Großbauer) |
Von 1807 bis 1850 fand eine verstärkte Differenzierung und Verschiebung unter den Gruppen der verschiedenen Landbesitzenden statt. Vor der Eigentumsverleihung hatte jeder Scharwerksbauer (= Domänenbauer = Amtsbauer = späterer Kleinbauer) eines Dorfs meist gleich viel Land durch die Zuweisungen der Domänenkammern bei der Erstansiedlung erhalten. Im Regierungsbezirk Gumbinnen betrug die durchschnittliche Landgröße der Scharwerk-Besitzer etwa 7,5 ha. Infolge der genossenschaftsähnlichen Bewirtschaftung des Scharwerkerlandes gab es kaum Wettbewerb. Es gab daher kaum große Unterschiede zwischen Arm und Reich. Das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sollte den Bauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Höfen übertragen.
Nach der Teil-Eigentumsübergabe an sie waren viele Scharwerker (statistisch mit einer Hof Größe bis 7,5 ha) auch aufgrund von mangelndem Wissen über die neuartigen Wirtschaftsweise, als "neue" Kleinbauern dem lokalen Wettbewerb nicht gewachsen. Es gab eine hohe Analphabeten-Quote von 62 % unter ihnen. Bei fehlenden Pferden spannten sich die Hofbesitzer selber vor den Pflug. Bei ihnen herrschte noch die einfache Dreifelderwirtschaft vor. Jede Gemarkung gliederte sich in die Flurstücke Wintersaat, Sommersaat und Brache, die turnusmäßig wechselten. Es wurde angebaut was immer schon angebaut wurde, und zwar auf die gleiche Art und Weise wie früher. Die Daten für Aussaat und Ernte wurden immer noch von den Gutherren verkündet und dem ebenfalls die spärlichen Ernten und nicht den Händlern angeboten wurden. Der größere Teil "befreiten" Bauern verharrte wirtschaftlich im passiven Abwarten oder mussten Äcker verkaufen, um die hohen Abgaben bezahlen zu können. Reichten die Erträge zum Lebensunterhalt nicht mehr aus, so musste nach Nebenerwerben gesucht werden, was im ökonomisch unterentwickelten Ostpreußen schwierig war. Die ackerlos gewordene Kleinbauerschaft ergatterte entweder eine Nebenerwerbsstellen, versuchte sich als Knecht oder musste abwandern. Die Ziele der Wanderungen lagen zunächst innerhalb der nahen Kreise und Regierungsbezirke, dann im ganzen Reich. Der Regierungsbezirk Gumbinnen verzeichnete 1850 die höchsten Abwanderungsraten mit 28 % der ländlichen Bevölkerung.
Betriebe von rund 3 ha Anbaufläche, die in anderen Agrargebieten noch im wesentlichen eigenständige Subsistenzproduktion ermöglichen konnten, zwangen im Osten in aller Regel zum abhängigen Nebenerwerb im Tagelohn. Betriebe von 3–5 ha Anbaufläche bei mittlerem Boden und von 5–7 ha Anbaufläche bei schlechtem Boden wiederum gestatteten zwar relativ selbständige Subsistenzproduktion, waren aber einerseits zu groß, um jenen kleinen Nebenerwerb im Tagelohn auf umliegenden Großbetrieben zu gestatten, der nötig war, um bei Eigenbedarfsproduktion ohne Marktgewinne die Mittel zu beschaffen, die zum Ankauf von Gütern über den Markt (Saatgut, Düngemittel, Geräte, Kleidung) nötig waren; andererseits waren sie zu klein, um Marktproduktion zu gestatten, mit deren Hilfe Roherträge in Reinerträge umgewandelt und zusätzliche lohnabhängige Arbeitskräfte hätten bezahlt werden können. Deswegen lavierten Kleinstellenbesitzer im Osten, deren Anbaufläche zum wirtschaftlichen 'Sterben' zu groß, aber zum 'Leben' zu klein war, an der wirtschaftlichen Existenzgrenze. Erst ab 7–8 ha Anbaufläche auf mittlerem Boden begannen im Osten selbständige und spannfähige kleine Bauernwirtschaften.
Ein kleinerer aktive Teil der neuen Kleinbauern - häufig ehemalige erblichen und spannfähigen Domänenbauern mit katastrierten Besitz - erarbeitete sich Gewinn, kauften oder pachteten sich günstig angebotenen Äcker hinzu und vergrößerten dadurch ihren Hof.
Hierzu diente auch die Eigentumsverteilung, die z. B. durch "Beziehungen" zwischen den Gruppen der Bauern wie durch Heiraten herbeigeführte worden waren. "In den Dörfern gingen auch bei den normalen Bauern Eigentumsbeziehungen oft vor Liebesbeziehung" (Quelle Hans-Ulrich Wehler) Kleinbauer, Mittelbauern und Großbauern grenzten sich traditionell auch untereinander sozial ab. Das entsprechende Gruppenverhalten der Adligen wurden von den Dorfbewohnern in kleinem Rahmen lange Zeit kopiert. Das Überschreiten von sozialen Grenzen wurde argwöhnisch beäugt. Dazu gehörten auch die sozialen Aufsteiger, nämlich erfolgreiche Kreditnehmer und Geldbeschaffer, die zum einen der Abwendung von Bankrott oder Zwangsverkauf zum anderen der rationellen modernen Wirtschaft oder beidem in der Lage waren. "Bis zum 1. Weltkrieg waren sozialen Grenzen der (Adels) Güter zementiert, der Großbauern fest, der Mittelbauern flexible und der Kleinbauern fallweise ausgerichtet."
So entwickelte sich auch ein kleinerer Teil der ehemaligen Scharwerksbauern in Laufe der Zeit zu Mittelbauern (statistisch mit einer Hof Größe zwischen 7,5 - 20,0 ha). Die bereits bestehenden Mittelbauern waren gegenüber ihren neuen Konkurrenten skeptisch. Die Höfe der Mittelbauern wurden mit durch die Familie und bewirtschaftet. Die Perspektive aller Mittelbauern war aber insgesamt wirtschaftlich ungewiss. Sie hing stark von der allgemeinen ökonomischen Entwicklung und von eigenen Aktivtäten und denen der Erben ab.
Die Großbauern und Güter behielten bis etwa 1850 ihr "festes" Personal, um sich danach bei Aussaat und Ernten vom örtlichen Tagelöhner auf polnische Saisonarbeiter umzustellen. Die Mittelbauern wirtschaften weiter familiär. Die Kleinbauern kämpfen von Anfang an zum größeren Teil um das Überleben. Die Nichtbauern – der größte Teil der ländlichen Bevölkerung - kamen in der öffentlichen Diskussion in Ostpreußen nicht vor.
Die Großbauern (statistisch mit einer Hof Größe zwischen 20 - 100 ha) erwarben - wenn die Finanzkraft oder Kredit vorhanden war - im großem Maße Ackerland von bankrotten Scharwerker - häufig, um ihren eigenen Besitz zu arrondieren. Sie gingen auch teilweise von der einfachen Dreifelderwirtschaft zur produktiveren Fruchtwechselwirtschaft über. Der Anbau von Kartoffeln und Klee erforderte keine Brache mehr, die in der einfachen Dreifelderwirtschaft üblich war. Die Einführung des Kunstdüngers und die Mechanisierung der Landwirtschaft förderte diese Entwicklung. Durch die Vergrößerung der Flächen und Erhöhung der Modernisierungsleistungen erhöhte sich der Gewinn. Aber nicht alle machten mit. Bis 1870 nahm im Laufe der Zeit zwar die Anzahl der traditionellen Großbauern aufgrund mangelnder finanzieller Erträge absolut ab, die Flächen der rentablen Großbauern wuchsen aber an.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wurde in Ostpreußen nach der Separation von 1848 bis 1873 von 7,3 Millionen auf 12,46 Millionen Hektar vergrößert. Es wurde in großem Maße sogenanntes Todland und Brachen kultiviert. Wirtschaftlich lohnte es sich. Die die Produktion erhöhte sich um vierzig Prozent. Von 1848 - 1873 herrschte in der Landwirtschaft eine stabile Konjunktur. Die Gewinne auf den rentablen Höfen verdreifachten sich. Danach herrschten ein wirtschaftliches Auf und App mit beträchtlichen Folgen für die Landwirtschaft. (siehe Tabelle Konjunkturzyklen) Geschätzte 35 % landwirtschaftliche Höfe und Güter verloren nach der Reichsgründung den Anschluss und gingen Bankrott.
Bis 1870 hatten die Güter deutliche Flächengewinne erzielt. Einmal durch die verordnete Teil-Land-Abtretungen von Scharwerk-Land. So hatten die Amtsbauern im Zuge der Bauerbefreiung mit einem guten, erblichen Besitzrecht bis ein Drittel ihres Bodens, die mit einem nicht erblichen Besitzrecht bis zur Hälfte ihres Landes an die Amts-Güter abzutreten. Die Geldsummen, die den Gütern durch die Regelungen im Zuge der Eigentumsverleihung zustanden, konnten auf Antrag bei der Ostpreußische Generallandschaftsdirektion in einem Betrag ausgezahlt werden. Zur Modernisierung wurden diese Summen aber nur zum geringeren Teil eingesetzt. Dieser plötzliche Kapitalzufluss weckte aber die Kauflust bei landwirtschaftlichen Flächen. Die Fläche der Güter nahm um ca. 20 % bis 1871 zu. Zum anderen fiel den Amts-Gütern ehemaliges Scharwerksland zu, welches von den ehemaligen Scharwerksbauern stammt, die die Raten für die Ablösung nicht mehr zahlen konnten. Hinzu kam, dass nur 14 % des Grundes der aufgelösten Allmenden den Amtsbauern= Kleinbauern = Scharwerkern zugeteilt wurde, 86 % ging aber an die Amtsgüter.
Die Güter waren flächenmäßig auch die Gewinner der "Getreidekonjunktur" von 1848 - 1873. Aber nach der Reichsgründung gingen insgesamt die Anzahl der Güter und die Flächenanteile für die Gutsbesitzer und Rittergüter zurück. Gründe für die Abnahme nach der Reichsgründung waren die wirtschaftlichen Depressionen, denen häufig eine Verschuldung folgte. Hinzu kam eine mangende Modernisierung. Die Verschuldung konnten auch nicht während der folgenden Konjunktur abgebaut werden. Bis zum 1. Weltkrieg lösten sich nach 1871 fünf Konjunkturen und fünf Depressionen zeitlich ab.
Der größere Teil der Schuldner war aber bei „Ostpreußische Generallandschaftsdirektion“ verschuldet. Hier gab es eine "geordnete Abwicklung". (siehe 6.2 Verschuldung) Ab 1850 wurden auch nichtadelige Schuldner beraten. Das Interesse der Generaldirektion - in Person der adligen Landschaftsräte - war "das Land zusammen zu halten" d.h. wirtschaftlich profitable Flächen zu erhalten und keine Kreisfremde anzusiedeln, sondern "die richtigen Neusiedler" zu finden, d.h. innovative Besitzer und keine Hofverwalter. Der Hofverwalter wurden häufig von Eigentümer eingesetzt, die die Ländereien als Kapitalanlage betrachteten und deren Wohnsitze oft nicht in Ostpreußen zu finden waren. Auf die Mittel- und Großbauern konzentrierte sich auch die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion mit ihren Krediten ab 1872, da diese Gruppe, nach allgemeiner Auffassung, am innovativsten waren. Bei den Gütern war bis auf dem Fideikommiss häufig die die Erbfolge unklar. Die Gutsbesitzer und Großbauern mussten, bei wirtschaftlichen Notlagen, wenn sie keine Kredite mehr bekamen, Teile ihres Landes an die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion zum Vermakeln überlassen oder an besserzahlende Spekulanten verkaufen. Zum Teil wurden die Ländereien auch mehrfach zwischen Spekulanten verschoben. Ein Drittel der Spekulanten soll ihren Wohnsitz gar nicht in Ostpreußen, sondern z. B. in Berlin gehabt haben. Die Spekulanten konnten beträchtliche Gewinne erzielen. Voraussetzung waren steigende Agrarpreise, zahlungswillige Neusiedler oder Landbedarfe für die Infrastruktur-Maßnahmen. Die (Teil) Verpachtung war eine zusätzliche Möglichkeit. Auch bei Verpachtungen z. B. von großen Gütern waren durch Unterpachtverträge Spekulationsgewinne möglich.
Auf den bankrotten Gütern gab es im großen Stil Aussiedlungen oder Flächenverkäufe an Großbauern. Im Erbschaftsfall wurde etwa die Hälfte aller Güter in Ostpreußen an Nichtadlige verkauft, die andere Hälfte verblieb in der adligen Familie, nicht zuletzt aufgrund des Fideikommisses und des Majorates. 1856 befanden sich nur noch 58 % des adligen Landes in den Händen adliger Land-Besitzer.
Auf den Neuerwerbungen entstand das neues "Berufsbild" des Gutsverwalters oder Gutsinspektors, der nach Eigentümervorgaben wirtschaftete und seinen "Herren" in der Regel einmal im Jahr sah. Hofverwalter wurden häufig von Eigentümer eingesetzt, die die Ländereien als Kapitalanlage betrachteten und deren Wohnsitze oft nicht in Ostpreußen zu finden waren. Leider versuchte einige Guts-Verwalter - auch aufgrund der Eigentümer-Vorgaben - "das Letzte aus Personal und Vieh herauszupressen." Dort, wo dennoch eine Mechanisierung stattfand, wurden bisherige Arbeitskräfte, wenn auch zuerst nur langsam, durch die modernen Land-Maschinen ersetzt. Einige Gutsverwalter besaßen zusätzlich auch anteiliges Gutsland.
Die alten und neuen Eigentümer der Gutsflächen mussten die Scharwerk-Arbeitsanteile der Kleinbauern ersetzen. Diese waren jetzt in Naturalien oder bar zu bezahlen. Aber nur eine kleine Gruppe von Nichtbauern (Landarbeitern) behielt auf den Gütern - da wo es unbedingt notwendig war, nämlich bei den Alltagsroutinen wie bei der Viehfütterung und dem Melken - ihre "Festanstellung". Die neuen Eigentümer setzten bei zusätzlichen Bedarfen wie Aussaat und Ernte polnische Saisonarbeiter ein. Sie waren "billiger" zu bekommen als die einheimischen Kräfte, die zunehmend abwanderten.
Hans-Ulrich Wehler schätzt das um 1850 etwa 52 % der Gesamtbevölkerung in Ostpreußen zu den Nichtbauern gezählt werden können. Diese Eigenkätner, Instleute und Losleute verloren ihre Perspektive auf den Gütern.
Durch diese "Aussortierung" erhöhte sich deren Anteil an der ländlichen verarmten Bevölkerung erheblich.
Ab 1860 konnte die Ostpreußische Wirtschaft insgesamt die Überschüsse der arbeitswilligen Land-Bevölkerung nicht mehr aufnahmen.
Viele bettelte regelmäßig vor Ort, einige stießen zur „Vagantenbevölkerung“. Die Kindersterblichkeit übersteig die sowieso schon hohen Zahlen.
Dieser "überschüssige" Bevölkerungsteil - häufig Analphabeten - war neben den besitzlos gewordenen Kleinbauern am ersten bereit oder gezwungen, abzuwandern.
Eine weitere Handhabung war die vollständige oder teilweise Verpachtung, allerdings mit überschaubaren Gewinnerwartungen, da bis zum 1. Weltkrieg Pacht häufig mit Naturalien bezahlt wurde.
Der Verpächter hatte ein Ablöserechtrecht über das Pachtland. In Ostpreußen waren 1938 153.415 ha = 6,1 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche verpachtet. Davon 116 972 ha als alleinige Wirtschaftsfläche und der Rest 91 176 ha als Zupachtungen zum eigenen Land.
In Ostpreußen wurden 1938 mit 2.333.301 Einwohnern von seiner gesamten Landmasse von 3.689.973 ha 2.515.898 ha = 68 % landwirtschaftlich genutzt. Im Regierungsbezirk Gumbinnen mit 559.205 Einwohnern und einer Größe von 933.458 ha, wurden im Jahr 1907 davon 772.368 ha gleich 82 % landwirtschaftlich bearbeitet. Der Landkreis Insterburg hatte 1938 mit 43.224 Einwohnern eine Größe von 116.083 ha, davon wurden 86 % landwirtschaftlich genutzt. Die Gemeinde Willschicken hatte 1938 127 Einwohner auf einer Fläche von 319,8 ha, davon waren 278,31 = 87,4 % der Landwirtschaft zu zurechnen. Die Benennung und die Klassierung der Grundeigentümer-Gruppen gehen vermutlich auf amtliche Steuerlisten aus den Jahren 1910 und 1920 zurück. Sie wurde leider nicht einheitlich erhoben. Das Grundeigentum - so Forsten, Moore und Gewässer - wurde, auch abhängig von den Konjunkturverläufen, nur teilweise landwirtschaftlich genutzt. Sie wurden statistisch unterschiedlich erfasst.
Tabelle: Grundeigentümer-Gruppen in der Landwirtschaft in Ostpreußen 1938, im Regierungsbezirk Gumbinnen 1907 und in der Gemeinde Willschicken 1938:
Landwirtschaftliche Flächen- Anteile der Grundeigentümergruppen in Ostpreußen 1938 und im Regierungsbezirk Gumbinnen 1907 und in der Gemeinde Willschicken 1938 | ||||||||||||||
Die Provinz Ostpreußen ist 1938
3.689.973 ha groß |
Der Regierungsbezirk Gumbinnen ist 1907 933.458 ha groß | Die Gemeinde Willschicken ist 1938 319,8 ha groß | ||||||||||||
davon sind 2.515.898 ha = 68% Landwirtschaftsfläche | davon sind 772.368 ha = 82% Landwirtschaftsfläche | davon sind 278,31 ha = 87% Landwirtschaftsfläche | ||||||||||||
Diese verteilen sich 1938 in | Diese verteilen sich 1907 in | Diese verteilen sich 1938 in | ||||||||||||
die gesa. Flächen in ha | die Anzahl der Betriebe | die gesa. Flächen in ha | die Anzahl der Betriebe | die gesa. Flächen in ha | ||||||||||
Grundeigentümer-Gruppen | Gruppen-Fläche in ha | absolut | in % | Gruppen-Fäche in ha | absolut | in % | absolut | in % | Gruppen-Fäche in ha | absolut | absolut | |||
Nebenerwerb | k.A. | k.A. | k.A. | bis 2,00 | 37 920 | 49,00 | 22 965 | 2,97 | - | - | - | |||
Kleinbauern | 2,00 - 7,50 | 487 953 | 14,30 | 2,00 - 7,00 | 14 218 | 18,40 | 58 426 | 7,56 | 2,00 - 10,00 | 8 | 43,49 | |||
Mittelbauern | 7,50 - 20,0 | 511 839 | 15,00 | 7,00 - 20,00 | 16 146 | 20,90 | 18 797 | 2,43 | 10,00 - 20,00 | 5 | 66,52 | |||
Großbauern | 20,00 - 100,00 | 1 399 027 | 41,00 | 20,00 - 100,00 | 8 147 | 10,50 | 364 011 | 47,13 | 20,00 - 100,00 | 10 | 168,30 | |||
(Ritter) Gutsbesitzer | 100 - 1 000 | 870 126 | 25,50 | über 100 | 939 | 1,20 | 307 951 | 39,87 | - | - | - | |||
(Ritter) Güter-Besitzer | über 1 000 | 1 433 | 4,20 | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | - | - | - |
Quellen: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (genealogy.net)
Hans Bloech: Ostpreußens Landwirtschaft, Teil 1 - 3
Walter G. Hoffmann: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit Mitte des 19. Jahrhunderts
und Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 -1920
Räumliche Wirkungen der Separation
Durch die Separation wurde der Gemeindebesitz wurde anteilmäßig den Beteiligten an Eigenturm gegeben. Dadurch entstanden beispielhaft folgende räumliche Probleme
- Es gab für die Bauern das Recht zu Holzholen z. B. von einer zugewiesenen Parzelle im Wald. Es fehlten die Zufahrtswege.
- Der Bauer sollte z. B. auf seinem neuen Ackerplan, den er aus der Aufteilung der Gemengelage erhielt, ein neues Gehöft einrichten, ein sogenannter Ausbau. Es fehlten die finanziellen Mittel.
- Der Gutsbesitzer musste z. B. Ställe für die Pferdehaltung und Arbeitshäuser für das Gesinde bauen. Es fehlte die "standesherrliche" Einsicht.
- Die räumlichen Veränderungen mussten mit Geld bewertet werden. Der Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft war für viele der Beteiligten ein Problem. Ein Teil der Analphabeten konnten nicht rechnen.
Die Durchführung der Separation, die zu starken Veränderungen in der Landwirtschaft führte, wurde von weiteren Problemen gebremst. Dazu zählte die Angst der Landeigner vor finanziellen Verlusten ebenso wie Streitigkeiten der Interessenten bei der Aufteilung der Parzellen nach Größe und Bodengüte und der anschließenden Verlosung. Mitunter dauerte die Separation ganzer Orte in mehreren Etappen über zehn Jahre. Waren sich aber alle Bewohner einig, dann wurde die gesamte Dorfgemarkung bezüglich der Bodenqualität geldlich bewertet und so aufgeteilt, dass jeder Bauer seinen Grundbesitz möglichst in einem Stück erhielt. Dabei wurden Nachteile eines schlechteren Bodens oder einer größeren Entfernung vom Dorf durch größere Schläge ausgeglichen.
Für siedlungswillige Neu- oder Aussiedler waren die zersplitterten Flächen der alten Landwirtschaft ein Problem. Die Flächen, die durch die Separation verteilt wurden, waren zum Teil nicht für die Felderwirtschaft geeignet und die geplanten Parzellen bildeten ein vielflächiges wild gezacktes Mosaik, oft ohne Zufahrtswege. Eine vorherige Flurbereinigung, dessen Ziel zusammenhängende Grundstücke zu bilden war, war eine Voraussetzung. Erst nach der Flurbereinigung, hatten Neu- oder Aussiedler und Siedlungsgesellschaften Interesse an dem zusammengelegten Ackerland. Der alte Hofplatz wurde entweder für Instleute verwendet oder an Handwerker oder Kätner verkauft. Nicht selten blieben nur wenige Bauern mit den Handwerkern, dem Kaufmann, dem Krug und der Schule im alten Dorf zurück. den alten Dorfkern.
Manches kleine Bauerndorf hat sich aufgelöst und wurde zur Streusiedlung. Es entstanden Gemeinden in Streulagen mit einem "alten" Dorfkern - so wie Willschicken. Hier blieben nur 7 von insgesamt 22 Höfe Bauern den alten Dorfkern. Bauern deren Besitz weit vom Dorf entfernt lag siedelten aus. Sie gaben ihren alten Hof auf und bauten einen neuen auf einem Außengrundstück. So haben sich im Laufe des 19. Jahrhunderts mehr als die Hälfte der Bauern „ausgebaut“, wie man in Ostpreußen sagte. Es entstand das typische Landschaftsbild mit den zahlreichen von Baumgruppen und Gärten umgebenen Einzelhöfe. Die Separation veränderte das Landschaftsbild grundlegend, da sie die vielfach zerklüftete Dreifelderwirtschaftsflächen abschaffte und die geometrisch gerade Ackerform schuf.
Die damals währen der Separation zugeteilten Betriebsflächen blieben meist langfristig bestehen. Damit der Ausbau von statten gehen konnten bedurfte es langfristig umfangreicher finanziellen Hilfen.
Dazu wurden sehr unterschiedliche Programme wie Preußische Generallandschaftsdirektion (1850), Ostpreußenhilfe (1915), Allgemeine Grenzhilfe (1926), Osthilfe (1926), Ostpreußenprogramm (1927) oder Reichsnährstand (1933) aufgelegt. Dazu zählte auch die Ostpreußische Landgesellschaft (1906)
Quellen:
Ostpreussische Landgesellschaft mbH | ZBW Pressearchive
Ostpreußische Landgesellschaft – Wikipedia
Neben der Separation durch die Ablösung der Allmende, aus Erbfolgegründen und aus dem "Ausbau" gab es auch eine weitere "Landentwicklung". In einigen Landkreisen wurden Höfe, die von ihrem Besitzer finanziell mit mehr zu halten waren, wurden von gewinnorientierten Agenten systematisch erkundet. Dazu diente häufig der Dorfklatsch, einige Runden Konus im Gasthaus oder "gute Beziehungen" zur örtlichen Verwaltung oder den Kreditgeber. Die Nachbaren der Schuldner wurden daraufhin von den Agenten aufgesucht, die ihnen ein verlockendes Angebot machten. Es bestand darin, den Besitz des Schuldners vor einer Pfändung und Versteigerung günstig zu erwerben, da diese Ländereien "sowie in der Nachbarschaft lägen und bekannt seien" und aufgrund der Schulden preiswert zu haben sein. Bei Kauf vergrößerten sich dann die Erträge des Käufers "automatisch" durch mehr Landfläche, bei Rückgängen wären das neue Land dann schnell zu parzellieren und mit Gewinn weiterzuverkaufen, z.B. an Neusiedler. Als Anzahlung genügte ein kleiner Geldbetrag - häufig weniger als 5% des Grundwertes zur Anzahlung und einen Eintrag einer Hypothek ins Grundbuch. Zum Teil trat der Agent auch als Zwischenhändler auf.
Viele der geschäftsunerfahrenen und gutmütigen Bauern, aber auch Gutsbesitzer, gingen auf diese Angebote ein. Sie übersahen dabei, dass die Erzeugerpreise der Landwirtschaft in Ostpreußen erheblich schwankten, das die Entwicklung der Bodenpreise nicht stabil war und sie langfristig erhebliche Schulden durch Grundbucheinträge aufhäuften, z.B. durch die steigenden Raten für die Hypothekenzinsen. Hinzu kamen lokale Effekte wie steigende Kosten, mangelnde Mechanisierung, Abwanderung von Landarbeitern oder unzureichender Marktzugang und Missernten. Traf alles zusammen verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Schuldner schnell erheblich. Als Ausweg blieb den Landkäufern dann nur der Gesamt- oder Teilverkauf des "neuen" oder "alten" Landes zu schlechten Preisen - zum Teil an dieselben Agenten. Der ursprüngliche Landbesitzer ging leer aus, da die Anzahlung bis zur endgültigen Bezahlung einbehalten wurde, der Landkäufer verschuldete sich langfristig, der Agent füllte sich die Taschen mit "satten" Provisionen und das Land wurde weiter aufgeteilt. Teilweise wurde dieser "Kreislauf" mehrfach durchgeführt. Im Kreis Insterburg wurden einige Großbauern und Güter bis zu sechsmal privat verkauf - parallel dazu wurde deren Landflächen immer kleiner. Aber auch bei Mittel- und Kleinbauern funktionierte dieses Geschäftsmodell. Kurz vor der Jahrhundertwende griff der Staat mit Gesetzten zur Einrichtung von Rentengütern mit überschaubarem Erfolg ein, so sollten Einrichtung von Nebenerwerbsstellen u.a. gefördert werden. Erst vor dem 1. Weltkrieg kam dieser private Zwischenhandel zum Erliegen, da das damalige niedrige Zinsniveau für die Banken nicht mehr attraktiv war.
In Königsberg war im Jahr 1906, um einer fortschreitenden Landflucht aus Ostpreußen entgegenzuwirken, die Ostpreußische Landgesellschaft gegründet worden, deren Hauptaufgabe das Vorantreiben der inneren Kolonisation war. Sie ist 1930 in die Osthilfe aufgegangen
Max Weber schreibt 1892 in seiner großen Studie u.a. über die Ostpreußische Landgesellschaft:
„Von Preußen gefördert, sollte die Ostpreußische Landgesellschaft auch den nachgeborenen Söhnen der Bauern einen eigenen Hof zu ermöglichen. In der ganzen Provinz wurde die innere Siedlung durch die Landgesellschaft aufs stärkste gefördert. Vor dem Ersten Weltkrieg richtete sie auf 35.000 ha ehemaligen Großgrundbesitzes 1.600 Siedlerstellen ein.
Es waren überwiegend bäuerliche Wirtschaften von 15–20 ha, aber auch Handwerker- und Arbeitersiedlungen von 1–2 ha. Die Entschuldung des Altbesitzes wurde durch das Besitzfestigungsgesetz, vornehmlich im Regierungsbezirk Allenstein gefördert. Auch genossenschaftliche Zusammenschlüsse wirkten mit, die ost- und westpreußische Landwirtschaft zu kräftigen.
Die Siedlung, gefördert durch die Landgesellschaft und die staatlichen Kulturämter, schuf von 1919 bis 1930, also in zwölf Jahren, 7.820 neue Stellen auf 94.000 ha. In mehr als der doppelten Zeit war seit 1891 nur etwas über die Hälfte davon geleistet worden.“
Das wichtigste Problem bleibt deshalb die innere Kolonisation, auch unter dem Gesichtspunkt der ländlichen Arbeiterfrage Sie liegt heute in den Händen der Ansiedlungskommission einerseits und wird hier vom Staat durchgeführt, und der Generalkommissionen andererseits, welche auf Antrag privater Großgrundbesitzer die Abzweigung von Rittergütern vermitteln. Die Ansiedlungskommission hat bereits ca. 1500, die Generalkommission ca. 6000 Bauern eingesetzt.
Die quantitative Überlegenheit der privaten Besiedlung hat aber zwei Schattenseiten: sie schafft 1. zu einem sehr großen Teil kleine Zwergbauern. Denn gerade diese können heute am ehesten den Preisdruck auf die Produkte ertragen, da sie dieselben überwiegend selbst verzehren, und leiden nicht unter dem Arbeitermangel, weil sie keine Lohnarbeit verwenden. Es besteht aber eben deshalb die Gefahr, daß gerade diejenige Schicht der Bevölkerung auf diese Weise ansässig wird, welche mit den geringsten Kulturansprüchen sich begnügen kann, also ein Grundbesitzerproletariat – der schrecklichste der Schrecken – entsteht. Das umso mehr als 2. die Generalkommissionen es nicht in der Hand haben, für Ausstattung der neu entstehenden Gemeinden mit Allmenden genügend zu sorgen. Gerade für die kleinen Leute sind diese aber eine Lebensfrage. Deshalb ist es unentbehrlich, dass eine groß angelegte staatliche, also eine Domänenkolonisation – in Anknüpfung an den bald wieder aufgegebenen Versuch in den 70er Jahren – daneben tritt."
Quellen:
Max Weber: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg). Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen Duncker & Humblot, Leipzig 1892 (=Schriften des Vereins für Socialpolitik, LV. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland; Bd. 3)
Der Wandel der sozialen Beziehungen zwischen Gutsherren, Instleuten, Bauern und unterbäuerlichen Schichten im Samland nach der „Bauernbefreiung“ Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades (Dr. phil.) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von Martina Elisabeth Mettner aus Bremen
Dies alles funktioniert aber nur bei wachsender Wirtschaft. Schrumpfende Wirtschaft traf alle Gruppen der Ländlichen Bevölkerung in Ostpreußen. Es folgen Beispiele von zwei Gütern.
Hauptgestüt Trakehnen
Ein Beispiel soll das Hauptgestüt Trakehnen sein. Die Separation hat das Hauptgestüt Trakehnen hauptsächlich wirtschaftlich und weniger räumlich betroffen. Die räumliche Gliederung blieb bis 1944 stabil, es kamen im Laufe der Zeit sogar noch Flächen hinzu.
Trakehnen war eines der fünf Hauptgestüte Preußens. Es bestand von 1731 bis 1944 und lag im Kreis Stallupönen von Ostpreußen. Das Hauptgestüt Trakehnen grenzte nordwestlich an das Dorf Trakehnen. Der offizielle Name lautete zunächst Königliches Stutamt Trakehnen, ab 1786 Königlich Preußisches Hauptgestüt Trakehnen, und ab 1919 bis zum Ende 1944 hieß es dann Preußisches Hauptgestüt Trakehnen. Ab 1860 hattes einen eigenen Bahnhof mit einer Verladerampe für Pferde. Es war das berühmteste und bedeutendste Gestüt des Deutschen Reiches.
Die Trakener Pferderasse entstand aus einer Kreuzung von Araberhengsten der Ordensritter mit den Wildpferden der Prußen. Im 19. Jahrhundert wurden zur Veredelung der Rasse Araber und englische Vollblüter eingesetzt. Das führte dazu, dass Anfang des 20. Jahrhunderts der Trakehner einen etwa 50-prozentigen Vollblutanteil hatte.
Am 11. Juli 1731 erteile Friedrich Wilhelm I. den Befehl zur Gründung des „Königlichen Stuttambtes Trakenen“. "Seine Königliche Majestät in Preußen, Unser Allergnädigster Herr machen dero Geheimen Etat Misnistres dem v. Goerener, dem v. Lesgewang und dem v. Bredow hierdurch in Gnanden bekannt, wie daß sie resolviert haben, daß vom 1.ten May 1732 an, alle Preußischen Gestüte nach Litthauen auf die Vorwerker Bajohgallen, Guddinnen und Gurtzschen verlegt werden sollen." Die zunächst in den Ordensburgen, dann in den Domänen untergebrachten Gestüte sollten im „Complexus Trakenen“ zentral versammelt werden
Der preußische „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. gab den Befehl zur Vereinigung aller Pferdebestände Ostpreußens in einem einzigen großen Gestüt, das daraufhin als Königliches Stutamt Trakehnen gegründet wurde. Das Gestüt lag im Gelände des Flusses Pissa zwischen Stallupönen und Gumbinnen nahe der Rominter Heide, ein ursprünglich sumpfreiches Gebiet, das jahrhundertelang litauischen Großfürsten als Jagdgebiet gedient hatte. Durch Rodung und Trockenlegung wurde Teile des Flussgebiet der Pissa und der Rodupp das Gelände trockengelegt. Nach insgesamt sechsjähriger Arbeit von 600 Soldaten aus Memel war das Gestüt fertiggestellt. Preußen hatte außerdem protestantischen Glaubensflüchtlingen aus Salzburg die Ansiedlung angeboten. Mit der Gründung des Gestüts verwirklichte der König seine Absicht, den Anteil der Kavalleriepferde aus eigener Zucht zu erhöhen.
Bei seiner Eröffnung im Mai 1732 wurde es mit 1.101 Pferden, davon 513 Mutterstuten belegt. Am Anfang umfasste das Königliche Stutamt Trakehnen zunächst die 8 Vorwerke (Gutshöfe) Trakehnen, Kalpakin, Guddin, Bajohrgallen, Gurdszen, Jonasthal, Jodszlauken und Birkenwalde mit einer Gesamtgröße von zunächst 10.000 Morgen. Für die Bewirtschaftung wurden zunächst 150 Domänenbauern und 60 Deputanten-Familien angesiedelt und aus der Kasse des Königs bezahlt.
Die Tiere wurden auf die 8 Vorwerke aufgeteilt
- Trakenen – Hengst und Beschäler Stall
- Kalpakin – hellbraune Stuten
- Guddin – Füchse
- Bajohrgallen – Schimmel und Schecken
- Gurdszen – schwarze Stuten
- Jonasthal – Maulesel und junge Hengste
- Jodszlauken – Prachtkühe
- Birkenwalde – Esel und alte Stuten
Es entstanden im Laufe der Zeit 16 Vorwerken mit insgesamt 14.000 Morgen. Ab 1922 kamen zum Hauptgestüt noch 3 weitere Vorwerke hinzu:
- Alt-Budupönen (Altpreußenfelde)
- Vorwerk Alt-Kattenau (Neu Trakehnen)
- Vorwerk Neu-Kattenau
Ein Onkel von Gerhard Kiehl arbeitet als Gestütwärter auf dem Vorwerk Bajohrgallen. Im Sommer durften die Kinder aus der Verwandtschaft in den Ferien "eine Woche Pferdesport" absolvieren, die streng nach militärischen Vorbildern organisiert wurde - darunter auch Gerhard Kiehl. Er diente später u.a. im Reiter-Regiment 1 in Insterburg bei der Wehrmacht.
Jedem der Vorwerke war neben den Gutsgebäuden eine dörfliche Siedlung zu geordnet. In diese Siedlungen zogen im Laufe der Zeit auch ländliche Bevölkerung zu, die nicht unmittelbar im Gestüt arbeiteten. Entstanden waren diese Wohnplätze durch Vererbung oder behördliche Anweisungen für Bedienstete der Gemeindeverwaltung, der Post, der Polizei, der Ärzte oder Hebammen.
Wegen des Preußischen Zusammenbruchs musste das Hauptgestüt Trakehnen 1806 nach Szawlien in Litauen. Man verlegte die Pferde auf die Güter des Fürsten Suboff zwischen Schaulen und Mitau und kehrte erst 1807 nach Trakehnen zurück, nachdem man einen französischen Schutzbrief für das Gestüt erhalten hatte. Ähnliches wiederholte sich 1812/13. Diesmal war Ratibor in Schlesien der Fluchtort, auch diesmal gelang die Rückkehr. Zwar konnte ein Teil der Bestände an Zuchtpferden im Oktober 1813 wieder nach Trakehnen zurückkehren, aber nachdem Preußen in den Befreiungskriegen zuvor über 90.000 Pferde verloren hatte, waren auch die Bestände Trakehnens auf lediglich noch 600 Zuchtpferde zusammengeschmolzen. 1875 erschien erstmals das Stutbuch für die Trakehner Abstammung. Im 1. Weltkrieg musste Trakehnen erneut geräumt werden. Mit dem Tag der Mobilmachung wurden die 600 wertvollsten Pferde in Extrazügen ins Reichsinnere transportiert. Sie fanden Aufnahme in Neustadt/Dosse, Graditz und bei einer größeren Anzahl von Privatgehöften. Erst nachdem die Winterschlacht erfolgreich überstanden war, kehrte die Belegschaft mit den Tieren ab Ende Februar 1915 in das stark zerstörte Gestüt zurück und begann mit dem Wiederaufbau. 83 Gebäude waren ruiniert, darunter auch der Hauptbeschälerstall. 1944 fand der endgültige Auszug aus Trakehnen statt.
Seit die Sowjetunion in Nordostpreußen herrscht, wurde die Trakehner Pferdezucht am Ursprungsort nicht mehr fortgeführt. Dafür nahm hier das Staatsgut Jasnaja Poljana seine Tätigkeit auf, das sich auf Rindermast festlegte. Jasnaja Poljana heißt übersetzt “Helle Lichtung” und so hieß einst das Landgut des russischen Dichters Leo Tolstoi. Das Staatsgut arbeitet nicht mehr, es hat Pleite gemacht. Da die Drainage zerstört ist, versumpfen die Flächen. Russische Investoren kauften Teile des Landes auf und hatten das Ziel, deutschstämmige Russen anzusiedeln und die Gegend touristische zu entwickeln. Was aus den Plänen geworden ist, ist nicht bekannt. In der Russischen Föderation war Trakehnen nach den Reiseerleichterungen bis zum Ukraine Krieg ein Ziel Deutscher Heimweh Touristen. 1992, im ersten Jahr nach der Grenzöffnung kamen über 60.000 Besucher nach Kaliningrad, dem ehemaligen Königsberg, um „Trakehnen“ zu sehen. Die Rückseite des Landstallmeisterhauses wurde mit deutscher Hilfe restauriert und das Gebäude erhielt einen neuen Anstrich. Im östlichen Flügel wurden zwei Museumszimmer eingerichtet und auch das Trakehner Tor erstrahlt in neuem Glanz. Seit 1950 ist eine russische Schule im Landstallmeisterhaus eingerichtet. Bis zum Ukraine-Krieg gab es zwischen der Waldorfschule Dresden und den Schülern der Samkowskaja Mittelschule Trakehnen seit 2013 einen Schüleraustausch.
Größere Pferdezucht findet Oblast Kaliningrad im privaten Gestüt Majowka (russisch Маёвка, deutsch Georgenburg) statt. Ab 1961 wurde hier im ehemaligen Landgestüt Georgenburg wieder Pferdezucht betrieben. 1998 gab es 200 Pferde, davon 16 Hengste. Es werden Trakehner, Holsteiner und Hannoveraner gehalten.
Im militärischen Bereich Deutschlands, vor allem 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts verstand man unter Remonten drei- und vierjährige Pferde. Sie wurden für die jährlich ausgemusterten Pferde benötigt, z. B. um 1900 bei einem Bestand des kaiserlichen Heeres von 98.000 Pferden 11.000 Remonten. Das preußische Militär kaufte sie vor allem in Ost- und Westpreußen, dem bis um 1945 größten geschlossenen Pferdezuchtgebiet der Welt, in dem z. B. das Hauptgestüt Trakehnen lag.
Neben dem Hauptgestüt gab es die Landgestüte Rastenburg, Braunsberg, Insterburg und Gudwallen bei Darkehmen. Ab 1779 wurden aus dem Hengsdepot Tranken zunehmend Hengste an die Deckstationen in den Landesgestüten geschickt, um die bäuerlicher Zucht zu fördern. 8 Remontedepots sorgen in Ostpreußen für Erneuerung des Pferdebedarfs der Armee. Es entstanden daneben mehr als 120 größere Privatgestüte, die ihre Stuten zunächst in den staatlichen Gestüten decken ließen und in Arbeitsteilung mit den bäuerlichen Züchtern die Absatzfohlen für den Remontebedarf und die private Nachfrage der Bauern aufzogen. Später kamen auch private Deckhengste aus der Trakener Zucht dazu. Es bestand häufig eine Arbeitsteilung zwischen kleinen Höfen die als Anspannung Mutterstuten hielten und größeren Wirtschaften, die die Fohlen aufzogen. Anfang des 19. Jahrhunderts gab es allein 120 Privatgestüte, die in der Lage waren, jeweils jährlich ca. 30 bis 50 Remonten anzubieten. Polen allein kaufte im Jahr 1828 etwa 1.500 Militär-Pferde in Ostpreußen, später sogar 2.000.
Die im Hauptgestüt geborenen Fohlen kennzeichnete man mit Brand der einfachen Elchschaufel auf dem rechten Hinterschenkel, die privat in der Provinz Ostpreußen von den Stutmüttern gezogenen Fohlen mit einer doppelten Elchschaufel auf dem linken Hinterschenkel. 1938 gab es 478.453 Pferde in Ostpreußen, das bedeutete 19,02 Pferde je 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, im Reich waren es 12.07 Pferde je 100 ha.
Ferdinand Tuttlies kaufte auf dem Gut Keppurlauken seine Trakener Hofstute "Riecke".
Für einen solchen Gutsbetrieb war der „Remontetag“, der in den Monaten März bis Juni stattfand, immer ein besonderes Ereignis. Er brachte nicht nur Abwechslung auf dem Betrieb, sondern vor allem durch die Abnahme einer großen Zahl von jungen Pferden durch die Remontekommission wurde ein maßgeblicher Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes erwartet. Letztlich lag darin auch ein großes Stück züchterischer Anerkennung. Nachdem die Remonteanwärter zwei Tage vorher von der Weide in die Stallungen gebracht worden waren, wurden sie besonders reichhaltig gefüttert, getränkt und jedes Pferd wurde von den Pferdepflegern besonders herausgeputzt. Schweif und Mähne wurden frisiert. Die Ställe und der Gutshof wurden säuberlich gefegt.
Auch das äußere Erscheinungsbild, das zweifellos auch stets Rückschlüsse zulässt, sollte stimmen, wenn die Remontekommission erschien. Diese bestand aus mehreren Personen, einem Stabsoffizier, zwei Leutnants, einem Stabsveterinär sowie dem Zahlmeister. Hohe Fachkompetenz als “Pferdekenner“ wurde ihnen immer wieder bestätigt. Entsprechend anspruchsvoll waren auch die Anforderungen. Dem Militärtierarzt oblag der Gesundheits- Check. Er beurteilte Augen und Gebiss, schaute kritisch auf die Hufe und das Fundament sowie den Gang eines jeden Pferdes, das an der Trense vorgestellt und anschließend im Schritt und Trab vorgeführt wurde. Erwünscht waren eine Größe zwischen 1,56 und 1,65 m, gesunde Beine und Hufe, regelmäßiger und schwungvoller Gang, tragfähiger Rücken, tiefe und schräge Schulter, ausgeprägter Widerrist, breite Brust und starke Kruppe sowie kurzes Röhrbein und starke Sprunggelenke und weder zu weicher noch zu steiler Fesselung. Es wurde davon ausgegangen, dass die Remonteanwärter noch ca. vier Zentimeter wachsen. Grund für eine Ablehnung waren vor allem offensichtliche gesundheitliche Mängel und deutliche Abweichungen von den geschilderten Kriterien, wie z. B. schwankender, gespannter Gang, schmaler und hochbeiger Körper, weiche Rückenpartie, Hasenhacke und zu stark gewinkeltes Hinterbein. Schimmel waren wegen ihrer Auffälligkeit nicht gefragt. Im Jahr 1909 betrug der Durchschnittspreis für eine ostpreußische Remonte 1.065 Mark. Die Ankaufsquote lag bei durchschnittlich 60%.
Die Remonte-Depots hatten die Aufgabe, die für die Armee angekauften jungen Pferde bis zu deren Abgabe an die Truppen in Pflege zu nehmen und sie auszubilden. 1888 hatte Preußen 15 Remontedepots mit ca. 7300 Pferden. 1905 waren es 18 Remontedepots mit 9550 Pferden. Die meisten Remontedepots der preußischen Armee lagen in Ost- und Westpreußen, wo man die Pferdezucht in großem Stil betrieb. Schon ab 1832 wurde die Armee von den Remontedepots mit Pferden aus eigener Zucht versorgt. Die Remontedepots waren Staatsdomänen, die zuerst dem Hauptgestüt in Trakehnen, zuletzt dem Kriegsministerium bzw. dem zuständigen Generalkommando unterstanden.
Siehe auch: https://trakehnenverein.de/remonten-aus-ostpreussen
Neben den Gespann-Pferden waren die Trakener auch als Kutsch- und Reitpferde und als Tunier- und Rennpeferde erfolgreich. Das schwerste Hindernisrennen des europäischen Festlandes im Pardubiz (CSSR) wurde 1923 -1936 achtmal von Trakener gewonnen. Für die Dressur- und Vielseitigkeitsprüfung (Militarys) eigneten sich Trakener besonders durch die Einzel- und Mannschaftsiege in der Großen Dressurprüfung und in der Military der Olympiade 1936. Für die USA gewann 1984 auf der Olympiade der Trakener Hengst „Abdullah“ die Silbermedaillen im Einzelspringen und die Goldmedaille in der Mannschaftsbewertung.
Durch die Mechanisierung von Militär und Landwirtschaft und aufgrund des Versailler Vertrages nahm die Bedeutung der Pferdezucht in Ostpreußen ab 1918 deutlich ab.
Nach der Bauernbefreiung änderte sich die Belegschaft. Die Arbeitskräfte des Hauptgestüt Trakehnen jetzt bestanden aus:
- Beamten (Stutmeister, Gestüts(ober)wärter, Hilfswärter)
- Angestellte (Inspektoren, Schäfermeister, Melkmeister, Hofmeister, Lehrer
- Handwerker (Schmied, Schlosser, Stellmacher, Zimmermann, Maurer, Kutscher, Schneider, Nachtwächter)
- Landarbeiter (Deputant, Freiarbeiter, Hofgänger)
- Dazu kamen Rentner, Witwen und Invalide
Die betriebliche Gliederung der Bediensteten von Trakehnen bestand zwischen 1930 und 1940 aus
Planmäßige Beamte: 111
1 Landstallmeister
2 Gestütveterinärräte, 1 Gestütoberrentmeister,
1 Kulturbauinspektor, 1 Gestütobersekretär,
4 Oberstut- bzw. Obersattelmeister,
3 Stut- bzw. Sattelmeister, 11 Gestütoberwärter, 87 Gestütwärter
Angestellte: 37
1 Wirtschaftsdirigent, 8 Wirtschaftsinspektoren,
1 Magazinverwalter,
11 Kassen- und Büroangestellte, 3 Bürolehrlinge,
10 Handwerksmeister,
1 Forstaufseher, 2 Hofmeister
Lohnempfänger: 949
59 Reitburschen, 890 Deputanten, Dienstleute und anderes Wirtschaftspersonal
Gestütbedienstete insgesamt: 1097 Personen
1931 hatte das Hauptgestüt Trakehnen folgende ha-Größen: 2.966 ha Ackerland, 1.353 ha Wiesen, 1.105 Weiden, 200 ha Wald, 243 ha Weg, Anlagen und Wasser, 93 ha Hof- und Bauernstelen, 56 ha verpachtet, insgesamt 6.016 ha. Das Hauptgestüt hatte folgenden Tierbestand: 18 Hauptbeschäler, 400 Mutterstuten, 730 Hengst, Stuten und Wallache als Nachzucht, 450 Acker- und Wagenpferde, 174 Milchkühe, 5 Herdbuchbullen, 17 Deputatbullen, 231 Stück Vieh als Nachzucht, 209 Weideochsen, 193 Pflugochsen, 90 Jungochse und 530 Schafe. Das Hauptgestüt Trakehnen gehörte zu den fünf größten landwirtschaftlichen Betrieben in Ostpreußen. Es wurde bis 1945 als staatliche Domäne bewirtschaftet.
Ende 1944 wurde das Hauptgestüt Trakehnen vor der herannahenden Roten Armee evakuiert (ab 17. Oktober 1944). Der letzte Original-Trakehner war der Beschäler Keith, der 1941 in Trakehnen geboren war und im November 1976 in Gilde bei Gifhorn, bei dem Züchter Hans Steinbrück (Niedersachsen) kurz vor seinem 35. Geburtstag starb. Nur ca. 700 Pferde der Rasse, darunter nur wenige Dutzend Hengste, überlebten den Zweiten Weltkrieg und die Flucht der Deutschen nach Westen. Die Pferderasse der Trakehner wird bis heute in Deutschland (Trakehner Verband), Polen (Gestüts in Różnowo), Russland (Kirow-Gestüt) und den USA (Aqua Farms in Florida) fortgezüchtet.
Siehe dazu auch: Wolfgang Rothe und Daniela Wiemer: Ortsatlas Trakehnen
Gut Alt Lappönen
Ein weiteres Beispiel ist das Gut Alt Lappönen. Die Separation hat das Gut Alt Lappönen sowohl wirtschaftlich als auch räumlich stark betroffen. Aus wirtschaftlichen Gründen mussten Flächen verkauft werden, 1920 wurde das Gut räumlich aufgelöst.
Ab 1723 existierte das Domainen-Justiz-Amt Lappöhnen. In der Liste der Königl. Domänenamtsmänner in Preussisch Littauen 1735 wird Amtmann Chr. Theodor Praetorius für das Amt Lappönen genannt.
Das Amt Lappöhnen enthält 2 Vorwerke, wovon eines in Erbpacht gegeben worden ist, und 42 Dörfer mit 382 Feuerstellen.
- Alt Lappöhnen, ein Königliches Vorwerk von 5 Feuerstellen, wo der Sitz des Königlichen Domänen Amtes ist.
- Neu Lappöhnen oder Schäferen auch Angine genannt ist ein Königliches Erbpachts-Vorwerk von 2 Feuerstellen.
- Gross Aulowöhnen oder Rinkohnen, ein Königliches Schaarwerksdorf mit einer lutherischen Kirche und 25 Feuerstellen.
- Klein Aulowöhnen oder Paulaitschen, ein Salzburgisches Coloniedorf mit 11 Feuerstellen
Sowohl dieses Amt als auch das vorhergehende (Amt Salau) liegen in den Bezirken des ehemaligen Hauptamtes Insterburg.
Das Gut Alt Lappönen bestand aus den Ländereien Lappönen, Gründann und Warglauken
Zum Alt Lappönen Gutsbezirk, Landkreis Insterburg ist 1907 zu lesen:
Quelle: Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)[8]
Zum Gut Alt Lappönen "zu welchen gehörten um 1800 ca. 2192 Morgen, 104 Ruten und das Moorbruch von 33 Morgen. 30 Ruten, hat Caroline Friedrieke Melhorn geb. E(G)irod, mit ihrem Ehemann dem Amtmann August Melhorn auf getrennten Gütern lebte, vom landesherrlichen Fiskus für 19.152 Taler auf Grund des Vertrages vom 12. Juni 1817 cfr. 13.03.1819 gekauft. Das Moorbruch kaufte sie von ihrem Mann für 200 Taler. Vorherr war Amtmann Gettkandt. Der Verkauf an Melhorn soll schon 1812 geschehen sein.
Die Melhorn hat das Gut von 01.06.1820/8 an die verwitwete Frau Landjäger Lau und deren Sohn den Leutnant Lau für jährlich 2166 Taler 60 Groschen und einigen Naturalleistungen verpachtet.
Die Frau Amtmann Melhorn, nachherige Land und Stadtgerichts Assessorin Melhorn, verkaufte Lappönen an Adotar Lindenau für 31.225 Taler lt. Vertrag vom 22.06.1840. Dieser vereinigte damit das Grundstück Warglauken Nr.2 mit 293 Morgen 38 R. welches er lt. Vertrag vom 10.12.1846 von den Georg Hundsalzschen Erben für 3180 Taler erkaufte und Wilschikken 2 das er durch Vertrag vom 15.11.1866 von den Krinekschen Eheleuten für 1.600 Taler kaufte, ganzer Kaufpreis 36.005 Taler. Zu der Grünheider - Aulowöhner Chaussee, welche die Feldmark Lappooenen durchschneidet verkaufte Lindenau lt. Vertrag vom 21.11.1865 an den Insterburger Kreis 6 Morgen für 222 Taler."
Zu den Belastungen, die das Gut Alt Lappönen tragen musste, heißt es:
"Grundsteuer 192 Taler 8 Silbergroschen. Gebäudesteuer 12 Taler, 14 Silbergroschen. Domainen Rente 7 Taler, 1 Silbergroschen. Decem an die Kirche Aulowöhnen 4 Taler, 5 Silbergroschen, 1 Pfennig. Zu den Patronatslasten 20 Taler. Gesamt 235 Taler, 28 Silbergroschen, 1 Pfennig. Pfarrkalende Roggen, Gerste, Hafer je 9 Scheffel 11 Metzen. Erbsen 2 Sch. 6 ¾ M. Flachs 38 ¾ Pfd. Präcentor die Hälfte von dem, was der Pfarrer bekommt. Lehrer Roggen 9 Sch. Gerste 4 Sch. 8 Mtz.1440 Pfd. Heu, 2166 Pfd. Stroh.“
Quelle: Alt Lappönen Gutsbezirk, Landkreis Insterburg 1907
Tabelle: Alt Lappönen: Flächenangaben nach Umrechnung von Hektar in Quadratmeter (m²) (ha.ar.qm) um 1800 mit insgesamt 665 ha
Um 1807 wird das zuständige Domänenamt, zuständig für das im Eigentum des Staates stehende Gut in Alt Lappönen im Rahmen der „Bauernbefreiung“ aufgelöst. Das Besitzerland der Amtsbauern kann nun deren Eigentum werden (Regulierung und Seperation ab 1811, Verschlechterung durch Reduzierung der Anspruchsberechtigten ab 1816). Wie viele Amtsbauern auf dem Staatsgut Alt Lappönen ursprünglich angesiedelt waren und Eigentum verliehen bekamen und zu welcher Gemeinde ihre Höfe später gehörten, ist nicht bekannt. Jedenfalls gehörte das Königliches Scharwerksdorf Aulowöhnen zum Domänengut Alt Lappönen. Die überwiegende Zahl der 18 Wirte in Aulowönen ist um 1800 Salzburger Abstammung.
Die Gewerbefreiheit ließ den bürgerlichen Erwerb von Staatsdomänen zu. „Das noch 2.000 Morgen (500 ha) große Ritter-Gut Alt Lappönen erwarb 1810 Caroline Girod, die mit dem Amtmann Mehlhorn verheiratet war, zum Preis von 19.152 Taler.“ Nach der Auflösung des ehemaligen Domänenamtes Lappönen wurde das Gut mit 87.392 Thalern bewertet.
Während der Hyperinflation wurde das Gut, es ist noch 457 ha groß, aber aufgelöst. Es entstanden 24 Bauernhöfe – alle ca. 20 ha groß, die, als das Rittergut Alt Lappönen nahe Willschicken nach 1920, dessen letzter Besitzer der Rittmeister der Reserve Herr Walter Ornhorst war, durch die gemeinnützige „Baugesellschaft Königsberg“ für Neusiedler bereitgestellt wurden. Unter den Neusiedlern war auch ein Mitglied der Familien Tuttlies.
Quelle: Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)
Die folgende Karte zeigt die Neusiedler Alt Lappönen
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Modernisierung der Landwirtschaft
Schon vor der Neuansiedlung der westlichen Einwanderer wurde östlich der Elbe, etwa um 1000 n. Chr., ein Ackergerät zur Bestellung der Felder genutzt, das die Neusiedler zunächst mit übernahmen.
Dieses Gerät wird als Haken bzw. Hakenpflug bezeichnet. Die Funktionsweise des Hakens bestand darin, dass er die Erde an der Oberfläche aufriss und das Erdreich nach beiden Seiten verteilte, ohne es zu wenden. Er war daher besonders für leichten und sandigen Untergrund geeignet.
Ab Mitte des 13. Jahrhunderts setzte sich die von den westlichen Siedlern eingeführte Dreifelderwirtschaft auch in den Gebieten östlich der Elbe endgültig durch, und zwar vor allem in den bisher unerschlossenen lehmhaltigen Böden. Die neue Art der Bewirtschaftung erforderte den Einsatz des schweren Wendepfluges.
Der Wendepflug bestand, anders als der Haken, aus mehreren Einzelteilen. Seine wichtigsten Teile waren das Sech, das Streichbrett und die Pflugschar. Im Gegensatz zu dem Haken, der bei schweren Böden einen weiteren Arbeitsvorgang in Querrichtung benötigte, um das Erdreich zu lösen, konnte der Wendepflug das Erdreich in nur einem Arbeitsvorgang tief aufgraben und nach einer Seite wenden.
Dieser Umstand wurde bei der Festsetzung der Abgaben berücksichtigt. So betrug die Belastung durch Zinsen und Zehnten für die Bauern, die nach wie vor den Haken zur Bestellung ihrer Felder verwendeten, wegen der geringeren Erträge nur die Hälfte der Abgaben der Nutzer des wirtschaftlicheren Wendepflugs
Die unterschiedlichen Funktionsweisen beider Geräte hatten auch Einfluss auf die Form und die Größe der Anbauflächen. So besaßen die mit dem Haken bearbeiteten Ackerflächen etwa die gleiche Feldlänge und -breite und hatten eine quadratische Grundfläche, die schachbrettartig gepflügt wurde. Für den Wendepflug waren lange Felder mit rechteckiger Grundfläche (Zelgen) wesentlich besser geeignet, da die schweren Geräte seltener gewendet werden mussten. Neben der Einführung der neuen Produktionstechniken kam es auch zu einem Wandel in der Art der Bepflanzung durch den Anbau neuer Getreidearten, von denen sich der Hafer in Brandenburg und der Roggen in Ostpreußen als die wichtigste Getreideart durchsetzte.
Die Modernisierung ihrer Güter stand für die die meist sehr konservativen Agrarier in Ostpreußen um 1800 kaum im Vordergrund. Die Erlöse - wenn vorhanden - wurden anderweitig angelegt, wie repräsentative Gutshäuser, edle Rassepferde und Hunde, aufwendige Jagdreviere, luxuriöse Weinkeller, teure Ausbildungen, umfangreiche Aussteuer und zuhause in gelagerten Goldreserven.
Im Vordergrund der Großgrundbesitzer stand aber die Verteidigung, Vermehrung und Vererbung ihrer Güter. Dazu diente einerseits das Fideikommiss: Ein durch Stiftungsakt geschaffenes unveräußerliches und unteilbares, einer bestimmten Erbfolge unterliegendes Vermögen, das auch nicht belastet werden durfte. Dazu diente andererseits besonders auch die „Heirat nach Innen“. Sie beschreibt die soziale Vorgabe, dass die Menschen (Gutsbesitzer) zum Erhalt der eigenen sozialen, ethnischen oder religiösen Gruppe nur innerhalb dieser Gruppen heiraten und Kinder bekommen sollten.
Der Adel blieb unter sich, zumal die bürgerlichen Gutsbesitzer in der Regel über viel kleinere Güter verfügten, die sie schnell bereit waren abzustoßen, wenn ökonomische Probleme drohten, während der Adlige standesbewusst auf seinem ererbten Besitz verharrte
Fortschrittliche Gutsbesitzer sorgten aber für einen Wechsel von der personenorientierten Feudalwirtschaft zur kapitalorientierten Produktwirtschaft. Häufig folgte ein Wertewechsel auch beim Verkauf von Adligen an Bürgerliche. Die Modernisierung erforderte verstärkter Maschineneinsatz, regelmäßiger Gebrauch von Mineraldünger, kürzere Wege auf eigenem Land, eine verbesserte Dreifelderwirtschaft, Ausbau der Melioration und neue Zuchtmethoden. Ein wesentlicher Punkt war der Einsatz von "moderner Technik".
Die Erträge der ostpreußischen Landwirtschaft wurden durch verbesserte Technik angehoben. Seit 1850 wirkte sich die Massenproduktion eiserner Halbfabrikate aus. Zunächst wurden diese noch aus England importiert. Schaufeln- und Spatenblätter, Sicheln, Sensen und Beile stammten nicht mehr vom Dorfschmied, sondern konnten im Handel preiswerter erworben werden. Die wichtigste Veränderung war aber der eiserne Pflug. Er hatte eine stärkere Belastbarkeit, vergrößerte Bodentiefe und verlängerte Lebensdauer. Dem folgten eiserne Eggen und Walzen.
Ein erster Schritt der Mechanisierung der Landwirtschaft in Ostpreußen war das Aufkommen von Dreschmaschinen, die zunächst noch mit Muskelkraft (häufig von Pferden) betrieben wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurden erste Versuche mit motorbetriebenen Zugmaschinen gemacht, frühen Vorläufern etwa der Lanz-Traktoren. Parallel zu den Verbrennungsmotoren wurde in der Frühzeit der Motorisierung auch noch mit dampfbetriebenen Fahrzeugen gearbeitet, welche zwar unhandlich und schwer waren, sie waren aber für den stationären Betrieb an Feldrändern oder in landwirtschaftlichen Betrieben als Antrieb für weitere Geräte jedoch gut eigneten. Größere Güter begannen deshalb teilweise mit der Beschaffung von sogenannten Lokomobilen. Da nun eine verlässliche Kraftquelle zur Verfügung stand, wurden auch weitere Geräte entwickelt, die sich mit ihrer Hilfe betreiben ließen, etwa die Ballenpresse für Heu und Stroh.
Der Getreideanbau war in Ostpreußen die Haupteinnahmenquelle. Beim Dreschen von Getreide oder Hülsenfrüchten werden durch Trampeln, Schlagen, Walzen oder mit einer Dreschmaschine die Körner vom Stroh getrennt oder der Samen aus den Hülsen gelöst.
Die Geräte oder Hilfsmittel beim Dreschen haben sich im Laufe der Zeit immer weiter in Richtung einer Arbeitserleichterung entwickelt. Vom Dreschstock über den Dreschbock, den Dreschflegel bis zur Dreschmaschine geht der Weg. Dreschmaschinen kamen stationär und mobil vor.
Der Antrieb erfolgte per Hand, über Göpel oder Dampfmaschinen und Traktoren, die im stationären Betrieb mit einem Treibriemenantrieb ausgestattet waren.
Der Einsatz zur Mechanisierung der Landwirtschaft in Ostpreußen blieb aber überschaubar. Erfolgte dennoch der Einsatz, gingen häufig die Deputate für die Jahreskontrakte gebundene Arbeiter verloren. Die galt besonders für den Einsatz von Dreschkästen, die den Dresch-Einsatz von Land-Arbeitern drastisch reduzierten.
Das hat zur Folge, dass der Getreidedrusch in wenigen Wochen erledigt werden kann. Zuvor wurde die Getreideernte zumeist in Tagelohn mit dem Dreschflegel ausgedroschen, was etwa 30 Wochen von Ende September bis Anfang Mai dauerte. Die Tagelöhner bekamen vom Drusch einen Teil des ausgedroschenen Korns und hatten eine Dauerbeschäftigung durch den Winter.
Es wurden auch Dreschschlitten verwendet. Mit Einführung der Dreschmaschine wurden die Tagelöhner winterarbeitslos oder unterbeschäftigt und mussten sich für andere Arbeit zu einem möglicherweise geringeren Lohn verdingen.
Im Ersten Weltkrieg kam der Einsatz von modernen Landmaschinen in Ostpreußen fast völlig zum Erliege und wuchs bis 1933 nur sehr gering an.
Ab 1933 wurden die Modernisierung auf großen Höfen gezielt durch günstige Kredite gefördert. Parteiangehörige wurden bevorzugt.
°Ab 1882 besaß Rudolf Wernike die erste ostpreußische Landmaschinenfabrik in Heiligenbeil mit Dampfmaschinenbetrieb und 20 Schmiedefeuern, deren Produkte dank guter Qualität schon 1895 mit vielen Preisen ausgezeichnet wurde. Die Fabrik erwarb sich so den Ruf als „ostdeutscher Pflugbauer. Rudolf Wermke (geboren 1842) arbeitete schon früh im elterlichen Schmiedebetrieb.
Nach dem Tod seines Vaters entschied er sich gemeinsam mit seinem Bruder für die Gründung eines eigenen Unternehmens. So wurde die gemeinsame Firma am 01. Januar 1870 in Heiligenbeil ins Leben gerufen. Dass die Brüder mit der Firmengründung den Grundstein für die bedeutendste Landmaschinenfabrik Ostpreußens legten, ahnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand. Innerhalb des Betriebs machte es sich Wermke zur Aufgabe, eigene Pflüge herzustellen und diese stetig weiterzuentwickeln.
Die Geschäfte liefen so gut, dass sich das Unternehmen nur zehn Jahre nach Firmeneröffnung vergrößern konnte und so wurde im Jahre 1882 die erste Fabrikhalle erbaut. In der neu errichteten Halle wurden von nun an Drillmaschinen, Eggen, Grubber, Krümmer, Walzen und später auch Düngerstreuer, Pferderechen, Heuwender, Häcksler und Rübenschneider produziert.
Abbildung: Angebote von neue Landmaschinen der Fa. Rudolf Wernike, Heiligenbeil, Ostpreußen, Quelle: https://www.bing.com/search?q=Rudolf+Wernike%2C+Ostdeutsche+Landmaschinen%2C+Heiligenbeil&form=ANNTH1&refig=bf975b14706c4e7d9d36852ee5aaa086
Die Heinrich Lanz AG in Mannheim war ein führender deutscher Landmaschinenhersteller. Das Unternehmen wurde 1859 in Mannheim gegründet.
Auf der Weltausstellung 1900 in Paris konnte Lanz bereits auf eine vierzigjährige Geschichte zurückblicken und war der größte Hersteller der Branche. So wurden bis 1900 ausgeliefert - wovon nur ein sehr kleiner Teil in Ostpreußen ankam:
- über 10.000 Lokomobile für Landwirtschaft und Industrie,
- 7.000 große und mehr als 120.000 kleinere Dreschmaschinen,
- 180.000 Futter-Zubereitungsmaschinen,
- 60.000 Göpel für 1 bis 6 Pferde und etwa
- 16.000 verschiedene andere Maschinen
Abbildung: Lanz Prospekt, Quelle: Lanz AG, Heinrich (landtechnik-historisch.de) Quelle: Lanz AG, Heinrich (landtechnik-historisch.de)
Foto: Groß Park, Horst Dobrileit im Lanz-Bulldog beim Pflügen Quelle: Pflügen in Ostpreußen - Bing images
Foto: Lanz Dreschmaschine, Quelle: dreschmaschine ostpreußen - Bing images
Ab 1921 begann eine neue Ära: Traktoren mit Verbrennungsmotoren sollten die schwerfälligen Dampfmaschinen ablösen. Nach dem Tod von Karl Lanz 1921 im Alter von 48 Jahren stellte der bis dahin unbekannte Ingenieur Fritz Huber einen Rohölmotor mit 12 PS (8,8 kW) und Glühkopfzündung vor. Dieser Glühkopfmotor war der erste Bulldog und lief mit nahezu jedem Treibstoff – vom billigen Rohöl bis zum heimischen Pflanzenöl. Dem „Ur-Bulldog“ folgte 1923 mit dem Typ HP, einem Bulldog mit Allradantrieb und Knicklenkung, eine Maschine, die ihrer Zeit technisch um Jahrzehnte voraus war.
Wie Lokomobile hatten die meisten Lanz-Traktoren eine kuppelbare Riemenscheibe, die im stationären Betrieb als Treibriemenantrieb für eine Vielzahl von Zusatzgeräten (wie Großmahlwerk, Dreschmaschine, Windfege, Ballenpresse, Heu- und Erntegutförderer, Feldhäcksler (Ernteguthäcksler), Steinbrecher, (Brennholz)-Kreissäge, Kegelspalter, Wasserpumpe, Werkstattmaschinen usw.) genutzt werden konnte.
Somit vereinte der Bulldog die Vorteile einer Acker- und Zugmaschine und eines stationären Antriebsmotors zum Betrieb von Zusatzgeräten. Der Erfolg des Bulldogs war in seiner Einfachheit und Robustheit begründet. Hinzu kam, dass er als Vielstoffmotor mit kostengünstigem Rohöl u. ä. betrieben werden konnte und gegenüber den ersten Dieseltraktoren als zuverlässiger galt.
In anderen Disziplinen wie Zugleistung, Technologie oder Verbrauch waren die Bulldogs den Dieselschleppern allerdings eher unterlegen. Trotzdem konnten sich Lanz-Bulldog-Ackerschlepper zumindest in Deutschland für viele Jahrzehnte behaupten, da ihr einfaches Glühkopfmotor-Prinzip günstig zu produzieren war und geringe Ansprüche an Zündwilligkeit und Klopffestigkeit des Kraftstoffs stellt.
In Ostpreußen waren, wenn überhaupt nur rentable Güter in der Lage, moderne Landmaschinen zu kaufen und einzusetzen. Auf dem Gut von Franz Sieloff in Wilkental war nach Berichten von Hildegard Tuttlies „die Pferde immer blitz blank, fast so wie seine neuen Maschinen“, auf dem Gut von Ernst Grigull wirtschaftete „De ol Grigull“.
Kleinere Landmaschinen wie traditionelle Eggen, Heurechen, Pflüge und Zugpferde wurden in Wilkental im Rahmen der Talka („Bitthilfe“) unter den kleinen Höfen und zwischen Verwandten und Bekannten häufig ausgeliehen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation waren größere Neuanschaffungen wie Trecker kaum möglich. Große Güter überließen ihre Maschinen nicht den „kleinen Krautern“. Dafür war auch der Soziale Abstand zwischen den Schichten der Junker und den (Klein) Bauern viel zu groß.
Die Rittergutsbesitzer (Junker) konnten auf dem Lande in Ostpreußen als eine „institutionalisierte soziale Organisationen“ bezeichnet werde. Es gab festgelegten sozialen Verhaltensregeln. So war heiraten untereinander üblich. Das galt auch für eine Mitgliedschaft in bestimmten politischen Vereinen und Parteien. Sie zeichnete eine speziellen "monarchischer Gesinnung" aus. "Die Junker besaßen insbesondere im 19. und noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im östlich der Elbe gelegenen, auch Ostelbien genannten Kerngebiet Preußens eine bedeutende politisch-ökonomische Machtstellung, die politisch bis 1918 durch Gesetze, das Dreiklassenwahlrecht und ökonomisch durch den erheblichen Großgrundbesitz dieser Schicht gefestigt wurde.“ (Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte Band 3)
Verbesserung der Infrastruktur
An einer generellen Verbesserung der Infrastruktur hatten konservative Großgrundbesitzer wenig Interesse. Sie hatten in den entsprechenden Gremien auf Kreis- und Provinzebene aufgrund des Dreiklassenwahlrechts stehts die Mehrheit. Sie befürchteten auf den Agrar-Märken einen Teil-Verlust ihrer traditionellen Monopolstellung.
Die Dörfer Lindenhöhe und Wilkental wurden erst 1934 mit Strom versorgt – der noch sehr teuer war, so dass "arme" oder abseitsliegende Höfe noch bei den Petroleum Lampen bleiben mussten. Elektrische Energie stand bis zum Ende des 1. Weltkrieges 1918 nur im geringen Umfang zur Verfügung. Sie kam aus rund 800 kleinen privaten Elektrizitätswerken und reichte mit rund 100 000 kWh Jahresleitung meist alleine für die Beleuchtung. Sie wurden mit Kohle, Holz oder Torf betrieben und liefen nur zeitweise. Ab 1921 wurde die Versorgung mit Hilfe der Ostpreußenwerk AG langsam zentralisiert. Einzelne Telefonanschlüsse - mit der Voranmeldung "Aulowönen" gab es schon ab 1932 – die der großen Güter, Bürgermeister, Polizei und der Post. Davon profitierte der Gasthof Lerdon in Lindenhöhe, der neben der Poststelle lag.
Das Straßennetz entwickelte sich nur langsam. Bis 1816 hatte Ostpreußen keine „Chausseen“, das sind mit Makadam belegte Kunststraßen.
Die vorhandenen Straßen und Brücken befanden sich vor 1816 in einem schlechten Zustand, die Landwege waren im Frühjahr und im Herbst kaum befahrbar
Makadam ist eine spezielle Bauweise von Straßen, bei der drei Schichten mit jeweils unterschiedlich großen, gebrochenen und gut verdichteten Gesteinskörnungen den Straßenoberbau bilden. Diese Bauweise wurde von dem schottischen Erfinder John Loudon McAdam zu Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelt, um die Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit der bestehenden Straßen (häufig Packlagen-Bauweise) zu verbessern. Derart befestigte Straßen wurden als makadamisiert bezeichnet.
Als erster moderner Verkehrsweg wurde von Königsberg 1828 die Chaussee nach Berlin (die spätere Reichsstraße 1) vollendet. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Straßennetz in Richtung Tilsit (1832), Gumbinnen (1835) und Labiau (1853) verlängert. Am 3. Dezember 1938 konnte schließlich die Autobahn Elbing – Königsberg dem Verkehr übergeben werden, allerdings in beiden Richtungen zunächst nur einspurig.
Die Reichsstraße 1 führte als wichtigste Landstraße der Provinz Ostpreußen in West-Ost-Richtung von Berlin über Elbing, Braunsberg, Königsberg, Insterburg und Gumbinnen bis nach Eydtkuhnen an der damaligen deutsch-litauischen Grenze. Diese wichtige Verkehrsader führte von Frauenburg bis Königsberg am Frischen Haff entlang und war bei ihrer Fertigstellung 1828 die erste ausgebaute Chaussee in der gesamten Provinz Ostpreußen. Ab 1831 wurde der Straßenbau in Richtung Insterburg fortgesetzt, 1835 war die Straße bis Gumbinnen fertiggestellt. 1837 wurde die Fertigstellung der Chaussee bis Eydtkuhnen feierlich bekanntgegeben.
Die ostpreußische Landwirtschaft verfügte bei der dünnen Bevölkerung nur über einen unbedeutenden inneren Markt. Sie war sowohl für den Absatz ihrer Erzeugnisse als für den Bezug ihrer Bedarfsgegenstände auf Mittel- und Westdeutschland angewiesen. Deshalb konnte ein nennenswerter Aufschwung der Landwirtschaft erst eintreten, als im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts sowohl in dem Bau der Chausseen, wie vor allen Dingen in der Anlage von Eisenbahnen ein etwas schnelleres Vorgehen eingeschlagen wurde. Im Jahre 1917 verfügte Ostpreußen über 3041 km Haupt- und Nebenbahnen, d. s. 82 km auf 1000 qkm Grundfläche, und 1918 waren 7729 km Chausseen vorhanden entsprechend 7 km auf l000 qkm der Landgemeinden und Gutsbezirke. Die Zahlen schlossen einen wesentlichen Fortschritt ein, aber bleiben doch weit hinter dem viel dichteren Verkehrsnetz der mittleren und westlichen Provinzen zurück. Die weite Entfernung der Provinz von den Absatzstätten und den Bezugsquellen der wichtigsten Bedarfsgegenstände wie Futter- und Düngemittel, Kohlen, Maschinen usw. sind von jeher ein schwerer Nachteil für die Provinz Ostpreußen gewesen.
