Privatgericht Lippramsdorf
Historische Hierarchie
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Zeitschiene vor 1803
Hofgerichtsbarkeit
Auf einem Hofding, Hof- oder Erbtag wurden von dem zur niederen Gerichtsbarkeit zählenden Hofgericht Urteile abgegeben. Die Rechtsfindung erfolgte unter Vorsitz des Erb- oder Grundherrn, welcher regelmäßig zu seiner Vertretung einen Richter bestellte, durch Weisung der Hofgenossen als Urteiler. Die Hofgenossen stellten zu diesem Zweck drei Gerichtsbeisitzer oder Schöffen auf der Schöffenbank. Vertreter des Gerichtsherrn konnte ebenfalls, wie im Markengericht, ein Burrichter oder Schulte des Kirchspiels Lippramsdorf als einheitlicher Gerichtsbezirk sein. Auch der Erb- oder Grundherr selber, wie auch alle anderen freien Güter, waren in Hofsachen, im Verkehr in hoftrechtlichen Verhältnissen überhaupt, dem Hofrecht in diesem Gerichtsbezirk, nämlich dem Kirchspiel Lippramsdorf, unterworfen.
In den Urteilen erscheint häufig die Wendung „nach hergrachtem Überkommen“, ein Hinweis darauf, daß lokales Hof- und Dorfrecht untrennbar verbunden waren und sich durch traditionelle, Übung, Weisung und Satzung allmählich gebildet hatten und den Veränderungen anpaßten. In diesem Rechtssystem floßen genossenschaftliche und feudale Rechtsformen zusammen.
Beispiele
Richter zu Ostendorf
- 1600 Johan Burich, Richter der Herrlichkeit Ostendorf
- 1611 Notarius Rudolph Sutan
- 1612 Henrich Koel, Bürgermeister zu Dorsten – angeordneter Richter zu Ostendorf, auch Hofgerichtsrichter
- 1613 Rudolf Sutan Richter in Haltern und angeordneter Richter zu Ostendorf.
Scharfrichter zu Ostendorf
1611
Herrlichkeit Ostendorf, Hofgericht
- 1611 Gerichtsherr: Adolf von Raesfelt, Herr zum Ostendorf
- 1611 Richter zu Ostendorf: Henrich Köelen,
- 1611 Gerichtsbeisitzer: Schmönings
- 1611 Gerichtsbeisitzer: Breuwers
- 1611 Gerichtsbeisitzer: Grewinck
- 1611 Notarius Rudolph Sutan
1796
Amt Ahaus (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:
- 1796 Richter: Ferd, Wiedenbrück J.U.L. (=juris utriusque licentiatus)
- 1796 Aktuar: Friedr. Wilh. Schütte
- 1796 Fiskus: Johan Theodor Jäger
- 1796 Gerichtsschöffe: Johann Adolph Dirkes (in der Freiheit)
- 1796 Gerichtsschöffe: Joh. Melchior Frerich
- 1796 Frohn Johann Adolph Juddiges
- 1796 Rezeptor u. Vizeführer: Joh. Bernh. Schild
- 1796 Führer: Godfried Akolck
- 1796 Vogt: Johann Adolph Juddiges[1]
1802
Amt Ahaus (historisch), Gericht, Beamte, Amtsbediente, Nebenbediente:
- 1802 Richter: Ferd. Wiedenbrück J.U.L. (=juris utriusque licentiatus)
- 1802 Aktuar: Friedr. Wilh. Schütte
- 1802 Fiskus: Johan Theodor Jäger
- 1802 Gerichtsschöffe: Johann Adolph Dirkes (in der Freiheit)
- 1802 Gerichtsschöffe: Joh. Melchior Frerich
- 1802 Frohn Johann Adolph Juddiges
- 1802 Rezeptor u. Vizeführer: Joh. Bernh. Schild
- 1802 Führer: Godfried Akolck
- 1802 Vogt: Johann Adolph Juddiges [2]
Zeitschiene nach 1802
Französische Zeit
Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
Fußnoten
Archiv
- Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Haus Lembeck, Bestand Ostendorf
- Darin: Gericht Ostendorf (Protokolle ab 1581, Kriminalsachen), Prozesse; Raesfeldscher Konkurs (18.-19. Jhdt.).