Haus Bruch (Welper)
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Haus Bruch
Name
Broich (Brauk=Bruch)
Lage
Vor dem Torhaus des Werkes der Ruhrstahl AG zwischen Welper und Hattingen erblickte man einen altersgrauen Bau, es war das Herrenhaus eines Adelssitzes früherer Zeit, das Haus Bruch. Heute befindet sich an seinem Platz ein modernes Bürogebäude, welches das ehemalige Verwaltungsgebäude der "Henrichshütte" ist, deren Vorgänger eben das Haus Bruch war.
- Welper
- Kirchspiel Hattingen (Ruhr)
Besitzer
Das aufsitzende Rittergeschlecht „von Broich“ führte in seinem Wappen neun goldene Rauten im schwarzen Felde und darüber einen Jagdhund, mit einem zweiflügeligen Helm mit je neun Goldrauten und einem laufenden Hund. Das Geschlecht der Broiker Ritter verschwand nach 1300 von dem festen Hause im Bruch.
Erbin von Bruch
Katharina Vittinghof gt. Schell (T.v. Dietrichs und Nella N.N.), Wwe. des Ritters Wennemar Dücker, Erbin von v. Bruch im Amt Blankenstein Grafschaft Mark und eines Burglehens zu Blankenstein.
Familie von Heyden
Wennemar von Heiden, der Ältere (1404 -1467), Herr z. Götterswick war in erster Ehe 1404 mit der Erbtochter Woltharda von Hagenbeck (T. Wessels oo N.N. von Rhemen) verheiratet, mit der er die Kinder Wennemar, Fye, Wessel u. Gerte zeugte. Nach dem Tod der ersten Ehefrau heiratete er in 2.Ehe (v.1419) Katharina Vittinghof gt. Schell, Wwe des Ritters Wennemar Dücker, Erbin von v. Bruch im Amt Blankenstein Gfsch. Mark und eines Burglehens zu Blankenstein, welche 1454 Wwe. war. Beide waren Mitglied der Kalandsbruderschaft in Wattenscheid. 1440 sind Wennemar von Heiden u. Frau Katharine mit Sohn Menso aufgeführt.Kinder insgesamt: Kinder Wennemars v. Heiden:
- 1. Ehe: Erbsohn Philipp gen. Wennemar v. Heiden
- 1. Ehe: Tochter N. oo N. von Torck zu Vornhelm
- 1. Ehe: Wessela oo Alb. Sobbe zu Grimberg
- 2. Ehe: Tochter N. oo Gert v. Bodelschwing
- 2. Ehe: Tochter N. oo Carl von Capellen zur Wohnung
- 2. Ehe: Sophia, Nonne zu Sterkrade
- 2. Ehe: Margaretha, Nonne zu Sterkrade
- 2. Ehe: Catharina, Äbtissin zu Saarn
- 2. Ehe: Diederich, (1479 – 88) Domherr u. – kellner z. zu Münster u. Rat z. Köln (1477/94), Recht i. d. Greveler Mark
- 2. Ehe: Erbe zu Bruch: Gothard zu Haus Bruch (Welper) bei Hattingen)
- 2. Ehe: Menso (1440,1465+), Herr zu Beck und Hagen oo vor 1461 Erbtochter Alheid von der Beck (1462).
- 2. Ehe: Johan, Comthur zu Brackel
- 2. Ehe: Catharina 1.oo Caspar v. Schelk zu Osthoven, 2. oo Bernt Ovelacker (alle diese Daten nach Fahne)
Familie von Heiden zu Bruch
- Sohn 2. Ehe, Godert v. Heiden, erhielt als mütterliches Erbe das Haus "tom Broik" (Bruch), womit er Herr z. Hattingen, Blankenstein u. Holthausen (1462/ 1478) wurde. Er heiratet Hermanna von Marhülsen (T. Hermanns oo Gertrud von Bevern).
- Sie trennen sich von den Besitzungen im Münsterland: 1462 die feria sanctis apostula Simon et Judae: Ein Brief, darin die Eheleute Gort (Godert) von Heiden und Hermane und ihre ehelichen Kinder:
- Wennemar,
- Arent,
- Berendt (Erbe zu Bruch und Astrup) und
- Catharina,
an Maenzen von Heiden unterschiedliche Güter, etliche ganz, etliche zum Teil, in den Ksplen. Heiden und Reken gelegen, verkaufen.
