Die Kirchenbücher in Baden (1957)/24

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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dieser auch mit ihr«! jetzt schweizerischen Teilen zum Breisgau zahlenden Landestfik. bs waren dies die Landschaften Fricktal, Möhlinbach, die

, Gansittgen, Krusten, Metiau, Sulz. Auch die dies Gebiet von .Süden umfassende schweizerische Landvogtei Baden (jetzt Kanton Aargau) war weithincin durchsetzt von rcichssuindischem Besitz: des Bischofs und der Stadt Konstanz, der Abtei Sl Blasic-n, der Deutschordenskommcnde Beuggen (in Lcngnau) des Johannilcrordens (in Leuggern), zwischen denen bunt- gcwürl'ch rcichsdeuischc Niedergcrichlsbarkeil tmd kirchlicher und privater BeaätZ gestreut war.

Ahnlich griff rheinaufwärls und dem See entlang die Landeshoheit von Stadt und Bischof von Konstanz, Streubesitz des Domkapitels, der Abteien Petershausen, MarchtaI und Zwiel'alten weit hinein in die Landvogtei Thurgau und den See entlang bis Arbun und Rorsdiach in den Kanton

dien,

Von der anderen Seile aber drängte schweizerische. Landeshoheit und .1 Besitt längsl ober den Hochrhein herüber, dort wo sehwachere und zersplitterte deutsche I terrschaft weniger Widerstand leistete. Der Kanton Scbajibausi-n schob 'ich seit 1600 von Lglisau bis vor Konstanz über den Rhein und die Juraausläufer (Randen) hinweg in den Klettgau und Hegau zur Wut ach und durch Zuwachs von Stein, Hemmishofcn und Ramsen (1803) bis vor Singen. Einzelne heute badische Orte wurden ganz (Büsingcn) oder nahezu von schweizerischem Gebiet umschlossen (Jestetten, Lottstetten). Zeitweise reichte schaffhausensche Niedergeriehls- harkeil bis Obereggingen auf siühlingischem Gebiet, seine Grundherrschaft bis Nordhalden und Büßlingen, vorübergehend bis Reuthc bei Siockach, für das die Stadt Sehaffhausen zu den vorderösterreichischen LancKtänden zählte. Zu Anfang des 16. Jhdts erwarb die Stadt Basel die rechtsrheini- sclicn Dörfer Riechen und Bettingen, der Bischof von Basel im Breisgau die Burgvogtei Binzen (1503—1769), die Dörfer Istein, Huttingen und die Herrschaft Schliengen, durch die er bis 1803 Mitglied des Oberrheinischen Kreise:-, wurde, obwohl das Bistum Base! sich im Gegensatz zu allen anderen südwcsldculschen Bistümern von Konstanz bis Köln nie auf das rechte

klieiiiulci- erstei

Die Abtei St Gallen besaß im Breisgau seit dem Mittelalter die Herrschaft ! bringt n und Norsingen, in der Baar Kirchdorf. Die kirchlichen Territorial- und Besitzrechte fielen durch die Säkularisation an Baden, während die rechtsrheinischen Besitzungen der Kantone Busel-Stadt und Schalfhausen Be- stand hauen, auch nachdem 1798 hezw 1803 alle Rechte deutscher Reichsstände links des Rheins aufgehört hatten. Die heutige Grenzziehung zwischen Baden und der Schweiz — fast 400 km, die in gerader Linie dem Rhein entlang

kaum ISO km betragen wurde — hemmt in unnatürlicher Weise an man- chen Stellen Verkehr und Wirtschaft.

Noch Verwirrender als die staatsrechtlichen Überschneidungen waren die vielgestaltigen BesttaverbSltnisse dieser (frenzgebiete: Breisgauische Adels- und Bürgerfamilien, rechtsrheinische Pfarreien und Klöster bezogen von

61 Vgl. C. Suiih, Die reehtssh. Gebiete d Bist. Basel u ihr Übergang :in Baden,

D. Mark^i j.II'i l.ni'1 1951. — Siehe auch unter Laufenburg.

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