Landkommissariat
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Der Begriff
Landkommissariat (Land-Commissariat) ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit.
Landkommissariate waren ab dem 1. April 1818 die unterste Stufe der Verwaltung im bayrischen Rheinkreis. Die Einführung wurde im „Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises“ vom 18. Februar 1818 (S.155 – 160) bekanntgegeben. Die bisherigen königlichen 4 Bezirksdirektionen wurden aufgelöst und durch 12 Landkommissariate ersetzt.
Am 1. Juli wurden die Landkommissariate in Bezirksämter umgewandelt, welche wiederum am 1. Januar 1939 zu Landkreisen wurden.
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
XXX - Landkommissariat - {deu=Landkommissariat}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landkommissariat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-MDZ-00000BSB10346322?cq, - Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818, 155ff