Reichskreis
Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffserklärung). |
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Der Begriff
Die Reichskreise waren eine territoriale Gliederungseinheit des Deutschen Reiches. Sie wurden ursprünglich 1500 für Wahlen (Reichsregiment und Reichskammergericht) gebildet und umfassten jeweils mehrere Territorien, jedoch ohne die böhmischen Länder und die Territorien der Reichsritterschaft. 1521 wurde die Reichskreise mit der Wahrung des Landfriedens betraut und ihre Zahl von sechs auf zehn erhöht. Später kamen weitere Aufgaben hinzu, wie z. B. die Erhebung von Reichssteuern und die Aufsicht über das Münzwesen. Die Kreisverfassung bestand bis 1803. [1] Siehe auch Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
77 - Reichskreis - {deu=Reichskreis}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichskreis,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, VI. Aufl., 1980