Die Reichsstraßen in Ostpreußen, nummeriert von 1 und von 126 bis146 wurden durch das Reich finanziert. Die Landstraßen bzw. Chausseen, erster und zweiter Ordnung, finanzierte die Provinz bzw der Kreis, jedoch nur, wenn sie vor überörtlicher Bedeutung waren. Der Chaussee-Aufseher und seine Leute waren für die Landstraßen bzw. Chausseen verantwortlich. Es gab aber in jeder Gemeinde weitere Verbindungen vor Ort, wie z. B. Kiesstraßen, Feldwege oder Trampelpfade. Diese Verbindungswege zu den ausgesiedelten Höfen oder auch zu den Äckern mussten an das örtliche Straßennetz angeschlossen werden und führten oft zu Streitigkeiten, wenn Nachbargrundstücke davon betroffen waren.
Das Wegenetz wurde von Gemeinden geplant und angelegt; lagen sie jedoch auf privatem Land mussten sie auch privat unterhalten werden, was wiederum oft zum Streit mit den Gemeinde-Gremien führte. Hintergrund waren Vorschriften der örtlichen Feuerwehr, die "jedes Bauwerk einschließlich Scheunen und Hütten in dem Gemeindeareal mit einem zweispännig gezogenen Kesselwagen" erreichen musste. Nach dem Winter wurden für die Pflege der gemeindlichen Wege Gemeindebewohner vom Bürgermeister zum Wegedienst aufgerufen. Sie mussten ihre Werkzeuge und Fuhrwerke mitbringen, das Material wurde gestellt, der als Kreis-Beamte abgeordnete Chausseeaufseher erteile die Befehle. Diese Einsätze dauerten bis zu zwei Wochen, zum Ärger der Betroffenen in Willschicken, da die Aussaat vor der Tür stand.
Wie die alten erhielten auch die neuen Straßen durchweg beidseitig Baumbepflanzung. Auch diese Alleen waren für die ostpreußische Kulturlandschaft typisch. Die Baumalleen dienten im Winter auch zur Orientierung. Teilweise wurden auch Sommer- und Winterwege parallel angelegt. Ein Sommerweg war ein unbefestigter, doch für den Fahrzeugverkehr vorgesehener Streifen einer ansonsten befestigten Straße. Er konnte als Randstreifen der Fahrbahn oder als getrennter Weg neben der Straße ausgeführt sein. Der Name bezieht sich darauf, dass ein solcher unbefestigter Weg oft nur bei trockenem Wetter, also vor allem im Sommer, passierbar war.
Foto: Wegweiser, Quelle. Datei:MemelWegweiser.png – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Reichsstraßen in Ostpreußen, Quelle: ostpreussen.jpg (1973×2328) (autobahn-online.de)
Karte: Reichsstraßen 1942, Quelle: Reichsstraße (Deutsches Reich) – Wikipedia
Nachdem Preußen 1815 seine Territorialverwaltung neu geordnet hatte, wurde Insterburg Verwaltungssitz des gleichnamigen Kreises und wurde dem Regierungsbezirk Gumbinnen zugeordnet. Eine zwischen 1828 und 1835 erbaute Chaussee, die später so genannte Reichsstraße 1, wurde durch Insterburg geführt. Ab 1860 wurde Insterburg Eisenbahnknoten der Strecken (Berlin)-Königsberg–Kaunas und Tilsit–Thorn sowie der Insterburger Kleinbahnen. Durch die guten Verkehrsanbindungen siedelten sich viele Industriebetriebe wie mehrere Maschinenfabriken, Eisengießereien und eine Flachsspinnerei an. Die Stadt erlebte eine Aufschwung. 1837 lebten 8.386 Menschen in der Stadt, 1885 waren es schon 22.227.
Durch die Eisenbahn (1849−1860 Bau der Ostbahn) wurde das Absatzgebiet unter anderem für Lebendvieh und Milchprodukte stark ausgeweitet (Berlin, Ruhrgebiet). Die Unterbrechung der Landverbindung zu den Hauptabsatzmärkten schuf nach 1919 eine erhebliche Absatzkrise. Die Seeverbindung über Pillau/Baltijsk ins Reich wurde ausgebaut („Seedienst Ostpreußen“), der Königsberger Hafen zum Hochseehafen erweitert und 1922 ein Flughafen eröffnet. Die Königsberger Ostmesse (ab 1920) wurde eine der größten Wirtschaftsmessen im Deutschen Reich. Erst 1891 gab es im Deutschen Reich eine einheitliche Eisenbahnzeit. Vielreisende fuhren mit zwei Uhren Zug - eine für die Abfahrtszeit und eine für die Ankunftszeit.
Die Preußische Ostbahn, Königlich Preußische Ostbahn oder kurz Ostbahn bezeichnet im engeren Sinne die 740 Kilometer lange Eisenbahnverbindung von Berlin über Königsberg bis Eydtkuhnen an der Grenze zum Russischen Kaiserreich.
Von Königsberg aus wurde die Strecke 1860 bis zur Grenze mit Russland verlängert.
Am 6. Juni 1860 ging der Abschnitt bis Stallupönen, am 15. August bis zur Reichsgrenze bei Eydtkuhnen in Betrieb.
Die Züge aus Deutschland fuhren bis zur russischen Grenzstation Wirballen (russ. Вержболово).
Dort erfolgten die Grenzabfertigung und Umsteigen und Umladen auf die Breitspurgleise der Russischen Eisenbahn. In Gegenrichtung fuhren die russischen Züge bis zum deutschen Grenzbahnhof Eydtkuhnen, wo auf die deutschen Züge umgestiegen wurde.
Unter dem Namen Insterburger Kleinbahnen wurde ab 1902 ein Schmalspurnetz von rund 221 Kilometern Länge unterhalten, das von dem Eisenbahnknotenpunkt Insterburg im östlichen Teil der preußischen Provinz Ostpreußen ausging.
1904 wurde die 39,3 km lange Strecke der Kleinbahn von Insterburg noch Groß Skaisgirren/Kreuzberg eröffnet. Für die Fahrschüler Hildegard Tuttlies und Gerhard Kiehl bedeutete das: 30 Minuten von zu Hause mit dem Fahrrad zum Bahnhof Aulowönen und 1 Stunde 15 Minuten Bahnfahrt nach Insterburg und 20 bzw. 30 Minuten Fußweg zur Schule und wieder zurück.
In strengen Wintern fielen die Bahnverbindungen häufig aus.
Die folgende Tabelle zeigt die Stationen der Kleinbahn von Insterburg noch Groß Skaisgirren/Kreuzberg mit Kilometer-Angaben. Die fehlenden Angaben in den Kilometer Zellen zeigen Umsteigemöglichkeiten in den voraufgehenden Bahnstationen.
Kleinbahn Klbf Insterburg Groß Skaisgirren
Entfernung zwischen den Stationen in km | ||
0,0 | Insterburg Klbf (Tschernjachowsk) | |
Staatsbahn nach Eydtkuhnen/Eydtkau (Tschernyschewskoje) (–Litauen) | ||
1,1 | Insterburg Gumbinnerstraße | |
2,9 | Insterburg Göringstraße | |
4,4 | Insterburg-Luxenberg | |
8,1 | Georgenburg (Majowka) | |
10,7 | Pagelienen (Perelesnoje) | |
12,2 | Kauschen/Horstenau | |
Kleinbahn nach Wirbeln (Schaworonkowo) | ||
15,3 | Klein Reckeitschen/Blüchersdorf | |
18,0 | Auxkallen/Ringelau | |
20,2 | Juckeln/Buchhof (Buchowo) | |
Kleinbahn nach Mehlauken/Liebenfelde (Ostpr.) (Salessje) | ||
23,3 | Gerlauken/Waldfrieden-Moorbad (Fjodorowo) | |
24,8 | Gerlauken/Waldfrieden-Gründann | |
26,2 | Groß Aulowönen/Aulenbach (Kalinowka) | |
27,9 | Eichhorn (Jablotschnoje) | |
31,1 | Swainen (Sadowoje) | |
31,8 | Bersziupchen/Bersziubchen/Birkenhausen | |
34,8 | Groß Aßnaggern/Grenzberg | |
35,8 | Oschweningken/Breitenhof | |
36,1 | Kletellen/Georgenheide (Uroschainoje) | |
39,3 | Groß Skaisgirren/Kreuzingen Klbf (Bolschakowo) | |
Staatsbahn Königsberg (Kaliningrad) – Tilsit (Sowetsk) |
Quelle: Insterburger Kleinbahnen – Wikipedia
Die 39 km langen Kleinbahnstrecke von Insterburg (KlBhf.) nach Groß Skaisgirren wurde am 12. November 1902 eröffnet.
Die folgende Abbildung zeigt eine Fahrplanseite der Insterburger Kleinbahnen 1932 und eine Postkarte der Kleinbahn in Skaisgirren und den Bahnhof in Insterburg:
Abbildung: Fahrplanseite Quelle: Insterburger Kleinbahnen – Wikipedia
Foto: Insterburg Bahnhof der Kleinbahn Quelle: Insterburg – GenWiki (genealogy.net)
Hausbau
In Ostpreußen waren z.B. für Willschicken z. B. für den Erlass von allgemeinen Bauvorschriften die folgende Behörden bis 1897 zuständig:
- die Ortspolizeibehörden - deren häufig mehrere Gemeinden zugeordnet waren - z. B. für die Einhaltung des § 6 g des Polizeiverwaltungsgesetzes bei Führsorge gegen Feuergefahr bei Bauausführungen und der Aufstellung von Bebauungsplänen (Sitz in Aulowönen, Amtsbezirk No. 34),
- die Landräte für die technische Bauordnung von Land- und Stadt-Kreisen (mit Sitz in Insterburg),
- die Regierungspräsidenten für die Umsetzung der Polizeirechte und Bauordnungen in den Regierungsbezirken und (mit Sitz in Gumbinnen),
- die Oberpräsidenten für die in Provinzen hatte das Kontrollrecht für die unteren Behörden und das Immediatrecht beim preußischen Ministerpräsidenten (mit Sitz für Ostpreußen in Königsberg)
- die Minister in Berlin für die Reichsbauten wie Festungen, Kasernen, Eisenbahn und Straßen der 1. Ordnung (diese jedoch nur in beschränkten Fällen ).
Die Siedlungsformen bestanden in Haufen- und Straßendörfer und gingen nach der Separation auch in Streusiedlungen mit bleibendem Dorfkern über. Diese Dorfentwicklung nahm auch das spätere Willschicken. Die Siedlungsform und Haustypen wurden aber von der Baupolizei der lokalen Domänenkammern geplant und überwacht.
Der Dorfaufbau, die Kolonistenhäuser, die Nebengelasse, sowie die zu errichtenden Scheunen und Ställe wurden ab 1722 durch die General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen-Directorium in Berlin beaufsichtigt und deren untergeordnete Behörden in Ostpreußen geplant.
Im Amt der Baupolizei in Aulowönen gab es einen Landesbaurat, 2 Assessoren und div. Chausseeaufseher. Überwiegend wurden Straßendörfer konzipiert. Eines der Häuser war dem Dorfschulzen vorbehalten, kleinere Häuser bauten die Kolonisten in Eigen- und Kollektivleistung auf. Bei größeren Kolonie-Projekten, die z.B. Maßnahmen der Bodenverbesserung (Melioration) begleiteten, wurden auch zusätzlich abgeordnete Bausoldaten eingesetzt.
Die angeworbenen „Kolonisten“ errichteten in diesen Kolonien einfache Kolonistenhäuser aus den zur Verfügung stehenden regionalen Baustoffen. Die Vermessungen wurden nach dem 1721 eingeführten Otetzkoisches-Maß von König Friedrich Wilhelm festgelegt.
Die abgebildete Musterzeichnung des schlesischen Baudirektors Machui aus Glogau von 1776 gab die Hausaufteilung für die Kolonistenhäuser in Niederschlesien im Raum Sprottau vor.
Als Einhaus oder Einfirsthof bezeichnet man Anwesen, die den Wohn- und den Wirtschaftsteil (Ställe, Stapelräume usw.) unter einer geraden Dachlinie vereinigen
Dieses Haus war in drei Sektionen à 2,75 Metern und eine Sektion mit 4,5 Metern, mit der Gesamtlänge von 12,75 Metern, aufgeteilt. Die Breite des Hauses betrug 4,5 Meter. Die Größe des Wohnbereichs betrug ohne Küche etwa 26 Quadratmeter.
Die Innenaufteilung des Hauses:
· Die Stube, die auch als Handwerksstube diente = 11,25 Quadratmeter
· Zwei Kammern = jeweils 6 Quadratmeter
· Küche mit Kamin und Kochkessel = 6 Quadratmeter
· Flur mit Treppe zum Wohnboden mit Spitzdach
· Stall für Kleinvieh
· Tenne
· Seitlicher Raum mit möglichen Stauraum unterm Dach und über der Tenne
Quelle: Kolonistenhausplan 1776 - Kolonistenhaus – Wikipedia
Die Wohnhäuser ländlicher Untertanen zeichneten sich im 17. und 18. Jahrhundert durch einen relativ einheitlichen Wohnstandard aus. Unabhängig von Besitz und sozialer Gruppe standen jeder Familie eine beheizbare Stube zu, an die sich – je nach Familiengröße und weiterem Nutzungsbedarf – eine unterschiedliche Zahl von Kammern anschlossen. Lediglich alleinstehende Knechte oder Mägde fanden oft nur im Stalle einen wärmenden Schlafplatz. Auf größeren Höfen benutzen mehrere Familien eine Feuerstelle.
Die beheizbaren Räume, die Stuben also, gruppierten sich um die zentral gelegene „Schwarze Küche“ , die auf den Höfen mit Pferde- und Milchviehbesitz gleichzeitig das Bindeglied zu dem am Haus anschließenden Stallteil bildete.
Eine „Schwarze Küche“ war ein Raum – oft zwischen Wohnbereich und Stall gelegen – der als zentraler Kochplatz und Feuerstelle diente. Bei den ersten Kolonistenhäusern wurde das Feuer auf dem Boden geschürt und die Speisen auf einem Dreibein oder im Kessel zubereitet.
Oberhalb der Feuerstelle war die Decke offen (häufig gefasst von einer Lehmglocke) um den Rauch in einen darüber liegenden Raum (Räucherkammer) abziehen zu lassen. Hier hingen Rauchwaren an Stangen oder Haken an der Decke, auch um sie vor Mäusen und Ratten zu schützen. Der Rauch zog von der Kochstelle durch das ganze Haus und entwich über Öffnungen im Dach. Durch diese Konstruktion verußte die Feuerstelle – sie wurde zur Schwarzen Küche. Mit dem Aufkommen gemauerter oder eiserner Kochherde wurde der Rauchfang überflüssig, in ländlichen Gebieten hielt sich das Kochen über offenem Feuer noch bis ins Ende des 19. Jahrhunderts.
Später wurden auch auf dem Lande Rauchabzüge verbaut. Bei späteren Ausführungen – etwa ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurden gemauerte Kamine und Schornsteine gesetzlich vorgeschrieben. Diese lagen dann in der Mitte des Hauses, damit angrenzende Zimmer im Winter durch Luftschächte gewärmt werden konnten, dazu zählten auch extra gebaute Räucherkammern.
Ab Mitte des 18. Jahrhunderts ersetzten die Mantelschornsteine als Nachfolgelösung den freien Rauchabzug der Schwarzen Küchen.
Je nach Hofgröße wurden regional verschiedene Haustypen entworfen, die den örtlichen Witterungsverhältnissen angepasst waren. Es dominierte das Lehm- oder Holzhaus mit Innengerüst, neben den Fachwerkhäusern. Beide waren mit Strohdach oder mit Holzschindeln bedeckt.
Die verbauten Materialien hatten nur eine begrenzte Lebensdauer und einige waren höchst feuergefährdet – besonders der Funkenflug bei Bränden gefährdete die benachbarten Strohdächer.
Vergleichbare Colonisten-Häuser gab es z. B. neben dem Großen Moosbruch im Kirchspiel Aulowöhnen in Klein Aulowönen in der Nachbarschaft von Willschicken in Ostpreußen.
Die frühen Bauernhäuser waren Schrotholzbauen, in der Regel mit Lauben oder Vorlauben. Beim eigentlichen Vorlaubenhaus war die Laube an der Traufseite dem Hausflur vorgebaut und betonte so den Haupteingang. Dies hatte zusätzlich den Vorteil, dass bei einem Brand das herabfallende Stroh der Dacheindeckung vom Haupteingang weggelenkt wurde und der Weg ins Freie länger sicher blieb. Für den Bauern lag der Vorteil dieser Vorlauben auf der Hand: Unter dem Dach derselben wurde das wertvolle Getreide getrocknet und gelagert. Nach unten hatte man eine Luke, durch die entweder das Korn vom Wagen entladen, oder der zum Markt fahrende Wagen wieder beladen werden konnte ohne naß zu werden. Außerdem konnte man den Sommer über den "Getreideboden" als Wohnraum benutzen. Oft war dieser Raum sogar 2stöckig.
Die Eingangstür von der Laubehäuser aus soll besonderen Anlässen vorbehalten gewesen sein. So betrat man das Haus in der Regel von der Rückseite, wo sich eine weitere Tür als "Klöntür" (Ober- und Untertüre) befand. Wurde aber geheiratet, betrat die Braut durch die Vordertür das Haus. Ebenso durften die Gäste die Vordertür benutzen. Von dort kam man auch gleich in die "gute Stube". Im Todesfall wurde man aus der Vordertür auch hinausgetragen.
Die Vorlaube wurde von mehreren Ständern gehalten. Das waren ordentliche Balken, die auf einem Steinfundament standen. Vom einfachen glatten bis zum verzierten und geschnitzten Balken, waren alle Arten möglich. Es hing ja auch vom Stand und Einkommen ab, was man sich leisten konnte. Es wird immer wieder behauptete, an der Anzahl der Ständer wäre die Anzahl der Hufen oder Morgen abzulesen, die der Hofbesitzer besaß.
Nach dem Stroh-Dächer untersagt waren, wurde das Vorlaubenhaus weitgehend durch ein Eingiebel-Haus ersetzt. In den Dörfern mit Strohdächern durfte niemand mit einer brennenden Tabak-Pfeife durch das Dorf gehen.
Hier Abbildung Vorlaubenhaus einfügen.
Zum Bau Ihrer Häuser wählten die Bauern überwiegend Kiefern schon vor der Fällung aus und lösten spiralförmig Rinde von ihnen ab. Dadurch regten sie die Bäume zu vermehrter Harzbildung an, was das Holz haltbarer machte. Nach der Fällung verwandelte man mit einer Axt die runden Kiefernstämme in Vierkanthölzer, die aufeinander geschichtet zu glatten Wänden errichtet werden konnten. Die Verwendung dieses "Schrotholzes" hatte einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rundholz-Blockhäusern: Es zog nicht durch die Ritze.
Friedrich der Große erließ die Bauvorschrift, Fachwerkbauten von außen mit Lehm zu verkleiden, um sie bessere vor Feuer zu schützten.
Im § 6 g des Polizeiverwaltungsgesetz vom 11.03.1850 werden die folgenden "Gegenstände der ortpolizeilichen Vorschriften" aufgezählt:
g) Führsorge gegen Feuergefahr bei Bauausführungen, sowie gegen gemeinschädliche und gemeingefährliche Handlungen, Unternehmungen und Ereignisse überhaupt
Später mussten aus Gründen des Feuerschutzes Bauern-Wohnhäuser mindestens 14 m voneinander entfernt gebaut werden. Ab 1800 baute man überwiegend Bauernhäuser mit einem Steinsockel, um bei mangelnder Melioration, dem steigenden Grundwasser besser begegnen zu können.
So waren die späteren Bauernhäuser in Willschicken durchweg anderthalbgeschossig, hatten ein Feldsteinsockel und ein Spitzdach mit gebrannten Dachpfannen und besaßen einen zentralen aufgemauerten Kamin. Das Anderthalbgeschoss hatte einmal sein Ursache in der Schneelast und den Windstärken, die die Dächer im Winter in Ostpreußen zu tragen hatten. Dazu bedurfte es ein verstärktes Tragewerk mit entsprechender Dachkonstruktion, das nach dem Stand der damaligen Technik in Ostpreußen sein Optimum bei einem Anderthalbgeschoss erreicht hatte. Zum anderen war der Umfang und die Art der benötigten Baumaterialien vor Ort begrenzt. Das Anderthalbgeschoss entsprach den Bauvorschriften der Baupolizei in Aulowönen und Insterburg.
Hierzu siehe auch: Katja Laudel, Der Typenwandel des ländlichen Wohnhauses im Oderbruch zwischen 1753 und 1850, Der Einfluss von friderizianischer Kolonisation und preußischer Obrigkeit auf die Hausformen der ländlichen Untertanen
Quelle: Microsoft Word - Diss gesamt.DOC (uni-weimar.de)
Gemeindeverwaltung während der Königszeit, der Kaiserzeit und der Weimarer Republik
Ostpreußen, die östliche Hälfte der ehemaligen Provinz Preußen, bildet seit dem 1. Januar 1878 eine eigene Provinz, grenzt im Norden an die Ostsee und an Russland, im Osten und Süden an das russische Polen, im Westen an Westpreußen und hat eine Fläche von 36.994 km² (671,85 Quadratmeilen)
Quellen:
Provinz Ostpreußen – GenWiki (genealogy.net)
Gebietsgliederung
Das 1525 gegründete Herzogtum Preußen war in die drei „Kreise“ Samland, Natangen und Oberland eingeteilt, die wiederum aus Hauptämtern bestanden. Die drei "Kreise" dienten hauptsächlich ständischen Angelegenheiten; bedeutsamer für die allgemeine Verwaltung waren die Hauptämter. Es gab insgesamt 34 Hauptämter und 5 Erbämter. Davon im Samland 9 Hauptämter und 3 Erbämter, in Natangen 13 Hauptämter und im Oberland 12 Hauptämter und 2 Erbämter.
Quelle M. Toeppen, Geographie von Preußen, 1858 Historisch-comparative Geographie von Preussen: Nach den Quellen, Namentlich ... - Max Töppen - Google Books
Im 17. und 18. Jahrhundert wurden in der Mark Brandenburg und weiteren Teilen Preußens Verwaltungseinheiten herausgebildet, die als Landrätliche Kreise bezeichnet wurden. Sie dienten unter anderem dem in Selbstverwaltung erfolgenden Steuereinzug beim grundherrlichen Adel und der Bevölkerung des „platten Landes“.
Der im Kreis ansässige Adel wählte aus seiner Mitte bis 1918 ein Mitglied zum Landrat, der vom Landesherrn berufen bzw. bestätigt wurde. Neben dem Einsammeln der Abgaben und Weiterleitung an die Kriegs- und Domänen-Kammern waren die Landräte auch zuständig für die Organisation der Versorgung und Unterbringung durchmarschierender Truppenteile und möglichst gerechte Verteilung der Lasten auf alle Kreisbewohner.
Nach und nach wurden die Landräte von den landesherrlichen Oberbehörden auch zur Vermittlung und Durchsetzung von Anordnungen und Vorschriften der Zentralverwaltung und als Sammelstelle für statistische Informationen aus dem Kreis in Anspruch genommen. Von 1816 bis 1818 wurden in den preußischen Provinzen durchgehend Kreise als untere staatliche Verwaltung eingerichtet
Die Verwaltungsgliederung von Ostpreußen, Stand 1773. Der vormals ostpreußische Kreis Marienwerder ist nunmehr Westpreußen zugeteilt, Quelle: Liste der Landkreise in Ostpreußen – Wikipedia
Verwaltungskreise Ostpreußen 1. August 1939, Quelle: Ostpreußen - Verwaltungsbezirke - Kreis (stefan-winkler.de)
Gebietsvergrößerung: Der besetzte polnische Landkreis Ciechanów wird am 26. Oktober 1939 in Zichenau umbenannt und zu Ostpreußen gezählt, Quelle: Regierungsbezirk Zichenau – Wikipedia
Das Herzogtum Preußen, ab 1701 „Königreich Preußen“, war neben der Mark Brandenburg einer der Hauptbestandteile Brandenburg-Preußens, das im 18. Jahrhundert zum Staat Preußen wurde. König Friedrich II. gliederte Preußen 1752 nach brandenburgischem Vorbild in landrätliche Kreise, wobei jeweils mehrere der alten Hauptämter zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Dabei entstanden die folgenden Kreise:
- Landrätlicher Kreis Schaaken, gebildet aus den Hauptämtern Fischhausen, Schaaken und Neuhausen
- Landrätlicher Kreis Tapiau, gebildet aus den Hauptämtern Labiau, Tapiau und Taplacken
- Landrätlicher Kreis Insterburg, gebildet aus den Hauptämtern Insterburg, Ragnit, Tilsit und Memel
- Landrätlicher Kreis Brandenburg gebildet aus den Hauptämtern Brandenburg, Balga und Preußisch Eylau
- Landrätlicher Kreis Rastenburg, gebildet aus den Hauptämtern Bartenstein, Rastenburg und Barten sowie dem Erbamt Gerdauen
- Landrätlicher Kreis Seehesten, gebildet aus den Hauptämtern Angerburg, Lötzen, Seehesten und Rhein sowie dem Erbamt Neuhoff
- Landrätlicher Kreis Oletzko, gebildet aus den Hauptämtern Oletzko, Lyck und Johannisburg
- Landrätlicher Kreis Mohrungen, gebildet aus den Hauptämtern Preußisch Holland, Liebstadt, Mohrungen, Osterode und Hohenstein sowie dem Erbamt Deutsch Eylau
- Landrätlicher Kreis Marienwerder, gebildet aus den Hauptämtern Riesenburg, Marienwerder und Preußisch Mark sowie dem Erbamt Schönberg
- Landrätlicher Kreis Neidenburg, gebildet aus den Hauptämtern Ortelsburg, Neidenburg und Soldau sowie dem Erbamt Gilgenburg
1785 wird Willschicken oder Wilpischen als Chatouldorf mit 15 Feuerstellen erwähnt. Es gehörte 1785 noch zum Landrätlicher Kreis Tapiau zum Hauptamt Tapiau dem Amt Lappönen unter dem Patronat der König. Der Sitz des Landrates wurde 1818 von Tapiau nach Wehlau verlegt und das Amt Lappönen und Wilschicken kam zum neuen Kreis Insterburg.
Die Zahl von ursprünglich 15 Feuerstellen (Haushalte) 1785 und deren Abnahme 1818 auf 4 in Willschicken lässt darauf schließen, dass zum einen in Ostpreußen durch die die Napoleonischen Kriege (1800–1814) viele Hofstellen unwirtschaftlich und verlassen wurden, da die Männer eingezogen waren und dass zum anderen der Einzugsbereich von Wilschicken durch die Zugehörig zu Tapiau wesentlich größer war, als die spätere Zugehörigkeit der Gemeinde Willschicken zu Insterburg.
Die Verwaltung in Ostpreußen war ab 1818 neu gegliedert in Provinz, Regierungsbezirk, Land- und Stadtkreis, Amtsbezirk und Gemeinde. Ein Gutsbezirk konnte flächenmäßig zugleich Teile eines Amtsbezirk oder einer Gemeinde sein. Der Gutsvorsteher führte in seinem Bezirk selbstständiger die dem Gemeindevorsteher obliegende Verwaltung. Ein Kirchspiel war zugleich Amtsgerichtsbezirks, Gerichtsbezirk und Bezirk für das militärische Aufgebot.
Die Landräte der neuen Kreise sollten in für ihren jeweiligen Kreis die Aufgaben der bisherigen Kriegs- und Domänenkammern wahrnehmen. Ausgangspunkt waren hier die Stein-Hardenberg’schen Reformen in Preußen. Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen, da sich die 1752 eingerichteten Kreise und Gemeinden als unzweckmäßig und zu groß erwiesen hatten.
Im Jahr 1752 bildete König Friedrich II. in Preußen aus den Hauptämtern Insterburg, Memel, Gumbinnen und Ragnit den (alten) Kreis Insterburg. Dieser hatte eine Fläche von ca. 8860 km² und im Jahre 1800 265.088 Einwohner. Aus dem Gebiet des alten Kreises Insterburg wurden elf neue Kreise gebildet, darunter auch ein neuer, deutlich kleinerer Kreis Insterburg. Der neue Kreis Insterburg (Stadt und Land) umfasste 1818 1430 km² und hatte zusammen 58.891 Einwohner. Dieser neue Kreis umfasste die Kirchspiele Aulowönen (mit der Gemeinde Willschicken), Berschkallen, Didlacken, Georgenburg, Insterburg Stadt, Insterburg Land, Jodlauken, Norkitten, Pelleningken, Norkitten und Saalau. Später kommen noch Obelischken, Grünheide und Neumischken hinzu. Der Kreis Insterburg gehörte bis 30.04.1815 zum Königsberger Departement und wurde dann zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen.
Mit Wirkung ab 1. November 1905 wurden in der Provinz Ostpreußen die vier südlichen Kreise (Johannisburg, Lötzen, Lyck und Sensburg) vom Regierungsbezirk Gumbinnen abgetrennt und zusammen mit dem Südteil des Bezirks Königsberg zum neuen Regierungsbezirk Allenstein zusammengefasst.
Einteilung des Regierungsbezirks Gumbinnen im Jahre 1922 in 14 Kreise
3. Kreis Goldap
10. Kreis Pillkallen mit Schirwindt
11. Kreis Ragnit
14. Kreis Tilsit
Im Rahmen der seit 1807 durchgeführten preußischen Verwaltungsreformen ergab sich mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 die Notwendigkeit einer umfassenden Kreisreform in ganz Ostpreußen. Ostpreußen wurde nunmehr in 35 landrätliche Kreise sowie den Stadtkreis Königsberg eingeteilt.
Der Minister des Innern Graf zu Dohna, verfügte im Entwurf zur neuen Kreiseinteilung durch das Reskript Dohnas vom 11. August 1809 Grundlegendes zur Kreiseinteilung:
a) Jeder Kreis hat seine Kreisstadt;
b) das Maximum des Kreisinhaltes wird auf 20 bis höchstens 25 Quadrat-Meilen angegeben;
c) die Bevölkerung auf rund 30 000 Seelen für jeden Kreis festgesetzt;
d) das Einteilungsprinzip für Ostpreussen ist das Kirchspiel. Die Kreise stellen eine mosaikförmige Zusammensetzung von Kirchspielen dar. Also Grenzen der Kirchspiele bilden die des ganzen Distrikts. Unbestreitbar ist dieses Einteilungsprinzip in Hinsicht der Begrenzung gut gewählt, denn die Kirchspiele halten sich gewöhnlich auch an den Grundsatz von der guten administrativen Grenze.
Die neue Kreiseinteilung trat im Regierungsbezirk Königsberg am 1. Februar 1818 in Kraft und erfuhr zum 1. April 1819 noch einige Änderungen der Kreisgrenzen sowie der Kreisnamen. Im Regierungsbezirk Gumbinnen wurden 16 neue Kreise zum 1. September 1818 eingerichtet. Aus dem Gebiet des alten Kreises Insterburg wurden elf neue Kreise gebildet, darunter auch ein neuer, deutlich kleinerer Kreis Insterburg. Später kommen noch die Kreise Obelischken, Grünheide und Neumischken hinzu. Der neue Kreis Insterburg (Stadt und Land) umfasste 1818 1430 km² und hatte zusammen 58.891 Einwohner.
Kirchspiel bezeichnet ursprünglich einen Pfarrbezirk (Parochie https://de.wikipedia.org/wiki/Parochialprinzip ), in dem die Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet. In Ostpreußen war ein Kirchspiel zugleich Verwaltungsbezirk, Gerichtsbezirk oder Bezirk für das militärische Aufgebot.
Am 1. April 1902 wurde die bisher kreisangehörige Stadtgemeinde Insterburg endgültig in einen Stadtkreis umgewandelt. Der Kreis Insterburg erhielt danach die Bezeichnung Landkreis. Der Landkreis Insterburg umfasste am 1. Januar 1945 174 kleinere Gemeinden und 3 Gutsbezirke (Forsten). Die Gesamtfläche betrug 1.684 km².
Die Gemeinde- und Ortsnamen zeichneten sich durch Sprachvielfalt aus, die bis zum Nationalsozialismus bestehen blieben. Diese Sprachvielfallt bestand aus prusischen, polnischen, litauischen und altdeutschen Sprachresten.
Robert Budzinski hat in „Entdeckung Ostpreußens, 1914“ nach Andreas Kossert die Namensvielfalt von Orten in Ostpreußen festgehalten.
„Bei meinen Wanderschafen stieß ich wiederholt auf Ortschaften mit nicht sehr bekannten aber desto klangvolleren Namen, so daß ich oft glaubte, mich in einer verzauberten Landschaft umherzutreiben. So fuhr ich einmal mit der Bahn von Groß-Aschnaggern nach Liegetrocken, Willpischken, Pusperschallen und Katrinigkeiten, frühstückte in Karkelen, kam über Pissanitzen, Perkuik, Juschnischkenen, Kuhdiebs nach Katzenduden, aß in Aschlacken Mittag, und verirrte mich dann nach Pudelkeim, Pupinnen, Bammel, Babbeln und abenbrotete in Pschintschiskowsken, übernachten wollte ich aber in Karßamupchen … An den folgenden Tagen lernte ich noch kennen: Plampert, Purtzunsken, Kotzlauken, Misrunsken, Spirokeln, Wannagupchen, Meschkrupppchen, Salvarschienen, hörte noch von Spucken, Maulen, Puspern Plumpern, Schnabeln, Wabbekn, wurde ohnmächtig und erwachte in Mierodunsken, wo mich der Landjäger von Uschpiauschken hingebracht hatte. Es dauerte lange, bis ich meine Sprache wieder beherrschte, denn meine Zunge drehte sich fortgesetzt im Leib herum.“
Willschicken leitet sich aus litauisch "wilpiszys" die wilde Katze ab.
Einteilung des Landkreises Insterburg in 14 bereits bestehende Kirchspiele (Kreise) nach 1818.
1. Nokitten
2. Paschdorf
3. Saalau
4. Jodlauken
5. Didlauken
6. Deutsch - Insterburg später Stadtkreis Insterburg
7. Littauische - Insterburg später Landkreis Insterburg
8. Berchkallen
9. Georgsburg
10. Pelleningken
11. Aulowöhnen
12. Obelischken (1845)
13. Grünheide (1846)
14. Neunischken (1854)
Einteilung des Kirchspiels (Kreis) Aulowöhnen in Amtsbezirke und Gemeinden am 1.1.1945
Amtsbezirk Birkenhof mit den Gemeinden:
1. Birkenhof
2. Ossafurt (Rudlauken)
3. Birkenhausen
4. Klingen (Skardupönen)
5. Swainen
6. Eichhorn
7. Steinacker (Ackmenischken)
Amtsbezirk Aulenbach mit den Gemeinden:
1. Aulenbach(Aulowönen)
2. Jennen
3. Hengstberg (Kallwischken)
4. Budwethen
5. Lindenhausen
6. Gaiden
Amtsbezirk Buchhof mit den Gemeinden:
1. Buchhof
2. Waldfrieden
3. Tannenfelde
4. Staggen
5. Wasserlacken (Wasserlauken)
6. Lindicken (Lindenberg)
7. Schuppinen
8. Ernstwalde
Amtsbezirk Schönwaldau mit 3 Aulenbacher Gemeinden plus 5 weitere und 2 halbe Gemeinden außerhalb des Kirchspiels
1. Tobacken
2. Mittel Warkau
3. Bernhardseck
Amtsbezirk Franzdorf mit 5 Aulenbacher Gemeinden plus 4 weitere Gemeinden außerhalb des Kirchspiels
1. Schruben
2. Wilkental (Willschicken)
3. Paducken (Padau)
4. Klein Schunken
5. Groß Warkau
Die Gebietskörperschaften Preußens waren Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise, Amtsbezirke und Gemeinden.
Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte.
Die Amtsbezirke waren die untersten staatlichen Institutionen, die Amtsvorsteher mit Aufgaben in den im Bezirk vorhandenen Gemeinden betrauten. Sie hatten ordnungsrechtliche Befugnisse. Die Berufung der Amtsvorsteher erfolgte auf Vorschlag des Landrates durch den Regierungspräsidenten. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt.
Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus. Das für Willschicken zuständige Kreishaus lang in der Nachbargemeinde Lindenhöhe, in der Nachbarschaft des Gasthofes von Hedwig Kiehl / Lerdon. Gerhard Kiehl, eines der vier Kinder aus der ersten Ehe, wird 1943 der spätere Ehemann von Hildegard Tuttlies.
Der Kreistag bestand aus mindestens 25 Mitgliedern. Er musste mindestens zweimal im Jahr zusammentreten. Gewählt wurde er nach einem Proporzsystem, bei dem die Einwohner der Stadtgemeinden – nach ihrem Bevölkerungsanteil am Kreis – bis zur Hälfte der Mitglieder wählten, während die übrigen Mitglieder gleichmäßig zum einen von den Einwohnern der Landgemeinden, zum anderen von den ländlichen Grundbesitzern gewählt wurden, die mindestens 150 bis 450 Mark staatlicher Grund- und Gebäudesteuer abführten. Es handelte sich um indirekte Wahlen durch Wahlmänner. Die Legislaturperiode betrug sechs Jahre.
Die Größe eines Kreises sollte ursprünglich so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen.
Der König von Preußen (bis 1772 König in Preußen) war das Staatsoberhaupt der preußischen Monarchie, die von 1701 bis zur Novemberrevolution 1918 bestand. In den Jahren des Deutschen Kaiserreichs war der preußische König ab 1871 gleichzeitig Deutscher Kaiser. „Die Preußischen Reformen schufen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in der gesamten preußischen Monarchie eine einheitliche Verwaltungsstruktur.
Nach der Neuorganisation der Kreis-Gliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. September 1818 der Kreis Insterburg im Regierungsbezirk Gumbinnen in der preußischen Provinz Preußen Am 01.01.1874 erfolgt die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13.12.1872.
Der Sitz der Landratsamt im Landkreis Insterburg war in der Stadt Insterburg. Folgende Landräte im Landrätlicher Landkreis Insterburg amtierten:
- 1752–1782 Johann George Goetz
- 1782–1812 Johann Friedrich Wilhelm von Losch
- 1818–1841 Johann Burchard
- 1841–1844 Ludwig Wilhelm zu Dohna-Lauck
- 1845–1851 Heinrich von Schirmeister
- 1851–1871 Gustav Dodillet
- 1871–1879 Konrad von Massow
- 1879–1887 Arthur Germershausen
- 1887–1890 Robert Davidson
- 1890–1903 Hugo Brasch
- 1903–1909 Adolf Magnus
- 1909–1918 Adolph Bölling Overweg
- 1918–1920 Heinrich Schumann
- 1920–1928 Viktor Grimpe
- 1928–1930 Albert Voegt
- 1930–1935 Ernst Lührmann
- 1935–1945 Karl von der Groeben
Quelle: Landkreis Insterburg – Wikipedia
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Landkreis Insterburg – nach dem Zusammenschluss der Provinzen Ostpreußen und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Nach der Teilung der Provinz Preußen in die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen am 1. April 1878 wurde der Kreis Insterburg Bestandteil Ostpreußens. Am 1. April 1902 schied die Stadt Insterburg aus dem Kreis aus und wurde in einen Stadtkreis umgewandelt. Der Kreis Insterburg erhielt danach die Bezeichnung Landkreis Insterburg.
Zum 1. Mai 1925 wurden Teile des Gutsbezirks Althof-Insterburg aus dem Landkreis Insterburg in den Stadtkreis Insterburg eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Landkreis Insterburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke bis auf vier aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden
In Ostpreußen war ein Kirchspiel eine Gebietskörperschaft zugleich Amtsbezirk, Gerichtsbezirk und Bezirk für das militärische Aufgebot.
Karte: Amtsbezirk Franzdorf 1880, Quelle: amtsbezirk franzdorf ostpreußen - Bing images
Karte: Kirchspiel Aulenbach, 1939, Quelle:http://wiki-alt.genealogy.net/Gr%C3%BCnheide_(Kirchspiel)
Karte: Kirchspiel Grünheide,1939, Quelle: Grünheide (Kirchspiel) – GenWiki (genealogy.net)
"Am 29.01.1874 erfolgt die Bildung der Landgemeinde Drohndorf aus dem Gutbezirks Forst Padronen (teilweise – Kolonien Drohndorf, Klein Franzdorf und Mittenwalde). Am 11.03.1874 wird der Amtsbezirks Groß Franzdorf (Nr. 27) aus den nachfolgenden Gemeinden und Gutsbezirken gebildet: Bessern, Drohndorf, Groß Franzdorf, Ganden, Groß Wartau, Klein Franzdorf, Klein Schunkern, Mehlen, Paducken, Pillwogallen und Willschicken sowie dem Gutsbezirk Wartau gebildet. Er besteht aus 12 Gemeinden bzw. Gutsbezirken und wird zunächst vom Amtsvorsteher in Jennen verwaltet, der somit die staatliche Autorität (standesamtlich und polizeilich) präsentiert.
Am 01.04.1881 wird die Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19.03.1881 umgesetzt, die endgültige Feststellung des Amtsbezirkes erfolgt vermutlich zu gleicher Zeit. Knapp ein halbes Jahr später folgt die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen (03.07.1891)
Am 17.11.1882: Endgültige Feststellung des Amtsbezirks „Groß Franzdorf Nr. 27“ mit den Landgemeinden Bessern, Drohndorf, Groß Franzdorf, Gaden, Groß Wartau, Klein Schunkern, Mohlen, Paducken, Pillwogallen und Willschicken und den Gutsbezirk Wartau (11 Gemeinden/Gutsbezirke). 01.09.1931 umfasst der Amtsbezirk Franzdorf die Landgemeinden: Bassen, Drohndorf, Groß Franzdorf, Groß Wartau, Klein Schunkern, Lindehöhe, Mohlen, Paducken, und Willschicken. (9 Gemeinden bzw. Gutsbezirke).
Per Erlass erfolgt 01.01.1934 die Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15.12.1933 und am 01.04.1935 erfolgt die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935. Die Folgen sind u.a. die Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden. Zum 03.06.1938 erfolgt die Umbenennung der Gemeinde Paducken in Padau sowie Gemeinde Willschicken in Wilkental, die Bestätigung der Namen wird am 16.07.1938 vollzogen. Die letzte Veränderung - die Eingliederung der Gemeinde Mohlen in die Gemeinde Bessen und Gemeinde Padau in die Gemeinde Klein Schunkern wird am 01.04.1939 umgesetzt. 01.01.1945: Der Amtsbezirk Franzdorf umfasst die Gemeinden: Bessen, Dröschdorf, Groß Franzdorf, Groß Warkau, Klein Schunkern, Lindenhöhe und Wilkental. (7 Gemeinden).Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher Julius Onusseit in Klein Schunkern."
Quelle: Amtsbezirk Franzdorf – GenWiki (genealogy.net)
Kreisgemeinde- und Landesgemeindeordnung
Das preußische Verwaltungssystem war durch eine Zweiteilung in staatliche Verwaltung und Selbstverwaltung bestimmt. Auf lokaler Ebene stand seit der Kreisordnung von 1872 an der Spitze der Verwaltung des Amtsbezirks der Amtsvorsteher (ernannt), an der Spitze der Gemeinde der Gemeindevorsteher (gewählt), für den Bereich der selbständigen Gutsbezirke (belehnt und vererbt oder gekauft) führte der selbsternannte Gutsvorsteher die dem Gemeindevorsteher obliegende Verwaltung.
Bei einer Gebietskörperschaft einer Gemeinde handelt es sich um eine Organisationseinheit, der einzelne Aufgaben für einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind. Die Aufgaben und Grenzen der Gebietskörperschaften sind staatsrechtlich geregelt. Ihre Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und kommunale Selbstverwaltung aus, die eigene Organe (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat) im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausführen. Im Gegensatz zu anderen kommunalen Körperschaften wie dem Amt, hat die Gebietskörperschaft eine direkt gewählte Volksvertretung.
Mit der Einführung der Kreisordnung für die sechs östlichen preußischen Provinzen vom 13. Dezember 1872 zum 1. Januar 1874 wurde die gutsherrliche Polizeigewalt beseitigt. Die Patrimonialgerichte der Güter umfassten die niedere Gerichtsbarkeit auf dem Lande, also vor allem Eigentums-, Familien-, Erb- und Gutsrechte, Gesindeordnung und teilweise auch niederes Strafrecht (z. B. Beleidigungen, Raufereien). Sie wurde aber zunächst nicht auf die Gerichte, die Gemeinden oder auf den Kreis übertragen, sondern zunächst den neuen Amtsvorstehern anvertraut.
Diese wurden vom Kreistag für ihren Bezirk, den Amtsbezirk, gewählt und vom König, später vom Oberpräsidenten und zuletzt vom Regierungspräsidenten ernannt. Die Amtsvorsteher entstammten in Ostpreußen zu dieser Zeit überwiegend der ländlichen Oberschicht.
Der Amtsbezirk umfasste mehrere Landgemeinden oder Gutsbezirke, während die Stadtgemeinden außerhalb des Bereichs eines Amtsbezirks blieben. Größere Landgemeinden oder Gutsbezirke konnten auch allein für sich einen Amtsbezirk bilden (Eigenamtsbezirk).
Der Amtsvorsteher war die Ortspolizeibehörde. Er wurde für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ernannt. Bei Fehlen geeigneter Kandidaten konnte auch ein Amtsvorsteher für den Bereich eines oder mehrerer benachbarter Amtsbezirke kommissarisch ernannt werden. Der Amtsvorsteher verwaltet insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde- und Baupolizei.
In einem Eigenamtsbezirk nahm der Gemeinde- oder Gutsvorsteher die Aufgaben des Amtsvorstehers wahr. Einen bestimmten Amtssitz gab es nicht. Die Geschäfte wurden vom Wohnsitz des Amtsvorstehers aus ehrenamtlich geleitet, so dass dieser Sitz bei der Ernennung eines neuen Amtsvorstehers auch örtlich wechseln konnte.
So sollte eine sparsame Verwaltung gewährleistet sein und die schwache Finanzkraft der östlichen Kreise Preußens nicht durch eine hauptamtliche Verwaltung überfordert werden.
Nach dem Ende der Monarchie wurden 1919/20 kreisweise ohne Rücksicht auf die jeweilige Amtsdauer alle Amtsvorsteher im nunmehrigen Freistaat Preußen geschlossen neu gewählt.
Die Dauer der Wahlperiode war offen, sie sollte gesetzlich neu bestimmt werden. Dazu ist es aber bis 1945 nicht mehr gekommen. Danach wurden die Amtsvorsteher ab 1919 auf unbestimmte Dauer bis zur neuen Wahl oder Ernennung eines Amtsvorstehers ernannt.
Die preußische Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891, regelt die Verfassung und Verwaltung der ländlichen Gemeinden u.a. in Ostpreußen.
Vorbereitet war die preußenweite Reform durch die Kreis-Ordnung für die östlichen Provinzen vom 13. Dezember 1872. Sie nahm schon 1872 den Gutsherren die Polizeigewalt und das Recht auf Ernennung von Gemeindevorstehern und Schöffen. So lange waren die Gutherren gleichzeitig Gerichtsherren, Träger der Polizeigewalt und auch Patronatsherren über Kirche und Schulen, Siegelführung, Jagdrecht, Brau- und Brandweinmonopol und weitere Bann und Zwangsrechte. Dazu kam Steuer- und Zollfreiheit. Teilen des Züchtigungsrechtes blieb aber den Gutvorstehern bis 1900 und die Gesindeordnung bis 1919 bestehen.
Die Bürgermeister der Gemeinden wurden auch Gemeindevorsteher und vor dem 1. Weltkrieg Schulzen genannt. Die Gemeinden wurden befugt, diese Ämter durch Wahlen zu besetzen.
Auch die rechtliche Stellung der selbständigen Gutsbezirke und der Landgemeinden wurde durchgreifend geordnet und auf ein gleiches Niveau gebracht. Öffentlich-rechtlich hatte der Gutsbezirk nun dieselben Befugnisse und Verpflichtungen wie die Gemeinden.
"Unter einer Landgemeinde, früher auch Dorfgemeinde genannt, wird eine Mehrzahl von Personen verstanden, die auf einem räumlich abgegrenzten Gebiete des platten Landes zusammenwohnen und einer gemeinsamen Ortsverfassung unterstehen. Sie sind öffentliche Körperschaften, denen vorbehaltlich der Staatsaufsicht die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten zusteht; auch die »Gemeindeverbände« erfreuen sich innerhalb des Rahmens ihrer Zweckbestimmung einer relativen Selbständigkeit.
An der Spitze der Verwaltung der Landgemeinden steht der Gemeindevorsteher; ihm zur Seite stehen 2–6 Schöffen , die ihn in den Amtsgeschäften zu unterstützen und in Behinderungsfällen zu vertreten haben. Gemeindevorsteher und Schöffen werden aus der Zahl der Gemeindeglieder in der Regel auf 6 Jahre gewählt. Auch auf Gemeindeebene wurden die (Stadt)verordneten der preußischen Städte und Gemeinden gemäß der Preußischen Gemeindeordnung nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt
Der Gemeindevorsteher ist die Obrigkeit der Landgemeinde und führt deren Verwaltung und Vertretung nach außen, die Dienstaufsicht wie auch den Vorsitz in der Gemeindeversammlung und Gemeindevertretung."
"Jedem Preußen ward das Recht gewährleistet, an dem Ort sich aufzuhalten, wo er eine eigne Wohnung oder ein Unterkommen zu finden imstande war. Wer nach erlangter Großjährigkeit drei Jahre lang an einem Ort seinen Aufenthalt gehabt hatte, musste im Falle der Verarmung dort unterstützt werden.
Die Einwohner der Landgemeinden besitzen entweder nur die Gemeindeangehörigkeit oder auch das Gemeinde-Bürgerrecht (Gemeinderecht). Angehörige der Landgemeinde sind, mit Ausnahme der nichtangesessenen servisberechtigten Militärpersonen des aktiven Dienststandes, diejenigen, die innerhalb des Gemeindebezirks einen Wohnsitz haben.
Die Gemeindeangehörigen sind zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten der Gemeinde berechtigt und zur Teilnahme an den Gemeindeabgaben (Grundsteuer) und Lasten (Wegebau) verpflichtet."
In der „sozialen Realität“ in Willschicken war der Bürgermeister ein Großbauer. Unter den Schöffen saßen, wie anderswo auch, in Willschicken nur Großbauern Mittelbauern waren selten, Kleinbauern nie vertreten. Landräte, die für die Steuerschätzung der Grund- und Klassensteuer zuständig waren, konnten mit ihrer Schätzung der Grundsteuer Einfluss auf die Wahlen nehmen.
Diese „Dorfelite“ bildete in den Gemeinden ein sehr wirksames soziales Netz der Macht-Ausübung.
Dazu zählten neben den Großbauern und Gutsherren auch sofern vorhanden Pfarrer, Ärzte und Apotheker, Kaufleute und Gastwirte. Diese standen allerdings in der "zweiten Reihe". Gutsherrn die einem selbstständigen Gutsbezirk vorstanden, ernannten Bürgermeister und Schöffen selbst
Es wird berichtet, dass Gutsherrn und Großbauern ihren Arbeiter, die die Voraussetzungen als Gemeindebürger erfüllten, "empfahl", die von ihnen vorgeschlagenen Personen zu wählen. Teilweise wurde die Position des Gemeindevorstehers auch innerhalb von "angesehenen" Familien weitergegeben, wenn die formale Zustimmung erreicht wurde.
1891 ist auch die rechtliche Stellung der selbständigen Gutsbezirke und der Landgemeinden durchgreifend geordnet worden. Diese Verordnung galt bis 1927, dann wurde die Landgemeindeordnung durch ein Gemeindereformgesetz abgelöst, die die kommunale Selbständigkeit der großen Güter endgültig aufhob.
Besonders in den ostelbischen Provinzen wurden die zahlreiche noch bestehende "freien" Gutsbezirke und bisher gemeindefreie Gebiete (Forsten, Gewässer, Mühlengrundstücke usw.) endgültig einer Gemeinde zuzuweisen. Ab 1933 galt das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908
Kommunalabgaben und Öffentliche Verwaltung
Nach dem Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 galt u.a. folgendes:
"§ 1. "Die Gemeinden sind berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben und Bedürfnisse nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Gebühren und Beiträge, indirekte und direkte Steuern zu erheben, sowie Naturaldienste zu fordern"
"§ 23. "Die direkten Gemeindesteuern können vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb (Realsteuern), sowie vom Einkommen der Steuerpflichtigen (Einkommensteuer) erhoben werden."
§ 68. "Die Steuerpflichtigen können durch Gemeindebeschluss zu Naturaldiensten (Hand- und Spanndiensten) herangezogen werden."
Bei der Eingruppierung der Zensiten (Steuerträger) durch verschiedene örtliche Kommissionen kam es im Regierungsbezirk Gumbinnen in einigen Fällen zur Bevorzugung der vermögenden Steuerzahler, was mit der Zusammensetzung der Kommissionen zusammenhing, in denen die Gutsbesitzer und Großbauern ihre Interessen vertraten. Die Kommissionen setzten sich zu einem Drittel aus Behördenvertretern und zu Zweidrittelen aus örtlichen (Gemeinde und Kreis) Gremien zusammen.
Dass es in einigen Gemeinden zu den Bevorzugungen kam, wurde von der Revision des Reichsfinanzministeriums in Berlin mehrfach kritisiert. Quelle: Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 - 1920.
Im Jahr 1905 beträgt der Grundsteuer Reinertrag in Willschicken 8,87 Mark je ha.
Die Dorfgemeinde war Träger der wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Ihr fielen in der Hauptsache die Ausgaben für den Schulbau- und Unterhalt, den Wegebau und Wegedienst zu, auch örtliche Friedhöfe gehörten dazu. Dazu kam die Armenpflege. Sie war häufig besonders belastend. Auf Grund der Abwanderung bleiben verstärkt verarmte alte und verarmte Landarbeiter in den Gemeinden zurück. 1885 belief sich im Regierungsbezirk Gumbinnen die jährliche Armutslast auf 53,9 % aller Ortskommunalabgaben. Einige kleinere Städte wie Aulowönen und umliegende Dörfer mussten auch Stallgebäude oder Scheunen als Unterstützungswohnsitze für die von der Polizei oder der Besserungsanstalt Tapiau, zugewiesenen Heimatlosen zur Verfügung stellen oder Plätze für das fahrende Volk ausgewiesen werden. Am Unterstützungswohnsitz gab es einen Arbeitszwang, der von der Gemeinde kontrolliert werden musste. In Willschicken gab es keine Unterstützungswohnsitze, dagegen welche auch dem Gut Alt Lappönen. Dazu siehe auch den Teil Heimatlose.
Die Reichsstraßen wurden durch das Reich, die Chausseen 1. und 2. Ordnung durch den Landkreis finanziert. Nach dem Winter wurden für die Pflege der gemeindlichen Wege Gemeindebewohner vom Bürgermeister zum Wegedienst aufgerufen. Sie mussten ihre Werkzeuge und Fuhrwerke mitbringen, das Material wurde gestellt, der als Kreis-Beamte abgeordnete Chausseeaufseher erteile die Befehle. Diese Einsätze dauerten bis zu zwei Wochen, zum Ärger der Betroffenen in Willschicken, da die Aussaat vor der Tür stand.
Den gewählten Bürgermeistern standen bei der Bewältigung der Selbstverwaltungsaufgaben gewählte Gemeindevertreter (Schöffen) zur Seite, die über die anstehenden Probleme und über die vorliegenden Anträge zu beraten hatten.
Diese Gremien fassten im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben auch Beschlüsse. Laufende Verwaltungsaufgaben z. B. Bodennutzungserhebungen, Viehzählungen, Erfassung von Wehrpflichtigen, Pferdemusterungen, Einziehung von Steuern, während des 2. Weltkrieges Ausgabe von Lebensmittelkarten erfolgten nach Weisungen der Verwaltung des Kreises.
Das Gremium legte die Kommunalabgaben (Grund-, Gewerbe- und Einkommenssteuer) fest, besaß in Absprache mit den Landjägern die „niedere“ Polizeigewalt und regelte – wenn noch vorhanden – die Allmende-Nutzung und die Einteilung der Gemeindedienste wie Wegebau oder die Zulassung von Doktor- oder Hebammendiensten.
Die Bürgermeister der Landgemeinden waren ehrenamtlich tätige Personen und erhielten lediglich eine Aufwandsentschädigung, die nach den Einwohnerzahlen berechnet wurden. Der Bürgermeister führte in der Regel die Kasse.
Aufgaben im Regierungsbezirk Gumbinnen: Polizei und Volksschulwesen
Preußen gliederte zwischen 1808 und 1816 sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus. Der preußische Regierungsbezirk Gumbinnen lag im Nordosten Preußens. Er bestand von 1808 bis 1945, zunächst unter der Bezeichnung Regierungsbezirk Litthauen zu Gumbinnen. Von 1824 bis 1878 bildete er den östlichsten Teil der Provinz Preußen, dann der Provinz Ostpreußen.
Nachdem 1818 eine teilweise andere Aufteilung einiger Kreise stattgefunden hatte, mussten 1905 zugunsten des neu gebildeten Regierungsbezirks Allenstein die Kreise Lötzen, Lyck, Johannisburg und Sensburg abgegeben werden. Es unterstanden der Regierung Gumbinnen danach noch die Kreise Treuburg, Angerburg, Goldap, Angerapp (Darkehmen), Insterburg Stadt und Land, Gumbinnen, Ebenrode (Stallupönen), Pillkallen (Schloßberg), Niederung (Elchniederung), Ragnit, Tilsit Stadt und Land und Heydekrug.
Willschicken wurde zum Landkreis Insterburg gezählt.
Es sollen beispielhaft nur zwei Aufgaben im Regierungsbezirk kurz beschrieben werden.
Polizei
Die Gründung des Gendarmeriekorps erfolgte durch ein königliches Edikt am 30. Juli 1812 nach dem Vorbild der französischen Gendarmerie impériale. Bereits acht Jahre nach seiner Gründung wurde das Korps durch König Friedrich Wilhelm III. mit der Verordnung über die anderweitige Organisation der Gendarmerie nebst Dienst-Instructionen vom 30. Dezember 1820 gründlich reformiert. Bislang noch bestehende regionale Gendarmerien des Königreichs wurden aufgelöst und die Kompetenzen zwischen Militär- und Zivilverwaltung eindeutig geregelt. Organisatorisch unterstand die Gendarmerie dem Kriegsministerium, im Dienst jedoch dem Innenministerium und den zivilen Behörden vor Ort.
Das Allgemeine Preußische Landrecht bildete in allen preußischen Provinzen mit – Ausnahme der Rheinprovinz – bis 1871 den Rahmen für die (Bau) Polizei - auch für Willschicken.
In § 1 des Polizeiverwaltungsgesetz vom 11.03.1850 heiß es
Die örtliche Polizeiverwaltung wird von den nach den Vorschriften der Gemeindeordnung dazu bestimmten Beamten (Bürgermeister, Kreis-Amtmänner, Oberschulzen) im Namen des Königs geführt - vorbehaltlich des in § 2 des gegenwärtigen Gesetzes vorgesehenen Ausnahmen. Die Orts-Polizei- Beamten sind verpflichtet, die ihnen von der vorgesetzten Staats-Behörde in Polizei-Angelegenheiten erteilten Anweisungen zur Ausführung zu bringen. Jeder der sich in ihrem Verwaltungsbezirk aufhält oder daselbst ansässig ist, muss ihren polizeilichen Anordnungen Folge leisten.
In § 2 sind die personellen Ausnahmen geschrieben
In Gemeinen, wo sich eine Bezirksregierung, ein Land-, Stadt- oder Kreisgericht befindet, sowie in Festungen und Gemeinden von mehr als 10.000 Einwohnern, kann die örtliche Polizei-Verwaltung durch Beschluss des Ministers des Inneren besonderen Staatsbeamten übertragen werden. Auch in anderen Gemeinden kann aus dringenden Gründen, dieselbe Einrichtung zeitweise eingeführt werden.
Im § 6 werden die folgenden "Gegenstände der ortpolizeilichen Vorschriften" aufgezählt:
a) Schutz der Personen und des Eigentums
b) Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Brücken, Ufern und Gewässern
c) der Marktverkehr und das öffentliche Feilhalten von Nahrungsmitteln
d) Ordnung und Sicherheit bei dem öffentlichen Zusammensein einer größeren Anzahl von Personen
e) das öffentliche Interesse in Bezug auf die Aufnahme und Beherbergung von Fremden, Wein-, Bier- und Kaffeewirtschaften und sonstige Einrichtungen zur Verabreichung von Speisen und Getränken
f) Sorge für Leben und Gesundheit
g) Führsorge gegen Feuergefahr bei Bauausführungen, sowie gegen gemeinschädliche und gemeingefährliche Handlungen, Unternehmungen und Ereignisse überhaupt
h) Schutz der Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, Baumpflanzungen, Weinberge usw.
i) alles Andere, was im besonderen Interesse der Gemeinschaft und ihrer Angehöriger polizeilich geordnet werden muss.
Quelle:
Für die Sicherheit und Ordnung sowie für den Schutz der Bewohner und deren Eigentum war im Kreis-Gebiet der Landrat zuständig und vor Ort die Ortspolizeibehörde.
Zur Durchführung dieser Aufgaben standen dem Landrat Polizeidienststellen der Landjäger mit ihren Beamten zur Verfügung.
Dem Bürgermeister oblag die Handhabung der Ortspolizei. Falls Gemeinden aus eigenen Kräften eine genügende Polizeiverwaltung nicht sicherstellen konnten, sollten diese mit benachbarten Gemeinden zu Polizeibezirken zusammengefasst werden, für die besondere Bezirksbeamte (Polizeiamtmänner) zu bestellt waren.
Die Aufsicht über die Gemeinden oblag dem Kreisausschuss, bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dem Bezirksrat.
Jeder Polizeibeamte hatte ein Gebiet von mehreren Gemeinden zugeteilt erhalten, in dem er seine polizeilichen Aufgaben zu erfüllen hatte.
Die Gendarmen selbst besaßen den Rang von Unteroffizieren und die Gendarmerieunteroffiziere den Rang von Wachtmeistern.
Aufgrund der schlechten Kommunikationsverbindungen waren die unteren Behörden sowie die Gastwirte verpflichtet, die Gendarmen über polizeilich relevante Vorgänge zu informieren.
Die Ausrüstung der Fußgendarmen entsprach dem Infanteristen der Armee mit Tornister, Patronentasche und Brotbeutel sowie dem Gewehr mit aufgepflanztem Bajonett, das ständig mitzuführen war.
Das Pferdematerial musste kriegstauglich sein, das heißt den Normen der Kavallerie entsprechen.
Ab 1825 begann auch in der preußischen Gendarmerie die Reduzierung der berittenen Gendarmen
zu Gunsten der Einstellung von Fußgendarmen.
Auch wurde die Anzahl der Offiziere stark beschränkt, die nach Kriegsende 1815 aus Versorgungsgründen übermäßig in der Gendarmerie eingestellt worden waren.
Die Einstellungsvoraussetzungen waren:
- eine einwandfreie Lebensführung,
- keine Vorstrafen,
- gute Kenntnisse des Lesens, Schreibens und Rechnens,
- Gesundheit und „kräftiger Körperbau“,
- „gute natürliche Geistesanlagen“.
Ab 1916 wurde die feldgraue Uniform der Infanterie mit Bluse, steingrauer Hose und dem feldgrauen Einheitsmantel eingeführt.
Nach dem Krieg wurde je nach Verfügbarkeit ein Sammelsurium von alten grünen und feldgrauen Bekleidungsstücken getragen.
1925 wurde für die nunmehrige Landjägerei eine graugrüne Uniform (Rock und Hose) und 1926 der Tschako der Schutzpolizei eingeführt.
Diese Uniform wurde 1928 noch einmal modifiziert und für alle Beamten zusätzlich eine Stiefelhose in Breechesform eingeführt.
Königlich Preußische Landgendarmerie – Wikipedia
Mit einer Verordnung der preußischen Staatsregierung vom 21. Juni 1920 wurde die Landgendarmerie in Landjägerei umbenannt und die Dienstgrade entsprechend angepasst, z. B. Gendarmeriedistriktsoffizier zu Landjägerrat, Gendarmerie-Oberwachtmeister zu Landjägermeister, Gendarmerie-Wachtmeister zu Oberlandjäger und Landjäger.
Polizeichef war der jeweilige Landrat, die Gemeinde hatte keine direkten Einflussmöglichkeiten.
Die mit dem königlichen Wappen versehenen Helme wurden noch bis 1922 getragen, bis ihre Verwendung sowohl inner- wie außerdienstlich durch eine Verordnung des MdI vom 9. August 1922 untersagt wurde. Stattdessen wurde lediglich die Dienstmütze getragen, bis 1926 analog zur Schupo der Tschako eingeführt wurde.
Die Personalstärke der Landjägerei im Außendienst betrug zum 1. April 1922 673 Landjägermeister, 4.227 Oberlandjäger und 4.227 Landjäger.
1920 wurde die einzige Polizeischule für West- und Ostpreußen in Sensburg, in den Kasernengebäuden stationiert.
1933 übernahm Erich Koch die Direktion dieser Polizeischule, um nationalsozialistische Lehrinhalte sicherzustellen. In den Fächern Staats- und Bürgerkunde sowie in Fach Allgemeinwissen, hatten bisher Lehrer der Stadtschule 9 - 12 Stunden bisher wöchentlich nebenberuflich unterrichtet.
Auch sie wurden 1933 ausgetauscht.
Die deutsche Polizei wurde ab 1933 zentralisiert und dann 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei.
Volksschulwesen
Am 28. September 1717 führte der König Friedrich Wilhelm I. durch königliche Verordnung im Prinzip die allgemeine Volksschulpflicht auf den königlichen Domänengütern ein. So sollte jedes Kind zwischen fünf und zwölf Jahren zur Schule gehen.
„Wir vernehmen missfällig und wird verschiedentlich von denen Inspectoren und Predigern bey Uns geklaget, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen, und dadurch die arme Jugend in grosse Unwissenheit, sowohl was das Lesen, Schreiben und Rechnen betrifft, als auch in denen zu ihrem Heyl und Seligkeit dienenden höchstnötigen Stücken auffwachsen laßen.“
Während seiner Regentschaft stieg das allgemeine Bildungsniveau in Preußen deutlich. Die 1717 erlassene Schulpflicht trug dazu wesentlich bei, auch wenn sie sich durch den schwachen und finanzarmen Staat nicht gleich flächendeckend durchsetzen konnte. So stieg die Zahl der Dorfschulen von 320 im Jahre 1717 auf 1480 in seinem Todesjahr
Wilhelm von Humboldt wurde im Jahr 1809 mit der Leitung der „Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts“ in Preußen betraut. Preußen befand sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Krieg mit Frankreich und hatte 1806 eine so schwere Niederlage gegen die napoleonischen Truppen erlitten, dass es große Teile seines Staatsgebiets verlor. Daraufhin leitete König Friedrich Wilhelm III. Neuerungen in die Wege, die unter dem Namen „Preußische Reformen“ in die Geschichte eingegangen sind. Diese Reformen wurden großflächig auf den Ebenen der Verwaltung, des Militärs, der Städteordnungen und schließlich auch im Bereich der Bildung durchgeführt; für die Umsetzung der letzteren wurde Wilhelm von Humboldt vorgesehen. Er sollte sowohl Ideen für eine Reform des preußischen Schulsystems entwickeln. Er beinhaltet sein Modell eines gestuften allgemeinbildenden Bildungssystems und sollte im Rahmen der Preußischen Reformen den Staat erneuern helfen. Nach König Friedrich Wilhelm III. sollte Preußen seine physischen Verluste durch geistige Leistungen ausgleichen. Die zwei kurzen Schriften handeln von Problemen, die Humboldt als amtlichem Schulvisitator auffielen. So kritisiert er den unzulänglichen Zustand der Schulen in Ostpreußen und Litauen.
Der Königsberger Schulplan wurde als interne Denkschrift (Ueber die mit dem Königsbergischen Schulwesen vorzunehmenden Reformen, Ende Juli/Anfang August 1809) ebenso wie der damit zeitlich und sachlich zusammenhängende Litauische Schulplan im Herbst 1809 von Wilhelm von Humboldt kurz nach seiner Ernennung zum Sektionsleiter für Kultus und Unterricht im preußischen Innenministerium verfasst
Der Königsberger Schulplan von Wilhelm von Humboldt gehört zu den zentralen Quellen der deutschen Pädagogik: „Der Zweck des Schulunterrichts ist die Übung der Fähigkeiten und die Erwerbung der Kenntnisse, ohne welche wissenschaftliche Einsicht und Kunstfertigkeit unmöglich ist. Beide sollen durch ihn vorbereitet, der junge Mensch soll in Stand gesetzt werden, den Stoff, an welchen sich alles eigene Schaffen immer anschließen muss, teils schon jetzt wirklich zu sammeln, teils künftig nach Gefallen sammeln zu können und die intellektuell-mechanischen Kräfte auszubilden. Er ist auf doppelte Weise, einmal mit dem Lernen selbst, dann mit dem Lernen des Lernens beschäftigt. Aber alle seine Funktionen sind nur relativ, immer einem Höheren untergeordnet, nur Sammeln, Vergleichen, Ordnen, Prüfen u.s.f. Das Absolute wird nur angeregt.“
Quelle: Wilhelm von Humboldt, „Der Königsberger und der Litauische Schulplan“, in Wilhelm von Humboldt,
Bau und Unterhalt der Schulen war zwar eine Gemeindeangelegenheit, die Aufsicht lag jedoch beim Landrat in Insterburg bzw. beim Regierungspräsidenten in Gumbinnen. Von hier aus wurden Lehrer eingestellt, überprüft und bezahlt, Schulbücher gedruckt und Unterrichtspläne vorgegeben. Bei (un)angekündigten Besuchen waren Schulrat und Schulinspektor gefürchtete Autoritäten.
In kultureller Hinsicht kann von einer positiven, wenn auch langsamen Entwicklung gesprochen werden. Durch das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872, erlassen durch den preußische Kultusminister Adalbert Falk auf Veranlassung Bismarcks wird die kirchliche Schulinspektion im Königreich Preußen aufgehoben und alle Schulen der staatlichen Aufsicht unterstellte. Bis dahin unterstand die Volksschule der geistlichen Schulaufsicht durch die katholische oder evangelische Kirche, sowie unter Umständen den Patronatsrechten von Gutsherren.
Aus Ostpreußen wanderten jährlich seit der Reichsgründung etwas 30 000 junge häufig unverheiratete Landarbeiter ab. Ausschlaggebend waren wirtschaftliche und individuelle Gründe. Trotzdem wuchs die Bevölkerung in Ostpreußen von 1,85 Mio. im Jahre 1871 auf 2,03 Mio. im Jahre 1905. Im Regierungsbezirk Gumbinnen trat eine Bevölkerungszunahme der Wohnbevölkerung von 770.000 im Jahre 1871 auf 805.000 im Jahre 1905 ein. Zwischen 1901 und 1905 betrug in den Landkreisen die Geburtenrate 39,9 %, die Sterberate 18,7 % und die Heiratsrate 15,1 %. Für die Kinder der anwachsenden Bevölkerung mussten deshalb vor Ort neue Schulen und zusätzliche Klassen geschaffen werden. Zu lange blieben aber die vorhandenen oder neu geschaffenen Schulkassen überfüllt. Ende 1875 waren immer noch 630 Klassen mit mehr als 80 Schülern vorhanden, davon 303 mit 100 bis 150, 39 mit über 150 Kindern, obwohl 1875 neue Schulen mit insgesamt 22 Klassen eingerichtet worden waren. Im Regierungsbezirk Gumbinnen gab es 1872 noch 246 Schulen, in denen jeweils mehr als 100 Kinder nur von einem Lehrer unterrichtet wurden.
Die Zahl der Volksschulen stieg im Regierungsbezirk Gumbinnen zwar zwischen 1864 und 1901 von 1286 auf 1397, doch waren die meisten Schulen einklassig, so dass bei gleichzeitiger Zunahme der Schülerzahlen, die Überfüllung der Klassen nur sehr langsam zurückging. In den Städten im Regierungsbezirk saßen 1886 durchschnittlich 60 Kinder in den Klassen, 1901 waren es noch 51 Schüler. In den Landkreisen betrugen die Zahlen 70 und 60 Kinder. Damit lag der Regierungsbezirk unter der von ministerieller Seite angestrebten Höchstzahl von 80 Kindern pro Schulkasse. Quelle: Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 -1920. Mit Wirkung ab 1. November 1905 wurden die vier südlichen Kreise (Johannisburg, Lötzen, Lyck und Sensburg) vom Regierungsbezirk Gumbinnen abgetrennt und zusammen mit dem Südteil des Bezirks Königsberg zum neuen Regierungsbezirk Allenstein zusammengefasst.
Der Schulbesuch vieler Kinder war unregelmäßig. Nicht selten - vor allem im Sommer zur Erntezeit - fehlten mehr als die Hälfte der Schüler. Es gab aber noch weitere Gründe: Weiter oder schlechter Schulweg gerade im Winter, die wirtschaftliche Not der Eltern, die ihre Kinder bei der Arbeit benötigten, das Unverständnis der Eltern für die Notwendigkeit des Schulbesuches, die Einstellung vieler Gutsbesitzer, die billige Hütekinder brauchte. Dazu kamen die Lage der Lehrer, denen häufig die Befähigung für die Lehrertätigkeit fehlte und sich durch mehrere Nebenerwerbe wirtschaftlich über Wasser halten mussten. 1878 wurde eine Hüte-Genehmigung für die Kinderarbeit eingeführt, die allerdings in den Gemeinden sehr unterschiedlich ausgelegt wurde.
Für den Fall, dass Kinder wiederholt ohne triftigen Grund die Schule versäumten und die Vorhaltungen der der Schulbehörde bei den Eltern keine Wirkung zeitigten, konnten die Erziehungsberechtigten für jeden Tag und für jedes Schulkind mit einer Geldstrafe von 0,25 bis 2 Mark ersatzweise mit 6 bis 48 Stunden Haft bestraft werden. Arbeitgeber, die durch nicht genehmigte Beschäftigung von Schulkindern deren Erfüllung der Schulpflicht verhindert, konnten ebenfalls bestraft werden. Auch hier machte sich in den Gremien, die die Schulaufsicht innehatten, der Einfluss der adligen Gutsbesitzer stark bemerkbar. Viele Gutsherren plädierten für eine Verkürzung der Schulzeit, "damit die Jugend schneller in Arbeit kommt." Sehr große Güter, die erfolgreich waren, konnten sich Privatunterricht für ihre Kinder leisten.
Erst nach dem 1. Weltkrieg tat eine Besserung ein, da es jetzt eine größere Unterstützung durch die Regierung gab und der Einfluss der Gutsbesitzer zurückgedrängt werden konnte. Endlich wurden mehr Schulgebäude und Klassenräume gebaut und ausreichende Lehrerstellen und Lehrerwohnungen geschaffen, die Lehrergehälter wurden angehoben, die Ausbildung vereinheitlicht. Von 1811 bis 1924 gab es in Insterburg die Lehrerfortbildungsstätte Karalene, die danach in Königsberg angesiedelt wurde. Sie lag knapp zwölf Kilometer nordöstlich von Insterburg. Königin Luise hatte bei ihrem Aufenthalt in Ostpreußen die Notwendigkeit der Bildung der preußisch-litauischen Bevölkerung erkannt und die Ausbildung litauisch sprachiger Volksschullehrer in einem besonderen Seminar angeregt.
