GOV/Anleitung
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Hier ist beschrieben, wie man im GOV Daten ändert bzw. neue Objekte anlegt, siehe auch GOV/FAQ zur Dateneingabe.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt Anleitung zur Bearbeitung der Quelle "Ortschafts-Verzeichnis Provinz Schleswig-Holstein 1890" (die aber leicht auf andere Quellen übertragen werden kann), ist hier zu finden:
Bedienoberfläche
Die GOV-Einstiegsseite erreicht man mit: http://gov.genealogy.net/
In der linken Menüleiste stehen zur Auswahl:
- Suche Suche nach Orten, Kirchengemeinden usw.
- Login Anmelden - wenn Änderungen oder Neueingaben gemacht werden sollen
- Sprache wechseln Auswahl der Anzeige in einer anderen Sprache
- Über das GOV Beschreibung des GOV
- Mitmachen Wie das GOV weiter ausgebaut wird
Anzeige eines Objekts
Sie können ein Objekt entweder über die Suche zur Anzeige bringen, oder aber direkt über einen Link der Form:
http://gov.genealogy.net/item/show/<GOV-ID>
Wobei Sie statt "<GOV-ID>" die GOV-ID Ihres Zielobjektes eintragen müssen.
Beispiele:
- Link auf das GOV-Objekt für Bremen: http://gov.genealogy.net/item/show/adm_369040
- und dieser führt zum Bundesland Bayern: http://gov.genealogy.net/item/show/adm_369090
Einloggen
Das Einloggen ist nur nötig, wenn Änderungen oder Neueingaben gemacht werden sollen.
Sollten Sie noch keine Benutzerkennung besitzen so melden Sie sich bitte unter http://db.genealogy.net/anmeldung/ an.
Bei Passwort-Fehleingaben erhält man bisher noch die etwas kryptische Fehlermeldung:
HTTP Status 500 - Exception report - The server encountered an internal error () that prevented it from fulfilling this request.
Macht man eine gewisse Zeit (mehrere Minuten) keine Eingaben, wird man automatisch ausgeloggt.
Quicktext zum Objekt (Eintrag)
Quicktext ist die Beschreibungssprache für Einträge im GOV. Er dient als eine Textschnittstelle zwischen Datenbank und Bearbeiter. Unten auf der Seite eines Eintrags wird der zugehörige Quicktext aufgeführt.
Über den Menüpunkt "Objekt bearbeiten" wird der Quicktext des Objekts in eine Bearbeitungsfenster geladen, wo er geändert und gespeichert werden kann.
Haben Sie für bestimmte GOV-ID Variablen (auch Alias genannt) definiert, werden die bei der Erzeugung und bei der Anzeige vom Quicktext benutzt, wenn Sie eingeloggt sind.
Ändern von Quicktext
Zum Ändern von GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!
Nachdem man das zu ändernde Objekt zur Anzeige gebracht hat, kann man über den Menüpunkt "Objekt bearbeiten" den Quicktext des Objekts im Bearbeitungsfenster bearbeiten.
Dort kann man nun das Objekt verändern, soweit man sich an die Syntax-Regeln hält. So muss z.B. jede Eigenschaft (Zeile) von einem Komma abgeschlossen sein und die letzte Quicktext-Zeile eines Objektes muss mit einem Strichpunkt (Semikolon) enden.
Informationen zur Syntax siehe GOV/Quicktext.
Die GOV-ID eines Objekts kann nicht geändert werden!
Nach Abschluss der Änderung klickt man auf "Speichern".
War die Eingabe syntaktisch korrekt, wird im Bearbeitungsfenster der geänderte Quicktext "aufgefrischt" dargestellt. Bei einer Fehleingabe kommt eine entsprechende Fehlermeldung.
Neuanlage eines Ortes
Wann lege ich einen neuen Ort an?
Die Neunanlage eines Ortes ist dann sinnvoll, wenn es diesen im neuen GOV noch nicht gibt und er für genealogische bzw. historische Forschungen interessant ist.
Woher weiß ich, ob der Ort schon vorhanden ist?
Dafür die Suchfunktion im neuen GOV ausgiebig nutzen. Bitte auch darauf achten, ob er als "verwaister Ort" schon existiert. Als "verwaiste Orte" werden u.a. solche bezeichnet, die keinem anderen Objekt oder nur einem Bundesland zugeordent sind (z.B. Niedersachsen, siehe http://gov.genealogy.net/item/show/adm_369030 )
Welche Informationen werden für einen neuen Ort benötigt?
Als minimale Information sollte eingeben werden:
- Name
- Zugehörigkeit zu einem anderen Objekt (Ort, Gemeinde, Landkreis)
- Objekttyp (um was handelt es sich; Hof, Dorf, Stadt, Gemeinde etc.)
