Amtsgericht Münster

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Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Münster (Westfalen) > Amtsgericht Münster

Zeitschiene vor 1803

Rechtgrundlage

Allgemeines Recht

  • Landrechte des Münsterlandes (u.a. Münstersche Eigentumsordnung vom 03.11.1770)
  • Lokale Weistümer

Markenrecht

  • Lokal, sich zeitlich entwickelnde unterschiedliche Markenrechte.

Regionalgerichte

Vor der Säkularisation 1803 stand der Bezirk des Land- und Stadtgerichts Münster unter folgenden Gerichten:

Zeitschiene nach 1802

Preußische Gerichtsbarkeit

Im Jahre 1815 wurde in Münster ein Land- und Stadtgericht, eingerichtet. Dem Bezirk des Land- und Stadtgerichts Münster wurden von den zum 01.10.1817 aufgelösten Land- und Stadtgerichten Telgte und Sendenhorst angegliedert:

  • von Telgte die Städte und Kirchspiele Telgte und Wolbeck und die Kirchspiele Angelmodde, Alverskirchen und Westbevern
  • von Sendenhorst die Kirchspiele Rinkerode, Albersloh und Amelsbüren.

Weiter wurden dem Bezirk zum 01.07.1823 der bisher zum Land- und Stadtgericht Rheine gehörige, links der Ems gelegene Teil des Kirchspiels Greven angegliedert.

Das Land- und Stadtgericht Münster war untergebracht in der früheren Schaesberf`schen Kurie, Pferdegasse Nr. 7, gegenüber dem Oberlandes-Gericht. Das im Weltkrieg zerstörte Gebäude lag mit der Front in Richtung Domplatz und mit der Giebelseite zur Pferdegasse. Der Zugang erfolgte über die sogenannte "Buxe", ein schmales Gäßchen zwischen Domplatz und Ägidiistrasse (später Margaretenstiege). Im Hof befand sich noch ein winziges Häuschen, in dem sich die Gerichtsboten aufhielten. Die weggelegten Akten wurden in der benachbarten Margaretenkapelle aufbewahrt, welchem Zweck diese auch bereits in der fürstbichöflichen Zeit gedient hatte.

Die Gefängnisse des Gerichts waren die des Inquisitoriats, jedoch wurden auch die Polizeigefangnisse mitbenutzt.

Gerichtstage wurden in Telgte abgehalten. Es handelte sich hier um die erstmalige Einrichtung von Gerichtstagen im münsterischen Raum; insofern ist die Verfügung des Justizministers vom 06.09.1817, die ausführliche Anweisungen Über die Durchführung, Zuständigkeit usw. enthält, von besonderem Interesse.

Im Jahre 1849 wurde das Münstersche Untergericht in ein Kreisgericht umgewandelt. Es war untergebracht in dem früheren von der Recke'schen Hof, dessen an die Ludgeristrasse grenzender Teil die Hausnummer 19 trug. Das Gebäude war 1849 vom Justizfiskus käuflich erworben und beherbergte nach dem Auszug des Kreisgerichts das Landeskulturamt; es wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Ein Teil des Grundstücks wurde zum Neubau des Landeskulturamts Windthorstrasse/Stubengasse verwendet. Von der Ludgeristrasse ab gingen zwei Gäßchen an dem Hof vorbei, von denen eines das "Gerichtsgäßchen" hieß. Gerichtstage wurden abgehalten in Greven, Nottuln und Telgte.

Von der Staatsanwaltschaft beim Kreisgericht in Münster wurden auch die Staatsanwaltschaften bei den Kreisgeriohten Lüdinghausen, Warendorf und ab 1877 auch Steinfurt mitverwaltet.

Im Jahre 1879 erhielt des üntergericht in Münster die Bezeichnung Amtsgericht. Untergebracht war es in dem zum 01.10.1879 in Benutzung genommenen Neubau des Landgerichts am Hindenburgplatz (früher Neuplatz), 1911 wurden Teile des Amtsgerichts in dem vom Schreinermeister Kintrup angemieteten Hause Badestrasse 15, im Jahr 1926 in dem von der Landesversicherungsanstalt angemieteten Gebäude Georgskommende 33 untergebracht. 1907 wurden weitere Räume in der Gerichtsstrasse 1 und 1935 in der Gerichtsstrasse 4 angemietet. Gerichtstage wurden 1957 abgehalten in Greven, Nottuln, Telgte und Drensteinfurt. [1]

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)

Bibliografie

Archiv

Grundbücher

  • Grundbuchamt Münster: Bisher übernommen wurden ausschließlich Grundbücher aus der Zeit vor Einführung des losen Grundbuches ca. 1960/1970.

Weblinks

Offizielle Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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