Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/032

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 3.


Bestimmungen über das Zurücksetzen der Gebäude hinter die Baufluchtlinie (Art. 30 Abs. 2);

Ausnahmebestimmungen für Orte mit vorherrschend landwirthschaftlichem Betriebe hinsichtlich der Anlage von Abtritten (Art. 34 Abs. 2); sowie Bestimmungen über die Art der Wegschaffung der Fäcalstoffe (Art. 34 letzter Abs.);

Bestimmungen über die Errichtung, Zugänglichkeit, Stellung, Bauart und Größe der Hintergebäude (Art. 37 Abs. 2);

Bestimmungen über die Entfernung der Wohngebäude und Brunnen von Friedhöfen (Art. 38 Abs. 4);

Bestimmungen über das Baumaterial und die Aufführung der Umfangsmauern von Gebäuden (Art. 44);

Vorschriften über das Aeußere der Gebäude (Art. 59).
§ 6.

      In der allgemeinen Bauordnung sind den Localpolizeireglements ausdrücklich überlassen:

Bestimmungen über das Hervortreten einzelner Gebäudetheile über die Baufluchtlinien, über das Aufgehen von Fenster- und Kellerläden, Thoren und Thüren, über die Beseitigung von in die Straßenfluchtlinie vorspringenden Fenstergittern, Kettensteinen, Freitreppen, Kellerhälsen und ähnlichen Vorrichtungen (Art. 30 Abs. 1, 5 und 6);

Bestimmungen über die Höhe von Privatgebäuden, die an engen oder an mehreren Straßen von ungleicher Breite gelegen sind (Art. 31 letzter Abs.);

Vorschriften über die Ableitung des Wassers von Dächern- sowie über die ober- oder unterirdische Ableitung des Regen- und Abfallwassers aus den Hofraithen (Art. 32);

Vorschriften über die Anbringung, der Ausgüsse aus Küchen, Brennereien etc. (Art. 33);

Vorschriften über die Benutzung und den Abschluß der Winkel oder Reule (Art. 35);

Vorschriften über den Abschluß von Düngerstätten und dergleichen gegen die Straße (Art. 36);

Bestimmungen über Gebäudeabstände und die Entfernung schädlicher Bauanlagen von gemeinschaftlichen Mauern oder der Grenze (Art. 37);

Bestimmungen über die Entfernung neuer Bauten von Wasenplätzen und öffentlichen Wassern (Art. 38 Abs. 5);

Bestimmungen über den Abschluß unüberbauter Grundstücke (Art. 39);

Bestimmungen über die Bedachung der Gebäude (Art. 56);

Bestimmungen über Schutzbretter an Dächern (Art. 57);

Vorschriften über die Herstellung der Treppen und Ausgänge (Art. 60);