"Nach zähen Auseinandersetzung einigten sich 1920 die Parteien schließlich auf jenen Minimalkompromiss, der als "Weimarer Schulkompromiss" bekannt ist und den sie in Form des Grundschulgesetzes 1920 noch durch die Nationalversammlung brachten: Erstmals in der deutschen Geschichte sollte eine für alle Kinder gemeinsame "Grundschule" geschaffen werden. Private Vorschulen sollte es nur in seltenen Ausnahmefällen geben dürfen. Allerdings sah der Kompromiss eine Grundschuldauer von lediglich vier Jahren vor, anschließend sollten die Schülerinnen und Schüler wieder auf verschiedene Schulformen aufgeteilt werden, die gemäß der "Mannigfaltigkeit der Lebensberufe" als einfache, mittlere und höhere Bildungsgänge unterschieden wurden. Darüber, welche dieser Schulen ein Kind besuchen würde, sollte fortan einzig und allein die in der Grundschule festgestellte "Anlage und Neigung" entscheiden, "nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern" (Artikel 146, Weimarer Reichsverfassung)" Quelle: Schulgeschichte bis 1945: Von Preußen bis zum Dritten Reich | Bildung | bpb.de
Häufig schlossen sich mehrere kleine Gemeinden zu einem Schulverband zusammen - wie Lindenhöhe, Wilkental, Schruben und Paducken. Der Schulverband vereinigte ein kleines Territorium der Kirchspiele Aulenbach und Grünheide. Das Schulhaus war neugebaut, dass die umliegenden Dorfbewohner hergerichtet hatten mit einem zusätzlichen Anbau für die Lehrer-Landwirtschaft. Jedem Lehrer standen 2 ha Land zur Selbstversorgung zu. Das Schulhaus lag neben dem Friedhof, auf dem sich die Schulkinder, sehr zum Missfallen von Lehrer Wiederhöft, auch gerne versteckten, wenn Strafen drohten.
Die Volksschule von Lindenhöhe, die Hildegard Tuttlies besuchte, hatte zwei Alters-Klassen, in denen es durchschnittlich aber noch pro Klasse zwischen 40 und 45 Schüler gab. Die Schule lag nicht weitentfernt vom Kreishaus - wo auch die Schulaufsicht für den Kreis ihren Sitz hatte. In der Nähe lag eine bedeutenden Straßenkreuzung - war sie gut erreichbar. (siehe die Karte von Lindenhöhe)
Edeltraut Tauchmann geb. Schlack berichtete aus der Volksschule Waldfrieden "Als ich in der 4. Klasse war, kam die Sprache auf die "höhere Schule". Das war keineswegs selbstverständlich auf dem Land, denn die Schulen kosteten Schulgeld (monatlich 10,. RM für die Mittelschule und 20,- RM für die Oberschule für Mädchen oder das Gymnasium für Jungen). Dazu kamen Fahrkartengeld, evtl. sogar für Pension, ferner Ausgaben für Lernmaterial sowie Taschengeld, und außerdem entfiel man ja als Arbeitskraft. Und wenn schon höhere Schule, dann vorwiegend für Jungen, denn "Mädchen würden ja sowieso heiraten"!" Quelle: Datei:Waldfrieden (Ostp.) - Ksp. Aulenbach - 2013 - Volksschule Waldfrieden.pdf – GenWiki (genealogy.net)
Auf die höhere Schule wechselten in Lindenhöhe jährlich pro Klasse zwischen 3 bis 4 Schüler, es waren überwiegend Jungen, und extrem selten kam ein Sohn oder eine Tochter aus einem kleinbäuerlichen Haushalt. Die Schulaufsicht hatte bei der Auswahl mitzureden. In der Schulaufsicht saßen auch nach dem 1. Weltkrieg in der Regel "preußische Beamte" mit einer konservativen Einstellung. Ab 1933 wurden auch diese systematisch ausgewechselt.
Schon wenige Wochen nach der Machtübernahme 1933 erhielt die rassistische und antijüdische Ideologie der Nationalsozialisten Einzug in das deutsche Schulwesen. Mit dem "Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen" wurde die Zahl der Schulplätze in den weiterführenden Schulen verknappt, während zugleich die Zugangsmöglichkeiten für Schüler "nichtarischer Abstammung" beschränkt wurden. Ihr Anteil an der Schülerschaft durfte fortan in keiner weiterführenden Schule 5 Prozent übersteigen und bei den Neuaufgenommenen nicht mehr als 1,5 Prozent betragen (gleiches galt für alle Hochschulfakultäten). Diese Diskriminierung richtete sich vor allem gegen die jüdische Bevölkerung und wurde in den Folgejahren massiv verschärft: 1938 wurden jüdische Kinder gänzlich aus deutschen Schulen ausgeschlossen; 1942 wurde die Schließung der jüdischen Schulen angeordnet und darüber hinaus "jegliche Beschulung jüdischer Kinder durch besoldete und unbesoldete Lehrkräfte untersagt" .
Im Zuge der "Gleichschaltungspolitik" wurden ferner die demokratischen Beamten aus dem Schulsystem und den Schulbehörden entfernt. Die Schulverwaltung, die bis dahin – dem Prinzip des Kulturföderalismus folgend – immer in der Hand der einzelnen Gliedstaaten gelegen hatte, wurde nun im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zentralisiert und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Führerprinzip in den Schulen durchzusetzen und die Lehrpläne nach "völkischen Kriterien" umzuschreiben.
Es gab an der Schule in Lindenhöhe nur 2 ausgebildete Lehrer und zeitweilig 2 Hilfslehrer mit je einer halben Stelle. Die Lehrer wohnten in der Schule. Die Hilfslehrer kamen von außerhalb und waren ehemalige Unteroffiziere, die sich auch so benahmen. Wenn halbjährlich die Schulinspektoren auftraten, herrschte jedesmal große Aufregung, besonders bei den Lehrern. Häufig wurden dann sogar vorher die Klassenräum von den Schulkindern neu gestrichen. Der Rohrstock war ein übliches Erziehungsmittel für die Kinder. Die Fibel und das Rechenbuch waren nach Aussage von Hildegard Tuttlies "mindestens 10 Generationen alt".
In der Schule wurden aber auch langjährige Freundschaften geschlossen. (siehe auch den Text "Erinnerungen" von Hildegrad Tuttlies). In der Regel fielen Abschluss der Volksschule und Konfirmation im 14. Lebensjahr zusammen. Hildegard Tuttlies besuchte noch zwei weitere Jahre die Höhere Handelsschule in Insterburg, um die Mittlere Reife nachzuholen. Ihr Wunsch noch eine Lehrerinnenausbildung zu beginnen, wurde, obwohl es mögliche war, von den "Parteigrößen" in Insterburg abgelehnt. "Sie haben ja schon eine Ausbildung". Sie wurde als Landjahrmädel in einer Baumschule untergebracht, die sie sich aber ausgesucht hatte. Hier konnte sie später auch als Angestellte bis 1942 weiterarbeiteten, dann wurde ihr Vater krank und sie musste auf den Hof zurückkehren.
Nach der Einberufung der Männer und dem Kriegsbeginn wurden die Schulen häufig von frisch ausgebildeten Lehrerinnen aus dem Reich fortgeführt. Siehe dazu: Marianne Peyinghaus, Stille Jahre in Gertlauken
VON DER POLITISCHEN ENTWICKLUNG
Armee und Kaiserreich
Deutsches Kaiserreich ist die Bezeichnung für die Phase des Deutschen Reichs von 1871 bis 1918 zur eindeutigen Abgrenzung gegenüber der Zeit nach 1918. Im deutschen Kaiserreich war der deutsche Nationalstaat eine bundesstaatlich organisierte konstitutionelle Monarchie. Während der Zeit des Kaiserreichs war Deutschland wirtschafts- und sozialgeschichtlich geprägt durch die Hochindustrialisierung. Ökonomisch und sozial-strukturell begann es sich besonders ab den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts vom Agrar- zum Industrieland zu wandeln. Auch der Dienstleistungssektor gewann mit dem Ausbau des Handels und des Bankwesens wachsende Bedeutung. Das auch durch die französischen Kriegsreparationen nach 1871 verursachte Wirtschaftswachstum wurde durch den sogenannten Gründerkrach von 1873 und die ihm folgende langjährige Konjunkturkrise zeitweilig gebremst. Trotz erheblicher politischer Folgen änderte dies nichts an der strukturellen Entwicklung hin zum Industriestaat. Quelle: Gerd Hohorst, Jürgen Kocka und Gerhard A. Ritter: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch Band II Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870-1914
Armee als Zentrale Institution im Kaiserreich
Die preußische Armee war auch in Ostpreußen eine zentrale Institution.
"Eines der wichtigsten Merkmale der preußischen Armee, dass ihr Bild bis in die Gegenwart bestimmt, war ihre bedeutende gesellschaftliche Rolle. Ihr Einfluss auch im zivilen Teil des Staatswesens prägte Preußen als Inbegriff eines militaristischen Staates."
Die fundamentalen Evolutionsetappen der preußischen Armee waren:
- Übergang vom temporären Söldnerheer zum stehenden Heer ca. 1650 bis 1680
- Professionalisierung, Vereinheitlichung, Disziplinierung und Institutionalisierung von ca. 1680 bis 1710
- Ausbau und der Erhalt einer Armee ersten Ranges in Europa von ca. 1710 bis 1790
- Ablösung der Armee der Kabinettskriege durch eine Volksarmee von ca. 1790 bis 1820
- Restauration der Armee als Herrschaftsinstrument des Königs von ca. 1820 bis 1850
- Übergang zu einer modernen Massenarmee mit industrialisierter Kriegsführung von ca. 1850 bis 1914"
Quelle. Preußische Armee – Wikipedia
Foto: Familie Tuttlies versammelte sich 1913 in der Vorweihnachtszeit. Von links nach rechts: Max, Berta, Friedel, Otto, Ferdinand und Erich. Von den vier Kindern auf dem Foto sollte nur Erich – ganz rechts – in der Landwirtschaft bleiben. Am 30.12.1913 ist Sohn Otto, dritter von rechts, plötzlich und unerwartet mit 4 Jahren verstorben. Hildegard Tuttlies wurde erst 1920 geboren Quelle: privat
Foto: Kaiser Wilhelm II. in Ostpreußen, 1914, Quelle: insterburg garnison 1. weltkrieg - Bing images
Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkräfte außerhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Kaiserliche Marine einschließlich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichspatriotismus im Deutschen Kaiserreich. Kritik am Militär galt als unpatriotisch. So erreichte das Militär erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann seine von der Verfassung vorgegebene Stärke von einem Prozent der Bevölkerung. Zum Vergleich: vor der Wiedervereinigung betrug der Anteil der Bundeswehr rund 0,9 Prozent, der der Bewaffneten Organe der DDR rund 1,5 Prozent der Bevölkerung. Heute liegt er im wiedervereinigten Deutschland bei nur noch 0,3 Prozent.
Zu den zahlreichen Reformen im Kaiserreich gehörte auch die Reform der Wehrpflicht, die natürlich auch für die Bewohner von Willschicken galt.
Dieses Wehrpflichtsystem wurde in Grundzügen von späteren deutschen Armeen und auch international vielfach zum Vorbild genommen.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde durch das Gesetz, betreffend die Verpflichtung zu den Kriegsdiensten des Norddeutschen Bundes vom 9. November 1867 und Artikel 57 ff. des Gesetzes betr. die Verfassung des Deutschen Reichs (Reichsverfassung) vom 16. April 1871sowie das Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874 gesetzlich geregelt.
Osterpreußen gehörte zur Armee Inspektion 1 mit den entsprechenden Divisionsstandorten. Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, aus dem der Personalbedarf zum allergrössten Teil gedeckt wurde.
Rekruten aus Ostpreußen wurden in Ostpreußen ausgebildet.
Ausbildung in der Armee
Ferdinand Tuttlies wurde bei der 2. Division in Insterburg als Infanterist drei Jahre lang ausgebildet. Über seine Rekrutenzeit sagte er: "Hol de Freet on sing »Die Wacht am Rhein«".
Im Wilhelminismus galt "die Armee als beste Schule der Nation" - "Um die Manneszucht der Armee zu erhalten, muss der Egoismus des Einzelnen gebrochen werden". Doch viele Offiziere misshandelten ihre Rekruten auf bestialische Weise. Tausende junge Männer desertierten - viele, die sich dem Drill nicht gewachsen fühlten, flüchteten sich in den Suizid. Wer im Inneren von Kompanie und Regiment unangenehm auffiel, war der Willkür diensthöherer Ränge hilflos ausgeliefert. Soldaten konnten seelisch und körperlich gequält, drakonisch bestraft und für ihr Leben beschädigt werden. Bis zu 20.000 junge Männer flüchteten Jahr für Jahr. Wer dem Drill nicht gewachsen war oder am Sinn von Peinigungen zweifelte, konnte von Glück sagen, wenn er mit dem Leben davonkam. Etwa 20 - 30 % aller Rekruten wurden misshandelt, zum Teil schwer. Nur äußert selten griffen höhere Offiziere ein. Quelle: Militarismus im Kaiserreich - DER SPIEGEL
Die offiziellen Zahlen - ergangene Gerichtsurteile wegen Fahnenflucht, unerlaubtes Entfernen und Fahnenflucht in Abwesenheit von 1901 bis 1909 - sprechen nur von 4 - 5 Promille - zusammen etwa 2.300 Mann jährlich, bei einer gesamten Truppenstärke von etwa 500.000 Mann. Bei der Marine lagen die Zahlen etwa bei 6 Promille. Nicht berücksichtigt sind hier aber Truppenentfernungen, die im Rahmen des Disziplinarrecht behandelt wurden und nicht vor Gericht landeten. Diese Anzahl wird auf etwa 4 Prozent geschätzt. Quelle: Ulrich Bröckling, Armeen und ihre Deserteure
Die Wehrpflicht im Kaierreich begann mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Der Wehrpflichtige konnte sich in Ausübung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. Der Landsturm bestand aus den Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr, die weder dem Heer noch der Marine angehörten.
In der Reichsverfassung wurde festgelegt, dass jeder wehrfähige Deutsche 7 Jahre lang, vom 20. bis zum 28. Lebensjahre dem stehenden Heer angehöre. Im Reichsmilitärgesetz wurde diese Ausführung im Weiteren geregelt.
Die Militärpflicht begann vom 1. Januar des Jahres an, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wurde. Militärpflichtige waren der Aushebung unterworfen. Die Militärpflicht dauerte bis zum 31. März des Jahres, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wurde. Es bestand die Pflicht, sich regelmäßig bei den zuständigen Behörden zu melden, bis über die Verwendung entschieden wurde. Zur Kontrolle dieser Regelung wurden von den Gemeinden sogenannte Stammrollen aufgestellt.
Die aktive Dienstzeit belief sich auf 3 Jahre für die Infanterie. Auch Kavallerie und reitende Artillerie dienten 3 Jahre aktiv. Die Ersatzreservepflicht dauerte 3 Jahre bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres." Quelle: Wehrpflicht in Deutschland – Wikipedia
Die aktive Dienstpflicht wurde Anfang 1890 geändert. Sie dauerte seit 1893 bei der Infanterie und allen übrigen Fußtruppen nur noch zwei Jahre, bei der Kavallerie, der reitenden Artillerie und bei der Marine noch drei Jahre. Beim Tross reduzierte sich die Dienstplicht auf ein oder zwei Jahre. Danach folgten für alle Truppenteile 5 Jahre in der Reserve.
Junge Männer, die eine wissenschaftliche Befähigung (zum Beispiel Zeugnis nach einjährigem Besuch der Untersekunda, Reifezeugnis) nachweisen konnten oder die Einjährigen-Prüfung bestanden hatten, sowie finanziell in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 23. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (Deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften – sofern möglich – sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten ein Jahr. Nach sechs Monaten aktiver Dienstzeit konnten sie zum Gefreiten befördert werden. Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, auf eigenen Wusch zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet.
Angehörige des Landadels wurden vom Militär in der Regel bevorzugt behandelt und sehr häufig, aufgrund der möglich kurzen Wehrzeit, zum Trosse eingezogen oder meldeten sich selber als Einjährig-Freiwillige.
Für eine Ehe wurde bei den Offizieren ein Jahreseinkommen von wenigstens 4000 Mark, als notwendig angesehen, was erst der ältere Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Für die Eheschließung musste eine vom Vorgesetzten erteilte „Heiratserlaubnis“ vorliegen. Die finanzielle Lage war bei der Erteilung dieser Erlaubnis sehr wichtig, ebenso die „standesgemäße“ Herkunft der Braut.
Unteroffiziere, die nach zwölfjähriger Dienstzeit ausschieden, erhielten einen Zivilversorgungsschein, der ihnen eine bevorzugte Einstellung im Staatsdienst z. B. als Lehrer ermöglichte. Darüber hinaus erhielten Verabschiedete eine Dienstprämie (Unteroffiziersprämie) von (1911) 1000 Mark.
Junker
Als Junker (von mittelhochdeutsch Juncherre = junger Herr, Jungherr) wurde der Rittergutsbesitzer in den ländlich geprägten Gebieten Ostelbiens bezeichnet, die zum preußischen Adel gehörten. Das Wort „Junker“ bekam einen negativen Beigeschmack und wurde in der Zeit des Wilhelminismus zu einem polemischen Kampfbegriff, der die Vorstellung eines rückständigen, bornierten und unkultivierten Gutsherrn mit ungehobelten Manieren und autoritärem Gebaren hervorrief. Bereits seit den 1850er Jahren benutzte man in ähnlicher Weise den spöttischen Ausdruck „Krautjunker“. In der Weimarer Republik sammelten sich die Agrarier in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Die reaktionären Gesinnung und einflussreichen Positionen der Junker und Großagrarier im politischen Leben Preußens war ein entscheidendes Hindernis für die demokratische Entwicklung. Einigen Junkern, die 1932/1933 zum einflussreichen Kreis der so genannten „Kamarilla“ um den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg angehörten, wird eine Mitverantwortung an der Machtergreifung der NSDAP unter Adolf Hitler zugeschrieben.
Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex der Junker wirkte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Umgekehrt wirkten die Errungenschaften der Offizierserziehung zurück in die zivile Gesellschaft. Stramme Haltung, eine scharfe Stimme, zackige Begrüßungen, kurz: der Schneid eines Uniformträgers bestimmte auf Generationen das Männlichkeitsbild.
Kehrte ein Offizier auf sein Familiengut zurück, behielt er den militärischen Verhaltensstil bei, der auch dem Landrat als selbstverständlich galt.
Trat er in die Verwaltung ein, sah er keine Notwendigkeit sich gegenüber dem "Publikum" umzustellen.
Da viele Subalternbeamte aus dem Kreis der versorgungsberechtigten, ausgedienten oder invaliden Unteroffiziere stammte, sicherte dem Kommandoton auch auf der untersten Ebene der staatlichen Behörden seine Geltung.
Mit der verbesserten ökonomischen Situation vor dem 1. Weltkrieg wuchs auch der politische Einfluss der Junker. Ämter, Pfründe und das Offizierskorps wurden in den meisten ostdeutschen Gebieten fast ausschließlich an Adelige vergeben, was bürgerliche Aspiranten so gut wie ausschloss. Im weiteren Verlauf konnten die Herrscher auf Grund ihrer finanziellen Lage kaum noch etwas von Belang ohne die Zustimmung des Adels, d.h. der Landtage, beschließen.
Den preußischen Junkern, daran gewöhnt, an der Spitze von Gesellschaft und Militär zu stehen, kam dies gelegen: 1500 von ihnen wurden zwischen 1888 und 1914 in einflussreiche Ämter berufen.
Der Landadel galt als sehr konservativ, militaristisch und antiliberal. Er war die reaktionäre Stütze der Monarchie der Hohenzollern und des preußischen Staats- und Militärwesens. Die Demokratie lehnte der Landadel schroff ab.
Er dominierte praktisch die gesamte politische Elite der preußischen Stammlande mit Ausnahme Stadt Berlin.
Die Herrschaft der Junker wurde durch die im ländlichen Raum tief verwurzelten aristokratischen Traditionen und die Verbundenheit der Familien mit dem preußischen Militär gestützt, in dem die Söhne seit Generationen als Offiziere dienten.
Ihre Einkünfte bezogen die Junker vornehmlich aus der Landwirtschaft, in der sie eine monopolartige Stellung innehatten, welche sie nicht nur in den ostelbischen Gebieten, sondern auch im restlichen Preußen und dann im gesamten Reich erfolgreich zu behaupten wussten.
Die auf dem Land in den ostelbischen Gebieten bestehende junkergeprägte Gutsherrschaft prägte die ökonomische Rückständigkeit und Untertanengeist der Landbevölkerung. Prügel gehörte zu den verbreiteten Disziplinierungsmitteln der Gutsherren.
Die einfache Landbevölkerung gab sich königstreu und glaubte an die Legende vom „gerechten König“."
Hans-Ulrich Wehler fasst die Kaiserzeit zusammen:
„Zahlreiche politische, gesellschaftliche und rechtliche Reformen standen im Kaiserreich von Anfang an auf der Tagesordnung, und ihre Anzahl und Bedeutung nahm kontinuierlich zu, da sich das Modernisierungsdilemma des wachsenden Abstandes zwischen beschleunigter sozialökonomischer Entwicklung und erstarrten politisches Ordnungsgefüge verschärfte. …
Die Aufwertung des Adels, die politische Zweitrangigkeit des Bürgertums, die Isoliertheit der marxistischen Arbeiterbewegung, (die Armut von großen Teilen der ländlichen Bevölkerung) die Härte der Klassengegensätze – so beginnt eine lange Reihe von mehrfach diskutierten Faktoren, die für die gesellschaftsgeschichtliche Erklärung der Bedingungen des deutschen Modernisierungsweges von grundlegender Bedeutung sind. …
Das Kaiserreich hat zu einem deutschen „Sonderweg“ geführt, weil seine politische und soziale Herrschaftsstruktur es ermöglichte, um es in den Worten Max Webers zu sagen, “ in einem bürokratischen Obrigkeitsstaat mit Scheinparlamentarismus die Masse der der Staatsbürger unfrei zu lassen und sie wie eine Viehherde „zu verwalten“, anstatt sie als Mittherren des Staates in diesen einzugliedern." Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte Band 3
Soldatengrab aus dem 1. Weltkrieg
Nach Christopher Clark schlitterte die europäischen Mächte wie die Schlafwandler in den 1. Weltkrieg. Das Deutsche Reich war auf den Krieg z. B. weder finanziell von ernährungstechnisch vorbereitet. Quelle: Christopher Clark, Die Schlafwandler
Kriegsanleihen für den 1. Weltkrieg
Während des Krieges wurden neun Kriegsanleihen aufgelegt, die mit einem enormen Propagandaaufwand insgesamt einen Erlös von 97 Milliarden Reichsmark einbrachten und etwa 60 % der deutschen Kriegskosten deckten. Da der Reichstag Kriegskredite in Höhe von insgesamt über 160 Milliarden Reichsmark bewilligte und der Geldumlauf entsprechend ausgeweitet wurde, waren dies volkswirtschaftlich betrachtet allerdings "Kriegsanleihewunder aus der Notenpresse" (Adolf Lampe). Und insbesondere in der zweiten Kriegshälfte wuchs die durch Kriegsanleihen nicht gedeckte Reichsschuld rapide auf weit über 50 Milliarden an. Zugleich trieb der steigende Geldumlauf (ca. 30 Milliarden Reichsmark im Jahre 1918 gegenüber sieben Milliarden vor Kriegsbeginn) die Inflation in wachsende Höhen und bestärkte darüber hinaus die Entwicklung des hochinflationären Schwarzen Marktes Es wird berichtet, dass August Herrmann Tuttlies, geb. 1866 und Besitzer beim Bürgermeister in Willschicken eine Kriegsanleihe von 100 RM zeichnete. Den erhaltenen kleinen Kupon soll er immer stolz seinen Enkeln gezeigt haben. "Meine kleine Treuekarte für den Wilhelm". Die langfristigen Anleihen des Deutschen Reichs waren bis 1. April 1925 unkündbar. Trotz des für Deutschland verlorenen Ersten Weltkrieges war die Tilgung der Anleihen dem Staat durch den hyperinflationären Wertverlust der Mark von 1914 bis 1924 ohne Schwierigkeiten möglich. Die Zeichner der Kriegsanleihen erhielten praktisch keinen Wert zurück, ihr dem Staat geliehenes Geld war verloren.
Ernährung während des 1. Weltkrieges
Die Agrarwirtschaft war auch in Ostpreußen 1914 auf einen längerdauernden Weltkrieg auch nicht eingestellt. Ihr größter Erfolg bestand darin, dass trotz Abschnürung vom Weltmarkt und entsetzliche Hungernot das knappe Überleben der verarmten Bevölkerung ermöglicht wurde.
Die Verwaltung konnte die reguläre Ernährung der Bevölkerung nicht sicherstellen. Das Kaiserreich war vor 1914 der weltweit größte Importeur von Agrarprodukten, die 38 % seiner Einfuhren ausmachten. Ein Drittel seines Bedarfs an Lebensmittel wurde im Ausland gekauft. Der freie Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wurde nach Kriegsbeginn mit dem Ausland eingestellt. Dazu kam, dass die deutsche Agrarproduktion während des Krieges insgesamt um mehr als ein Drittel zurückging, die Viehproduktion um 40 %, die Getreideproduktion um 36 % und die Kartoffelproduktion um 35 %. Die Gründe waren vielfältig.
Verantwortlich für den starken Produktivitätsrückgang in der Landwirtschaft waren u.a. die Beschlagnahmung einer Million Pferde als Zugtiere für die Armee. Bei den Kleinbauern spannten sich, wie nach der Bauernbefreiung, die zu Hause gebliebenen Menschen selbst vor den Pflug. Die Kartoffelproduktion sank im Deutschen Reich von 52 Millionen Tonnen (1913) auf 29 Millionen Tonnen (1918), und der Getreideertrag fiel von 27,1 Millionen Tonnen (1914) auf 17,3 Millionen Tonnen (1918).
Die Flächen des Ackerlandes schrumpften, weil Arbeitskräfte und Arbeitspferde fehlten. Maschinen und Geräte konnten weder gekauft noch repariert werden. Die Fruchtbarkeit des bestellen Kulturbodens sank wegen des Mangels an fachgerechter Bearbeitung und der hohen Kosten von Saatgut und Düngemittel ab. Es wurde nicht ausreichend gepflügt, weniger ausgesät und kaum gedüngt. Viel Ackerboden wurde in Weideland umgewandelt, da die Fleischpreise stiegen. Mit dem Kriegsernährungsamt (KEA) entstand eine wenig wirksame Behörde.
Schon mit der Mobilisierung wurden den landwirtschaftlichen Betrieben im Sommer 1914 viele ihrer leistungsfähigsten Arbeitskräfte zur Erntezeit entzogen. Bis 1918 wurden etwa 600.000 ostpreußische Männer zum Kriegsdienst eingezogen. Frauen und Kinder sowie die vor allem auf den ostpreußischen Gütern eingesetzten polnischen Wanderarbeiter, zu denen im weiteren Kriegsverlauf immer mehr Kriegsgefangene kamen, konnten die Arbeitskraft der eingezogenen Männer aber zu keinem Zeitpunkt vollwertig ersetzen und den deutlichen Einbruch bei der Nahrungsmittelproduktion verhindern. 1918 waren zwar insgesamt 700.000 zwangsverpflichtet und deportierte Landarbeiter im Einsatz. Sie konnten aber die 600.000 eingezogenen Männer aus Ostpreußen nicht ersetzten. Den "eingesetzten" Landarbeiter fehlte die Motivation, in der Regel die landwirtschaftlichen Kenntnisse und beklagten schlechte Unterkunft und mangelnde Verpflegung. Besonders Ostpreußen mit seiner Dominanz der Landwirtschat, litt besonders unter den aufgeschriebenen Mängeln.
Die staatlich eingerichteten Einkaufstellen kaufen z. B. das Getreide ab Oktober 1914 nur noch zu festgesetzten Höchstpreisen auf, andere landwirtschaftlicher Güter wie Kartoffeln folgten. Als die Ernteerträge 1915 um fast 20 Prozent unter denen des Vorjahres blieben, wurden nach und nach für fast alle landwirtschaftlichen Produkte Höchstpreise eingeführt. Durch den festgelegten Preis sollte ein geringerer Verbrauch und eine längere Streckung der Vorräte erreicht werden, was aber misslang. Die Versorgungslage wurde stetig schlechter. Die Höchstpreisfestsetzungen wurden von der Großagrariern als "politische Kontrollen" bekämpft und teilweise umgangen, in einigen Landkreisen konnte zu den festgelegten Preisen nicht ertrag bringend gewirtschaftet werden.
Durch den einsetzenden Schwarzmarkt konnte zwar die Verkappung zum Teil umgangen werden, aber nur wer genügend Geld besaß, konnte sich dort dauerhaft versorgen - dies waren schätzungsweise nur 7 % der Bevölkerung. Der große Teil der städtischen Bewohner bediente sich auf dem Schwarzen Markt wegen fehlender Mittel nur sehr sporadisch. Es fehlten auch die Transportmittel, um Hamsterfahrten auf das Land zu organisieren. Es wird auch berichtet, dass in einigen großbürgerlichen Haushalten (schwarz) eingekaufte Lebensmittel zu überhöhten Preisen an die Dienerschaft weiterverkauft wurden. Hans-Ulrich Wehler vermerkt: "Im Grunde war der Krieg im Frühjahr 1916 ernährungstechnisch verloren. Nur mit einer gewaltigen Überdehnung, nur mit dem Auslaugen aller Kräfte um den Preis einer zunehmenden Unterernährung und des Hundertodes wurden die folgenden zweieinhalb Jahre in einer anhaltenden Zerreißprobe überstanden."
Auf dem Lande wurden in Ostpreußen die staatlich Steuerungsmaßnahmen von den Großagrarier systematisch unterlaufen, da sie wegen der Lebensmittelknappheit durch den Schwarzhandel prächtig verdienen konnten. Die regional verordneten Höchstpreise der Einkaufsstellen in den Regierungsbezirken von Ostpreußen waren unterschiedlich - abhängig von der Bodenqualität. Aber nicht immer konnten die Produktionskosten auf den Höfen gedeckten wurden. Daraufhin wurden Ernten verheimlicht und versteckt oder illegal verkauft. Aus Angst vor Beschlagnahmungen oder um höhere Preise zu erzielen, wurden die tatsächlichen Futtervorräte von den Bauern vielfach niedriger angegeben, als sie wirklich waren. Da man mit Fleisch höhere Gewinne machen konnte, wurden die verheimlichten Kartoffeln an die Schweine verfüttert. Die offizielle Futterkartoffelerhebung durch die Landräte Ende 1914 unterschätzte daher den tatsächlichen Vorrat. Da man die zur Schweinemast benötigten Kartoffel- und Getreidebestände alternativ auch direkt zur Versorgung der Bevölkerung einsetzen konnte, wurde die Schlachtung von fünf Millionen Schweinen angeordnet.1916 wurde das Verfüttern von Kartoffeln an Schweine verboten. Daraufhin kam es auf den Höfen zu verschärften Kontrollen, Hofdurchsuchungen und Beschlagnahmungen, was zu empörten Reaktionen der Lobby der Großagrarier führte, sie sprach vom "staatliche Schweinemord".
Wieder einmal spielten zahlreicht Landräte in Ostpreußen eine ominöse Rolle. Nachdem sie auch in den Friedensjahrzehnten bei der Steuerschätzung der Rittergüter durch ihre minimalen Wertangaben als korrupt erwiesen hatten, setzten sie sich jetzt für ein Mindestmaß an Kontrollen ein, dagegen für hohe Preise beim Schlachtvieh und manipulierten die Zahlen der Arbeitskräftebedarfe aufgrund der Einberufungen nach oben, später wurden sogar vielfach die Erntestatistiken z. B. für Kartoffeln frisiert. Hans-Ulrich Wehler geht davon aus, dass der Oberpräsident in Königsberg von den Manipulationen der Landräte wusste, aber nicht eingriff. Die Landräte waren auch Vorgesetze der Ortspolizei. Die vom Kriegsernährungsamt (KEA) angeordneten und von der Ortspolizei durchgeführten Kontrollen der Höfe wurden häufig - siehe oben - von den Landräten manipuliert. Wesentlich war aber, auch in Ostpreußen der bestimmende Einfluss des Militärs auf die örtliche Verwaltung, an der Spitze der ostpreußische Großagrarier von Hindenburg, der eine "Minderung der Bauerstandes durch die Zivilisten" beklagte. Aufgrund der Herkunft der Offiziere in Ostpreußen, überwiegend aus dem Milieu der Gutsbesitzer, gab es hier eine eindeutige Interessenlage.
Das 1916 eingerichtete Kriegsernährungsamt (KEA) konnte kaum Abhilfe schaffen, da es nur unzureichende Befugnisse hatte. Wolfgang Kapp, der ostpreußische Generallandschaftsdirektor attackierte dennoch das Amt als "höchst unerfreulichen Staatssozialismus". Das KEA war nur für die Zivilbevölkerung zuständig, die Armee organisierte ihre Versorgung durch die örtlichen Armee Inspektionen und stand in zur Konkurrenz zum KEA, da sie bei Bedarf auch höhere Abnehmerpreise "im Interesse unseres Kaisers" zahlen konnte.
Die Leidtragenden dieser verfehlten Politik waren die Masse der städtischen Konsumenten. Die offiziellen Lebensmittel-Rationen deckten allenfalls 50 – 60 % des Kalorienbedarfs bei mittler Arbeitsbelastung. Dabei ging man von einem Tagesbedarf von ca. 2570 Kalorien aus. Seit 1915/16 waren jedoch nur noch ca. 1000 Kalorien verfügbar.
Bis 1918 haben Erwachsene in den Städten ca. 20 % ihres Körpergewichtes verloren. In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg am 25. Januar 1915 zunächst Brot rationiert, später auch Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. Es wurden in den Städten Lebensmittelkarten ausgegeben. Oft wurden den Bürgern Lebensmittel zugewiesen, die gar nicht vorhanden waren; viele ausgegebene Lebensmittelkarten blieben Makulatur. In einigen Städten, so auch in Gumbinnen kam es zu Hungerunruhen. Aus Angst vor der Ausbreitung der Krawalle wurde vielfach die Armee eingesetzt. In Gumbinnen gab so es zwei Tote. In Königsberg gab es im Mai 1917 Hungerunruhen, bei denen Bäckerläden gestürmt und geplündert wurden.
Ein riesiger Schwarzmarkt blühte auf, von dem eindeutig nur die wohlhabende Bevölkerung profitierte. Etwa 30 – 50 % aller verfügbaren Lebensmittel im Deutschen Reich wanderten auf die schwarzen Märkte. 1917 etwa verschwanden rund 300 000 Stück Rindvieh und rund eine Million Schweine nach dem regulären Ankauf durch die staatlichen Verteilungsstellen in den Kanälen den Schwarzen Markts. Darunter häufig auch die währende der Kontrollen auf den Höfen beschlagnahmten Tiere. Dabei entstanden informelle Kartelle zwischen Gutsbesitzern, Verwaltungsbeamten und Händlern, die von den Landräten geduldet wurden. Teile des "Geldadels" in Ostpreußen erzielten aber trotz der veranlassten staatlichen Preisgrenzen für die erzeugte Produkte auf dem Lande und der Rationalisierung der Lebensmittel in den Städten bis 1918 beträchtliche (illegale) Finanzgewinne. Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 3
Neben der städtischen Bevölkerung waren auch die Kleinbauern auf dem Land die wirtschaftlichen Verlierer. Sie konnten sich zwar hinreichend ernähren, konnten aber nicht wie ihre Gutsnachbaren und Großbauern die Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung ihrer Höfe intern ausgleichen und auf die veränderten Bedingungen des regulierten Marktes reagieren. Die Güter und Großbauern konnten einen Wechsel in der Tierhaltung, Anbauart und den Nutzpflanzen vornehmen. Sie legten Flächen still oder wandelten Acker- in Weideland um, da die Fleischproduktion höhere Gewinne versprach. Bei vorhandenen Wäldern kam es zu einem verstärkten Holzeinschlag. Wesentlich war aber die Möglichkeit, bei Bedarf, die verstärkte Einstellung von polnischen Landarbeitern. Gerne wurden bei gleicher Arbeit auch Frauen eingestellt, da sie geringer bezahlt werden konnten. Die Güter und Großbauern konnten durch gezielt angebaute Produkte auf dem Schwarzmarkt in genügenden Mengen attraktive Angebote machen. Die Kleinbauern betrieben zwar eine kleine Monokultur z. B. mit einer Kuh und zwei Schweinen, konnten aber dem Schwarzmarkt nicht genügende Produkte anbieten, da diese hauptsächlich zum Eigenverbrauch angebaut wurden. Es gab lediglich im kleinen Rahmen, einen örtlichen Tauschhandel. Die Kleinbauern waren auch durch die Einberufung ihrer Männer besonders betroffen.
Im "Steckrübenwinter" 1916/17 konnte selbst der errechnete Mindestbedarf an Grundnahrungsmitteln für die Bevölkerung in Deutschland nicht gedeckt werden, die allgemeine Lebensmittelknappheit schlug in eine regelrechte Hungersnot um. Da die Kartoffelernte nicht ausreichte, war der staatlich angewiesene Nahrungsersatz die Steckrübe. Durch ihren hohen Wassergehalt enthalten sie aber nur wenig Nahrungsenergie. In Deutschland starben von 1914 bis 1918 etwa 800.000 Menschen an den Folgen von Unterernährung. In Willschicken, erinnert Ferdinand Tuttlies, sprach man von de arm Röbenfretr. Im Kirchspiel Aulowönen wurden dagegen von einigen Rittergutsbesitzern Schlachtvieh zu Höchstpreisen schwarz gehandelt. Es wurde zum Tagesgespräch im Gasthof. Wer got schmert, de got färt.
Die Unterschiede zwischen Land und Stadt war lt. Kapp angeblich das Ergebnis einer „politisch gewollten Benachteiligung des Landes“, da die rentablen Landwirte gerne mehr produzierte hätten, aber durch die festgelegten Preise des „Agrarbolschewismus“ zu niedriger Produktion gezwungen waren. Die "private deutsche Landwirtschaft muss dagegen immer ein massives Gegengewicht zur sozialdemokratischen Vergesellschaftung bleiben, damit wir den Krieg gewinnen".
Deutsches Militär in Ostpreußen während des 1. Weltkrieges
Zu Beginn des Ersten Weltkrieges war Helmuth von Moltke Generalstabschef im Deutschen Reich. Er musste jedoch nach der gescheiterten deutschen Offensive an der Marne in Frankreich (5. bis 12. September 1914) und damit des Schlieffen-Planes insgesamt, abtreten. Sein Nachfolger wurde der preußische Kriegsminister, Erich von Falkenhayn . Doch auch sein Konzept der Abnutzungsschlacht, wie es bei der Schlacht um Verdun zum Einsatz kam, scheiterte. Die dritte und letzte Oberste Heeresleitung (OHL) wurde ab August 1916 vom Generalfeldmarschall und späteren Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dessen Chef des Stabes, Erich Ludendorff, angeführt. Hindenburg war Sieger von Tannenberg und Befreier von Ostpreußen überaus populären. Während Hindenburg sich vor allem für die "Öffentlichkeitsarbeit" zuständig sah, wurde die eigentlich Arbeit von Ludendorff im Hintergrund geleistet. Die Macht der 3. OHL ging so weit, dass das Deutsche Reich 1917 und 1918 Züge einer Militärdiktatur trug, der sich der Kaiser unterordnete. Militärisch wurde der 1. Weltkrieg im Westen verloren. Mit der Unterzeichnung des Versailler Vertrags verlor die OHL als Institution ihre äußere Existenzberechtigung. Hindenburg trat am 25. Juni 1919 zurück, am 3. Juli 1919 folgte die Auflösung der OHL. Vor dem Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Ersten Weltkrieges der Weimarer Nationalversammlung verbreitete von Hindenburg am 18. November 1919 die Dolchstoßlegende.
Bei der deutschen Mobilmachung am 2. August 1914 entstanden aus den acht Armee-Inspektionen die Armeen 1 bis 8. Von diesen wurde die 8. Armee zum Schutz Ostpreußens eingesetzt, die übrigen sieben Armeen marschierten an der Westgrenze auf. Die deutsche 8. Armee (3 Armeekorps und 1 Reservekorps) unter Führung von Generaloberst von Prittwitz hatte zu Kriegsbeginn 9. Infanterie- 2 Landwehr- und 1 Kavallerie-Division. Zusammen mit den Landwehrbrigaden und Garnisonen rund 220.000 Mann. Anfang September wurde die 8. Armee mit zwei Korps und einer Kavalleriedivision (insgesamt etwa 80.000 Mann) verstärkt. Mitte August begann der Angriff der russischen Truppen mit dem Ziel, die deutsche 8. Armee in Ostpreußen zu umfassen und zu vernichten. Dadurch sollte die Westfront entlastet werden. Die russische Nordwestfront konzentrierte Mitte August gegen Ostpreußen etwa 22 Infanterie- und 8½ Kavalleriedivisionen, zusammen etwa 420.000 Soldaten. Die 1. russische Armee drang bereits am 17. August 1914 auf einer Breite von 40 km zwischen Wischtynjez und Schirwindt (nördlich der Rominter Heide) in Ostpreußen ein. Die 2. russische Armee zog am 20. August in Masuren ein.
Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde Maximilian „Max“ Wilhelm Gustav Moritz von Prittwitz und Gaffron Oberbefehlshaber der 8. Armee an der Ostfront und führte sie vom 19. bis zum 20. August 1914 in der Schlacht bei Gumbinnen. Als Meldungen eintrafen, dass die russische 2. Armee (Samsonow) die Südgrenze westlich der Masurischen Seen überschritten hatte, ließ von Prittwitz die Schlacht abbrechen und befahl den Rückzug hinter die Weichsel. Die Räumung von Ostpreußen war in der OHL nur als "theoretische Option" diskutiert worden. Daraufhin wurde von Prittwitz am 22. August durch Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff abgelöst und zur Disposition gestellt. Die von beiden geführte Schlacht bei Tannenberg Ende August 1914 beruhte noch auf dem Operationsplan des Generaloberst von Prittwitz und sein Chef des Stabes, Generalmajor Georg von Waldersee.
In Tannenberg gelang deutschen Truppen die Einschließung und weitgehende Vernichtung der russischen 2. Armee (Narew-Armee) unter General Alexander Samsonow. Vom 6. bis 9. September 1915 folgte die Schlacht an den Masurischen Seen, die mit der Niederlage der russischen 1. Armee (Njemen-Armee) unter General Paul von Rennenkampff endete. Die russischen Truppen räumten daraufhin den größten Teil Ostpreußens.
In der kaisertreuen Presse wurde Paul von Hindenburg als Sieger von Tannenberg und Befreier von Ostpreußen gefeiert. Der Sieg über die Narew-Armee war für Hindenburg in zweierlei Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Zum einen war er der Beginn der engen Zusammenarbeit mit Ludendorff, dessen strategischem Geschick der Sieg in erster Linie zu verdanken war – Hindenburg selbst traf kaum Entscheidungen und erwähnte wiederholt, dass er während der Schlacht sehr gut geschlafen habe. Zum anderen begründete der Sieg Hindenburgs sein ganz außerordentliches Prestige in der Bevölkerung, das half, ihn im weiteren Verlauf des Krieges zum mächtigsten Mann in Deutschland zu machen. An seinem politischen Mythos, der sich um seine Person und den Sieg ranken sollte, arbeitete er selbst aktiv mit. Anfänglich in den deutschen Medien als „Schlacht bei Allenstein“ bezeichnet, wurde sie auf Wunsch Paul von Hindenburgs kurze Zeit danach offiziell zu Propagandazwecken in Schlacht bei Tannenberg umbenannt. Vom Kampfgeschehen war der Ort Tannenberg nur am Rande betroffenen.
Karte: Schlacht bei Gumbinnen 19.-20. August 1914, Quelle: Ostpreußische Operation (1914) – Wikipedia
Karte: Schlacht bei Tannenberg 23.-31. August 1914, Quelle: Ostpreußische Operation (1914) – Wikipedia
Karte: Schlacht bei den Masurischen Seen 6.- 9. September 1915, Quelle: Ostpreußische Operation (1914) – Wikipedia
In der eigentlichen Schlacht bei Tannenberg (Polnisch: Schlacht bei Grunwald) hatte 1410 ein polnisch-litauisches Heer den Deutschen Orden vernichtend geschlagen. Dies war nach Ansicht des Kaisers und erzkonservativer Kreise eine „historische Scharte“, die der auf seine Wirkung in der Öffentlichkeit bedachte Hindenburg, durch die falsche Namensgebung Tannenberg versuchte auszuwetzen, um die Niederlage der Ritter des Deutschen Ordens gegen die Polnisch-Litauische Union 1410 überstrahlen zu lassen. Das Tannenberg-Denkmal (offiziell Tannenberg-Nationaldenkmal, ab 1935 Reichsehrenmal Tannenberg) wurde auf Mitveranlassung von Hindenburg, von 1924 bis 1927 bei Hohenstein und mit Unterstützung durch den "Tannenbergbund", einem völkischen Verein, im heutigen polnischen Olsztynek, in der Provinz Ostpreußen errichtet. Pioniere der Wehrmacht sprengten das Denkmal im Januar 1945 vor der anrückenden Roten Armee. Von 1934 bis 1945 standen die Särge Paul von Hindenburgs und seiner Frau Gertrud in einer Gruft im Hindenburgturm des Denkmals. Die Särge von Hindenburg und seiner Frau wurden 1945 von der Wehrmacht über Königsberg in ein thüringisches Salzbergwerk gebracht. Sie befinden sich heute in der Elisabethkirche in Marburg. Quelle: Schlacht bei Tannenberg (1914) – Wikipedia
In Ostpreußen wurde zu Kriegsbeginn das militärische Etappenwesen der deutschen Armee aktiviert. Im Ersten Weltkrieg wurde das unmittelbar hinter dem Operationsgebiet einer Armee, aber außerhalb der Reichweite feindlicher Artillerie liegende Gebiet bis zur Reichsgrenze zur Etappe erklärt. Das Etappenwesen unterstand dem Generalquartiermeister in der Obersten Heeresleitung (OHL), der auch die Grenzen zwischen dem Operationsgebiet und dem Etappengebiet festlegte. Jeder Militärbezirk hatte sein "eigenes" Etappenwesen. In Ostpreußen gab es zunächst den Militärbezirk I. Nach der Niederlage bei Gumbinnen und dem Auswechseln der Militärführung wurde zusätzliche der Militärbezirk XX. eingerichtet. Entsprechend der Militärbezirke wurden das Etappenwesen von I. bis XVIII. durchnummeriert.
Das Etappenwesen hatte die Aufgabe, die rückwärtigen Verbindungen des Heers (Etappenlinien) mit der Heimat zu erhalten und stand unter der zentralen Aufsicht des Generalinspekteurs des Etappen- und Eisenbahnwesens. Die militärische Etappenbehörden vor Ort in Ostpreußen war die Etappeninspektion ebenfalls unter Leitung des Generaloberst von Prittwitz, dem eine Anzahl lokaler Etappenkommandanten unterstellt waren.
Das Etappenwesen sorgte
- für Nachschub für alle Bedürfnisse des Heers,
- für Zuführung nach Verlusten von Mannschaften, Pferden und Material,
- für Etappenlazarette,
- für Unterbringung und Verpflegung der zu und von der Armee gehenden Personen und Pferde,
- für Brücken, Straßen, Telegraphen- und Postverbindungen,
- für Abstimmung mit dem Eisenbahnwesen,
- für Handhabung der öffentlichen Verwaltung auf feindlichem Gebiet.
Quelle: Kriegs-Etappenwesen – Wikipedia
Direkt nach der der Niederlage bei Gumbinnen, wurden von der ursprünglichen Etappeninspektion I. der deutschen Armee in Ostpreußen am 21. August 1914 der unbedachte und verhängnisvolle Befehl gegeben, alle Erntevorräte und alles Vieh in Ostpreußen westlich hinter die Weichsel zu schaffen. Die Folge war ein „endloser Strom von Flüchtlingen mit Wagen und Viehherden in Staub und Hitze, ein Zug von Hunderttausenden, wie ihn Europa seit Jahrhunderten kaum erlebt hatte". Quelle: Fried von Batocki, Klaus von der Groeben: Adolf von Batocki. Im Einsatz für Ostpreußen und das Reich. Ein Lebensbild
In Ostpreußen waren die Leistungen des Etappenwesens höchst umstritten, was auch mit dem Auswechseln der Armeespitzte zusammenhing. Nach dem der General von Prittwitz den Rückzug hinter die Weichsel angeordnet hatte, wurde er als bisherigen Befehlshaber durch Generalmajor Erich Ludendorff und Generaloberst Paul von Hindenburg ersetzt. An von Hindenburg ging auch die Befehlsgewalt über die Etappeninspektion der Bezirke I. und XX.
Die ergangenen Fluchtbefehle für die Zivilbevölkerung blieben aber zunächst bestehen - das angerichtete Chaos dauerte noch bis 1915.
Ostpreußen war auf eine Massenflucht der eigenen Bevölkerung in keinem Fall vorbereitet. Werder die Behörden noch das Militär besaßen entsprechende Planungen im Voraus. Das vorhandene Verkehrsnetz war nicht in der Lage die Massen der beiden Armeen und die Flüchtlinge zu bewältigen. Hinzu kamen Sperrungen oder Beschädigungen des Verkehrsnetzes. Königsberg und Danzig wurden als Zielorte festgelegt.
Besonders betroffen war der Landkreis Gumbinnen. Der größte Teil der Bevölkerung flüchtete nach Insterburg und teilweise weiter westwärts. Bei Bedarf sollte es von hier per Schiffe weitergehen Die auf dem Lande der Fluchtrouten liegenden Orte waren total überfüllt und hatten kaum Futter für die Tiere. Die Unterbringung in den Zielorten war oft noch schwieriger, vielfach wurden auf den Feldern kampiert. In Königsberg wurden Notquartiere für 50.000 Flüchtlinge geschafften. Vom 26. - 31. August wurden 12.000 Flüchtlinge sowie die Regierungshauptkasse mit Kähnen von Königsberg nach Danzig gebracht. Die Kühe wurden zu großen Herden gesammelt und westwärts getrieben. Häufig konnten sie nicht abgemolken werden. Die Menschen zogen, wenn noch Pferde vorhanden waren, mit bespannten Treckwagen oder zu Fuß los, manche nahmen auch ihre Ziegen und Hunde mit, das Geflügel wurde freigelassen. Ein Großteil der Pferde, Kühe und Schweine wurden aber von der Armee requiriert.
Die Quellen berichten von Kriegspsychose, Flucht und Vertreibung, Zerstörung, dem Zerfall bürgerlicher Ordnung und Normen in Ostpreußen. Geld wurde gehortet und die Kreise waren gezwungen Notgeld zu drucken, damit das Zahlungssystem nicht vollkommen zusammenbrach. Eine Art kollektiver Verfolgungswahn bemächtigte sich weiter Teile der ostpreußischen Bevölkerung: allerorts vermutete man Spione und Verrat. Alles war verdächtig, dem Feind zu dienen, selbst die sich drehenden Windmühlen (als Markierungsziel für feindliche Artillerie!) und das Gebrüll von Tieren wurden als Zeichen des Verrats gedeutet. Quelle: Gerhard Bauer Quellen zur Alltagsgeschichte in Preußisch-Litauen Teil 2: 19. - 20. Jahrhundert
Es gab aber auch Plünderungen von Teilen der russischen Soldaten, abhängig von den Moralvorstellungen der örtlichen Kommandeure. Besonders schlimm plünderten aber einheimischen Banden, häufig Jugendliche vor Ort - die, wurden sie von der verbleibenden Polizei gefasst, damit drohten, die russische Armee zu benachrichtigen. Die Jugendlichen wussten auch über die örtlichen Gelegenheiten gut Bescheid, wer hatte den größten Weinkeller und wer besaß das umfangreichste Silberbesteck hatte. Die einheimischen Plünderer kamen aber kaum in die örtliche Presse, die fast ausschließlich von russischen Plünderungen berichteten.
Die Frontlinien durchzogen Teile von Ostpreußen zweimal. Die Ernten der Jahre 1914 und teilweise 1915 war vernichtet oder von russischen und deutschen Truppen requiriert worden. Nach dem endgültigen Russenabzug kehrten die geschwächten Menschen und das stark reduzierte Vieh wieder nach Hause zurück.
Zahlreiche Höfe waren abgebrannte, viele Wohnungen verwüstet. 39 Städte und 1.900 Dörfer wurden zu mehr als 50% zerstört, 40.000 Gebäude verbrannt und weitere 60.000 beschädigt, überwiegend in den Regierungsbezirken Gumbinnen (18.700 Gebäude) und Allenstein (12.900 Gebäude).
Die Wiederaufbaukosten wurden auf 300 bis 350 Millionen Goldmark geschätzt.
Infolge des Verlustes von 135.000 Pferden, 250.000 Kühen und 200.000 Schweinen war die Versorgungslage katastrophal. Besonders die Verluste der wertvollen Viehbestände an Rinder konnten erst ab 1935 behoben werden. Der Pferdebestand war durch den Krieg deutlich reduziert, konnte aber zum Teil durch die beginnende Motorisierung ausgeglichen werden.
Die ausgefahrenen Straßen, zerstörten Bahnlinien und kaputten Brücken behinderten den Verkehr noch lange. Bis 1918 wurden etwa 600.000 ostpreußische Männer zum Kriegsdienst eingezogen, mit enormen Auswirkungen auf die Erträge in der Landwirtschaft und das soziale Leben in den Familien.
Die Zahl der in Ostpreußen rotierenden Flüchtlinge wird bei der ersten Kriegswelle auf etwa 500.000 geschätzt, bei der zweiten auf etwa 350.000. In einigen Gegenden mußten manche Familien sogar zweimal fliehen.
In den Jahren von 1915 bis 1920 verließen etwa 150.000 Menschen Ostpreußen endgültig, aufgrund von Kriegsschäden und aus Arbeitsmangel.
Noch während des Krieges wurden überall im Reich von privater, kommunaler und nationaler Seite umfangreiche Hilfsaktionen für das zerstörte Ostpreußen und den dort lebenden Menschen gestartet, die bis in die dreißiger Jahre andauerten.
Die Ostpreußenhilfe wurde im Ersten Weltkrieg nach einem Aufruf des ehemaligen ostpreußischen Landrates des Kreises Gumbinnen Bernd von Lüdinghausen vom 16. März 1915 gegründet. Die Ostpreußenhilfe bildete die Basis für die spätere, auf das ostelbische Deutschland ausgeweitete Osthilfe. 61 Hilfsvereine hatten sich deutschlandweit in dieser Zeit zur „Ostpreußenhilfe“ zusammengeschlossen und die Patenschaft über einen kriegszerstörten Landkreis oder eine Stadt übernommen.
Die von Wilhelm II schon 1914 ausgerufene "Ostpreußische Kriegshilfe" verfügte kaum über Mittel und diente mehr der Propaganda. Quelle: Andreas Kossert, Ostpreußen Geschichte und Mythos.
Russische Besetzung von Insterburg während des 1. Weltkrieges
Der Landkreis und die die Stadt Insterburg war vom 24. August bis zum 11. September 1914 von der russischen Armee besetzt. In Insterburg wurde der praktische Arzt und das unbesoldete Magistratsmitglied, Stadtrat Max Bierfreund von dem Befehlshaber der 1. Russischen Armee General von Rennenkampf als Gouverneur eingesetzt. Der bisherige Landrat Adolf Overweg, der Oberbürgermeister Gustav Kirchhoff und ein Großteil der verantwortlichen Beamten waren unter Mitnahme der Finanzkasse bereits geflohen.
Die Gebäude- und Personenschäden waren dank Bierfreund in Insterburg wesentlich geringer als die in der Nachbarstadt Gumbinnen, in deren Nähe allerdings auch die Schlacht von Gumbinnen von 19. bis 20. August 1914 stattfand, die mit einer deutschen Niederlage endete.
„Daß es den zurückgebliebenen Bewohnern in allgemeinen glimpflich erging, verdanken sie in erster Linie der Tatkraft und der Besonnenheit des von der russischen Militärbehörde eingesetzten deutschen Gouverneurs Dr. Bierfreund.
Er war zugleich praktischer Arzt. Zudem waren die hier durchziehenden oder einquartierten Verbände Elitetruppen, unten denen sich auch viele Deutsche aus den ehemaligen Ostprovinzen befanden.
Als Gewähr für die friedliche Haltung der Bevölkerung waren aus der Bürgerschaft drei Geiseln zu stellen, die nach 24 Stunden von drei anderen abgelöst werden mussten. Später wurde ihre Zahl auf 18 erhöht.
Anstelle der aufgelösten Polizei trat eine Bürgerwehr.
Ihre Mitglieder übernahmen auch die Arbeit in den einzelnen Zweigen der städtischen Verwaltung, da die meisten Magistratsmitglieder und Beamten sich auf der Flucht befanden.
Auf Anordnung der russischen Militärbehörde mussten die Geschäfte der geflüchteten Gewerbebetreibenden geöffnet und der Verkauf unter Leitung der Bürgerwehr wieder aufgenommen werden.
Anfangs gezahlten die Russen die aus den Läden entnommenen Waren mit russischem Geld. Später kamen jedoch immer mehr Übergriffe vor. Die Eindringlinge bedrohten die Verkäufer mit dem Revolver, warfen ein paar Kopeken über den Ladentisch und gingen davon. “
Quellen: Wilhelm Obgartel, Die Kreise Insterburg Stadt und Land, besonders nach ihrer Landschaftsgliederung und ihrer Geschichte und invenio (bundesarchiv.de)
Nach dem Russenabzug erhielt am 21. September 1914 erhielt Max Bierfreund vom Regierungspräsidenten Gramsch folgende Mitteilung: "Mit dem Wiedereintritt des Oberbürgermeisters Kirchhoff in die Geschäfte, ist das Ihnen erteilte Kommissiorum erloschen." Quelle: Max Bierfreund, Meine Erlebnisse als Gouverneur von Insterburg während des Russeneinfalls (uni-tuebingen.de)
Willschicken im 1. Weltkrieg
Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies berichtete von den "Vertellchens" ihrer Mutter Berta Tuttlies, geb. Burba während der „Uhleflucht" auf der Bank vor dem Wohnhaus. Sie erinnerte sich noch an vieles aus dem 1. Weltkrieg, Teile hatte sie auch aufgeschrieben und die Briefe von Opa als Soldat aufbewahrt. Die Kinder hörten gespannt zu:
"Die gesamte Zeit während des 1. Weltkrieges war für alle sehr sorgenvoll. In Willschicken sind während der drei Wochen der russischen Besetzung aber keine Höfe abgebrannt, Gott sei Dank. Die eigentliche Front lagen etwas weiter weg, Richtung Gumbinnen. Aufgrund eines plötzlichen Befehles des deutschen Militärs sollten ab dem 20. August 1914 alle Bauern die Kriegsgebieten in Ostpreußen verlassen, Vieh und Ernten seien mitzunehmen. Der Befahl wurde am Bürgermeisterhaus von Soldaten angeschlagen. In Willschicken herrschte große Aufregung. Keiner war vorbereitet. Die beiden Gendarmen aus Aulowönen und der Bürgermeister wussten auch nicht weiter. Einige Willschicker machten sich auch tatsächlich auf den Weg. Alle Tuttliesen waren aber nach einer kurzen Beratung zu Hause geblieben, ohne die eingezogenen Männer wollte keiner weg. Bei den Burbas in Paducken sah das anders aus. Hier startete ein kleiner Treck. Das Vieh wurden den Nachbaren übergeben. In Insterburg waren aber schon die Russen einmarschiert. Allen großen Straßen wurden Ende August für die Durchfahrt von deutschen Flüchtlingen von der Zarenarmee gesperrt. Auch die Bauern in Willschicken durften ihre Höfe selber nicht mehr verlassen, was die Arbeit auf weiterliegenden Feldern unmöglich machte.
Einige Trecks, die in unserer Gegend noch unterwegs waren, konnten in Willschicken vorübergehend Unterschlupf finden. Die Flüchtlinge hatten zum Teil nicht mal ihre Ersparnisse mitnehmen können, aber das sind ja eh alles Polen, so wurde gesagt! Eigentlich waren sie aber Deutsche und ganz nett. Ihre Kinder spielten gern mit unseren. Bei unserem Nachbarn nahm nach der Einquartierung von Flüchtlingen die Zahl der Esser für drei Wochen um fast das Dreifache zu. Es wurde in dieser Zeit auch schon heimlich geschlachtet. Wir wurden ein russisches Sanitätshaus, weil nach einer Inspektion auf dem Hof alles sauber vorgefunden wurde, worauf wir ordentlich stolz waren. Wir selber mussten uns aber räumlich sehr einschränken. Außen wurde eine weiße Fahne mit einem roten Kreuz aufgehängt. Sie bot auch Schutz vor Übergriffen der russischen Soldaten. Die allermeisten verhielten sich aber ordentlich. Der Kommandeur soll wohl darauf geachtet haben, sagte man.
Aber, so hörte man auch, in anderen Dörfern wurden Höfe geplündert und niedergebrannt. So musste die Mutter von Gerhard Kiehl, mit ihrem Sohn als Baby im Kinderwagen aus ihrem Haus in Lindenhöhe Hals über Kopf über die Felder in eine Feldscheune fliehen. Russische Soldaten hatten versucht, die Gaststätte und den Laden anzustecken, da sie aufgrund eines Verbotes keinen Alkohol bekamen. Der Schaden war in Gaststätte und Laden aber überschaubar. Beide kamen vorübergehend bei Verwandten in der Nachbargemeinde Paducken unter. Die Gaststätte und der Laden wurde nach dem Russenabzug wieder hergerichtet.
Lange Soldatenkolonnen zogen Tag und Nacht über die Chaussee, nur die Offiziere hatte Reitpferde. Mache Soldaten erbaten sich von dem Sanitätshaus einen Schluck Wasser. Leider strullten danach einige auch in unseren Vorgarten oder rissen Blumen ab. Auf den Hof selber trauten sie sich nicht. Der Hofhund Lux war wachsam und fing an zu bellen. Einmal wurde Lux beinahe von einem russischen Soldaten beschossen, der hatte schon angelegt. Der Eindringling wurde aber schnell von den russischen Sanitätsleuten verscheucht. Das Hoftor sollte während der gesamten Kriegszeit auch tagsüber immer geschlossen bleiben. Unsere Kinder mussten das auch erst lernen. Unsere zwei Fahrräder hatten wir schon vor Kriegsbeginn auseinandergenommen und auf dem Boden versteckt. Die paar "Wertsachen", die wir hatten, hatten wir heimlich vergraben.
Die Zimmerbeleuchtung wurde im Sanitätshaus ausgestellt, außerdem war es Sommer. Das Petroleum war auch knapp und teuer. Der Laden in Lindenhöhe war ja ausgebrannt und nach Aulowöhnen traute sich keiner. Die kaputte Kleinbahn nach Insterburg wollten die Russen erst wieder aufbauen und suchten überall nach Arbeitsleuten. Die Schule in Lindenhöhe war ein Russenlager, das Kreishaus ein Russenkommando.
1914 soll der Kaiser in Insterburg dagewesen sein und der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch auch, so hörte man. Allerdings nicht beide zusammen, das wäre ja was geworden! Meine Mutter Berta Tuttlies musste immer lachen, wenn sie davon erzählte.
Aber die Nahrungs- und Futtermittel waren für alle knapp, da sie von der deutschen und auch von der russischen Armee eingezogen worden waren. Viel mitgeführtes Vieh musste notgeschlachtet werden und verdarb den Schwarzhändlern die Preise. Das Zufüttern der Kühe mit Roggen wurde verboten, der sollte für die Menschen sein. Auch die Kartoffeln wurden rationiert, daraufhin wurden sehr viele Schweine geschlachtet. 1914 haben aber unsere Obstbäume prächtig getragen. An eine normale Ernte auf den Feldern war aber nicht zu denken. Die beiden ältesten Söhne Max *1903 und Erich *1905 mussten auf dem Hof auch schon tüchtig mithelfen. Mitgeholfen hat auch der Nachbar Ludzuweit, der wegen eines Augenleidens nicht eingezogen wurde, aber auch die zahlreichen Mitglieder der Familien Tuttlies und Burba - genau wie Berta Tuttlies auch auf den anderen Höfen ausgeholfen hat. Bei Feldarbeiten wurden die übriggebliebenen Pferde zusammengespannt. Nicht alle Flächen konnten bearbeitet werden. Geerntet und gedroschen wurde die karge Ernte immer gemeinsam. Was wir von den Genossenschaften für das bisschen Ernte bekamen, wurde von der Behörde bestimmt - es war nicht viel, es war weniger als vor dem Krieg. Manches von der Ernte wurde auch zum heimlichen Verfüttern versteckt.
Aus den Familienverbänden der Tuttliesen, der Burbas und vertrauter Nachbaren entstand eine kleiner Ring zum Tauschen mit Lebensmitteln und anderen Sachen. Besonders begehrt waren auch die Kartoffeln von Berta Tuttlies, die auf einem versteckt liegenden Feld angebaut und dort auch eingemietet wurden. Leider wurden im Herbst die Wildschweine an der Kartoffelmiete manchmal zu zudringlich. Die Miete wurde dann mit Baumstämmen abgedeckt, was aber auch nicht immer half.
Auf den großen Höfen wurde nach dem Russenabzug viel schwarz gehandelt - besonders Schlachtviel brachte Geld. Aber nur wer "genoch Dittchen in de Fupp häd, de bekäm och wat". Die beiden Gendarmen aus Aulowönen hörten bei den "Schwarzmarkt-Nachrichten" im Gasthof Lerdon immer nur zu. Nur bei den Schwarzhändler aus Polen wurden sie hellhörig. Sie drückten jedoch bei den hiesigen Gemeinde-Größen fast immer beide Augen zu. Soweit sich Berta Tuttlies erinnern konnte, wurde beim Schwarzhandel in Willschicken kaum jemand belangt, der bekannt war, bei den Polen und anderen fliegenden Händlern war das anders.
Eins unsere beiden Pferde mussten wir bereits zu Kriegsbeginn abgeben. Wir hatten 1914 außer dem einen Pferd nur noch eine Kuh, vier Schweine und Hühner, wobei deren Zahl "unerklärlicherweise" auch immer mehr abnahm. Später konnten wir eine "Flüchtlingskuh" günstig zu kaufen. Berta Tuttlies konnte tüchtig handeln. Ein zweites Pferd konnten wir uns erst wieder 1919 leisten, nach einer Entschädigung aus der Kreiskasse für die Einquartierungen im Sanitätshaus.
Wir hatten schon Angst um unseren Opa. Ferdinand Tuttlies hat auch bei Gumbinnen mitgekämpft, blieb aber Gott sei Dank unverletzt. Während der gesamten Kriegszeit blieb er in Ostpreußen. Er hat versucht, alle zwei Wochen einen Feldpostbrief zu schreiben und sich immer nach dem Zustand zu Hause erkundigt und dabei auch "deutliche Anweisungen aufgeschrieben, was auf dem Hof zu tun ist". Diese "Befehle" wurden in der Küche aufgehängt und nach Erledigung mit einem Haken versehen. Wir haben wiedergeschrieben, unsere Briefe brauchten manchmal bis zu vier Wochen. Postkarten fand er im Krieg nicht richtig - de kött jo jede lese. Die Kriegspost der Soldaten war portofrei, wurde aber zensiert. Zu seinem Geburstag (1.12.) und zu Weihnachten bekam er immer - obwohl die Termine dicht beieinander lagen - jeweils ein Paket mit Schinken von zu Hause, den er so gerne aß. Leider sind seine Briefe, die ich alle aufbewahrt hatte, verloren gegangen. Während der gesamten Kriegszeit hat er nur zwei Wochen Urlaub gehabt, die er auch noch auf unserem Acker verbracht hat."
Im Allgemeinen galt für russische Soldaten ein striktes Alkoholverbot. Dr. Bierfreund erließ dazu zwei Erlasse:
"Bekanntmachung Nr.1 An die Einwohner Insterburgs und die Flüchtlinge in Ostpreußen vom 25. August 1914: 2. Das bisherige allgemeine Verbot unserer Militärbehörde alkoholische Getränke zu verkaufen, ist auch von der russischen Militärbehörde allgemein durchgeführt, so dass das Verbot unserer Militärbehörde nicht nur nicht aufgehoben, sondern vielmehr in verschärften Maße durchgeführt wird, so dass alle dem Handel mit alkoholischen Getränken dienenden Geschäfte und Lokale geschlossen bleiben müssen und jeder Versuch, sich gewaltsam in den Besitz alkoholischer Flüssigkeiten zu setzen, ohne weiters als Anschlag auf das russische Heer von dem Kommandanten bestraft wird. Quelle: Meine Erlebnisse als Gouverneur von Insterburg während des Russeneinfalls (uni-tuebingen.de)
Siehe auch den Aushang für Insterburg und Land vom 3. September 1914 mit der Anordnung des Gouverneurs Dr. Bierfreund betr. die Trunkenheit der russischen Soldaten "Da noch immer einzelne Fälle von Trunkenheit russischer Soldaten von mir bemerkt worden sind, sichere ich demjenigen eine angemessene Belohnung zu, welcher mir einen Verkäufer alkoholischer Getränke (Schnaps, Likör, Wein usw.) zur Anzeige bringt." Insterburg, den 3: September 1914. Der Gouverneur Dr. Bierfreund. Quelle: Max Bierfreund, Bekanntmachung- Alkoholverbot .png – GenWiki (genealogy.net)
"Mutter Berta Tuttlies blieb 1914/15 mit vier Kindern in Willschicken zu Hause auf ihrem Hof. Hildegard Tuttlies spätere verh. Kiehl wurde erst 1920 geboren. In Willschicken stand im August 1914 die russische Militärverwaltung vor der Tür von Mutter Tuttlies und suchte Unterkünfte für verwundete russische Soldaten in der Umgebung. Es wurden ein Sanitätshaus eingerichtet. Das Wohnhaus musste geräumt werden und Mutter Tuttlies und ihre vier Kinder zogen zuerst in die Scheune, nach zwei Wochen auf den Dachboden des Wohnhauses. Die Küche durfte nach Absprache weiter benutzt werden. In der "Extra-Schneider-Stube" von Ferdinand Tuttlies wurde das Arztzimmer eingerichtet. Es wurde mit einem Ledersessel und einem großen Spiegel ausstaffiert.
Anfang September 1914 wurde ein schwerverwundeter russischer Soldat in das Wohnhaus gebracht, der bald darauf verstarb. Beim Abräumen des Sterbelagers durch Mutter Tuttlies standen plötzlich zwei russische Soldaten mit dem Gewehr im Anschlag vor ihr. Erst die Rufe der anderen Verwundeten im Zimmer „Rotes Kreuz Haus, Rotes Kreuz Haus“ bewegte die Soldaten, sich zu entfernen. Vermutlich waren sie auf der Suche nach Wertgegenständen oder Alkohol. Der verstorbene Soldat wurde von der russische Militärverwaltung etwa 20 Meter vom Wohnhaus entfernt beerdigt, am Rand des Grabens der Grünheider Straße.
Foto: Russische Parade in Insterburg, 1914, Quelle: insterburg garnison 1. weltkrieg - Bing images
Am Ende des 1. Weltkriegs kam Vater Ferdinand Tuttlies gesund nach Hause. Das Soldatengrab wurde nach Abzug der Russen 1915 durch die Familie gepflegt. Es erhielt ein kleines Holzkreuz mit der Inschrift: „Hier ruht ein unbekannter russischer Soldat“ und einen Staketenzaun mit einer gezimmerten Tür. Zunächst wurde das Grab durch vier hohe Pfosten gesichert. Die Kinder waren für das Unkraut verantwortlich."
Andreas Kossert fasst zusammen:
Vom August 1914 bis zum Februar 1915 waren bis zu zwei Drittel Ostpreußens zeitweise russisch besetzt. Die zweimal durch Ostpreußen ziehende Frontlinie hinterließ durch die Kampfhandlungen ein zerstörtes Land. „Bereits 1914 setzte man eine Kommission ein, welche die Verluste in Ostpreußen protokollieren sollte. Für die Gesamtprovinz belief sich der Schaden auf 1,5 Milliarden Mark. Etwa 1.500 Zivilisten waren der Besatzung zum Opfer gefallen. Insgesamt kamen während der Kämpfe 1914/15 über 61.000 Soldaten ums Leben – 27.860 Deutsche, 1.100 Österreicher sowie 32.540 Russen. Dramatische Auswirkungen zeigte der Verlust an Vieh und Pferden, der die Versorgung ernsthaft gefährdete. … Viele Menschen hatten aber auch in ihren Dörfern ausgeharrt oder waren auf der Flucht von russischen Truppen überrascht worden. Auf ‚Spionageverdacht‘ hatten die Besatzer gnadenlos reagiert, es war zu zahlreichen Exekutionen gekommen. … Insgesamt wurden bis zu 13.000 Zivilisten nach Russland deportiert und kehrten erst nach Jahren wieder zurück.“ Quelle: Kossert: ZEIT 13.02.2014
Zwischenkriegszeit - Weimarer Republik
Durch die Novemberrevolution 1918 wurde auf Reichs- und Länderebene die Monarchie in Deutschland abgeschafft und die Republik ausgerufen. Am 31. 12. 1920 erfolgte die Umbenennung der Republik Preußen in den Freistaat Preußen. Der Freistaat Preußen, der im Zuge der Novemberrevolution von 1918 aus dem Königreich Preußen hervorging, war der größte Gliedstaat des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen aus 12 Provinzen und Berlin. Mit dem verfassungswidrigen „Preußenschlag“ von 1932 unterstellte Reichskanzler Franz von Papen das Land der Reichsregierung und nahm ihm so seine Eigenständigkeit. Damit hatte der Freistaat in der Zeit des Nationalsozialismus de facto bereits aufgehört zu existieren, auch wenn formal eine preußische Regierung unter Hermann Göring weiter amtierte. Nachdem am 23. August 1946 mit der Bildung eigenständiger Länder in der britischen Besatzungszone der Fortbestand Preußens verneint worden war, bestimmte das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 auch de jure die Auflösung Preußens. Die Zwischenkriegszeit wird auch als Weimarer Republik bezeichnet.
Am 15. Oktober 1923 wurde in Berlin zur Neuordnung der Währungsverhältnisse in Deutschland die Deutsche Rentenbank errichtet. Ihre Aufgabe bestand in der Stabilisierung der Währung und der Rückgewinnung des völlig verlorengegangenen Vertrauens in das deutsche Geld. Damit gelang es, die Hyperinflation abrupt anzuhalten. Die alte Mark blieb vorerst gesetzliches Zahlungsmittel und wurde am 30. August 1924 durch die Reichsmark ersetzt. Wer sich etwa vor 1921 für ein Haus oder anderen Grundbesitz verschuldet hatte, der war über Nacht seine Schulden los. Größter Profiteur war der Staat. Seine gesamten Kriegsschulden in Höhe von 154 Milliarden Mark beliefen sich, als am 15. November 1923 die neue Währung Rentenmark eingeführt wurde, auf minimale Beträge.
Das neue Anwesen von Ferdinand Tuttlies war ab 1923 schuldenfrei. Der 1904 aufgenommene Kredit in Höhe von 25 % der Baukosten von der Ostpreußische Generallandschaftsdirektion musste nicht mehr ganz zurückgezahlt werden. Die Dörfler wussten im Allgemeinen die wirtschaftliche Lage ihrer Nachbaren gut einzuschätzen.
Polnischer Korridor
Die im Versailler Vertrag 1919 festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen zum größten Teil preußisches Territorium. Eupen-Malmedy fiel an Belgien, Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds, und das Memelland kam unter alliierte Verwaltung. Das Hultschiner Ländchen ging a die Tschechoslowakei, große Teile der Provinzen Posen und Westpreußen wurden Teil des neuen polnischen Staates. Ostpreußen war nun vom übrigen Reichsgebiet getrennt und konnte ohne Grenzkontrollen nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen), auf dem Luftweg oder über bestimmte Bahnstrecken durch den Polnischen Korridor erreicht werden.
Die wichtigste Route des „privilegierten Durchgangsverkehrs“ verlief auf der Strecke der alten Preußischen Ostbahn über Schneidemühl und Dirschau; 1934 verkehrten dort insgesamt sechs tägliche Zugpaare, ergänzt durch weitere Saisonzüge. Auf den anderen Strecken fuhren ein bis zwei Zugpaare.
Für die Durchfahrt musste die Deutsche Reichsbahn an die Polnische Staatsbahn (PKP) eine vertraglich festgelegte Vergütung zahlen. Unterschieden wurde zwischen „privilegierten Zügen“ und „privilegierten Zugteilen“. „Privilegierte Züge“ verkehrten nur über die Ostbahn; auf allen anderen Strecken gab es „privilegierte Zugteile“, da die Züge auch für den Verkehr von und nach Polen und Danzig genutzt werden konnten. In diesen Zügen wurden nur die „privilegierten Zugteile“ verplombt und von der Zoll- und Passkontrolle in den Grenzbahnhöfen ausgenommen.