Auflistung aller möglichen Objekttypen. Ist der genaue Objekttyp nicht bekannt, ist Ort zu nehmen.
Sehr wichtig sind:
- geographische Koordinaten
Optional sind für die Neuanlage:
- weitere Namen (historische, andere Sprachen)
- alte Postleitzahl(en)
- Einwohnerzahlen
- (amtliche) Webseite des Ortes
Bei vielen Eingaben sind optional Zeitangaben (ab - bis) möglich, siehe Quicktext-Beschreibung.
Der richtige Ortsname (Ansetzungsregeln)
In den Regeln für die Formalkatalogisierung ist das allgemeine Vorgehen beschrieben. Die Nennung des richtigen Ortsnamens in der Eigenschaft "heißt" ist besonders wichtig, da in den Datenbanken über diesen Eintrag nach dem Objekt gesucht wird. Es sollte immer der offizielle Name des Ortes verwendet werden, wie er in Karten, Postleitzahlen-, Telefon- und anderen Verzeichnissen zu finden ist. Individuelle zusätzliche Ergänzungen, die z.B. zur näheren Beschreibung der Lage des Ortes dienen sollen, sollen nur angegeben werden wenn dies unbedingt nötig ist. Da jeder Ort durch die Eigenschaft "gehört zu" bereits einem übergeordneten Objekt z.B. Gemeinde, Land- oder Stadtkreis zugeordnet ist, solltes dieses übergeordnete Objekt im Ortsnamen NICHT nochmals genannt werden
FALSCH | RICHTIG | Warum |
---|---|---|
Neustadt | Neustadt a.d. Waldnaab | Es gibt viele Neustadt deshalb ist hier ein Zusatz sinnvoll, aber es muss die amtliche Schreibweise sein. |
Kirchheim, Gem. Burgstadt | Kirchheim | Die Zugehörigkeit zum übergeordneten Objekt Gemeinde wird in der "gehört zu"-Eigenschaft eingetragen nicht im Ortsnamen. |
Böttingen, Kr Tuttlingen | Böttingen | Der Ort ist dem Landkreis bereits durch die "gehört zu"-Eigenschaft zugeordnet. Eine Nennung im Ortsnamen ist daher überflüssig. |
Breslau, Stadt, | Breslau | Der Typ des Objekts gehört in die "ist"-Eigenschaft nicht in den Ortsnamen:heißt Breslau, ist Stadt, |
Auersdorf (Wüstung) | Auersdorf | Wüstungen werden über die "ist"- Eigenschaft beschrieben. Beispiel:heißt Auersdorf, ist bis 1640 Ort, ist ab 1641 Wüstung |
Frankfurt (Main) | Frankfurt am Main Frankfurt a. Main |
Es sollte der offizielle Ortsname verwendet werden. Angaben in Klammer vermeiden, aber |
Frankfurt / Oder | Frankfurt (Oder) | Die offizielle Schreibweise ist mit Klammern. |
Schönebeck, Elbe | Schönebeck (Elbe) | Die offizielle Schreibweise ist mit Klammern. |
Schönfließ, Adlig | Adlig Schönfließ | Die bevorzugte Schreibweise ist "Ortszusatz Ort". |
Berlin, OT Kirchheim Berlin-Kirchheim |
Kirchheim | Der Hauptort (Gemeinde) wird nicht angegeben. Er wird über "gehört zu" zugeordnet. |
Namensänderungen werden mit Jahreszahl angegeben:
heißt bis 1928 Väthen, heißt ab 1928 Tangerhütte,
Die Reihenfolge der Einträge spielt im Quicktext keine Rolle.
Ist keine Jahreszahl bekannt, so kann die Angabe des Zeitraums auch entfallen. Das sollte die Ausnahme sein.
heißt (auf deu) Tangerhütte, heißt (auf deu) Väthen,
Ein Ortsname sollte auf keinen Fall durch z.B. "XXX" oder "Löschkanditat" ersetzt werden, auch wenn das zugehörige GOV-Objekt falsch oder überflüssig geworden ist. Überflüssige Ortsobjekte bitte in die entsprechende Wiki-Seite eintragen (siehe unten).
Ein Ortsname kann, wie auch der Name jedes anderen GOV-Objekts, in unterschiedlichen Sprachen angegeben werden:
heißt (auf deu) Königsberg in Preußen, heißt (auf lat) Regiomonti Borussorum, heißt (auf lit) Karaliaučius, heißt (auf pol) Królewiec, heißt bis 1946 (auf rus) Кёнигсберг, heißt ab 1946 (auf rus) Kaliningrad, heißt ab 1946 (auf rus) Калининград,
Eingeben eines neuen Ortes
Zum Eingeben von neuen GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!
