Landkommissariat
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Der Begriff
Landkommissariat (Land-Commissariat) ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit.
Landkommissariate waren ab dem 1. April 1818 die unterste Stufe der Verwaltung im Rheinkreis (ab 1837 Regierungsbezirk Pfalz) des Königreichs Bayern. Die Einführung wurde im „Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises“ vom 18. Februar 1818 (S.155 – 160) bekanntgegeben. Die bisherigen königlichen 4 Bezirksdirektionen wurden aufgelöst und durch 12 Landkommissariate ersetzt.
Zum 1. Juli 1862 wurde die Bezeichnung Landkommissariat in Bezirksamt geändert (Königlich Allerhöchste Verordnung, die Veränderung der Benennung der Landcommissariate betr. Vom 19. April 1862 (Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt der Pfalz, Nr. 34/1862, Sp. 570/571). Mit Wirkung vom 1. Januar 1939 änderte sich die Bezeichnung Bezirksamt in Landkreis.
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
281 - Landkommissariat - {deu=Landkommissariat}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landkommissariat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-MDZ-00000BSB10346322?cq, - Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818, 155ff