Bei den „privilegierten Zügen“ über die Ostbahn war es bei einem Teil der Züge möglich, die Halte an den Bahnhöfen in Konitz und Dirschau zur Ein- und Ausreise nach Polen zu benutzen, auf beiden Bahnhöfen erfolgte nach dem Ausstieg bzw. vor dem Einsteigen eine gemeinsame deutsch-polnische Pass- und Zollkontrolle. Bei den übrigen Zügen auf der Ostbahn wurden die Halte in Polen lediglich als Betriebshalte zum Lokomotivwechsel genutzt. Zwischen Konitz und Marienburg wurden die Züge ausschließlich mit Lokomotiven der PKP bespannt.
Da es bei der Bahnreise von Berlin nach Königsberg weder Pass- noch Zollkontrollen gab, waren die Fahrgäste in den Korridorzügen von der kostenpflichtigen Beantragung polnischer Visa befreit.
Dennoch wurde das Verfahren wegen der Vielzahl zu beachtender Vorschriften – so war es beispielsweise zunächst verboten, die Abteilfenster zu öffnen – sowie der Kontrollen vor und nach der Verplombung nicht nur aus zeitlichen und psychologischen Gründen vielfach als Belastung empfunden. Quellen: Polnischer Korridor – Wikipedia und Marion Gräfin Dönhoffs, Namen, die keiner mehr nennt
Karte: Provinzen in Preußen, 1920, Quelle: Verwaltungsgliederung Preußens – Wikipedia
Karte: Verkehrsverbindungen, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)[4]
Abbildung: Militärfahrkarte für den Polnischen Korridor, 1938, Quelle: Polnischer Korridor – Wikipedia
Durch den Polnischer Korridor ging auch die Studentenzahl an der Königsberger Universität zurück.
Ostpreußische Studenten mussten sich ab 1924 zeitweilig für Pflichtsemester an der heimischen Universität immatrikulieren. In den Korporationsverbänden und in der Deutschen Studentenschaft wurden reichsdeutsche Studenten erfolgreich dazu aufgerufen, wenigstens ein „Solidaritätssemester“ in Königsberg zu verbringen. Die Zahl der Studenten, die am Vorabend des Ersten Weltkriegs bei 1.650 gelegen hatte, verdoppelte sich zwischen 1925 und 1930 von 2.000 auf 4.113, darunter 761 Studentinnen.
Diese Verpflichtung nützte im Dritten Reich die Gaustudentenführung in Königsberg und verlangte, dass ein zukünftiger Student nur dann sein Studium beginnen dürfe, wenn er zuvor dem NS-Studentenbund beigetreten war. Da führte dazu, dass sich viele ostpreußische Studenten – nach der Absolvierung der Arbeitsdienstpflicht – freiwillig zur Ableistung ihrer Wehrpflicht meldeten. Durch den Wehrdienst konnte das „Ostsemester“ umgangen werden.
Leiter der Verwaltung in Ostpreußen in der Zwischenkriegszeit
Die Weimarer Verfassung im Reich, die am 11. August 1919 beschlossen wurde, und die neue preußische Verfassung veränderten die Beziehung zwischen Reich und Preußen nachhaltig. Die Exekutive auf Reichsebene war nach der Revolution völlig unabhängig von der Preußens. Zu ihr gehörten die Provinzverwaltungen an der Spitze der Oberpräsident (Kontrolle) und der Regierungspräsident (Durchführung) und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt und Finanzamt. Nach seiner Verfassung von 1920 eine parlamentarische Demokratie, erwies sich Preußen als politisch stabiler als das Reich selbst. Diese Aufgabenteilung war für die spätere NSDASP ein Dorn im Auge - versuchte sie doch später zuerst auf lokaler Ebene nationalsozialistische Einflüsse durchzusetzen.
Ostpreußische Studenten mussten sich ab 1924 zeitweilig für Pflichtsemester an der heimischen Universität immatrikulieren. In den Korporationsverbänden und in der Deutschen Studentenschaft wurden reichsdeutsche Studenten erfolgreich dazu aufgerufen, wenigstens ein „Solidaritätssemester“ in Königsberg zu verbringen. Die Zahl der Studenten, die am Vorabend des Ersten Weltkriegs bei 1.650 gelegen hatte, verdoppelte sich zwischen 1925 und 1930 von 2.000 auf 4.113, darunter 761 Studentinnen.
Die große Bedeutung der Ländersteuern ging zu Gunsten einer zentralen Steuerverwaltung zurück. Das Reich hatte nunmehr die Steuerhoheit und verteilte die Einkünfte an die Bundesstaaten. Auch ein Großteil der Sozialverwaltung wurde Reichssache. Das Militär war nun allein Sache des Reiches, und Preußen schaffte konsequenterweise das Amt des Kriegsministers ab. Auch die preußische Eisenbahn ging mit der Bildung der Reichsbahn in die Verantwortung des Reiches über. Dasselbe galt für die Wasserstraßen.
Die Gebietskörperschaften Preußens waren Provinzen, Bezirke, Kreise und Gemeinden. An ihrer Spitze einer Provinz standen die Oberpräsidenten, die zu den 540 führenden politischen Beamten in den 12 Provinzen zählten und unter ihnen den höchsten Rang einnahmen: Außer den zwölf Oberpräsidenten gehörten 32 Regierungspräsidenten, 41 staatliche Polizeipräsidenten und 405 Landräte zu dieser Kategorie der preußischen Beamten, die vom Staatsministerium in Berlin ernannt wurden. Allerdings war das Staatsministerium keineswegs autonom, sondern musste bei seinen Entscheidungen die politischen Verhältnisse in den Provinzen, Regierungspräsidien bzw. den Landkreisen berücksichtigen. In der Praxis kam es aber zu häufigen Konflikten zwischen den Regierungspräsidenten und den Oberpräsidenten. Aufgrund der ungenauen Kompetenzzuweisung von Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten zueinander waren zahlreichte Konflikte in Preußen bis zur Auflösung des Staates 1947 ständiges Thema.
Der Oberpräsident (eigentlich: Oberregierungspräsident) war die Amtsbezeichnung des obersten Verwaltungsbeamten in den preußischen Provinzen.
Ab 1808 bzw. 1815 übte der Oberpräsident im Namen des Königs das Inspektionsrecht, die oberste Aufsicht über die Verwaltung in seiner Provinz, aus. Er war allerdings kein Vorgesetzter der Regierungspräsidenten, die direkt dem preußischen Innenministerium in Berlin unterstanden. Der Oberpräsident hatte das Recht, sich von den Regierungspräsidenten über alle Belange der Provinz unterrichten zu lassen, er konnte in alle Verwaltungsvorgänge Einblick nehmen und durfte bei Gefahr im Verzug auch selbst eingreifen. Er übte gegenüber den Regierungspräsidenten und der Verwaltung eine wichtige rechtsstaatliche Kontrolle aus. Er besaß das Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt und war lediglich dem preußischen Ministerpräsidenten nachgeordnet. Zur Erfüllung seiner Aufgabe stand ihm nur ein kleiner Stab von Mitarbeitern zur Verfügung. Er war in Aufgabe und Befugnis das zivile Pendant eines preußischen General-Inspizienten. Im Kriegsfall sollten die Armee-Inspekteure die Führung der aufzustellenden Armeen in den Provinzen übernehmen.
Wenngleich nach dem 9. November 1918 auf gesetzlichem Wege bzw. durch Rechtsverordnungen der Wirkungskreis der Oberpräsidenten immer wieder modifiziert wurde, so galt doch eine Reihe der im Laufe des 19. Jahrhunderts erlassenen Rechtsgrundlagen für die Amtsführung der Oberpräsidenten fort, wie der preußische Innenminister am 4. Dezember 1919 ausdrücklich bekräftigte. Seiner Oberaufsicht unterstanden die Regierungen und Regierungspräsidenten, das Provinzialschulkollegium, das Landeskulturamt, der Provinzialverband, die Rentenbanken und die berufsständische Provinzialverbände. Zum unmittelbaren Geschäftsbereich des Oberpräsidenten gehörten die Wasserstraßenverwaltung, die Seeämter, der Wasserbeirat und die Polizei- und Landjägereischulen.
Unter dem Nationalsozialismus wurden die Befugnisse der Oberpräsidenten ausgeweitet. Sie nahmen dann auch Reichsinteressen wahr, ähnlich den Befugnissen eines Reichsstatthalters. Als beratendes Gremium wurde außerdem der Preußische Provinzialrat eingerichtet. Der permanente Konflikt zwischen den Befugnissen von Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten wurde bis 1945 von der NSDAP auch nicht mehr gelöst.
August Winnig war ein deutscher Gewerkschafter, Politiker (SPD, Alte SPD, KVP, CDU) und Schriftsteller. In die Weimarer Nationalversammlung gewählt, unterstützte er in der SPD Friedrich Eberts Kandidatur als Reichspräsident gegen Philipp Scheidemann. Unter der neuen Regierung wurde er am 1.7.1918 Oberpräsident von Ostpreußen. Der Sozialdemokrat Winnig neigte aber immer stärker dem Nationalismus zu und unterstützte 1920 den Kapp-Putsch. Nach dem Scheitern floh Kapp am 17. März verkleidet nach Schweden. Nach zweijährigem Exil in Schweden stellt sich Kapp dem Reichsgericht, um seine Motive offenzulegen. Wolfgang Kapp stirbt am 12. Juni 1922 in der Untersuchungshaft in Leipzig an einer Krebserkrankung. (Quelle: Christopher Clark, Preußen) Winning wurde seines Amtes als Oberpräsident enthoben. Als völkischer Nationalist und Antisemit begrüßte er die „Machtergreifung“ Hitlers 1933. In Ostpreußen hatten sich alle höheren Verwaltungsbeamten mit Ausnahme des Königsberger Oberbürgermeisters Hans Lohmeyer dem Putsch von Kapp angeschlossen. Nach dessen Scheitern entließ die Preußische Staatsregierung den Oberpräsidenten August Winnig, drei Regierungspräsidenten und die meisten Landräte. Nicht entlassen wurden Oberbürgermeister Lohmeyer, der Regierungspräsident Matthias von Oppen (Allenstein) und die Landräte Heinrich von Gottberg (Bartenstein), Dodo Frhr. zu Innhausen und Knyphausen (Rastenburg), Herbert Neumann (Pr. Eylau) und Werner Frhr. v. Mirbach (Neidenburg).
Nach dem Kapp-Putsch wurde Ernst Siehr am 16. April 1920 zum Oberpräsidenten der preußischen Provinz Ostpreußen ernannt, weil sich sein Vorgänger August Winnig (SPD) auf die Seite der Putschisten gestellt hatte. In Siehrs Amtszeit fielen die Volksabstimmungen in Masuren und Westpreußen am 11. Juli 1920 über die Zugehörigkeit zu Ostpreußen oder zu Polen. Lokal sehr begrüßt wurde Siehrs eigenmächtige Verordnung einer vollen dreijährigen Schonzeit für Elche. Er setzte 1922 das Ostpreußenprogramm durch, aus dem 1926 die Osthilfe (Deutsches Reich) wurde. Mit ihr versuchten die Reichsregierung und die Preußische Staatsregierung, die Strukturnachteile der Provinz zu mildern, die durch die räumliche Trennung vom Reich entstanden waren. Auf eigenen Antrag vom 1. August 1932 endete Siehrs Amtszeit als Oberpräsident am 30. September 1932, wegen Differenzen mit der von Reichskanzler Franz von Papen beim „Preußenschlag“ eingesetzten reaktionären Regierung. Sein Nachfolger wurde Wilhelm Kutscher.
Mit dem Staatsstreich in Preußen (auch als "Preußenschlag" bezeichnet) wurde am 20. Juli 1932 durch eine erste Notverordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg die geschäftsführende und legale Regierung des Freistaates Preußen unter Otto Braun durch den Reaktionär Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt.
Nachdem das demokratische Kabinett Braun 1932 im "Preußenschlag" durch Franz von Papen abgesetzt war, wurde in der Provinz Ostpreußen u.a. Wilhelm Kutscher reaktiviert und im Oktober 1932 als Nachfolger von Ernst Siehr als Oberpräsident eingesetzt. Von 1914 bis 1919 war Kutscher Vortragender Rat im preußischen Innenministerium. Hier erwarb er sich während des Ersten Weltkriegs vor allem Verdienste beim Wiederaufbau der durch den Russeneinfall 1914 in Mitleidenschaft gezogenen ostpreußischen Städte und Gemeinden, wobei er eng mit dem dortigen Oberpräsidenten Adolf Tortilowicz von Batocki-Friebe zusammenarbeitete. Auf Betreiben des sozialdemokratischen preußischen Innenministers Wolfgang Heine wurde er aber 1919 als Regierungspräsident in den Regierungsbezirk Hildesheim "weg-versetzt". 1922 musste er wegen seiner konservativen Einstellung den Staatsdienst verlassen und wurde in den einstweiligen, 1924 in den (vorläufigen) Ruhestand versetzt.
Bereits im Mai 1933 musste Wilhelm Kutscher aber nach Intrigen durch den "Königsberger Kreis" der NSDAP diesen Posten an den Gauleiter Erich Koch wieder abtreten. Erich Koch blieb bis zum Kriegsende Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Quelle: Ralf Meindl: Ostpreußens Gauleiter - Erich Koch eine politische Biographie
Litauisch
Es ist bezeichnend, daß bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einige Landkreise im Regierungsbezirk Gumbinnen, die vordem als „litauisch“ galten, wie z. B. Insterburg; Darkehmen, Stallupönen bereits als „deutsch“ genannt wurden.
Das Leben in Willschicken veränderte sich in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Ferdinand und Berta Tuttlies sprachen zwar mit ihren älteren Verwandten und Bekannten untereinander häufig litauisch, ihren Kindern waren aber auch einige litauische Alltagsbegriffe geläufig. Siehe auch: Erinnerungen von Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies undhttp://www.brieskorn.de/Brieskorn/Dokumentation/Ostpreussisch/body_ostpreussisch.html
Erwin Spehr berichtet aus Preußisch-Litauen: „Neben der litauischen Sprache waren zunächst fast alle deutschen Dialekte in Preußisch Litauen vertreten. Es bildete sich erstaunlicherweise jedoch kein Mischdialekt aus. Durchgesetzt hat sich neben dem Hochdeutschen das ostpreußische Plattdeutsch, auch Niederpreußisch genannt, obwohl bei der besitzenden bäuerlichen Bevölkerung die Niederdeutschen keine Mehrheit stellten.
Die folgende Karten zeigt das litauische Sprachgebiet:
Karte: Preußisch Litauen, Quelle: Preußisch Litauen - Wikiwand
Karte: Mundarten in Ostpreußen, Quelle: Heimatatlas für Ost-Preussen - Digital Repository of Scientific Institutes (rcin.org.pl)[5]
"Man vermutet, dass Handwerker und Landarbeiter, die aus dem Westen Ostpreußens, laufend zuwanderten, der niederdeutschen Mundart zum Durchbruch verholfen haben. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts sprach man in Teil Ostpreußens in den Städten Hochdeutsch und auf dem Lande Plattdeutsch und Litauisch.“
Die folgende Tabelle zeigt die Bevölkerungs- und Schulstatistik im Regierungsbezirk Gumbinnen 1817 und 1825:
Muttersprache | 1817 | 1825 | absolute Veränderung | prozentuale Veränderung | |
---|---|---|---|---|---|
dt. | 177.798 | 229.531 | 51.733 | 28,8 % | |
lit. | 091.301 | 102.134 | 10.833 | 11,8 % | |
poln. | 108.401 | 133.034 | 24.633 | 22,7 % | |
Gesamtbevölkerung | 377.500 | 464.699 | 87.199 | 23,1 % | |
Unterrichtssprache schulpflichtiger Kinder vom 6. bis 14. Lebensjahr | 1817 | 1825 | absolute Veränderung | prozentuale Veränderung | |
dt. | 027.284 | 036.057 | 08.773 | 32,2 % | |
lit. | 011.540 | 011.394 | 00.146 | 01,3 % | |
poln. | 016.547 | 021.271 | 04.724 | 28,5 % | |
Gesamtschülerzahl | 055.371 | 068.722 | 13.351 | 23,6 % |
Quelle: https://www.wikiwand.com/de/Preu%C3%9Fisch_Litauen#/google_vignette
Bis zur Jahrtausendwende nahm der litauische Sprachgebrauch deutlich ab. In der Volkszählung 1905/06 gaben 79,5 % Deutsch, 14,5 % Polnisch/Masurisch und 4,8 % Litauisch als Muttersprache an. In fünf Kreisen im Süden überwog die polnische/masurische Sprache, im Kreis Heydekrug/Šilutė die litauische Sprache. In der Weimarer Republik und während der NS-Zeit ging der Anteil Nichtdeutschsprachiger deutlich zurück.
Die Sprachvielfalt zeigte sich bis zum Nationalsozialismus auch in den Ortsnamen.
Robert Budzinski hat in „Entdeckung Ostpreußens, 1914“ nach Andreas Kossert die Namensvielfalt von Orten in Ostpreußen festgehalten.
„Bei meinen Wanderschafen stieß ich wiederholt auf Ortschaften mit nicht sehr bekannten aber desto klangvolleren Namen, so daß ich oft glaubte, mich in einer verzauberten Landschaft umherzutreiben. So fuhr ich einmal mit der Bahn von Groß-Aschnaggern nach Liegetrocken, Willpischken, Pusperschallen und Katrinigkeiten, frühstückte in Karkelen, kam über Pissanitzen, Perkuik, Juschnischkenen, Kuhdiebs nach Katzenduden, aß in Aschlacken Mittag, und verirrte mich dann nach Pudelkeim, Pupinnen, Bammel, Babbeln und abenbrotete in Pschintschiskowsken, übernachten wollte ich aber in Karßamupchen … An den folgenden Tagen lernte ich noch kennen: Plampert, Purtzunsken, Kotzlauken, Misrunsken, Spirokeln, Wannagupchen, Meschkrupppchen, Salvarschienen, hörte noch von Spucken, Maulen, Puspern Plumpern, Schnabeln, Wabbekn, wurde ohnmächtig und erwachte in Mierodunsken, wo mich der Landjäger von Uschpiauschken hingebracht hatte. Es dauerte lange, bis ich meine Sprache wieder beherrschte, denn meine Zunge drehte sich fortgesetzt im Leib rum.“
"1925 wurden noch vereinzelt Gottesdienste in litauischer Sprache abgehalten, obwohl weniger als 50 Mitglieder der Gemeinde Aulowönen litauisch als Muttersprache angegeben hatten. Um 1900 wurde die Pfarre Aulowönen als Muster hingestellt, "wo es möglich war, dass binnen kurzer Zeit aus einer verwahrlosten eine mustergültige Gemeinde entstand". 1932 gehörten der Kirchengemeinde 79 ha Pfarrland, wovon 64 ha verpachtet waren, den Rest bewirtschaftete damals Pfarrer Bernecker, als Verwalter der Kirchengemeinde. Dass Pfarrhaus stammt aus dem Jahre 1720. Es hat 13 große Zimmer und den Konfirmandensaal und es lag in einem 4 Morgen großen Obstgarten mit einem Teich, einer großen Scheune und geräumigen Stallungen, sowie zahlreichen anderen Nutzräumen." Quelle: Aulowönen – GenWiki (genealogy.net)
Noch während der Weimarer Republik 1927 wurde ein Gemeindereformgesetz erlassen, welches die bisherige kommunale Selbständigkeit der großen Güter aufhob und diese an bestehende Gemeinden angliederte oder zu neuen Gemeinden zusammenfasste. Da man nun für diese größeren Einheiten oft neue Namen suchte, wurde die Gelegenheit wahrgenommen, die alten litauisch klingenden Ortsnamen durch deutsche zu ersetzen.“
Die Nationalsozialisten ersetzten 1938 systematisch alle litauischen Orts-, Fluss-, Forst- und Moornamen durch „Eindeutschungen“ und verdrängten die litauische Sprache und deren Kultur.
Sprachabstimmung 1920 in Ostpreußen
Nach Ende des Ersten Weltkriegs und der staatlichen Restauration Polens war die Grenzziehung zwischen Polen und dem Deutschen Reich umstritten. Während der Versailler Vertrag den größten Teil der preußischen Provinz Posen (des historischen Großpolens) und den Polnischen Korridor dem polnischen Staat ohne Volksabstimmung zusprach, sollte in den südlichen Kreisen Ostpreußens, den östlich der Weichsel gelegenen Teilen Westpreußens sowie in Oberschlesien in Volksabstimmungen über die weitere staatliche Zugehörigkeit entschieden werden (Volksabstimmungen im Gefolge des Versailler Vertrags).
An den Grenzen Ostpreußens waren zwei Abstimmungsgebiete vorgesehen: das Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen entlang der Weichsel und in Ostpreußen das Abstimmungsgebiet Allenstein, den Regierungsbezirk Allenstein sowie den Kreis Oletzko umfassend (Masuren).
Die polnische Delegation in Versailles forderte ursprünglich die Abtretung dieser strittigen Gebiete ohne jede Volksabstimmung an Polen. Darüber hinaus sollte das nördliche Ostpreußen an Litauen fallen, aus dem verbleibenden Teil rund um Königsberg sollte ein von Deutschland unabhängiges Völkerbundsmandat entstehen, das nach Einschätzung polnischer Politiker langfristig ebenfalls Teil Polens werden sollte. Dagegen protestierte die Regierung Friedrich Ebert und vor allem auf Drängen des britischen Premierministers David Lloyd George wurden Abstimmungen unter alliierter Aufsicht anberaumt.
Nach den Regelungen in den Artikeln 94–98 des Versailler Vertrags wurde das Abstimmungsgebiet entmilitarisiert und einer dem Völkerbund unterstehenden Abstimmungskommission unterstellt. Nach Abzug des deutschen Militärs in der ersten Februarwoche übernahm sie am 17. Februar 1920 die Verwaltung des Abstimmungsgebiets und stationierte britische und italienische Truppen zur Überwachung der Abstimmung. Deutsche Verwaltungsbehörden blieben im Amt, ihnen wurde jeder Kontakt zu vorgesetzten Dienststellen in Berlin oder Königsberg untersagt, die dort tätigen Beamten mussten der Kommission einen Treue-Eid leisten.
Im Rahmen der Volksabstimmungen infolge des Versailler Vertrags fanden am 11. Juli 1920 die Volksabstimmungen in Teilen Ost- und Westpreußens statt. In Ostpreußen wurde im Wesentlichen im Regierungsbezirk Allenstein abgestimmt und in Westpreußen in mehreren östlich der Weichsel gelegenen Kreisen des früheren Regierungsbezirks Marienwerder. Die Abstimmungsberechtigten konnten über die künftige staatliche Zugehörigkeit der Gebiete entscheiden.
Im Allensteiner Abstimmungsgebiet stimmten über 97 % und im Abstimmungsgebiet Marienwerder über 92 % der Wähler für den Verbleib bei Ostpreußen und somit beim Deutschen Reich und gegen eine Abtretung an die Zweite Polnische Republik.
Diese Ergebnisse waren auch insofern bemerkenswert, als ein erheblicher Teil der Bevölkerung in den Abstimmungsgebieten polnischer Muttersprache war.
Quelle: Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen – Wikipedia
Wirtschaftshilfe in der Zwischenkriegszeit
Die veränderten Existenzbedingungen, die Ostpreußen nach 1918 hinnehmen musste, haben sein politischen und wirtschaftliches Leben tief beeinflusst. Die neunen Grenzen unterbrachen wirtschaftliche Verbindungen, in denen die Provinz seit langem gestanden hatte und die sich nur teilweise wiederherstellen oder ersetzen ließen. Diese waren auf die Dauer nicht zu verschmerzen, weil Ostpreußen auf Grund seine einseitige Wirtschafts- und Sozialstruktur eher zur Stagnation als zur Dynamik neigte und deshalb die verlorenen Positionen schwerlich durch gesteigerte wirtschaftliche Aktivitäten im Landesinnern wettmachen konnte. Schon vor 1914 ist das Wachstum der ostpreußischen hinter dem der Bevölkerung zurückgeblieben und der Überschuss an Arbeitskräften in anderen Teile Deutschlands abgewandert. Obwohl dieses Phänomen und seine bevölkerungspolitischen Konsequenzen ausgangs des 19. Jahrhunderts aufgefallen sind, hat es doch an Politik gefehlt, die diese Entwicklung nachdrücklich korrigiert hätte. Infolgedessen ist das Abwanderungsproblem nach dem Ersten Weltkrieg abermals hervorgetreten und zu einem Symptom der Wirtschaftlichen Schwäche der Provinz geworden. Quelle: Bevölkerung und Wirtschaft in Ostpreussen | SpringerLink
"In den in der Umgegend von Königsberg gelegenen Kreisen stellt sich heute (November 1921) der Gesamtlohn eines landwirtschaftlichen Arbeiters auf 5300 M. wovon etwa 3/4 in Gestalt von zu verhältnismäßig niedrigen Preisen angesetzten Naturalien (Wohnung mit Stall und Garten, Kuh- und mitunter am Schafhaltung, Kartoffelland, Brennstoffe und etwa 40 Zentner Getreide), der Rest in bar gewährt wird. Gehobene Arbeiter erhalten 15% Zuschlag; Überstunden werden besonders vergütet. Am stärksten gestiegen sind die Löhne der jugendliche Arbeiter, der sogenannten Tagelöhner, welche je nach Geschlecht und Alter Löhne von 1.400 bis 3.400 M beziehen". Quelle: Die Landwirtschaft der Provinz Ostpreußen von Geh.-Rat Professor Dr. J. Hansen. Ein Arbeiter, der auf der Werft in Königsberg arbeitete, erhielt im selben Jahr 7200 M in bar, in Hamburg waren es 8700.
In der Landwirtschaft spielten in Ostpreußen die Genossenschaften eine große und wichtige Rolle. Sie leisteten intern durch ihre Strukturen "indirekte" Wirtschaftshilfe. Genossenschaften waren ein Zusammenschluss von Personen in der Landwirtschaft zu Zwecken der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Anders als bei Kapitalgesellschaften hing die Geschäftspolitik nicht von den Interessen außenstehender Investoren ab, sondern wurde allein von den Belangen der Mitglieder bestimmt.
Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen geht in seinen ersten Anfängen auf das Jahr 1871 zurück. Größere Bedeutung hatten sie aber erst seit Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts erhalten. In der Zwischenkriegszeit entstand ein, die ganze Provinz Ostpreußen umspannenden Netz von Einzelgenossenschaften, welche sich in vier Verbänden zusammengeschlossen.
Es handelte sich um folgende Verbände:
1. den Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für Ostpreußen mit dem Sitz in Königsberg,
2. den Verband wirtschaftlicher Genossenschaften des Ermlandes mit dem Sitz in Wormditt,
3. den Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften für Ostpreußen mit dem Sitz in Insterburg.
4. der Verband der Maschinen-Genossenschaft mit dem Sitz in Königsberg
Auch sie waren von wirtschaftlichen Veränderungen in der Zwischenkriegszeit betroffen. Der Schwerpunkt der beiden erstgenannten Verbände lag in den Spar- und Dahrlehnskassen. Der Insterburger Verband erstreckte sich in erster Linie auf Molkerei- sowie Bezugs- und Absatzgenossenschaften. Dem Ermländischen Verband gehörten auch einige Genossenschaften dieser Art an, während der Raiffeisenverband sich neben den Spar- und Darlehnskassen auf alle Arten landwirtschaftliche Genossenschaften erstreckt und weitaus die größte Ausdehnung umfasste. Er hat am 1. Januar 1921 zusammen 415 Genossenschaften, davon 359 Spar- und Darlehnskassen-, 13 landwirtschaftliche Bezugs- und 34 Verwertungsgenossenschaften. Die An- und Verkaufsgenossenschaft Insterburg, welche im Regierungsbezirk Gumbinnen verschiedene Zweigstellen errichtet hatte, suchte auch im Laufe der Zeit eine enge Verbindung mit dem Raiffeisenverband. Die große Maschinengenossenschaft mit ihren 7 über die- Provinz verteilten Zweigniederlassungen wurde im Jahre 1921 mit einer der Ostpreußischen Maschinen-Gesellschaft m. b. H. verschmolzen.
Die Inflation von 1923 und die Weltwirtschaftskrise von 1929 traf in Ostpreußen eine Landwirtschaft, die unter sehr ungünstigen äußeren Bedingungen produzieren musste und auch die nationalen Kriegsschäden noch nicht voll überwunden hatte. Die Folge war die tiefe Agrarkrise von 1929 bis 1932, die zahlreichen Betriebe zum Opfer fielen. Pfändungen und Versteigerungen nahmen zu. Der Handel mit Getreide, Saatgut, Kartoffeln sowie mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln (Kunstdünger, Futtermittel oder Betriebsstoffen) vollzog sich in den Landkreisen um 1920 zu einem großen Teil über die An- und Verkaufsgenossenschaft in Insterburg, bzw. dem Raiffeisenverband in Königsberg und Wormditt. Aufgrund der Strukturen kauften sie etwa 60 % der landwirtschaftlichen Produkte in Ostpreußen auf und belieferten zu etwa 40 % den Mark für Bedarfsartikel. Viele Kein- und Mittelbauern waren Genossenschaftsmitglieder. Während der Wirtschaftskrisen in Ostpreußen gingen die Umsätze der Genossenschaften deutlich zurück und damit ihre "Marktmacht". Arbeitslos gewordene Mitglieder traten aus den Genossenschaften aus.
Die Großbauern und Gutsherren hatten zum Teil eigene private Marktzugänge durch eigene Wirtschaftsvereine aufgebaut, die sich auch aus den persönlichen Kontakten der eigenen "Klassenzugehörigkeit" ergaben. Für einigen Gutsbesitzer waren die Genossenschaften "bolschewistische Kampfvereine". Aber auch sie waren den Weltmarktpreisen ausgeliefert.
Quelle: Die Landwirtschaft der Provinz Ostpreußen von Geh.-Rat Professor Dr. J. Hansen
Wilhelm Obgartel schrieb 1931 in "Die Kreise Insterburg Stadt und Land, besonders nach ihrer Landschaftsgliederung und ihrer Geschichte":
„Das Rückgrat des einheimischen Lebens im Landkreis Insterburg ist die Landwirtschaft. Der überwiegende Teil der Bewohner des platten Landes findet in diesem Erwerbszweig seine Beschäftigung. Zwar ist es der einheimischen Landwirtschaft gelungen, die großen lokalen Schäden an lebendem und totem Inventar des Russeneinfalls unter tatkräftiger Hilfe der Regierung in verhältnismäßig kurzer Zeit auszugleichen und zu beseitigen. Doch hat sich nach dem Kriege infolge der Abtrennung Ostpreußens vom Mutterland, der hohen staatlichen, kommunalen und anderer öffentlichen Lasten, der drückenden Frachttarife, der jahrelangen für sie ungünstigen Preisverhältnisse, verursacht durch ein Überangebot landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf dem Weltmarkt, in der ganzen Provinz schwer, um ihre Existenz zu kämpfen. Selbst der großen Rührigkeit und Umstellungsfähigkeit ist es dem Landwirt sehr schwer, auch nur eine bescheidene Rente aus seinem Betrieb herauszuwirtschaften. Die Lage der Landwirtschaft ist kaum weniger katastrophal als nach den napoleonischen Kriegen vor 100 Jahren“
Das Agrarland Ostpreußen lebte vom Export seiner landwirtschaftlichen Produkte. Nun aber waren alte Absatzmärkte, insbesondere die Provinz Posen, verloren gegangen, zudem riegelten die neu gebildeten Staaten Polen und Litauen die Provinz vom alten Handelspartner Russland ab. Neue Märkte mussten über weite Entfernungen im übrigen Deutschland gesucht werden. Die höheren Frachtkosten verteuerten die Produkte um mehr als 10 %, was auf Kosten der Gewinne ging. Das wiederum hatte Rückwirkungen auf Handel und Gewerbe in den Städten: Die Arbeitslosigkeit nahm zu, die Abwanderungen aus Ostpreußen verstärkten sich. Immer mehr Politiker forderten den Erlass von Maßnahmen. Die Maßnahmen wurden zunächst von der Preußische Staatsregierung geplant, da die Reichsregierung aus finanziellen Gründen nicht die Notwendigkeit für das gesamte Reich einsah. Erst 1926 trat eine Änderung ein.
So beschlossen die Preußische Staatsregierung und die Reichsregierung 1926, mit kreditpolitischen Maßnahmen zu helfen. Die „Allgemeine Grenzhilfe“ sollte insbesondere den (im Vergleich zum Reichsdurchschnitt deutlich größeren) Gutsbetrieben in Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien und in der Grenzmark Posen-Westpreußen die Um- und Entschuldung erleichtern. Wegen immer höherer Zinslasten, sinkender Rentabilität und eines Preisverfalls bei Roggen und Kartoffeln ab 1927 wurde immer lauter nach einer Unterstützung der ostdeutschen Landwirtschaft gerufen. Ostpreußens Oberpräsident Ernst Siehr hatte sich seit 1922 erfolgreich für solche Förderungsprogramme eingesetzt.
Das Ostpreußengesetz, beschlossen am 18. Mai 1929 vom Kabinett Hermann Müller (SPD), sollte Landwirtschaft und Ernährung im Deutschen Reich durch Siedlungskredite, Zinszuschüsse und staatliche Garantien sicherstellen. Im Juli 1930 – inzwischen hatte die Weltwirtschaftskrise begonnen – wurde das Gesetz durch eine Notverordnung verstärkt. Insgesamt entstand bis 1933 „ein undurchdringlicher Dschungel von 61 Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und 60 amtlichen Erlassen“. Diese Bemühungen wurden später unter dem Namen Osthilfe zusammengefasst. … Zusätzlich wurde die Deutsche Ostmesse Königsberg (DOK) 1920 gegründet, und zeitweise gehörten auch Ausstellungen wie die Ostmarkschau in Frankfurt (Oder) (Ogela, 1924) zu diesem Investitionsprogramm.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das vom damaligen Reichspräsidenten Hindenburg initiierte Osthilfegesetz, mit dem den durch den starken Preisverfall für Getreideprodukte betroffenen Großbetrieben Ostpreußens geholfen werden sollte. Das Gesetz sah eine Entschuldung durch Konsolidierung und Kürzung der Verbindlichkeiten sowie durch Senkung der Zinsen vor. Im Zuge des Weiteren landwirtschaftlichen Niedergangs dehnte man die Gültigkeit der Norm bis Mitte 1932 auf sämtliche Gebiete östlich der Elbe und die bayerische Ostmark aus. Das Kabinett Brüning brachte am 31. März 1931ein förmliches Osthilfegesetz zur Entschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe auf den Weg. Die Förderung wurde auf die gesamte ostelbische Landwirtschaft ausgedehnt. Dieses Osthilfegesetz wurde Ende Mai mit dem brisanten Projekt der Ansiedlung von Neubauern auf Grundstücken bankrottgegangener Großgrundbesitzer verbunden. Das brachte Brüning u.a. von Hindenburg den Vorwurf des „Agrarbolschewismus“ ein und führte zu seinem Sturz. Quelle: Osthilfe (Deutsches Reich) – Wikipedia
In der Krise waren Große Güter mit ihrem hohen Arbeitskräftebedarf dabei stärker betroffen als Bauern, die vorübergehend sich selbst ernähren konnten und so die Krise besser überstanden. Die Unruhen dieser schwierigen Zeit machten sich überall bemerkbar: 1923 kam es auf einigen Gütern zu Landarbeiterstreiks, und 1929 verhinderten aufgebrachte Bauern Zwangsversteigerung.“ Quelle: Portal:Pillkallen/Geschichte/Aus der Geschichte des Kreises (von Erwin Spehr) – GenWiki (genealogy.net)
In Wilkental mussten 7 Bauern lt. Schadensberechnung ihr Land verpachten, um wirtschaftlich zu überleben, darunter auch Ewald Tuttlies, der Sohn von August Herrmann Tuttlies.
Gerhard Dalheimer berichtete aus dem Kirchspiel Aulowöhnen:
„Wenn wir früher von Aulowönen nach Grünheide fuhren, kamen wir an vielen Neusiedlerstellen (Besitzer) vorbei. Sie waren entstanden, nachdem das Gut Alt - Lappönen nach dem ersten Weltkrieg „ausgewirtschaftet“ hatte. Offensichtlich hatten diese Siedlungen so viel Land, dass ihre Besitzer davon leben konnten. Oder waren einige Betreibe auch als Nebenerwerbssiedlungen konzipiert? Meiner Erinnerung nach dürfte das aber die kleine Minderheit gewesen sein. Was ich aber erst Jahrzehnte später erfahren habe ist, dass etliche Siedler von ihren neuen Landesherren „rauskomplementiert“ worden waren, nachdem ihre Besitzungen im einst russischen Gebiet nach Versailles polnisches Territorium geworden waren. Das hatte sich Mitte der 1920er Jahre zugetragen, wie ich aus Kontakten mit den Nachkommen zweier “Aussiedlerfamilien“ erfahren habe. Außerdem erinnere ich mich, dass wir an der Grünheider Straßen einem Russengrab aus dem 1. Weltkrieg vorbeikamen, das war stets sauber gepflegt und eingezäunt war.“ Verfasst von Gerhard Dalheimer (Kiaunischken), 07/2014 Quelle: Alt Lappönen .
Gemeint ist das "Russengrab" vor dem Tuttliesen Hof in Willschicken.
Nationalsozialismus
Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antidemokratische und antipluralistische Ideologie. Seine Wurzeln hat er in der völkischen Bewegung, die sich etwa zu Beginn der 1880er Jahre im deutschen Kaiserreich und in Österreich-Ungarn entwickelte. Ab 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, wurde er zu einer eigenständigen politischen Bewegung im deutschsprachigen Raum. Der Nationalsozialismus führte gezielt in den Zweiten Weltkrieg
Im europäischen Kontext war der Zweite Weltkrieg ein vom nationalsozialistischen Deutschland ausgelöster Raub-, Eroberungs- und Vernichtungskrieg mit dem langfristigen Ziel, ein unangreifbares deutsches Großreich aus eroberten und abhängigen Gebieten zu schaffen. Ziel war von Beginn an die deutsche Weltmachtstellung und die „rassistische Neuordnung des europäischen Kontinents. Dabei vermischten sich klassische machtpolitische mit rassenideologischen Motiven. Hierzu zählten einerseits die Gewinnung von „Lebensraum im Osten“ mit Umsiedlung oder Vernichtung der dort lebenden, als „rassisch minderwertig“ angesehenen, vorwiegend slawischen Völker, andererseits die „Endlösung der Judenfrage“ durch deren Ermordung. Beides wurde durch die antisemitische Vorstellung eines „jüdischen Bolschewismus“ als Teil einer Verschwörung des „Weltjudentums“ begründet, die in Gestalt der Sowjetunion als Bedrohung der Lebensgrundlagen der „arischen Rasse“ und der durch sie repräsentierten europäischen Zivilisation gesehen wurde. 1930 wählten 6,4 Millionen (18,3 %) und 1933 17,3 Millionen (43,9 %) aller Wähler in den Reichstagswahlen Hitler und die NSDAP.
Die nächste Abbildung zeigt die Toten des 2. Weltkrieges. Sie werden insgesamt auf 60 - 70 Millionen Menschen geschätzt.
Der Generalfeldmarschall und ostpreußischer Gutsbesitzer Paul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (* 2. Oktober 1847 in Posen; † 2. August 1934 auf Gut Neudeck, Ostpreußen), 1914 als "Befreien von Ostpreußen" gefeiert, wurde 1925 nach dem plötzlichen Tod von Friedrich Ebert zum zweiten Reichspräsidenten der Weimarer Republik gewählt. Am 26. April 1925 wurde Hindenburg als Vertreter des antirepublikanischen „Reichsblocks“, dem Wilhelm Marx vom republikanischen „Volksblock“ gegenüberstand, im zweiten Wahlgang im Alter von 77 Jahren als Nachfolger Friedrich Eberts zum Reichspräsidenten gewählt und am 12. Mai vereidigt. Er wurde bei der Reichspräsidentenwahl 1932 wiedergewählt und blieb bis zu seinem Tod, am 2. August 1934 im Amt.
„Der Reichspräsident Hindenburg nahm, indem er nacheinander Heinrich Brünning (Zentrums-Partei), Franz von Papen (Zentrums-Partei), Kurt von Schleicher (parteilos) und Adolf Hitler (NSDAP) zum Reichskanzler ernannte und ihnen die präsidialen Machtmittel der Weimarer Verfassung nach deren Art. 25 (Auflösung des Reichstages) und 48 (Notverordnung) zur Verfügung stellte, entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Weimarer Republik. Hindenburg gehört zu den „Totengräbern“ der Weimarer Demokratie.“ Quelle: Philipp Austermann, Der Weimarer Reichstag
Nachdem Hindenburg den Nationalsozialisten Adolf Hitler mehrmals als Regierungschef abgelehnt hatte, ernannte er ihn doch, auch nach Drängen seiner Umgebung, am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Er ermöglichte aber durch dieses formale Handeln, daß Hitler und die NSDAP in Deutschland zeitnahe eine Diktatur errichten konnten. Innerhalb weniger Monate beseitigte sein Regime mit Terror, Notverordnungen, dem Ermächtigungsgesetz, Gleichschaltungsgesetzen, Organisations- und Parteiverboten die Gewaltenteilung, die pluralistische Demokratie, den Föderalismus und den Rechtsstaat. Politische Gegner wurden in Konzentrationslagern inhaftiert, gefoltert und ermordet.
1934 ließ Hitler anlässlich des „Röhm-Putsches“ politische Gegner und potenzielle Rivalen in den eigenen Reihen ermorden. Hindenburgs Tod am 2. August 1934 nutzte er, um das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers vereinen zu lassen, und regierte seither als „Führer und Reichskanzler“.
Noch im März 1934 äußerte der aus dem ostpreußischen Landadel stammende von Hindenburg unverhohlen sein Bedauern darüber, daß der "Grundsatz der Rassenreinheit in den letzten zwei Jahrhunderten vielfach durchbrochen" worden sei. Quelle: Hans-Ulich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 4
Ideologie des Nationalsozialismus
Der Nationalsozialismus entwickelte u.a. folgende Leitgedanken: Führerprinzip, Volk-Gemeinschaft, Lebensraum im Osten und Überlegenheit der arische Rasse.
Das "Führerprinzip" galt als Grundgesetz nationalsozialistischer Weltanschauung. Es verpflichtete nach dem Motto "Führer befiehl, wir folgen" zu blindem Gehorsam und bedingungsloser Treue gegenüber Hitler als dem obersten "Führer" und die jeweilige Gefolgschaft zu Gehorsam gegenüber den Befehlen der Führer auf mittlerer und unterer Ebene.
Die „Blut-und-Boden-Ideologie“, von den Nationalsozialisten vorgegeben, sollte die Einheit eines „rassisch definierten Volkskörpers mit seinem Siedlungsgebiert“ herstellen. Die Bäuerliche Lebensformen wurden dabei als Gemeinschaft idealisiert. Sie sollten ein Gegengewicht zur Urbanität bilden Ein „Volk ohne Raum“ hat neuen „Lebensraum im Osten zu erobern. Indem rassische und antisemitische Ideen verknüpft wurden, sollte die „germanisch-nordische Rasse“ einem angeblich „Jüdischen Nomadentum“ entgegengesetzt werden.
Der nationalsozialistische Begriff suggeriert, dass "Rassen" anhand von persönlichen Eigenschaften und Orts- und Ahnenzugehörigkeit erkennbar sind. Sie sollen durch ein bestimmtes Charakteristikum mit hervorstechenden äußerlichen Merkmalen und ausgeprägten Verhaltens-Typen, sowie geografischer und biografischer Zugehörigkeit erklärbar sein. Damit wäre aber insgesamt ein festgelegtes Verhalten von „Rassen“ genetisch vorgegeben und nicht veränderbar. Die "Grundlagen" wurden in der "nationalsozialistische Rassenhygiene" gesucht. Abgeleitet wurden u.a. von den Nationalsozialisten daraus eine scheinbar wissenschaftliche Rechtfertigung für ihren Rassismus.
Die ideologische Vorstellung "Rassen" durch eine "negative" oder eine "positive" Kombination von körperlichen Merkmalen, bestimmten Verhaltens-Typen und geografischer und biografischer Herkunft zu erklären, wurde schon in der Zwischenkriegszeit von der seriösen Wissenschaft für falsch erklärt worden, da sich statistische zwischen den benannten Merkmalsgruppen keinerlei kausale Zusammenhänge nachweisen lassen. Quelle: Rassentheorie – Wikipedia
Die weitere Vorstellung, es gebe genetisch unterschiedliche menschliche Rassen, wird von der großen Mehrheit der heutigen Forscher in Europa und Nordamerika widersprochen. Vielmehr gibt es genetisch unterschiedliche Menschen. "Der Abschied vom Rassenkonzept bedeutet nicht, genetische Unterschiede zwischen Menschen zu leugnen. Das Rassenkonzept erweist sich jedoch als ungeeignet, diese angemessen zu erfassen. Der größte Teil der genetischen Unterschiede ist nicht zwischen den geographischen Gruppen, sondern zwischen den Individuen ein und derselben Population zu finden." Dazu siehe u.a. Menschenrassen - Lexikon der Biologie (spektrum.de)
"Nach dem Zweiten Weltkrieg und den Gräueln des Holocaust setzte die UNESCO 1949 ein Komitee von Anthropologen und Soziologen aus verschiedenen Ländern ein, dass eine Erklärung zur Rassenproblematik erarbeitete, die 1950 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgehalten, dass im allgemeinen Sprachgebrauch zumeist Menschengruppen als „Rassen“ bezeichnet wurden, welche der gültigen Definition dieses Begriffs in der Wissenschaft nicht entsprachen, etwa Amerikaner, Katholiken oder Juden. Insofern im Rahmen der Wissenschaft von Menschenrassen gesprochen werde (etwa bei der Unterscheidung von Mongoliden, Negroiden und Caucasoiden), beziehe sich das nur auf physische und physiologische Unterschiede. Dagegen gebe es keine Belege für nennenswerte Rassenunterschiede bei geistigen Eigenschaften wie der Intelligenz oder dem Temperament, und auch nicht in sozialer oder kultureller Hinsicht. Des Weiteren gebe es aus der Sicht der Biologie keine Hinweise darauf, dass eine Vermischung von Rassen nachteilige Auswirkungen habe. An diese Erklärung schloss sich 1965 das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung an." Quelle: Rassentheorie – Wikipedia
Im Oktober 1936 wurde auf dem NSDAP -Reichsparteitag der sogenannte Vierjahresplan verkündet. Dieser hatte zwei große Aufgaben:
„I. Die deutsche Armee muss in 4 Jahren einsatzfähig sein.
II. Die deutsche Wirtschaft muss in 4 Jahren kriegsfähig sein.
Der Vierjahresplan zielte zugleich auf die Herstellung der Wehrfähigkeit wie auch auf die Notwendigkeit, die Versorgung des deutschen Volkes wirtschaftlich zu gewährleisten. In seiner Denkschrift zum Vierjahresplan formulierte Hitler 1936: „Wir sind überbevölkert und können uns auf der eigenen Grundlage nicht ernähren […] Die endgültige Lösung liegt in einer Erweiterung des Lebensraumes beziehungsweise der Rohstoff- und Ernährungsbasis unseres Volkes.“
Das Dritte Reich ist für den Gebietsverlust von Ostpreußen verantwortlich. Von den fast 2,5 Mio. Einwohnern in Ostpreußen fielen 511.000 Menschen (darunter 311.000 Zivilisten) im Kampf, auf der Flucht, durch Verschleppung und Lagerinternierung sowie dem Hunger und der Kälte zum Opfer. Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte Band 4,
Siehe auch: "Willschicken - Erinnerungen, Flucht und Neuanfang", Text von Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies
Generalplan Ost
Im Herbst 1939 ernannte Reichsführer SS Heinrich Himmler seinen Gefolgsmann Professor Konrad Meyer, Mitglied der SS und Direktor des Instituts für Agrarwesen und Agrarpolitik an der Berliner Universität zum Leiter der Planungshauptabteilung des der Reichsführung SS unterstehenden Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums. Unter maßgeblicher Regie Konrad Meyers und aktiver Mitarbeit weiterer Wissenschaftler der landwirtschaftlichen Fakultät entstand in den folgenden Jahren der sogenannte Generalplan-Ost.1948 wurde er von einem amerikanischen Militärgericht im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS angeklagt, wegen Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation für schuldig befunden, aber anschließend freigelassen. Von 1956 bis 1968 lehrte er als ordentlicher Professor für Landesplanung und Raumordnung an der Universität Hannover.
Unter dem Begriff Generalplan Ost (GPO) werden eine Reihe von Plänen, Planungsskizzen und Vortragsmaterialien zu einer möglichen neuen Siedlungsstruktur im Rahmen des nationalsozialistischen Leitgedankens "Lebensraum im Osten" zusammengefasst. Diese theoretischen Konzepte bildeten auf der Grundlage der NS-Rassendoktrin eine Planungsgrundlage für eine Kolonisierung und „Germanisierung“ von Teilen Ostmittel- und Osteuropas einschließlich der großangelegten Vernichtung der Bevölkerungsgruppen, die für eine zukünftige Siedlungsstruktur als nicht „geeignet“ angesehen wurden. Derartige Schriften wurden seit Frühjahr 1940 durch das Planungsamt des Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums (RKF), die Planungsgruppe lll B beim Sicherheitsdienst des Reichsführers SS im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und das Institut für Agrarwesen und Agrarpolitik der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität erstellt.
Einige Planungen sahen vor, Teile der Bevölkerung Polens und der westlichen Teile der Sowjetunion nach Sibirien zu deportieren. Nach der am 28. Mai 1942 vorgelegten und im Dezember noch einmal überarbeiteten Version sollten das Wartheland, Ostoberschlesien und Westpreußen einschließlich von Teilen des „Generalgouvernements Polen“ (GG) völlig „eingedeutscht“
In Teilen der eroberten Sowjetunion sollten drei „Reichsmarken“ gebildet werden:
1. „Ingermanland“ südlich von Leningrad;
2. das Narewgebiet mit Białystok und Litauen;
3. der „Gotengau“ mit Krim und dem Gebiet um Cherson.
Die für die „Eindeutschung“ zunächst gesetzte Frist von 25 Jahren wurde am 23. Dezember 1942 noch einmal auf 20 Jahre herabgesetzt und Böhmen und Mähren, Elsaß-Lothringen, die Untersteiermark und Oberkrain wurden auf Himmlers Wunsch ebenfalls der Planung zugeordnet.
Die „frei gewordenen Gebiete“ in Osteuropa sollten mit mehreren Millionen Deutschen besiedelt werden. Voraussetzung zur vollen Umsetzung der Pläne wäre der militärische Sieg gegen die Sowjetunion gewesen
In den verschiedenen Entwürfen ist außerdem von den zu schaffenden Siedlungsgebieten als „Siedlungsmarken“ oder „Reichsmarken“ „an der vordersten Front des deutschen Volkstums gegenüber dem Russen- und Asiatentum“ (Entwurf vom 28. Mai 1942) die Rede, an deren Spitze jeweils ein „Markhauptmann“ zu stehen kommen sollte. Insgesamt hätten die Marken unter der Hoheitsgewalt des Reichsführers SS gestanden.
Auch außerhalb des GPO wurde die „Mark-“Bezeichnung, für die in Osteuropa bis 1942 besetzten Gebieten verwendet.
So hatte der Reichskommissar Ukraine, Erich Koch, vor, die Ukraine als neue „deutsche Ostmark“ in ein wirtschaftliches Ausbeutungsobjekt für das Großdeutsche Reich zu verwandeln. Erich Koch war gleichzeitig Gauleiter in Ostpreußen.
„Die Leitidee der NS-Großraumplanung für die Agrargebiete im „Altreich“ sahen Folgendes vor: Transformation der gesamten Besitz- und Erwerbsstruktur durch die Zerschlagung aller kleinen Einheiten und die Bildung ausschließlich mittlerer und großer Höfe, zugleich Ermittlung des „hochwertigen Erbgutes“ und Transfer der „wertvollen“ Kleinbauernfamilien in den osteuropäischen „Lebensraum“ des „Großgermanischen Reiches“.
Die "agrarische Großraumplanung" hatte in Deutschland eine gewaltige Umverteilung von Land und Leuten zum Ziel.
Der Kleinbesitz der Landwirte u.a. in Ostpreußen sollte lückenlos aufgelöst werden, der Boden den größeren Höfen zugeschlagen werden. Die so "freigesetzten Landwirte" auch das Arbeitskräftepotential der Industrie verstärken, vor allem aber den Siedlungszustrom für die Germanisierung der ehemals polnischen und russischen Ostgebiete gewährleisten.
Zugleich sollte diese gigantische Umwälzung mit einer "erbbiologischen" Überprüfung verbunden werden, damit mit "Altreich" und im Osten nur "rassisch wertvolle Bauernsippen den Bodden bestellen. Die "Minderwertigen" sollten sterilisiert oder "ausgemerzt" werden.
Zunächst wurde ein Bedarf von 770.000, im ersten „Generalplan Ost“ schon von 1,46 Millionen, später von 3,35 Millionen anzusiedelnden Neubauern ermittelt.“ 1,4 Millionen „rassisch Erstwertige“ Kleinbauern aus den „östlichen Gauen“ waren dafür vorgesehen.
Die Lücke sollte aus „rassisch Artverwandte“ die u.a. aus verschieden (europäischen) Gegenden stammen konnten, geschlossen werden. Um dafür „Platz zu schaffen“, sollten zwischen 30 bis 34 Millionen Russen jenseits des Urals nach Sibirien „transferiert“ werden.“
Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 4
Da die Mehrheit der einheimischen slawischen Völker für eine Eindeutschung sowie eine zukünftige Siedlungsstruktur als „ungeeignet“ angesehen wurde und eine „Germanisierung“ nur für einen kleinen Teil geplant war, plante man mit einer Besiedlung durch Volksdeutsche bzw. Nordeuropäer einhergehend gleichzeitig eine drastische Dezimierung der einheimischen Bevölkerung – insgesamt von 30 Millionen, davon im Einzelnen:
- Vernichtung oder Vertreibung von 80–85 % der Polen
- Vernichtung oder Vertreibung von 50–75 % der Tschechen;
- Vernichtung von 50–60 % der Russen im europäischen Teil der Sowjetunion, weitere 15–25 % waren zur Verlegung in den Osten (d. h. zur Umsiedlung bzw. Vertreibung hinter den Ural, nach Sibirien) vorgesehen;
- Vernichtung von 25 % der Ukrainer und Weißrussen, weitere 30–40 % der Ukrainer und weitere 30–50 % der Weißrussen sollten in den Osten „ausgewiesen“ werden.
Tatsächlich wurden im nationalsozialistischen Vernichtungskrieg bis Kriegsende mehr als 30 Millionen Militärangehörige und Zivilisten osteuropäischer Staaten getötet.
Die Sowjetunion verlor 10 % ihrer Bevölkerung (die Ukraine und Weißrussland 25 %), Polen 17 %. Neben Russen, Ukrainern, Weißrussen, Polen, Tschechen, Slowaken, zählten ebenso Angehörige nicht-slawischer Völker (vor allem Juden, Roma und Sinti, aber auch Esten, Letten, Litauer, Tataren, Kaukasier, Karelier usw.) zu den Opfern.
Quelle: Generalplan Ost – Wikipedia
Der Generalplan Ost war zwar streng geheim, weil zurecht Widerstand befürchtet wurde. Aber auf Grund von Prahlereien der Gauleiters Koch wurde in der ostpreußischen NSDAP darüber gemunkelt. Hintergrund waren wohl Gerüchte aus seiner Stiftung, die weitergetragen wurden.
In der Nachbarstadt von Wilkental in Grünheide wohnte ein Zeitungsschreiber. Er war in der Gegend als ein „glühendes NSDAP-Pateimitglied" bekannt, der viel schwadronierte und auch gerne trank. Er hatte nach eigenen Aussagen angeblich "einen sehr guten Kontakt zur Kochstiftung". Nach Aussagen von Hildegard Kiehl, geborene Tuttlies, spekulierten er auch im Gasthaus Lerdon über "irgendwelche Pläne für neue deutsche Bauernhöfe in der Ukraine“. Er wollte sich angeblich sogar schon eine Landkarte-Karte gekauft haben. Die Mehrzahl der Zuhörer war eher skeptisch. "Was sollen wir da?" Die Informationen waren aber viel zu vage. Genaues war nicht bekannt. „Es blühten die Gerüchte. So richtig in die Ukraine wollte an sich keiner, die ist viel zu weit weg“. Ferdinand Tuttlies wollte aber auf alle Fälle in Ostpreußen bleiben. Hildegard Kiehl, die bei Bedarf im Gasthaus ihrer Schwiegereltern aushalf, konnte sich an den Namen des Zeitungsschreibers aber nicht mehr erinnern.
Wählerschaft des Nationalsozialismus
Die hauptsächlichsten Vorbereiter des Nationalsozialismus waren in unterschiedlichem Maße Unterstützer aus Großbetrieben, Landwirtschaft, Wissenschaft, Behörden und Kirchen. Entscheidend aber waren die Wahlen zum Reichstag. Bereits 1930–1932 hatten die Nationalsozialisten in den Bauernverbänden in großem Umfang Anhänger und Wählerstimmen gewonnen. Dies galt besonders im Ostpreußen. Am 5.3.1930 erhielt die NSDAP mit 56,5 % der abgegebenen Stimmen in den Wahlkreisen in Ostpreußen höchsten Stimmanteil im Deutschen Reich.
Karte: NSDAP Wahlen 1933, Quelle: Mitgliederzahlen NSDAP - Bing images
Abbildung: Parteianwärterkarte, 1937, Quelle: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei – Wikipedia
Abbildung: Mitgliederzahlen der NSDAP im Deutschen Reich, Quelle: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei – Wikipedia
Sozialstruktur der NSDAP und ihre Führung 1933 und 1935 im Deutschen Reich | ||||||||
Mitglieder | Führung | Alterskohorten | Mitglieder | |||||
1933 | 1935 | 1933 | in Jahren | 1933 | 1935 | |||
1. Arbeiter | 31,5 | 30,3 | 22,0 | 18 - 20 | 1,8 | 3,5 | ||
2. Angestellte | 21,1 | 19,4 | 23,4 | 21 - 30 | 40,4 | 34,1 | ||
3. Selbständige | 17,6 | 19,0 | 19,7 | 31 - 40 | 27,8 | 27,9 | ||
4. Bauern | 12,6 | 10,2 | 18,4 | 41 - 50 | 17,1 | 19,6 | ||
5. Beamte | 6,7 | 12,4 | 10,9 | 51 - 60 | 9,3 | 11,2 | ||
6. Sonstige | 10,5 | 8,5 | 3,1 | 61 - | 3,6 | 3,7 |
Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 4
Sowohl die Machtübergabe an die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 als auch der Ablauf und Ausgang der Reichstagswahl vom 5. März 1933 führten in allen anderen Parteien Deutschlands zu Massenaustritten. Besonders betroffen waren die linksorientierten und sozialdemokratischen Parteien wie die KPD und die SPD, aber auch Parteien des Mitte-Rechtsspektrums. In der Folgezeit stellten Hunderttausende Deutsche einen Aufnahmeantrag für die NSDAP. Das galt besonders für die Gebiete mit über 55 prozentiger Wählerschaft der NSDAP, wie Ostpreußen.
Aus Angst vor “Konjunkturrittern” wurde von der NSDAP am 19. April 1933 eine allgemeine Mitgliederaufnahmesperre verhängt, welche bis1937 mit der Einführung des Parteianwärters gemäß Anordnung 18/37 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 20.04.1937 schrittweise gelockert wurde. Wenngleich Parteianwärter nicht alle Rechte eines NSDAP-Parteimitgliedes beanspruchen durften, so oblagen ihnen dennoch alle Pflichten eines Parteigenossen, einschließlich der Melde- und Beitragspflicht. Die Parteianwärter-Eigenschaft wurde durch einen Aufnahmeantrag in die NSDAP begründet. Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte erlosch der Anwärterstatus. Festgelegte Wartezeiten für Parteianwärter gab es nicht. Vielmehr sollten zwischen der Ausstellung der Parteianwärterkarte und der Aushändigung der Mitgliedskarte gemäß internen Arbeitsanweisungen nicht mehr als drei Monate vergehen.
"Während es auf der unteren Hierarchieebene durchaus offenen Zugang gab, wirken die oberen Entscheidungsränge, bereits vom Kreisleiter ab aufwärts, wie einbetoniert. Hier herrschte uneingeschränkt der Typus des "alten Kämpfers", der vor 1930 zur Partei gestoßen war. So gehörten 95 % der Gauleiter und 73 % der Kreisleiter zu den "alten Kämpfern". Zäh klammerten sich diese "braunen Bonzen" an ihr Amt. Hier zählten nur der ausschlaggebende Kontakt zu Hitler und der "Bewährung in der Kampfzeit". Verstoßen wurde ein" alter Kämpfer", auch wenn er gescheitert oder in die Kriminalität abgewandert war, so gut wie nie. Die Kaltstellung von Darré oder, sehr spät, von Göring; stellten eine auffällige Ausnahme dar." Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 4
Im Jahr 1929 besaß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) insgesamt 130.000 Mitglieder. Im Januar 1933 vor der der Machtergreifung waren es schon 850.000 Mitglieder, die Zahl stieg dann aber bis Ende 1933 trotz Mitgliedersperre sprunghaft auf über 2,6 Millionen Mitglieder an. Die Mitgliederentwicklung verlangsamte sich dann bis 1937, um dann bis zum Ende des Zeiten Weltkriegs weiter anzusteigen. Im Jahr 1945 hatte die NSDAP rund 8 Millionen Mitglieder. 1935 bestanden 10 % der NSDAP-Mitgliedern im Reich aus Bauern. Bis 1945 stieg der Anteil der Bauern unter den Parteimitgliedern auf 13 %. In Ostpreußen lagen die Zahlen jeweils um 3,5 bzw. 4 % höher. 1937 gehörten im Reich 63 % und in Ostpreußen 86 % aller Beamten der NSDAP an. Der größere Teil ist lt. Hans-Ulrich Wehler aus Opportunismus eingetreten.
Hildegard Tuttlies schätzt, dass von den 23 Höfen in Wilkental, es etwa Zweidrittel gab, auf denen häufig zumindest ein jüngeres Mitglied in der NSDAP bzw. in deren Unterorganisationen zu Hause war. "Es reicht, wenn einer dabei ist". Zwei oder drei junge Parteimitglieder sollen aber sehr aktiv gewesen sein. "Sie haben immer die größten Fahnen rausgehängt". Auf den restlichen Höfen lebten vermutlich überwiegend ältere Bewohner, die sehr reserviert gegenüber dem Nationalsozialismus waren. Nur etwa 4 % aller NSDAP-Mitglieder waren 60 Jahre und älter. Von den Tuttliesen war Max Tuttlies 1937 Parteimitglied geworden. Als er stolz zu Hause davon berichtete, das ist für das Geschäft gut, war die Antwort von Ferdinand Tuttlies "Lod me tofreden". Hildegrad Kiehl gehörte während ihres Jahres als Landjahresmädel bis zu ihrem 18. Geburtstag dem BDM an. Gerhard Kiehl am 01.10.1935 und Erich Tuttlies wurde 01.04.1938 zur Wehrmacht eingezogen. Das Wehrgesetz von 1935 verbot Soldaten die politische Betätigung. Parteimitgliedschaften mussten ruhen, sie waren ausgesetzt. Von den höheren Partei Chargen der NSDAP wurde dieses Verbot aber häufig durch ihre illegale Macht-Ausübung umgangen.
Struktur und Gliederung der NSDAP
Die Struktur der NSDAP war zentralistisch und straff hierarchisch. Als Massen- und Führerpartei machte sich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei im NS-Staat zur einzigen legalen politischen Partei. Sie konkurrierte in außergewöhnlich hohem Maße mit staatlichen Behörden und übernahm zum Teil deren Aufgaben.
Streng nach dem Führerprinzip organisiert, konkurrierten die Gauleiter mit den staatlichen Strukturen, also mit den Reichsstatthaltern, die nach Auflösung der Länder die Ministerpräsidenten ersetzten. Sie versuchten sogar diesen Posten selber zu besetzen, was auch sehr oft gelang. Fast alle Gauleiter bauten sich in ihren Regionen deswegen ein eigenes Machtzentrum auf. Einige Gauleiter erhielten als Person und als Amtsträger große Macht in ihren Regionen. Dieser Macht-Zuwachs beruhte auf der Übertragung der regionalen Organisations- und Verbandsleitung auf den Verwaltungsapparat des Leiters des Gauamtes, der dem Gauleiter unterstellt war. Das betraf z. B. auf dem Lande besonders die Zuständigkeiten des Reichsnährstand. Nach Ausbruch der Zweiten Weltkrieges verlor aber der RNST erheblich an Einfluss. In der Praxis entstanden Probleme bei dem Verteilen seiner Zuständigkeiten. Hauptgrund für diesen Kompetenzwirrwarr waren die Machtkämpfe der NSDAP-Eliten untereinander und die höchst willkürliche Zuteilung administrativer Tätigkeiten auf den Kreisebenen durch die Gauleitungen.
Das Nebeneinanderbestehen von konkurrierenden Herrschaftsinstitutionen mit gleichen oder ähnlichen Kompetenzen charakterisiert die nicht klar abzugrenzende, ineinandergreifende Macht-Strukturen einer "Viel-Herrschaft" unterhalb des Führers. Besonders ausgeprägte war dieses im Herrschaftssystem des Nationalsozialismus zu finden, in dem Instanzen der NSDAP untereinander und mit staatlichen Einrichtungen rivalisierten. Bei Konflikten fielen die letztlichen Entscheidungen des Führers höchst unterschiedlich aus.
Die NSDAP teilte Deutschland bereits 1925 in zunächst 33, später 43 Gebiete (1941), die in Anlehnung an einen Begriff aus der mittelalterlichen Territorialverfassung Karls des Großen Gaue genannt wurden. Diese (Partei-)Gaue entsprachen den damaligen Reichstagswahlkreisen und traten nach 1933 neben die fortbestehenden Länder, welche durch die Gleichschaltungsgesetze (insbesondere durch das so genannte „Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 7. April 1933) in ihren Rechten erheblich beschränkt wurden.
Jedem Gau stand ein Gauleiter vor. In Ostpreußen war Erich Koch der Gauleiter. Nach einer Kaufmannslehre ging er als Anwärter für den mittleren Dienst zu den Preußischen Staatseisenbahnen. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen Hoheitsbereich. Er erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Gebietsbereich.
Erich Koch wollte Ostpreußen zum Mustergau entwickeln. Der Ostpreußenplan,1935 vom Rektor der Königsberger Universität Hans-Bernhard von Grünberg mitentwickelt, sollte Ostpreußen im Sinne von Gauleiter Koch zum Mustergau entwickeln. Doch durch die Kriegsvorbereitungen und die Nichtabstimmung mit anderen Planungen, blieb der Ostpreußenplan weitegehend Papier. Folgens war geplant: Mittelständische, über das ganze Land verteilte Industriebetriebe sollten die landwirtschaftlichen Rohstoffe weiterverarbeiten und so die Bauern von den Frachtkosten entlasten und neue Arbeitsplätze und damit Konsumenten schaffen. Außerdem sollten sie für den lokalen Konsum – von Lebensmitteln bis hin zu Landmaschinen – produzieren. Ein Teil der benötigten Industriebetriebe sollte mit den dazugehörenden Arbeitern vom Westen nach Ostpreußen verlegt werden. Eine bis anderthalb Millionen Menschen sollten auf diese Weise angesiedelt werden, um so die „Marktferne“ zu beseitigen und gleichzeitig die durch die geringe Bevölkerungszahl „nationalpolitisch“ gefährdete Provinz zu sichern. Die angebliche Gefahr einer schleichenden Polonisierung Ostpreußen wurde auch dazu benutzt, um den Aufbau unterstützende Sonderkonditionen wie niedrigere Steuersätze, günstigere Kredite oder die bevorzugte Vergabe öffentlicher Aufträge an ostpreußische Unternehmen zu begründen. Abgesehen von derartigen Fördermaßnahmen und einer grundlegenden Standortplanung sollte der Staat aber nur wenig in die Wirtschaft eingreifen, sie sollte weiterhin privatwirtschaftlich organisiert bleiben. Der Ostpreußenplan der Universität war nicht mit dem Generalplan Ost oder Plänen des RNST abgestimmt, was zu internen Spannungen und gegenseitigen Blockierungen führte. Von Grünberg fand in Wuppertal nach 1945 eine neue Heimat und arbeitete dort als Diplom-Volkswirt. Ab 1964 gehörte er dem Gründungsvorstand der NPD an. Später saß er im Bundesvorstand dieser Partei. Hans-Bernhard von Grünberg gehörte mit Karl Kaufmann, Friedrich Karl Florian und Wilhelm Meinberg zum inneren Führungszirkel des Naumann-Kreises, der den Nationalsozialismus in der Bundesrepublik wieder an die Macht bringen wollte. Die Deutsche Reichspartei sah ihn 1955 als Mitglied ihrer Parteileitung. Ab 1964 gehörte er dem Gründungsvorstand der NPD an. Später saß er im Bundesvorstand. Quelle: Hans-Bernhard von Grünberg, Der Ostpreußenplan
Der ostpreußische Parteiführer Erich Koch war ein Multifunktionär. Er war Gauleiter und Oberpräsident Ostpreußens, Mitglied des Reichs- und Provinziallandtags sowie der Stadtverordnetenversammlung Königsbergs und des Preußischen Staatsrates, „Reichsredner“, Eigentümer und Herausgeber der regionalen Parteizeitung, Präses der Provinzialsynode der Kirchenprovinz Ostpreußen, Leiter der Ostpreußischen Verwaltungsakademie, Vorsitzender diverser Gremien in Staat und Wirtschaft, Gründer und alleiniger Vorstand der „Erich-Koch-Stiftung“, „Überleitungskommissar für die Eingliederung des Memellandes“, Führer der Besatzungsverwaltung im „Regierungsbezirk Zichenau“ (Ciechanów), „Chef der Zivilverwaltung“ im „Bezirk Białystok“ sowie „Reichskommissar für die Ukraine“ und zeitweise für das „Ostland“. Von Koch ging auch ein starker psychologischer Druck aus, denn er soll nicht nur häufig massive Drohungen ausgesprochen haben, er stand auch im Ruf, seine Widersacher kurzerhand ins Gefängnis, ins Konzentrationslager oder gar in die Irrenanstalt einweisen zu lassen. In einigen Fällen soll er sogar selbst handgreiflich geworden sein.
Fast alle Gauleiter waren Mitglied der SA oder der SS. Die Gauleiter waren in den meisten Fällen schon vor 1933 in der NSDAP vertreten und Hitler persönlich bekannt. Bereits 1933 hatten 22 von 30 Gauleitern auch ein hohes Staatsamt eingenommen – als Reichsstatthalter, Oberpräsidenten oder Minister. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurden die meisten Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren und ab Oktober 1944 auch Verantwortliche für die Aufstellung des Volkssturms.
Unter dem abgeschotteten Führer fand sich eine gemischte Gauleiter-Clique ein. Von den Gauleitern des Jahres 1933 waren 16 Angestellte oder Beamte, sechs Volksschullehrer, drei Arbeiter, drei besaßen einen Universitätsabschluss, zwei hatten ein Gymnasium besucht und 23 die Volksschule, die Hälfte war jünger als 40. Auf der Gauleiter Ebene wurde versucht, selbst beim kriminellen Vergehen, die Genossen in der Partei zu halten. Ein Beispiel ist der Gauleiter von Ostpreußen Erich Koch und seine Stiftung
Die Stiftung wurde 1933 gegründet und diente anfänglich dazu, den Verlag des Gauorgans Preußische Zeitung in Königsberg, dessen Geschäftsanteile Koch gehörten, dem Zugriff von Adolf Hitlers Pressebeauftragten Max Amann zu entziehen. Dieser hatte von Hitler den Auftrag, die Verlage aller Gauorgane samt deren Gewinnen im Münchner Eher-Verlag zu vereinigen und sie so unter zentrale Kontrolle der NS-Führung zu bringen. Dies verhinderte Koch durch die Stiftung, deren Stiftungszweck die „Erziehung, Förderung und Ausbildung von Nationalsozialisten, insbesondere für die Aufgaben Ostpreußens“ war. Alleiniger Vorstand auf Lebenszeit war laut Satzung Erich Koch. Somit verfügte Koch über die Verwendung der Stiftungserträge, war formal allerdings an den Stiftungszweck sowie durch die jährliche Beratung des Verwaltungsrates gebunden. Als allein verfügungsberechtigter Vorstand der Stiftung war er de facto deren Eigentümer und nutzte ihr Vermögen für seine persönliche Lebenshaltung – ab 1938 wohnte er in dem der Stiftung gehörenden und großzügig ausgebauten Gut Groß Friedrichsberg in der Nähe Königsbergs, 1943, als er die Stiftung der Provinz schenkte, ließ er im Schenkungsvertrag „freies Wohnrecht und Unterhalt“ für sich und seine nächsten Angehörigen festschreiben.
Die Stiftung wuchs mit dem wirtschaftlichen Aufbau von Ostpreußen. Am Ende war die Stiftung ein gigantischer Mischkonzern, der im Verlaufe des Krieges riesige Vermögenswerte zum Teil durch Raub und Rechtsbruch ansammelte. Aus der Parteizeitung der NSDAP Ostpreußen entstanden, wurden ihr die meisten ostpreußischen Zeitungen einverleibt, außerdem gründete sie im Zuge einer von Koch forcierten, groß angelegten Infrastrukturreform für Ostpreußen mit Staatshilfe zahlreiche Betriebe in der Lebensmittelindustrie und im Baugewerbe. 12 bestehende Betriebe und 7 Gutshöfe wurden gegen den Willen ihrer Eigentümer in die Stiftung überführt, darunter auch jüdische Unternehmen, die auf diese Weise „arisiert“ wurden. Als allein verfügungsberechtigter Vorstand der Stiftung war er de facto deren Eigentümer und nutzte ihr Vermögen für seine persönliche Lebenshaltung – ab 1938 wohnte er in dem der Stiftung gehörenden und großzügig ausgebauten Gut Groß Friedrichsberg, 1943, als er die Stiftung der Provinz schenkte, ließ er im Schenkungsvertrag „freies Wohnrecht und Unterhalt“ für sich und seine nächsten Angehörigen festschreiben. Daneben besaß er u.a. eine luxuriös ausgebauten Ferienhaus in Neukuren an der Ostseeküsten. Die bestehende Eisenbahnlinie von Königsberg nach Neukuren sollt extra ausgebaut werden.
Die Stiftung entwickelte sich so zu einem Großkonzern, dessen einziger Nutznießer der Gauleiter war. Mithilfe der Erich-Koch-Stiftung machte sich der Gauleiter zum reichsten Ostpreußen. Die Stiftung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aufgelöst.
In der Propaganda avancierte der Gauleiter schnell zum „Vater der Provinz“, und Ostpreußen wurde zum nationalsozialistischen „Mustergau“. Koch gelang es mit dem so genannten „Erich-Koch-Plan“, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als einen der größten wirtschaftlichen Erfolge innerhalb des Deutschen Reiches darzustellen. Tatsächlich beruhte die Aktion auf Zwangswirtschaft und Korruption. Kochs Korruption war der Öffentlichkeit kaum bekannt und wurde von Hitler hingenommen. Koch meldete als erster Gauleiter die vorgebliche Beseitigung der enormen Arbeitslosigkeit, ungeachtet dessen, dass sein Gau Ostpreußen der strukturschwächste des Reiches war. Auch in der Gleichschaltung der Verwaltung und in der Bekämpfung der politischen und kirchlichen Opposition war Koch nach NS-Maßstäben erfolgreich. Ostpreußen galt als NS-Mustergau.