Neue Objekte kann man im Bearbeitungsfenster eines beliebigen existierenden Objektes eingeben und speichern.
Bei der Eingabe eines neuen Ortes muss man für das Objekt in der ersten Zeile zunächst einen Alias-Namen angeben und danach die Zuweisung "= neues Objekt;". Dadurch wird dem GOV-Parser mitgeteilt, dass nun ein neues Objekt folgt.
Danach wird das eigentliche Objekt beschrieben. Hierzu wird nochmals der Alias-Name angegeben, gefolgt von den Eigenschaften des Objekts. Jede Eigenschaft muss mit einem Komma abgeschlossen sein, nach der letzten Eigenschaft ist ein Strichpunkt nötig! Wenn möglich gleich beim Anlegen eines Orts-Objekts eine Position („liegt bei“) mit angeben.
Mit folgendem Quicktext wird z.B. der Ort Kirchheim angelegt:
KREIS_WUERZBURG_ORT_KIRCHHEIM = neues Objekt; KREIS_WUERZBURG_ORT_KIRCHHEIM hat ab 1993 PLZ 97268, hat bis 1993 PLZ W8701, ist Ort, gehört zu adm_139679, heißt Kirchheim, liegt bei 49.6552°N 9.8582°O;
Nach dem Klick auf "Speichern", kann man über "letzte Änderungen" auf das neue Objekt zugreifen. Es wird der folgende Quicktext angezeigt.
KIREIMJN49WP gehört zu adm_139679, hat ab 1993 PLZ 97268, hat bis 1993 PLZ W8701, heißt (auf deu) Kirchheim, ist Ort, liegt bei 49.6552°N 9.8582°O;
Man sieht, dass eine GOV-ID generiert wurde. Der Alias-Name taucht nur in der Benutzer-Editier-Ansicht auf.
Ein GOV-Objekt muss mindestens die zwei Eigenschaften „ist“ und „heißt“ besitzen. Außerdem ist es sinnvoll, ein GOV-Objekt gleich mit der Eigenschaft „gehört zu“ einem übergeordnetem Objekt zuzuordnen. Koordinaten bitte mit 4 Nachkommastellen eingeben, siehe FAQ Koordinaten.
Eingeben von anderen Objekten
Zur Eingabe von neuen GOV-Objekten ist ein Login erforderlich!
Die Eingabe von anderen Objekten erfolgt ähnlich wie bei der Ortseingabe, nur dass hier der Alias-Name auch für die weitere Verwendung abgespeichert und beim Abrufen des Objekts angezeigt wird. Man sollte deshalb einen sinnvollen, aussagekräftigen Namen verwenden.
Nach dem „Speichern“ wird der Alias-Name oberhalb des Objekts dargestellt. Der Alias-Name kann nun statt des Objektbezeichners in den „gehört zu“ Eigenschaften untergeordneter Objekte verwendet werden!
Wo finde ich Postleitzahlen?
- siehe Artikel Postleitzahlen
Woher bekomme ich geografische Koordinaten?
- In Deutschland gibt es von den Landesvermessungsämtern eine Serie Top50 auf CDs. Ab der Version 4.0 dieser CDs kann man Koordinaten direkt durch Klick auf die rechte Maus-Taste in die Zwischenablage kopieren und in anderen Anwendungen verwenden. Die Top50-Koordinaten-Ausgabe ist nicht im GOV-Format, Hinweise zur Konvertierung in den FAQ.
- Top50 CDs kann man bei den Landesvermessungsämtern deutscher Bundesländer bestellen. Mit einem Nachweis wissenschaftlicher Zwecke gibt es gelegentlich eine Preis-Ermäßigung.
- Umrechnung von Schweizer Landeskoordinaten (Swiss Grid) in geografische Koordinaten (Bezugssystem WGS84) mit Meter-Genauigkeit bei Swisstopo
- Nahezu jeder gute Atlas und jede Landkarte hat ein Koordinatengitter, in dem man die Koordinaten einzelner Orte (oder Höfe) abgreifen kann. Übersichten sind zu finden unter Ortssuche FAQ und Landkarten.
- Für viele Bundesländer kann man die Koordinaten aller Wohnplätze (Orte) kaufen - als Excel-Datei bei einem Landesvermessungsamt, siehe ATKIS. Bevor man diese Angaben im GOV zitiert, muss man die Nutzungsbedingungen der Daten studieren und einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung für das Projekt GOV des Vereins für Computergenealogie beim jeweiligen Amt stellen. Für Baden-Württemberg findet man die Koordinaten für alle Wohnplätze hier: Leo-BW
- Im GOV wird als geografische Referenzsystem (spatial reference system) WGS84 erwartet, so wie von Google Maps, Google Earth, MapQuest und Multimap geliefert.
