Amt Arnsberg

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Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Arnsberg > Kreis Arnsberg > Amt Arnsberg

Geschichte

Das Herzogtum Westfalen, die Grafschaft Arnsberg und das „ Ruhramt “, als Vorläufer des Amtes Arnsberg, sind mit Napoleon untergegangen, die bis dahin geltende Verfassung, die Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Landesherren waren erledigt. Neuer Landesherr in Westfalen wurde das Großherzogtum Hessen, es richtete die Provinz Westfalen ein.

Hessisches Amt Arnsberg (1803-1816)

Das Amt Arnsberg erstreckte sich über das bisherige Gericht dieses Namens, das vormalige Gericht Hellefeld (Meinkenbracht nur bis 1811), die Stadt Neheim, die Freiheiten Hüsten, Freienohl und Hachen und den Hof Moosfelde Dazu kam 1808 das Dorf Herdringen. Amtssitz war die Stadt Arnsberg.

Justizamtmann

Justizamtmann ist Engelbert Höynck, Amtsassessor wird am 23.12,1814 der Regierungs- und Hofgerichtssekretariatsakzessist Joseph d'Hauterive.

Die Ämter überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter").

Archiv

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand Amt Arnsberg
    • Umfang: 6 Aktenstücke. Inhalt: Küster- und Schulhaus zu Hüsten; Jagd- und Forstexzesse zu Arnsberg. in der Hellefelder Mark und zu Niedereimer; Abgabenrückstaiul zu Hüsten.

Preußisches Amt

15. Juli 1816 Übernahme des Herzogtums Westfalen von Hessen-Darmstadt in Arnsberg durch den preussischen Oberpräsidenten von Vincke. Der Kreis Arnsberg trat mit dem 15. April 1817 ins Leben, als Landrat Thüsing zu seiner Leitung berufen wurde. Die Provinz Westfalen wurde danach nach preußischem Recht gegründet, als Unterbehörden wurden umgehend Kreise, Ämter und Bürgermeistereien eingebunden.

Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Arnsberg gehen am 15. April 1817 auf das neu eingerichtete Landratsamt Arnsberg über. Die Zuständigkeit des Amtes beschränkt sich nur noch auf die Rechtspflege.

Neubildung des Amtes Arnsberg

  • 31. 10.1841 Landgemeindeordnung: Neubildung von Landgemeinden (Voraussetzung: eigener Etat oder eigene Abteilung im Etat) und von Ämtern (meist dem entsprechend) seit 1843 Bürgermeistereien. 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt.

Zufallsfunde

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