1935 kam es zu einem Machtkampf zwischen Koch und Königsberger Gestapoleiter Bach-Zelewski. Dieser sammelte im Auftrag Himmlers dazu Hunderte von Belastungszeugen, um Koch Korruption nachzuweisen. Als sich Koch jedoch unzugänglich zeigte, richtete der Bach-Zelewski am 20. September 1935 eine Denkschrift von 75 Schreibmaschinenseiten an Adolf Hitler, Titel: »Über die gesetzlosen Zustände im Gau Ostpreußen in Partei und Verwaltung unter der verantwortlichen Führung des Gauleiters und Oberpräsidenten Erich Koch.« Die gegen Koch in einem Dossier zusammengetragenen Vorwürfe bezogen sich vor allem darauf, dass er "gezielte Tötungsaufträge gegen persönliche Feinde erlassen habe" und korrupten sei und seiner Entourage "Mord, Raub, Blutschande, Ehebruch" gestattet habe, solange sie nur seine politische Linie mitmachte; andernfalls, so hätte er gedroht, würde er sie "umlegen" lassen. Von Koch ging auch ein starker psychologischer Druck aus, denn er soll nicht nur häufig massive Drohungen ausgesprochen haben, er stand auch im Ruf, seine Widersacher kurzerhand ins Gefängnis, ins Konzentrationslager oder gar in die Irrenanstalt einweisen zu lassen. In einigen Fällen soll er sogar selbst handgreiflich geworden sein. Er trat auch gegenüber hohen Beamten sehr grob auf, wenn es galt, seinen Machtbereich zu verteidigen. Koch schreckte schließlich nicht davor zurück, Richter, die sich nicht willfährig genug zeigten, massiv unter Druck zu setzen. Koch wurde am 26. November 1935 von Göring aller seiner Ämter enthoben. Am 22. Dezember setzte Hitler Koch aber wieder in die alte Machtfülle ein; Himmler sprach fortan nur noch von „diesem Schweinehund Koch“. 1938 wurde Koch zum SA-Obergruppenführer ernannt." Erich von dem Bach-Zelewski war ein deutscher SS-Obergruppenführer, General der Waffen-SS und General der Polizei. Er war als Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF) Russland-Mitte am Holocaust und später als „Chef der Bandenkampfverbände“ maßgeblich an den Massenmordaktionen in der Sowjetunion beteiligt. Im August 1944 befehligte er die Niederschlagung des Warschauer Aufstandes. Wegen der Ermordung von Kommunisten im Jahr 1933 wurde er 1962 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Ab 1. September 1941 nahm Koch auch die Funktionen eines Reichskommissars für das Reichskommissariat Ukraine wahr. Damit wurde Koch der mächtigste Mann Osteuropas. Sein „Herrschaftsbereich“ reichte im September 1942 von Königsberg über Zichenau, Białystok, Kiew, Nikolajew und Poltawa bis zum Schwarzen Meer und auf die Ostseite des Dnepr. Er umfasste deutsches, polnisches und ukrainisches Gebiet." Quelle: Erich-Koch-Stiftung – Wikipedia und Ralf Meindl: Ostpreußens Gauleiter - Erich Koch eine politische Biographie
Quelle: Struktur der NSDAP – Wikipedia
Abbildung: Struktur der NSDAP, 1939, Quelle: Struktur der NSDAP – Wikipedia
Karte: Administrative Gliederung der NSDAP, Mai 1944, Quelle: NS-Staat – Wikipedia
Karte: "Das Großdeutsche Reich", 1944, Quelle: NS-Staat – Wikipedia
Die NSDAP übernahm zur räumlichen Organisation auch in Ostpreußen die damaligen Reichstagswahlkreisen. Diesen Kreisen stand ein NSDAP Kreisleiter vor. Er wurden ab 1933 hauptamtlich aufgestellt. Ihm untergeordnet war der Ortsgruppenleiter. Dieser gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Ihm unterstand wiederum der ebenfalls nebenberufliche Blockleiter.
Der Kreisleiter der NSDAP stand ab 1933 an der Spitze einer eigenen Dienststelle der „Kreisleitung“, mit einem Stab von Mitarbeitern. Er erhielt seine Befehle vom Gauleiter und bekleidete somit – von der geographischen Verwaltung aus gesehen – den vierthöchsten Posten in der NSDAP nach dem Gauleiter, dem Stellvertreter und dem Führer. Die Dienststellung des Kreisleiters entsprach der eines stellvertretenden Gauleiters, eines Gauhauptamtsleiters oder eines Reichsamtsleiters.
Kreisleiter der NSDAP (Land-Kreis Insterburg im Gau Ostpreußen) | ||
1931 | Waldemar Weißeel: Ortsgruppenleiter der NSDAP in Insterburg, Verbleib unbekannt, nebenamtliche Position | |
1932 | Erich Post, versetzt 1933 als Kreisleiter der NSDAP nach Rosenberg i. Westpr. und Marienwerder, nebenamtliche Position, Quelle: Erich Post – Wikipedia | |
1933 | Gerhard Kohlhoff aus Gerdauen: Kreisleiter der NSDAP, versetzt in den RNST, hauptamtliche Position | |
1933 | Otto Bochum aus Tilsit: Kreisleiter der NSDAP, versetzt 1934 als Kreisleiter der NSDAP nach Stallupönen, hauptamtliche Position | |
1934 | Erich Fuchs, hauptamtliche Position, versetzt in die NS-Volkswohlfahrt, Quelle: Erich Fuchs (Politiker) – Wikipedia | |
1935 | Dr. Heinz Schwendowius: Oberbürgermeister in Insterburg, hauptamtliche Position, Quelle: Heinz Schwendowius – Wikipedia | |
1943 | Otto Heuer: Bannführer der HJ, vorher Hauptabteilungsleiter in der Behörde des Reichsjugendführers, Soziales Amt, Berlin, Position hauptamtlich |
Quellen: Landkreis Insterburg (territorial.de) und Kategorie:Kreisleiter (NSDAP) – Wikipedia
Danach oblagen auf der Kreisstufe in Insterburg
- die Menschenführung dem Kreisleiter der NSDAP,
- die Verwaltung dem Landrat beziehungsweise dem Oberbürgermeister.
Jede gegenseitige Einmischung sei zu unterlassen. Alle Stellen sollten aber eng und verständnisvoll zusammenarbeiten. Bei den Kreisleitern Post, Kohlhoff, Bochum und Fuchs kam es aber zu frühzeitigen Auswechselungen. Über den Kreisleiter Waldemar Weißeel ist nichts bekannt.
Die jährlichen Wechsel bis 1935 im Amt der Kreisleitungen in Insterburg, lassen sich mit vorhandenen Problemen wie Alkoholismus oder Kriminalität erklären. Trotzdem wurde versucht, diese Personen in der Partei auch durch das Versetzen auf andere Posten zu halten. Bei den Ortsgruppen-, Zellen- und Blockleitern sah es anders aus. Nach 1933 setzte eine enorme Fluktuation unter der niederen den Funktionärsposten ein. Zwischen 1933 und 1935 schieden 40.153 Parteifunktionäre aus, die vor dem 30. Januar 1933 in die NSDAP eingetreten waren. Das entspricht einer Fluktuation von fast 20 Prozent. In dieser Zeit wurden 53,1 Prozent der Kreisleiter- und 43,8 Prozent der Ortsgruppenleiter-Stellen neu besetzt. Quelle: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei – Wikipedia
Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenleiter die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Als Stellvertreter verfügte der Ortsgruppenleiter über einen Adjutanten, den Stützpunktleiter, dessen Amt 1939 aufgelöst wurde. Die Ortsgruppe bestand meistens aus acht Zellen und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.
Es war Aufgabe des Ortsgruppenführers, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenleiter war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Partei-Mitglieder verantwortlich. Der Ortsgruppenleiter residierte in der „Ortsgruppendienststelle“, in der auch die örtlichen Vertreter der DAF, der NS-Frauenschaft und der NSV untergebracht waren. Die obersten Vertreter dieser örtlichen Teilorganisationen der NSDAP bildeten zusammen mit dem Ortsgruppenleiter den „Ortsgruppenstab“, der für Schulungen, Organisation und Propaganda in der Ortsgruppe verantwortlich war.
Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft
Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters entsprach eigentlich derjenigen des Vorsitzenden einer Parteigliederung auf der Ebene einer Kommune; faktisch kontrollierte jedoch der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister oder Oberbürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen. Dabei waren die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Konturierung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderte. Vor allem bei geringer Siedlungsdichte im ländlichen Raum wurde die Funktionsebene des Zellenleiters auch eingespart und die Aufgaben vom Ortsgruppenleiter selbst übernommen. Dies war auch im Landkreis Insterburg der Fall.
Der für Wilkental zuständige Ortsgruppenleiter saß in Aulenbach.
Die Dienstbezeichnung Blockleiter der NSDAP (Blockwart) gab es in der NSDAP-Parteiorganisation ab 1933. Der Name leitet sich vom innerstädtischen Häuserblock ab. Ein Blockleiter war für 40 bis 60 Haushalte („Wohngemeinschaften einschließlich Untermieter“) mit durchschnittlich rund 170 Personen zuständig. Blockleiter gab es während der Zeit des Nationalsozialismus nicht nur in den Städten, sondern auch in den Dörfern, wo ein „Blockwart“ mehrere Bauernhöfe, Handwerksbetriebe und Arbeiterhäuser einer entsprechenden Gemeinde überwachte.
Vom Hauptschulungsamt der NSDAP wurden die Aufgaben eines Blockleiters 1940 so beschrieben: „Der Hoheitsträger muss sich um alles kümmern. Er muss alles erfahren. Er muss sich überall einschalten.“ Seine Aufgaben waren tatsächlich umfassend:
- Als Propagandist der nationalsozialistischen Ideologie musste er für deren Verbände werben, Schulungsmaterial ausgeben, Beiträge kassieren, für Winterhilfswerk und Eintopfsonntag sammeln lassen sowie als Vermittler für die Volkswohlfahrt auftreten.
- Zur Durchsetzung der Rassenpolitik meldete er „Judenfreunde“ und achtete auf die genaue Befolgung schikanöser Vorschriften wie des Verbots für Juden, ein Haustier zu halten. Auch listete er jüdischen Besitz und jüdische Wohnungen auf.
- Als Organisator der „Inneren Front“ besorgte er die Verteilung von Lebensmittelkarten, sorgte für das Entrümpeln der Dachböden und das Einhalten der Verdunkelung im Rahmen des Luftschutzes. Er betreute die Ausgebombten und organisierte in der Endphase des Krieges den Volkssturm.
- Zur politischen Überwachung führte er eine normierte Haushaltskartei, notierte Unmutsäußerungen und das Verhalten bei Beflaggung, gab Leumundszeugnisse ab und war allgegenwärtiger Ansprechpartner für Denunziationen
Auch Mitglieder der staatlichen Verwaltungsbehörden waren in Ostpreußen dem Nationalsozialismus zugeneigt. 1935 waren hier 86 % aller Beamten Parteimitglieder.
Karl Moritz Friedrich Wilhelm Graf von der Groeben (* 10. September 1902 auf Herrenhaus Divitz; † 1. Januar 1989 in Lübeck) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Landrat. Der Regierungsrat Dr. Karl Graf von der Groeben stand im Landkreis Insterburg als Landrat von 1935 bis 1945 der öffentlichen Verwaltung vor. Graf von der Groeben war promovierter Doktor der Rechte und lebte auf Gut Neudörfchen bei Marienwerder. Er wirkte von 1935 bis 1945 als Landrat im Landkreis Insterburg. Am 1. April 1932 trat er in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.118.812) ein. Ihm wurde von nationalsozialistischer Seite "eine vertrauensvolle Parteiarbeit" bescheinigt. In den Jahren 1939 bis 1940 wurde er vertretungsweise als Landkommissar in Mława eingesetzt, dem zukünftigen Landkreis Mielau, im von Polen annektierten Regierungsbezirk Zichenau. Nach Kriegsende arbeitete er ab 1949 als Ministerialrat im Sozialministerium in Rheinland-Pfalz. Des Weiteren war er stellvertretender Bundessprecher der Landsmannschaft Westpreußen Quelle: Karl von der Groeben (Landrat) – Wikipedia
Heinz Schwendowius, ausgebildeter Jurist, war ab 1934 Bürgermeister und von 1934 bis 1941 Oberbürgermeister der Stadt Insterburg in Ostpreußen. Am 1. Dezember 1931 trat Schwendowius in die NSDAP ein. Er war als Rechtsberater und Verteidiger für die Partei tätig. 1932 wurde er zunächst Ortsgruppenleiter und danach Kreisleiter der NSDAP in Marienburg. Im März 1932 wurde er auch Kreisleiter für den Kreis Stuhm. Ab 1933 amtierte er als Landrat und Gauinspekteur der NSDAP in Marienburg. Am 1. November 1934 wurde Schwendowius, aus Marienburg kommend, für zwölf Jahre zum Oberbürgermeister von Insterburg vereidigt. 1941 wurde er als Stadt- und Kreiskommissar nach Bialystok berufen.
Hans Ehmer war Bürgermeister in Aulenbach und Parteimitglied. Er war Gutsbesitzer und besaß 195 ha, davon 135 Acker, 20 Wiesen, 33 Weiden, 5 Holzungen, 1 Hof, 1 Wasser, 35 Pferde, 120 Rinder, davon 55 Kühe, 60 Schweine; Anerkannte Saatgutwirtschaft, Zuchtviehverkauf; Telefon: Aulowönen Nr. 8
Curt Stamm, war Ortsgruppenleiter in Aulenbach und Besitzer einer Buchdruckerei
Wilhelm Mikuteit war Bürgermeister, Parteimitglied und Blockeiter in Wilkental. Er war Großbauer mit 15,75 ha Land
Hildegard Tuttlies war bekannt, daß der Ortsgruppenleiter von Aulenbach, Curt Stamm, Besitzer einer Buchdruckerei, dort ein Büro hatte. "Die älteren Dorfschüler aus Lindenhöhe mussten von dort immer Pakete mit Flugblättern abholen, um sie in den heimatlichen Dörfern zu verteilen. Einige Hofhunde waren damit nicht einverstanden. Zwei "schlaue" Schüler beklagten sich auch darüber, denn in den Dörfern, wie Wilkental, wäre das Verteilen eigentlich eine Aufgabe des dortigen Blockleiters gewesen. In Wilkental war das Herr Wilhelm Mikuteit, der dort zugleich Bürgermeister war. Was Herr Mikuleit aber immer gemacht hat, war nachzusehen, ob die Flugblätter tatsächlich verteilt wurden. Er hatte wohl auch mit allen Hofhunden ein Abkommen."
Veränderungen in der Verwaltung während des Nationalsozialismus
Die Verwaltung in Ostpreußen erfuhr ab 1933 organisatorische und ab 1939 auch räumliche Veränderungen:
Am 22. März 1939, eine Woche nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Prag und der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren, schloss die litauische Regierung unter starkem Druck mit dem Deutschen Reich einen Übergabevertrag (Deutsch-litauischer Staatsvertrag).
Litauen war gezwungen, auf das deutsche Ultimatum an Litauen vom 20. März 1939 zu reagieren, zog daraufhin seine Truppen und Behörden ab und erhielt im Gegenzug eine Freihandelszone in Memel sowie freies Wegerecht für 99 Jahre. Das Memelland wurde in die Provinz Ostpreußen eingegliedert und kam unter Wiederherstellung der historischen Kreiseinteilung zum Regierungsbezirk Gumbinnen. Memelländer, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft wegen der Abtretung an Litauen verloren hatten, wurden wieder deutsche Staatsbürger.
Nach dem Überfall auf Polen wurde zum 26. Oktober 1939 der Landkreis Ciechanów – in Zichenau umbenannt – als Teil des neuen gleichnamigen Regierungsbezirks der Provinz Ostpreußen und damit völkerrechtswidrig vom Deutschen Reich annektiert. Der polnische Regierungsbezirk Zichenau (polnisch Ciechanów) war ein nach der deutschen Besetzung Polens 1939 gebildeter und völkerrechtswidrig der preußischen Provinz Ostpreußen angegliederter Regierungsbezirk im Deutschen Reich. Er umfasste ein Territorium von 13.186,4 km² und hatte eine Bevölkerung von ca. 895.000 Einwohnern. Hiervon waren 800.000 polnischer, 80.000 jüdischer und 15.000 deutscher Herkunft.
Karte: Gau Ostpreußen, Die bisherigen Regierungsbezirke und der "eingegliederte" Regierungsbezirk Zichenau,1939, Quelle: Quelle: Regierungsbezirk Zichenau (atozwiki.com)
Kartenausschnitt: Gau 0stpreußen, Gliederungen der NSDAP, 1944, Quelle: Gau Ostpreußen – Wikipedia
Foto: SS-Parade in Berlin vor der Reichskanzlei, 1937, Quelle: nsdap königsberg - Bing
Während des 3. Reiches wurde Ostpreußen nicht nur räumlich neu gegliedert, auch die Verwaltung bekam einen neuen Leiter. Am Tag der Machtergreifung ernannte Adolf Hitler Herman Göring zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich, zum Reichskommissar für den Luftverkehr und zum Reichskommissar für das preußische Innenministerium. Am 11. April 1933 wurde Göring auch Ministerpräsident Preußens. In Preußen tauschte Ministerpräsident Göring im Verlauf des Jahres 1933 alle zehn Oberpräsidenten aus, fünf der Ämter gingen an Gauleiter, die anderen an verdiente Parteigenossen oder Honoratioren, von deren „Inthronisation“ sich die nationalsozialistische Führung Vorteile versprach.
Ab 1928 war Erich Koch Gauleiter der NSDAP in der preußischen Provinz Ostpreußen. Von September 1930 bis 1945 vertrat er den Wahlkreis Ostpreußen im Reichstag (Weimarer Republik) und im Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus). Nach dem Wahlsieg der NSDAP bei der Reichstagswahl März 1933 erhielt er - trotz lokalem Widerstand - das staatliche Amt eines Preußischen Staatsrats. Er drängte den ostpreußischen Oberpräsidenten Wilhelm Kutscher aus dem Amt und machte sich zu seinem Nachfolger. Im August 1933 übernahm er auch das Amt des Präses der Provinzialsynode der Kirchenprovinz Ostpreußen. Im Zweiten Weltkrieg war er von 1941 bis 1945 Chef der Zivilverwaltung im besetzten Bezirk Bialystok und von 1941 bis 1944 Reichskommissar im Reichskommissariat Ukraine. 1950 von der britischen Militärregierung in Deutschland an Polen ausgeliefert, wurde er dort 1959 zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde ein Jahr später aus formalen Gründen in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Quellen: Erich Koch – Wikipedia und Ralf Meindl: Ostpreußens Gauleiter - Erich Koch eine politische Biographie
In einer strengen Hierarchie waren Koch als Gauleiter die Kreisleiter, die Ortsgruppenleiter, die Zellenleiter und die Blockleiter der NSDAP untergeordnet. Durch die Vorgaben der NSDAP in Person der Kreisleiter wurden die Aufgaben der Bürgermeister und Schöffen in den Kreisen neu, aber auch unterschiedlich geregelt und bewertet, was zu einem Durcheinander der Verwaltungsabläufe führte. Die NSDAP als Partei stand auf dem Lande in permanenter Konkurrenz zum Reichsnähstand und zur bestehenden staatlichen Verwaltung. Abgemildert wurde dieser Zustand scheinbar, wenn die zwei oder gar drei dieser Funktionen in einer Person auftraten.
Die Deutsche Gemeindeordnung (DGO) vom 30. Januar 1935 löste das zuvor geltende von den deutschen Ländern geschaffene Kommunalverfassungsrecht ab (66 verschiedene Städte- und Gemeindeordnungen für rd. 68 Mio. Einwohner in über 51.000 Gemeinden) und schuf in Deutschland eine „reichsweit“ einheitliche, zentralistische gesetzliche Regelung. Mit der Einführung wurden die landesrechtlichen Gemeindeverfassungen u.a. das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 aufgehoben. Die kommunale Selbstverwaltung blieb zwar nominell als Konstrukt erhalten: Die Gemeinden "verwalten sich unter eigener Verantwortung", faktisch jedoch wurde sie abgeschafft: Es gab weder eine gewählte Vertretungskörperschaft die Gemeindevertretung noch ein gewähltes Verwaltungsorgan den Gemeindevorstand. Wahlen durch die Gemeindebewohner oder gewählter Vertreter (Schöffen) gab es ebenfalls nicht mehr.
„Gemeinderat“ gab es nur noch als Bezeichnung für eine Person, einen Gemeinderat als Kollegialorgan gab es nicht mehr: Das Wort „Gemeinderat“ ist nicht eine Bezeichnung für eine Versammlung, sondern eine Bezeichnung für eine Person und Die Gemeinderäte sind nicht wie die früheren Gemeindevertreter Inhaber eines Mandats, das ihnen eine politische Partei oder die Wahl der Bürgerschaft verlieh, sondern auf Grund besonderen Berufungsverfahrens durch die NSDAP ausgewählte Ehrenbeamte der Gemeinde. Anstelle der Wahl durch die Gemeindebewohner musste die Berufung der Gemeinderäte durch den Beauftragten der NSDAP treten. Der Bürgermeister war nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, wichtige Angelegenheiten der Gemeinde mit den Gemeinderäten zu beraten. Andererseits waren die einzelnen DRäte verpflichtet, den Bürgermeister „eigenverantwortlich“ (aus eigenem Antrieb) zu beraten. In vielen Gemeinden wurden - wenn es der NSPAP passte - Großbauern zu Gemeinderäten. "Kleinbauern fehlten angebliche Verwaltungserfahrungen, passen aber auch nicht die das Raumordnungskonzept der NSDAP" Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 3 , siehe auch: weiter unten: 18. Generalplan Ost
Die Leiter der Gemeinde führten fortan im gesamten Deutschen Reich die Bezeichnung „Bürgermeister“ oder in den kreisfreien Städten „Oberbürgermeister“ bzw. in den Landkreisen "Landrat". Die Festlegung der Befugnisse und Stellung des Bürgermeisters, Oberbürgermeisters oder Landrates erfolgte im Sinne des Führerprinzips durch Berufung von oben. Der Beauftragte der NSDAP für die Berufung der Oberbürgermeister und Landräte war der Gauleiter, für die Bürgermeister war es der Kreisleiter.
Danach oblagen auf der Kreisstufe in Insterburg
- die Menschenführung dem Kreisleiter der NSDAP,
- die Verwaltung dem Landrat beziehungsweise dem (Ober) Bürgermeister.
Die Position wurde in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich für zwölf Jahre besetzt und sollte – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – in den übrigen Gemeinden ehrenamtlich für sechs Jahre besetzt werden. Zur Vertretung des Bürgermeisters standen diesem ebenfalls berufene Beigeordnete zur Seite.
Jede gegenseitige Einmischung sei laut GDO zu unterlassen. In der Praxis gab es aber keine Entscheidungen des Landrates oder der (Ober) Bürgermeister, die der NSDAP nicht genehm waren oder gar widersprachen. Bei Streitigkeiten entschied immer der Gauleiter
Die deutsche Polizei wurde ab 1933 zentralisiert und dann 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Diese Zweiteilung war 1919 bereits in der Weimarer Republik eingerichtet, dann aber 1920 von der alliierten Verwaltung verboten worden.
Zuständig für die Neuorganisation war Heinrich Himmler, der 1936 als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium“ dem Innenminister und Hitler direkt unterstellt war.
Die uniformierte Polizei (Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei) wurde organisatorisch im „Hauptamt Ordnungspolizei“ zusammengefasst. Es war dem Reichsministerium des Inneren unterstellt. Es hatte seinen Sitz in Berlin, Unter den Linden, und bestand bis zum Kriegsende 1945. Die Leitung der Ordnungspolizei wurde gemäß Durchführungserlass 1936 General der Polizei und SS-Oberstgruppenführer Kurt Daluege übertragen, im September 1943 folgte ihm der General der Polizei und SS-Obergruppenführer Alfred Wünnenberg. Ihre Dienststellung war „Chef der Ordnungspolizei“.
Die nicht uniformierte Sicherheitspolizei setzte sich aus Kriminalpolizei (Kripo) und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) zusammen. Die Leitung des "Hauptamtes Sicherheitspolizei" bekam 1936 SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich, der seit 1933 im Auftrag Himmlers aus den politischen Polizeien der Länder den Sicherheitsdienst (SD) aufgebaut hatte. Im folgte 1943 Ernst Kaltenbrunner. Die Sicherheitspolizei besorgte die Verfolgung schwererer und insbesondere politischer Delikte im Reich wie im besetzten Ausland. In den besetzten Gebieten wurde vom SD ein Terror- und Mordregime ausübte. 1939 war der Aufbau des SD abgeschlossen und das Hauptamt Sicherheitspolizei in "Reichssicherheitshauptamt (RSHA)" umbenannt. Hauptsitz des RSHA war das Prinz-Albrecht-Palais in der Wilhelmstraße. Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) war eines von zwölf SS-Hauptämtern in der Zeit des Nationalsozialismus und während des Zweiten Weltkrieges die zentrale Behörde im Repressionsapparat der NS-Diktatur. In dieser Verklammerung von SS und Polizei waren beide über Himmler ausschließlich an den „Führer“ gebunden. Das RSHA als Polizei der SS unterstand in dieser Konstellation ebenso wenig der Verfügungsgewalt des Innenministers oder die militärischen SS-Formationen, die auch nicht der Verfügungsgewalt der Wehrmacht unterstanden. Damit war eine Kontrolle durch traditionelle Verwaltungsabläufe ausgeschaltet. Die neben der organisatorischen, war räumliche Trennung zwischen Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei waren ein weiterer Beleg für die jeweils gewollten Eigenständigkeiten der beiden Institutionen.
Beamte im Nationalsozialismus
"In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die herrschende Staatstreue der Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von der überwiegenden Mehrzahl der ausführenden Beamten mitgetragen oder zumindest geduldet wurden." Quelle: Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 4.
1937 gehörten im Reich 63 % und in Ostpreußen 86 % aller Beamten der NSDAP an. Der größere Teil ist lt. Hans-Ulrich Wehler aus Opportunismus eingetreten. Anzutreffen waren darunter auch der sogenannte "Gesinnungsbeamte" in den Verwaltungen. Diese Beamtengruppe zeichnete sich durch sehr hohe Zustimmung und aktives Handeln im Sinne des Nationalsozialismus aus. Sie gab es in allen Stufen der Beamtenschaft, besonders aber in der Justiz. Eine juristische Ausbildung war die Voraussetzung für die höhere Beamtenlaufbahn. "Ein Großteil der Vorgesetzte in der Justiz kontrollierten schon in der Frühzeit des Nationalsozialismus die "rechte Gesinnung" ihrer Untergebenen aus eigenem Antrieb. Auch war teilweise das Herkunfts-Milieu und besonders aber einige der Ausbildungs- und Karriere-Stationen der jungen Männer für faschistische Gedankengut empfänglich." Frauen wurden aber systematisch verdrängt . Ab 1936 durften Juristinnen weder Richterin, Staatsanwältin oder Rechtsanwältin werden noch leidende Positionen in der öffentlichen Verwaltung oder im Schuldienst bekleiden. Quellen: Ungesühnte Nazijustiz – Wikipedia und Furchtbare Juristen – Wikipedia
Ab 1937 wurde die Gesinnung auch rechtlich abgesichert. Durch das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 (RGBl. I, S. 39) wurden Beamte in den Dienst der nationalsozialistischen Bewegung gestellt. Ein „von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reichs und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist,“ sollte laut Präambel zum „Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates“ werden. Darüber hinaus nutzten zahlreiche kommunale Beamte und Angestellte im vorauseilenden Gehorsam oder aus Amtsmissbrauch ihre Handlungsspielräume zulasten der Verfolgten, gingen immer wieder über zentralstaatliche Direktiven hinaus und ersannen Verfolgungsmaßnahmen aus eigenem Antrieb. Die Kommunen wurden somit zu einem wesentlichen Schauplatz von Verfolgung und Repression.
Deutsches Beamtengesetz vom 26. Januar 1937
Auszug
"Abschnitt II. Pflichten der Beamten
1. Allgemein
§ 3. (1) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist ein Vertrauensbeweis der Staatsführung, den der Beamte dadurch zu rechtfertigen hat, daß er sich der erhöhten Pflichten, die ihm seine Stellung auferlegt, stets bewusst ist. Führer und Reich verlangen von ihm echte Vaterlandsliebe, Opferbereitschaft und volle Hingabe der Arbeitskraft, Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten und Kameradschaftlichkeit gegenüber den Mitarbeitern. Allen Volksgenossen soll er ein Vorbild treuer Pflichterfüllung sein. Dem Führer, der ihm seinen besonderen Schutz zusichert, hat er Treue bis zum Tode zu halten.
(2) Der Beamte hat jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einzutreten und sich in seinem gesamten Verhalten von der Tatsache leiten zu lassen, daß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei in unlöslicher Verbundenheit mit dem Volke die Trägerin des deutschen Staatsgedankens ist. Er hat Vorgänge, die den Bestand des Reichs oder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei gefährden könnten, auch dann, wenn sie ihm nicht vermöge seines Amtes bekanntgeworden sind, zur Kenntnis seines Dienstvorgesetzten zu bringen.
(3) Der Beamte ist für gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verantwortlich. Durch sein Verhalten in und außer dem Amte hat er sich der Achtung und des Vertrauens, die seinem Beruf entgegengebracht werden, würdig zu zeigen. Er darf nicht dulden, daß ein seinem Hausstande angehörendes Familienmitglied eine unehrenhafte Tätigkeit ausübt."
Quelle: Deutsches Beamtengesetz – Wikipedia
Wilkentaler Informationen
Informationsquellen der Tuttliesen in Wikental waren die gleichgeschalteten Zeitungen, der ebenfalls gleichgeschaltete Rundfunk und die Aushänge der Gemeinde. Dazu kamen die informellen Netzwerke von Verwandten und Bekannten.
In Wilkental kam es ab 1933 nicht nur bei den Tuttlies zu Verwirrungen. "Was wollen die schon wieder von uns?" Die Vorgaben der Gauleitung, die Anordnungen von NSDAP-Gliederungen und Verwaltung, die Bewirtschaftungsanordungen des Reichsnähstandes, die Anordnung über die Entschuldung der Höfe, strikte Vorgaben des Reichserbhofgesetz, die Einberufung, die Kriegswirtschaft, das Verdunkeln, das Verhalten der Lehrerschaft oder der Einsatz von Ostarbeitern, Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen und vieles mehr schufen in der Gemeinde eine sehr große Rechtsunsicherheit. "Hast Du schon gehört?"
Hildegard Kiehl geb. Tuttlies erinnert sich in Wilkental an folgenden Veröffentlichungs-Ablauf: Zuerst wurde eine Aushangskasten, und zwar der des Bürgermeisterbüros mit den Neuigkeiten bestückt. Hier blieben die Aushänge eine Woche bestehen. Das eigentliche "Verkünden" erfolgte - mit einigem Glück - nur wenige Wochen später - auf einer Gemeindeversammlung. Auf diesen Versammlungen waren auch immer die von der NSDAP ernannten "Gemeinderäte" anwesend - meist waren es Großbauern. Die Versammlungen bestand im Wesentlichen nur aus den Vorlesen der Texte und den daraus abgeleiteten Terminen. Bei längeren Texten nahm die Aufmerksamkeit spürbar ab. Im Übrigen wurde zu den weiteren Erklärungen auf die Flugblätter und die Versammlungen der NSDAP verwiesen. Zu einigen ausgehängten Veränderungen wurden aber gar keine Gemeindeversammlungen einberufen, die Gründe blieben unbekannt.
Die gesetzlichen Neuigkeiten konnten danach zwar auch noch von den Gemeindemitgliedern im Bürgermeisterbüro selber nach Anmeldung mit Begründung und unter Aufsicht angesehen werden, aber nur für eine kurze Zeit und Abschreiben war nicht erlaubt. Die Materialien, es waren in der Regel "verriegelte" Aktenordner, wurden in der ersten Zeit noch mit einer Schnur durch das vorgestanzte Griff-Loch der Ordner extra "angebunden", damit sie nicht "abhanden" kamen. Tatsächlich fehlten in den Ordnern manchmal aber gerade die interessanten Seiten. Die Texte waren verfasst in einem schwerverständlichen Behördendeutsch. Erklärt wurde aber auch auf Nachfragen Nichts. Hildegard Kiehl hat zweimal das Bürgermeisterbüro aufgesucht, ihr Vater war durch Krankheit verhindert und war danach genau so schlau, wie vorher.
Sie versuchte auf den Gemeindeversammlungen anfangs immer mitzuschreiben, gab aber nach einer Weile auf, da die Vorträge gegen Ende immer unverständlicher wurden und keine inhaltlichen Fragen beantworte wurden. Fragen aber wurden später von den "Oberschlauen" im Gasthaus Lerdon erst nach dem 2. Bier beantwortete. Sie wussten im Grunde auch nicht mehr und spekulierten viel lieber ins Blaue. Hildegard Kiehl hat ist dann immer ins Kreishaus in Lindenhöhe gegangen, obwohl sie nicht in dieser Gemeinde wohnte. Hier arbeitet eine ehemalige Mitschülerin, die ihr manchmal weiterhelfen konnte. Trotzdem blieben viele persönliche Fragen offen, über die die Tuttliesen wochenlang sprachen. "Dann müsse wir wohl..." In der Regel versuchten Freunde und Verwandte gemeinsam eine Klärung.
Der Reichsnährstand im Nationalsozialismus
Mit über 9.000.000 Beschäftigten in der Landwirtschaft und einer Vielzahl an weiteren indirekt mit der Landwirtschaft in Verbindung stehenden Personen war die Landwirtschaft neben Industrie und Gewerbe mit insgesamt über 14.000.000 Beschäftigten im Dritten Reich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein bedeutendes Wählerpotential der Nationalsozialisten. Das Bauerntum spielte eine bedeutende Rolle in der „Blut-und-Boden-Ideologie“ der Nationalsozialisten.
„Die Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im nationalsozialistischen im Deutschen Reich war durch umfangreiche Veränderungen der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen und der zugehörigen Verbandsstruktur und der Gesetzgebung geprägt." Quelle: Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im Deutschen Reich (1933–1945) – Wikipedia
Der Diplomkolonialwirt Walther Darré baute während des Nationalsozialismus den Reichsnähstand auf. Durch Vermittlung des Architekten Paul Schultze-Naumburg traf Darré im Frühjahr 1930 Hitler und erhielt das Angebot, eine der bäuerlichen Welt gewidmete Abteilung der NSDAP zu leiten. Darré wurde so zum Berater Hitlers in landwirtschaftlichen Angelegenheiten und Leiter des agrarpolitischen Apparats der Reichsleitung. Erst im Juli 1930 trat Darré der NSDAP (Mitgliedsnummer 248.256) und der SS (SS-Nummer 6.882) bei.
Darré war beeinflusst von seinen Erfahrungen in der Tierzucht und den "Theorien" des Rassenideologen Hans F. K. Günther, dessen Nordischem Ring er seit 1927 angehörte. Hans F. K. Günther war ein deutscher Philologe, der in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus als Rassentheoretiker tätig war. Quelle: Hans F. K. Günther – Wikipedia Er gilt neben Houston Stewart Chamberlain als einer der Urheber der nationalsozialistischen Rassenideologie. Houston Stewart Chamberlain (* 9. September 1855 in Portsmouth, England; † 9. Januar 1927 in Bayreuth) war ein englisch-deutscher Schriftsteller. Chamberlain, der in französischer und deutscher Sprache schrieb, war Verfasser zahlreicher populärwissenschaftlicher Werke mit pangermanischer und antisemitischer Einstellung. Sein bekanntestes Werk sind Die Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts (1899), das zu einem Standardwerk des rassistischen und ideologischen Antisemitismus in Deutschland avancierte. Quelle: Houston Stewart Chamberlain – Wikipedia
Walther Darré fasste seine "Weltvorstellungen" in zwei Büchern zusammen: Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse (1929) und Neuadel aus Blut und Boden, ein Grundgedanke des Nationalsozialismus (1930) das Bauerntum. Dieses betrachtete er als rassischen Mittelpunkt des deutschen Volkes. Er postulierte die Sanierung der Landwirtschaft unter rassischen Gesichtspunkten. Dies wäre Voraussetzung, um die rassischen Qualitäten des deutschen Volkes wiederherzustellen. Das deutsche Volk sei durch die Industrialisierung verfallen. Mit dem Begriffspaar „Blut und Boden“ wollte Darré die Beziehung zwischen rassischem Niveau und bäuerlicher Tätigkeit herausstellen. Er wollte die angeblichen Unterschiede zwischen der germanischen und der slawischen Rasse in ihrer Beständigkeit und ihrem bäuerlichen Charakter zeigen. Er glaubte nachzuweisen, dass die "innere Gliederung" der alten deutschen Gesellschaft in mythischer Vorzeit einen "funktionalen Charakter" besessen habe. In der Konsequenz forderte er die erneute Verbäuerlichung Deutschlands. Die Schaffung und "Auslese eines neuen bäuerlichen Adels" mit "besten rassischen Eigenschaften" war sein Ziel.
Die Vorstellung, ein bodenverwurzeltes Bauerntum sei die Grundlage der nordischen Rasse nahm in seinem Welt- und Geschichtsbild den „Rang einer fixen Idee“ ein. Walther Darré hatte aber noch eine weiter fixe Idee: "Das „Besondere“ an Darrés Ideologie im Vergleich zur Weltanschauung anderer Nationalsozialisten war, dass bei ihm das Schwein zum entscheidenden Kriterium wurde. Während die nordischen Völker das Schwein nutzten, würden die „Semiten“ dies ablehnen. Das Schwein für Darré ein Vehikel, um die Besonderheiten der „Nordischen Rasse“ herauszustellen: Die „Nordische Rasse“ war für ihn eine „Herrenrasse“, aber keine „reine Kriegerrasse“. Vielmehr wurden nach Darré aus den „eurasischen Wanderhirten“ Siedler und Bauern, und das Schwein wurde „einer ihrer ältesten Opfertiere“. Dagegen würden alle „Nomaden“ das Schwein „restlos ablehnen“, dass sie bei ihren Wanderungen Schweine „nicht über größere Strecken“ mitführen könnten. Das Schwein war für Darré der Beweis dafür, dass die „Nordische Rasse“ aus Bauern bestanden haben müsse. Ohne Schwein keine Bauern, und ohne Bauern keine „Wiedergeburt“ der „Nordischen Rasse“. Quelle: Andreas Dornheim, Rasse, Raum und Autarkie Sachverständigengutachten zur Rolle des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der NS-Zeit
Ab dem 31. Dezember 1931 leitete Darré im Rang eines SS-Standartenführers das neu gegründete Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) innerhalb der SS. Himmler selbst hatte ihn 1930 gebeten, beim Aufbau der SS als biologischer Elite behilflich zu sein. Himmler förderte Darré, seit sie sich im Mai 1930 kennengelernt und befreundet hatten. Beide teilten Ideen zur Aufzucht einer „reinen deutschen Rasse“ und verknüpften damit die Konzeption des Germanen als einem ackerbebauenden Siedler. Beide wollten ein neues, reinrassiges Bauerntum heranziehen, das ein neuer deutscher Adel werden würde
Der Reichsnährstand (RNST) war zunächst ein Interessenverband und wurde 1933 durch ein Gesetz legitimiert und wurde eine ständische Organisation. Sie war als Körperschaft des öffentlich Rechts (Selbstverwaltungskörperschaft) mit eigener Satzung sowie eigener Haushalts-, und Beamtenrecht eingerichtet worden. Organisatorisch war der Reichsnährstand in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften gegliedert, die jeweils von einem Landes-, Kreis- oder Ortsbauernführer kontrolliert wurden.
Der RNST war eine Zwangsorganisation. Es mussten alle Personen und Verbände, die an der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte mitwirkten, Mitglied werden.
Der Reichsnährstand übernahm die totale Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion, den Anbau, den Absatz, die Festsetzung von Verkaufspreisen und Handelsspannen, wie z.B. für Brot. Genaue Kontrollen vor Ort waren üblich.
Die Beiträge wurden vom Finanzamt eingezogen.
Der nach 1933 im Reichsnährstand zentral zusammengefassten Interessenvertretung kam nach der NS-Ideologie besondere Bedeutung zu. Als Selbstverwaltungskörper unter der Führung des Ministers Walther Darré sollte sie Markt und Produktion landwirtschaftlicher Produkte kontrollieren und die Autarkie erreichen. Ein weiteres Ziel war die Kontrolle der Produktion, des Vertriebes und der Preise im Agrarbereich
Der Reichsnährstand entstand offiziell acht Wochen nach der Amtsübernahme von Walther Darré, der seit August 1930 erfolgreich einen personell und organisatorisch umfangreichen „agrarpolitischen Apparat“ (aA) in der Weimarer Republik aufgebaut hatte. Am 13. September 1933 wurde das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“ erlassen.
Im § 2 des Gesetzes heißt es: „Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann den Reichsnährstand oder einzelne seiner Gruppen ermächtigen, die Erzeugung, den Absatz, sowie die Preise und Preisspannen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu regeln, wenn dies unter Würdigung der Belange der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls geboten erscheint.“ Quelle: Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im Deutschen Reich (1933–1945) – Wikipedia
Am 26. September 1933 wurde Darré dann vorweg ermächtigt, „feste Preise für Getreide festzusetzen“, und am 8. Dezember 1933 folgte die grundlegende „Erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“, der sich 1934 eine differenzierte Marktordnung in allen Bereichen der Landwirtschaft anschloss.
Gegenüber sozial niedriger gestellten Personen verhielt sich Darré bisweilen so herrisch, dass er Zugeständnisse machen musste, um den Schaden in Grenzen zu halten: Als im Oktober 1935 Darrés Dienstwagen durch ein anderes Kraftfahrzeug behindert wurde, „sprang der uniformierte Minister“ aus seinem Auto und schlug auf den gegnerischen Fahrer ein, wobei er diesen mit Schimpfworten wie „Schweinehund“ überschüttete, mit der „Reitpeitsche wütend ins Gesicht und über den Kopf“ schlug und schließlich sogar drohte, ihn zu erschießen.
Eine später erfolgte Entschuldigung durch den Adjutanten des Ministers hielt den Fahrer, der selbst Parteimitglied war, nicht davon ab, sich an das Gaugericht der NSDAP in Düsseldorf zu wenden. Der Vorfall konnte schließlich nur dadurch unter der Decke gehalten werden, dass Darré, wie der Oberste Parteirichter der NSDAP, Walter Buch, in einer Aktennotiz festhielt, sich dazu bereit erklärte, den Fahrer „in seine Dienste“ zu nehmen, d.h. im Ministerium zu beschäftigen.
Der Zuchtgedanke, z. B. die Einteilung junger Mädchen in "zuchtwerte Klassen" oder „zuchtunwerte Klassen“ und die Selektion der gesamten Menschheit nach bestimmten Auslesekriterien bestimmte Darrés Tätigkeit im Rasse- und Siedlungshauptamt, das die logistische Basis bildete, um die Bevölkerung der besetzten Gebiete einer Selektion zu unterziehen und anschließend zu deportieren und/oder zu töten. Einzelne Beamte und Gutsbesitzer achteten darauf, dass ihren Töchtern nicht bei Veranstaltungen zu gegen waren, auf denen Darré auftrat. Quelle: Andreas Dornheim, Rasse, Raum und Autarkie Sachverständigengutachten zur Rolle des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der NS-Zeit
In seinem Buch Blut und Boden, ein Grundgedanke des Nationalsozialismus griff Darré die Blut-und-Boden-Ideologie auf. Er geriet aber immer mehr in Gegensatz zu der von Hermann Göring geleiteten Vierjahresplan-Verwaltung, zu Hjalmar Schacht als Reichswirtschaftsminister und zur Reichsbank. Während Darré an eine Rückkehr zu Verhältnissen wie vor der industriellen Revolution dachte, rüstete das Dritte Reich die Industrie im Sinne der Kriegswirtschaft auf.
Im September 1938 ergab sich ein Konflikt mit Himmler, da Darrés Pläne zur Förderung bäuerlicher Siedlungen im Reich dessen Generalplan Ost widersprachen. Darré wurde als Leiter des Rasse- und Siedlungshauptamts abgesetzt und trat mit Beginn des Zweiten Weltkriegs auch als Minister für Ernährung und Landwirtschaft immer mehr in den Hintergrund. Am 16. Mai 1942 verfügte Hitler, dass Darré „mit Rücksicht auf seinen seit längerer Zeit angegriffenen Gesundheitszustand“ von der Leitung des Reichsamtes für Agrarpolitik „bis auf weiteres“ beurlaubt werde und die Geschäftsführung des Amtes an Herbert Backe zu übertragen sei. Zwar übernahm Backe somit faktisch den Aufgabenbereich von Darré als Minister, seine offizielle Ernennung zum Reichsernährungsminister erfolgte indessen erst im April 1944.
Am 15. Januar 1934 erklärte der Reichsbauernführer und Leiter des Reichsnährstandes Walther Darré Goslar zum Sitz des Reichsnährstandes, zwei Jahre später erhielt die Stadt die offizielle Bezeichnung "Reichsbauernstadt". Goslar war von nun an bis zum Kriegsende Ort der Reichsbauerntage, an denen der nationalsozialistische Staat seine Blut- und Bodenschwüre praktizierte. Walther Darré wurde 1953 in Goslar beerdigt. Bemerkenswert war dabei die hohe Anteilnahme der Stadt Goslar: Neben ehemaliger NS-Größen wie Hartwig von Rheden nahmen mehrere hundert Goslarer Bürger, aber auch ihr damaliger Oberbürgermeister Alexander Grundner-Culemann mit dem damaligen Oberstadtdirektor Helmut Schneider an der Trauerfeier teil. Die Stadt übernahm sogar die Begräbniskosten. Darré war seit1935 Ehrenbürger der „Reichsbauernstadt“ Goslar. Sie wurde ihm 2013 von der Stadt Goslar aberkannt. Quelle: Walther Darré – Wikipedia
Ein kurzer Blick auf den Landesbauernführer von Ostpreußen Erich Spickschen.
Das Reichsgebiet wurde streng hierarchisch in 26 Landesbauernschaften eingeteilt, die jeweils in Kreis- und Ortsbauernschaften gegliedert waren. Die Kreisbauernschaften unterstanden einem ehrenamtlichen Kreisbauernführer, der hauptsächlich die Ortsbauernschaften betreute. Erst die Ortsbauernschaft stand im direkten Kontakt zum einzelnen Bauern, den nicht nur umfassend Kontrollieren und betreut, sondern auch ideologisch indoktriniert sollte.
Im Jahr 1919 arbeitete Erich Spickschen als landwirtschaftlicher Lehrling zunächst auf einem Hof in Pommern, dann auf verschiedenen Höfen im südlichen Dänemark, um sich zum Landwirt auszubilden. Den Besuch der Höheren Landbauschule in Wolfsanger bei Kassel schloss er 1923 als staatlich geprüfter Landwirt ab.
Erich Spickschen wurde 1933 Kreisbauernführer des Kreises Fischhausen und im Reichsnährstand Landeshauptabteilungsleiter von Ostpreußen. Im Dezember 1935 wurde er zum Landesbauernführer von Ostpreußen ernannt. In Verbindung damit wurde er zwei Jahre später Gauamtsleiter für Agrarpolitik. Außerdem war er Generallandschaftsrat, Preußischer Provinzialrat und Mitglied des Reichstages. Im November 1936 wurde Spickschen – wie sämtliche Landesbauernführer – von der SA in der damals üblichen Doppelfunktion als SS-Ehrenführer in die „Allgemeine SS“ überwiesen, wo er zuletzt, im November 1942, den Rang eines SS-Brigadeführers hatte. Beim Überfall auf Polen 1939 war er Hauptmann der Reserve. Danach war er als Landesbauernführer Ostpreußens zusätzlich für den Regierungsbezirk Zichenau und seit Sommer 1941 für den Bezirk Bialystok zuständig. Im Spätherbst 1944 gelangte er zum Volkssturm. Während seiner Amtszeit in Ostpreußen kam es am Anfang zu erheblichen Spannungen mit Gauleiter Erich Koch, die aber beigelegt wurden, da Koch mittlerweile der Ranghöhere war.
Spickschen stand ab Dezember 1933 an der Spitzte des Reichsnährstandes (RNST) in der Provinz Ostpreußen. Sie war in 36 Kreisbauerschaften, in denen 563 Bezirksbauernführer und 4.605 Ortsbauernführer tätig waren.
Die Position von Spickschen war ansehnlich dotiert. Zwar bekamen die Funktionäre des Reichsnähstandes – auch zur Wahrung des Anscheines „ehrenamtlicher Tätigkeit“ - kein Gehalt, üblich war aber eine, von steuerlichen Abzügen befreite Dienstaufwandsentschädigung für die Leiter von 800 Reichsmark monatlich, für die Kreisbauernführer waren es 250 Reichsmark. Der Ortsbauernführer erhielt nur auf Antrag für besondere Leistungen eine Erstattung. Ein Landrat (Volljurist) bezog 1933 zum Vergleich nur zwischen 450 und 750 Reichsmark Gehalt monatlich.
Abbildung: Fragebogen Lastenausgleich, 1954, Quelle: Lastenausgleichsgesetz – Wikipedia
Darüber hinaus kamen bei Spickschen Einkommen aus anderen Funktionen hinzu, z.B. als Mitglied des Reichstages und Aussichtsrat in Unternehmen der Kochstiftung. Sachverständige für den Lastenausgleich haben 1953 sein gesamtes Jahreseinkommen zwischen 1937 und 1939 auf über 30.000 Reichsmark geschätzt. Darin enthalten sind auch die 15.000 bis 18.000 Reichsmarkt Jahreserträge eines landwirtschaftlichen Gutes Woydiethen enthalten, dass er und seine Frau 1927 übernommen hatte. Abzurechnen währen möglicherweise die gezahlten Löhne für das Gesinde auf seinem Gut. Das Ehepaar Schpickschen hatte 7 Kinder und brauchte deshalb zeitweise keine Einkommenssteuer zahlen.
Quelle: Christian Rohrer, Landesbauernführer. Band 1: Landesbauernführer im nationalsozialistischen Ostpreußen. Studien zu Erich Spickschen und zur Landesbauernschaft Ostpreußen
Mit der „Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung“ vom 27. August 1939 wurde die deutsche Ernährungswirtschaft für den Zweck der Kriegswirtschaft mobilisiert und umgebaut. Der Reichsnährstand wurde als Gesamtheit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft (RMEL) unterstellt, das nunmehr nicht mehr nur die Oberaufsicht, sondern auch die Weisungsbefugnis hatte. Zugleich wurden auf der Grundlage der Verordnung in den Provinzen Provinzialernährungsämter gebildet, die dem Oberpräsidenten Koch unterstanden. Spickschen wurde dadurch bis zum Kriegsende zum Leiter des Provinzialernährungsamtes Königsberg berufen. Nach dem Krieg pachtete Erich Spickschen im November 1950 in Dannenfels (Donnersbergkreis) eine Gastwirtschaft mit einer Landwirtschaft von knapp 15 Hektar. Er hatte später im Rahmen des Lastenausgleiches eine Entschädigung für das Gut Woydiethen erhalten. Im Entnazifizierungsverfahren wird er zunächst in die Kategorie IV (Unterstützung des Nationalsozialismus) eingestuft, nach zwei Berufungsverfahren in die Kategorie III (wesentlicher Förderer des Nationalsozialismus). Er verliert damit das aktive und passive Wahlrecht. In Kirchheimbolanden ist er später Kreisvorsitzender des Flüchtlingsvereins und betätigt sich für die CDU-nahe Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Kreise. Er starb am 1. Oktober 1957 in Kirchheimbolanden, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz.
"Die Landesbauernschaften in Ostpreußen im Reichsnährstand (Stand 1941) waren in den Landesernährungsämtern in der Abteilung A eingebunden
Daraus ergaben sich folgende Aufgabenstellung:
- ordnungsgemäße Wirtschaftsführung in den Erzeugerbetrieben
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Anbaus
- Sicherstellung der Viehhaltung
- sichere Einbringung der Ernte
- termingerechte Ablieferung von Erzeugnissen
- sichere Bewirtschaftung und Verteilung der Erzeugnisse*
Zu diesem Zweck hatte jeder landwirtschaftliche Betrieb in Ostpreußen eine „Hofkarte“ zu führen. Diese Karte sollte ermöglichen:
- die genaue Feststellung des Ernteertrages
- die genaue Feststellung des Viehbestandes
- die genaue Feststellung aller sonstigen Erzeugnisse
- die Feststellung des zustehenden Eigenverbrauchs
- die Feststellung des notwendigen Bestandes an Saatgut zur Fortsetzung des Anbaus
- die Feststellung der abzuliefernden Mengen
Quelle: Landesbauernschaften im Reichsnährstand (Stand 1941) - Enzyklopädie Marjorie-Wiki
Die Situationen in den dörflichen Milieus hingen oft von der Einstellung des Ortsbauernführer vor Ort ab. Kreis- und Ortsbauernführer hatten gegenüber den Bauern und Landwirten keine Befehlsgewalt. Ihre Aufgabe bestand in der Durchsetzung der Richtlinien und Anordnungen des Reichsnährstandes über Produktion, Absatz, Landarbeiter- und Pachtfragen usw. Kraft ihrer Autorität.
Der Ortsbauernführer (OBF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Leiter der kleinsten beziehungsweise untersten Einheit im Aufbau des Reichsnährstandes. Er vertrat somit die Ortsbauernschaft, in der Regel ein Dorf oder eine Gemeinde, in der er selbst ansässig war. Einen eigenen Verwaltungsapparat besaß er nicht, sondern musste sich mit den örtlichen Führern wie Bürgermeister und Ortsgruppenleiter der NSDAP auseinandersetzen. Selten war der Ortsbauernführer in Personalunion staatlicher oder parteilicher Hoheitsträger. Mehrere Ortsbauernschaften wurden zu einer Kreisbauernschaft (1938 rund 52.000) zusammengefasst. Quelle: Reichsnährstand – Wikipedia
Ein Ortsbauernführer musste kein Mitglied der NSDAP sein, tatsächlich ist wohl eher von einem Anteil von weniger als der Hälfte auszugehen. Formal übte er eine Vielzahl Kontrollfunktionen aus. Ob er auch bei der Hofbewirtschaftung in Wilkental alles kontrolliert hat, ist nicht mehr erinnert worden. Sicherlich spielte hier auch die "soziale Nähe " zu den Nachbaren, Bekannten und Verwandten und die Abstimmung mit dem Ortsgruppenführers eine große Rolle. In Wilkental hatte, nach Erinnerungen, der Ortsbauernführer folgende Aufgaben:
- Es war eine Hofkarte anzulegen (siehe oben). Der Eigenverbrauch wurde sehr genau kontrolliert. Bei Ernte konnten nur noch die festgesetzten Preise erzielt werden. 1936 wurden die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingefroren.
- Bei großen Manövern und Truppenbewegungen musste mit kostenlosen Einquartierungen gerechnet werden. Von 1939 bis 1941 war Ostpreußen Aufmarschgebiet. Der Ortsbauernführer war z. T. auch Quartiersmeister.
- Es gab den Wehrdienst ab 1935 und die Einberufungen ab 1938. Das führte zur Doppelbelastung der Frauen. Die private Nachbarschaftshilfe und der Einsatz von privaten Hilfsarbeitern musste angemeldet werden.
- Über private Besucher war Buch zu führen.
- Für die Erbfolge war ein „Ariernachweis notwendig“.
- Die Anbindung an das lokale Stromnetz musste bei Pateigremien erbeten werden.
- Über den möglichen Treibstoffverbrauch und die Maschinenanwendung waren Buch zuführen.
- Kredite für landwirtschaftliche Maschinen wurden aufgrund fehlender Pateizugehörigkeit verwehrt, das galt auch bei Entschuldungen.
- Bei Durchfahrten von "Parteigrößen" musste die Dorfbevölkerung Spalier stehen und die Häuser beflaggen.
- Bei Ernten wurden Jugendliche aus den Parteigliederungen wie HJ und BDM und Schulklassen mobilisiert
Allerdings wurde von der NSDAP und dem Bezirksbauerführern auch in Willkental örtlicher Druck auf die Höfe ausgeübt. Dazu gehörten regelmäßige "Sonntagsbesuche" und (Zwangs )Einladungen zu Versammlungen durch örtlichen Parteigrößen. Der Rundfunk, die Zeitungen, Aushänge und Flugblätter dienten ebenfalls der Propaganda.
Zwischen dem Blockleiter und dem Ortsbauernführer soll es in Willschicken "nicht immer gut gegangen sein." Einmal wollten beide sogar zum gleichen Termin separat mit den Dorfbewohnern im Gasthof Lerdon tagen - was zu einer lautstraken Auseinandersetzung zwischen den beiden "Führern" im Gasthof führte. Auch bei der "Organisation und Verteilung" der Ostarbeiter und Kriegsgefangenen gab es Probleme zwischen den beiden Funktionären. "Die Gutsherren sind deswegen immer eine Etage höher aufgetreten." Der Name des Bezirksbauernführer war Bernhard Zienau aus Paducken, an den Namen des Ortsbauernführer von Wilkental erinnert Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies nicht mehr genau. "Vielleicht war es der Dingel, der Pächter von Mikuteit. Es gab so viele braune Uniformen".
Die Lage der ländlichen Bewohner in Ostpreußen ab 1933
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland schien sich bis 1930 nicht von den Jahren zuvor zu unterscheiden. Die Zahl der Arbeitslosen lag 1927 bei etwa 1 Million; Ende September 1929 gab es 1,4 Millionen Arbeitslose, im Februar 1930 waren es 3,5 Millionen, was auf jahreszeitliche Schwankungen zurückgeführt wurde. Als diese Zahl wider Erwarten im Frühjahr 1930 nicht zurückging, hofften die Reichsregierung (bis 30. März 1930 das Kabinett Müller II, ihm folgte das Kabinett Brüning I) und die Reichsbank noch lange auf eine Selbstheilung der Wirtschaft, obwohl die Arbeitslosenzahl Ende 1930 mit 5 Millionen Arbeitslosen im weltweiten Vergleich auf höchstem Niveau stand. Erst als sich der geringe Rückgang Mitte 1931 nicht fortsetzte, wurde man sich der extremen Entwicklung der Krise vollends bewusst. Zu dieser Zeit lief Brünings Sparprogramm bereits auf vollen Touren. Die öffentlichen Gehälter wurden um 25 % vermindert und die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden stark gekürzt. Im Februar 1932 erreichte die Krise auf dem Arbeitsmarkt ihren Höhepunkt: Es standen 6.120.000 Arbeitslosen, also 16,3 % der Gesamtbevölkerung, nur 12 Mio. Beschäftigte gegenüber. Zu den Arbeitslosen könnte man auch noch die große Masse der schlecht bezahlten Kurzarbeiter und Angestellten zählen, aber auch die kurz vor dem Ruin stehenden Kleinunternehmer. Auf dem Lande in Ostpreußen, konnten sich zwar die Hofbesitzer selbst versorgen, die erst abgewanderten, jetzt arbeitslos gewordenen Kinder kehrten aber jetzt auf die Höfe ihrer Eltern zurück. Die wirtschaftliche Lage war aber in der östlichen Provinz insgesamt sehr schlecht, Kredite waren nicht mehr zu bekommen, viele landwirtschaftliche Betriebe mußten Konkurs anmelden, darunter auch der Hof von Ewald Tuttlies.
Fritz Reinhardt übernahm 1930 für die NSDAP die führende Rolle in Finanzangelegenheiten und zog als Abgeordneter in den Reichstag ein. Dort vertrat er seine Fraktion im Haushalts- und im Reichsschuldenausschuss. Er galt als detailbesessener, didaktisch talentierter und der Nachfrageorientierung zugeneigter Finanz- und Steuerfachmann. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten tauschte Reichsminister der Finanzen Schwerin von Krosigk am 30. Januar1933 nach persönlicher Intervention Hitlers den jüdischen Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Arthur Zarden (ein Anhänger der desaströsen strikter Sparpolitik Reichskanzlers Brüning) mit dem NSDAP-Finanzexperten Fritz Reinhardt aus. Ausgehend von John Maynard Keynes und Wilhelm Lautenbach und deren Idee einer finanzpolitischen Wirtschaftssteuerung begann der neue Staatssekretär umgehend mit der Umsetzung des nach ihm benannten Arbeitsbeschaffungsprogramms.
Die nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik oder auch Nachfragepolitik besagt, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage die Höhe der Produktion und den Beschäftigungsgrad des Arbeitsmarkts einer Volkswirtschaft bestimmt. Bei dieser makroökonomischen Theorie steht im Mittelpunkt, durch Steuerungsmaßnahmen und wirtschaftspolitisches Eingreifen die Nachfragesituation zu verbessern. Die Nachfragesteigerung kann durch zusätzliche Staatsausgaben, Beschäftigungsprogramme oder staatliche Investitionszulagen erfolgen.
Neben dem generellen Interesse des Reichsfiskus an Einnahmesteigerungen (Zentralisierung, feste Termine, genormte Einzüge, verschärfte Strafen) und der weltanschaulichen Durchdringung des Steuerrechts durch die NS-Ideologie (§1 Steueranpassungsgesetz vom 16.10.1934: „Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen.“), zielte die Steuerpolitik Reinhardts auch auf die Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung. Zu den Maßnahmen der schrittweisen und systematischen Enteignung gehören höhere steuerliche Abzüge, die Sperrung und Beschlagnahmung von Auswanderergut- und vermögen, Sonderabgaben wie die Judenvermögensabgabe und schließlich die Beschlagnahmung und Verwertung des Eigentums der Deportationsopfer.
Von 1945 bis 1949 war Fritz Reinhardt von den Alliierten ohne Einzelprüfung interniert. Er trat als Zeuge bei den Nürnberger Prozessen auf. Bei der Entnazifizierung wurde er 1949 als besonders aktiver Nationalsozialist in Gruppe 1 (Hauptschuldiger) eingestuft und zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt. Dagegen legte Reinhardt Berufung ein. In einem weiteren Spruchkammerverfahren wurde die Einstufung nochmals bestätigt, die Lagerhaft jedoch auf drei Jahre reduziert und seine bisherige Internierung auf die Strafe angerechnet, womit er sofort freikam. Reinhardt arbeitete später als Steuerberater und publizierte weitere Steuerfachbücher, trat ansonsten aber nicht öffentlich in Erscheinung. Er starb am17. Juni 1969 in Regensburg
Das Reinhardt-Programm vom 1. Juni 1933 enthielt Gesetzgebungen zur Arbeitsbeschaffung, der Steuererleichterung und verschiedene Bestimmungen über den Einsatz von Arbeitskräften. Quelle: ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945 (onb.ac.at) .
An diesem Tag trat das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in Kraft, in welchem der Reichsminister der Finanzen ermächtigte wurde, eine Milliarde Reichsmark zur „Förderung der nationalen Arbeit auszugeben“.
Am 21. September 1933 folgte das Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit mit nochmals 500 Millionen Reichsmark und am 16. Oktober 1934 das Steueranpassungsgesetz nebst zehn weiteren Steuergesetzen.
Viele Einzel-Maßnahmen waren schon in der Weimarer Republik z. B. unter dem zweiten Kabinett von Hermann Müllers (SPD) entwickelt worden, konnten aber auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Reichstag nicht durchgesetzt werden.
Erst spätere Regierungen die von Papen und die von Schleicher versuchten die Umsetzung. Fast alle der neu eingeführten Elemente der NS-Steuerpolitik waren nichts anderes als eine Fortsetzung der Weimarer Steuerpolitik.
In der Bevölkerung, auch in Ostpreußen, erzielten diese Steuerpakete Aufsehen, weil damit neben der Schaffung von Arbeitsplätzen erhebliche Steuerentlastungen verbunden waren.
- Jungvermählte erhielten ein zinsloses Ehestandsdarlehen für die Beschaffung von Hausrat in Höhe von bis zu 1.000 Mark. In einem erheblichen Umfang wurden die Einkommen-, Umsatz-, Kraftfahrzeug- und Grundsteuer gesenkt; die Körperschaftssteuer stieg hingegen von 20 % auf 40 %.
- Steuerbefreiungen gab es für private Eigenheimbauer und Besitzer von Kleinwohnungen. Sehr große steuerliche Vergünstigungen wurden der Landwirtschaft gewährt.
- Konkrete staatliche Aufträge ergingen für Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden, für den sozialen Wohnungsbau, für Brückenbauten, für Flussregulierungen, den Bau der Reichsautobahn und Kanälen.
- Um den Effekt zu erhöhen wurden Regelungen über den Einsatz von Arbeitskräften erlassen. Beispielsweise durften erhöhte Arbeitsaufträge nicht zu einer Verlängerung der Arbeitszeit führen. Für derartige Mehrarbeit sollten Neueinstellungen vorgenommen werden, darunter mussten mindestens 80 % Arbeitslose sein. Maschinen, die durch Neuinvestitionen ersetzt wurden, sollten verschrottet werden, damit sie nicht anderweitig verwendet werden konnten.
Bis 1936 hatte Deutschland die Weltwirtschaftskrise überwunden und das Vorkriegsniveau der Produktion von 1914 überschritten. Allerdings erholte sich die deutsche Wirtschaft bereits schon seit 1932 wieder. De jure und de facto knüpften die Steuer- und Arbeitsbeschaffungsgesetze im Reichsfinanzministerium seit 1933 unmittelbar an die Vorarbeiten der Weimarer Republik an, konnten aber jetzt auf Grund der Machtergreifung schnell und massiv durchgesetzt werden. Quelle: Reinhardt-Programm – Wikipedia
Betrug die Zahl der Arbeitslosen im Januar 1933 – auch saisonbedingt – die Rekord-Ziffer von sechs Millionen, so zeigte die offizielle Statistik im Jahresdurchschnitt 1933 noch 4,8 Millionen Erwerbslose, 1934 nur noch 2,7 Millionen, 1936 dann nur noch 1,6 Millionen, und 1937 schließlich lag ihre Zahl unter einer Million. In einigen Erwerbsbereichen gab es 1935 bereits einen Mangel an Facharbeitern. Ballungsräume der Arbeitslosigkeit waren neben den Großstädten und deren Einzugsgebiete, die Industriezentren. In Deutschland entwickelten sich gleich mehrere Industriezentren mit der Industrialisierung. In Sachsen bildete sich die Textilindustrie aus. Der Steinkohlenbergbau und die Hüttenindustrie waren bedeutend in Oberschlesien. Die Rohstoffvorkommen machten das Ruhrgebiet zu Deutschlands Zentrum im Bergbau und der Eisenverarbeitung. "Ungeniert wurde allerdings die Statistik manipuliert, indem 2,2 Millionen Arbeitslose auf dem Papier wegdefiniert wurden." Die Wohlfahrtsemfänger wurden ab 1933 nicht mehr mitgezählt. Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4.
Die Arbeitslosenzahl sank auch deshalb, weil einige Branchen (Landarbeiter, Fischereiarbeiter, Forstarbeiter, Dienstboten) Jugendliche und Ausländer aus der Arbeitslosenversicherung herausgenommen wurden.
Ein zusätzlicher Effekt wurde erzielt, indem Frauenarbeit verpönt und eine Kampagne gegen Doppelverdiener gestartet wurde. Insbesondere aus dem Dienstleistungsgewerbe und den höher qualifizierten Berufen wurden Frauen systematisch verdrängt und dadurch viele freie Stellen geschaffen.
1935 wurde die Wehrpflicht eingeführt und im selben Jahr bis zu Kriegsbeginn ebenfalls ausschließlich für junge Männer der zwangsverpflichtende Reichsarbeitsdienst, wodurch die Arbeitslosigkeit weiter zurückging.
Nach Einführung des Pflichtjahres 1938 für junge Frauen und durch die massive Aufrüstung der Wehrmacht wurde bis 1939 faktisch Vollbeschäftigung erreicht.
Häufig werden nur die Reinhardt-Programme als alleinige Ursache für den Rückgang der Arbeitslosigkeit genannt.
Als Ursachen für den Rückgang der Arbeitslosigkeit in Deutschland von 1933 bis 1936 nennt Hans-Ulrich Wehler die folgenden sechs folgende Gründe:
- Die Vorgängerregierungen von Papen und von Schleicher hatten bereits 1 Milliarde Markt für Arbeitsbeschaffungen mobilisierte, die sich aber wegen der Wirkungsverzögerung erst ab 1933 auswirkten. 1932 gab es bereits erste Signale der wirtschaftlichen Erholung.
- 6,2 Milliarden Mark wurden bis 1935 durch die Reinhard-Programme zur Steuerung des Arbeitsmarktes eingesetzt - die Regierung zeigte Handlungsbereitschaft.
- 10,6 Milliarden Mark wurden bis 1936 für die Rüstungsprojekte ausgegeben - sie zeigten einen Multiplikatoreneffekt auf dem Arbeitsmarkt
- Es herrschte ein faktischer Lohnstopp, die Basisgröße die Lohnquote der Wirtschaft (prozentualer Anteil des Arbeitnehmerentgelts Bruttolöhne, -gehälter, Sozialbeiträge des Arbeitgebers am Volkseinkommen) schrumpfte von 68 % von 1932 auf 55 % 1938. Im gleichen Zeitraum nahmen die Gewinne der Unternehmen um 36,5 % zu. Für die Unternehmen lohnten sich Investitionen.
- Durch den zügigen Ausbau der NSDAP- Bürokratie und ihrer Nebenorganisationen, der expandierenden Wehrmachtsverwaltung und der Wehr- und Arbeitsdienstpflicht nahm seit 1935 Hunderttausende aus der Arbeitslosigkeit
- Die NSDAP und die Regierung trommelten auf allen Kanälen für ihre Programme - Deutschland erlebte eine "riesige Propagandaschlacht" - staatliche Mittel und Maßnahmen wurden "umfassend beworben" und "vor Ort von den Funktionsprägern der NSDAP gegenüber den Betroffenen aggressiv umgesetzt" - Vergrößerungen von Belegschaften wurden zu öffentlichen hervorgehobenen Beispielen, Entlassungen schärfsten kritisiert.
„Damals jedoch war ein derart massives, geradezu bedenkenlos optimistisches Engagement von Regierungsvertretern noch eine Innovation, die freilich ganz auf der Linie, der zu dieser Zeit von Keynes suggerierten Konjunkturtherapie lag. Jedenfalls ging davon, dass die Regierung Hitler und vor allem der Reichskanzler selber so anhaltend um einen wirtschaftspolitischen Vertrauensvorschuss warben und er Öffentlichkeit ihre geschäftige Aktivität einhämmerte, eine ansteckende Dynamik aus. Überdies verstärkte die Arbeitsbeschaffungspolitik das „Bewusstsein von volksgemeinschaftlicher Solidarität". Diese „Bewusstseinstatsache“, das erfasste Hitler sehr genau, wirkte aber naturgemäß auch volkswirtschaftlich stimulierend. Insofern darf am die eigentliche Leistung Hitlers, mit seinen rhetorischen Fähigkeiten und dem Beschwörungsgestus des charismatischen Demagogen die Erholung herbeigeführt zu haben, nicht unterschätzen. Als sich dann der Erfolg relativ schnell einstellte und Abermillionen die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes zurückgewannen, konnte Hitler mit guten Gründen sich öffentlich rühmen, dass seiner Führungsherrschaft eine „Autorität“ zugewachsen sei, „wie sie noch kein Regime vor uns besessen hat.“
Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 4
Die Arbeitslosigkeit in Ostpreußen verringerte sich von 102.000 im Jahre 1933 auf 18.200 im Jahre 1936.
Im Landkreis Insterburg lang 1933 die Arbeitslosigkeit bei 6 %. Hier waren hauptsächlich Handwerker wie der Maurer Erich Tuttlies betroffen. In Berlin lag die Arbeitslosigkeit bei 37 %, hier waren alle Erwerbstätigen betroffen.
Aufträge in Ostpreußen für Wehrmachtsanlagen und Bunker, staatliche und zivile Bauprogramme (Neuansiedler auf dem Lande und Wohnsiedlungen in den Städten, Verkehrseinrichtungen Straßen, Eisenbahnlinien und Kanäle) sicherten vielen Gewerbezweigen einen raschen Aufschwung.
Nach dem Auslaufen der Programme gab es aber kaum neue Arbeits-Perspektiven - es blieben die NSDAP-Bürokratie, die Kriegswirtschaft und die Wehrmacht.
Foto: Arbeitsbeschaffung im Nationalsozialismus 1934, Quelle: Industrie und Wirtschaft - Nationalsozialismus - SZ Photo Special (sz-photo.de)
Foto: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen am Masuren Kanal, Quelle: GB000289_Masurischer_Kanal_Wasser-u-Brunnen-2018.pdf (bildarchiv-ostpreussen.de)
Im Rahmen des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit wurden zur wirtschaftlichen Belebung Ostpreußens z. B. umfangreiche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verkündeten. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Bau des Masurischen Kanals fortzusetzen und bis Mai 1941 abzuschließen. Die Arbeiten hatten schon 1908 begonnen wurden aber durch den 1. Weltkrieg unterbrochen. Der Weiterbau begann im Jahre 1934. Anfangs war, dank der ununterbrochenen Finanzierung und der stärkeren Mechanisierung der Erdarbeiten, das Arbeitstempo recht hoch. Im Jahr 1936 galt der Bau des Masurischen Kanals als das zweitteuerste Investitionsprojekt in Ostpreußen nach der Autobahn Berlin–Königsberg. Gearbeitet wurde Tag und Nacht. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1939 wurden Gefangene, Kriegsgefangene und ausländische Arbeiter aus den besetzten Gebieten zur Zwangsarbeit am Kanal herangezogen. Auch die paramilitärischen Arbeitskommandos des Reichsarbeitsdienstes (RAD) waren in die Arbeiten mit einbezogen.
Doch der 1941 begonnene Krieg mit der Sowjetunion erforderte von Deutschland die Mobilisierung aller wirtschaftlichen, materiellen und menschlichen Ressourcen. Wegen Mangels an Baumaterial und an Arbeitskräften, die zum Bau von Bunkern des Hauptquartiers des Oberkommandos der Wehrmacht im Dorf Mauerwald und Hitlers Wolfsschanze bei Rastenburg abkommandiert wurden, verlangsamte sich der Kanalbau. Und im Jahre 1942, nach dem radikalen Umschwung an der Ostfront und dem Beginn der sowjetischen Offensive, wurde er vollständig eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren der Kanal und seine Technikbauten zu etwa 70 Prozent fertig. Im Nordteil des Kanals standen schon fast alle fünf Schleusen, im Südteil war nur die Schleuse bei Sandhof fertig; die anderen Schleusen waren zu 15 bis 65 Prozent fertiggestellt. Das gesamte Kanalbett im nördlichen und abschnittsweise auch das im südlichen Teil war bereits in der vorgesehenen Tiefe von 2,5 Meter mit Wasser gefüllt. Außerdem waren 33 der 35 geplanten Straßenbrücken, 6 Eisenbahnbrücken, 16 Häuser für Wartungspersonal und Schleusenwärter und alle 36 Düker, die unter dem Kanalbett hindurchführten, gebaut. Der Kanal blieb eine Bauruine und wurde nie fertiggestellt. Erich Tuttlies arbeitete von 1933 bis 1935 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ebenfalls am Ausbau des Masurischen Kanals mit. Einmal im Monat durfte er am Wochenende nach Hause fahren, ansonsten waren die Wochenenden mit politischen Veranstaltungen und Sport ausgefüllt.
Obwohl es in Deutschland bis 1935 zu einem Anstieg der Verbraucherpreise und der Löhne im Agrarbereich kam, musste eine weitere Verteuerung der Grundnahrungsmittel verhindert werden. Der zur Berechnung der geplanten Aufrüstung relevante durchschnittliche Industrielohn sollte ein stabiler Faktor bleiben und nicht durch Preissteigerungen in die Höhe getrieben werden. So fielen durch umfangreiche staatliche Subventionen bis 1938 die Verbraucherpreise wieder auf das Niveau von 1933 zurück. Es durfte zu keiner Inflation wie 1920 kommen. Durch den Lohn- und Preisstopp wurde Geldwertstabilität vorgetäuscht.
Die auch für die Landwirtschaft geltende, bis 1935 geschaffene "Wehrwirtschaft" war eine Vorstufe der späteren Kriegsernährungsordnung - mit staatlich gelenken Preisen und einem "Schatten-Haushalt" mit Hilfe der Mefo-Wechsel
Das Reinhardt-Programm und die Aufrüstung wurden durch sogenannte Mefo-Wechsel finanziert.