1486 Schadlosbrief des Arnd von Heyden, Goderts Sohn, für Diederich Stecke.
Erbteilung zu Heiden und Hagenbeck
1462 die feria sanctis apostula Simon et Judae, vor dem Freistuhl zu Haselhof ) Godert von Heiden und Hermane, seine Frau, und ihre ehelichen Kinder Wennemar, Arent, Berendt und Catharina, verkaufen dem Menso von Heiden alle ihre Güter im Stifte Münster, die von ihrem Vater Wennemar von Heiden dem Godert bei der Erbteilung zugefallen sind und wovon Dirrich von Heiden, Domherr zu Münster den halben Anteil bekommen hat, ausgenommen die Freigrafschaft Heiden, die den von Raesfeld von den von Heiden abgetreten ist, worauf Godert von Heiden Anrecht behalten solle und Herr Diederich halb, also daß Menso von Heiden die vors. seines Bruders Godert Güter und Leute und seines Bruders Diederich Anteil halb erhält, und wenn Menso von Heiden die Freigrafschaft von Heiden von den von Raesfeld lösen wolle, mögen sie es tun und wenn Godert seinen Anteil und Diedrioch seinen halben Anteil an der Freigrafschaft lösen wollen, soll Menso die Löse lassen gegen Erhalt der Summe, die Menso dafür gegeben haben wird. Keiner aber, weder Menso noch Godert soll die Freigrafschaft versetzen oder verkaufen oder in fremde Hände bringen.
Auch soll Godert behalten alle Ansprache auf das Burglehen zu Döring, die Einkünfte soll Menso erhalten. Menso soll außerdem von Godert erhalten alle Güter, die ihr Vater Wennemar von Heiden gekauft hat von Goesen Bloemesaet, also Goderts seinen ganzen Anteil an Allem und Diederichs Anteil halb, wie vorstehend. Auch soll Menso Goderts Anteil ganz und Diedrichs Anteil halb, die ihnen angefallen sind von Lutze von Heiden, gelegen up dem Braem und in dem Kspl. Wulfen. Ferner soll Menso erhalten Goderts Anteil an allem, Diedrichs Anteil halb, an den Zöllen zu Lobedde und den Zehnten zu Baick, mit dem Unterschiede, das Godert die Zolldiyle gebrauche, so lange die Mutter lebt, nach ihrem Tode sollen sie dem Menso zufallen, auch soll Menso halten die Freigrafschaft von Heiden und mag sie Lösen von Wennemar von Heiden, seinem Bruder, oder seinen Erben, Goderts Anteil ganz, Diederichs Anteil halb, so daß Menso und seine Erben dey haben und gebruken, Godert und seine Erben darauf richten und der Freigraf soll ihnen huldigen und gehorsam sein mit den Freien, wenn Godert und seine Erben das begehren. Und was von dem Gerichte einkommt, soll Menso haben und Menso oder seine Erben die Freigrafschaft lösen wollen, soll Godert und seine Erben dem Menso oder seinen Erben behilflich sein, und seine Aage abhalten, die er dem Menso 8 Tage zu vor mitteilen soll.
Auch wenn er Gueter im Stift von Münster zum Versatz kommen, worauf Godert oder Diedrich Loese aufhaben, mag Menso oder seine Erben sie loesen, indem Godert ihm die Losbriefe gibt. Auch soll Menso das Lehen von Lobedde vom Herzog von Gelern zu erhalten versichern, so daß Godert oder seine Erben ihren Teil und Herr Diedrich seinen Teil halb, davon bekommen und sollte es Menso verweigert werden, soll Godert dem Menso geistehen und was es kostet, soll man von den Zolleinkünften nehmen. Auch aus den Gütern im Stift Münster, worauf ihr Vater Wennemar gestorben, tritt Godert seinen Teil und Diedrichs Teil halb, an Menso ab. Hierfür bezahlt Menso alle Schulden des Godert und Dirichs.....
Erbwechsel zu Bruch und Astrup
Sohn Bernhard von Heyden wurde Herr von Bruch und Astrup, 1496 belehnt mit Blankenstein, gibt 2000 Goldgulden im Jahre 1520 als Darlehen zur Ablösung des Amtes Blankenstein. Er heiratete 1484 Catharina van Linteloe (T. Daems oo Elisabeth von Heeck), + vor 1522, sie bekamen 24 Kinder.
