Kategorie:Adelshaus im Kreis Arnsberg

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Landtagsfähige Rittergüter

Seit 1827, mit der Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westfalen vom 13.7., erfplgte die Bildung der Kreistage, bestehend aus Vertretungen der vier Stände (Standesherren, Rittergutsbesitzer, Städte und Gemeinden) zur Unterstützung des Landrats.

Da sich die Anzahl der Rittergüter über die Jahre änderte, wurden unter dieser Rubrick auch die Adelshäuser allgemein erfaßt.

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