Über die Aufgabe der Mefo-Wechsel äußerte sich der Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk in einem Brief vom 1. September 1938 an Adolf Hitler:
„Seit der Machtuebernahme ist bewusst der Weg beschritten worden, die grossen einmaligen Ausgaben der ersten Arbeitsbeschaffung und der Aufruestung durch Aufnahme von Krediten zu finanzieren. Soweit sich dies nicht durch die normale Inanspruchnahme des Geld- und Kapitalmarktes, d.h. des jaehrlichen Zuwachses an Ersparnissen in Deutschland, ermoeglichen liess, erfolgte die Finanzierung durch Wechsel (Arbeits- und Mefowechsel), die bei der Reichsbank diskontiert werden, also durch Geldschoepfung.“
Vorbild für die Mefo-Wechsel waren die „Öffa-Wechsel“, die der Arbeitsbeschaffung und dem Infrastrukturaufbau durch öffentliche Gebietskörperschaften ab 1932 dienten.
Das Reich finanzierte die Staatsausgaben für die Aufrüstung, indem es nicht in Banknoten bezahlte, sondern Wechsel annahm, die von der Rüstungsindustrie ausgestellt wurden. Allerdings akzeptierte nicht das Reich selbst die Wechsel, sondern eine eigens zu diesem Zweck im Mai 1933 gegründete Scheinfirma namens Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H. Gleichzeitig dienten die Mefo-Wechsel der Finanzierung von Aufrüstungsmaßnahmen ohne Inanspruchnahme des internationalen Kapitalmarktes. Sie galten als Handelswechsel und mussten im Reichshaushalt und im Reichsschuldbuch nicht ausgewiesen werden. Da es sich bei den Gesellschaftern der Metallurgischen Forschungsgesellschaft mbH um angesehene Vertreter der deutschen Industrie handelte, konnte die Reichsbank nach dem Reichsbankgesetz die Wechsel der Rüstungsindustrie zum Zwecke der Refinanzierung der Metallurgischen Forschungsgesellschaft mbH diskontieren.
Die durch das Reichsbankgesetz vorgesehene Begrenzung der Staatsverschuldung wurde durch die Mefo-Wechsel umgangen. Erst lange nach dem Ausgabestopp wurden sie als Mefo-Wechsel bekannt. Der Hauptgrund, warum die Banken sehr am Besitz der Mefo-Wechsel interessiert waren, liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des bilanziellen Ausweises der Sonderwechsel. Sie durften unter dem Bilanzposten „Handelswechsel“ gebucht werden. Somit konnten die Mefo-Wechsel auch vor ausländischen Aktionären „versteckt“ werden. Ein weiterer Vorteil der Mefo-Wechsel war, dass sie weder im Reichshaushalt noch in den Büchern der Reichsschuldenverwaltung ausgewiesen wurden. Die Geheimhaltung blieb somit gewahrt. Es wurden von 1934 - 1944 insgesamt Mefo-Wechsel in Höhe von 82,8 Mrd. Reichsmark ausgestellt. Siehe auch. Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
Quelle: Mefo-Wechsel – Wikipedia
Der 2. Weltkrieg wurde daher erneut, wie der 1. Weltkrieg, durch Staatsverschuldung finanziert. Die Verschuldung verzehnfachte sich: von 33 Mrd. RM am 1. September 1939 auf 393 Mrd. RM Anfang 1944. Weil die Kaufkraft der privaten Haushalte durch umfangreich Subventionen relativ stabil blieb, das Warenangebot aber immer weiter abnahm, verlor die Reichsmark drastisch an Wert. Die Folge war eine Inflation, die erst nach dem Krieg durch die Währungsreform 1948 aufgefangen werden konnte. Nach Kriegsende gab es am 20. Juni 1948 zunächst für jeden Bürgen ein Kopfgeld von 40 DM (2023 etwa 116 €)
Dann folgte in Westdeutschland die Umstellung von Reichsmark (RM) zu Deutscher Mark (DM):
- Abgeschlossene Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt.
- Laufende Verbindlichkeiten wie Löhne, Renten, Pensionen, Pachten und Mieten wurden im Kurs 1:1 umgestellt.
- Aktien wurden ebenfalls 1:1 umgestellt.
- Schuldverschreibungen, Hypotheken und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Prämienreserven der privaten Versicherungen und die Bausparguthaben der Bausparkassen wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt.
- die laufenden Beiträge blieben im Verhältnis 1:1 bestehen.
- Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten wurden nicht umgestellt, erloschen jedoch noch nicht.
- Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.
Quelle: Währungsreform 1948 (Westdeutschland) – Wikipedia
Für die Vertriebenen wurde ab 1952 der Lastenausgleich organisiert. Die Zahlungen belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte verteilt in Raten bis zu 30 Jahre, durch den Ausgleichsfonds ausgezahlt werden. Insgesamt wurden 145 Mrd. DM ausgezahlt. Erich Tuttlies aus Wilkental und Fritz Lerdon aus Lindenhöhe stellten Anträge auf Lastenausgleich. Siehe auch: Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
Quelle: Bundesarchiv Internet - Überblick über den Lastenausgleich
Erzeugungsschlacht war ein 1934 vom damaligen Staatssekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Herbert Backe, entwickeltes Konzept zur Leistungssteigerung der Nahrungsmittelproduktion. Verkündet wurde das Programm vom Reichslandwirtschaftsminister Richard Walther Darré und Backe auf dem Reichsbauerntag am 17. November 1934 in Goslar. Der Reichsgau Ostpreußen war durch seine landwirtschaftliche Prägung besonders betroffen.
Die Erzeugungsschlacht beinhaltet einen Maßnahmenkatalog (Die Zehn Gebote), durch den der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bis zur höchsten wirtschaftlich noch möglichen Grenze angehoben werden sollte, um den NS-Staat von Nahrungsmittelimporten möglichst unabhängig zu machen, gerade in Hinblick auf einen neuen Krieg. Die Maßnahmen waren im Einzelnen:
- Erfassung aller Betriebe,
- Verbesserung der Böden,
- Vergrößerung der Anbauflächen für Ölfrüchte,
- Kredite für die Bauern zur Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen,
- Bau von Wohnheimen für Wanderarbeiter,
- Ausbau der staatlichen Beratung sowie die
- sparsame und effektive Verwendung der landwirtschaftlichen Produkte.
Soweit sich Hildegard Kiehl erinnert, wurden in Wilkental zwar alle Betriebe erfasst, die übrigen Maßnahmen betrafen aber nur die Großbauern und die beiden Güter. Ob sie dann auch durchgeführt und erfolgreich waren, wurden nur teilweisen in der dorfinternen "Neuigkeits-Börse" besprochen - allerdings waren richtig "durchschlagende Erfolge" in Wilkental nicht zu vermelden.
Durch die "Erzeugungsschlacht", welche auch im Schulunterricht in Lindenhöhe thematisiert wurden, gelang es dem Deutschen Reich nur teilweise, die Nahrungsmittelautarkie herzustellen. Wo die Preisfestsetzungen durch den Reichsnährstand die Gestehungskosten eines Erzeugnisses nicht deckten, blieb die Erzeugung hinter den Erwartungen zurück. Dies zeigte sich unter anderem bei der Milcherzeugung, bei der die Verantwortung für den Milchpreis vom Reichsnährstand weg auf den Führer und Reichskanzler hinaufgehoben worden war. Vor allem der Mangel an Fett (so genannte Fettlücke) und Hülsenfrüchten konnte bis Kriegsende, trotz der rücksichtslosen Ausplünderung der besetzten Gebiete, nicht kompensiert werden. Das nach dem Missernte-Jahr 1934 als einmalige Propaganda-Aktion gedachte Programm wurde ab 1940 als Kriegserzeugungsschlacht bis 1944 weitergeführt. Quelle: Erzeugungsschlacht – Wikipedia
Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche wurde trotz Ausrufung der „Erzeugungsschlacht“ durch Darré von 1933 bis 1939 um ca. 800.000 ha verringert. Grund dafür war die Beanspruchung der Flächen durch die Reichsautobahn und die Wehrmacht. Allein die Errichtung des Westwalls forderte 120.000 ha landwirtschaftlichen Gebietes. Zudem fehlten Düngemittel und Anreize in der Preispolitik. Es bahnte sich die Stagnation der Getreideproduktion an, die kaum noch an die Produktionszahlen von 1913 herankam. Nach Kriegsbeginn entwickelte die Produktion sich sogar rückläufig. Das größte Defizit herrschte aber bei der Versorgung durch Fette und pflanzliche Öle, die bis zu 50 % durch Clearing-Verträge mit Dänemark und den baltischen Staaten eingeführt werden mussten.
Gestoppt werden sollte durch die Neugliederung der Landwirtschaft, neben dem Hauptziel der Sicherung der Ernährungslage u.a. auch die Landflucht. Zwischen 1933 und 1939 verringerten sich die Arbeitsplätze in der deutschen Landwirtschaft um 440.000 auf 1,4 Millionen Menschen, was einem Rückgang von etwa 20 Prozent entsprach. In Ostpreußen konnte die Bevölkerung zwischen 2,33 Mio. im Jahre 1933 und 2,43 Mio. im Jahre 1940 aber stabilisiert werden.
In gewissem Umfang gelang es dem Regime, den Selbstversorgungsanteil Deutschlands von 68 Prozent im Jahre 1928 auf 83 Prozent im Jahre 1938 zu steigern.
Auch eine Produktionssteigerung war zu verzeichnen, aber auch höhere Preise für landwirtschaftlicher Produkte im Inland im Vergleich zu den Weltmarktpreisen. Dieser Aufschwung beruhte in der Landwirtschaft in Ostpreußen weder auf einer Flächenausdehnung oder einer Veränderung der Bodennutzung noch auf einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Sachkapitaleinsatz (Maschinen) und Anzahl der Arbeitskräfte, sondern auf eine (erzwungene) Steigerung der Arbeitsintensität, die nicht zuletzt von den mithelfenden Frauen erbracht werden musste.
In einigen Gemeinden des Kirchspiel Aulowönen wurden die Feldarbeit regelmäßig durch Ortsbauernführer kontrolliert und vor Ort kommentiert. Durch diese gezielten Einschüchterungen entstanden angstvolle Situationen, die sich herumsprachen. Die Arbeitsintensität gerade auf den Gütern nahm zu, was einigen Gutsbesitzern gar nicht so unrecht war. Neben diesen plumpen Methoden hat der Landesbauernführer Spickschen im Zusammenhang mit der Steigerung der Arbeitsintensität auch auf den Reichsausschuss für Arbeitsstudien als mögliches Instrument für die Landwirtschaft hingewiesen. Quelle: Christian Rohrer, Landesbauernführer. Band 1: Landesbauernführer im nationalsozialistischen Ostpreußen. Studien zu Erich Spickschen und zur Landesbauernschaft Ostpreußen.
Trotzdem bleiben viele Problem aus der Weimarer Republik in Ostpreußen während des Dritten Reiches bestehen:
- Die Verschulung der Landwirtschaft stieg nach dem 1. Weltkrieg generell wieder an
- Etwa ein Fünftel der Güter und 10 % der Großbauern mußten Konkurs anmelden. Z. B. den Bankrott des Willschicken nahen Gutes Akt Lappönen 1920 und damit der Verlust von ca. 35 Arbeitsplätzen. Die 24 Neuansiedler waren nicht identischen mit den freigesetzten Gutsarbeitern. Bis auf 2 Ausnahmen fanden die Gutsarbeiter auf den neuen Höfen keine Arbeit.
- Der Ausbau von Verkehrswegen ließ trotz einiger Programme auf dem Lande zu wünschen übrig
- Der durchschnittliche Wochenverdienst lag unter dem der anderen östlichen Provinzen
- Auf dem Lande fehlten männliche Arbeitskräfte
- Es gab einen großen Facharbeitermangel im Gewerbe
- Es fehlten ca. 35.000 Wohnungen
- Es gab die höchsten Lebenshaltungskosten im Reich
Quelle: Dieter Stüttgen, Die Preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Gumbinnen 1871 - 1920
Die Ostarbeiter und Kriegsgefangenen im Dritten Reich wurden zum Teil nur bewacht eingesetzt, ihre Arbeitsleistung hing wesentlich von ihrem Können, ihrer Behandlung und ihrer Ernährung ab. Die im europäischen Vergleich gute Ernährungslage der Deutschen bis kurz vor Kriegsende war nur durch den millionenfachen Einsatz von Zwangsarbeitern in Europa und eine massive Ausbeutung der besetzten Gebiete möglich. Sie wurde von Darrés Nachfolger Herbert Backe organisierte und in den Lagern der Zwangsarbeiter und den besetzten Gebieten mit einer rücksichtslosen "Hungerpolitik" durchgesetzt. Diese "Politik" sah den Arbeitseinsatz durch Kürzung der Rationen bis zur Erschöpfung vor - danach wurde bewusst der Hungertod in Kauf genommen.
Während des Krieges wurden Versorgungs- und Lebensmittelkarten eingeführt. Anfangs wurde für Lebensmittel eine „Einheitskarte“ ausgegeben, die vier Wochen galt. Zuerst war der Händler frei wählbar und an den Karten befanden sich Bestellscheine für bestimmte Waren. Diese Bestellscheine trennte der Händler ab, stempelte sie und reichte sie gesammelt beim Reichsernährungsamt ein. Dafür erhielt er von diesem Amt einen Bezugsschein, mit dem der Kaufmann eine entsprechende Menge vom Großhändler bestellen konnte. Dieses System erwies sich bald als wenig praktikabel. Im Laufe des Krieges wurde das Bestellschein-System durch ein sogenanntes „durchlaufendes Bezugsrecht“ ersetzt: Händler schnitten beim Verkauf der Ware die entsprechende Marke ab, klebten sie auf Sammelbögen und erhielten dafür dann einen Bezugsschein, den sie beim Großhändler oder Importeur vorlegten. Hedwig Lerdon, sie führte den Koloniealladen in Lindenhöhe, fuhr mit einem Gespann zweimal die Woche nach Aulenbach, um sich für ihre Kunden im Großhandel einzudecken. Die Lebensmittelkarten galten auch für Ostarbeiter, aber nicht für Kriegsgefangene, die separat - meistens sehr schlecht - versorgt wurden.
Plakat: Verdunkelung 1939, Quelle: polizei ostpreußen - Bing images
Tabelle: Lebensmittelzuteilungen; Quelle: Lebensmittelmarke – Wikipedia
Abbildung: Lebensmittelkarte, Quelle: Aulenbach – GenWiki (genealogy.net)
Aus Aulenbach wird auch berichtet: "Es wurden Lebensmittelkarten ausgegeben, entsprechend der Anzahl der Personen pro Haushalt. Wenn z.B. ein Schwein geschlachtet wurde, musste das der Behörde gemeldet werden. Die Fleischzuteilung wurde dann entsprechend gekürzt, oder ganz gestrichen. Nach dem Schlachten mußten die beiden Schweinehälften gewogen und von einem Vertrauensmann (höchstwahrscheinlich der Ortsbauernführer) begutachtet werden. Auch wir haben geschlachtet, nur statt eines, haben wir gleich zwei Schweine geschlachtet. Angemeldet haben wir jedoch nur eines. Aus Versehen nahm nun unser Gefangener zum Wiegen die beiden Hälften mit den Schwänzen mit. Wäre nicht mein Großvater Vertrauensmann gewesen, hätte es schlecht für uns ausgehen können. Auf Schwarzschlachten stand damals Zuchthaus." Quelle: Horst Seidler einen Bericht "Meine Kindheit in Ostpreußen" abgedruckt in: Aulenbach – GenWiki (genealogy.net)
Im Rahmen der erzwungenen Eingliederung aller sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte in die einheitlichen Organisationen des Nationalsozialismus und dem von ihnen gewollten Krieg wurde die Hofbewirtschaftung in Wilkental tief betroffen. Eine allgemeine Verunsicherung machte sich breit. Die Weitergabe von "Neuigkeiten" innerhalb der dörflichen Netzwerke wurde ängstlich eingeschränkt. "Wem kann man noch trauen?" Übereifrige nationalsozialistische Funktionsträger wurden innerhalb des Dorfes zum Teil gemieden. Vorn den familiären Funktionsträgern hieß es: "Der tut nichts, der gehört zur Familie".
Hildegard Kiehl, geborene Tuttlies erinnert sich auch noch im hohen Alter und teilweiser mündlicher Nachfrage an die Veränderungen in Wilkental ab 1933. "Wenn ich daran denke, muss ich immer noch weinen, aber wenn ich lange genug in meinem alten Kopf krame, fällt mir schon vieles ein, was bei uns zu Hause seit Hitler anders wurde."
und zwar an:
- die Einziehung von Familienmitgliedern zum Krieg - Max und Erich Tuttlies, Gerhard, Siegfried und Walter Kiehl und Fritz Lerdon wurden zum Kriegsdienst eingezogen,
- die Trauer um die Kriegstoten und Verfolgten - Der Bruder von Gerhard Kiehl Walter ist am 17.08.1944 gefallen und der Schwager Helmuth Harward ist 1940 vermisst worden, Zum Wehrdienst von Gerhard Kiehl siehe auch: Mit klingendem Spiel. Insterburg 1919-1939 - Zander Horst F. (djvu.online) Seite 170 – 173
- die Sorge um die Gesundheit von Kriegsteilnehmer, Verhafteten und Bombardierten - Gerhard Kiehl musste 1940 wegen einer Schussverletzung für zwei Monate ins Militär-Lazarett,
- die alltägliche nationalsozialistische Propaganda und persönliche Direktansprache durch NSDAP Funktionäre zu Hause und auf der Straße - Der Bürgermeister besuchte die Tuttliesen regelmäßig und hat sich immer besonders nach der "Gesinnung" der Zwangs-Einquartierten erkundigt, andere Funktionäre fragten die Schulkinder auf der Straße, was ihre Eltern zu Haus lesen und im Radio hören,
- die Überwachung der Aussaat und Ernte (nach RNST-Vorgaben im Rahmen der Hofkarte - siehe unten) - Ferdinand Tuttlies hat nie eine Hofkarte gesehen, was mit seinem Nebenerwerb zusammenhing, auf den größeren Höfen gab es sie aber, so bei den Burbas, den Eltern von Hildegard Tuttlies,
- die Bedrohung durch Strafen, bei Verletzung von nationalsozialistischen "Vorschriften" - So migrierte Anni Bartuschat aus Willschicken mit Familie, um den Nazis zu entgehen 1932 nach Neu York,
- das Fehlen der eingezogenen männlichen Arbeitskräften - Auf dem Tuttliesen Hof konnten nicht alle landwirtschaftlichen Flächen bestellt werden,
- dass der Schulbesuch in Insterburg und in Lindenhöhe nur noch eingeschränkt möglich war - Viel Schüler kamen trotzdem am Morgen zur Schule und fanden aber wegen nicht angekündigter Partei-Sitzungen, Kriegseinwirkungen, wie Strom- oder Brennstoffmangel oder plötzlicher Abwesenheit der Lehrer eine verschlossene Tür vor,
- die Doppelbelastung von Frauen in der Landwirtschaft - Berta Tuttlies litt unter ernsten Erschöpfungszuständen und Weinkrämpfen,
- den festgesetzten niedrigen Wochenlohn der weiblichen Tageslöhner auf den Gütern - Deren Männer waren eingezogen und die Frauen konnten deshalb kaum noch Geld nach Hause schicken und mussten zum Teil im Dorf bei vertrauten Nachbaren heimlich betteln gehen. In einem Fall soll es auch zur angeblichen (Armuts-) Prostitution gekommen sein.
- die schlechten Verkehrswege, die zunehmend von Militärfahrzeugen ausgefahren waren - Wegen der fehlenden Männer wurden die Straßen in und um Willkental nicht mehr ausgebessert,
- die Pflicht zur Milchablieferung im NS-Regime 1941 wurde verschärft, um die Fettversorgung im Rahmen der Kriegswirtschaft zu verbessern - Um die Erzeugung von Butter in Wilkental zu erhöhen, wurden nicht nur die Milchablieferungen der Bauern weiter erhöht, sondern auch der Milchverbrauch in den ländlichen Haushalten und bei der Tierfütterung erheblich eingeschränkt,
- die Verdunkelung. ab 1941 mussten, wegen verstärkter Luftangriffe, alle Fenster verdunkelt werden, das galt auch auf dem Lande. Das Verdunklungspapier war wochenlang ausverkauft. Regelmäßige Kontrollen durch Parteiangehörige in den Dörfern führten bei Nichteinhalten zu Anzeigen - Die Nachbarin Frau Kianka mussten wegen fehlender Verdunkelung eine Strafe von 10 RM zahlen und erhielt eine scharfe Verwarnung,
- die Ausgabe von Lebensmittelkarten - Beim Kinderbesuch zu Hause gab es in Wilkental keine zusätzlichen Lebensmittelkarten,
- die Fleischzuteilungen aus eigener Schlachtung und deren Kontrolle - Die "Schwarz-Schlachtungen" von Geflügel und Ferkeln fanden auch bei den Tuttliesen unter großer "Geheimhaltung" statt, das Fleisch wurden gegen andere "Begehrlichkeiten" nur bei engen Bekannten und vertrauten Verwandten eingetauscht, obwohl darauf sehr strenge Strafen standen.
- die Reglementierung von Viehfutter wie Kartoffeln und Getreide - Hildegard Kiehl kann sich an keine eigene Reglementierung erinnern, auf den größeren Höfen fand sie aber statt,
- die Zwangs-Einquartierung von ausgebombten Familien - Auf dem Tuttliesen Hof wurden regelmäßig ausgebombte (Teil) Familien einquartiert. Ihnen standen 2 möblierte Zimmer, die Mit-Benutzung der Küche und ein eigenes Hof-Klo zu. Die Kinder besuchten die Schule in Lindenhöhe,
- den Einsatz von Ostarbeitern und Kriegsgefangenen und deren teilweise katastrophalen Unterbringungsmöglichkeiten auf den Gütern und bei einigen Großbauern - Eine junger weißrussischer Ostarbeiter Michael Kitursko,18 Jahren alt; wurde 1941 dem Hof der Tuttliesen „zugeteilt“ und er wohnte auch dort. Er wurde zu einem geachteten Familienmitglied mit gemeinsamen Mahlzeiten und einem eigenen Zimmer im Wohnhaus. Er erhielt auch dieselben Lebensmittelkarten wie die Tuttliesen. Seine Teilnahme an der Flucht 1945 wurde ihm vom Bürgermeister in Willschicken untersagt.
- die Einberufung zum Volkssturm umfasste in erster Linie Bau- und Schanzarbeiten, Sicherungsaufgaben und die Verteidigung von Ortschaften, zumeist in unmittelbarer Heimatgegend - Ferdinand Tuttlies wurde mit 76 Jahren noch auf der Flucht zum Volkssturm in Königsberg eingezogen,
- das teilweise Versagen der ostpreußischen Verwaltung durch völlig verspäteten Räumungsbefehle zur Flucht - Gauleiter Erich Koch floh selbst am 24. April 1945 mit einem Flugzeug von Pillau-Neutief auf die Halbinsel Hela, von wo er auf dem eigens für ihn extra bereitgehaltenen Hochsee-Eisbrecher "Ostpreußen" am 27. April 1945 vor den vorrückenden Truppen der Roten Armee über die Ostsee entkommen konnte. Koch erteilte bis zu seiner eigenen Flucht keinen allgemeinen Räumungsbefehl für die gesamte Provinz Ostpreußen,
- die bleibende tiefe Trauer über den Verlust der Heimat Wilkental.
Das Reichserbhofgesetz
Das Reichserbhofgesetz für das Dritte Reich wurde am 29. September 1933, zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest erlassen. Ein preußisches Erbhofgesetz wurde bereits am 15.5.1933 vorhergegangen.
Das Reichserbhofgesetz war nicht frei von Bürokratie und juristischem „Kleinkram“ - das alles kostete Zeit und Geld.
1. Man musste zunächst zu einem Notar, um einen Antrag zu stellen
2. der Hof musste sodann als Erbhof ins Grundbuch (Erbhof-Rolle) eingetragen werden. Durch dieses Erbrecht wollte man verhindern, dass ein Hof unter die Nachkommen des Bauern aufgeteilt, also zersplittert und damit wirtschaftlich instabil wurde. Dass bei diesem neuen Erbgesetz viele Nachkommen benachteiligt wurden, versuchte man dadurch zu kompensieren, dass der Erbe ihnen Erziehung und Ausbildung zu Verfügung stellen musste und ihnen ebenso „Heimatzuflucht“ gewähren musste, falls sie ohne eigenes Verschulden in Not geraten waren. Die fixe Anerbe-Ordnung hielt viele Landwirte davon ab, ihren Hof als Erbhof eintragen zu lassen. Sie wurden zum staatlich garantierten, unverkäuflichen, unteilbaren, allein an den erstgeborenen Sohn vererbbaren Dauerbesitz erhoben. Miterben hatten nur ein Recht auf Berufsausbildung und Aussteuer. Die Erbfolge wurde kraft des Anerben-Rechts gehandhabt. Später wurde das Reichserbhofgesetz dahingehend geändert, dass nicht mehr der älteste, sondern der jüngste Sohn der Anerbe war. Danach konnten auch Frauen Anerbe werden.
3. wobei drittens verschiedene Bedingungen erfüllt sein mussten. Besitzer des Erbhofs mussten „deutsch oder stammesgleichen Blutes“, deutscher Staatsbürger, „ehrbar“ und anfänglich männlich sein, erst ab 1943 wurden Frauen zugelassen. Der Begriff „ehrbar“ wurde so interpretiert, dass Juden, Menschen mit Behinderungen und andere von den Nazis als nicht lebenswürdig eingestufte Personen davon ausgeschlossen wurden. Die tatsächliche Zahl der Juden in der Landwirtschaft war gering, doch hatte das Gesetz auch eine ideologische Wirkung: Seit Einführung des Gesetzes durften sich nur mehr Besitzer von Erbhöfen Bauern nennen; alle anderen landwirtschaftlichen Betriebsbesitzer mussten sich Landwirt nennen. Damit konnte man unter anderem die politische Zuverlässigkeit feststellen, außerdem wurde der Erbhofbauer damit symbolisch über die Landwirte gestellt. Des Weiteren war der Erbhof „unveräußerlich“, er konnte also weder verpfändet noch als Sicherheit bei Krediten angegeben werden. Damit bezweckte man, dem Hof den „kapitalistischen Warencharakter“ zu nehmen
1939 waren von insgesamt 3.198.563 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 689.625 Betriebe als Erbhöfe gemeldet. Der Anteil der Erbhöfe bei den Betrieben lag bei nur 21,6 Prozent, doch diese Erbhöfe bewirtschafteten über 38 Prozent des gesamten Ackerlandes.
Der größte Anteil der Erbhöfe lag im Größenbereich von 10 bis 15 ha, dem von den Nationalsozialisten als ideal angesehenen Größenmaß. Gleich darauf folgten die Höfe zwischen 25 und 50 ha, die alleine fast 30 Prozent der Erbhoffläche besaßen. Es wurden freiwillig nur 21.000 Höfe gemeldet, die außerhalb der Größennorm lagen, also kleiner als 7,5 oder größer als 125 ha waren.
Die größten Schwachpunkte des Reichserbhofgesetz lagen darin
- Der überwiegende Teil der "Landwirte" das Anerbenrecht nicht akzeptierten, da sie über die Erbfolge nicht mehr frei entscheiden konnten.
- Die "Nichterben" sahen auf dem Land keine Perspektive und wanderten in die Städte und Industriegebiete ab - das war der größte Teil der Hofbewohner.
- Dass „aus politischen Gründen“ die ökonomisch überlegenen Großgrundbesitzer in den Umbau nicht einbezogen werden wollten. In den Anfangsjahren der Diktatur hatte die Großagrarier auch in den entsprechenden landwirtschaftlichen Gremien noch Einfluss, der aber nach der Konsolidierung des Nationalsozialismus deutlich zurückging.
- Aus dem Planungsvorhaben, die kleinen Höfe und Zwergbetriebe mit weniger als 7,5 Hektar Land durch staatlichen Zwang zusammenzulegen nichts wurde, da die Partei zu Rechte Unruhen auf dem Land gefürchtet. Die Kleinbauern in Ostpreußen waren Hitlers treueste Wähler.
Quelle: Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im Deutschen Reich (1933–1945) – Wikipedia
Im Elternhaus der Tuttliesen in Willschicken wurde der Besitzer August Herrmann Tuttlies 1866 geboren. Er hatte zwei Söhne Ferdinand und Ewald und zwei Töchter Eva und Magarete. Im Jahre 1904 machte sich Ferdinand Tuttlies, der erste Sohn, unterhalb der Lindenhöher - Alt Lappöner Chaussee auf Willschicker Gemeindeland an den Bau eines eigenen Hofes. Die junge Familie suchte ein eigenes Zuhause. Auf der anderen Straßenseite lag in Willschicken sein Elternhaus.
Nach seinem 64sten Geburtstag am 01.12.1932 überschrieb Ferdinand Tuttlies, aufgrund des Verbotes der Hofteilung an alle leiblichen Kinder sein Anwesen an seinen zweiten Sohn Erich Tuttlies, der es auch bewirtschaftet. Die Sorgen dem Reichserbhofgesetz von 1933 zu unterliegen, waren aber nicht begründet, da der Hof von Ferdinand Tuttlies als Nebenerwerbsstelle klassifiziert wurde und ein genereller Zwang zur Antragstellung um "Bauern" zu werden, nicht vorgesehen war. Erich Tuttlies wurde aber 1938 eingezogen. Ferdinand Tuttlies war zwar Altsitzer, arbeitet aber noch auf dem Hof bis 1941 mit. Als er ernsthaft erkrankte, sprang die Tochter Hildegard und der Ostarbeiter Michael Kitursko ein. Ferdinand Tuttlies behielt mit seiner Ehefrau Berta rechtlich die Wohnung im Wohnhaus einschließlich eines festgelegten Deputats an Verpflegung und Heizmaterial für den Winter. Dieses war schriftlich festgelegt worden. Erich Tuttlies plante, für eine Familiengründung, in einem noch zu errichtenden Anbau, eigene Räume einzurichten, daraus wurde aber nichts.
Die Altersversorgung der Landwirte in Ostpreußen war bis 1911 ausschließlich im Rahmen der Hofübergabeverträge als sogenannte Ausgedinge bzw. Altenteilsleistungen geregelt. Diese waren oft auf Sachleistungen beschränkt, so dass der älteren Generation zu großen Teilen der Zugang zu Bargeld gänzlich fehlte. Die Schneiderei übte Ferdinand Tuttlies auch im Alter - wenn nicht durch Krankheit gehindert - das ganze Jahr über noch bis zur Flucht am 10 Januar 1945 aus. Für sein Genähtes verlangte er während der Wirtschaftskrisen Naturalien ansonsten Bargeld. Seine Preise hatte er - unbeschadet der Hyperinflation und der Weltwirtschaftskriese - seit 15 Jahren real nicht erhöht. Sein Maßstab war und blieb der Naturalien-Wert. D.h. wenn Ferdinand Tuttlies ein Oberhemd nähte dauerte es etwa 6 - 8 Stunden mit Anprobe. Er berechnete dafür etwa 3 RM oder 5 Kilo Roggen. Der Stoff wurde je nach Qualität extra berechnet. Der monatliche Zuverdienst als Rentner blieb aber überschaubar.
Als Nebenerwerbler hatte er sich freiwillig sozialversichert und zahlte, wenn auch nur einen geringen Betrag, seit 1911 in die Landesversicherungsanstalt (LVA) von Ostpreußen in Königsberg, ein. Seine Soldatenjahre während des 1. Weltkrieges wurden angerechnet. Mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 wurden Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung zu einem einheitlichen Gesetzwerk zusammengefasst. Durch die RVO dehnte sich die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Waldarbeiter sowie beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus. Ferdinand Tuttlies war zumindest krankenversichert, seine Frau nicht.
Entschuldung
Mit dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (LWSG) vom 1. Juni 1933 wurde eine neue Entschuldungsmaßnahme für Landwirte geschaffen. Diese richtete sich nun nicht mehr an die ostelbischen Landwirte, sondern war reichsweit anwendbar. Zur Durchführung wurden Entschuldungsgerichte an Amtsgerichten gebildet. Um die Arbeit zu vereinfachen, wurden ab dem 1. Juli 1935 Entschuldungsämter geschaffen. Ein solches Entschuldungsamt war typischerweise für verschiedene Amtsgerichtsbezirke zuständig.
Die Entschuldungsämter benannten Entschuldungsstellen, die die eigentliche Schuldenregelungsverfahren durchführten. Diese Entschuldungsstellen waren öffentlich-rechtliche oder genossenschaftliche Banken, landwirtschaftliche Genossenschaften oder gemeinnützige Siedlungsgesellschaften. Sie waren typischerweise auch Hauptgläubiger. Im Vordergrund des Verfahrens stand zunächst einmal die einvernehmliche Einigung der Gläubiger auf einen Schuldenregulierungsplan. Dieser konnte einen Teilverzicht der Gläubiger (auf Zinsen oder Kapital) und/oder eine Abgabe/Verkauf von Flächen beinhalten. Im Gesetz waren hierzu umfangreiche Regelungen getroffen, wie hoch die Verzichtsquoten bei erst- und nachrangig besicherten und nicht besicherten Krediten maximal ausfallen konnten. Kam keine Einigung zustande, so konnte das Entschuldungsamt einen Zwangsvergleich verordnen. Der Vergleich bedurfte zur Wirksamkeit keiner Einstimmigkeit der Gläubiger, sondern nur einer Mehrheitsentscheidung. Die Entschuldungsstelle hatte auch die Möglichkeit ein Zwangsversteigerungsverfahren zu betreiben. Dies diente als Druckmittel zur Einigung. Das Entschuldungsverfahren durchliefen in Ostpreußen aber nur zwischen 10 und 20 % aller verschuldeten Höfe. Dies betraf in der Regel auch nur die kleineren und mittleren Höfe. Gutsbesitzer "entschuldeten" sich in der Regel durch den gesamten Landverkauf an eine Privatperson oder eine Gesellschaft außerhalb des Verfahrens, das Verfahren war für sie nicht "standesgemäß".
Ein solches Entschuldungsverfahren durchlief auch der Bruder von Ferdinand Tuttlies Ewald Tuttlies. Nach dem Tod von August Herrmann Tuttlies 1921 übernahm dessen 2. Sohn Ewald Tuttlies den elterlichen Hof oberhalb der Straße. Er führte einen "liederlichen" Lebenswandel und hatte sich aufgrund eines viel zu großen Hofumbaus u.a. in der Verwandtschaft sehr viel Geld geliehen und konnte so sein Schulden aufgrund seiner eigenen wirtschaftlichen Lage nicht mehr zurückzahlen. Er wurde "Beine hoch Amerika" genannt. Ihn "schützte" auch das Beleih- und Zwangsvollstreckungsverbot von Höfen, hingegen war eine Zwangsversteigerung noch möglich. Schließlich einigte man sich mit Hilfe des Gerichtes. Er musste das Haupthaus seiner Familie überlassen und sein Land verpachten, blieb aber Eigentümer. Die Kreditgeber verloren ihre Gelder bzw. wurden als Pächter ohne Pacht zuzahlen eingesetzt. Er trennte sich von seiner Familie, blieb aber auf dem Hof in einem separaten Gebäude wohnen, für das er auch Miete an seine Familie zu zahlen hatte. Weitere Hofgebäude wurden ebenfalls vermietet. Die Mieten dienten zum Unterhalt der Restfamilie im Haupthaus. 1934 ging Ewald Tuttlies zur Wehrmacht. Sein späteres Schicksal ist unbekannt.
Quelle: Landwirtschaftliches Schuldenregelungsverfahren – Wikipedia
Ostarbeiter
Nach Ausbruch der Zweiten Weltkrieges verlor der Reichsnährstand (RNST) an Einfluss. Die Kriegswirtschaft und der massiven Armeaufbaus hatten Vorrang.
Dazu kam, die noch verbliebenen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft wurden knapp. Viele wanderten ab. Hilfskolonnen der Hitlerjugend (HJ), des Bund Deutscher Mädel (BDM) und des Reichsarbeitsdient (RAD), dazu Tausende von Mädchen, die das neugeschaffene „Pflichtjahr“ in einem Haushalt absolvieren mussten, wurden zum „Ernteeinsatz“ abkommandiert, ohne jedoch die abgewanderten Fachkräfte ersetzen zu können. Der Hauptgrund der Abwanderung lag in den deutliche besseren Einkommensmöglichkeiten in Industrie und Handel und im Reichshofgesetz, das den Nichterben keine Perspektive bot. Quelle: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschafts-Geschichte, Bd. 3
Herrmann Göring sah die "Lösung" im Einsatz von Ostarbeitern. Im Januar 1942 befahl Göring mit Erlass vom 19. Dezember 1941 die Ostanwerbung und unterstellte alle Bewohner der besetzten Ostgebiete der öffentlichen Arbeitspflicht, da der Übergang zu einem Abnutzungskrieg zu einem dramatischen Arbeitskräftemangel - gerade in der Landwirtschaft - in Deutschland geführt hatte. Ohne die rund 8 Millionen Zwangsarbeiter in ganz Europa und die rücksichtslos wirtschaftliche Ausbeutung der besetzten Länder wäre das Kriegsende schon einige Jahre früher erfolgt.
Ostarbeiter war in der Zeit des Zweiten Weltkrieges die offizielle Bezeichnung für Arbeitskräfte nichtdeutscher Volkszugehörigkeit, die im Reichskommissariat Ukraine, im Generalkommissariat Weißruthenien oder in Gebieten, die östlich an diese Gebiete und an die früheren Freistaaten Lettland und Estland angrenzten, erfasst wurden und für das Deutsche Reich arbeiteten. Nach der Besetzung dieser Gebiete durch die Wehrmacht wurden sie zur Arbeit im Deutschen Reich einschließlich des Protektorates Böhmen und Mähren angeworben oder dorthin zur Zwangsarbeit verschleppt. Sie wurden hauptsächlich in Betrieben der Rüstungsindustrie und Landwirtschaft und im Rahmen der „Bauhilfe der Deutschen Arbeitsfront GmbH“ für den Bau von Behelfsunterkünften im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks eingesetzt, um den kriegsbedingten Mangel an deutschen Arbeitskräften auszugleichen.
Im Gesamtzeitraum des Krieges waren ca. 2,75 Mio. Ostarbeiter im Reich beschäftigt, davon geschätzte 700.000 in Ostpreußen, einschließlich der vor Kriegsbeginn vorhandenen Zivilarbeiter aus Polen.
Nach dem Angriff auf die Sowjetunion kamen in den Allgemeinen Bestimmungen über Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten im Osten von 1942, auch „Ostarbeitererlass“ genannt, vom 20. Februar 1942 nach dem Vorbild der Polen-Erlasse schärfer gefasste Bestimmungen für sowjetische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter hinzu
Die „Ostarbeitererlasse“ enthielten folgende Bestimmungen:
- Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen
- Verbot, Geld und Wertgegenstände zu besitzen
- Verbot, Fahrräder zu besitzen
- Verbot, Fahrkarten zu erwerben
- Verbot, Feuerzeuge zu besitzen
- Kennzeichnungspflicht: ein Stoffstreifen mit der Aufschrift „Ost“ musste gut sichtbar auf jedem Kleidungsstück befestigt werden
- Betriebsführer und Vorarbeiter besaßen ein Züchtigungsrecht
- schlechtere Verpflegung als für Deutsche
- weniger Lohn als Deutsche
- Verbot jeglichen Kontakts mit Deutschen, selbst der gemeinsame Kirchenbesuch war verboten
- Gesonderte Unterbringung der Ostarbeiter, nach Geschlechtern getrennt
- Bei Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen bzw. Widersetzlichkeiten drohte die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
- Strenges Verbot des Geschlechtsverkehrs mit Deutschen, darauf stand zwingend die Todesstrafe "
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/OstarbeiterOstarbeiter – Wikipedia
Die deutsche Kriegswirtschaft, Industrie und Landwirtschaft hätte ohne das Millionenheer deportierter Fremdarbeiter und Kriegsgefangener nicht funktioniert; deren Zahl stieg von 1,2 Millionen im Jahr 1941 auf 7,8 Millionen im Jahr 1944 – davon knapp fünf Millionen Russen und Polen. Die „Zuteilung“ der Ostarbeiter für die Landwirtschaft sollte über die Landesbauernschaft aufgrund der „Arbeits-Meldungen“ des lokalen Ortsbauernführer erfolgen. Dabei kam es zu Problemen mit eifrigen Blockleitern, die die Zuteilung und besonders die Überwachung für sich reklamierten.
Quelle: ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945 (onb.ac.at)und https://de.wikipedia.org/wiki/OstarbeiterOstarbeiter – Wikipedia
Auf dem ehemaligen Gut Alt Lappönen wurde in einem Gebäude ein bewachtes "Zwangs-Arbeits-Lager" für 40 Ostarbeiter eingerichtet, die alle auf den umliegenden Gütern arbeiten mussten. Das Gebäude wurde früher als "Schnitterkaserne" genutzt. In der übrigen Jahreszeit waren dort früher Tageslöhnen untergebracht gewesen. (Quelle: Erinnerung von Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies)
Eine junger weißrussischer Ostarbeiter Michael Kitursko,18 Jahren alt; wurde 1941 dem Hof der Tuttliesen „zugeteilt“ und er wohnte auch dort. Er wurde zu einem geachteten Familienmitglied mit gemeinsamen Mahlzeiten und einem eigenen Zimmer im Wohnhaus. Er erhielt auch dieselben Lebensmittelkarten wie die Tuttliesen. Seine Teilnahme an der Flucht 1945 wurde ihm vom Bürgermeister in Willschicken untersagt. Sein späteres Schicksal ist trotz veranlasster Nachforschungen durch das Rot Kreuz in Weißrussland im Heimat-Rajon Maladsetschna (belarussisch Маладзечанскі раён; russisch Молодечненский район) ungewiss geblieben.
Herr Meyer aus Aulenbach
Lothar Kuparat berichtet aus Aulenbach, der Nachbargemeinde von Wilkental:
In: Ein Spaziergang durch mein altes Aulenbach Lothar Kuprat Bremen Februar 2013
„… Ich gehe die Flötkestraße zurück bis an die Kreuzung (Insterburger Str.). Über die Brücke der Aula hinter Gefeller komme ich nach ca. 100m, rechts, an das erste Haus. Herbert Meyer, man sagte nur Jud Meyer, hatte hier bis 1938 sein Konfektionsgeschäft. Mein Spaziergang geht weiter, doch an das Haus komme ich zurück. …
Ich gehe zurück an das Konfektionsgeschäft Herbert Meyer. Da meine Mutter hier einkauft, gehe ich ab und zu mit. Eigentlich soll sie hier nicht einkaufen. Das bekomme ich erst später mit. Mein Stiefvater ist Beamter. Irgendwann steht vor dem Haus ein Schaukasten, innen "Der Stürmer", dem Hetzblatt von Julius Streicher. Ich habe mir die Bilder angeschaut und über die Karrikaturen gelacht. Die Schaufenster werden 1938 eingeschlagen, einige Tage wird Meyer in die Zellen des Spritzenhauses eingesperrt. Ich sehe seine Frau mit dem kleinen Kind, wie sie ihrem Mann das Essen bringt. Bürgermeister Ehmer bemüht sich um die Ausreise und bringt die Familie persönlich nach Insterburg. Ob er Erfolg hatte, habe ich bis heute nicht eindeutig klären können. In meinem Alter habe ich dieses Drama nicht verstanden. Der Vater war ein dekorierter Soldat des 1.Weltkrieges und im Ort beliebt und angesehen. Für den Ort ist es kein Ruhmesblatt, auch wenn der Einzelne sicher machtlos war.“
Quelle: [https://wiki.genealogy.net/images/1/12/Aulenbach_%28Ostp.%29_-_Ein_Spaziergang_durch_mein_altes_Aulenbach_2013.pdf Aulenbach_(Ostp.)__Ein_Spaziergang_durch_mein_altes_Aulen bach_2
Außenlager des KZ Stutthof in Ostpreußen 1943 siehe: 6. DV-BEG - Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (gesetze-im-internet.de) und Liste der Außenlager des KZ Stutthof – Wikipedia Karte: Foto: Privat/ MMCD New Media GmbH/ Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Quelle: Holocaust in Ostpreußen: Massenmord am Bernsteinstrand - DER SPIEGEL
Das Konzentrationslager Hohenbruch als „Arbeitserziehungslager“ bei Hohenbruch (bis 1938 Lauknen, seit 1946 Gromowo/Гро́мово) in Ostpreußen war ein von August 1939 bis Januar 1945 bestehendes Konzentrationslager, das der Gestapo in Königsberg unterstand.
"Das KZ Stutthof war ein deutsches Konzentrationslager, 37 Kilometer östlich von Danzig bei Stutthof im Landkreis Danziger Niederung auf dem Gebiet der annektierten Freien Stadt Danzig. Das Lager bestand nach vorbereitenden Arbeiten im Juli und August vom 2. September 1939 bis zum 9. Mai 1945." Etwa 110.000 Menschen waren insgesamt in diesem Konzentrationslager inhaftiert, wovon ungefähr 65.000 umkamen."
Quelle: KZ Stutthof – Wikipedia
„Angesichts des Anrückens der sowjetischen Truppen wurden im Januar 1945 die ostpreußischen Außenlager des KZ Stutthof aufgelöst und die Insassen über Königsberg nach Palmnicken getrieben. Den Todesmarsch überlebten von ursprünglich über 7000 jüdischen Häftlingen, überwiegend Frauen aus Polen und Ungarn, nur etwa 5000, die am 27. Januar in Palmnicken eintrafen.
Am nächsten Morgen lagen in den Straßen Dutzende erschossene und erschlagene Frauen in Häftlingskleidung, vielfach furchtbar entstellt. Nicht alle der entsetzten Palmnicker schwiegen. Der ursprüngliche Plan der SS-Wachmannschaften, die Häftlinge in einem Stollen des Bernsteinbergwerkes Anna einzumauern, scheiterte am Widerstand des Werksdirektors Landmann sowie des Güterdirektors und Volkssturmkommandanten Feyerabend, der an die in der Werksschlosserei eingepferchten Frauen Kartoffeln und Essen verteilen ließ. Auch andere Einwohner versuchten, den Häftlingen zu helfen.
Weil der Plan der Vernichtung durch Einmauern misslang, mussten sich etwa 2000 Häftlinge am 30. Januar an einer langen Grube im Bernsteinwerk paarweise nacheinander niederknien. Quelle: Jantarny – Wikipedia
Nach Martin Bergau ( Martin Bergau – Wikipedia ) tötete sie ein SS-Mann per Genickschuss, ein zweiter lud die Magazine der Pistolen nach. Die etwa 3000 Juden, die noch am Leben waren, trieb die SS in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar an die Steilküste zwischen Palmnicken und Sorgenau, weiter auf das Eis der Ostsee und schoss mit Maschinenpistolen auf sie.
Zehn Wochen später nahmen sowjetische Truppen den Ort ein und entdeckten die Leichen am Strand. Der Kommandeur, selbst russischer Jude, zwang die in Palmnicken verbliebene Zivilbevölkerung, die Toten aus dem Strand zu graben und in Massengräbern zu bestatten. Höchstens 15 der 7000 Gefangenen überlebten dieses letzte große Massaker an Juden im Zweiten Weltkrieg.
An einem Massengrab für 263 Opfer an der Grube Anna wurde 1999 ein Gedenkstein errichtet. 2011 wurde das Holocaust-Mahnmal Palmnicken eingeweiht“
Nach den bekannten Quellen gab es in Willkental keine "jüdische" Bevölkerung.
Nahe dem Tannenberg-Denkmal wurde während des Zweiten Weltkrieges das größte Kriegsgefangenenlager auf ostpreußischem Boden eingerichtet. In Baracken und Erdhöhlen wurden durchschnittlich 20.000 polnische, französische und sowjetische Soldaten untergebracht. Insgesamt starben hier 55.000 Kriegsgefangene, die auf dem Friedhof Schwenteinen (polnisch Świętajny) begraben wurden. Mit Wirkung zum 1. April 1941 wurden Teile der Stadt, die durch eine Flussregulierung auf das östliche Ufer der Passarge geraten waren, in den Landkreis Allenstein umgegliedert. Quelle: Olsztynek – Wikipedia
Ausblick auf den Oblast Kaliningrad
Zwischen dem Foto von 1925 von Berta und Ferdinand Tuttlies mit Enkel, dem Luftbild von 1980 und dem Foto zeigt der ehemalige Hoffläche der Tuttliesen von 1992 liegen 67 Jahre, in denen sehr viel passiert ist.
Zur Vertreibung der Bevölkerung aus Ostpreußen siehe den Text: "Willschicken - Erinnerungen, Flucht und Neuanfang in https://wiki.genealogy.net/Willschicken
Das obige Luftbild wurde um 1980 erstellt und zeigt Teile von Willschicken und Lindenhöhe. Zur Orientierung dient das Messblatt Willschicken von 1939 von Herrn Mattulat. Quelle: http://wikimapa.org/#lang=de&lat=54.800494&lon=21.837602&z=16&z=16&m=b Aktuell (ab März 2022) ist der Zugriff nicht möglich
Oblast Kaliningrad
Die Oblast Kaliningrad (russisch Калинингра́дская о́бласть Kaliningradskaja Oblast), auch Kaliningrader Gebiet genannt, ist die westlichste Oblast (Russisch für Gebiet) der Russischen Föderation. Sie ist eines der kleinsten Föderationssubjekte und zugleich die kleinste Oblast Russlands. Die Oblast ist mit 15.125 km² Fläche etwas kleiner als Schleswig-Holstein. Die Hauptstadt ist Kaliningrad, das ehemalige Königsberg (Preußen). Das Gebiet der Oblast umfasst etwa das nördliche Drittel des ehemaligen Ostpreußens (d. h. das ehemalige Gebiet der Provinz ohne das litauische Memelland und die polnischen Gebiete Ermland, Masuren und Oberland). Quelle: Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Die Sowjetunionwurde am 30. Dezember 1922 gegründet und am 26. Dezember 1991 aufgelöst und durch die russischen Föderation abgelöst. Als Föderationssubjekte (Subjekte der Föderation, auch Subjekte der Russischen Föderation) bezeichnet Russland 83 territoriale, mit gewisser politischer und administrativer Autonomie ausgestattete und im Föderationsrat vertretene Verwaltungseinheiten Russlands. Der abstrakte Begriff entspricht der russischen Bezeichnung Субъект Федерации (Subjekt Federazii); er wurde erst nach der Auflösung der Sowjetunion eingeführt, um die verschiedenen Kategorien von territorialen Einheiten mit unterschiedlichen Autonomiegraden zu berücksichtigen. Mit einer Fläche von ca. 17,1 Mio. km² ist die Russische Föderation der mit Abstand größte Staat der Erde und entspricht in seinen Dimensionen in etwa dem Kontinent Südamerika. 2021 betrug die Bevölkerung ca. 143,45 Mio. Einwohner, was einer Bevölkerungsdichte von ca. 8,3 Personen/km² entspricht. Die Bevölkerung Russlands ist sehr ungleichmäßig verteilt. 85 % der Einwohner leben im europäischen Teil, der dabei lediglich 23 % des russischen Territoriums umfasst. Der Anteil der Stadtbevölkerung blieb dort konstant bei 73 %.
Für Verteidigungs-, Zoll- und Außenpolitik ist ausschließlich die Zentralregierung zuständig. In anderen Bereichen wie z. B. Grundeigentum und Nutzung von Land, Rohstoffen, Wasser und anderen Ressourcen, im Gesundheitssystem und im Steuerwesen sind die Zentralregierung und die regionalen Behörden gemeinsam zuständig.
Im ländlichen Russland ist insbesondere die Reform der kommunalen Selbstverwaltung durch das Gesetz Nr. 131 »Über die allgemeinen Prinzipien lokaler Selbstverwaltung in der Russischen Föderation« vom 6. Oktober 2003, und deren genauen Vorschriften für die Marktintegration der ehemaligen Kollektivbetriebe von großer Bedeutung
Das in einem Übergangszeitraum von 2006 bis 2009 zu implementierende Gesetz beinhaltet nämlich nicht nur Regelungen zur Neueinteilung lokaler Verwaltungseinheiten, zum kommunalen Budget sowie zu lokalen Partizipationsformen, sondern sieht auch eine Neudefinition des Zuständigkeitsbereichs der Kommunen vor, die von jetzt an verbindlich für die Bereitstellung bestimmter öffentlicher Güter und Dienstleistungen verantwortlich sind.
Zu den Föderationssubjekten in der Russischen Föderation gehören:
- 21 Republiken. Diese besitzen eine eigene Verfassung und Gesetzgebung und haben innerhalb der Russischen Föderation den höchsten Grad an innerer Autonomie. Republiken sind für die größeren nicht-russischen Völker und für einen Teil der Krim errichtet worden. Außer Tatarstan, Tschetschenien haben alle Republiken den Föderationsvertrag vom 31. März 1992 mit Russland unterzeichnet.
- 1 Autonome Oblast (Awtonomnaja Oblast; ist nur der Jüdische Autonome Oblast)
- 4 Autonome Kreise (Awtonomny Okrug)
- 9 Regionen (Krai)
- 46 Gebiete (Oblast)
- 2 Städte mit Subjektstatus (Moskau, Sankt Petersburg
Die Gebiete Cherson, Donezk, Krim, Lugansk, Saporischschja und Sewastopol gehören völkerrechtlich und damit international anerkannt zum Nachbarstaat Ukraine, wurden aber 2014 im Rahmen der Annexion der Krim und 2022 nach dem Überfall von Russland annektiert.
Nachdem zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 Ostpreußen von der Roten Armee erobert worden war, bildete die sowjetische Regierung am 7. April 1946 aus dem seit Juli 1945 bestehenden Osobnij wojennij okrug (Besonderen Militär-Bezirk) die Kenigsbergskaja oblast im Rahmen der Russischen SFSR. Danach folgte die Verstaatlichung des Bodens, der Banken, der Industriebetriebe und der Versorgungsnetze, die sowjetische Gesetzgebung wurde eingeführt.
Bereits am 4. Juli 1946 erfolgte neue Namensgebung Kaliningrad und Kaliningradskaja oblast („Kaliningrader Gebiet“). Bis zur endgültigen Vertreibung der deutschen Bevölkerung erschien von1947 bis 1948 noch die deutschsprachige Propaganda-Zeitung "Neue Zeit", es wurden sogar noch deutsche Schulen und "Umerziehungsprogramme" eingerichtet.
Es war im Oblast Kaliningrad aber insgesamt eine sehr schlimme Zeit für die verbliebene deutsche Zivilbevölkerung. Sie war zu Arbeitsdiensten verpflichtet. Die Unterkünfte waren unzureichend. Die Verpflegung war so kümmerlich, dass etwa 5.000 Menschen pro Monat starben. Von zahlreichen - auch russischen - Augenzeugen wurde von übermäßig vielen Diebstählen, Massenvergewaltigungen und Morden unter der deutschen Zivilbevölkerung berichtet. Die russische Militärverwaltung verhielt sich weitgehend passiv und sah diese russischen Verbrechen (möglicherweise) als eine Reaktion auf die deutschen Verbrechen in Russland an. Von Beobachtern wurde aber immer wieder auf den übermäßigen Alkoholkonsum vieler russischer Soldaten hingewiesen, der von den Offizieren nur selten verhindert wurde und zu ausgeprägtem Vandalismus führte. Seit Mitte 1947 wurden die Soldaten der Roten Armee räumlich von der Wohnbevölkerung getrennt. Und so, wie die Divisionen der Roten Armee in Ostpreußen sich selbst zu versorgen hatten, so mussten auch die deutschen Sowchosarbeiter sich selbst versorgen. Der Hass "auf die deutschen Faschisten" wurde aber auch durch die Medien verbreitet und von Schriftstellern wie Ilja Grigorjewitsch Ehrenburg vor und nach dem Kriegsende in Zeitungsartikeln in der Prawda und in Büchern mit sehr großen Auflagen aufgeschrieben.
Quellen:
Lew Kopelew, Für immer bewahrt werden ("Хранить вечно")
Sowjetische Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg – Wikipedia
Ilja Grigorjewitsch Ehrenburg – Wikipedia
Die deutsche Restbevölkerung wurde nächst für die Aufrechterhaltung die absolut notwendigen Versorgungsfunktionen benötigt. Die etwa 130.000 Deutschen, die nach Kriegsende noch im Kaliningrader Gebiet verblieben waren, wurden dann nach zwei Jahren - ab 1948 - gewaltsam in die damals noch Sowjetisch besetzte Zone in Deutschland abgeschoben. Es waren mittlerweile "genug" russische Aussiedler im Oblast Kaliningrad eingetroffen. Von den deutschen Aussiedlern durfte nur Handgepäck mitgenommen werden.
Die beiden folgenden Karten zeigen die Oblast Königsberg mit russischer und deutscher Beschriftung
Karte: Oblast Kaliningrad, russisch, Quelle: Datei:KALININGRAD FINAL.svg.png – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Oblast Königsberg, deutsch, Quelle: Datei:KALININGRAD with historical German names.svg.png – GenWiki (genealogy.net)
Die massive Besiedlung durch sowjetische Zivilisten begann 1946 aufgrund einer speziellen Regierungsanordnung, die von Stalin persönliche unterschreiben worden war. Es wurden 23 Land- und Stadt-Kreise in Russland, Weißrussland und der Ukraine festgelegt, aus denen die Aussiedler nach Kaliningrad kommen sollten. Es waren überwiegend Gebieten, die von der deutschen Wehrmacht im 2. Weltkrieg besetzt und besonders verwüstet worden waren. Die geschätzten Zahlen der Ziviltoten langen in (Stamm) Russland bei 7 Mio., in der Ukraine bei 5 Mio. und in Weißrussland bei 2 Mio. Menschen. 30 - 40 % aller Dörfer waren in den besetzten Gebieten von der deutschen oder russischen Armee gezielt zerstört worden. In den ausgewählten 23 Land- und Stadtkreisen waren 70 - 80 % aller Gebäude zerstört.
Quellen:
Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg – Wikipedia
Verbrechen der Wehrmacht – Wikipedia
Wenn man der sowjetische Propaganda glauben möchte, wurden nur die allerbesten zum Aussiedeln nach Kaliningrad "eingeladen". So sollten es die besten Vorzeigearbeiter der Kolchosen sein. Das galt auch für die "Helden der Arbeit" in einigen industrielle Großbetriebe. In weiteren westlichen Gebieten Russlands wurden auch die Verwaltungen verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Spitzen-Verwaltungsangestelten in die Oblast Kaliningrad zu versetzen. In der Realität lebten aber die Vorzeigearbeiter in den Kolchosen, die Helden der Arbeit in den Industriekombinaten oder die Verwaltungsspitzen, in der Regel seit langem im bevorzugten Verhältnissen. Sie besaßen überwiegend etwas Land, ein Haus und ein Auto und hatten überhaupt keinen Grund auszusiedeln.
Konkret wurden aber alle Menschen registriert, die kommen wollten und alles verloren hatten. Ihre Lebenssituationen waren sehr schlecht. Unzumutbare Not-Unterkünfte und kaum oder wenig Arbeit und unzureichende Ernährung. Es waren hauptsächlich Menschen, die unter dem Krieg gelitten hatten. Menschen, die ihre Wohnung, ihr Haus, ihr Heimatdorf, ihr Familienoberhaupt oder ihre ganze Familie verloren hatten. Unter den typischen Übersiedlern waren mehr Frauen als Männer, mit einem oder mehreren Kindern. Der typische Kaliningrader Aussiedler war eine Witwe, die ihren Ehegatten an der Front verloren hatte und nun mit ihren Kinder alleine dastand. In der sowjetischen Behördensprache wurden diese Menschen als "unvollständige Familien" bezeichnet. Viele wollten sich und ihre Kinder vor dem Hunger retten, besaßen keine Informationen über die "Neue Heimat" und beantragten dennoch die Ausreise. Jeder Aussiedler benötigte zur Einreise eine Sondergenehmigung, auf die manchmal über ein Jahr gewartet werden musste.
Mit diversen Versprechungen und vielfachen Vergünstigungen wurden die Bevölkerung durch sehr große Werbekampanien in Zeitungen, Rundfunk, Kinofilmen, Plakaten, Schulen, Betrieben, Kolchosen und auf besonderen Parteiveranstaltungen beworben, um z. B. Mitglieder der Kolchosen im fernen Kaliningrad zu werden. Der Transport samt Hausrat und – falls vorhanden – Tiere (bis zu zwei Tonnen) war per Güterwagen gratis. Außerdem wurde mit einen eigenen kostenlosen Haus auf dem Lande geworben mit einem halben Hektar Land dazu eine Kuh oder ein Darlehen für ihre Anschaffung in Höhe von 3.000 Rubeln. Zudem wurden den Übersiedlern Schulden erlassen und sie wurden für drei Jahre von Steuern und Pflichtabgaben befreit.
Nicht zuletzt gab es für das Familienoberhaupt 1.000 Rubel - entsprach etwa zwei Jahresgehälter - und je 300 Rubel für jedes weitere Familienmitglied. Dies führte auch zu Scheinehen mit Scheinadoptionen von Kindern aus den Waisenhäusern. Dazu die Garantie, am Zielort zu vergünstigten Preisen einkaufen zu könne. Dazu zählte die Verordnung des Ministerrates der UdSSR vom 9. Juli 1946: Das Handelsministerium der UdSSR ist dazu verpflichtet, jeder Übersiedlerfamilie … am Ort zu staatlichen Preisen zu verkaufen: 30 Meter Baumwollstoff, 10 Liter Kerosin, 10 Kilo Salz, 40 Streichholzschachteln und für jedes Familienmitglied: Mäntel, ein Paar Schuhe, eine Kopfbekleidung (Tuch, Mütze), zwei Paar Socken und Strümpfe, zwei Rollen Faden und ein Kilo Kernseife.
Es wurden für die Aussiedler besondere Eisenbahntransporte zusammengestellt. Ab August 1946 kamen die ersten Transporte im Kaliningrader Gebiet an. Die Übersiedlungen dauerten mehrere Jahre und endeten Mitte der 50iger Jahre. Insgesamt kamen so über 42.000 Familien, mit zusammen 190.000 Menschen bis Ende 1953 in das Gebiet Kaliningrad. Insgesamt kamen aus Russland 70 %, aus Weißrussland 11 % und aus der Ukraine 7 %. Erstaunlicherweise siedelten viele Städter auf dem Land und viele Landbewohner in den Städten. Dieses führte zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen, die lange anhalten sollten
Quelle:
Jurij Kostjaschow, Am Schnittpunkt dreier Welten, In: Adrian von Arburg u. a. (Hrsg.): Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland.
Nicht alle Versprechen entsprachen aber der realen Situation vor Ort.
Das Militär war zunächst nur an den reibungslosen Ablauf der riesigen Kriegsreparationsleistungen interessiert. Alle Maschinen und Anlagen wurden im Oblast Kaliningrad abgebaut und nach Russland verschickt. Gewaltige Mengen an "interessanten Materialien" wurden aber auch "privat" abtransportiert. Es sind zunächst die Offiziere und Mannschaften, die sich Gebrauchsgegenständen eindecken, um sie auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen oder nach Hause zu schicken. Dann werden viele Häuser von Einheimischen aus dem benachbarten Litauen geplündert. Zuletzt erscheinen sogar offizielle Abgesandte aus Teilen der Sowjetunion mit regelrechten Bedarfslisten, darunter auch Rinder und Schafe, die in die UdSSR abtransportiert wurden.
Die örtlichen (Militär) Behörden war auf die Übersiedler sehr schlecht vorbereitet. Häufig wurden die Ankömmlingen am Bahnhof von einem Militärlaster abgeholt und am Bestimmungsort "ausgesetzt". Die genaue Auswahl der zu beziehenden Quartiere blieb häufig ihnen überlassen. Besonders die versprochenen Häuser – falle überhaupt vorhanden - waren fast alle mehr oder minder stark beschädigt. Einige waren aber noch oder schon bewohnt. In der Regel waren bei den unbewohnten Gebäuden alle Türen und Fenster zerstört oder herausgenommen. Die Dächer waren undicht, Brunnen verschmutzt, die Öfen waren kaputt oder ausgebaut. Große Teile der Bäume waren zu Feuerholz geworden.
Die für den privaten Gebrauch zugewiesenen landwirtschaftlichen Flächen zum Eigennutz waren zugewachsen. Die zugesagten landwirtschaftlichen Geräte waren oft nicht vorhanden. Diebstahl und Raub waren verbreitet. In manchen Dörfern hatte sich Kriminelle breitgemacht, die die Übersiedler belästigten. Nach 1945 waren viele der noch einigermaßen bewohnbaren Häuser schon an Partei-Kader vergeben, in Kasernennähe viele auch an Offiziere, die sich weigerten auszuziehen. Ab Mitte 1947 sollten die Soldaten räumlich von der Wohnbevölkerung getrennt werden - die Umsetzung dauerte aber noch Jahre. Da es an bewohnbaren Kasernenplätzen fehlte, die unbeschädigt waren, mussten sehr große Barracken-Lager errichtet werden. Zum Barracken-Bau und zur Herstellung von Bahnschwellen wurden sehr schnell Sägewerke in den großen Waldgebieten der Rominter-Heide eingerichtet. Erst in den 80ziger Jahren begann man dort wieder, mit der Aufforstung der entstandenen riesigen Kahlflächen.
Verschärft wurde diese Situation noch 1948 durch die Übergabe der Verwaltung vom Militär an zivile Stellen, was wiederum zu Konflikten führte, da z. B. die Militärverwaltung vorher Stadt- und Ortsteile, Gebiete und Dörfer mit noch vorhandenen und möglichen Aussiedlerunterkünfte wie Wohn- und Wirtschaftsgebäude - besonders aber Gutshöfe - zum "Auszuschlachten" durch die Soldaten freigaben. Zunächst wurde, wenn noch vorhanden, nach Wertvollem und Alkohol gesucht. Danach wurden Dielen, Türen, Fensterrahmen, Treppen, Dachstühle oder anderes Bauholz von den Soldaten für die Winterheizung in den Kasernen und Barracken herausgerissen. Diese Gebiete wurden dafür für längere Zeit vom Militär gesperrt. Es wurden sogar Kontrollstationen eingerichtet.
Diese Zustände führten insgesamt bei der Aussiedlern zu großen Enttäuschungen. Nach Schätzungen reisten in den ersten 10 Jahren bis zu 65 % der Aussiedler wieder in ihre Heimat zurück. Offizielle Zahlen dazu liegen nicht vor. Die neue Bevölkerung in Ostpreußen war in den ersten 10 Jahren nach dem Krieg einem ständigen Bevölkerungswechsel unterworfen. Manche "Spezialisten" reisten sogar zwei oder gar dreimal wieder ein. Erst am Ende der 50ziger Jahre trat eine langsame Stabilisierung der Bevölkerung ein.
Quellen:
Christian Schulz: Ein Klavier für das Gebietskomitee. Russen und Deutsche in Tollmingkehmen, Ostpreußen. In: Adrian von Arburg u. a. (Hrsg.): Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland.
Neben diesen "Freiwilligen" gab es auch "gelenkte" Besiedlung mit sogenannten „Sondersiedlern“.
Ins Land beordert wurden neben Angehörigen der hier ansässigen Garnisonen und Behörden auch Teile der aus der deutscher Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten, die Bestrafung wegen des Vorwurfes der Kollaboration mit dem Feind zu fürchteten hatten. Dazu kamen Strafgefangene aus den zahlreichen GULAG Lagern der Stalin-Zeit, die verpflichtet wurden, sich in dieser Region anzusiedeln. Das Schicksal dieser Sondersiedler endete zum Teil tragisch, da einige keinerlei Erfahrungen in der Landwirtschaft besaßen.
Die Zahl der GULAG Inhaftierten wuchs in der gesamten Sowjetunion bis 1953 auf 2,5 Mio. an Die Zahl der Inhaftierten wuchs auch deshalb, weil sowjetische Soldaten, die in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten waren, beziehungsweise Zwangsarbeit hatten leisten müssen, sowie heimkehrende zivile Ostarbeiter zu Hunderttausenden in den Gulag eingewiesen wurden. Sie galten als schuldig, weil sie angeblich Fahnenflucht begangen oder aber mit dem Feind kollaboriert hatten.
Fachleute schätzt die Zahlen der Sondersiedler im Oblast Kaliningrad in der unmittelbaren Nachkreiszeit auf etwa 80.000. Die "Sondersiedler" durften ihre Familienangehörigen erst ab 1953 nachholen, sie erhielten aber keine Vergünstigen wie die "normalen Aussiedler..
Quelle:
Westverschiebung von Polen
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurden die Grenzen des ehemaligen polnischen Staatsgebietes gemäß dem Potsdamer Abkommen nach Westen verschoben. Polen verlor das ethnisch gemischte, mehrheitlich von Ukrainern und Belarussen bevölkerte Drittel seines bisherigen Staatsgebietes an die Sowjetunion. Die dort ansässige polnische Bevölkerung, etwa 1,5 Millionen Menschen, wurde im Zuge der Zwangsumsiedlung von Polen aus den ehemaligen polnischen Ostgebieten 1944–1946 als Repatrianten nach Polen vertrieben. Bereits in den Jahren 1943–1944 waren zehntausende Polen in den Massakern in Wolhynien ermordet worden, hunderttausende hatten flüchten müssen.
Im Westen und Norden wurden die deutschen Gebiete östlich der Oder und Neiße (Oder-Neiße-Linie) bis gemäß den Vorgaben der Konferenzen der Alliierten in Teheran, Jalta und Potsdam Polen zuerkannt. Etwa fünf Millionen Deutsche waren gegen Kriegsende von dort geflohen und wurden durch Einreiseverbot an einer Rückkehr gehindert; nach dem Krieg wurden weitere 3,5 Millionen Menschen vertrieben. Einige deutsch- und polnischsprachige Oberschlesier und Masuren blieben in Polen. Viele, die deutsche Namen hatten, ließen diese in polnische Namen ändern. Der Gebrauch der deutschen Sprache wurde insbesondere in Schlesien zumindest bis in die 1970er Jahren von offizieller Seite eingeschränkt.
Die wiedergewonnenen Gebiete besiedelten drei Millionen Bürger aus Zentralpolen, etwa ein bis zwei Millionen Geflohene und Vertriebene aus Ostpolen und im Jahr 1947 etwa 150.000 durch die Aktion Weichsel aus dem Grenzgebiet zur Sowjetunion umgesiedelte Ukrainer und Ruthenen.
Polen hat 2020 mit rund 38 Millionen Einwohnern die achtgrößte Bevölkerungszahl in Europa und die fünftgrößte in der Europäischen Union. Im Jahr 2020 gehörte die Deutschen zu den nationalen Minderheiten in Polen mit 0,068 % der Bevölkerung. Die Anzahl der in Deutschland lebenden Polen beträgt ca. 1 Mio., wobei Doppelstaatler nicht hinzugerechnet werden.
Quelle: Polen – Wikipedia
Verwaltung im Oblast Kaliningrad
Die Verhaltungseinheiten im Oblast Kaliningrad haben sich im Laufe der Zeit vielfach geändert. Für Außenstehende ohne Spezialkenntnisse ist es schwierig, alle Veränderungen nachzuvollziehen Seit 2022 konnten folgend Verwaltungseinheiten festgestellt werden, es wird aber nicht den Anspruch auf eine aktuelle Vollständigkeit erhoben. Zu einer ersten Einschätzung der Bevölkerungsverteilung wurde die Dichte (Einwohner pro Quadratkilometer) berechnet und mit angegeben.
Kaliningrad (E/qkm 62)
Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Stadtkreise:
Baltijsk (Pillau E/qkm 356),
Jantarny (Palmnicken E/qkm 302),
Kaliningrad (Königsberg E/qkm 1937),
Laduschkin (Ludwigsort E/qkm 135),
Mamonowo (Heiligenbeil E/qkm 80),
Pionerski (Neukuhren E/qkm 1327),
Sowetsk (Tilsit E/qkm 952),
Swetlogorsk (Rauschen E/qkm 458),
Swetly (Zimmerbude E/qkm 344)
Rajon mit Stadtkreis-Verwaltung:
Gussew (Gumbinnen E/qkm 58) Der Stadtkreis Gussew bekam als Verwaltungseinheit im Jahr 2008 den Status eines "munizipalen" Rajons und wurde mit Munizipaler Rajon Gussew (усевский муниципальный район, Gussewski munizipalny rajon) bezeichnet; darin wurde die kommunale Selbstverwaltung auf die lokale Ebene ausgeweitet und die bestehenden sieben Dorfbezirke in vier Landgemeinden umgewandelt. Im Jahr 2013 bekam die Verwaltungseinheit wieder den Status eines Stadtkreises.
Der Munizipalkreis ist vorgesehen, wenn das Gebiet von einer einzigen Stadt aus zentral verwaltet werden soll, aber der Anteil dieser städtischen Bevölkerung weniger als 2/3 des gesamten Rajons ausmacht oder die Bevölkerungsdichte weniger als das fünffache der Bevölkerungsdichte der gesamten Russischen Föderation beträgt. (2022 betrug die durchschnittliche Dichte in der Russischen Föderation 8,45 E/qkm, mal 5 = 42,25 E/qkm) So wurden zum 1. Januar 2022 u.a. aufgrund dieser Vorgaben in der Oblast Kaliningrad zwölf Stadtkreise in Munizipalkreise umgewandelt
Rajons mit Munizipalkreis-Verwaltung:
Bagrationowsk (Preußisch Eylau E/qkm 32)
Gurjewsk (Neuhausen E/qkm 41 )
Gwardeisk (Tapiau E/qkm 38)
Krasnosnamensk (Lasdehnen/Haselberg E/qkm 10)
Neman (Ragnit E/qkm 29)
Nesterow (Stallupönen/Ebenrode E/qkm 15 )
Osjorsk (Darkehmen/Angerapp E/qkm 17)
Polessk (Labiau E/qkm 23)
Prawdinsk (Friedland E/qkm 15)
Selenogradsk (Cranz E/qkm 16)
Slawsk (Heinrichswalde E/qkm 12)
Tschernjachowsk (Insterburg E/qkm 36)
In den Jahren 1828-1835 führte eine Autobahn durch Insterburg, die später zur Reichsstraße Nr. 1 wurde. Seit 1860 ist die Stadt Eisenbahnknotenpunkt der Strecken Berlin-Königsberg-Kaunas und Tilsit-Thorn. Es gab auch eine lokale Eisenbahnlinie in der Stadt. Dank der guten Verkehrsanbindung haben sich in der Stadt eine Reihe von Industrieunternehmen angesiedelt - mehrere Maschinenbauwerke, eine Eisengießerei und eine Flachsspinnerei.
Der Erste Weltkrieg betraf auch Ostpreußen, auf dessen Territorium Kämpfe zwischen der russischen und der deutschen Armee stattfanden.
Am 24. August erschienen russische Kosakenpatrouillen in Insterburg, und schon am nächsten Tag wurde der Gouverneur der Stadt, Dr. M. Bierfreund, ernannt.
Das Hotel Dessauer Hof beherbergte das Hauptquartier der 1. Russischen Armee unter dem Kommando von General Rennenkampf. Am 5. September 1914 fand eine Parade statt, aber bereits am 11. September 1914 mussten die russischen Truppen unter dem Ansturm der 8. deutschen Armee die Stadt verlassen.
Während des Zweiten Weltkriegs, im August 1944, wurde die Stadt von britischen Flugzeugen bombardiert. Am 21. und 22. Januar 1945 marschierten während der Operation Insterburg-Königsberg Truppen der Roten Arbeiter- und Bauernarmee in die Stadt ein. 1972, wurde die 1610-1612 erbaute lutherische Pfarrkirche auf dem Alten Markt (heute Leninplatz) gesprengt. Eine der drei Glocken ist erhalten geblieben. Sie befindet sich heute in der Nikolaikirche in Hannover-Botfeld. Insterburg hatte 1939 43.928 Einwohner
Nach dem Krieg wurde die Stadt zu Ehren des Befehlshabers der 3. Weißrussischen Front, Iwan Danilowitsch Tschernjachowski, umbenannt.
Tschernjachowsk (russisch Черняховск, deutsch Insterburg, litauisch Įsrutis, polnisch Wystruć), ist als Stadt der Sitz des Stadtkreises Tschernjachowsk im Rajon Tschernjachowsk in der russischen Oblast Kaliningrad mit 35.400 Einwohnern). Weitere Städte größere sind Sowjetsk (Tilsit) mit 39.000 und Baltijsk (Pillau) mit 33.700 Einwohnern Stand 14. Oktober 2021.
