Bezirksamt
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Bezirksamt ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit.
Einzelne Definitionen
Baden und Bayern
Das Bezirksamt war die unterste staatliche Verwaltungsebene, vergleichbar mit dem Landkreisamt. Ihr Zuständigkeitsbereich war der Bezirk, in Bayern auch der Distrikt[1]. Das Bezirksamt wurde am 1.1.1939 durch die Behörde mit der Bezeichnung „Der Landrat“ abgelöst[2].
Bundesrepublik
Das Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung nachgeordnete Verwaltungsbehörde in einigen großen Städten[3]. Die dieser Behörde unterstehende Verwaltungseinheit ist der Bezirk bzw. Stadtbezirk.
Schweiz
In den meisten Kantonen nehmen die Bezirksämter die allgemeinen Aufgaben der Verwaltung und der Gerichtsorganisation in einem Bezirk wahr. Die Bezirke (in manchen Kantonen auch Distrikte, Amtsbezirke oder Ämter genannt) sind zwischen Kanton und Gemeinde angesiedelt.[4]
GOV-Objekttyp
110 - Bezirksamt - {eng=district office, deu=Bezirksamt}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Bezirksamt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
- ↑ Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015) - ↑ Artikel Bezirksamt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Bezirk (Schweiz). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.