- 1.Diedrich v. Heiden (1523) Deutsch Ordens Comtur in Westfalen, bebr. in Frankfurt
- 2.Erbsohn Wennemar v. Heiden (1523, + 20.01.1521)
- 3.Goddert von Heiden (+ 1526)
- 4.Helecke oo Goddert von Torck zu Heringen
- 5.Margaretha oo Johan von Wendt
- 6.Lysa oo Johan von Syberg
- 7.Johanna, zunächst Stiftsddame oo Jobst von der Recke zu Heren
- 8. bis 24. N.N.
- davon N. v. Heiden zum Bruch, (ihre Mutter war N. v. Lintloe) oo Casper Herr zu Nordheringen.
Erbwechsel/Erbteilung
Erbe zu Bruch: Wennemar v. Heiden, Herr zu Bruch 1528, Astrup und Rechede, Drost zu Bocholt 1545 (+ 20.01.1552), Herr zu Engelbrook, 1546 erwarb Wennemar von Heyden, Droste zu Bocholt, einen Burgmannssitz in Nienborg von Sophia von Wüllen, Wwe. des Seino Mulert.
- 1.oo Elis. von Plettemberg – Erbin zu Schönrath, T. v. Diederich u. Barbara Scheiffart v. Merode.
- 2.oo Agnes v. Reede zu Brandtlicht T. v. Adrian u. Lucia von Goor
Kinder Wennemars:
- * Annen, 1552 nachgelaßene Wedwe Johan van Hattingen,
- 1. Ehe Dietrich (-< 1589)1. Ehe: Erbsohn Diedrich von Heiden, Erbe zu Bruch (väterl. Erbe) und Schönrath (mütterl. Erbe)
- 2. Ehe: Lutzo
- 2. Ehe: Catharina oo Albert von Huchtenbrock zu Gatrop
- 2. Ehe: Margaretha oo Herman von Riperda zu Borbergen
- 2. Ehe: Lucia oo Joh. von Raesfeld zu Twickel (+1603)
- 2. Ehe: Adrian oo Johanna von Asbeck
- 2. Ehe: Menso von Heyden, Erbe zu Astrup und Rechede oo Siberta von Westerholt zu Lembeck
Vormund der Kinder bis 1571 Hermann von Velen zu Velen.
- Die Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Menzo von Heiden zu Astrup (Domherr Joh. v. Hüchtebrock, Gograf Ernst von Westerholt)klagten 1609 vor dem Offizial zu Münster und 1611 vor dem Reichskammergericht gegen Herman Ebbelen - Pastor zu Heiden und Kanoniker zu Borken, Hildebrans Spanier zu Coesfeld und Joh. und Gerh. Spormacher zu Borken, als Erben des beklagten Johan Spanier wegen der Rechnungslegung über die von dem + Joh. Spanier zu Lebzeiten des Wennemar von Heiden zu Bruch geführte Verwaltung des Hauses Bruch bei Hattingen.
- In den Akten Rechnungen des Hauses Bruch 1548-1551 (mit Einkünften zu Hattingen, Blankenstein und Holthausen).
Schönrath
In der Nähe von Köln-Mühlheim liegt das Kloster Dünnwald. Vom Emberg weiter nach Stammheim hin lagen die 3 Höfe Schönrath, Neurath und Rodderhof. Der Rodderhof umfaßte zeitweilig einen Besitz von etwa 350 Morgen und soll im 14. Jahrhundert von Ritter Sigwin zur Sühnung einer Blutschuld an das Kloster Altenberg geschenkt worden sein. Grundlage des benachbarten Rittersitzes Schönrath beim Kloster Dünnwald bildeten die Höfe Schönrath und Neurath. Ihre Namen bedeuten schöne Rodung und neue Rodung. Nach der Aufhebung des Klosters ging er, in zwei Meierhöfe geteilt, durch Kauf an den Grafen Fürstenberg in Stammheim über.