- Details zum Umrechnen von Koordinaten im Artikel GOV Koordinaten oder in den FAQ.
Beispiele für Neueingaben
Landkreis
Mit folgendem Quicktext wird z.B. der Landkreis Kitzingen angelegt:
LANDKREIS_KITZINGEN = neues Objekt; LANDKREIS_KITZINGEN gehört zu adm_369096, heißt Kitzingen, ist Landkreis;
Administrative Objekte wie z.B. Landkreis, Bundesland, Staat, Fürstentum usw. beschreiben Gliederungsstrukturen. Sie haben keine „Liegt bei“ Eigenschaft, da Sie in der Regel eine größere flächenmäßige Ausdehnung besitzen Ein administratives GOV-Objekt muss mindestens die zwei Eigenschaften „ist“ und „heißt“ besitzen!
Kirche
Mit folgendem Quicktext wird z.B. eine Kirche angelegt:
EV_KIRCHE_TEILHEIM = neues Objekt; EV_KIRCHE_TEILHEIM hat Konfession ev, heißt (auf deu) Ansbach/St. Gumbertus, ist Kirche, repräsentiert EV_KG_TEILHEIM, steht in TEIEIMJN59HI;
Hat eine Kirche keinen Namen (z.B. St. Peter), gibt man nur den Namen des Ortes an in dem die Kirche steht.
Bei der Eigenschaft „repräsentiert“ ist die Objektbezeichnung (GOV-ID) des zugehörigen Kirchspiels (bzw. der Kirchengemeinde oder Pfarrei) anzugeben.
Ausführlich in: GOV FAQ Kirchliche Strukturen.
Quelle
GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908 = neue Quelle; GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908 hat ISBN 3-9315577-26-0, hat Titel Gemeindelexikon Königreich Preußen I, hat Untertitel Heft I Ostpreußen (Sonderschrift VFFOW 102), Aufgrund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905;
Sie können eine angelegte Quelle über die Erweiterte Suche zur Anzeige bringen.
Quelle (Buch)
HEIMATBUCH_KREIS_PLÖN = neue Quelle; HEIMATBUCH_KREIS_PLÖN hat Titel Heimatbuch des Kreises Plön, wurde herausgegeben von NN, geschrieben von Lieschen Müller;
Quellenangaben in Quicktext
Für die Änderung von GOV-Objekten ist ein Login erforderlich! Viele Objekt-Eigenschaften können um eine Quellenangabe „sagt“ erweitert werden:
Beispiel:
KR_INSTERBURG_ORT_162 ist Ort, gehört zu KR_INSTERBURG, heißt bis 1938 Klein Plattenischken sagt GEMEINDELEXIKON_OSTPR_1908 (Ort 14.162), liegt bei 54.58°N 21.70°O;
In Klammern erfolgen allgemeine Angaben. Komma nicht erlaubt! Hier die Nummer des Kreises und der Gemeinde, die im Gemeindelexikon genannt wird.
Anleitung zum Herunterladen
Hier ist eine kleine Anleitung im pdf Format zum Herunterladen: GOV-Anleitung
Die Anleitung soll dem Nutzer die ersten Schritte erleichtern. Tiefere Kenntnisse sind allerdings dem GenWiki zu entnehmen.
Anmerkungen hierzu sind Ralf Jordan jederzeit willkommen.
Löschen eines Objektes
Objekte kann man nicht selbst löschen!
Da die Möglichkeit besteht, dass von anderen Objekten auf diese überflüssigen Objekte verwiesen wird, müssen diese mit den richtigen Objekten zusammengeführt werden.
Den Objektbezeicher des überflüssigen Objektes bitte den Administratoren mitteilen - zusammen mit dem Objektbezeichners des richtigen Objekts: GOV/Mehrfachkennungen
Doppelte Objekte
Es kann vorkommen, dass im GOV mehrere Objekte für einen Ort vorhanden sind. Dies ist entweder durch Falscheingaben passiert, durch das Mischen unterschiedlicher Datenbestände oder durch Einsatz eines Bots. In solch einem Fall müssen die beiden Objekte vermischt/zusammengeführt werden. Sollten Sie so einen Fall entdecken, tragen Sie ihn bitte auf der Seite GOV/Mehrfachkennungen ein.
Was ist die GOV-ID?
Die GOV-ID ist ein interner Schlüssel, mit dem ein Objekt im GOV indentifiziert wird. Er wird automatisch bei der Neuanlage eines Objektes vergeben, siehe GOV FAQ GOV-Kennung