Die Kirchenbücher in Baden (1957)/23

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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      Während der Besetzung des Elsaß seit 1940 befanden sich die Zweitschriften der kath und evgl KB seit 1787–1792, ebenso die Zivilstandesregister seit 1792 und die israelit. Standesbücher seit 1784 in den Bezirksarchiven (Sous-Série V E). 1942 wurde weiter die Vereinigung der KB im Landesarchiv Straßburg angeordnet: für alle alten KB bis 1792 und diejenigen späteren, die als Personenstandsregister geführt wurden, ebenso für die Zweitschriften der KB und der Zivilstandesbücher bis 1876. Nur größeren Gemeinden mit luftschutzgesicherten Archiven blieb die Verwahrung überlassen, so Straßburg, Kolmar, Mülhauscn, Hagenau, Oberehnheim.

      Bei den Gemeinden sollten die Erstbücher der Zivilstandesregister seit 1876, bei den größeren Landgerichten – Straßburg, Kolmar, Mülhausen, Zabern – die Zweitbücher derselben verbleiben.

      Wieweit diese Anordnungen durchgeführt wurden und ob sie Bestand hatten bis heute, war nicht feststellbar.

      Israelitische Standesbücher sind in Frankreich 1784 eingeführt worden. Im Elsaß befinden sie sich mit den Verzeichnissen über die Annahme bürgerlicher Namen (1808) in den Bezirksarchiven.

      Verzeichnis der elsäss. Kirchenbücher: Répertoire Numerique du Fond de l'Etat Civil (Sous-Série II E, III E, IV E), Strasbourg 1936. – Répertoire Methodique de la Serie V E Etat Civil, Colmar 1937. – Etat des Registres Paroisiaux des Communes de l'Arondissement de Sélestat déposeés aux Archives Départementales 1802–1862, Strasbourg 1939.

      Tables Décennales 1802–1862, Strasbourg 1936.

      Lit: O. Winckelmann, Zur Frage der Kirchenbuchbestände in Elsaß-Lothringen, ZGO 1912 (darin Verz. d. KB im Stadtarchiv Straßburg). P. Brauner, Die gesetzl. Bestimmungen über Führung d. KB in den elsäss. Anteilen der Diözesen Basel, Straßburg, Speyer, Archiv f elsäss. Kirch- Gesch 1930.

b) Beziehungen zur Schweiz

      Auch zwischen der Schweiz und den heute badischen Gebieten bestanden stets vielseitige Beziehungen. Bis 1798 bezw 1803 waren weder der Hochrhein noch das Südufer des Bodensees Staats- und Volksgrenze. Über beide Ufer hin überschnitten sich jahrhundertlang die staatsrechtlichen Zuständigkeiten, woraus eine Vielfalt der Besitzverhältnisse erwuchs.

      Reichsdeutsche Landeshoheit reichte ursprünglich weit in die heutigen Sebweizerkantone hinein. Von Aare und Hochrhein führten uralte Straßen üher Wald[s]hut und das Wutachtal in den Schwarzwald, von Zurzach und Schaffhausen in Klettgau, Hegau und in das weitere Schwaben, Konstanz war von jeher ein Kreuzungspunkt des Völkerverkehrs. Zäh hatte daher Habsburg immer die Aarepforte gehalten gegen alle Versuche der Eidgenossen – zumal von Zürich und Bern –, auch hier über den Hochrhein vorzustoßen. Die rechtsrheinische Grafschaft Hauenstein (Hotzenwald) und die auf beide Ufer sich ausdehnenden Herrschaften Rheinfelden und Laufenhurg waren die Bastionen Österreichs gegen die Schweiz. In der Festung Rheinfelden lag ständig der Hauptteil des vorderösterreichischen Militärs und in den beiden linksrheinischen, heute schweizerischen Städten Rheinfelden und Laufenburg saßen die vorderösterreichischen Verwaltungen