Erbteilung / zu Nienborg, Astrup und Rechede
- Sohn 2. Ehe: Menso von Heyden zu Nienborg, Astrup und Rechede, verkauft 1562 Rechede an Steffen von Mecheln.....(Ein entfernter Verwandter: Wennemara v. Heiden zu Beck, erwähnt 1462 / 1473 oo Steven von Mechelen)
Erbwechsel
Erbsohn Dietrich von Heyden, Herr von Bruch und Schönrath, erwähnt ab 1555, belehnt mit den Hördenschen Lehen am 28.11.1580 und 18.05.1582. Heiratet 2.04.1555 Hermanna von Hörde (T. v. Franz von Hörde oo Anna von Hoberg), + 1578. Kinder:
- Bernhard von Heiden zu Bruch (1593), 1591, 1614 Amtmann zu Lippstadt
- Georg von Heiden (1593 zu Düsseldorfauf Böck, 1600 zu Schönrath) oo Anna Katharina v. Ketteler.
- Ursula von Heiden (1593) oo Heinrich von Aschebrock zu Nosthausen (1593)
- Elisabeth von Heiden zu Bruch (1600)
- Barbara von Heiden zu Bruch (+<1600)
- Katharina von Heiden zu Bruch
- Anna von Heiden zu Bruch, Wwe. des Heinrich von Plettenberg (1607)
Erbstreit
- Ursula von Heiden, Ehefrau des Heinrich von Aschebrock zu Nosthausen, klagt 1593 vor dem Reichskammergericht gegen ihre Brüder Bernhard (zu Bruch) und Georg (zu Düsseldorf), auf Herausgabe des 7.Teils des Nachlasses ihrer Eltern Dietrich von Heiden zu Bruch und Hermana von Hörde.
- Elisabeth von Heiden und Kath. von Heiden zu Bruch klagen 1600 vor dem Reichskammergericht gegen ihre Brüder Bernhard (zu Bruch) und Georg (zu Schönrath), auf Teilung des Nachlasses ihrer Eltern Dietrich von Heiden zu Bruch und Hermana von Hörde und der verstorbenen Schwester Barbara, namentlich des Hauses Bruch, Schönrath im Fst. Berg und anderen Gütern in den Stiften Köln und Paderborn, sowie der Grafschaft Lippe.
- Anna von Heiden zu Bruch, Wwe. des Heinr. von Plettenberg, Drost zu Schwarzenberg klagt 1607 vor dem Reichskammergericht gegen ihre Brüder Bernhard (zu Bruch) und Georg (zu Schönrath), auf Zahlung der der Klägerin von ihrem Vater Dietrich von Heiden verschriebenen Abfindungssumme und des von ihrer Tante Anna von Hörde geschenkten Heiratsgeldes.
Erbwechsel
Erbteilung Bruch und Rade / Schönrath
von Heiden zu Bruch
- Bernhard von Heiden zu Bruch (1581/1593) oo Anna von Hoerde(1581), Kinder:
- Katharina von Heiden zu Bruch (* 1611, +06.05.1641), (oo 08.07.1632 Albert Gisbert Hüchtebrock (1615-16.01.1665)
1446 und 1455 erfolgte die Verpfändung der Ämter Rüthen und Geseke an Ritter Bernhard von Hoerde. Schließlich erfolgte 1581 die Wiedereinlöse durch Anna von Hoerde zu Broick und Dietrich von Heiden zum Brock.
- Quelle: HStA Düsseldorf, Kurköln, Herzogtum Westfalen, Landesarchiv - Akten, Nr. 246,
Erbwechsel zu Bruch
- Reichsfreiherr Friedrich von Heyden, Herr von Bruch und Rade, 1649 märk. Amtmann zu Lippstadt, verheiratet seit 1632 mit Katharina von Wylich zu Lottum.
- Beim Reichskammergericht in Wetzlar wurde 1660 ein Diplom Kaiser Ferdinands III. vom 16.09.1652 vorgelegt, wodurch die Gebrüder Friedrich, Johann, Dietrich und Gotthard von Heiden zu Bruch in den Reichsfreiherrenstand erhoben werden.
18./21.07.1654 Revers Friedrichs von der Heiden und seiner Gattin Catharina von Lottum in Betreff des Ankaufs des in der Grafschaft Mark gelegenen Hofes Holthausen, welcher ihnen von dem Kanonichenkapitel zu Essen mit allen eingehörigen Gütern und den darauf bezüglichen Dokumenten - unter diesen befindet sich die Donationsurkunde Kaiser Heinrichs III. - zediert wurde.
- Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldurf, Bestand Stift Essen, Urkunden
von Heiden zu Schönrath
- Freiherr Georg von Heyden zu Schönrath (1600, 1607),erwähnt ab 1579, als Vogt von neuem belehnt mit den Hördensche Lehen am 19.08.1620. Verheiratet (-< 1627) mit Anna Catharina von Kettler zu Mellrich (T.v. Wilhelm und Anna Schenck von Nydeggen), Kinder: Friedrich und Gottfried.
Erbwechsel zu Hovestadt, Assen, Schönrath (1653) und Böck
Gottfried Freiherr v. Heyden, Reichsfreiherrenstand 13.09.1655, auf Schönrad und Böck, Drost zu Ostinghausen oo Ottilia v. Kettler, Erbin zu Assen, Hovestadt und Heidemühlen.
Reichsfreiherr Gottfried von Heyden zu Hovestadt, Assen, Schönrath (1653) und Böck, Lieutenant-Kolonel in 1650, Oberstleutnant in preußischem Dienst 1650, Drost / Vogt von Oestinghausen 1658, durch den Grafen von Lippe mit dem Lippischen Lehen der von Hörde's belehnt 19.08.1668.
- Wilh. Dietr. von Wendt zu Crassenstein klagte vor dem Hofgericht in Münster und 1653 vor dem Reichskammergericht in Wetzlar, gegen Gottfried von Heyden zu Hovestadt, Assen, Schönrath auf Immission als Zessionar der Gebrüder Cord und Hermann von Oer in die Güter des Hauses Assen.
Erbwechsel zu Bruch, Rhade, Haus Krudenburg
- 1724 Todesanzeige betr. Johann Sigismund Wilhelm Freiherr von Heiden zum Bruch, Rhade, Krudenburg, General der Kavallerie, Gouverneur zu Lippstadt.
Konkurs
- 1741 Konkurs des Hauses. Duisburger Intelligenz-Zettel No. XXXI, S. 7
Verpachtung
- 1748 Neuverpachtung des Hauses auf 6 Jahre. Duisburger I-Z No. XXIV.
Verkauf einzelner Anteile
- 1762 Verkauf des, dem Hause Bruch bisher zustehenden, alten Bochumer und Wiemelhausener Zehenden. [1] und deren verneinung! [2]
Landtagsfähig
- Im Staatsarchiv Münster / Kleve-Märkische Regierung, Nr. 1103: Bestätigung der Landtagsfähigkeit des Hauses Bruch 1702, als Sitz des von Ascheberg zum Heidhof und Bruch.
Besitzwechsel
- 20.06.1766 Verkaufsanzeige des Hauses Bruch durch die Erben des Regierungspräsidenten von Raesfeld. DIZ XXVIII,2
- 22.07.1766 Verkaufsanzeige aller zum Haus Bruch gehörigen Liegenschaften und Zehenden [3]
- 12.08.1766 Ergebnis des ersten Termins [4]
- 02.09.1766 Ergebnis des zweiten Termins [5]
- 19.05.1767 Nennung von den Ankäufern bestimmter Ländereien [6]
- 21.07.1767 dito von anderen Anteilen [7] & 17.11.1767 [8]
- 06.10.1767 Verpachtung von Teilländereien.[9]
Besitzwechsel
"Carl August Sombart verkaufte Haus Bruch 1850 für 40.000 Reichsthaler an den Gutsherrn Graf Casimir von der Recke-Volmarstein (Sohn von Graf Gotthard v. d. Recke auf Haus Overdyk, dort Brauerei mit Braumeister Joachim Schlegel, der später die Schlegel-Brauerei gründet). 1853 erwarb der Graf Otto von Stollberg-Wernigerode das Anwesen, auf dem dann die Henrichshütte erbaut wurde."
Quelle
R. Eckholt: Die Elberfelder Sombarts. Blätter für die Heimatkunde, Nummer 1, Jahrgang 1929, Beilage der Barmer Zeitung; s. a. Ueberhorst.
Einkünfte
- Im Staatsarchiv Münster / Kleve-Märkische Regierung, Bestand Gericht Bruch: Im Jahre 1722 wurden die Korn-, Geld- und Pachteinkünfte sowie die Ausgaben des Hauses Bruch nach Berechnungen durch den Empfänger Johann Jorgen Eymann aufgeschrieben.