Rajon Tschernjachowsk – Wikipedia
Seit der Auflösung der Sowjetunion und dem Beitritt der Nachbarländer in die EU liegt Tschernjachowsk in einer russischen Exklave und hat mit großen wirtschaftlichen Problemen und einer hohen Arbeitslosenquote zu kämpfen. 2003 erreicht die Stadt mit 44.300 Einwohner ihren Höchststand, seitdem ist aber die Tendenz rückläufig. 2021 waren es nur noch 35.400 Einwohner
1996 eröffnete der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschernjachowsk einen wiederhergestellten Friedhof aus dem Ersten Weltkrieg für 556 deutsche und 165 russische Gefallene. Die Anlage wurde unter anderem durch deutsche und russische Teilnehmer von Jugendlagern restauriert. Sie wurde von da an als Deutscher Soldatenfriedhof Insterburg zum Sammelfriedhof auch für über 8700 im östlichen Ostpreußen 1945 gefallene deutsche Soldaten. Die Umbettungen hierher dauern an. Lokalinitiativen stellten gemeinsam mit der Insterburger Landsmannschaft seit Mitte 1990er einige Bauten (Bogenbrücke) und Denkmäler (Ulanen) wieder her. Ein Reiterstandbild erinnert seit 2007 an den russischen Feldmarschall schottisch-baltischer Herkunft Michael Barclay de Tolly, der 1818 unweit der Stadt starb. Der Ordensburg nimmt sich die 1997 ins Leben gerufene private einheimische russische Stiftung Samok Insterburg an.
Tschernjachowsk ist ein wichtiger Eisenbahnknotenpunkt (Bahnhof Tschernjachowsk). Durch sie führt die Eisenbahnlinie Kaliningrad-Tschernyschewskoje (weiter nach Litauen, Weißrussland und Russland). Zwei weitere Eisenbahnlinien verbinden Tschernjachowsk mit Sovetsk (dann geht diese Eisenbahn nach Litauen) und Schelesnodoroschny (im Folgenden nach Polen). Die Autobahn A229 Kaliningrad-Minsk führt durch Tschernjachowsk.
In Tschernjachowsk gibt es einen Flusshafen am Fluss Pregolja (der Betrieb wurde nach dem Zusammenbruch der UdSSR eingestellt). Von 1936 bis 1945 gab es in Insterburg einen O-Busverkehr. Seit 1950 wird der öffentliche Nahverkehr mit Diesel-Busse organisiert.
Quelle: Tschernjachowsk – Wikipedia (Russische Wikipedia-Seite von Insterburg - übersetzt)
Der Rajon wurde am 7. April 1946 als Insterburgski rajon gegründet. Er entsprach ungefähr dem bis 1945 bestehenden Landkreis Insterburg, wurde im Nordwesten aber bis an die ehemalige Reichsstraße 138 herangeführt, beinhaltete dabei den Ort Popelken (1938 bis 1945 "Markthausen") und darüber hinaus auch den Ort Mehlauken (1938 bis 1945 "Liebenfelde"). Zuständig für den Rajon war ab Ende Mai 1946 zunächst die „Verwaltung für zivile Angelegenheiten des Rajons Insterburg“ (ru. Управление по гражданским делам Инстербургского района, Uprawlenie po graschdanski delam Insterburgskowo rajona).
Am 7. September 1946 wurde die Stadt Insterburg in Tschernjachowsk umbenannt und der Rajon in Tschernjachowski rajon. So wie die Stadt Insterburg kreisfrei geblieben war, war auch Tschernjachowsk zunächst rajonfrei. Am 6. Juni 1947 wurde zur Verwaltung des Rajons das Exekutivkomitee des Tschernjachowsker Rajonsowjets der Abgeordneten der Werktätigen ernannt (ru. Исполнительный комитет Черняховского районного Совета депутатов трудящихся, Ispolnitelny komitet Tschernjachowskowo rajonowo Soweta deputatow trudjaschtschichsja; kurz: Черняховский Райисполком, Tschernjachowski Rajispolkom). Bei der Gründung des Rajons Bolschakowo am 25. Juli 1947 gingen die in Kalinowka, Salessje und Wyssokoje umbenannten Orte Groß Aulowönen (1938 bis 1945 "Aulenbach"), Popelken und Mehlauken an diesen über.
Der Rajon Tschernjachowsk (russisch Черняховск), Landkreis Insterburg ist eine Verwaltungseinheit in der russischen Oblast Kaliningrad. Er hatte 2010 etwa 51.900 Einwohner. Er liegt im Zentrum der Oblast Kaliningrad. Seit 2016 besteht der Rajon nur noch administrativ-territorial und wird als Administrativer Rajon Tschernjachowsk (russisch Черняховский административный район) bezeichnet. Die kommunale Selbstverwaltung ist als Munizipalkreis organisiert, dessen Verwaltungssitz die Stadt Tschernjachowsk (Insterburg) ist. Der Rajon Tschernjachowsk bekam als Verwaltungseinheit im Jahr 2008 den Status eines "munizipalen" Rajons und wurde als Munizipaler Rajon Tschernjachowsk bezeichnet (ru. Черняховский муниципальный район, Tschernjachowski munizipalny rajon).
Darin wurde die kommunale Selbstverwaltung auf die lokale Ebene ausgeweitet und die bestehenden sieben Dorfbezirke sowie der Bereich der Tschernjachowsker Stadtadministration in drei Landgemeinden und die städtische Gemeinde Tschernjachowskoje umgewandelt. Im Jahr 2016 wurde die kommunale Selbstverwaltung (wieder) als Stadtkreis organisiert. Im Jahr 2022 wurde der Stadtkreis (wieder) in einen Munizipalkreis umgewandelt. Zu den Orte der kommunalen Selbstverwaltungseinheit Munizipalkreis Tschernjachowsk und Wüstungen im Rajon Tschernjachowsk siehe:
Quelle: Tschernjachowsk – Wikipedia
Das Wappen vom deutschen Insterburg wurde sowohl als Wappen als auch für die Flagge vom russischen Tscherjachowsk übernommen. Im September 2019 entschied ein Gericht, dass das Wappen geändert werden müsse, da es keine alphabetischen Zeichen enthalten dürfe. Daraufhin wurde am 13. November 2019 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mit Vertretern der Öffentlichkeit, Ethnographen und Heraldikern entscheiden soll, ob das Wappen in seiner ursprünglichen Form ohne Schriftzug bleibt oder ganz neu entworfen werden soll.
Abbildung: Stadtwappen von Insterburg, auf Notgeldschein, ausgegeben von der städtischen Sparkasse Insterburg während der Inflation von 1921, 70 Pfennige, Quelle: 70 Пфенu)нигов 1921, Инстербург подробное описание (notescollector.e
Abbildung: Flagge von Tscherjachowsk, Quelle: RUS Chernyakhovsk flag - Черняховск — Википедия (wikipedia.org)
Das Wort "Inster" war in der baltisch-preußischen Sprache der Name des Flusses, an dem die Burg errichtet wurde, und wird verwendet, um mit "Flüsse" übersetzt zu werden. Das Wort "Burg" bedeutete auf Deutsch "Festung". Der ganze Name "Insterburg" wurde mit "Festung am Wasser" übersetzt. Der Ortsname Insterburg wird 1340 erstmalig erwähnt: „ad castrum Insterburg“.
Insterburg wurde nach dem sowjetischen General Iwan Tschernjachowski in Tschernjachowsk umbenannt. Dieser General war Kommandeur der 3. Weißrussischen Front der Roten Armee, die weite Teile Ostpreußens eroberte, und kam am 18. Februar 1945 bei Mehlsack ums Leben. Der Nachname Chernyakhovsky stammt vom Namen der Stadt Chernyakhov in der Ukraine ab.
Das Dorf Grünheyde wurde 1785 als „cölmisch Gut“ erstmals erwähnt. Am 11. März 1874 wurde der Gutsort Amtsdorf und damit namensgebend für einen neu errichteten Amtsbezirk, der bis 1945 zum Kreis Insterburg im Regierungsbezirk Gumbinnen der preußischen Provinz Ostpreußen gehört. Im Jahre 1910 zählte Grünheide 249 Einwohner.
Am 30. September 1928 schlossen sich die Landgemeinden Berszienen (1936–1946: Berschienen), Kirchspiel Grünheide, und Budupönen (beide nicht mehr existent) mit dem Gutsbezirk Grünheide zur neuen Landgemeinde Grünheide zusammen. Die Einwohnerzahl betrug 1933 insgesamt 541 und stieg bis 1939 auf 611. Grünheide besaß neben Schule und Post eine Filiale der An- und Verkaufsgenossenschaft Insterburg sowie die Mühle Tetmeier mit großem landwirtschaftlichem Handel
Kaluschskoje (russisch Калужское, deutsch Grünheide, Kreis Insterburg, litauisch Gryneidė) ist ein Ort in der russischen Oblast Kaliningrad im Rajon Tschernjachowsk. Die Siedlung gehört zur kommunalen Selbstverwaltungseinheit Munizipalkreis Tschernjachowsk. Die Landgemeinde Kaluschskoje selskoje posselenije (ru. Калужское сельское поселение) wurde im Jahr 2008 eingerichtet.
Sie befand sich im Nordosten des Rajon Tschernjachowsk und umfasste eine Fläche von 237 km². Sie zählte 4.790 Einwohner (Stand: 14. Oktober 2010), die in 34 jeweils „Siedlung“ (russisch: possjolok) genannten Ortschaften lebten, die vorher den Dorfbezirken Kalinowski selski okrug, Kaluschski selski okrug und Sagorski selski okrug zugeordnet waren. Der Amtssitz der Gemeinde war Sagorskoje. Sagorskoje (russisch Загорское, deutsch Pelleningken, 1938–1945 Strigengrund, litauisch Peleninkai) ist ein Ort in der russischen Oblast Kaliningrad. Er liegt im Rajon Tschernjachowsk und gehört zur kommunalen Selbstverwaltungseinheit Stadtkreis Tschernjachowsk. Zum Ende 2015 wurde die Gemeinde aufgelöst und deren Orte in den neu gebildeten Stadtkreis Tschernjachowsk eingegliedert. Die Kaluschskoje selskoje posselenije war ursprünglich in 34 „Siedlungen“ untergliedert. Zur Liste dieser Siedlungen siehe:
Quelle: Kaluschskoje (Kaliningrad) – Wikipedia
Am 11. März 1874 wurde Groß Aulowöhnen Amtsdorf und somit namensgebend für einen neu errichteten Amtsbezirk. Die Einwohnerzahl des Ortes mit Kirche, Gut, Schule und zwei Ziegeleien betrug 341 im Jahre 1910. Am 1. Dezember 1923 kam es zum Zusammenschluss der Landgemeinde Groß Aulowönen mit der Nachbargemeinde Uszupönen (Uschupönen) zur neuen Landgemeinde Aulowönen (ohne Zusatz). Am 30. September 1928 schließlich wurden der Gutsbezirk Alt Lappönen und teilweise auch der Gutsbezirk Gründann (heute nicht mehr existent, vorher im Amtsbezirk Buchhof) in die Landgemeinde Aulöwnen eingemeindet. Die Einwohnerzahl stieg dadurch bis 1933 auf 1.026 und belief sich 1939 auf 1.049.
Kalinowka (russisch Калиновка, deutsch Aulowönen), 1938 –1945 Aulenbach (Ostpreußen), litauisch Aulavėnai) ist ein Ort in der russischen Oblast Kaliningrad. Er gehört zur kommunalen Selbstverwaltungseinheit Munizipalkreis Tschernjachowsk zur Landgemeinde im Rajon Tschernjachowsk. Gleichzeitig wurde der Ort Sitz eines Dorfsowjets und Verwaltungssitz. Der Ort erhielt im Juni 1947 die russische Bezeichnung Kalinowka, offenbar nach dem russischen Wort kalina, das auf den Strauch Gewöhnlicher Schneeball verweist. Seit Juli 1947 gehörte Kalinowka zum Rajon Bolschakowo und seit dessen Auflösung Ende 1962 zum Rajon Tschernjachowsk. Von 2008 bis 2015 gehörte der Ort der Landgemeinde Kaluschskoje selskoje posselenije an und seither dem Munizipalkreis Tschernjachowsk. Im Jahr 2022 wurde der Stadtkreis (wieder) in einen Munizipalkreis umgewandelt Kalinowka ist ein Dorf im Rajon Tschernjachowski des Kaliningrader Gebiets Kaliningrad, das zur ländlichen Siedlung Kaluschskoje (Grünheide) gehört. Die Einwohnerzahl von Kalinowka beträgt 2010 457 Personen.
Quelle: Kalinowka (Kaliningrad, Tschernjachowsk) – Wikipedia
Die Fläche der (teil) aufgelassenen Dörfer Wilkental und Alt Lappönen und wurde nach 1945 der weiter bestehenden Gemeinde Kalinowka (russisch Калиновка, deutsch Aulowönen) bzw. Lindenhöhe zu Kaluschskoje (russisch Калужское, deutsch Grünheide) zugeschlagen. Die Auflassung bewirke, dass alle früheren ländlichen Privatgrundstücke dem Rajon in Form von Kolchosen oder dem Oblast als Sowchosen zugeordnet wurden. Der Verstaatlichung des Bodens folgte die der Banken, der Industriebetriebe und der Versorgungsnetze, die sowjetische Gesetzgebung wurde eingeführt.
Auf den folgenden deutschen Karten von 1939, den Google Luftbildern vom 24.03. 2016 und den russischen Karten von 2012 ist das Vorhandensein und Nichtvorhandensein von Straßen und Gebäuden erkennbar, obwohl es auch Besonderheiten gibt. Auf den Luftbildern sind schon Neubauten zu finden, die auf der russischen Karte noch nicht vorhanden sind. Demnach ist der Abbildungsstand dieser russischen Karten wahrscheinlich vor dem 24.03.2016 anzusehen.
Wilkental / Willschicken lag ca. 22 km nördlich von Insterburg und ca. 3 km östlich von Aulenbach. Willschicken (1938 umbenannt in Wilkental) wurde etwa um 1785 als Schatulldorf erwähnt. Es lag in Ostpreußen, in Preußisch-Litauen im Regierungsbezirk Gumbinnen, Landkreis Insterburg, Amtsbezirk Franzdorf, im Kirchspiel Aulowönen. 1939 leben in Willschicken 127 Einwohner in 35 Haushalten auf 22 Höfen, davon sind 12 Einwohner unter 6 Jahren, 102 zwischen 14-65 Jahren und 23 Personen über 65 Jahren alt. Es werden folgende Erwerbstätige gezählt: 104 Personen in der Land- und Forstwirtschaft, 6 Personen in Handwerk und Industrie, ohne eigenen Beruf sind 36 Personen. Es gibt 35 mithelfende Familienmitglieder und 37 Arbeiter. Diese wohnen nicht alle in Willschicken. Quellen: Niekammers Güteradressbuch 1932, Kurt Henning und Frau Charlotte geb. Zilius, Der Landkreis Insterburg, Ostpreußen - Ein Namenslexikon, ca. 1970, Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990 von Dr. Michael Rademacher M.A. Es war auch der Wohnsitz der Familien Ferdinand Tuttlies und Ewald Tuttlies. In russischen Darstellungen wird die ehemalige Fläche von Wilkental nach 1945 dem Ort Datschnoje (Alt Lappönen) zugeschlagen. Zum Thema Wüstungen im Rajon Tschernjachowsk siehe auch die Liste im Anhang in: Wikipedia Tschernjachowsk und zur allgemein Dorfentwicklung: Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Gemeinde Wilkental, Die Zuordnungen auf dem Messtischblatt von Wilkental (1939) wurde von Herrn Mattulat unter Mithilfe von Hildegard Kiehl geb. Tuttlies erstellt, Quelle: Messtischblatt 1196 (1939) / 1197 (1934) und GOV:WILTALKO04VT
Karte: Teile der Gemeinde Kalinowka (Aulowöhnen) mit Teilen der Gemeinde Datschnoje (Alt Lappönen) und der aufgelassene Gemeinde Wilkental 2012, russische Quelle: Begräbnis von 183 deutschen Soldaten auf der topographischen Karte von 2001 (prussia39.ru)
Datschnoje (russisch Дачное, deutsch Alt Lappönen, litauisch Lapėnai) ist ein Dorf (russisch дере́вня село́) in der russischen Oblast Kaliningrad. Er gehört zur kommunalen Selbstverwaltungseinheit Stadtkreis Tschernjachowsk im Rajon Tschernjachowsk. In Kriegsfolge kam Alt Lappönen 1945 mit dem nördlichen Ostpreußen zur Sowjetunion. 1947 erhielt der Ort die russische Bezeichnung „Datschnoje“ und wurde gleichzeitig dem Dorfsowjet Kalinowski selski Sowet im Rajon Bolschakowo zugeordnet. Später gelangte der Ort mit dem Dorfsowjet in den Rajon Tschernjachowsk. Von 2008 bis 2015 gehörte Datschnoje zur Landgemeinde Kaluschskoje selskoje posselenije und seither zum Stadtkreis Tschernjachowsk.
Quelle: Dachnoe - Alt Lappenen bis 1946 (prussia39.ru)
Am östlichen Rand Datschnojes befindet sich ein gut erhaltener und gepflegter Kriegsgräberfriedhof des Ersten Weltkrieges. 183 Soldaten der deutschen kaiserlichen Armee, die im August/September 1914 gefallen sind, sind in Alt Lappenen auf dem "Heldenfriedhof" begraben. In der Mitte des Militärgrabes befindet sich auf einem niedrigen Steinsockel ein 5 m hoher Obelisk aus Granitblöcken. Auf der Ebene des Denkmals befindet sich im oberen Teil eine Inschrift, die derzeit schwer zu unterscheiden ist - das Bild des Ordens vom Eisernen Kreuz. Um den Obelisken herum stehen sechs unregelmäßig geformte Steine aus rosafarbenem Granit, auf denen die Namen der Toten eingraviert sind, die heute kaum noch zu unterscheiden sind. Das rechteckige Territorium des Militärgrabes ist von einem Metallzaun umgeben. Eine Betontreppe mit Metallgeländer führt zum Eingang. Durch den Erlass der Regierung des Kaliningrader Gebiets vom 23. März 2007 Nr. 132 erhielt das Begräbnis der im August-September 1914 gefallenen deutschen Soldaten den Status eines Kulturerbes von lokaler (kommunaler) Bedeutung. Das Kriegsgrab wurde 1999 vom Deutschen Volksbund zur Kriegsgräberpflege restauriert. Im Zentrum steht ein Obelisk aus Granit, der Anfang der 1920er Jahre aus Oberschlesien nach hier geholt wurde. Außerdem sind beschriftete Grabstelen zu sehen, und im Jahre 2010 wurden zusätzliche Symbolkreuzgruppen aufgestellt. Zum Thema Kriegsgräberstätte siehe : Alt Lappönen - Bau, Pflege und Instandsetzung | Volksbund.de auch Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net) und den Gliederungspunkt 7.5.2. in diesen Text.
Das Gut Alt Lappönen lag westlich von Willschicken. (siehe auch Gliederungspunkt 6.3.2 Gut Alt Lappönen in diesem Text). Im Jahre 1910 zählte der Gutsbezirk Alt Lappönen 147 Einwohner. Am 30. September 1928 gab Alt Lappönen seine Eigenständigkeit auf und wurde in die Landgemeinde Aulowönen (Kalinowka) eingegliedert.Während der Hyperinflation 1920 wurde das Gut, es ist noch 457 ha groß, aber aufgelöst. Es entstanden 24 Bauernhöfe – alle ca. 20 ha groß, die, als das Rittergut Alt Lappönen nahe Willschicken nach 1920, dessen letzter Besitzer Herr Ornhorst war, durch die gemeinnützige „Baugesellschaft Königsberg“ für Neusiedler bereitgestellt wurden. Hier wurde eine zusätzlich Tuttlies-Familien als Neusiedler heimisch - siehe Karte Lappönen-Neusiedler. Alt Lappönen wurde 1925 unter Beibehaltung des Ortsnamens Aulowönen angegliedert und bildet somit einen Ortsteil von Aulowönen (Kalinowka russisch Калиновка). Direkt in Aulowönen war auch noch ein weiteres Mitglied der Tuttliesen, nämlich Johann Ferdinand Tuttlies zu Hause. Er besaß einen Bauernhof und ein Baugeschäft. Er hat als Maurermeister seinen Enkel Ferdinand Tuttlies persönlich zum Maurer ausgebildet. Ebenfalls hat in diesem Baugeschäft der Ur-Enkel Erich Tuttlies eine Maurerlehre absolviert - beide aus Willschicken. Zum Thema Alt Lappönen siehe auch Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Teile der Gemeinde Kalinowka (Aulowöhnen) mit der russischen Gemeinde Dachnoye (Alt Lappönen) 2012, russische Quelle: Begräbnis von 183 deutschen Soldaten auf der topographischen Karte von 2001 (prussia39.ru)
Pillwogallen später Lindenhöhe grenzte nord-westlich an Willschicken. Die unmittelbare Nachbargemeinde von Wilkental hatte 1939 gezählte 187 Einwohner auf 32 Höfen, 8 davon bildeten den alten Dorfkern - an der Grünheider - Aulowöhner Chaussee. Sie verläuft in der oberen Kartenhälfe von Osten nach Westen. Hier lag auch das Kolonialwarengeschäft mit Gastwirtschaft und Saalbetrieb der Familie Kiehl bzw. Lerdon. In Pillwogallen lernte Hildegard Tuttlies ihren Mann Gerhard Kiehl kennen und ging dort zur Schule. In Geschäft von Fritz Lerdon wurde der tägliche Bedarf eingekauft. Es wurden auch die angeschlossene Gaststätte und die Tanzvergnügen besucht. Hier hatte auch der Posthalter Link seine Poststelle. Die Hebamme, die Berta Tuttlies bei den Geburten half, wohnte hinter dem Gasthof. Die Eltern von Ursel Weihnowski, der Schulfreundin von Hildegard Kiehl, hatten in Lindenhöhe ihren Hof. Zum Thema Lindenhöhe siehe auch Willschicken – GenWiki (genealogy.net)
Karte: Teile der Gemeinde Kaluschskoje (russisch Калужское) Grünheide mit der aufgelassenen Gemeinde Lindenhöhe 2012, russische Quelle: Begräbnis von 183 deutschen Soldaten auf der topographischen Karte von 2001 (prussia39.ru)
Internetzugriffe auf Verwaltungsseiten des Rajon Tschernjachowsk (Insterburg) und der russischen Oblast Kaliningrad (Ostpreußen).
Es gibt eine russische Internetseite des Nachbarortes von ehemaligen Willschicken nämlich Dachnoye (Alt Lappönen)
dachnoye kalingrad - Bing Karten
Dachnoe - Alt Lappenen bis 1946 (prussia39.ru)
Auf der obigen Seite Dachnoe - Alt Lapp(ö)nen ist ein Video von Dachnoe - Alt Lapp(ö)nen von 3:25 Min. von 12.5.2022 aus der Luft zusehen.
Zum Video über Dachnoe (Alt Lappönen) die Quelle: 4K. Дачное. Черняховский район. Калининградская область - YouTube
Über Kalingrad (Insterburg) siehe den Link
Preußen39 - Kaliningrader Gebiet (prussia39.ru)
Über Willschicken / Wilkental siehe den Link
Über Kalinowka (Aulowönen) siehe den Link
Kalinowka (Kaliningrad, Tschernjachowsk) – Wikipedia
Über Alt Lappönen siehe den Link
Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)
Im Internet ist die "Verwaltung der Kommunalbildung Tschernjachowski-Stadtbezirk des Kalinader Gebietes" vertreten
Die Seiten der Verwaltung des Stadtbezirk Tschernjachowski können teilweise u.a. mit der Suchmaschine BING automatisch ins Deutsche übersetzt werden vertreten unter dem Link
(inster39.ru) .
Ein weiterer "offizieller" Link, auch für die gesamte Russische Föderation ist der Link "Meine Stadt"
Volksenzyklopädie "Meine Stadt" (mojgorod.ru)
Volksenzyklopädie "Meine Stadt". Kaliningrader Gebiet (mojgorod.ru)
Volksenzyklopädie "Meine Stadt". Tschernjachowsk (Kaliningrader Gebiet) (mojgorod.ru)
Umfangreiche digitalisierte Karten von Kaliningrad gibt es in der Plattform EtoMesto unter:
Zwei Kilometer des Kaliningrader Gebiets (etomesto.ru)
Königsberg plan of 1928 (etomesto.com)
Weitere (Propaganda) Quellen sind
der Königsberger Express online koenigsberger-express.com
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Das Internetportal „Kaliningrad-Domizil“ wurde Anfang Juli 2023 abgeschaltet.
Kirche
Allein in den Jahren von 1917 bis 1922 verurteilten die bolschewistischen Machthaber in Russland 2.691 Priester, 1.962 Mönche und 3.447 Nonnen der russische orthodoxen Kirche aus ideologischen Gründen zum Tode, außerdem wurden ca. 15.000 Geistliche ohne Urteil hingerichtet. Die Zahl der geistlichen Würdenträger reduzierte sich damit von 160 im Jahr 1914 auf vier amtierende Bischöfe im Jahr 1943. Von den über 50.000 Kirchen in der Sowjetunion konnten 1943 noch gerade 500 genutzt werden. Die Religionsverfolgung unter Stalin und seinen Nachfolger wurde bis etwa 1960 fortgesetzt.
Quelle: Kirchenverfolgung in der Sowjetunion – Orthpedia
Die Welle der Christenverfolgung in Russland am Ende der 1950er-Jahre und Anfang der 1960er-Jahre hatte im Kaliningrader Oblast keine große Wirkung, weil die Gruppen der noch vorhandenen Gläubigen sehr klein, fest im Glauben und erfolgreich im Geheimen agierten (maximal 20 bis 30 Leute). Im Jahre 1967 wurde in Kaliningrad lediglich eine baptistische Gemeinde registriert, die ein Gebetshaus eröffnete und bis 1985 die einzige legale religiöse Gruppe blieb.
Von den 294 Kirchen, die es 1945 Ostpreuße gab, wurden 252 durch den Krieg beschädigt oder zerstört. Die Kirchtürme waren häufig von Artilleriebeobachtern besetzt und wurden deshalb zuerst beschossen. Zweckentfremdet, als verfallende Ruine gerade noch erhalten oder gänzlich vom Erdboden verschwunden ist der überwiegende Teil der Kirchen im Oblast Kaliningrad. Von den erhaltenen oder halb zerstörten Kirchbauten wurden im Oblast nach dem Krieg viele zweckentfremdet - z. B. als Kasernenunterkunft, Kino, Konzertsaal, Museum für den Atheismus, Sporthalle, Stall oder Lager. Darüber hinaus waren Kirchen oft Fundorte für weiterzuverwendende Baustoffe wie Ziege, Dachpfannen und Holzbalken. Holz der Empore, Kirchengestühl, Altare, Kanzeln, Wandbilder, Verkleidungen, Türen und Fenster wurden häufig zum Verfeuern im Winter gebraucht. Ab 2010 wurden noch benutzbare evangelische und katholische Kirchen in orthodoxe umgewidmet.
Quelle: Kategorie:Kirchengebäude der Kirchenprovinz Ostpreußen – Wikipedia
Die Kirche in Aulowönen (der Ort hieß von 1938 bis 1946 Aulenbach (Ostpreußen)) war eine Mitte des 18. Jahrhunderts neu erbaute Feldsteinkirche mit (späterem) Holzturm. Das Vermieten der Kirchstände und Sitze war wohl immer ein sehr einträgliches Geschäft für die Gemeinde. Eine Liste aus dem Jahr 1799 nennt die Namen derjenigen, die sich so einen Platz in der Kircher erworben haben, fast die Hälfte der dort aufgeführten Namen sind Salzburger Nachkommen. Bis 1945 war sie das evangelisches Gotteshaus für die in 44 Orten im Kirchspiel Aulowönen (heute russisch: Kalinowka) lebenden Menschen. Im Jahr 1925 zählte die Gemeinde 4726 Gemeindeglieder. Die 1610 gegründete Kirche in Aulowöhnen, die Tauf-, Konfirmation-, Hochzeits- und Beerdigungskirche der Tuttliesen aus Willschicken wurde nach 1945 zu einem nicht bekannten Zeitpunkt abgerissen. Der ehemalige Standort der Kirche ist heute nicht mehr erkennbar.
Erst in den 1990er Jahren entstanden wieder neue evangelisch-lutherische Gemeinden, von denen heute Bolschakowo (Groß Skaisgirren, 1938–1946 Kreuzingen) dem heutigen Kalinowka am nächsten liegt.
Zur evangelisch-lutherischen Kirche in der Oblast Kaliningrad gehören 2010 etwa 1.000 Gemeindeglieder in 38 Gemeinden. 2020 lebten noch etwa 4.000 Menschen deutscher Nationalität im Oblast. Durch Abwanderungen und altersbedingt nehmen die Mitgliederzahlen der Gemeinden langsam ab, Zuzüge werden seit 2010 kaum noch verzeichnet. Sie werden von vier Pastoren sowie einem Propst betreut, deren Pfarrbezirke den drei Kirchenregionen entsprechen:
- Region Kaliningrad (Königsberg) (Auferstehungskirche in Kaliningrad)/Westteil
- Region Tschernjachowsk (Insterburg)/Mitte und Nordteil
- Region Gussew (Gumbinnen) (Salzburger Kirche in Gussew)/Ostteil
Die Salzburger Kirche (russisch Зальцбургская кирха Salzburgskaja kircha) steht in der russischen Stadt Gussew (Gumbinnen) im ehemaligen Ostpreußen und der heutigen Oblast Kaliningrad. Sie wurde ursprünglich von Salzburger Exulanten genutzt. Bis 1945 gehörte sie zum Kirchenkreis Gumbinnen innerhalb der Kirchenprovinz Ostpreußen der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Heute ist sie der Propstei Kaliningrad der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland (ELKER) im Verband der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien (ELKRAS) zugehörig.
Neben der Kirche steht seit 1998 das Diakoniezentrum „Haus Salzburg“. Unter anderem erhalten dort regelmäßig Schüler einer nahen Dorfschule ein Mittagessen. Leiter der Einrichtung ist seit 1998 Alexander Michel, ein Wolgadeutscher. Ferner steht in Gussew die „Salzburger Anstalt“. In Bielefeld wird als Nachfolgeeinrichtung der „Salzburger Anstalt“ in Gumbinnen das Seniorenheim „Wohnstift Salzburg“ betrieben. Die „Stiftung Salzburger Anstalten“, die ihren Sitz ebenfalls in Bielefeld hat, pflegt die Verbindungen nach Gussew. 1911 wurde der „Salzburger Verein“ in Gumbinnen gegründet, der bis heute den Zusammenhalt der ehemaligen „Salzburger“ fördern soll.
Die Evangelisch-Lutherische Propstei Kaliningrad ist einer von zwölf Kirchenbezirken der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland (ELKER) im Verbund der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland, der Ukraine, in Kasachstan und Mittelasien (ELKRAS). Sie hat ihren Sitz in Kaliningrad (ehemals Königsberg (Preußen)). Sergei Golzwert (russisch Сергей Гольц ерт; geboren 1969 in Sterlitamak, Baschkortostan) ist ein russischer evangelisch-lutherischer Theologe und seit 2023 Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland (ELKER).
Die Propstei Kaliningrad ist Trägerin von zwei sozial-diakonischen Einrichtungen:
- Haus Salzburg: Diakoniezentrum in Gussew (Gumbinnen)
- Carl-Blum-Haus: Altenheim in Sadoroschje (bis 1938 Mallenuppen, 1938–1946 Gembern) bei Osjorsk (Darkehmen, 1938–1946 Angerapp)
Quellen:
Aulenbach – GenWiki (genealogy.net)
Propstei Kaliningrad – Wikipedia
Evangelisch-lutherische Propstei Kaliningrad/Königsberg (archive.org)
Erst ab 1990 änderte sich die Situation der Christen in Russland langsam. Ende 1989 besucht Michail Gorbatschow Johannes Paul II. in Rom. Danach trauten sich die Kirche in Russland langsam wieder in die Öffentlichkeit und konnten sich auch offiziell bei den Behörden registrieren lassen. "Die bisherige Kirchenpolitik war falsch“, räumt 1990 der Pressesprecher des staatlichen Kirchenamtes, Jurij Smirnow, unumwunden ein. Gorbatschow brauche den Beitrag der Kirchen zur moralischen Erneuerung der sowjetischen Gesellschaft, denn Millionen von Gläubigen in der Sowjetunion „hören doch in erster Linie auf das, was in der Kirche gesagt wird.
Die Ruinen der Kirchen im Oblast werden als Kulturerbe behandelt und sie fallen seit 2010 fallen sie unter die Zuständigkeit der russisch-orthodoxen Kirche. Im Frühjahr 2009 erhob die Russisch-Orthodoxe Kirche erstmals Anspruch auf ein Dutzend früherer Sakralbauten im Kaliningrader Gebiet. Seitdem hat sie sich über 40 Immobilien vom russischen Staat überschreiben lassen. 2011 tritt das umstrittene Gesetz zur "Rückübertragung" von Kirchenbesitz an die Orthodoxe Kirche tritt in Kraft.
Etwa die Hälfte der Einwohner des Kaliningrader Gebiets sind 2020 russisch-orthodoxe Christen. Hinzu kommen armenische und ukrainische Orthodoxe. Neben zahlreichen Konfessionslosen gibt es u. a. noch Minderheiten von Angehörigen der römisch-katholischen Kirche (vorwiegend Litauer), Protestanten (Deutsche), sowie einige Migranten als Buddhisten und Muslime (Tataren). Die Zahl der praktizierenden russisch-orthodoxe Christen wird auf etwa 30 % geschätzt - es sind überwiegend ältere Menschen.
Quelle: Oblast Kaliningrad: Bevölkerung und Städte | Länder | Kaliningrader Gebiet | Goruma
Am 26. Dezember 1984 ernannte man Kirill (Wladimir Michailowitsch Gundjajew, russisch Владимир Михайлович Гундяев) zum Bischof der russisch orthodoxen Diözese Smolensk und zum Administrator der Diözese Kaliningrad. Im Jahre 1985 wurde die erste orthodoxe Kirchengemeinde in Kaliningrad offiziell registriert. Der damalige Bischof von Smolensk, Kyrill, besuchte im selben Jahr die Stadt Kaliningrad. Die Kaliningrader Oblast wurde in die Diözese (Eparchie) Smolensk eingegliedert. Das Patriarchat von Moskau umfasst insgesamt 164 Diözesen, Eparchien genannte, lokale Körperschaften in der Russischen Föderation. Zu ihrem kanonischen Territorium zählt nach eigenem Verständnis das Gebiet der ehemaligen UdSSR (mit Ausnahme von Georgien und Armenien), außerdem China, Japan und die Mongolei, dazu gekommen ist das Oblast Kaliningrad.
Man feierte in der Kaliningrader Gemeinde 1986 den ersten orthodoxen Gottesdienst nach dem 2. Weltkrieg in einem Gebetshaus in der Tretjakovskaja-Straße und Vater Sofronij wurde der erste Pfarrer. Bald war die Hauskapelle zu klein, da es insgesamt 500 Gemeindemitglieder gab. Zugleich mit der Registrierung erhielten die orthodoxen Gläubigen die Ruinen der ehemaligen protestantischen Juditter Kirche zugesprochen, in einem Vorort von Königsberg. Die Rekonstruktion der Juditter Kirche war nach einem Jahr beendet und die Kirche dem heiligen Nikolaus von Myra geweiht, wie bereits die erste Kirche in Königsberg im 13. Jahrhundert. 2023 gehört diese Kirche zu einem orthodoxen Frauenkloster und heißt seither Nikolaikirche (russisch Свято-Никольская церковь/Swjato-Nikolskaja zerkow).
Im Jahre 1986 wurde die zweite Kirchengemeinde in Baltijsk (Pillau) einem großen Militärstandort und in den folgenden Jahren im Oblast 14 weiter Kirchengemeinden und Klöster gegründet. In Kaliningrad selbst wurden ab 2010 vier ehemaligen protestantischen Kirchen und eine katholische Kirche der orthodoxen Kirche übergeben.
Im Jahre 1988 wurde der 1000. Jahrestag der Christianisierung Russlands gefeiert, wodurch einer breiteren Öffentlichkeit bewusstwurde, dass die Kirche und alte Traditionen im Oblast Kaliningrad noch lebendig waren.
Die Diözese Kaliningrad und Baltijsk wurde schließlich am 31. März 2009 durch Teilung der früheren Diözese von Smolensk und Kaliningrad geschaffen. Die neuerbaute russisch-orthodoxe Christ-Erlöser-Kathedrale ist mit 73 m das höchste Gebäude Kaliningrads und das größte Kirchengebäude der Oblast Kaliningrad. Seit dem 31. März 2009 dient sie als Metropolitankirche der Diözese von Kaliningrad und Baltijsk. Sie hat 3.000 Plätze.
Quelle: Christ-Erlöser-Kathedrale (Kaliningrad) – Wikipedia
2020 gab es im Oblast Kaliningrad 73 russisch orthodoxe Gemeinden, 43 (umgebaute) Gotteshäuser, 3 Klöster, 1 Schule, 8 Kindergärten und eine Priesterausbildungsstätte. Seit dem 20.11.2016 ist Seraphim (Melkonjan Wladimir Setrakowitsch), Erzbischof von Kaliningrad und dem Baltikum.
Nach dem Tod von Patriarch Alexius II. wurde der Metropolit Wladimir Michailowitsch Gundjajew am 6. Dezember 2008 in der Sommerresidenz der Patriarchen in Peredelkino bei Moskau von den sieben ständigen Mitgliedern des Heiligen Synod in geheimer Abstimmung zum Statthalter („locum tenens“) des Patriarchenamtes der Russisch-Orthodoxen Kirche gewählt. Er erhielt den Namen Kyrill I. Der Pomestny Sobor, das höchste Konzil der russisch-orthodoxen Kirche, an dem Vertreter aller Diözesen (Eparchien) teilnahmen, wählte ihn am 27. Januar 2009 bereits im ersten Wahlgang mit 508 von 702 abgegebenen Stimmen zum 16. Patriarchen in der Geschichte der russischen Orthodoxie. Am 1. Februar 2009 wurde er in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale inthronisiert. Seit dem 1. Februar 2009 ist Kirill I. Patriarch von Moskau und der ganzen Rus und damit der Vorsteher der Russisch-Orthodoxen Kirche.
Journalisten der Zeitungen Kommersant und Moskovskij Komsomolets warfen Kyrill nach der Wahl Profitgier und Missbrauch des Privilegs der zollfreien Einfuhr von Alkohol Tabak, Zigaretten und Alkohol vor, dass der Kirche von 1992 bis 1997 Jahre gewährt wurde. Nach dem Zerfall der Sowjetunion erhielt die Kirche offizielle Privilegien, darunter das Recht, Alkohol, Tabak und Zigaretten zollfrei einzuführen. 1995 verdiente das Nikolo-Ugreschki-Kloster, das direkt dem Patriarchat unterstellt ist, 350 Millionen Dollar mit dem Verkauf von Alkohol. Die Abteilung für auswärtige Kirchenbeziehungen des Patriarchats, die Kyrill leitete, verdiente im selben 75 Millionen Dollar mit dem Verkauf von Tabak.
Dem Ministerium für kirchliche Außenbeziehungen wurde vorgeworfen, als größter Lieferant ausländischer Zigaretten in Russland aufgetreten zu sein. Die Gewinne dieser Operationen, die angeblich unter Kirills Leitung stand, wurden vom Soziologen Nikolai Mitrokhin für die gesamte Zeit des Privilegs auf insgesamt 5,2004 Milliarden US-Dollar geschätzt. Es gibt bisher keine eindeutigen Beweise dafür, dass der Metropolit Kyrill tatsächlich Gelder veruntreut hat. Wahrscheinlicher ist, dass die Gewinne aus der Einfuhr von Tabak, Zigaretten und Alkohol für dringende Ausgaben der Kirche verwendet wurden. In Russland gibt es keine Kirchensteuer. Die Religionsgemeinschaften finanzieren sich hauptsächlich durch Kollekten und den Verkauf von Kerzen, Ikonen und Büchern.
Russische Blogger haben Gerüchte über das Kirchenoberhaupt veröffentlicht: Ob Kyrill von dem Geld insgesamt seine neun eingetragenen Immobilien in Moskau und St. Peterburg, zahlreiche Kunstgegenstände, und teure Uhren (z. B. eine goldenen Breguet-Uhr) privat erworben hat, ist unklar. Zu seinen persönlichen Besitztümern sollen auch eine Mercedes-Maybach-Luxuslimousine, etwa 20 Residenzen in Diözese mit klimatisch angenehmen Regionen, die Jacht „Pallada“ gehören und eine Vorliebe für Skiferien in der Schweiz bestehen. Im Süden der Hauptstadt Moskau befindet sich das Künstlerdorf Peredelkino. In der Sowjetunion galt die Siedlung als Zufluchtsort der Intelligenzija, der Dichter und Schriftsteller. Unweit von Peredelkino lebt heute nach Recherchen des Portals „Meduza“ der ukrainische Ex-Präsident Wiktor Janukowitsch. Nach der Maidan-Revolution floh der als prorussisch geltende Politiker nach Russland. Der Ex-Präsident wohnt in guter Nachbarschaft. Etwas südlich seiner Residenz befindet sich eine sehr große parkähnliche Anlage. Der Hausherr des luxuriösen Landhauses soll Patriarch Kirill sein, das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche. Kritiker sprechen von einer "kleinen Oligarchen-Ausstattung". "Offiziell" bewiesen ist davon bisher nichts.
Quellen:
In Russland verschwindet eine Uhr in Kyrills Ärmel - The New York Times (nytimes.com)
Meduza — Das wahre Russland. Heute.
Im Sommer 2022 verhängten einige Staaten aufgrund der öffentlichen Unterstützung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine Sanktionen gegen das Patriarchat von Kyrill. Zuvor hatte Kirill der Russische Intervention in Syrien begrüßt. Am 4. Mai 2022 wurde das Patriarchat in eine Liste von 58 Einrichtungen aufgenommen, die von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Invasion in der Ukraine für Sanktionen vorgeschlagen wurden. Spätere Berichte besagten jedoch, dass er nach Intervention der ungarischen Regierung von der Liste gestrichen wurde. Kyrill wurde Anfang 2022 auch von Kanada, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich sanktioniert und ab Mai 2023 auch von der Tschechischen Republik.
Das Nachrichtenmagazin Forbes berichtete am 20. Februar 2009: Kyrill soll, wie sein Vorgänger der Patriarch Alexej, auch zeitweiliger ein ehemaliger KGB-Agent gewesen sein. Kirill ließ sich in den 1970er Jahren vom KGB anwerben und wurde dort zum geheimen Mitarbeiter «Michailow». Kyrill, ein enger Verbündeter des russischen Staatschefs Wladimir Putin, hat am 8.5 2022 Putins Herrschaft als "ein Wunder Gottes" bezeichnet."
Quellen:
Patriarch Kirill of Moscow - Wikipedia
Putin regiert den russischen Staat - und auch die russische Kirche (forbes.com)
Russland: Das Luxusleben von Putin, Medwedew – und Marsalek (wiwo.de)
Bevölkerung
Da der Oblast Kaliningrad bis 1969 selbst für normale Sowjetbürger gesperrt war, entwickelte es sich wirtschaftlich nur sehr langsam - anders dagegen die Bevölkerung.
Bevölkerung der Oblast Kaliningrad nach Volksgruppen | ||||||||||||||
Nationalität | VZ 1959 | % | VZ 1970 | % | VZ 1979 | % | VZ 1989 | % | VZ 2010 | % | VZ 2021 | % | ||
Russen | 473.861 | 78 | 564.469 | 77 | 632.717 | 78 | 683.563 | 78 | 772.534 | 86 | 809.546 | 91 | ||
Ukrainer | 35.717 | 5,9 | 48.044 | 6,6 | 54.656 | 6,8 | 62.750 | 7,2 | 32.771 | 3,7 | 12.515 | 1,4 | ||
Belarussen | 57.178 | 9,4 | 68.808 | 9,4 | 72.465 | 9 | 73.926 | 8,5 | 32.497 | 3,6 | 11.360 | 1,3 | ||
Armenier | 524 | 0,1 | 740 | 0,1 | 953 | 0,1 | 1.620 | 0,2 | 9.226 | 1 | 8.379 | 0,9 | ||
Litauer | 21.262 | 3,5 | 23.376 | 3,2 | 19.647 | 2,4 | 18.116 | 2,1 | 9.769 | 1,1 | 4.279 | 0,5 | ||
Deutsche | 648 | 0,1 | 1.068 | 0,2 | 1.218 | 0,2 | 1.307 | 0,2 | 7.349 | 0,8 | 4.118 | 0,5 | ||
Tataren | 2.202 | 0,4 | 2.752 | 0,4 | 3.226 | 0,4 | 3.556 | 0,4 | 4.534 | 0,5 | 3.250 | 0,4 | ||
Polen | 3.287 | 0,5 | 4.028 | 0,6 | 4.245 | 0,5 | 4.287 | 0,5 | 2.788 | 0,3 | 1.402 | 0,1 | ||
Juden | 4.520 | 0,7 | 4.517 | 0,6 | 3.816 | 0,5 | 3.200 | 0,4 | 1.123 | 0,1 | 671 | 0,1 | ||
Einwohner | 610.885 | 100 | 731.936 | 100 | 807.985 | 100 | 871.159 | 100 | 941.873 | 100 | 1.029.966 | 100 | ||
Quelle: Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Bei den russischen Volkszählungen gab es bis 2021 eine wachsende Bevölkerungszahl im Oblast Kaliningrad. Die Einwohnerschaft wuchs zwischen 1959 und 2021 um 419.081 Personen oder 68,8 %. Das Wachstum zwischen 2010 und 2021 beschränkt sich allerdings auf die Stadt Kaliningrad und den ihn teilweise umgebenden Rajon Gurjewsk (Kaliningrad). Gurjewsk (Neuhausen) weist mit 41 E/qkm die höchste Bevölkerungsdichte aller Rajons mit Munizipalkreis-Verwaltung aus.
2020 sind etwa 50 % der Bevölkerung nicht in der Oblast geboren; vor allem nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion sind viele Russen aus den ehemaligen Teilrepubliken zugewandert. Einen wichtigen Faktor der Bevölkerung stellt das Militär dar, es lebten 2010 etwa14.500 Armeeangehörige in der Oblast.
Es hat sich ein Suburbaner Gürtel um Kaliningrad gebildet. Wohlhabende Großstädter haben direkt an der Ostsee zahlreiche luxuriöse Villen errichten lassen. Der Stadt Kreis Pionerski ist ein Beispiel. Am 22. März 1993 wurde Pionerski aus dem bisherigen Verwaltungs-Verband ausgegliedert und zu einer Stadt mit Oblast Bedeutung hochgestuft. Am 31. März 2004 erhielt die Stadt als kommunale Selbstverwaltungseinheit zusätzlich den Status eines Stadtkreises. 2022 hat die Stadt mit 1327 E/qkm nach Kaliningrad mit 1937 E/qkm mit die höchste Bevölkerungsdichte im gesamten Oblast.
Im Jahr 2011 wurde in Pionerski eine Residenz für den Präsidenten der Russischen Föderation fertiggestellt. Die Residenz thront seit 2011 nördlich von Kaliningrad direkt an der Ostseeküste des Samlandes, in Pionerski, dem ehemaligen Neukuhren, das bereits seit 1837 Seebad ist.
Zu deutscher Zeit war es das älteste Ostpreußens, Reichskanzler Bismarck hatte hier eine Sommervilla. Der schlossartige Neubau im pseudohanseatischen Backsteinstil ist nicht öffentlich zugänglich. Russlandweit soll es etwa 20 Putin Residenzen geben - sie liegen alle in landschaftlich besonderen Gegenden.
Quelle: Kaliningrader Gebiet: Russlands Exklave zwischen Litauen und Polen - WELT
Einige Residenzen sollen sogar in Putins Privat-Besitz sein. So die Residenz am Kap Idokopas (russisch Резиденция на мысе Идокопас Residenzija na myse Idokopas). Sie ist ein palastähnliches Gebäude im Italianate-Stil mit umfangreichen Außenanlagen. Die Anlage befindet sich am Schwarzen Meer in der Nähe von Praskowejewka südlich von Gelendschik. Nach zahlreichen Berichten seit 2011 handelt es sich um eine Residenz von Wladimir Putin, was Putin erstmals am 25. Januar 2021 persönlich dementierte.
Alexei Nawalny hatte zuvor den Film "Ein Palast für Putin" veröffentlicht, infolgedessen kam es zu Protesten in Russland. Nachdem 2020 ein lebensgefährlicher Giftanschlag auf ihn verübt wurde, ist er seit 2021 inhaftiert und muss eine mehrjährige Gefängnisstrafe absitzen. Zudem drohen ihm in einem weiteren Strafprozess viele weitere Jahre Haft
Quelle: Residenz am Kap Idokopas – Wikipedia
Alle 12 Rajons mit Munizipalkreis-Verwaltung auf dem Lande weisen ab 2010 teilweise starke Bevölkerungsrückgange durch Abwanderung hauptsächlich in die Hauptstadt Kaliningrad auf. Es ist fraglich, ab die große Gebietsreform von 2022 diesen Trend stoppen kann.
Beim Anwachsen von Russlanddeutschen in der obigen Tabelle handelt es sich fast ausschließlich um neue Zuwanderer aus anderen russischen Regionen und nicht um wohnhaft gebliebene Ostpreußen. Bis 1989 lebten nur wenige Personen mit Nationalitätsangabe Deutsch in der Oblast. Nach dem starken Anstieg bis 2010 hat eine Abwanderungswelle eingesetzt. Bei den übrigen Volksgruppen hat seit 1989 nur die Zahl der Personen aus dem Kaukasus und Transkaukasus zugenommen. Vor allem die zentralasiatischen Länder Tadschikistan, Usbekistan und Kirgisien sind in hohem Maße auf Geldüberweisungen angewiesen, die von den Arbeitsmigranten in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. Trotz hoher Arbeitslosigkeit unter den Einheimischen macht sich ein hoher Migrantenanteil in niedrig qualifizierten Beschäftigungen, die schlecht bezahlt wurden, bemerkbar. Besonders Zuwanderer aus Zentralasien und dem Kaukasus arbeiten häufig in der Baubranche und im Handel „ohne Papiere“. Alle Minderheitengruppen verzeichneten aber zwischen 2010 und 2021 eine starke Abwanderung aus dem Oblast, sie finden keine Arbeit mehr.
Quelle: Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Russland erlebte insgesamt in seiner Geschichte auch umfassende Auswanderungsbewegungen. So wanderten beispielsweise von Beginn der 1950er bis Mitte der 1970er Jahre 2,7 Millionen Menschen in andere Sowjetrepubliken ab. Mit der Lockerung der strikten Ausreisebeschränkungen in den späten 1980er Jahren stieg zudem die Auswanderung von ethnischen Minderheiten wie Deutschen und jüdischen Glaubens aus der Sowjetunion und nahm nach 1989 Massencharakter an. Lebten der Volkszählung von 1989 zufolge knapp 842.300 Deutsche auf dem Gebiet der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR), so waren es in der Russischen Föderation im Jahr 2010 rund 394.000. In Deutschland waren bis 2011 rund 612.000 Menschen aus dem Gebiet der Russischen Föderation als Aussiedler aufgenommen worden. 2020 lebten rund elf Millionen in Russland geborene Menschen im Ausland.
Unter denjenigen, die Russland verlassen, befinden sich viele gut ausgebildete Arbeitskräfte, Intellektuelle und politische Aktivisten, sodass diese Bewegungen auch unter dem Stichwort "Braindrain" diskutiert werden. Der Braindrain dürfte sich durch die russische Invasion in der Ukraine und die damit in Zusammenhang stehende weitere Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit in Russland noch weiter verschärfen. Bereits Mitte März 2022 gingen erste Schätzungen von 200.000 russischen Intellektuellen aus, die das Land seit Beginn des Kriegs verlassen hatten. Schätzungen der "Baltisch Republikanische Partei" BRP (siehe unten) sprechen von 2.000 Bewohnern, die den Oblast Kaliningrad seit 2021 aus "moralischen Gründen" verlassen haben.
Bei der notwendigen Visaerteilung werden unterschiedliche Behörden-Hindernisse aufgebaut.
Das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland war am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Damit sollte die Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erleichtert werden. Der Rat der EU hat am 9.9.2022 einen Beschluss angenommen, mit dem das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt wird. Daher gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodex für die russischen Bürgerinnen und Bürger, die in die EU einreisen. Das bedeutet, dass die Antragsgebühr von 35 € auf 80 € steigt, mehr Dokumente vorgelegt werden müssen, die Bearbeitungszeiten länger werden und die Ausstellung von Mehrfachvisa restriktiver gehandhabt wird.
Für Russen, die auswandern wollen, gilt ein sehr wichtiger Aspekt, der die Rückkehr nach Russland ermöglicht (falls erforderlich) und keine Einschränkungen bei der Nutzung von Eigentum in Russland mit sich bringt. Dem Sinn der Präsidialerlasse vom 1. März 2021 nach führt eine doppelte Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung in den Ländern, die von der russischen Regierung als „unfreundlich“ eingestuft werden, automatisch zu einem Verbot des Verkaufs, Kaufs oder Umsatzes von Immobilien in Russland. Die EU gilt z. B. als unfreundlich.
Quelle: Umgekehrte Migration: Russland wird zum Auswanderungsland in Eurasien – EURACTIV.de
Die Bundesrepublik wird ihre Konsulate ab dem 01.07.2023 in Kaliningrad, Nowosibirsk und Jekaterinburg schließen. Das Generalkonsulat in St. Petersburg bleibt bestehen, stellt aber ebenfalls keine Visa mehr aus. Die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Moskau wird weiterhin Visa für russische Staatsangehörige ausstellen. In Deutschland bleibt nur noch eines von fünf russischen Konsulaten geöffnet, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin. Damit reagiere man auf die Entscheidung Moskaus, die Personalobergrenze für deutsche Einrichtungen in Russland auf 350 Personen zu senken. Nur die Botschaft in Berlin und eines der Konsulate in Bonn, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und München sollen geöffnet bleiben.
Die Zahl der in Russland lebenden Migranten wurde zuletzt, im Jahr 2020, auf 11,6 Millionen geschätzt, der Großteil davon stammt aus ehemaligen Sowjetrepubliken, die "nach Hause" zurückgekehrt sind. Zusätzlich zu diesen offiziellen Zahlen kann man von einer hohen Zahl ausländischer Staatsangehöriger ausgehen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Russland aufhalten. Die staatliche Migrationsbehörde schätzt, dass sieben bis acht Millionen ausländische Staatsangehörige illegal in Russland arbeiten; einige Politiker sprechen von bis zu 15 Millionen illegal im Land lebender Menschen.
Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/intellektuelle-verlassen-russland-100.html
Schätzungen sprechen von 45.000 offiziellen Arbeitsimmigranten und ca.30.000 "Papierlose" die im Oblast ihr Geld verdienen, und es nach Hause schicken, um ihre Familien zu versorgen. Seit der Ukraine-Kriege hat aber eine starke Rückwanderung eingesetzt, sie finden keine Arbeit mehr.
Viele Jahre zählte die russischen Förderration zu den zahlenmäßig bedeutendsten Einwanderungsländern der Welt. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine könnte einen Wendepunkt für das bisherige Migrationsverhalten darstellen. Einerseits lassen sich bereits im April 2022, wenige Wochen nach Beginn des Kriegs, vor allem von gut ausgebildeten, jungen Menschen große Auswanderungsbewegungen beobachten. Andererseits muss die russische Regierung befürchten, dass ein Aufenthalt in Russland für viele der temporären Arbeitsmigranten aus Zentralasien durch die langfristigen Folgen der vom Westen verhängten Sanktionen nicht mehr lukrativ erscheint.
Zurzeit sind Arbeitsmigranten auf Grund des Einzuges von Wehpflichten in Russland willkommen. Lt. Presseberichte wird in Russland eine Kriegswirtschaft organisiert und benötigt dringend zusätzliche Arbeitskräfte, besonders in Form von Arbeitsmigranten. Kehren die Kriegsteilnehmer aber wieder nach Hause zurück, ändert sich die Situation auch in der Wirtschaft. Sodann könnte sich der bereits in der Pandemie eingesetzte Abwärtstrend der Einwanderung nach Russland weiter fortsetzen. Dies könnte auch die Bevölkerung - auch durch Kriegstote - weiter schrumpfen lassen. 2021 verzeichnete Russland den größten natürlichen Bevölkerungsrückgang seit dem Zerfall der Sowjetunion. Binnen eines Jahres (Oktober 2020 bis September 2021) starben in Russland fast eine Millionen Menschen mehr als im selben Zeitraum geboren wurden. Hintergründe waren die alternde Bevölkerung des Landes und hohe Sterbefallzahlen während der Pandemie.
Russische Föderation | ||||
Jahr | Bevölkerung | Veränderung | Geburtenrate | Sterberate |
m. Ukraine | ||||
2011 | 142,96 Mio | 0,08% | 14,1 ‰ | 15,2 ‰ |
2012 | 143,20 Mio | 0,17% | 14,7 ‰ | 14,8 ‰ |
2013 | 143,51 Mio | 0,21% | 13,2 ‰ | 14,5 ‰ |
2014 | 143,82 Mio | 0,22% | 13,3 ‰ | 13,1 ‰ |
2015 | 144,10 Mio | 0,19% | 13,3 ‰ | 13,0 ‰ |
2016 | 144,34 Mio | 0,17% | 12,9 ‰ | 12,9 ‰ |
2017 | 144,50 Mio | 0,11% | 11,5 ‰ | 12,4 ‰ |
2018 | 144,48 Mio | -0,01% | 10,9 ‰ | 12,5 ‰ |
2019 | 144,41 Mio | -0,05% | 10,1 ‰ | 12,3 ‰ |
2020 | 144,07 Mio | -0,23% | 9,8 ‰ | 14,6 ‰ |
2021 | 143,45 Mio | -0,43% | 9,6 ‰ | 16,7 ‰ |
Quelle: Bevölkerungswachstum und Einwohner in Russland (laenderdaten.info)
Russland hat im Laufe der letzten 60 Jahre unterschiedliche Trends beim Bevölkerungswachstum erlebt. Insgesamt sind die demografischen Herausforderungen groß. Den ersten spürbaren Rückgang nach Ende des zweiten Weltkrieges verzeichnete man ab 1965, als sich das ohnehin nicht besonders große Wachstum von zuvor 1,12% nahezu halbierte. Danach blieb sie bis in die frühen 1990er Jahre auf einem niedrigen Niveau. Quelle: Russland – Wikipedia
Seit dem Zerfall der ehemaligen Sowjetunion 1991 bis 2008 war die Wachstumsrate negativ, die Bevölkerungszahl sank also. Dies ist auf eine deutlich sinkende Geburtsrate bei gleichzeitig steigender Sterberate und Abwanderung in Ausland zurückzuführen. Quelle: Russlan
Die russische Regierung hat mehrere nationale Programme eingeleitet, die helfen sollen, die Geburtenrate zu steigern. Seit 2007 erhielten Eltern ab ihrem zweiten neugeborenen Kind eine einmalige staatliche Beihilfe (Mutterschaftskapital) in Höhe von fast 10.000 Euro (2012). So hatten sich die Geburtenzahlen in Russland von 1,48 Mio. (2006) auf 1,9 Mio. (2012) erhöht. 2018 erhielten Familien vergünstigte Hypotheken und Zuschüsse teils schon ab dem ersten Kind; für 3 Jahre wurden 9 Milliarden Dollar budgetiert. Im Februar 2019 erklärte Präsident Wladimir Putin, sich nicht mit der sinkenden Geburtenrate abzufinden, und kündigte weitere Erleichterungen für Familien mit Kindern an. Das Oblast Kaliningrad hat ein eigenes Programm aufgelegt, um Familien auf dem Lande zu unterstützen.
In den letzten Jahren drehte sich die Wachstumsrate in Russland allerdings erneut um den Nullwert, was zumindest teilweise auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein kann. Fast 400.000 Todesfälle gab es in Russland nach offiziellen Angaben.
In Kaliningrad Oblast gab es seit Januar 2020 insgesamt 201.778 bestätigte Fälle von COVID-19. Statistisch gesehen bezogen auf die Ortsbevölkerung mit ca. 20 % eine der höchsten veröffentlichen Zahlen in ganz Russland.
Quelle: Entwicklung der Coronavirusfälle: Kaliningrad Oblast, Russland (201.778 Fälle) (coronalevel.com)
2020 lag die Fertilitätsrate, also die Anzahl der Geburten pro Frau in Russland zuletzt bei 1,49, im Oblast Kaliningrad bei 1,45, in Deutschland bei 1,43. Um eine "ausgeglichene" Bevölkerung zu erhalten, müssten die Quote - ohne Migrantenzuwachs - bei 2,1 liegen.
Quelle: Gesamtfertilitätsrate – Wikipedia
Wirtschaft
Das Gebiet Kaliningrad ist die westlichste Region Russlands. Es ist seit der Unabhängigkeit der baltischen Staaten im Jahre 1991 ohne direkte Verbindung zum Mutterland. Seitdem müssen Visa für die Ein- und Ausreise beantragt werden. Das Gebiet hat sich von seit 1991 von einem abgeschirmten militärischen Sperrgebiet langsam zu einer Wirtschaftsregion entwickelt. Die Gebietshauptstadt Kaliningrad kann zwar einige Erfolge ausweisen. Dem gegenüber bleibt das längliche Umland aber zurück. Große Teile der ländlichen Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft.
Valerij Galcov unterscheidet folgende Phasen der wirtschaftlichen Entwicklung im Oblast Kaliningrad (ergänzt durch Kriege in der Ukraine)
- 1945 - 1950 chaotische Gründungsperiode
- 1951 - 1965 geordneter Umbau
- 1966 - 1975 relative Stagnation
- 1976 -1986 totale Stagnation
- 1986 - 1991 erfolglose Perestrojka
- 1992 - 2014 beginnende Vermarktlichung
- 2014 - 2023 Einbußen aufgrund der Sanktionen wegen des Kriege in der Ukraine. Umstellung auf eine Kriegswirtschaft
Quelle: Valerij Galcov, Grundlegende Besonderheiten der Geschichte des Kaliningrader Gebietes
Die Zerstörung der historischen Bau-Struktur der Hauptstadt während des Zweiten Weltkrieges, die oft chaotische Bebauung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, sowie die groß angelegte Privatisierung und Kommerzialisierung der 1990er- und 2000er-Jahre zusammen mit der darauffolgenden Wirtschaftskrise hatten einen enormen Einfluss auf Charakter und Qualität des Stadtbildes von Kaliningrad. Die Teil-Rekonstruktion der historischen Altstadt, moderne Stadtarchitektur, triste Plattenbau-Vorstädte und bunt zusammen gewürfelte Suburbs wechseln sich ab. Während in der Gebietshauptstadt Kaliningrad vor allem nach 1991 ein rascher Strukturwandel zu beobachten war und in einem wahren Bauboom neue hochwertige Wohnungen und Einkaufszentren entstanden, war in den meisten Dörfern und kleinen Städten von einem Aufschwung wenig zu spüren. 2021 lebten im Gebiet Kaliningrad 1.029.966 Einwohner, davon 219.900 im ländlichen Raum.
In der Stadt Kaliningrad leben 420.500 Einwohner, mithin 45 Prozent der gesamten Einwohner des Gebiets. Hingegen bewohnen nur 23 Prozent den ländlichen Raum. Die Gebietshauptstadt Kaliningrad hat eine überaus dominierende Rolle, sowohl hinsichtlich der Einwohnerzahl als auch im Blick auf Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft. Bei der Energieversorgung seiner strategisch wichtigen Ostsee-Exklave Kaliningrad will Russland nicht länger auf den Gastransport durch das EU- und Nato-Land Litauen abhängig sein. In Anwesenheit von Präsident Wladimir Putin wurde am 10.01.2019 ein LNG-Terminal (Liquified Natural Gas) in Betrieb genommen, wie der russische Energiekonzern Gazprom mitteilte. Seit 2010 war das Kernkraftwerk Kaliningrad als erstes Kernkraftwerk der Oblast nahe Neman an der Memel im Bau, dieses sollte sowohl das Stromdefizit nach der Abschaltung des litauischen Kernkraftwerks in Ignalina kompensieren als auch zur Erzeugung anderweitig exportierbaren Stroms dienen. Allerdings verkündete im November 2015 der russische Energieminister, dass die Bauarbeiten in absehbarer Zeit nicht wieder aufgenommen werden, als Grund gab er veränderte wirtschaftliche Bedingungen an.
Die Hauptstadt startet zahlreiche Kampagnen in den elektronischen Medien präsentierte sich auf Direktveranstaltungen einiger Handelskammern in Deutschland, um Investoren anzuwerben, was vor den Ukraine-Kriegen auch einigen Erfolg hatte. Direkt nach dem Ende der Sowjetunion kamen teilweise Glücksritter, Abzocker und rechtsgesinnte Reaktionäre auch aus Deutschland in die Region, die aber bald wieder verschwanden. In Kaliningrad engagierten sich im Jahre 2020 etwa 340 seriöse deutsche Unternehmen. Allmonatlich traft sich der Deutsch-Russische Wirtschaftskreis.
Quellen:
Nach dem Beginn des Ukraine-Krieg gab es im Oblast Kaliningrad bei den Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland aber einen deutlichen Einbruch. Investoren standen vor der Frage, ihr Invest teilweise oder ganz zu verlieren oder, trotz moralischen Bedenken, weiterzumachen.
Die Stadt ist ein bedeutendes Wirtschafts- und Industriezentrum, das über den Kaliningrader Seeschifffahrtskanal mit dem Vorhafen Baltijsk an der Ostsee verbunden ist. Zu den bedeutendsten Wirtschaftsbereichen gehören unter anderem die chemische Industrie, der Maschinenbau, die Möbelindustrie, die Herstellung von Musikinstrumenten sowie die Nahrungsmittelindustrie. Kaliningrad ist als ganzjährig eisfreier Seehafen ein wichtiger russischer Standort für die Werftenindustrie.
Seit 2007 baute die Jantar-Werft (die ehemalige Schichau-Werft) Fregatten für die indische Marine.
In der Stadt gibt es die größte Fischereiflotte Russlands sowie den Automobilhersteller Avtotor. Avtotor (russisch Автотор) ist ein seit 1996 in der Russischen Föderation existierender Automobilhersteller mit Unternehmenssitz in Kaliningrad.
Nach dem Magazin Forbes war das Unternehmen 1996 unter den 200 größten Privatunternehmen Russlands auf dem 69. Platz. Avtotor kaufte 2008 zudem die Namensrechte der Marken BMW, Hummer und Cadillac mit Begrenzung auf den russischen Markt und das Recht auf eigene Modellentwicklung auf. Alle Fahrzeuge des Unternehmens sind zusammengebaute Bausätze.
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wurden 4 Hotels errichtet. Das Kaliningrad-Stadion (russisch Калининградский Стадион), auch Arena Baltika genannt, ist ein Fußballstadion. Die Anlage war einer der Austragungsorte der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 und löste das Baltika-Stadion als Spielstätte des Fußballclubs Baltika Kaliningrad ab.
Wichtigste Themen im gesamten Oblast sind die hohe Arbeitslosigkeit auf dem Lande und die gesundheitspolitischen Probleme wie die Ausbreitung von Krankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Tuberkulose und Corona.
Hinzu kommen die wirtschaftlichen Transport-Probleme, die durch die Lage als Exklave entstehen. Weitere große Schwierigkeiten ergeben sich durch den hohen Grad an organisierter Kriminalität und Korruption in der Verwaltung. Im Jahr 2016 ordnete Präsident Putin persönlich für Kontrollbehörden eine „Kontrollpause“ an.
Im Oblast Kaliningrad leben im Jahr 2021 geschätzt 13,4 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Im Vergleich liegt die Armutsquote in Russland insgesamt bei geschätzt 11 Prozent. Die Armutsquote in Russland ist von 2018 bis 2021 um 1,6 Prozentpunkte gesunken, während sie in der Oblast Kaliningrad nahezu gleichgeblieben ist.
Der Mindestlohn betrug in Kaliningrad 375 €. Die durchschnittliche Rente betrug im Jahr 2014 etwa 10.000 Rubel, was damals 160 € entspracht. In den größeren Städten wie Kaliningrad und Sowjetsk, dem früheren Königsberg und Tilsit, versteckt sich die Armut in sozialistische Plattenbauten, teilweise kann jahrelang keine Miete mehr bezahlt werden. Da Entlassungen durch die Betriebe rechtlich fast unmöglich sind, werden die Betroffenen offiziell weiterbeschäftig, allerdings nur zu einem Bruchteil ihres vorherigen Lohnes, mindestens aber 160 €. Die Lebenssituation der Erwerbslosen auf dem Lande, ist relativ besser, da Grundnahrungsmittel hier selber angebaut werden können. Allerdings ist die offizielle Armutsquote auf dem Lande deutlich höher als in den Städten. Häufig liegt die Rente unter der der Armutsgrenze. Die monatliche Miete einer Wohnung mit einem Schlafzimmer in der Innenstadt von Kaliningrad beträgt 229 €, in den Vororten bei 177 €.
Quelle: Lebenshaltungskosten und Gehälter in Daten von Kaliningrad, 2021. (lebenshaltungskostenin.com)
Es besteht im Oblast ein großes Wohlstandsgefälle zu den EU-Nachbarn Polen und Litauen. Der "kleine Grenzverkehr" schaffte etwas Entlastung. 2014 kam es nach der Annexion der Krim durch Russland zu ersten Sanktionen gegen den Urheber, mit "moderaten" wirtschaftlichen Folgen. Für die vorher sehr beliebten Einkaufsfahrten aus Kaliningrad nach Polen braucht es seit 2016 ein polnisches Arbeitsvisum. Seit dem Ende des „Kleinen Grenzverkehrs“ 2016 muss es jedes halbe Jahr neu beantragt werden. Die Einkauffahrten waren für die russische Bevölkerung auf dem Lande ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die in Polen erworbenen Waren, die im Oblast kaum vorhanden waren, fanden zu Hause trotz entsprechender Preisaufschlägen, stätigen Ansatz. Auf polnischer Seite entstanden während des „Kleinen Grenzverkehrs“ große Einkaufsgelegenheiten für die russische Bevölkerung direkt an der Grenze.
Die wegen des erneuten russischen Überfalls auf die Ukraine 2022 verhängten Sanktionen durch die EU und USA gegen Russland sind noch umfangreicher als die bisherigen. Es kommt zu weiteren erheblichen Einschränkungen von Warentransporten. Die Liste der Sanktionen ist lang. Sie umfassen nicht nur Güter, sondern auch Dienstleistungen, wie z. B. Bankgeschäfte. Die Sanktionen werden durch die EU regelmäßig aktualisiert, denn es gibt aber auch Umgehungsstrategien von Drittländer, die an getarnten (Weiter) Lieferungen von Gütern an und aus Russland am Ukraine-Krieg verdienen wollen. Durch den von Russland verursachten erneuten Ukraine-Krieg, sperrte Litauen vorübergehend die Durchfuhr von russischen Gütern. Solange der Krieg andauert, rechnen Fachleute nicht mit einer Verbesserung der Wirtschafts-Situation für die Bevölkerung im Oblast Kaliningrad.
Quelle: Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Landwirtschaft
Das gesamte Gebiet Kaliningrad wurde nach 1945 zu einem Militärsperrbezirk, in den Sowjetbürger nur mit Sondergenehmigung einreisen konnten. Durch die Beschlüsse des Präsidiums des Obersten Sowjets der RSFSR vom 17. Juni 1947 "Über die Bildung von Dorfräten, Städten und Arbeitersiedlungen im Kaliningrader Gebiet" und vom 25. Juli 1947 "Über die administrativ-territoriale Struktur des Kaliningrader Gebiets" wurde das Gebiet zwar der Zivilverwaltung übergeben, der Sperrbezirk blieb aber bestehen und das Militär behielt die Oberaufsicht. Die zivilen Behörden wurden zu Raumplanern, die Ortsumbenennungen und Wüstungen angeordnet. Rund 2280 Orte wurden nicht wieder besiedelt und existieren seither nicht mehr, die übrigen 2520 Ortschaften erhielten neue russische Namen. Die Namensvergabe erfolgte ungeordnet und führte zu Doppel- und Trivialnamen.
Die "neue Raumplanung" entsprach dem sowjetischem Modell. Die sowjetische Führung begann Ende der 1920er Jahre mit einer radikalen Neuorganisation der Landwirtschaft. An die Stelle der traditionellen Dorfgemeinschaft (Obschtschina) sollte der Dorfsowjet treten, in engem Verbund mit den neuen sozialistischen Großbetrieben den Kolchosen oder Sowchosen. Danach sollen - in der Theorie - die Kolchosen, die Flächen der ehemaligen Bauern übernehmen und jeweils eine Größen von insgesamt etwa 6.000 ha aufweisen. Die Mitglieder eines Kolchos waren formal auch die gemeinsamen Eigentümer der Produktionsmittel, nicht aber des Bodens, der dem Staat gehörte. Es gab aber auch eine starke staatliche Einflussnahme auf die Kolchose durch die von der Partei eingesetzte Kolchosleitung. Den Kolchosen wurde ein Produktionssoll auferlegt, das sie zu staatlich festgesetzten Preisen abzuliefern hatten.
Neben den kollektiven Landwirtschaftsbetrieben (Kolchos) gab es die staatlichen Landwirtschaftsbetriebe (Sowchos), mit durchschnittlich 20.000 ha, denen hauptsächlich die Flächen der ehemaligen Güter und Großbauern (in Russland Kulakenland) zugeteilt werden sollte. Die Sowchosen erreichten in den 80ziger Jahren aber teilweise Größenordnungen von über 100.000 ha. In der gesamten UdSSR wurden vor 1990 ca. 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche durch Sowchosen bewirtschaftet. Während der Perestrojka gingen fast Zweidrittel der Sowchosen pleite. Die 1945 gegründeten 30 Sowchosen wurden in Kaliningrad zunächst vom Militär betrieben. Bis 1948 arbeitet auf ihnen ausschließlich Deutsche, die dann durch russische Soldaten ersetzt wurden. Deren militärisches Personal verblieb auch bei der späteren Übernahme durch die Zivilverwaltungen. Die Zahl der Insolvenzen der Sowchosen lag im Oblast Kaliningrad 1990 bei 72 %.
Die neue Planungen der "Raumordnung" sah vor, dass die Bevölkerung in sogenannte Großdörfer mit etwa 1.000 Bewohnern zusammengefasst und dahin umgesiedelt werden sollte. In der Realität wurden aber bis zu 5 vorhandene alte Dörfer zusammengefasst und ein Ort zum (Haupt) Gemeindeort bestimmt, der auch die zentrale Infrastruktur wie Kolchosen- oder Sowchosen-Sitz erhalten sollte. Als Grund wurde die (Zwangs) Kollektivierung angegeben, die bestimmte Flächengrößen haben mussten, um rentabel zu sein. Diese Relationen wurden jedoch nie überprüft. Folgen dieser „Flurbereinigung“ waren jeweils großzügige Flächenzuschnitte für eine „moderne“ Landwirtschaft.
Neben militärischen Überlegungen bestimmte auch der geplante zentrale Sitz der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe auch den bleibenden Standort des Dorfes oder der Ortschaft zur Ansiedlung der russischen Bevölkerung. Es wurde dort ein Dorfsowjet eingerichtet. Zentral war aber das Vorhandensein von benutzbaren Gebäuden, ausreichenden Landflächen und hinreichend funktionierender Infrastruktur. Die bleibenden Standorte wurden häufig willkürlich ausgewählt, da den Entscheidern nicht alle örtlichen Gegebenheiten bekannt waren. Die deutschen Fachleute und maßgebende Unterlagen waren oft nicht mehr vorhanden.
Es wurde auf die vorhandene Infrastruktur wie Straßen und Eisenbahnlinien Rücksicht genommen. Von 1945 bis 1947 wurden im verkleinerte Eisenbahnnetz im Oblast Kaliningrad auf einigen Strecken parallel Gleise mit russischer Spurweite gebaut. Die Überlandstraßen wurden in den 70ziger Jahren nach den vorhandenen Strukturen modernisiert. Der größere Ausbau der bis dahin maroden Straßen auf dem Lande begann erst nach der Untergang der Sowjetrepublik ab 1990 und ist stark abhängig von den örtlichen Trägern der Infrastruktur.
Die vorhanden Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksgrenzen hatten aber keine absolute Bedeutung mehr, sofern sie überhaupt noch bekannt waren. Trafen die von den Behörden vorgegebenen Kriterien für einen bleibenden Standort nicht zu, wurden überzählige Dörfer und ganze Ortschaften, die zudem noch kriegsbeschädigt waren, abgebrochen und nicht wieder aufgebaut. Dies galt besonders für Gutshöfe in separater Lage. Diese "Flurbereinigung" geschah bis in die 80iger Jahre. Oft blieben aber noch (teil) bewohnbare Gebäude erhalten, die neuen Landarbeiterfamilien mussten irgendwo unterkommen. Teilbeschädigte Gebäude wurden notdürftig repariert. Die "Neusiedler" verwendeten noch nutzbare Baumaterialien der umliegenden beschädigten Gebäue, auch den, wenn noch vorhandenen Hausrat und die landwirtschaftlichen Geräten.
Die Lage in den Militär-Sowchosen im Oblast Kaliningrad war besonders angespannt. Deren Betriebsleiten und Landarbeiter wurden die in der Regel aus dem örtlich anwesenden Militär (zwangs) rekrutiert und hatten keinerlei landwirtschaftliche Vorbildung. Sie sorgten aber dafür, dass zumindest in den Militär-Sowchosen die teilweise umgesetzte alte Wehrmachtswohnbaracken wieder aufgebaut wurden, in deren Anbauten auch Tiere gehalten werden konnten. Ab den 60iger Jahren war dann der Familiennachzug mögliches. Jetzt wurden auf dem Lande bis zu 4stöckige Plattenneubauten errichtet, die aber eigentlich für Städte geplant waren. Diese neuen Wohnungen hatten keinen Platz für private Geräte, Hühner und Schweine. Die militärische Hierarchie und die Desorientierung in der Arbeit auf dem Lande blieben im "Zivilleben" noch lange erhalten. Erst spät wurden der größte Teil der Militär-Sowchosen in Zivil-Sowchosen umgewidmet - was sie aber auch nicht vor dem Ruin rettete.
Da die Pferde zur Bearbeitung fehlten, wurden überschwere Traktoren, Raupenschlepper und umgebaute Militärfahrzeuge eingesetzt, die die Böden übermäßig verdichteten und die noch vorhandene Drainage zerstörten. Ein Großteil der neuen Landarbeiter verfügte über keinerlei landwirtschaftliche Erfahrung auf deutschen Feldern. Die Landarbeiter aus der russischen Provinz kannten keine Drainage. „Damals wurden die Traktoren einfach angeschmissen und der Pflug senkte sich in die Erde. Bei uns in Russland geht man auf eine Tiefe bis zu 60 cm, aber in Ostpreußen liegt die Drainage bei 40 Zentimeter Tiefe. So wurde alles herausgerissen und in die Entwässerungsgräben geworfen, die vielfach für Schützengräben gehalten wurden. Stellen Sie vor, so eine Dummheit. Es war einfach Unwissenheit ."
Quellen:
Christian Schulz: Ein Klavier für das Gebietskomitee. Russen und Deutsche in Tollmingkehmen, Ostpreußen. In: Adrian von Arburg u. a. (Hrsg.): Als die Deutschen weg waren. Was nach der Vertreibung geschah: Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland.
Eckhard Matthes, Als Russe in Ostpreußen: Sowjetische Umsiedler über ihren Neubeginn in Königsberg/Kaliningrad nach 1945
Elke Knappe, Eine schwierige Zukunft: Landwirtschaft und ländlicher Raum im Gebiet Kaliningrad
Die Landwirtschaft war vor der Perestrojka im Oblast Kaliningrad nicht in der Lage, die Bevölkerung hinreichend zu versorgen. Die Planwirtschaft auf dem Lande funktionierte nicht. Das Wetter lässt sich nicht kleinteilig planen. Die ohnehin knappen örtliche Produktion erlitt weitere spürbare Verluste, da das Transport- und Lagersystem nicht sachgemäß funktionierte - auch kam es immer wieder zu größeren Diebstählen. So wurden in manchen Gebieten bis zu 40 % des Getreides "zweckentfremdet". Auch die Bewirtschaftung der Flächen, die den Kolchosbauern als Privatparzellen zugestanden wurden (maximal 5 % der gesamten Produktionsfläche eines Kolchos), konnte die systembedingten Schwächen nicht ausgleichen. Es mussten landwirtschaftliche Produkte eingeführt werden, was die Lebenshaltungskosten vor Ort verteuerte.
Die Landwirtschaft des Gebietes Kaliningrad ist für die 219.000 Bewohner der Dörfer der wichtigste Wirtschaftszweig, auch wenn sie im Jahr 2008 nur mit 4,7 Prozent am regionalen Bruttoinlandsprodukt beteiligt war. Dem Anstieg der Zahl von Unternehmen in der Industrie und dem Dienstleistungsgewerbe nach 1990 stand in der Landwirtschaft nichts Vergleichbares gegenüber.
Durch Jelzins Regierungserlass Nr. 86 vom 29. Dezember 1991 fand im Zuge der Perestroika auf dem Lande eine Privatisierung statt. Die früheren landwirtschaftlichen Kollektiv- und Staatsbetriebe erhielten neue Rechtsformen. Gleichzeitig verhängte die Regierung ein zehnjähriges Moratorium für den Kauf und Verkauf von Land in Privatbesitz, dass jedoch vielfach umgangen wurde.
"Darüber, dass die erste umfassende Privatisierungswelle unter Boris Jelzin, in der eine Umwandlung der Kolchose und Sowchose bis zum 1. Januar 1993 ultimativ angeordnet wurde, ein Misserfolg war, besteht heute weithin Konsens."
Quelle: Peter Lindner und Evelyn Moser: Landwirtschaft und ländlicher Raum – Der lange Weg von der Privatisierung zum Markt
Die ehemaligen Kolchosarbeiter sollten sich die ihnen zustehenden Flächen - in der Regel 4 - 6 ha - ausweisen und landwirtschaftliche Gerätschaften übergeben lassen, um in Zukunft in effizienzsteigernder Konkurrenz zu ihren ehemaligen Arbeitskollegen zu produzieren. Daneben erhielten die Arbeiter noch Anteile an ihren bewohnten Zimmern, Wohnungen oder Häusern. Häufig hatten die "Leitenden Angestellten" die besten Objekte fest im Blick. Teilweise kam es auch zu langwierigen Auseinandersetzungen bei der Vergaben von Wohnraum, Gerätschaften und Land. Gewachsene Bindungen bei der "Sozialisten Arbeit" spielten oft mit. Beim Laien entstehen teilweise Erinnerungen an die Bauernbefreiung in Preußen.
Privatisierung wurde damals in Russland als ein einmaliger Eingriff verstanden, der die Herausbildung marktwirtschaftlicher Strukturen von selbst nach sich ziehen würde. Erst die Tatsache, dass die meisten der neuen Eigentümer nicht im Geringsten daran dachten, sich selbständig zu machen, ließ die Schwierigkeiten erkennen. Einige Arbeiter nahmen ihre Anteile nicht aktiv wahr, sie wollen kein eigenes Land (zusätzlich) bearbeiten oder versuchten sie (zunächst schwarz) zu verkaufen oder zu verpachten.
Im Laufe der Jahre scheint sich das Pachtmodell bei der Vielzahl der "Passivbauern" durchgesetzt zu haben. Bei den Wohngelegenheiten wurden die Ansprüche in der Regel wahrgenommen, obgleich sofort Untervermietungen und Zweckentfremdungen begannen. Bei den möglichen Privatisierungen ab den 90iger Jahren wohnte möglicherweise der "Neubauer" in einem Plattenbau im 4. Stock, seine Gerätschaften waren in irgendeiner Garage oder Keller untergebracht und sein Land lag zerstreut in der Umgebung.
Bei einigen Kolchosen waren bis zum Jahr 2000 die örtlichen Lagen der zu privatisierenden Flächen immer noch nicht kartiert. Landparzellen existierten zunächst nur auf dem Papier, später wurden sie auf den Ländereien tatsächlich vermessen und Grenzsteine gesetzt, aber nicht selten auch wieder umverteilt und damit schwankte der finanzielle Wert der verbriefter Eigentumstitel beträchtlich. Die Möglichkeiten, Land zu kaufen und zu verkaufen – eines der zentralen Bestimmungsmerkmale der Qualität privaten Eigentums – variierten von Region zu Region und im Lauf der Jahre bis zur Unterzeichnung eines Bodengesetzbuches im Oktober 2001. Dieses Gesetz erneute die Rahmenbedingungen für Umgang mit Privateigentum an Agrarland. Es wurde aber durch das Gesetz 101 vom 26. Juni 2002 wieder verändert.
So wurden z. B. 2004 in Tschistye Prudy (Tollmingkehmen) für 10 ha 10.000 Rubel damals etwa 260 € gezahlt. Der Ort gehört zur kommunalen Selbstverwaltungseinheit Stadtkreis Nesterow im Rajon Nesterow.
In der Kalinningrader-Domizil Informationsagentur vom 4.7.2020 war folgendes Angebot zu finden:
"Die Bauernwirtschaft befindet sich im Kreis Prawdinsk (Friedland) und soll für 78 Mio. Rubel, also rund einer Million Euro, den Besitzer wechseln. Der Investor erhält im Gegenzug zu seinem Geld
- 240 Hektar Grund und Boden
- Milch- und Fleischkühe sowie Ziegen in nicht bekannter Anzahl
- Eine Käseproduktionsanlage für die Herstellung von Hart-, Weich- und Schimmelkäse
- Mehrere Gebäude für die Bauernwirtschaft, u.a. Lagerräume für Obst und Gemüse sowie eine eigene Brunnenanlage
- Im Preis inbegriffen sind auch zwei eigene Verkaufseinrichtungen in der Stadt Kaliningrad.
Der Besitzer kommentierte, dass es sich um eine voll funktionierende und erfolgreiche Wirtschaft handele. Er verkauft diese Wirtschaft, um sich mit dem Erlös auf andere wirtschaftliche Aktivitäten zu konzentrieren. Der Verkäufer hofft auf einen Investor mit Sachverstand und Interesse, das Aufgebaute zu erhalten und weiterzuentwickeln."
Quelle: Neuigkeiten und Informationen aus Russland und seiner Region Kaliningrad Kaliningrad-domizil
Die die Privatisierung der Landwirtschaft wurde und wird von den Verwaltungen in den einzelnen Republiken und Oblasten sehr unterschiedliche, teilweise sogar gegenläufig behandelt. Insgesamt wird aber mittlerweile der Prozess der Vermarktlichung der ehemaligen staatlichen Strukturen auf dem Lande in Russland als schwierig und langwierig betrachtet. Westliche Muster lassen sich nicht eins zu eins übertragen. Das Oblast Kaliningrad hier nimmt insgesamt eine positive Stellung zur Vermarktlichung ein. Westliche Investoren waren in Kaliningrad "Markttreiber"
Die plötzliche Privatisierung brachte viele Kolchosen in wirtschaftliche Bedrängnis, da die damaligen innere Strukturen und die neuen Absatzmärke nicht zusammenpassten. Die überwiegende Anzahl der Kolchosen mußten für eine Übergangszeit vom Staat gestützt werden.
So konnten z.B. auch die Mitarbeiter der Landwirtschaftsbetriebe beim Dorfsowjet eine Genehmigung zur Gründung eines eigenen bäuerlichen Betriebes beantragen. Die Privatisierung führte auch bei den Landarbeiter jedoch auch nur in wenigen Fällen zu einer grundlegenden Verbesserung der Lebenssituation. Um eine profitable Vollbauernstellen aufzubauen, fehlte das Eigenkapital und die Kreditaufnahme war bei normalen Einkünften und bei den gängigen Marktzinsen nicht sinnvoll. Auch hier griff der Staat später helfend ein. In der Regel wurde zwar der eigene bäuerliche Betrieb genehmigt – es blieb aber eine Nebenerwerbsstelle.
Die früheren Kolchosarbeiter und jetzigen Anteilseigner konzentrierten sich ganz auf ihre Nebenerwerbshofwirtschaften und viele Haushalte verwendeten einen Teil des ihnen zustehenden ehemaligen Kolchoslandes, um ihre individuell genutzten Flächen zu erweitern. Ihre Anteile an den Betrieben berechtigten sie zur Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen - vom Pflügen der privaten Parzellen bis hin zur veterinärärztlichen Untersuchung des privaten Viehs - und ermöglichten so eine landwirtschaftliche Produktion, die zumindest das Überleben sicherte.
Die Auflösung der bisherigen Kolchosbetriebe und deren Überführung in privatrechtliche Formen hatte zur Folge, dass sich die bildenden und bald dominierenden landwirtschaftlichen Großbetriebe auf die Lösung ihrer eigenen wirtschaftlichen Probleme konzentrierten.
Folgende Situationen lassen sich konstruieren:
Die Landwirtschaft im Gebiet Kaliningrad wird seit der Privatisierung im Wesentlichen von drei Betriebsformen getragen:
- Landwirtschaftliche Großbetriebe in Form von Genossenschaften und Aktiengesellschaften
- Bauernwirtschaften
- Nebenwirtschaften der Bevölkerung
Die daraus entstehende Flächennutzung in den Gemeinden ist unterschiedlich
- Es entstand nur ein Großbetrieb - die Flächen von Gemeinde und Betrieb blieben identisch, das Leitungs-Personal und die Strukturen teilweise auch. Die häufig vorzufindende Monokultur macht die Betriebe wirtschaftlich anfällig, es wurde aber auch weniger Arbeits-Personal gebraucht. Es entstehen Konflikte bei den verantwortlichen Personen zwischen wirtschaftlichen Zielen und sozialen und kommunalen Aufgaben. Teilweise entstanden aus der gesamten ehemaligen Kolchosen eine neue Verpachtungsgemeinschaft, die sich einen großen Pächter sucht. Teilweise erstrecken sich Großbetriebe auch über mehrere Gemeinden.
- Es entstandenen verschiedene neue Betriebsformen - die Flächen der Betriebe bildeten ein Mosaik in der Gemeinde. Die Kolchosen und Großdörfer entkernten sich räumlich. Es wird eine neue Infrastruktur mit Wege, Wohn- und Betriebsgebäude und Überlandleitung für Strom und Gas notwendig. Langsam begann auch die Aussiedlung der erfolgreichen Privatbauern mit dem Gebäudeausbau oder auch Neubau auf dezentral liegendem eigenem Grund und Boden. Dazu wurden Flächen in der Regel von der Privatbauern auch noch dazu gepachtet. Auch hier gab es Verpachtungsgemeinschaften, die sich allerdings nur durch einige Alteigentürmer zusammensetzten. Darüber hinaus haben sich die Nebenwirtschaften fest etabliert, die auch teilweise ihre Flächen noch erweitern haben.
- Es entstanden keine neuen landwirtschaftlichen Betriebsformen - z.B. aufgrund von Brachflächen durch der Vernässung. Der Kolchos ist wirtschaftlich nicht mehr rentabel, die bestehenden Flächenaufteilungen in der Gemeinde blieben zwar formal bestehen, wurden aber nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Land und Infrastruktur fielen brach. Die jungen Menschen zogen fort, eine überalterte und verarmte Gemeinde blieb zurück. Manche Ortschaften wurden bereits aufgelöst.
Die Ausführung und Zuschreibung von Gemeinschaftsaufgaben, die früher im Rahmen der Genossenschaften mit erledigt wurden, ist heute vielfach nicht klar.
Kommunale Aufgaben landeten jetzt zwar beim Dorfsowjet blieben aber unerledigt – den Kommunen fehlte dafür das Geld. Für die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten bedeutete dies eine weitere Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, die ohnehin schon deutlich hinter den städtischen zurückgeblieben waren.
Nur schrittweise und meist bis 2020 unvollständig transferierten die Großbetriebe öffentliche Aufgaben (Instandhaltung der Wasser-, Abwasser- und Telefonleitungen, des Gas-, Strom- und des Wegenetzes sowie der Schulen, Kindergärten, dörflichen Ambulanzstationen, Kulturhäuser und die Altersversorgung ), für die sie in der Sowjetunion zuständig gewesen waren, an die Gemeindeverwaltungen, was sie zu vermischten Betriebsformen macht, die privatwirtschaftliche ebenso wie staatlich-administrative Elemente in sich vereinen. Das galt auch für die vom Staat geschaffenen zentrale Maschinen – Traktoren – Stationen (MTS), die von den Beschäftigten der Kolchose in Naturalien bezahlt wurden.
Die Finanzierung der Renten für Arbeiter und Kolchosbauern war nach dem Umlageprinzip organisiert und sollte durch die Beiträge der Arbeitgeber gespeist werden. Da aber die Zahl der Rentner schnell wuchs und die Beitragssätze gleichzeitig praktisch unverändert blieben, mussten die Rentenfonds so z. B auch bei Insolvenz des Kolchos subventioniert werden. Bis zum Jahr 1980 erreichte der Anteil der Zuwendungen aus dem Unionshaushalt am Haushalt der Rentenversicherung 60 Prozent. Rentner konnten allerdings ihr Einkommen durch eine Weiterbeschäftigung aufstocken. Dafür, dass die Renten zumindest einem Teil der Empfänger kein ausreichendes Einkommen sichern konnten, spricht die Tatsache, dass die Anzahl der arbeitenden Rentner seit der Mitte der 1960er-Jahre kontinuierlich anstieg, sodass zu Beginn der 1980er-Jaher circa 30 Prozent der sowjetischen Rentner formal beschäftigt waren. Trotz aller Fortschritte lagen die Durchschnittsrenten 2002 noch unter dem Niveau des Existenzminimums.
Quelle: Irina Boettcher, Sozialpolitik in Russland 1991 - 2012
Die Interessenlagen und Organisationsstrukturen der in großem Maßstab in Agrarland investierenden Unternehmen sind höchst unterschiedlich. In einer ersten Annäherung können fünf Typen unterschieden werden, die sich in vielen Fällen nicht scharf voneinander abgrenzen lassen:
- Unternehmen, die von Anfang an börsennotiert waren und - wie beispielsweise Gazprom - ursprünglich nicht aus der Landwirtschaft kommen. Ihnen geht es vor allem um eine möglichst hohe Rendite ihrer Investition. Gazprom besitzt knapp 300.000 ha Land
- Verarbeitende Betriebe, die expandieren, ihre Zulieferer aufkaufen und sich so eine stabile Produktionsbasis sichern wollen.
- Ehemalige Kollektivbetriebe, die expandieren und Flächen zukaufen.
- Neue Privatbauern in der russischen Landwirtschaft mit eigenen bäuerlichen Betrieben, die erfolgreich wachsen oder neue Investments von Großbetrieben wie das mittlerweile international bekannte aber hoch verschuldete deutsch-russische Agrarunternehmen Ekoniva.
- Investoren, die nur temporär Geld parken, auf Baulandausweisungen spekulieren o. ä.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Abgeordnete von Regionalparlamenten (anders als ihre Kollegen auf föderaler Ebene) neben ihren Hauptpositionen zusätzlich auch als Unternehmer tätig sein dürfen (sie werden dann als "moonlighting politicians" bezeichnet). Es gibt auch eine Reihe von Unternehmen in der Landwirtschaft in Russland, die Gouverneuren und Landwirtschaftsministern gehören. Die Aktivitäten dieser Gruppe sind schwerer abzuschätzen, da diese einerseits häufig über Tochterfirmen agieren und andererseits russische Investoren nicht selten ihren Firmensitz in Zypern haben.
Quelle: Analyse: Förderung der Landwirtschaft in Russland aus politökonomischer Sicht | Russland-Analysen | bpb.de
Staatliche Behörden und Verwaltungen starteten umfangreiche Werbekampagien in den elektronischen Medien, um deutsche Investoren für die Landwirtschaft anzuwerben. Z. B. der Link: Wie werde ich Landwirt im Kaliningrader Gebiet? Kaliningrad-Domizil Nachrichten, Informationen, News aus Kaliningrad Kaliningrad-domizil
Darunter waren auch deutsche Investoren. Thassilo von der Decken lebt auf einem Hof in der Nähe von Gusew (Gumbinnen). Der Deutsche bewirtschaftet 2.000 Hektar Land, beschäftigt 30 Mitarbeiter. In den 1990er-Jahren leitete er hier ein Projekt, mit dem die Bundesregierung Russlanddeutsche in Kaliningrad unterstützte, damit diese nicht in die Bundesrepublik kommen sollten. Das Projekt hatte nur wenig Erfolg. Richtig wohl fühlt sich von der Decken im Kaliningrader Gebiet 2018 nicht mehr. Bleiben will er trotzdem.
Als großes Problem für die Landwirtschaft entpuppte sich in vielen Landstrichen die Versumpfung, da diese Regionen vor dem Zweiten Weltkrieg durch aufwändige Drainagesysteme entwässert worden waren. Diese Systeme musste etwa alle 5 Jahre erneuert werden und wurden nach dem Krieg von den Russen nicht weiter gepflegt, es war unbekannt und wurde zerstört.
Bekanntermaßen ist ein Großteil der Böden der Region durch hohe Grundwasserstände und reichlich Oberflächenwasser geprägt und daher eine Regulierung des Wasserhaushaltes durch Drainage für eine erfolgreiche Landwirtschaft absolut erforderlich. Das noch aus der Vorkriegszeit stammende System wurde in der Nachkriegszeit weitgehend zerstört. Die noch vorhandenen Reste entsprechen mittlerweile weder den Anforderungen noch den neuen Flächenzuschnitten. Es ist dadurch wenig wirksam. Neue Drainagen sind nicht ausreichend vorhanden, das Netz der Pumpstationen marode. Dadurch ließ man die vernässten Flächen brach liegen.
Das hatte gravierende Folgen für die Landwirtschaft.
Ostpreußen hatte eine Fläche von 3,60 Mio. ha, davon wurden 2,51 Mio. ha (68 %) landwirtschaftliche bearbeitet. Das Oblast Kaliningrad hat eine Fläche von 1,52 Mio. ha, davon wurden zunächst 0,72 Mio. (48 %) ha landwirtschaftlich bearbeitet. Diese Fläche sank beim Ackerland 2008 auf 0,15 Mio. ha (30 %).
Wurden 1990 noch 416.300 ha Ackerland bearbeitet, waren es 2008 nur noch 158.300 ha. 2008 gab es 81,3 % Großbetreibe, 12,9 % Bauern und 5,4 % Nebenerwerbsstellen. Gab es 1990 noch 467.500 Rinder im Gebiet Kaliningrad, so waren es 2008 nur noch 60.600, die Zahl der Milchkühe sank von 170.100 auf 31.600 im gleichen Zeitraum. Die traditionell in Kaliningrad gut entwickelte Nahrungsgüterwirtschaft ist dadurch darauf angewiesen, Fleisch zur Weiterverarbeitung aus Kernrussland oder den Nachbarstaaten zu importieren.
Dabei widmen sich die bäuerlichen Betriebe und die Nebenwirtschaften der Bevölkerung überwiegend der Pflanzenproduktion, während in den Großbetrieben die Viehwirtschaft dominiert. Da diese Betreibe sich mit den „modernen Methoden“ der Viehhaltung und Vermarktung vertraut machten, verloren viele der Beschäftige wie Melker und Käser ihre früheren Arbeitsplätze.
Die Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum verringerten sich drastisch. Die neuen Großbetriebe setzten bei wirtschaftlichen Flauten Arbeitskräfte frei, für die es im Dorf kaum Alternativen gab. Da Entlassungen durch die Betriebe rechtlich fast unmöglich sind, werden die Betroffenen offiziell weiterbeschäftig, allerdings nur zu einem Bruchteil ihres vorherigen Lohnes, mindestens aber 160 €. Ein Ausweg zeigte sich in der Führung von Nebenerwerbswirtschaften.
Der Erlös aus dem Verkauf der Produkte aus dem eigenen Anbau erweist sich nunmehr häufig als wichtigste Einnahmequelle großer Teile der ländlichen Bevölkerung. Das Ergebnis der zunehmend größer werdenden Einkommensunterschiede und der schwierigeren Lebensbedingungen auf dem Lande führte zur Abwanderung vor allem der jüngeren und gut ausgebildeten Bevölkerung, hauptsächlich in die Hauptstadt des Oblast, aber auch nach Petersburg oder Moskau.
Mängel der Infrastruktur, brach liegende landwirtschaftliche Flächen, weniger Arbeitsplätze und sinkende Einwohnerzahlen sind die größten Probleme der Dörfer. Dazu kommen Problem zwischen den alten Angehörigen der Staatswirtschaft und den jungen Angehörigen der Marktorientierung.
Es gibt ein großes Generationsproblem in den Agrarwissenschaften Russlands, das bis in die 1930er und 1940er Jahre zurückreicht, als viele landwirtschaftliche Bereiche (etwa Agrarwirtschaft, Agrarstatistik und Genetik) mit Restriktionen belegt und wissenschaftliche Schulen in diesen Bereichen zerstört wurden. Später, in den 1990er Jahren, kam es dann zu einem Einbruch des Nachwuchses an jungen Menschen in den entsprechenden Fachbereichen, da während der des Umbaus (Perestroika) die Landwirtschaft stark schrumpfte
Trotzdem verdoppelte sich im Oblast Kaliningrad das Wachstum in der insgesamt geschrumpften Landwirtschaft von 2004 bis 2010. Die steigende Produktivität des landwirtschaftlichen Sektors hat einen großen Teil der ländlichen Gebiete im Oblast Kaliningrad zurückgelassen, da die Produktivitätssteigerungen nur auf einer relativ kleinen Fläche des gesamten Oblast stattfinden. Dies führte zu einer Herabstufung der überwiegend versumpfter Gebiete in diesen Regionen, zur Abwanderung der Landbevölkerung in Städte und zum Verschwinden von noch bestehenden Ortschaften.
Die Verlegung von neuer Drainage ist für die Großunternehmen kein Thema, da sie nur trockenes Land kaufen. Wenn überhaupt, wären die die staatlichen Institutionen aufgerufen, die aber keine Pläne und kein Geld haben. Die Unterentwicklung dieser ländlichen Gebiete steht der Entwicklung der gesamten Landwirtschaft im Oblast im Weg. Es entsteht ein Flächenmosaik mit zusätzlichen Anforderungen an die Infrastruktur. Im Sommer stehen die versumpften Gebiete im Zeichen der Stechmücken.
Es fehlen im Oblast Kaliningrad auch an Fachkräften auf dem Lande, da nicht mehr genug ausgebildet wird. Unter diesen Bedingungen können Unternehmen qualifizierte Fachkräfte nicht dauerhaft für sich gewinnen und müssen auf unqualifizierte Zeit-Arbeiter zurückgreifen. Zudem hat die große Agrarindustrie im Zuge der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften in einigen Fällen ihre Arbeitsorganisation auf Schichtarbeit umgestellt.
Quellen:
Das Gebiet Kaliningrad – ein Außenseiter in der Ostseeregion? - Suchen (bing.com)
und
Peter Lindner und Evelyn Moser: Landwirtschaft und ländlicher Raum – Der lange Weg von der Privatisierung zum Markt
Wanderungen und Autonomie
Unter den Zaren wanderten in größerem Umfang Deutsche und andere Europäer nach Russland aus. Mit der radikalen Öffnung zum Westen durch Peter den Großen begann bereits Anfang des 18. Jahrhunderts die Anwerbung von Fachleuten für Wirtschaft und Militärwesen. Diese Aktionen waren allerdings zunächst meistens auf das städtische Element beschränkt. Die zaristische Verwaltung soll zu dieser Zeit zu etwa 20 % in den Städten St. Petersburg und Moskau aus preußischen Beamten bestanden haben. Aber auch im Hochadel gab es deutsche Einflüsse. So waren deutsche Herkunft:
- Katarina II., Zarin, am 2. Mai 1729 in Stettin geboren
- Graf von Ostermann, Mitglied des Regentschaftsrats, am 9. Juni 1687 in Bochum geboren
- Graf von Minich, Feldmarschall, am 19. Mai 1683 in Neuenhuntorf, Grafschaft Oldenburg geboren
- Graf Biron, Regent, am 23. November 1690 in Kalnzeem, Semgallen, Herzogtum Kurland und Semgallen geboren
Gemäß dem Vorbild der anderen europäischen Mächte (Österreich, Preußen) entschlossen sich die späteren russischen Herrscher die Besiedlung von menschenleeren Gebieten mit ausländischen bäuerlichen Kolonisten in Angriff zu nehmen.
Besonders nach dem Frieden von Sankt Petersburg zwischen Russland und Preußen am 5. Mai 1762 wurden die Einwanderungen von der russischen Seite gefördert. Ein entsprechender Erlass wurde am 22. Juli 1763 von der russischen Zarin Katharina II. unterzeichnet, in mehrere Sprachen übersetzt und in ganz Europa verteilt.Um die erforderlichen Einwandererzahlen zu erreichen, beauftragte die russische Zarin ab 1764 verstärkt private Agenten (Anwerber, Berufer), die auf eigenes Risiko operierten und für jeden angeworbenen Kolonisten einen Festbetrag erhielten. Diese erhielten das Recht, mit potentiellen Interessenten individuelle Verträge zu schließen. Alles in allem warben sie fast die Hälfte aller bis 1774 nach Russland ausgewanderten Personen (insgesamt 14.960) ein. Es zeigte sich rasch, dass das Angebot der russischen Kaiserin vor allem in den deutschen Fürstentümern und freien Reichsstädten auf fruchtbaren Boden fiel: Nicht zuletzt die staatliche Zersplitterung und die schwache Zentralmacht verhinderten eine wirksame Unterbindung der Werbeaktivitäten.
Bis 1774, dem Jahr des Anwerbestopps, folgten 30.623 Ausländer den Versprechungen der russischen Herrscherin. Die meisten Auswanderer stammten aus Westfalen (27%), Preußen und Norddeutschland (18%) Hessen (17%), Sachsen (13%), aus dem Elsass, Baden und anderen deutschen Ländern. Es wurden ihnen zugesagt:
- Freie Fahrt zum gewählten Wohnort auf Staatskosten
- Zuteilung von Land
- freie Steuerjahre
- weitgehende Selbstverwaltung
- Befreiung vom Militärdienst
- Berufs- und Religionsfreiheit
Diese Versprechungen stellten die deutschen Einwanderer erheblich besser als die russische Landbevölkerung, die sich noch in Leibeigenschaft befand. Die gemachten Versprechungen waren aber auch gegenüber der realen Situationen der einfachen Bauern in Preußen um 1775 - auch in Ostpreußen - deutliche Verbesserungen. Ausgangspunk der Abwanderungen von etwa 5.000 Bauern aus Ostpreußen waren Danzig und Königsberg. Zielort war zunächst Riga, um von dort weiterzuwandern. Jedoch wurden Teile der Versprechungen nicht gehalten. Auf Einladung von Katharina II. wanderten im Wesentlichen zwischen 1789 und 1803 etwa 9.000 der Mennoniten von West- und Ostpreußen nach Südrussland (in die heutige Ukraine) aus.
Eine Volkszählung ergabt 1897, dass 390.000 Deutsche an der Wolga, 342.000 im Süden Russlands, 237.000 im Westen Russlands und 18.000 in Moskau lebten. Die Gesamtzahl wurde auf 1,7 Mio beziffert. Bis zu 20 % sollten aus Preußen stammen.
Als "Russlanddeutsche" werden die Nachfahren von Siedlern aus dem deutschsprachigen Mitteleuropa bezeichnet, die sich seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in verschiedenen Regionen des russischen Zarenreiches niedergelassen hatten. Bei den Russlanddeutschen handelt sich um eine regional ursprünglich sehr verteilte Gruppe, die nach dem Siedlungsort innerhalb des Russischen Zarenreiches unterteilt wurden in Wolgadeutsche, Wolhyniendeutsche, Krimdeutsche, Kaukasiendeutsche, Schwarzmeerdeutsche, Sibiriendeutsche. Einige von ihnen gründeten selbst in Sibirien und im Fernen Osten am Amur Siedlungen. Vielerorts im Reich entstanden deutsche Enklaven als autonome Gemeinden mit Namen wie Mannheim, Josephsthal oder Schönfeld. Deren gemeinschaftliches Leben wahrte vielfach Traditionen aus der alten Heimat. Sie hatten eigene Kirchen und Ratsversammlungen, die für die deutsche Ortsgemeinschaft bindend waren. Auf die ursprüngliche Ansiedlung in den weitgehend autonomen und privilegierten Kolonien im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert folgten Wanderungen innerhalb des Russischen Reiches. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden neue deutsche Kolonien im Kaukasus.
In den 1870er Jahren, als die Privilegien der Kolonien im Zuge der Großen Reform des Zaren Alexander II. aufgehoben wurden, begann die Emigration von Russlanddeutschen aller Konfessionen nach Nord- und Südamerika. Die ersten deutschen Russlandmennoniten wanderten schon ab 1874 nach Einführung der russischen Wehrpflicht aus den südrussischen Siedlungsgebieten zunächst hauptsächlich in die USA und nach Kanada aus. Sie wanderte in die USA, hier vor allem in die Provinz Kansas ein, wo 34 neue Gemeinden und Siedlungen entstanden sind. So sind auch die beiden kanadischen Städte Steinbach und Winkler im Süden der kanadischen Prärieprovinz Manitoba entstanden, die von der aus der heutigen Ukraine stammende mennonitische Gemeindebewegung "Kleine Gemeinde" gegründet worden sind. Steinbach ist 2016 eine Kleinstadt mit 15.829 Einwohnern. Noch heute leben mehr als 2500 Deutsche bzw. Deutschstämmige in der Stadt; etwa die Hälfte der Bevölkerung hat deutsche Vorfahren, tragen deutsche Namen und sprechen neben Englisch auch Deutsch bzw. Plautdietsch, ein ost- und westpreußischen Dialekt.
Im 20. Jahrhundert gründeten sie auch in Lateinamerika landwirtschaftliche Siedlungen, ab 1922 in Nordmexiko und ab 1927 in Paraguay. Vor allem aus diesen beiden Ländern bauten sie eigene Kolonien auf ab 1954 in Bolivien, ab 1958 in Belize, ab 1984 in Argentinien, ab 2015 in Peru und ab 2016 in Kolumbien. Bis heute sprechen fast alle Russlandmennoniten in Lateinamerika ihren ost- und westpreußischen Dialekt Plautdietsch.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Plautdietsch. Zu höre ist Plautdietsch auch auf: YouTube Plautdietsch Reggae - Lyell Banman - YouTube Zum Stichwort Mennoniten siehe auch in diesem Text: 3.2.3 Das Umland des späteren Dorfes Wilpischen wird 1657 zu einem preußischen Siedlungsplatz
Hier Karte einfügen: Auswanderung von Deutschen nach Russland (Karte schärfen)
Im Ersten Weltkrieg wurden die Russlanddeutschen aufgrund ihrer deutschen Herkunft und der daraus angeblich folgenden Assoziation mit dem Kriegsgegner von der zaristischen Regierung als "innerer Feind" markiert und verschiedenen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Dazu gehörten die "Liquidierung" von Eigentum und Deportationen. Nach der Revolution 1917, in Folge des Russischen Bürgerkriegs und der großen Hungersnot an der Wolga 1921/22, emigrierten gut 120.000 Russlanddeutsche nach Deutschland und in vielen Fällen von dort weiter nach Amerika.
Die große Mehrzahl der Russlanddeutschen blieb jedoch im Land und erlebte zunächst eine erneute Phase von relativer Autonomie im Rahmen der leninistischen Politik der kulturellen Förderung nationaler Minderheiten. In diesem Zusammenhang erfolgte im Jahr 1924 die Gründung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik (ASSR) der Wolgadeutschen. (russisch Автономная Советская Социалистическая Республика Немцев Поволжья / Awtonomnaja Sowetskaja Sozialistitscheskaja Respublika Nemzew Powolschja)
Der Zweite Weltkrieg berührte die im Lande verbliebenen ca. 1,4 Millionen Russlanddeutsch stark. Etwa 900.000 von ihnen, von der Wolga, der Krim, aus dem Kaukasus und dem Süden Russlands, wurden kurz nach dem deutschen Überfall ab Ende August 1941 nach Osten deportiert; die ASSR der Wolgadeutschen wurde abgeschafft. Die Autonome Sozialistische Sowjetrepublik der Wolgadeutschen (ASSR) war ein politisches Gebilde in Sowjetrussland und der Sowjetunion, dessen Gebiet den Großteil des historischen Siedlungsgebietes der Wolgadeutschen umschloss, jedoch mit Letzterem nicht identisch war. Sie bestand vom 19. Oktober 1918 zunächst als sowjetische Arbeitskommune und vom 6. Januar 1924 bis 28. August 1941 als Autonome Sozialistische Sowjetrepublik (ASSR) innerhalb der Russischen SFSR.
Auf die Umsiedlung folgte für gut 350.000 Russlanddeutsche – Männer und Frauen – der Einzug in die sogenannte "Arbeitsarmee" (Trudarmija), wo sie Zwangsarbeit leisten mussten. Deportation und Arbeitseinsatz forderten laut dem Historiker Viktor Krieger gut 150.000 Todesopfer.
Dazu siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Viktor_Krieger
Die ca. 340.000 Deutschen im Schwarzmeergebiet blieben hingegen zunächst von der Deportation verschont und gerieten unter deutsche Besatzungsherrschaft. In den Jahren 1943/44 wurden sie von den NS-Behörden ins besetzte Polen (den "Warthegau") umgesiedelt. Von dort flohen sie gegen Kriegsende vor der vorrückenden Roten Armee nach Westen. Die Mehrzahl von ihnen, über 200.000 Personen, wurde von den sowjetischen Behörden "repatriiert".
Bis 1955 lebten die verbannten Russlanddeutschen unter einem extrem restriktiven Mobilitätsregime, der sogenannten "Kommandantur". Nach deren Ende migrierten viele zunächst innerhalb des asiatischen Teils der Sowjetunion, beispielsweise in die damals verstärkt besiedelten "Neuland"-Gebiete in Kasachstan.
Der Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der UdSSR und der BRD erlaubt die Ausreise von Russlanddeutschen. Erst in den 1970er Jahren kam es zu Ausreisen in die Bundesrepublik in größerer Zahl (ca. 70.000 Personen während des gesamten Jahrzehnts). Die Migration erfolgte in den 1970er Jahren häufig in mehreren Phasen. Männliche Pionier-Wanderer „erkundeten“ die Bundesrepublik, die Rest-Familien wanderten z. B. in den Oblast Kaliningrad ein, um von dort in die Bundesrepublik nachgeholt zu werden. So wuchs die Einwohnerzahl der Russlanddeutschen im Oblast Kaliningrad von 1.307 im Jahre 1989 auf 7.349 um 2021 auf 4.118 im Jahre 2021 wieder zurück zugehen. So konnte Hildegard Kiehl 1995 sich bei einem Besuch in Trakenen zufällig mit einer russlanddeutschen Familien gebrochen auf Deutsch unterhalten. Die Kontakte blieben nach der Aussiedlung der Familien nach Hamburg Anfang 1996 erhalten, es ergaben sich so auch private Hilfestellungen beim Einleben in der neuen Heimat.
Nach der Inkrafttreten des neuen sowjetischen Gesetzes 1.1.1987 über die Ein- und Ausreise stiegen die Ausreisen erheblich. Die Bundesrepublik versuchte ab Mitte 1996 durch die Einführung von Sprachtests und anderer restriktivere Maßnahmen die hohen Einwanderungszahlen (z. B. 1990: 397.073) zu drosseln. Ab 2006 gehen die Zahlen kontinuierlich bis 2023 jährlich auf unter 10.000 zurück. Die Mehrheit der Russlanddeutschen konnte aber erst im Zuge der Perestroika und nach dem Zerfall der Sowjetunion emigrieren – von 1987 bis 2005 ca. 2,4 Millionen Menschen. Jetzt konnten Familienverbände zusammen auswandern und brauchen keine Zwischenstationen mehr.
Quellen: https://wolgadeutsche.net/krieger/VadW_Zwischen_den_Kulturena.pdf https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Vordrucke_Merkblaetter/Merkblatt_Info_Einreise_Angehoerige.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Am 1. Juli 1991 wurde der 1938 aufgelöste deutsche Nationalkreis Halbstadt (Nekrassowo) im Altai wiedergegründet, am 18. Februar 1992 erfolgte die Gründung des deutschen Nationalkreis Asowo (bei Omsk). Bei Saratow und Wolgograd sollten weitere Nationalkreise oder -bezirke (Okrugi) gegründet werden. In der Nähe von Uljanowsk an der Wolga wurde ebenfalls Anfang der 1990er Jahre der deutsche Dorfsowjet (Dorfrat) von Bogdaschkino gegründet. Die Zukunft dieser autonomen Gebilde auf unterster Stufe ist jedoch fraglich, weil die alteingesessene deutschstämmige Bevölkerung auch von dort mehrheitlich bereits ausgewandert ist.
Im Jahr 2010 stellten die Russlanddeutschen nur noch in der Region Altai und im Gebiet Nowosibirsk die größte Minderheit, die aber auf Grund der schlechten Wirtschaftsverhältnisse, bereit war, abzuwandern. Es hatten sich informelle Netzwerke gebildet, die eine Westwanderung empfohlen. Erste Station der Wanderung der Russlanddeutschen war der Oblast Kaliningrad, bevor sie überwiegend in die Bundesrepublik weiterwanderten.
Die Bevölkerungsverteilung der Russlanddeutschen hatte Ergebnis: Die im Jahr 2010 durchgeführte Volkszählung der Russischen Föderation nennt eine Gesamtzahl von 394.138 Deutschen, davon lebten 170.154 auf dem Land und 223.984 in Städten.
1993 wurde die "Freiheit" eine Organisation der Deutschen in Oblast Kaliningrad gegründet, die die Schaffung einer "Baltenrepublik der Deutschen" forderte. Die Organisation wurden 1994 zwangsweise aufgelöst.
Die Bestrebungen in der Bevölkerung im Oblast Kaliningrad nach einer stärkeren Autonomie von Russland nahmen ab 2000 zu. Die "Baltisch Republikanische Partei" strebte nach der Gründung einer mit Russland assoziierten „Vierten Baltischen Republik“ innerhalb der EU mit dem Namen Baltia. 2002 schätzte der damalige Parteivorsitzende Sergei Pasko die Befürworter einer Loslösung von der Russischen Föderation in der Oblast auf etwa 35 Prozent. Am 26. März 2003 wurde der BRP aufgrund russischer Gesetze der Status als Partei aberkannt. Im Herbst 2010 bildete sich in der Oblast Kaliningrad eine Bewegung zur Vereinfachung der Visaregelung mit der EU.
Daraufhin wurde die russische Regierung auf die Stimmung in der Region aufmerksam und ergriff wirtschaftliche und politische Maßnahmen. Die Unterstützung für die Industrie, Landwirtschaft und den Tourismus wurde verstärkt und die Infrastruktur ausgebaut. Außerdem wurden die Preise für Bahntickets und Flüge gesenkt. Die russische Polizei hat 2014 mehrere pro-europäische Beamte verhaftet und entlassen. Die meisten pro-europäischen Einwohner und über die Hälfte der Ukrainer verließen die Region, zumeist in Länder der EU. Im Vorfeld und während der Ukraine Krieges haben aber die staatlichen Repressionen gegenüber den Autonomie-Bestrebungen im Oblast deutlich zu genommen. Auch im Oblast Kaliningrad erfolgte ab 2023 - wie ebenfalls im übrigen Russland - die Umstellung auf eine Kriegswirtschaft.
Der litauische Botschafter Stasys Lozoraitis in den USA erhob Anfang der 1990er Jahre die Forderung an Russland, einen Teil des Kaliningrader Oblast an Litauen abzutreten.
Quelle: Oblast Kaliningrad – Wikipedia
Militär
Der Oblast Kaliningrad ist militärisch hoch gerüstet. Die Region besitzt den einzigen eisfreien russischen Hafen an der Ostsee und beherbergt darum die Baltische Flotte mit deren Hauptstützpunkt in Baltijsk.
Die russischen Streitkräfte in der Oblast Kaliningrad sind laut NATO-Beobachtern gut ausgebildet und ausgerüstet. Gemäß dem Center for Strategic and International Studies waren Anfang 2022 im Gebiet Kaliningrad rund 12.000 Mann der russischen Streitkräfte stationiert. Das Gros der Truppen stellte das 11. Armeekorps. Das Korps nahm ab Mai 2022 am russischen Überfall auf die Ukraine teil und wurde binnen sechs Monaten größtenteils aufgerieben. Quelle: Tagesspiegel, 29. Oktober 2022
Die Verbände und militärischen Einrichtungen stellen nach Ansicht von Militär-Fachleuten eine potentielle Bedrohung des sogenannten Suwaiki-Korridors auch Lücke dar, der schmalen Landverbindung zwischen dem NATO-Land Polen und den baltischen NATO-Staaten. Im Mai 2018 bestätigte die russische Regierung die Stationierung von atomwaffenfähigen Iskander-M-Raketen. Mit bis zu 500 km Reichweite könnten sie bis nach Warschau, Berlin oder Kopenhagen gelangen. Im August 2022 folgte die Stationierung von Kampfflugzeugen des Typs MiG-31E, die mit der atomwaffenfähigen Hyperschall-Rakete Ch-47M2 Kinschal ausgerüstet seien.
Die im Oblast unterhaltenen Radarstationen sind Teil des russischen Frühwarnsystems gegen Luft- und Atomwaffenangriffe auf das russische Hinterland. Als Reaktion auf den von den Vereinigten Staaten angestrebten Raketenabwehrschild begann Russland, die Radarstation Pionerski zu modernisieren und in ein eigenes Raketenabwehrsystem einzugliedern. Außerdem schließt das Radar die Lücke in der russischen Aufklärung, die durch die Schließung der Anlagen in der Ukraine und Litauen entstanden war. Es ist aber auch davon auszugehen, dass Funkabhörstationen die Länder Skandinaviens und Nordwesteuropas überwachen.
Reisen
1991 wurde das Gebiet Kaliningrad im Zuge der Perestroika wieder für ausländische Besucher geöffnet. So kamen unter anderem vorübergehend viele „Heimwehtouristen“ in die Oblast, die seit der Auflösung der Sowjetunion zur Russischen Föderation gehört. Da im Fremdenverkehrsbereich der Heimwehtourismus der 1990er-Jahre weitgehend abgeebbt ist, wurde versucht, neue Touristen zu gewinnen, die vor allem aus Russland und Belarus kommen sollen.
Die Kurische Nehrung, eine schmale Landzunge, 2000 zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt, liegt teils in der Oblast Kaliningrad, teils in Litauen. Die Kurische Nehrung (litauisch Kuršių nerija, russisch Куршская коса Kurschskaja kossa) ist eine 98 km lange Halbinsel von der Nordküste des Samlands (Lesnoi) bis zum Memeler Tief.
Seit 1945 gehören die nördlichen 52 km zu Litauen und die südlichen 46 km zur russischen Oblast Kaliningrad. Vor allem der litauische Teil der Nehrung ist ein beliebtes Reiseziel. Mittelpunkt des Fremdenverkehrs ist die Ortschaft Nida, wo sich Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Gastronomie befinden.
Mit der Entstehung des Expressionismus ab 1900 zog es eine Vielzahl von Künstlern nach Nidden, unter ihnen so bekannte Maler wie Lovis Corinth, Max Pechstein und Karl Schmidt-Rottluff. Um den damaligen Treffpunkt dieser Maler, den Gasthof Blode, entstand die Künstlerkolonie Nidden; dieser Gasthof existiert unter dem Namen Nidos Banga heute noch.
1929 erbaute Thomas Mann auf dem „Schwiegermutterberg“, im Norden Niddens, Ortsteil Purwin, für sich und seine Familie ein Ferien- und Sommerhaus. Es bot einen großartigem Blick über das Kurische Haff. Er verbrachte hier die Sommerferien von 1930 bis 1932 mit seiner Familie und arbeitete gleichzeitig an seinem Josephsroman. 1995 wurden in dem Haus das Thomas-Mann-Museum und das Thomas-Mann-Kulturzentrum eingerichtet. Seit 1997 werden jedes Jahr internationale Sommerfestivals und Seminare durchgeführt.
Der russische Teil der Nehrung ist für westliche Touristen weniger erschlossen, nicht zuletzt wegen des Visumzwangs. Die Urlauber auf dieser Nehrungsseite kommen meistens aus Russland und Belarus. In den russischen Nehrungsdörfern hatte nach dem Zerfall der Sowjetunion in den 90iger Jahren eine rege Bautätigkeit eingesetzt, zahlreiche kleine private Pensionen wurden errichtet. Wohlhabende Kaliningrader haben Wochenendhäuser an den schönsten Plätzen gebaut, die zum Teil auch mietbar sind. Dies gilt auch für die Samlandküste. Es gibt aus der Sowjetzeit zwei Ferienlager für Kinder und Jugendliche auf der Nehrung in Djuny und in Chwoinoje.
Großbetriebe aus St. Peterburg hatten hier in den 80iger Jahren für ihre Belegschaften ebenfalls sehr große Ferienlagen errichtet, und zwar in Морско́е/Morskoje (dt. Pillkoppen), Рыбачий/Rybatschi (dt. Rossitten), Лесной/Lesnoi (dt. Sarkau) und Красноречье/Krasnoretschje (dt. Kunzen) - Der letztgenannte Ort wurde vor 1976 wegen Versandung verlassen. Er nicht mehr existent. In den Sommermonaten soll es über 25.000 russische Sommer-Urlauber an der Ostseeküste gegeben haben Diese riesigen Ferienlager bestanden überwiegend aus Barracken, die aber alle abgebaut worden sind.
Zwischen dem litauischen und dem russischen Teil der Nehrung existiert ein Straßen-Grenzübergang, der zweimal am Tag in beiden Richtungen von russischen Linienbussen zwischen Kaliningrad und Klaipėda überquert wird. Es besteht beidseitig ein Visumzwang.
Bei dem Besuch von Hildegard Kiehl 1992 in Wilkental mit einer Reisegruppe waren die Gemeinde Wilkental, der Hof der Familie Tuttlies und das Soldatengrab nicht mehr vorhanden. Der Ort existiert heute auf russischen Karten nicht mehr. Einige Mitreisende hatte ihre alten Hausschlüssen dabei. Von der ehemaligen Gemeinde Wilkental waren nur vereinzelte Gebäude noch stehen geblieben.
Die Unterkunft in Insterburg war das Hotel „Zum Bären“ in der Tunnelstraße. In den Jahren 1993 und 1995 folgten weitere Besuche.
"Das Hotel hat 5 Einbett-, 18 Doppelzimmer und 4 Dreibettzimmer. Alle Zimmer sind mit Telefon, Bad oder Dusche/WC ausgestattet. Es gibt eine Bar und ein Restaurant. In der Nähe des Stadtzentrums, unweit vom Bahnhof gelegen." Die Adresse lautet: Uliza Tunnelnaya 2, Tscherjakovst im Oblast Kaliningrad. In Verbundenheit mit langjährigen Partnern und Reiseleiterinnen im Königsberger Gebiet soll das aktuelle Reiseangebot nach Tscherjakovst erst in friedlichen und sicheren Zeiten wieder aufgenommen werden.
Anlagen
Anlage 1: Bevölkerungsentwicklung im Deutschland 1900 -1946, Quelle: Demografie Deutschlands – Wikipedia
Jahr | Bevölkerung | Lebendgeborene | Sterbefälle | natürliche
Bevölkerungs- veränderung |
Geburtenrate | Sterberate | natürliche
Bevölkerungs- veränderung |
Zusammen-
gefasste Fruchtbarkeits- ziffer in % | |
in % | in % | in % | |||||||
absolut | absolut | absolut | absolut | je 1 000 Einw. | je 1 000 Einw. | je 1 000 Einw. | |||
1900 | 54 326 000 | 1 944 139 | 1 199 382 | 744 757 | 35,8 | 22,1 | 13,7 | 4,93 | |
1901 | 55 144 000 | 1 980 313 | 1 140 489 | 839 824 | 35,9 | 20,7 | 15,2 | 4,88 | |
1902 | 56 017 000 | 1 971 735 | 1 088 492 | 883 243 | 35,2 | 19,4 | 15,8 | 4,82 | |
1903 | 56 869 000 | 1 931 078 | 1 135 905 | 795 173 | 34,0 | 20,0 | 14,0 | 4,77 | |
1904 | 57 695 000 | 1 972 847 | 1 128 183 | 844 664 | 34,2 | 19,6 | 14,6 | 4,68 | |
1905 | 58 514 000 | 1 935 153 | 1 158 314 | 776 839 | 33,1 | 19,8 | 13,3 | 4,60 | |
1906 | 59 343 000 | 1 970 477 | 1 078 202 | 892 275 | 33,2 | 18,2 | 15,0 | 4,51 | |
1907 | 60 183 000 | 1 948 933 | 1 084 309 | 864 624 | 32,4 | 18,0 | 14,4 | 4,43 | |
1908 | 61 023 000 | 1 964 052 | 1 100 490 | 863 562 | 32,2 | 18,0 | 14,2 | 4,34 | |
1909 | 61 857 000 | 1 929 278 | 1 062 217 | 867 061 | 31,2 | 17,2 | 14,9 | 4,18 | |
1910 | 62 698 000 | 1 876 778 | 1 016 665 | 860 113 | 29,9 | 16,2 | 13,7 | 4,01 | |
1911 | 63 469 000 | 1 824 729 | 1 097 784 | 726 945 | 28,7 | 17,3 | 11,5 | 3,85 | |
1912 | 64 236 000 | 1 823 636 | 1 000 749 | 822 887 | 28,4 | 15,6 | 12,8 | 3,68 | |
1913 | 65 058 000 | 1 794 750 | 975 950 | 818 800 | 27,6 | 15,0 | 12,6 | 3,52 | |
1914 | 65 860 000 | 1 775 596 | 1 246 310 | 529 286 | 27,0 | 18,9 | 8,0 | 3,27 | |
1915 | 65 953 000 | 1 353 546 | 1 410 420 | -56 874 | 20,5 | 21,4 | -0,9 | 3,02 | |
1916 | 65 795 000 | 1 005 484 | 1 258 054 | -252 570 | 15,3 | 19,1 | -3,8 | 2,76 | |
1917 | 65 450 000 | 912 109 | 1 345 424 | -433 315 | 13,9 | 20,6 | -6,6 | 2,51 | |
1918 | 64 800 000 | 926 813 | 1 606 475 | -679 662 | 14,3 | 24,8 | -10,5 | 2,26 | |
1919 | 62 897 000 | 1 260 500 | 978 380 | 282 120 | 20,0 | 15,6 | 4,5 | 2,33 | |
1920 | 61 794 000 | 1 599 287 | 932 929 | 666 358 | 25,9 | 15,1 | 10,8 | 2,40 | |
1921 | 62 473 000 | 1 581 130 | 869 555 | 711 575 | 25,3 | 13,9 | 11,4 | 2,48 | |
1922 | 61 890 000 | 1 424 804 | 890 181 | 534 623 | 23,0 | 14,4 | 8,6 | 2,55 | |
1923 | 62 250 000 | 1 318 489 | 866 754 | 451 735 | 21,2 | 13,9 | 7,2 | 2,62 | |
1924 | 62 740 000 | 1 290 763 | 766 957 | 523 806 | 20,6 | 12,2 | 8,4 | 2,42 | |
1925 | 63 110 000 | 1 311 259 | 753 017 | 558 242 | 20,8 | 11,9 | 8,8 | 2,21 | |
1926 | 63 510 000 | 1 245 471 | 742 955 | 502 516 | 19,6 | 11,7 | 7,9 | 2,10 | |
1927 | 63 940 000 | 1 178 892 | 765 331 | 413 561 | 18,4 | 12,0 | 6,5 | 1,98 | |
1928 | 64 470 000 | 1 199 998 | 747 444 | 452 554 | 18,6 | 11,6 | 7,0 | 1,99 | |
1929 | 64 670 000 | 1 164 062 | 814 545 | 349 517 | 18,0 | 12,6 | 5,4 | 1,93 | |
1930 | 65 130 000 | 1 144 151 | 718 807 | 425 344 | 17,6 | 11,0 | 6,5 | 1,88 | |
1931 | 65 510 000 | 1 047 775 | 734 165 | 313 610 | 16,0 | 11,2 | 4,8 | 1,71 | |
1932 | 65 716 000 | 993 126 | 707 642 | 285 484 | 15,1 | 10,8 | 4,3 | 1,62 | |
1933 | 66 027 000 | 971 174 | 737 877 | 233 297 | 14,7 | 11,2 | 3,5 | 1,58 | |
1934 | 66 409 000 | 1 198 350 | 725 000 | 473 000 | 18,0 | 10,9 | 7,1 | 1,93 | |
1935 | 66 871 000 | 1 263 976 | 792 018 | 471 958 | 18,9 | 11,8 | 7,1 | 2,03 | |
1936 | 67 349 000 | 1 278 583 | 795 793 | 482 790 | 19,0 | 11,8 | 7,2 | 2,07 | |
1937 | 67 831 000 | 1 277 046 | 794 367 | 482 679 | 18,8 | 11,7 | 7,1 | 2,09 | |
1938 | 68 424 000 | 1 348 534 | 799 220 | 549 314 | 19,7 | 11,7 | 8,0 | 2,25 | |
1939 | 69 314 000 | 1 413 230 | 854 348 | 558 882 | 20,4 | 12,3 | 8,1 | 2,39 | |
1940 | 69 838 000 | 1 402 258 | 885 591 | 516 667 | 20,1 | 12,7 | 7,4 | 2,40 | |
1941 | 70 244 000 | 1 308 232 | 844 435 | 463 797 | 18,6 | 12,0 | 6,6 | 2,25 | |
1942 | 70 834 000 | 1 055 915 | 847 861 | 208 054 | 14,9 | 12,0 | 2,9 | 1,83 | |
1943 | 70 411 000 | 1 124 718 | 853 246 | 271 472 | 16,0 | 12,1 | 3,9 | 2,00 | |
1944 | 69 000 000 | 1 215 000 | 915 000 | 300 000 | 17,6 | 13,3 | 4,3 | 1,89 | |
1945 | 66 000 000 | 1 060 000 | 1 210 000 | -150 000 | 16,1 | 18,3 | -2,3 | 1,53 | |
1946 | 64 260 000 | 921 998 | 1 001 331 | -79 333 | 14,3 | 15,6 | -1,2 | 1,65 | |
Anlage 2: Links zu Willschicken und Umgebung
http://wiki-de.genealogy.net/GOV:WILTALKO04VT
Wilkental – GenWiki (genealogy.net)
Alt Lappönen – GenWiki (genealogy.net)
Paducken – GenWiki (genealogy.net)
Aulenbach – GenWiki (genealogy.net)
Aulowönen – GenWiki (genealogy.net)
Bambullen – GenWiki (genealogy.net)
Birkenhof (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
Hof Brandstäter – GenWiki (genealogy.net)
Grünheide (Kirchspiel) – GenWiki (genealogy.net)
Klein Schunkern – GenWiki (genealogy.net)
GOV: Willschicken, Wilkental (genealogy.net)
GOV: Pillwogallen, Lindenhöhe (genealogy.net)
Ziegelei Mauerwald – GenWiki (genealogy.net)
Portal:Insterburg – GenWiki (genealogy.net)
https://www.wikiwand.com/de/Preu%C3%9Fisch_Litauen#/google_vignette
https://annaberger-annalen.de/jahrbuch/2021/Ausgabe29.shtml
Annaberger Annalen (annaberger-annalen.de)
Bevölkerung und Wirtschaft in Ostpreussen | SpringerLink
Wirtschaft_und_Statistik-1939-13.pdf (statistischebibliothek.de)
Suche nach 'willschicken' in Metadaten und Volltexten | MDZ (digitale-sammlungen.de)
Ostpreußen: retro|bib - Ergebnis der Suchanfrage (retrobibliothek.de)
Insterburg: retro|bib - Ergebnis der Suchanfrage (retrobibliothek.de)
Siehe den Familienstammbaum der Familien Podewski, Tuttlies und Kiehl
FamilySearch-Katalog: Die Nachkommen Padeffke und Podewski des Peter Paquadowski — FamilySearch.org
und Stammdaten Fam Podewski.pdf (familien-archiv.de)
und GEDBAS: Vorfahren von Hildegard TUTTLIES (genealogy.net)
und GEDBAS: Vorfahren von Gerhard KIEHL (genealogy.net)
Anlage 3: Weitere Literatur:
Hans Bloech: Ostpreußens Landwirtschaft, Teil 1 - 3
Pierre Bourdieu: Der feine Unterschied
Christopher Clark: Preußen
Jens Dangschat u.a.: Aktionsräume von Großstadtbewohnern
Jürgen Friedrichs: Stadtentwicklung in West- und Osteuropa
Fritz Gause: Die Geschichte der Stadt Königsberg in Preußen. 3 Bände
Walter G. Hoffmann: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit Mitte des 19. Jahrhunderts
Gerd Hohorst, Jürgen Kocka und Gerhard A. Ritter: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch Band II Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870-1914
Georg Friedrich Knapp: Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preußens
Andreas Kossert, Ostpreußen Geschichte und Mythos
Max Weber: Die Verhältnisse der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland (Preußische Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg, Großherzogtümer Mecklenburg, Kreis Herzogtum Lauenburg). Dargestellt auf Grund der vom Verein für Socialpolitik veranstalteten Erhebungen Duncker & Humblot, Leipzig 1892 (=Schriften des Vereins für Socialpolitik, LV. Die Verhältnisse der Landarbeiter in Deutschland; Bd. 3)
Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafs - Geschichte, Band 1 – 5
Ein besonderer Dank gilt Herrn und Frau Mattulat. Sie haben dankenswerterweise wichtige Eigenarbeiten zur Verfügung gestellt.
Der Text wurde im April 2021 von Hildegard Kiehl angeregt und 2023 von Klaus Kiehl unter Mithilfe von Simon Kiehl erstellt.
Die inhaltliche Gliederung des Textes konnte 2021 noch mit Hildegard Kiehl abgesprochen werden, die im selben Jahr verstarb.
Hildegard Kiehl, geb. Tuttlies * 21.03.1920 in Willschicken † 19.06.2021 in Hamburg.
Der litauische Name Tuttlies heißt übersetzt Wiedehopf
In der Hoffnung, dass alle Angaben und Quellen richtig eingeordnet sind,
sind Berichtigungen und neue Informationen herzlich willkommen.
Bitte senden Sie diese an die E-Mail-Adresse von Klaus Kiehl: klaus-kiehl@t-online.de
Hamburg 2023
Text- Quellen zu Willschicken
- ↑ Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschafts - Geschichte Band 1
- ↑ Dörfer: Uszupöhnen, Gr. Aulowönen, Alt Lappönen, Willschicken 1893 https://www.davidrumsey.com
- ↑ Kartenausschnitt Heiliges römisches Reich 1250 HRR_1250.jpg (7189×11212) (wikimedia.org) https://commons.wikimedia.org/wiki/File:HRR_1250.jpg
- ↑ Kulmische Dörfer nach Gründungszeitunkten in der Komturei Königsberg bis 1410 https://www.herder-institut.de/digitale-angebote/dokumente-und-materialien/themenmodule/quelle/1249/details.html
- ↑ Unterwerfung des Prußenlandes im 13 Jahrhundert https://www.herder-institut.de/fileadmin/user_upload/quellen/Deutscher_Orden_und_Preussen_im_Mittelalter/014_2_032_Unterwerfung-Preussen.pdf
- ↑ Verwaltung des Ordenlandes um 1400 https://www.herder-institut.de/fileadmin/user_upload/quellen/Deutscher_Orden_und_Preussen_im_Mittelalter/014_2_011_Verwaltung-Ordensland1400.pdf
- ↑ Karte der Deutschordensburgen um 1350 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Burgen_im_Deutschordensstaat
- ↑ Lochstedt Rekonstruktion https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Lochstedt
- ↑ Lochstedt Plan https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Lochstedt
- ↑ Lochstedt Grundriss https://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Lochstedt
- ↑ Herkunft der Stadtbewohner des Ordenslandes Preußen bis 1425 https://www.herder-institut.de/fileadmin/user_upload/quellen/Deutscher_Orden_und_Preussen_im_Mittelalter/014_2_020_Stadtbewohner1425.pdf
- ↑ Bevölkerung im Ordensland Preußen 1283 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschordensstaat#/media/Datei:Preussen_gross.jpg
- ↑ Verwaltungsgebiet des Deutschen Ordens 1309 Verwaltungsgebiet des Deutschen Ordens https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschordensstaat
- ↑ Königlich- und Herzogliches Preußen https://de.wikipedia.org/wiki/Dreizehnj%C3%A4hriger_Krieg
- ↑ Die drei Teilungen von Polen 1772 bis 1795 https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungen_Polens
- ↑ Der Staat es Deutschen Ordens 1466 nach der Teilung durch den Zweiten Thorner Frieden https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschordensstaat#/media/Datei:Deutscher_Orden_1466.png
- ↑ Nadrauen - Wikiwand https://de.wikipedia.org/wiki/Nadrauen
- ↑ Deutsche_Ostsiedlung_Karte_gross.png (768×1024) http://www.uni-oldenburg.de
- ↑ Stämme der Balten https://de.wikipedia.org/wiki/Balten
- ↑ Schwertbrüder Orden https://de.wikipedia.org/wiki/Schwertbr%C3%BCderorden#/media/Datei:Livland_1260.svg
- ↑ Der Ordensstaat 1410 https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschordensstaat
- ↑ Litauen https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Ff%C3%BCrstentum_Litauen#/media/Datei:Gro%C3%9Ff%C3%BCrstentum_Litauen_13.%E2%80%9315._Jh.png
- ↑ Litauische Landschaften https://de.wikipedia.org/wiki/Samogitien Samogitien – Wikipedia]
- ↑ Sachsenspiegel – Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel
- ↑ Ulrich Brockmann: Ost- und Westpreußen
- ↑ 26,0 26,1 26,2 Kosmographie, das ist Beschreibung aller Länder, Herrschaften und ... - Sebastian Münster - [9]
- ↑ Mennonitenkirche in Elbing https://www.bing.com/search?q=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FMennonitenkirche_Elbing&form=ANNTH1&refig=fd61cde1cea54ddfb3f9b08b498c685f&pc=EDGEDB
- ↑ Hartmut Boockmann: Ostpreußen und Westpreußen
- ↑ Reformierte Kirche in Judtschen https://www.hugenotten.de/gesellschaft/_pdf/04-2012.pdf
- ↑ Imamanuel Kant https://de.wikipedia.org/wiki/Immanuel_Kant
- ↑ Kant Museum in Judtschen https://de.wikipedia.org/wiki/
- ↑ Hans Mortensen, Gertrud Mortensen: Die Besiedlung des nordöstlichen Ostpreußens bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts
- Bd. 1: Die preußisch-deutsche Siedlung am Westrand der Großen Wildnis um 1400. Leipzig, 1937.
- Bd. 2: Die Wildnis im östlichen Preußen, ihr Zustand um 1400 und ihre frühere Besiedlung. Leipzig 1938.
- Bd. 3: Unvollendetes Manuskript im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem (weist die litauische Einwanderung anhand der Quellen in Königsberger Archiven nach); in Bearbeitung von Grischa Vercamer: Hans und Gertrud Mortensen: Die Besiedlung des nordöstlichen Ostpreußen bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts. Die Einwanderung der Litauer nach Ostpreußen.
- ↑ Grischa Vercamer: Siedlungs-, Verwaltungs- und Sozialgeschichte der Komturei Königsberg im Deutschordensland Preußen (Dissertation Freie Universität Berlin 2008) (Einzelschriften der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung, Bd. 29) https://de.wikipedia.org/wiki/Grischa_Vercamer
- ↑ Pest in Ostpreußen https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Sahm
- ↑ Die preußischen Maße und Gewichte https://www.preussische-masse.de
- ↑ Andreas Kossert: Ostpreußen, Geschichte und Mythos
- ↑ Gumbinnen Stadtplan http://www.kreis-gumbinnen.de
- ↑ Kirchspiel Groß Aulowönen https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&ccid=%2bkH80NvJ&id=78B2A5DD476F5683E232DAA03CB094D571C789D8&thid=OIP.-kH80NvJtF634ib2QQdabQHaFK&mediaurl=https%3a%2f%2fwiki.genealogy.net%2fimages%2fthumb%2f6%2f6a%2fKirchspiel_Gro%c3%9f_Aulow%c3%b6nhnen_(Ostp.)_1846_Karte_von_F.A._von_Witzleben.jpg%2f1000px
- ↑ Text Amt Lappönen https://books.google.de/books/content?id=BJg2AAAAMAAJ&hl=de&hl=de&pg=PA620&img=1&zoom=3&sig=ACfU3U36Zg9v31OnkKWjcbSpStJRgJcChA&ci=127%2C375%2C867%2C635&edge
- ↑ Amt Lappönen https://www.ahnen-spuren.de/ostpreussen/kolonisten/kolonisation-um-1732/preussisch-litauen/hauptamt-insterburg/lappoehnen.htm
- ↑ Auswanderung aus Salzburg https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&ccid=iGWW%2b5ju&id=F2877209AEF520FB59234511648EEBDAF4DE8006&thid=OIP.iGWW-5juJ6_wMnh8miy7NwHaFr&mediaurl=https%3a%2f%2faustria-forum.org%2fattach%2fWissenssammlungen%2fGeschichtsatlas%2fExulanten%2fscaled-783x600-Exulanten.jpg&cdnurl=https%3a%2f%2fth.bing.com%2fth%2fid%2fR.886596fb98ee27aff032787c9a2cbb37%3frik%3dBoDe9NrrjmQRRQ%26pid%3dImgRaw%26r%3d0&exph=600&expw=783&q=auswanderung+b%c3%b6hmischen+protestanten&simid=607991928879056801&FORM=IRPRST&ck=03571C727FE92C5D2777E999422161A2&selectedIndex=0&idpp=overlayview&ajaxhist=0&ajaxserp=0 auswanderung böhmischen protestanten - Suchen Bilder (bing.com)
- ↑ 42,0 42,1 Salzburger 1743 https://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Exulanten
- ↑ Bekanntmachung https://de.wikipedia.org/wiki/Frieden_von_Sankt_Petersburg
- ↑ Königreich Preußen 1525 http://www.hoeckmann.de/deutschland/preussen.htm Historische Karte - Ostpreussen und Westpreussen (hoeckmann.de)
- ↑ http://www.territorial.de/ostp/insterbg/inst09.htm Karten: landrätlicher Kreis insterburg 1. 1. 1809 - Städte (territorial.de)
- ↑ Der Landkreis Insterburg https://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Insterburg
- ↑ Willschicken Topographie https://books.google.de/books/about/Volst%C3%A4ndige_Topographie_des_K%C3%B6nigreich.html?id=Mww_AAAAcAAJ&redir_esc=y
- ↑ Nördlicher Teil Kreis Insterburg http://wiki-alt.genealogy.net/Kirchspiel_Aulow%C3%B6nen_/_Aulenbach_(Ostp.)
- ↑ Amtsgrenzen Hauptämter https://www.ahnen-spuren.de/ostpreussen/kolonisten/kolonisation-um-1732/preussisch-litauen : Amtsgrenzen und Orte von Preussisch-Litauen um 1736 — Portal Ahnenspuren - Suche in Ostpreußen (ahnen-spuren.de)|alternativtext=
- ↑ Aus der Franzosenzeit 1807 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aus_der_Franzosenzeit_(Henseler).jpg
- ↑ Europa während Napoleon https://hdbg.eu/koenigreich/index.php/objekte/xzoom/herrscher_id/1/id/321 Haus der Bayerischen Geschichte - Königreich - Karte: Europa zur Zeit Napoleons I. (hdbg.eu)]|alternativtext=|350x350px
- ↑ Dorftypen https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&ccid=6zeO2lLz&id=D236314763163AE49360C3976041985C1B886433&thid=OIP.6zeO2lLzAX2PnmPNKPMhfgEGEs&mediaurl=https%3a%2f%2fwww.spektrum.de%2flexika%2fimages%2fgeogr%2fdorfgrun_w.jpg&cdnurl=https%3a%2f%2fth.bing.com%2fth%2fid%2fR.eb378eda52f3017d8f9e63cd28f3217e%3frik%3dM2SIG1yYQWCXww%26pid%3dImgRaw%26r%3d0&exph=560&expw=490&q=Dorftypen&simid=607998792241206128&FORM=IRPRST&ck=EFBA245F06C5B881862F9E5038BC5C3C&selectedIndex=1&ajaxhist=0&ajaxserp=0
- ↑ Hans Bloech: Ostpreußens Landwirtschaft, Teil 1
- ↑ Dreiklassenwahlrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Dreiklassenwahlrecht
- ↑ Festefeiern [10]
- ↑ Grundsteuertabelle https://omas-jahre.de/2021/08/22/1866-die-neue-grundsteuer-in-preussen/ 1866 – die neue Grundsteuer in Preußen › Omas Jahre (omas-jahre.de)]|alternativtext=|350x350px]]
- ↑ Steuerentwicklung 1920 - 2020 https://www.diw.de/de/diw_01.c.698309.de/publikationen/wochenberichte/2019_47_1/100_jahre_deutsches_steuersystem__grundlagen__reformen_und_herausforderungen.html DIW Berlin: 100 Jahre deutsches Steuersystem: Grundlagen, Reformen und Herausforderungen
- ↑ Gebietsveränderungen https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&ccid=AFr1NgvX&id=4138B0C3C7210A8A02966F9E4C5EF937D715143C&thid=OIP.AFr1NgvX7lp9bgigFeerIwHaIU&mediaurl=https%3A%2F%2Fwww.stefan-winkler.de%2Fbilder%2Fostpreussen.gif&cdnurl=https%3A%2F%2Fth.bing.com%2Fth%2Fid%2FR.005af5360bd7ee5a7d6e08a015e7ab23%3Frik%3DPBQV1zf5Xkyebw%26pid%3DImgRaw%26r%3D0&exph=787&expw=700&q=verwaltungseinteilung+in+ostpreu%c3%9fen&simid=608006012035090151&form=IRPRST&ck=F423614707FED8F8F981F95B8AFE995C&selectedindex=0&ajaxhist=0&ajaxserp=0&vt=0&sim=11 verwaltungseinteilung in ostpreußen - Bing images
- ↑ Verwaltungsgliederung von Ostpreußen 1939 -1945 https://de.wikipedia.org/wiki/Regierungsbezirk_Zichenau
- ↑ Deutscher Orden [11]
- ↑ Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz [12]
- ↑ Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz [13]
- ↑ Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (preussischer-kulturbesitz.de)
- ↑ Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Der Osten - Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (preussischer-kulturbesitz.de)
- ↑ statistischebiblothek.de: Wirtschaft und Statistik 1939 Wirtschaft_und_Statistik-1939-13.pdf
- ↑ Wikiwand.com: Preusisch Litauen
- ↑ Ostpreußen http://wikipedia.org/wiki/ostpreußen
- ↑ Verwaltungsgliederung der Provinz Ostpreußen 1905 - 1920 http://wikipedia.org/wiki/regierungsbezirk-gumbinnen wikipedia
- ↑ Wikipedia.de: Regierungsbezirk Gumbinnen – Wikipedia
- ↑ Landkreis Insterburg 1907 http://www.territorial.de/ostp/insterbg/inst45.htm
- ↑ Stadtkreis Insterburg/Landkreis Insterburg 1. 1. 1945 http://www.territorial.de/ostp/insterbg/inst45.htm
- ↑ Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) 1907 Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) – GenWiki (genealogy.net)
- ↑ Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) 1939 https://wiki.genealogy.net/Kirchspiel_Aulow%C3%B6nen_/_Aulenbach_(Ostp.)
- ↑ Wilschiken / Wilkschicken / Wilpischen auf der Schroetterkarte (1796-1802), Maßstab 1:50 000 © Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
- ↑ Willschicken 1893Uszupönen – GenWiki (genealogy.net)
- ↑ Wilkental (Willschicken) Ksp. Aulenbach 1939 https://wiki.genealogy.net/Willschicken?veaction=edit