Gericht Bruch
- 1647 erhielt Hauses Bruch die Gerichtsbarkeit, wie auch die allgemeine Verwaltung, namentlich das Besteuerungsrecht über die Kirchspiele Hattingen, Linden und die Bauerschaft Dahlhausen.
- 1648 wurde dieses weitgehende Privileg dahin beschränkt, daß nurmehr die zum Hause Bruch gehörigen eigenen Leute und Güter der Jurisdiktion des Hauses Bruch unterworfen sein sollten.
- 1683 Da jedoch die Ausübung der neuen Rechte wegen der unterschiedlichen Gemengelage zu Kompetenzstreitigkeilen mit dem Amtmann von Blankenstein führte, wurde 1683 ein Permutationskontrakt geschlossen, wonach der Landesherr die dem Hause Bruch am nächsten gelegenen Bauerschaften, Holthausen, Welper und Baak, ganz unter die Jurisdiktion des Hauses Bruch stellte, die in den übrigen Bauerschaften Linden, Winz, Stiiter, Sprockhövel und Bredenscheid liegenden Güter wieder der Jurisdiktion des Amtes Blankenstein unterstellte.
- 1802 Unterstellte die Regierung ihre Justizsachen dem Landgericht Bochum und die Verwaltungssachen dem Kreis Hörde.
Hauskapelle
- Religion: Reformierte Gemeinde
- Es erfolgten Versuche des Eingriffs in die Religionsausübung der Reformierten Gemeinde zu Bruch und Dorneburg durch die die Lutherische Gemeinde zu Hattingen, die mit der Verwendung der Schloßkapelle von Haus Bruch und deren Einkünfte für ihre Religionsausübung 1685 nicht einverstanden war.
- Es erfolgte 1707 die Mißachtung der Abgabefreiheit des Küsters der Reformierten Gemeinde zu Bruch, Johann Pohlmann, durch Arnold Bovin, den Rezeptor des Rentmeisters zu Blankenstein Dietrich von der Mark,
- Es erfolgten 1723 und danach Auseinandersetzungen des Predigers der Reformierten Gemeinde zu Hattingen, Johann Melchior Campermann mit dem Prediger der Reformierten Gemeinde zu Bruch, Johann Friedrich von Colin wegen der Abgrenzung ihrer Gemeindebezirke.
- Dokumentation: Im Staatsarchiv Münster / Kleve-Märkische Regierung, Kirchenverwaltung/Bruch.
Literatur
- Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading und Entwicklung von Gerichtsstrukturen im Münsterland (Dortmund 2021)
Literatur-online
- Kuß, Erich (2013): Blankenstein – Hattingen: seine adeligen Häuser, der Amtsbezirk, der Gerichtsbezirk und die Rentei. Genealogie von Justiz und Verwaltung in märkisch-brandenburgisch-preußischer Zeit. Anhang: Ahnentafel Sombart
- Kuß, Erich (Hrsg.) (2013), Adam Otto von Viereck und R. Schlüter: Untersuchung des Justizwesens zu Amt Hattingen und Blankenstein 14.07.1714.
Archiv
Das Archiv des Hauses Bruch kam schließlich in die Niederlande und das Reichsarchiv in Drenthe, Assen als Depositum von Heyden-Reinestein.
Provinz Westfalen: Landtagsfähige Rittergüter im Kreis Bochum | |
Haus Berge (Witten) | Haus Bladenhorst (Bladenhorst) | Haus Bruch (Welper) | Haus Clyff (Winz) | Haus Crange (Crange) | Haus Dahlhausen (Hordel) | Haus Dorneburg (Eickel) | Haus Goor | Haus Grimberg | Haus Herbede (Herbede) | Haus Herkenscheidt | Haus Kemnade | Haus Laer (Laer)| Haus Langendreer (Langendreer)| Haus Lyren | Haus Nosthausen (Hofstede)| Haus Overdieck (Hamme)| Haus Rechen (Wiemelhausen)| Haus Schwarzemühle (Schalke)| Haus Sevinghausen | Herrschaft Strünkede | Haus Weitmar (Weitmar)| 1855 mit dabei:
Haus Havkenscheidt (Havkenscheidt) |
Haus Horst (Beule) |
Haus Marmelshagen (Hofstede) |
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).
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